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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Keine Testpflicht nach Auffrischimpfung

Schwerin – Personen, die bereits eine Auffrischimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben, sind zukünftig von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Diesen Beschluss fasste die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister des Bundes und der Länder (GMK) am gestrigen Abend. Mecklenburg-Vorpommern hatte diese Initiative mit vorbereitet.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern diese gemeinsam getroffene Entscheidung umgehend in unsere neue Corona-Landesverordnung verankert. Damit treten die Regelungen bereits am Donnerstag, den 16. Dezember in Kraft“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in Schwerin.

Die Befreiung von der Testpflicht gilt für Personen, die einen Nachweis über eine durchgeführte Boosterimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Seit dieser Auffrischimpfung müssen zudem mindestens 14 Tage vergangen sein.

Eine Ausnahme der Testbefreiung besteht für den Zutritt in medizinische und pflegerische Einrichtungen. „Pflegeheime und Krankenhäuser sind besonders sensible Bereiche. Zum Schutz der vulnerablen Personengruppen wird deshalb dort weiterhin auch von Personen mit einer Auffrischimpfung ein negatives Testergebnis verlangt werden“, betonte Ministerin Drese.

„Der Schutz nach einer Boosterimpfung ist nach den zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnissen sehr hoch. Sie reduziert sowohl die Gefahr einer Infektion als auch das Risiko einer weiteren Übertragung deutlich. Deshalb ist die Aufhebung der Testpflicht für diesen Personenkreis nach derzeitigem Kenntnisstand richtig und angemessen“, so Drese.

Wichtig ist nach Einschätzung der Ministerin aber auch, dass Bund und Länder die Regelungen laufend, spätestens nach zwei Monaten, bewerten werden und sie ggf. entsprechend der Lagedynamik anpassen.

Das Bundesgesundheitsministerium wird von der GMK darüber hinaus gebeten, zu prüfen, ob und inwieweit weitere Personengruppen in den Anwendungsbereich der Aufhebung der Testpflicht einbezogen werden sollten. Dazu soll auch eine Stellungnahme der Ständigen Impfkommission und des Expertenrats eingeholt werden.

3G-Kontrollen

Christian Pegel: „Große Mehrheit hält sich an die Regeln“

Schwerin – Bei einem Aktionstag kontrollierten gestern Polizei, Ordnungsämter und Verkehrsbetriebe die Einhaltung der 3G-Regeln (Geimpft/Genesen/Getestet) in Bussen und Bahnen in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Polizei und Ordnungsämter überprüften auch, ob die Maßnahmen zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie in Einzelhandelsgeschäften eingehalten wurden.

„124 Kolleginnen und Kollegen von der Polizei waren landesweit bei den Kontrollen dabei“, sagte Innenminister Christian Pegel. Er selbst verschaffte sich am Nachmittag mit Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier einen Einblick in die Kontrollen rund um den Schweriner Hauptbahnhof.

„Ich bin vor allem sehr erfreut, wie viele Menschen bei uns im Land sich an die Schutzmaßnahmen halten. Landesweit wurden bei 2.748 kontrollierten Personen 47 Verstöße gegen die 3G-Nachweispflicht im öffentlichen Nahverkehr festgestellt – das sind weniger als zwei Prozent. Mehr als 98 Prozent unserer Bürgerinnen und Bürger verhalten sich also regelkonform. Zudem haben gestern Menschen wiederholt für solche Kontrollen ausgesprochen“, sagte der Minister.

Die Betroffenen wurden belehrt und mussten an der nächsten Haltestelle aussteigen. In einigen Fällen müssen sie mit einem Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen. In den Geschäften und Einkaufszentren – dort gilt 2G (geimpft oder genesen) wurden keine Verstöße festgestellt.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Berlin/Schwerin – Bundestag und Bundesrat haben heute mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen.

Das Gesetz sieht eine Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Geburtshäusern und weiteren Einrichtungen vor: Sie müssen ab 15. März 2022 einen Corona-Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen – oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Arbeitsverhältnisse in den genannten Einrichtungen sind ab 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich.

Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt die Neuregelungen. Sie hatte vor einigen Wochen aus Kenntnis der Situation vor allem in den Pflegeheimen diese Diskussion mit angestoßen „Uns geht es gemeinsam darum, die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu schützen.“ Dieses Ansinnen habe auch Mecklenburg-Vorpommern in den Bund-Länder-Konferenzen unterstützt und mitgetragen.

„Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht können Viruseinträge von außen z.B. in Pflegeeinrichtungen weiter effektiv minimiert werden. Gut ist auch, dass die Impfpflicht nicht einzelne Berufsgruppen herausgreift, sondern für alle gilt, die Zugang zu sensiblen Bereichen haben“, betont Drese.

Aus Sicht ist Dreses ist auch die eingeräumte Frist bis zum 15. März 2022 folgerichtig: „So haben bislang ungeimpfte Beschäftigte die Gelegenheit, bis dahin ein Impfangebot gegen das Covid-19-Virus anzunehmen. Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf hat.“

Impfungen für Kinder

Schwerin – Die Planungen für den Start der Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern weit vorangeschritten. „Die Vorbereitungen in den Kommunen und bei den Kinderärztinnen und -ärzten laufen. Die Erstbestellung bei den Apotheken ist abgeschlossen. Nach der am Donnerstag erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann es jetzt schnell losgehen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Gestern hatte die STIKO die Corona-Impfung für Kinder von fünf bis elf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen und Kontakt zu Risikopatienten empfohlen. Für alle anderen Kinder soll eine Impfung bei „individuellem Wunsch“ möglich sein. Die Impfungen sollen mit zwei Dosen im Abstand von drei bis sechs Wochen erfolgen.

„Ich begrüße diese STIKO-Entscheidung. Damit besteht für Eltern, Ärzteschaft und die staatliche Impfebene weitgehend Klarheit. Wir gehen davon aus, dass der Kinderimpfstoff ab dem 15.12. in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar ist“, so die Ministerin. Zunächst stehen rund 45.000 Dosen an Kinder-Impfstoff zur Verfügung bei etwa 80.000 Kindern in MV im Alter zwischen fünf und elf. Anfang des kommenden Jahres ist eine erneute Bestellung möglich.

Drese: „In unserem Land werden Kinderimpfungen für unter 12-Jährige vorrangig durch Kinderärzte angeboten. Sie kennen die Kinder und deren Eltern am besten. Dabei haben vorerkrankte Kinder und Kinder mit Kontakt zu Risikopatienten Priorität. Aber auch für alle anderen Kinder können Termine vereinbart werden.“

Darüber hinaus wird es spezielle Angebote für das Kinder-Impfen in Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte geben, insbesondere für die Fälle, in denen der Kinderarzt nicht impft oder kein Kinderarzt zur Verfügung steht. Auch Sonderimpfaktionen, wie z.B. Aktionsimpftage für Kinder und deren Familien sind in der Planung. Über zukünftige Sonderimpfaktionen können sich Interessierte z.B. über die ständig aktualisierte Internetseite www.mv-corona.de/impfaktion informieren.

Drese: „Mir ist ganz wichtig, dass Eltern frei und gut informiert die Entscheidung zur Impfung ihrer Kinder treffen. Ich kann Familien bestätigen, der Kinder-Impfstoff ist sicher und erprobt und hat deshalb die Zulassung für Kinder ab fünf Jahren durch die Europäische Arzneimittelbehörde erhalten.“

Guter Start des Online-Impfportals

Schwerin – Knapp 13.000 Buchungen für Erst-, Zweit,- oder Drittimpfungen in den Impfstützpunkten wurden bis Donnerstag (9. Dezember) Abend über das Online-Portal des Landes für die Impfterminvergabe vorgenommen. Das teilte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese in einer ersten Bilanz mit.

Von den 12.807 digitalen Terminbuchungen waren 10.878 Auffrischimpfungen und knapp 2.000 Erst- und Zweitimpfungen, ergab eine Auswertung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Die Buchungen können nach Registrierung auf der Internetseite www.corona-impftermin-mv.de vorgenommen werden.

„Das ist eine sehr gute Bilanz für die erste Woche. Viele Menschen im Land haben sofort diesen praktischen und rund um die Uhr zur Verfügung stehenden Weg für die Vergabe eines Impftermins genutzt“, betonte Ministerin Drese. Daneben kann auch weiterhin die telefonische Anmeldung über die Hotline unter 0385 20271115 genutzt werden und bieten die meisten Landkreise und kreisfreien Städte auch freie Impftermine an

Nach Hinweisen von Nutzerinnen und Nutzern wurden im Lauf der Woche technische Fehler auf der Website behoben und Updates vorgenommen. Die beauftragte Firma arbeitet sehr zügig und gewissenhaft die Meldungen ab, so Drese.

Die Ministerin teilte zudem mit: „Sofern voraussichtlich in der kommenden Woche entsprechende Kontingente in den Impfstützpunkten durch die Impfmanager der Landkreise und kreisfreien Städte freigegeben sind, können auch Terminbuchungen für Kinder im Alter von 5-12 Jahren erfolgen.“

In den Impfstützpunkten erfolgt grundsätzlich für über 30-jährige eine Impfung mit Moderna (in einigen Impfstützpunkten optional auch Johnson & Johnson) und für unter 30-jährige eine Impfung mit Biontech. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System und wird automatisch per E-Mail an den Registrierten gesendet.

Wiederaufbau der Test-Infrastruktur

Schwerin – Seit dem 15. November hat sich die Anzahl der dem Sozialministerium bekannten und als aktiv gemeldeten Schnellteststellen von 278 auf aktuell 379 (Stand 9.12.) erhöht. Das teilte die Staatssekretärin für Corona, Frauke Hilgemann, heute im Wirtschaftsausschuss des Landtages mit.

„Diese Erhöhung ist bemerkenswert und angesichts der durch Bundes- und Landesregelungen enorm gestiegenen Bedarfe auch notwendig“, betonte Hilgemann. Die Testinfrastruktur habe sich dadurch in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Tagen deutlich verbessert. Gleichwohl können gerade im ländlichen Raum weitere Bedarfe bestehen, so die Staatssekretärin: „Weitere Zuwächse sind aber angekündigt und erwartbar, dies zeigen die zahlreichen Rückmeldungen, die wir erhalten.“

Hilgemann informierte den Ausschuss darüber, dass das Land mit der Drogeriekette dm den geschlossenen Rahmenvertrag über eine Beauftragung als Teststelle erneuert und bis 31.03.2022 verlängert hat. Zunächst soll eine dm-Filiale in Schwerin wieder Bürgertestungen anbieten. Weitere Stellen sollen folgen. Rahmenverträge bestehen zudem mit dem DEHOGA und dem Tourismusverband MV, auch diese wurden verlängert.

„Unser Dank gilt allen Partnern, die sich als Teststelle registriert haben“, sagte Hilgemann. „Die beteiligten Stellen sind bei der Akquise und Beauftragung weiterhin massiv gefordert. Der partielle Ausfall von Testkit-Lieferketten und die Personalgewinnung stellen zusätzliche Herausforderungen dar. Das Land unterstützt hier mit der Bereitstellung noch vorhandener und der Bestellung neuer Schnelltests“, so Hilgemann.

Darüber hinaus ist es in MV aber auch möglich, dass z.B. Gaststätten, Fitnessstudios, Friseure und andere Leistungsanbieter, bei denen Testerfordernisse bestehen, als Serviceleistung ihren Kundinnen und Kunden sogenannte begleitete Selbsttest anbieten, die vor Ort gemacht werden. „Damit können auch in Regionen, in denen die Testinfrastruktur noch nicht auskömmlich ist, Angebote und Dienstleistungen in Anspruch genommen werden“, betonte die Staatssekretärin.

Impfaufruf mit „bekannter“ Botschaft

M-V unterstützt deutschlandweite Kampagnen-Idee

Schwerin – Mehr als 150 Unternehmen und viele weitere Einrichtungen in Deutschland haben in einer beispiellosen Initiative ihre Werbeslogans geändert, um gemeinsam für das Impfen zu werben. Ob DAX-Konzern oder Familienunternehmen – alle wollen damit ein Zeichen für Zusammenhalt setzen. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an dieser Idee und ändert daher seinen bekannten Slogan „MV tut gut.“ für die Zeit der deutschlandweiten Kampagne in „Impfen tut gut.“.

Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Patrick Dahlemann erläutert: „Wir wollen noch einmal deutlich sagen: Impfen ist der Weg aus der Pandemie. Nur eine hohe Impfbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger sorgt letztlich dafür, dass die Zahlen bei Infektionen und Erkrankungen, vor allem aber bei schweren Verläufen auch in Mecklenburg-Vorpommern sinken.“ Mit einem aktuellen Stand an Erstimpfungen von rund 70 Prozent, bei Zweitimpfungen von etwa 67 Prozent und von 16 Prozent bei den Auffrischungsimpfungen (so genannte Booster-Impfungen) steht Mecklenburg-Vorpommern gut und zugleich „ausbaufähig“ da, so der Chef der Staatskanzlei. Die Landesregierung appelliert daher nochmals eindringlich, JETZT alle Möglichkeiten zur Impfung wahrzunehmen.

Schon in den vergangenen Monaten setzte die Landesregierung neben der Aufklärung über die Impfungen auf die direkte Ansprache der Bürgerinnen und Bürger, so in Impf-Aufrufen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die von vielen Verbänden und gesellschaftlichen Kräften im Land geteilt und unterstützt wurden. Mit Sonder-Veröffentlichungen in alle Haushalte, in Anzeigen- und Spotschaltungen, im Internet und in Social-Media wurde konzentriert für das Impfen geworben.

„Die Idee, unseren bekannten Slogan „MV tut gut.“ für die Zeit der bundesweiten Kampagne in „Impfen tut gut.“ abzuändern, lag – angesichts der tollen Vorlage aus der bundesdeutschen Wirtschaft – sehr nahe und soll bitte als das verstanden werden, was sie ist: eine Motivation an alle, die noch immer zögern, sich impfen zu lassen.“, so Staatssekretär Patrick Dahlemann.

Peter Kranz, Leiter des Landesmarketings MV ergänzt: „Marken haben eine große Strahlkraft. Ihre Botschaften sind bekannt und werden schnell verstanden. Unsere Marke MV und der Slogan „MV tut gut.“ haben schon manche „Abwandlung“ erlebt. Mit dieser Idee werben wir gemeinsam und mit einem Augenzwinkern für das Impfen.“.

Zu sehen ist das „neue“ Marken-Logo u.a. im Landesportal (www.mv.de) und den Social-Media-Kanälen des Landesmarketings bzw. der Staatskanzlei und weiterer Partner. Genutzt werden dafür die Hashtags #zusammengegencorona und #mvhältzusammen.

Ausstellung im Ernst-Moritz-Arndt-Museum

Insel Rügen – Im aktuellen Jahr 2021 begeht die Bundesrepublik Deutschland das Festjahr „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“. Zugleich gilt es, dem wiedererstarkenden Antisemitismus vehement entgegenzuwirken. Bereits 2005 wurden in Gedenken an die jüdische Familie Cohn, die bis 1938 in Garz lebte, drei Stolpersteine des Künstlers Gunter Demnig verlegt.

Nun ermöglichten hinzugewonnene Erkenntnisse am 9. November 2021 eine Neuverlegung. Daran anknüpfend zeigt das Ernst-Moritz-Arndt-Museum eine Wanderausstellung im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung.

„Abgestempelt – Judenfeindliche Postkarten“
10. Dezember 2021 bis 28. Februar 2022

Darin ausgestellt sind auf dem Postweg versandte und somit „abgestempelte“ Ansichtskarten – so wie diese gleichsam Menschen abstempelten. Eine Thematik, die leider zeitlos und bis heute aktuell geblieben ist. Denn während man vor 100 Jahren Bildpostkarten, als analoge Kurznachricht, für Urlaubsgrüße, vor allem aber auch zur Übermittlung politischer Botschaften gebrauchte, erweist sich jetzt das Internet als Plattform für Mobbing, Verleumdung und rassistische Hetze. Und so ist es ein zentrales Anliegen, dass die ausgewählten Ausstellungsstücke Augen öffnen und dem „Abstempeln“ entgegenwirken.

Gleichzeitig ermöglicht die umgestaltete Dauerausstellung zum Wirken Ernst Moritz Arndts mit der Präsentation neuer Exponate veränderte Blickwinkel und aufschlussreiche Einsichten. Die Ausstellungen sind ab 10. Dezember 2021 immer Montag bis Freitag von 11 bis 15 Uhr zu besichtigen. Der Museumsbesuch ist unter Beachtung der aktuellen Corona-Vorschriften möglich, derzeit gilt die 2Gplus Regelung.