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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Einheitliches E-Mail-System an Schulen

20.000 Postfächer werden eingerichtet / Oldenburg: Wir schaffen eine professionelle, sichere und datenschutzkonforme Kommunikationsinfrastruktur

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stattet alle öffentlichen Schulen mit einem einheitlichen, sicheren E-Mail-System aus. Lehrkräfte, Schulleitungen und weitere Beschäftigte an Schulen erhalten personalisierte dienstliche E-Mail-Adressen. Zudem stehen den Schulen zentrale Funktionspostfächer sowie integrierte Kalender-, Adressbuch- und Cloud-Dienste zur Verfügung. Das Land stellt hierfür drei Millionen Euro bereit. „Wir schaffen mit dieser Lösung eine professionelle, sichere und datenschutzkonforme Kommunikationsinfrastruktur. Damit sorgen wir für Verlässlichkeit im Austausch zwischen Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern, der Schulverwaltung und weiteren Institutionen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die neue Lösung basiert auf einer Open-Source-Software eines deutschen Anbieters und wird in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland betrieben. Im Fokus stehen dabei IT-Sicherheit und Datenschutz. Insgesamt können 17.500 persönliche Postfächer sowie 2.700 Funktionspostfächer für rund 500 öffentliche Schulen im Land eingerichtet werden. „Wir beenden damit die Nutzung unsicherer oder privater E-Mail-Adressen für den dienstlichen Gebrauch. Unsere Lehrkräfte erhalten ein sicheres und zuverlässiges System“, so Oldenburg weiter. „Besonders wichtig ist mir: Die E-Mail-Adresse bleibt auch bei einem Schulwechsel innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern bestehen. Das stärkt die Kontinuität und Professionalität der Kommunikation.“

Das Land hat bereits über 8.500 persönliche Postfächer an mehr als 200 Schulen eingerichtet. Weitere 15 Schulen sollen in Kürze folgen. Die Einführung des neuen cloudbasierten E-Mail-Systems erfolgt schrittweise und in enger Abstimmung mit den Schulleitungen. Es gewährleistet höchste Standards bei Datenschutz und Datensicherheit: E-Mail-Verschlüsselung, digitale Signaturen, Zwei-Faktor-Authentifizierung sowie umfassender Spam- und Virenschutz gehören zum Standard. Hardware-Token stehen als Alternative zur App-basierten Authentifizierung zur Verfügung, sodass keine verpflichtende Nutzung privater Endgeräte erforderlich ist.

„Im Bildungsbereich arbeiten wir mit sensiblen personenbezogenen Daten. Deshalb war für uns von Anfang an klar: Beim Datenschutz dürfen wir keine Kompromisse eingehen“, betonte Ministerin Oldenburg. „Mit der neuen Lösung machen unsere Schulen bei der Digitalisierung einen weiteren großen Schritt nach vorne.“

Die Rückmeldungen aus den ersten Schulen zeigen: Das E-Mail-System und die anderen technischen Dienste werden von den Lehrkräften überwiegend positiv aufgenommen. Sie schätzen die Vereinheitlichung und die verbesserten Sicherheitsstandards. Zwar bedeutet die Einführung der Zwei-Faktor-Authentifizierung eine gewisse Umstellung, doch wird sie im Sinne eines verbesserten Datenschutzes mehrheitlich begrüßt. Die Lösung bietet neben der E-Mail-Funktion auch Kalender-, Aufgaben- und Kontaktverwaltung, einen Schulkalender sowie Adressbücher. In Kürze wird zudem ein integrierter Cloudspeicher mit fünf Gigabyte Speicherplatz pro Nutzerin bzw. Nutzer freigeschaltet.

Gut 34.300 Betreuungsverfahren in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist gut, dass der Bundesrat eine Verbesserung der Betreuungsvergütung beschlossen hat.“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleibt die Zahl der Betreuungsverfahren weiter hoch. Ende des Jahres 2024 waren an den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern 34.288 Betreuungsverfahren anhängig. 2023 waren es rund 34.760. Die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger sind im Vergleich zum Jahr 2023 um knapp drei Millionen Euro gestiegen und lagen im letzten Jahr bei rund 40,4 Millionen Euro.

Der Großteil, knapp 37 Millionen Euro, fiel dabei für berufliche Betreuerinnen und Betreuer an. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt dankt den ehrenamtlichen wie beruflichen Betreuerinnen und Betreuern im Land für ihre wichtige Arbeit: „Berufliche Betreuerinnen und Betreuer werden immer bedeutender, denn die Zahl der ehrenamtlich Tätigen in der rechtlichen Betreuung sinkt. Dennoch ist noch immer jede dritte rechtliche Betreuung ehrenamtlich. Insbesondere bei der Betreuung von Familienangehörigen und Verwandten sind Ehrenamtliche eine tragende und unterstützende Säule im Betreuungssystem“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Situation für Betreuerinnen und Betreuer wird sich im nächsten Jahr verbessern. Dafür habe ich mich als Justizministerin im Bundesrat eingesetzt, der kürzlich mit den Stimmen von Mecklenburg-Vorpommern die Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung beschlossen hat. Dieser bundesweite Konsens ist wichtig, um die notwendige und qualitativ hochwertige Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer weiter sicherzustellen.

Die Erhöhung der Vergütungssätze für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger zum 1. Januar 2026 um durchschnittlich 12,7 Prozent ist unumgänglich. Denn auch bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie bei den Betreuungsvereinen kam es zu Kostensteigerungen. Die derzeitige Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer war eine Zwischenlösung, die zum 31. Dezember 2025 auslaufen wird.

Das neue Gesetz soll insbesondere die Amtsgerichte wie auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen. Die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspflegerinnen und -pfleger soll ebenfalls entsprechend erhöht werden“, führt Ministerin Jacqueline Bernhardt aus.

Ministerin Bernhardt hält mehrmals im Jahr in Mecklenburg-Vorpommern Vorträge zur Vorsorgevollmacht. Zuletzt war sie in Stavenhagen und Ludwigslust. Die Broschüre „Das Betreuungsrecht“ kann kostenlos im Ministerium bestellt oder auf der Homepage als PDF heruntergeladen werden.

Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Oldenburg: Fachkräfte ermutigen, den Schritt in den Lehrerberuf zu gehen

Schwerin – Das Bildungsministerium lädt zur digitalen Informationsveranstaltung für potenzielle Lehrkräfte im Seiteneinstieg am 14. Mai 2025 ein. Teilnehmende erhalten die Möglichkeit, sich umfassend über die erforderlichen Abschlüsse, das Bewerbungsverfahren, Verdienstmöglichkeiten sowie den Ablauf der Seiteneinstiegsqualifizierung zu informieren.

„Die digitale Informationsveranstaltung ist ein guter Weg, um künftige Lehrkräfte für den Schuldienst zu gewinnen. Wir möchten Fachkräfte ermutigen, den Schritt in den Lehrerberuf zu gehen und ihre Fähigkeiten in unseren Schulen einzubringen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Bildungsministeriums und der Berufsberatung für Erwachsene der Arbeitsagentur werden während der Veranstaltung wertvolle Einblicke geben und alle Fragen rund um den Seiteneinstieg beantworten. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt online. Organisiert wird das Informationsangebot in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.

Interessierte können sich über das Karriereportal www.lehrer-in-mv.de direkt auf ausgeschriebene Stellen bei ihrer Wunschschule bewerben. Die Einstellung erfolgt ganzjährig und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die einen Umfang von 15 Monaten hat. Im Anschluss an die GPQ folgt die berufsbegleitende Modulare Qualifizierungsreihe (MQR), nach deren Abschluss die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unbefristet weiterbeschäftigt werden. Die gesamte Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren.

Das Bildungsministerium informiert auf dem Karriereportal umfassend über die Möglichkeiten des Seiteneinstiegs an allgemein bildenden und beruflichen Schulen.

Landespräventionspreis 2025

Einsendungen noch bis 25. April möglich: Bewerbungsphase für Landespräventionspreis 2025 endet

Schwerin – Innovative Projekte aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich um die Sicherheit und das Wohlergehen aller Beteiligten in der Pflege kümmern, können sich noch wenige Tage für den diesjährigen Landespräventionspreis bewerben. „Es geht nicht nur um Ruhm und Ehre, sondern auch um Pokale und Geldprämien in Höhe von insgesamt 3.500 Euro“, ruft Sozialministerin Stefanie Drese bisher noch Unentschlossene zur Einreichung ihrer Projekte bis zum 25. April 2025 auf.

„Jede und jeder kann Vorschläge einreichen – ob Privatperson, Initiative, Verein, Organisation, Kommune, Selbsthilfegruppe oder Kommunaler Präventionsrat“, so Drese, die sich gemeinsam mit Innenminister Christian Pegel und dem Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung dafür einsetzt, das Thema Gewalt und Gewaltprävention in der Pflege aus der gesellschaftlichen Tabuzone zu holen.

„Gewalt in der Pflege ist komplex und kann Pflegebedürftige ebenso wie Pflegende oder Angehörige treffen. Achtsamkeit und geeignete Präventionsmaßnahmen sind deshalb besonders wichtig, um Gewalt gar nicht erst entstehen zu lassen und Pflegende und Pflegebedürftige zu schützen“, verdeutlichte Drese.

„Wir brauchen gerade in der Pflege mit ihren emotionalen, sozialen und arbeitsbedingten Stressfaktoren eine Kultur des Hinschauens und des Handelns. Ich freue mich deshalb sehr, dass der 13. Landespräventionstag sich diesem spezifischen Thema unter dem Titel „Augen auf! Gewaltprävention in der Pflege“ widmet“, sagte Drese.

Der Präventionstag findet am 3. Juli an der Hochschule Neubrandenburg statt. In diesem Rahmen werden die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Landespräventionspreises gewürdigt und ausgezeichnet.

Vorschläge mit Namen, Anschrift des Bewerbers (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und Begründung können bis zum Ablauf des 25. April per E-Mail an lfk@kriminalpraevention-mv.de gesendet werden.

Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine Jury. Entscheidungsgrundlage für die Jury sind u.a. folgende Kriterien:

  • Innovation
  • Wirksamkeit
  • Nachhaltigkeit
  • Zielgruppenorientierung
  • Kooperation

Schulen starten Erste-Hilfe-Ausbildung

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler werden befähigt, in Notsituationen zu helfen

Schwerin – In diesem Schuljahr haben 29 Schulen die Erste-Hilfe-Ausbildung freiwillig eingeführt. Bis zu 2.000 Schülerinnen und Schüler werden im ersten Schritt ausgebildet. „Ziel ist es, möglichst viele Kinder und Jugendliche zu befähigen, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Deshalb freuen wir uns über jede weitere Schule, die an diesem Modellprojekt teilnimmt“, informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg. In Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Rostock und den Hilfsorganisationen wurde ein umfassender Leitfaden entwickelt, der als Handlungsempfehlung dient. Dieser ermöglicht es den weiterführenden Schulen, die Erste-Hilfe-Ausbildung im Rahmen eines zweijährigen Modellvorhabens eigenständig umzusetzen.

Oldenburg: „Gefahren- und Notfallsituationen können überall und jederzeit auftreten. Daher ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, die Lage richtig einzuschätzen und Erste Hilfe zu leisten. Die Schule ist ein idealer Ort, um dieses Basiswissen zu vermitteln. Darüber hinaus fördert eine unbefangene Einstellung zum Helfen das Verantwortungsbewusstsein und die Zivilcourage. Mit unserem Leitfaden unterstützen wir die Lehrkräfte in der praktischen Umsetzung.“

Im Schuljahr 2022/2023 haben bereits 10 Schulen im Rahmen eines Pilotprojekts das Konzept erprobt und die Praxistauglichkeit der Module getestet. Die Ausbildung umfasst dabei zwei Module von jeweils 90 Minuten, die als Starterausbildung konzipiert sind. Diese können in den Jahrgangsstufen 7 oder 8 altersgerecht und unabhängig von der Schulart im Rahmen der Fächer Biologie und Sport durchgeführt werden. Alternativ ist das Modellvorhaben auch als Ganztagsangebot oder in Form einer Projektwoche umsetzbar.

Modul 1 „Grundlagenwissen“ behandelt unter anderem die Erfassung von Notfallsituationen, die Überprüfung von Atmung und Bewusstsein, die korrekte Durchführung eines Notrufs sowie die Erkennung und Versorgung von Verletzungen. Modul 2 „Wiederbelebung“ vermittelt die stabile Seitenlage, die Herzdruckmassage und die Beatmung. Der Leitfaden enthält detaillierte Informationen zu den Zielen der Module, den erforderlichen Materialien und den Ansprechpartnern für Lehrkräfte.

Das Thema „Erste Hilfe lernen, können und anwenden“ hat in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem Projekt „Retten macht Schule“ der Björn-Steiger-Stiftung von 2010 bis 2016 einen hohen Stellenwert. In diesem Zeitraum wurden in 278 allgemein bildenden Schulen etwa 300 Lehrkräfte und rund 54.000 Schülerinnen und Schüler ausgebildet. Seit dem Projektende hatten Lehrkräfte eigenverantwortlich weiter Lehreinheiten und Angebote mit den vorhandenen Materialien umgesetzt.

Neues Landeskrankenhausgesetz für M-V

Schwerin – Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf von Gesundheitsministerin Stefanie Drese für eine Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) beschlossen. Die grundsätzliche Überarbeitung soll nach Aussage von Drese dazu beitragen, die medizinische Versorgung im Land zukunftsfest aufzustellen sowie die investive Landeskrankenhausförderung grundlegend zu reformieren. Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag überwiesen.

Als „Riesen-Befreiungsschlag für Bürokratieabbau“ bezeichnete Drese nach der Kabinettssitzung die geplante Umstellung der Bauförderung auf ein Pauschalsystem. „Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelfördermaßnahmen, bei denen jedes Vorhaben individuell beantragt und geprüft wird. Dieser Prozess allein dauert mehrere Jahre und bindet hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung“, verdeutlichte die Ministerin.

„Dieses zeitraubende Prozedere auf allen Seiten wollen wir durch einen schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen“, sagte Drese. Jedes Krankenhaus werde somit ab dem Jahr 2028 auf der Grundlage eines Bemessungsinstruments eine Investitionspauschale vom Land erhalten, mit der es im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann. Drese: „Dieser Paradigmenwechsel entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit.“

Weitere wesentliche Ziele der Novellierung sind die stärkere Berücksichtigung spezifischer Belange von Patientinnen und Patienten, wie die Einführung von Patientenfürsprechern und die Stärkung der Selbstbestimmung der Frau während der Geburt sowie die Modernisierung der Krankenhausplanung auf Basis von Leistungsgruppen im Zuge der bundesweiten Krankenhausreform.

„Ein ganz zentrales Anliegen ist zudem die Steigerung der Krisenresilienz der Krankenhäuser“, stellte Drese heraus. „Um die Patientenversorgung auch in unsicheren Zeiten zu gewährleisten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die die Folgen von Krisen abfedern“, verdeutlichte die Ministerin. Im Gesetzentwurf wurde deshalb ein eigener Abschnitt für die Notfallversorgung und Regelungen für besondere Gefahrenlagen entwickelt. Hierbei seien auch Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie eingeflossen, so Drese.

Drese: „Die bundesweite Krankenhausreform ist zwar der Anlass für den vorliegenden Gesetzesentwurf, dieser geht aber weit darüber hinaus. Wir schaffen einen zeitgemäßen und sachgerechten Rahmen für unsere Krankenhäuser und setzen sicherlich auch für andere Bundesländer wichtige Signale.“

Lesung für mehr Zivilcourage

Gingster Schüler und Lehrer erleben den deutschen Autor Jakob Springfeld

Autogrammzeit. Jakob Springfeld las vor Gingster Schülern und Lehrern aus seinem Buch „Unter Nazis“. Foto: Martina Zabel
Autogrammzeit. Jakob Springfeld las vor Gingster Schülern und Lehrern aus seinem Buch „Unter Nazis“. Foto: Martina Zabel

Insel Rügen – Wieder eine Premiere in Gingst. An der dortigen Regionalen Schule erlebten über 80 Schüler aus den 9. und 10. Klassen zusammen mit ihren Lehrern eine Autorenlesung. Der 23-jährige Jakob Springfeld reiste mit seinem Buch „Unter Nazis“ nach Rügen und machte auch hier Station, um von seinen Erfahrungen als ostdeutscher Jugendlicher zu erzählen.

In seiner Heimatstadt Zwickau erlebte er Ausschreitungen rechtsextremistischer Gruppen, gründete eine Ortsgruppe von „Fridays for Future“ und setzte sich aktiv gegen Rechtsextremismus und Alltagsrassismus ein. Sein Engagement veränderte sein Leben, zu dem nun regelmäßige Hassnachrichten, Beleidigungen und Gewaltandrohungen gehören. Trotzdem glaubt er daran, dass unsere Zivilgesellschaft viel mehr dagegen zu setzen habe. In über 215 Lesungen in allen Bundesländern sammelte er positive Erfahrungen und viel Zuspruch.

In der sich anschließenden Diskussion wollten die Gingster Jungen und Mädchen unter anderem wissen, was sie gegen den alltäglichen Rassismus auch an ihrer Schule tun können. „Der erste Schritt ist immer, dass ihr das ansprecht und zum Thema macht“ erklärt Jakob Springfeld. Er gab den Klassenräten den Ratschlag, bewusst über alle Erscheinungen zu sprechen, die nichts mit Demokratie und unserem Verständnis von Menschenrechten zu tun hätten.

Eine Botschaft, die an der Schule gut ankommt, denn seit letztem Jahr gehören die Gingster zum deutschlandweiten Netzwerk „Schule gegen Rassismus – Schule mit Zivilcourage“. Die überwiegende Mehrheit der Schüler, Lehrer und Mitarbeiter sprachen sich für die Aufnahme in die Organisation ein und führen seitdem verschiedene unterrichtsbegleitende Projekte an der Schule durch.

„Ich freue mich darüber, dass wir zusammen mit dem Literaturhaus Gingst einen solchen Baustein zum ersten Mal bei uns präsentieren können“, sagt Schulleiter André Farin gleich am Anfang der Veranstaltung. Die Idee von der Vorbereitung auf das Leben an seiner Schule beinhalte auch solche kulturellen Höhepunkte, die Themen ganz unterschiedlicher Art in den Blick nehmen. Mit der Buchladen-Chefin Petra Dittrich ist er sich einig, dass Lesungen jetzt regelmäßig an der Schule stattfinden werden.

Krebsinformationstag der Krebsgesellschaft MV

Schwesig: Niemand muss in Mecklenburg-Vorpommern mit Krebs allein sein

Schwerin – Auf dem 11. Krebsinformationstag der Krebsgesellschaft MV unter dem Motto „Gemeinsam statt einsam“ hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, hervorgehoben, wie wichtig es ist, dass von Krebs Betroffene nicht allein sind: „Ich habe diese schwere Zeit überstanden – nicht allein, sondern gemeinsam. Weil ich Menschen an meiner Seite hatte, die mich getragen haben: meine Familie, meine Freunde, mein medizinisches Team. Ohne diese Gemeinschaft hätte ich es nicht geschafft, den Krebs zu besiegen.“ Allein in Mecklenburg-Vorpommern erkranken jedes Jahr rund 11.000 Menschen neu an Krebs, Tendenz steigend. Weitere 80.000 Menschen leben mit der Krankheit.

Niemand sollte mit der Herausforderung Krebs allein sein, betonte die Ministerpräsidentin. „Und niemand muss das in unserem Land. Dafür haben wir starke Strukturen und engagierte Menschen, die mittragen, die mitfühlen und mitkämpfen: in den Kliniken, in Selbsthilfegruppen, in den Familien, unter Freunden und Nachbarn. Dazu gehören auch Privatpersonen, Stiftungen, die Spenden sammeln, um Krebspatientinnen und Patienten zu helfen.“

Die Krebsgesellschaft leiste einen unschätzbaren Beitrag zur Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten in Mecklenburg-Vorpommern: durch Beratung, Aufklärung, Selbsthilfeangebote, durch Malkurse, Yoga, Angebote für junge Menschen mit Krebs.

Schwesig: „Wir als Gesellschaft tragen Verantwortung für Krebserkrankte. Deshalb arbeitet das Land ganz konkret daran, die Versorgung für Krebspatientinnen und Krebspatienten in MV weiter zu verbessern. Wir hören zu, wir stärken, wir begleiten. Klar ist auch: Gute Krebsdiagnostik und Krebstherapie dürfen keine Frage des Wohnortes sein. Sie muss flächendeckend und wohnortnah möglich sein.“

Krebs früh zu erkennen und bestmöglich zu behandeln gelinge am besten mit schnellem Transfer von onkologischem Fachwissen und neuesten medizinischen Erkenntnissen. „Dazu wird das neue CCC-MV beitragen. Das Land fördert den Aufbau des Exzellenz-Zentrums mit jährlich 2 Millionen Euro“, ist sich Schwesig sicher.

Ganz im Sinne des Mottos „Gemeinsam statt einsam“ sei auch das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz zu verstehen, das der Landtag im vergangenen Jahr verabschiedet hat. Damit können Kliniken gemeinsam mit anonymisierten Patientendaten an der Verbesserung von Behandlungen arbeiten. Schwesig: „Für die Nutzung waren hohe Investitionen z.B. in die Informationstechnik nötig. Mehr als 10 Millionen Euro hat das Land dafür zur Verfügung gestellt. Mit dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz sind wir Vorreiter in Deutschland. Das hat auch Professorin Buyx, die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, beim gemeinsamen Jahresempfang der Unimedizinen Rostock und Greifswald hervorgehoben. Sie betonte, dass alle Bundesländer nach MV schauen und so ein Gesetz haben wollen.“