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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

FARBE BEKENNEN im Land der tausend Seen

Drese fordert Ende der Diskriminierung für Homosexuelle bei der Blutspende

Neubrandenburg – Unter dem Motto „FARBE BEKENNEN im Land der tausend Seen“ fand am 14. August 2021 der Christopher Street Day (CSD) in Neubrandenburg statt. Sozialministerin Stefanie Drese nahm am CSD teil und betonte, wie wichtig es ist, Farbe für Freiheit, Vielfalt, und Selbstbestimmung zu bekennen.

„Dank der Organisatoren und der vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmer präsentiert Neubrandenburg sich bunt, weltoffen und tolerant und sendet damit ein starkes Signal ins gesamte Land“, sagte Drese in ihrem Grußwort während des Demonstrationszuges.

Die Ministerin verdeutlichte, dass sich die Landesregierung mit aller Kraft gegen Diskriminierung, Hass und Hetze einsetzt. „Wir förden Vielfalt und bekämpfen Homo-, Bi- und Transphobie“, so Drese. Deshalb unterstütze das Land queere Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsprojekte und stärke die Beratungsstruktur durch hauptamtliches Beratungspersonal.

Ministerin Drese sprach sich in ihrer Rede für die Gleichstellung von hetero- und homosexuellen Menschen bei der Blutspende aus. „Es muss endlich Schluss sein mit der Diskriminierung von homosexuellen Männern. Wir brauchen eine Änderung der völlig unzeitgemäßen Regelung im Transfusionsgesetz“, sagte Drese.

Schwule Männer dürfen derzeit nur Blut spenden, wenn sie mindestens ein Jahr lang keinen sexuellen Kontakt zu einem anderen Mann gehabt haben. Dies führt dazu, dass Homosexuelle als Blutspender so gut wie gar nicht in Frage kommen. „Es ist überfällig, dass für alle Spender, unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung die gleichen Regeln gelten“, so Drese heute in Neubrandenburg.

Herausforderungen der Corona-Epidemie

Rostock – Am Sonnabend ist in Rostock die zweitägige Jahrestagung der Gesellschaft der Internisten Mecklenburg-Vorpommerns fortgesetzt worden. Ein Schwerpunktthema auf der Tagung waren die Herausforderungen der Corona-Epidemie für Mecklenburg-Vorpommern.

„Seit Anfang des Jahres 2020 waren die Krankenhäuser und Arztpraxen in besonderem Maße gefordert, die Versorgung von Patienteninnen und Patienten auch mit einer COVID-Erkrankung sicherzustellen. Das haben Mediziner und Pflegekräfte bis an den Rand der Erschöpfung zu spüren bekommen. Der medizinische Sektor ist mit zusätzlichen Mitteln abgesichert und unterstützt worden, um alle COVID-19-Patienten zu versorgen sowie umfassende Hygiene- und Isolierungsmaßnahmen sowohl auf den Intensiv- als auch auf den anderen Stationen umzusetzen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph, am Sonnabend vor Ort.

Die Landesregierung verständigte sich in ihrer Kabinetts- sitzung vom 24. März 2020 darauf, einen „MV-Schutzfonds“ zu schaffen. Das Programm wurde für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie aufgelegt. „Mit den Mitteln des Maß-nahmepaketes ist unter anderem in zusätzliche ECMO-Beatmungstechnik für die intensivmedizinische Behandlung investiert, der Einsatz von Rehakliniken als Ersatzkliniken un­terstützt sowie Schutzausrüstung, insbesondere Schutzmas­ken und –kittel sowie Desinfektionsmittel angeschafft worden“, so Rudolph weiter.

Beispielsweise hat das Land für Ausgleichszahlungen von frei­gehaltenen Betten (je 50 Euro am Tag für maximal 50 Betten je Einrichtung) in den als Entlastungskrankenhäuser benann­ten Reha-Einrichtungen aus Landesmitteln rund 2,8 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds zur Verfügung gestellt.

„Durch die Ersatzkliniken wurde die Patientenversorgung in den Kran­kenhäusern mit COVID-19-Stationen weiter erfolgreich unter­stützt. Das hat auch zur Entlastung des medizinischen Perso­nals beigetragen“, machte Rudolph weiter deutlich. Insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern fünf Ersatzkliniken vorgehal­ten worden. Hierzu zählen die Klinik Malchower See, das Tessi­num in Tessin, die Median Klinik Bad Sülze, die Medigreif Park­klinik Greifswald sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg.

Im Rahmen des „MV-Schutzfonds“ sind für die Krankenhäuser zum Ausgleich der Folgen der COVID-19-Pandemie insge-samt bisher rund 31,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.

Bereits im April 2020 hat sich gezeigt, dass die freigehaltenen Kapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern den Bedarf für die Versorgung von an COVID-19 erkrankten Menschen deutlich überstiegen. „Somit sind die Krankenhäuser ohne den Grund-satz zur Zurückstellung planbarer Aufnahmen, Operationen und Eingriffe aufzugeben, gebeten worden, ihre Kapazitäten für die Behandlung bestimmter planbarer Fälle wieder zur Ver­fügung zu stellen“, erläuterte Staatssekretär Rudolph.

Die Krankenhäuser haben für Erlösausfälle aufgrund von Ver-schiebung oder Aussetzung von planbaren Eingriffen und Operationen Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 185 Millionen Euro erhal­ten. Die Zahlungen richteten sich nach den jeweiligen Vorga­ben des Bundes. „Zur Schaffung zusätzlicher intensivmedizi­nischer Behandlungskapazitäten mit Beatmungsmöglichkeit hat das Land aus der Liquiditätsreserve des Gesundheits­fonds insgesamt rund 14 Millionen Euro erhalten und an die Krankenhäuser weitergeleitet“, sagte der Staatssekretär in Rostock.

„Für den Krankenhausbereich lässt sich sagen, dass allein für die stationäre internistische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern 3.296 Planbetten und 253 Plätze für eine tagesklinische Versorgung zur Verfügung stehen. Ein Drittel aller Krankenhausbetten entfallen auf die Innere Medizin. Von den 37 Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern haben 28 eine Fachabteilung Innere Medizin“, erläuterte Rudolph weiter.

Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung haben zuletzt 588 Internisten an der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung mitgewirkt. Davon waren 242 als Hausärzte (hausärztliche Internisten) und 127 als Fachärzte (fachärztliche Internisten) zugelassen.

Der Staatssekretär dankte den Internisten für die geleistete Arbeit insbesondere im Rahmen der Corona-Pandemie. „Die Corona-Pandemie hat nochmals deutlich gezeigt, welche wichtige Rolle Ihre Fachrichtung für die Versorgung von Pa­tientinnen und Patienten mit internistischen Vorerkrankungen spielt. Diese Patientenklientel galt und gilt es besonders zu beraten und zu betreuen. Zum einen hinsichtlich der Schutz­maßnahmen und zum anderen auch nach einer überstan­denen COVID-19-Erkrankung“, sagte Mecklenburg-Vorpom­merns Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph abschließend.

Ehrenamtliche Tierschutzarbeit gewürdigt

Malchow – „Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass neben dringend nötigen rechtlichen Neuregelungen im Tierschutzbereich auch die Förderungen der Tierheime und der Tierschutzprojekte beibehalten und weiterentwickelt werden.“ Das versichert Mecklenburg-Vorpommerns Agrarstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald im Vorfeld der Mitgliederversammlung des Landesverbandes MV des Deutschen Tierschutzbundes im Tierheim Malchow.

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern ist der Dachverband für 26 örtliche Tierschutzvereine mit 20 vereinseigenen Tierheimen oder Auffangstationen und ca. 2.000 Mitgliedern aus allen Teilen des Landes.

„Die ehrenamtliche Arbeit, die durch den Landesverband mit seinen Mitgliedern koordiniert und geleistet wird, ist enorm. Sie helfen Tieren, unterstützen Tierhalter und entlasten damit auch Veterinär- und Ordnungsbehörden.“

„Die Tierheimförderung in Höhe von 350.000 Euro wurde auch dieses Jahr wie immer fast restlos ausgeschöpft“, erklärt Buchwald. Von dieser Summe erhielten sechs Projekte des Landesverbandes in diesem Jahr eine Förderung in der Höhe von insgesamt fast 170.000 Euro. Der Staatssekretär bedauert, dass sich die Gemeinden weiterhin nicht an der Förderung von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen beteiligt haben.

Die Sanierung der Tierheime ist ein Projekt im Rahmen des Tierschutzkonzepts Mecklenburg-Vorpommern. Das Tierschutzkonzept enthält neben den Projekten für Heimtiere und Wildtiere, Zielvorgaben und Maßnahmen für Verbesserungen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.

„Das Zusammenspiel einer Vielzahl von Maßnahmen und allen Beteiligten ist nötig, um das Tierschutzkonzept Mecklenburg-Vorpommern kontinuierlich umzusetzen und weiterzuentwickeln“, sagt Buchwald.

„Auch auf Bundesebene wird Mecklenburg-Vorpommern sich weiterhin für den Tierschutz einsetzen“, betonte Buchwald. Ein konstruktiver Austausch mit Fachverbänden und Organisationen, wie dem Tierschutzbund, ist sehr hilfreich bei der Mitgestaltung von Rechtsvorhaben der Bundesrepublik und der EU. Auf diese Weise ist in der Vergangenheit schon viel erreicht worden.

In diesem Jahr sind u. a. das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die Tierschutz-Hundever­ordnung, die Tierschutz-Transportverordnung und die Tierschutz-Versuchstierverordnung auf nationaler Ebene überarbeitet und ergänzt worden. „Dabei sind einige rechtliche Vorgaben aus unserer Sicht nicht ausreichend, aber ein Anfang“, stellt der Staatssekretär fest.

Buchwald weist darauf hin, dass Tierheime für die Zeit des pandemiebedingten Lockdowns Gelder aus dem MV-Schutzfonds erhalten können, wenn sie finanzielle Defizite erlitten haben. Für die Zeiträume des Lockdowns ab 2020, zunächst bis 31.03.2021, standen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung, die noch nicht ausgeschöpft sind. Eine Antragsstellung ist auch jetzt noch möglich. Informationen gibt es beim Landesförderinstitut.

M-V Corona-Ampel gilt weiter

Schwerin – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben sich am Dienstag darauf verständigt, dass bei steigenden Corona-Zahlen in Innenbereichen wieder Testpflichten einsetzen sollen. Das gilt beispielsweise bei Veranstaltungen, bei Restaurantbesuchen, in Kinos und Theatern oder auch beim Friseur oder der Kosmetik. Vollständig Geimpfte und Getestete sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Beschluss von Bund und Ländern sieht vor, dass die neuen Testpflichten am 23. August in Kraft treten sollen.

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass dieser Stichtag auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten soll. „Unsere Corona-Ampel sieht bereits Testpflichten im Innenbereich vor. Sie setzen ein, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt 3 Tage in Folge den Warnwert orange erreicht. Unsere Prüfung hat ergeben, dass es bei dieser Regelung bleiben kann. Wir haben für Mecklenburg-Vorpommern jetzt aber auch den Stichtag 23. August festgelegt. Das gibt uns die Möglichkeit, die genaue Umsetzung mit unseren norddeutschen Nachbarländern, insbesondere mit unserem direkten Nachbarn Schleswig-Holstein, abzustimmen. Und vor Ort können für den Bedarfsfall wieder mehr Testkapazitäten aufgebaut werden. Wir schaffen so mehr Vorbereitungszeit“, erläuterte Regierungssprecher Andreas Timm in Schwerin.

„Das Kabinett hat sich außerdem darauf verständigt, dass die in der Corona-Landesverordnung bislang bei der Warnstufe gelb vorgesehenen Maskenpflichten im Außenbereich erst bei der Warnstufe orange einsetzen sollen. Draußen sind die Ansteckungsgefahren geringer als drinnen. Deshalb reicht hier die Stufe orange. Hier haben wir, wie am Dienstag bereits angekündigt, unsere Regeln noch einmal angepasst“, sagte der Regierungssprecher Andreas Timm weiter.

Maskenpflicht an Schulen wird ausgesetzt

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern müssen ab dem kommenden Montag, dem 16. August, in den Schulen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Die Maskenpflicht ist sowohl für den Unterricht als auch für den Aufenthalt im Schulgebäude oder auf dem Schulhof ausgesetzt. Das Tragen einer Maske ist jedoch weiterhin erlaubt. Beides gilt auch für alle an den Schulen Beschäftigten.

„Für die Schülerinnen und Schüler ist es eine große Erleichterung, wenn Sie im Unterricht keine Maske tragen müssen. Das gilt insbesondere für die Kleinen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir haben deshalb bereits vor Beginn des Schuljahres mit der Gesundheitsseite diesen Schritt beraten und in der Schul-Corona-Verordnung festgelegt. Wo die Corona-Ampel auf Grün oder Gelb steht, muss in der Schule keine Maske getragen werden. Jede Erleichterung für die Schülerinnen und Schüler begrüße ich ausdrücklich.“

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung greift in Landkreisen und kreisfreien Städten, wenn nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen Stufe 2 (orange) oder eine höhere Stufe aufweisen. Für diese Ampelstufe sind neben dem Inzidenzwert auch die Anzahl der hospitalisierten Personen und die Belegung der Intensivbetten ein entscheidendes Kriterium. In diesem Fall gilt für jede Person die Maskenpflicht.  Diese Einstufung wird täglich vom Landesamt für Gesundheit und Soziales vorgenommen.

Für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal und Referendare besteht weiterhin die Pflicht, sich zweimal pro Woche zu testen. Davon ausgenommen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. „Die Tests schaffen Sicherheit in den Schulen. So können Verdachtsfälle frühzeitig erkannt werden und die Gesundheitsbehörden können gezielt eingreifen“, so Ministerin Martin. „Es ist unser gemeinsames Ziel, auch bei steigenden Inzidenzen den Präsenzunterricht abzusichern und flächendeckende, präventive Schulschließungen zu verhindern.“

Jugendeinrichtung „Leuchtturm“ wird eröffnet

Güstrow – Bauminister Christian Pegel wird am 11. August  an der Eröffnung der erweiterten Jugendeinrichtung „Leuchtturm“ der Landeskirchlichen Gemeinschaft auf dem Distelberg in Güstrow teilnehmen.

Das Bauministerium Mecklenburg-Vorpommern hat den Neubau des Nebengebäudes zum Kinder- und Jugendtreff „Leuchtturm“ mit Finanzhilfen des Landes in Höhe von 33.000 Euro aus Mitteln der Städtebauförderung unterstützt. Die Gesamtausgaben betragen knapp 50.000 Euro.

Das bestehende Gebäude wurde um einen Neubau mit Gruppenraum und Lager erweitert. Eine vorgelagerte überdachte Terrasse verbindet Bestandsbau und Neubau.

Mit dem Neubau wird dem steigenden Bedarf an Angeboten zur Kinder- und Jugendbetreuung auf dem Distelberg, der auch durch einen hohen Migrantenanteil mit vielen sozialen Spannungen geprägt ist, entsprochen. Mit dem Vorhaben wird die Anforderung aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2015 erfüllt, insbesondere im Stadtteil Distelberg/Nordstadt die soziale Infrastruktur zu verbessern.

Finanzamtsschreiben werden verständlicher

Schwerin – Bescheide und Schreiben der Finanzämter sollen verständlicher werden. Die von den Ländern entwickelten Grundregeln sind seit Beginn des Jahres im Rahmen einer Pilotstudie von Bürgerinnen und Bürgern getestet worden – mit großem Erfolg.

Kürzere Sätze, persönliche Ansprache, Verben statt Substantive – oft reichen schon kleine Veränderungen, um Behördenschreiben deutlich verständlicher zu machen. Auf Fachsprache muss nicht gänzlich verzichtet werden, allerdings sollte diese nicht Überhand nehmen und – wenn möglich – erläutert und durch Beispiele veranschaulicht werden.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Pilotstudie, die die Steuerverwaltungen der Länder zusammen mit dem Leibniz-Institut für Deutsche Sprache zu Beginn dieses Jahres durchgeführt hatte. Bürgerinnen und Bürger waren aufgerufen im Rahmen einer anonymen Befragung, die Verständlichkeit von Behördentexten zu bewerten. Ergebnis: Die überarbeiteten steuerlichen Fachtexte wurden in den allermeisten Fällen als „signifikant besser“ bewertet als die Ursprungstexte.

Fachleute der Länder hatten zuvor in Arbeitsgruppen Grundregeln für Fachtexte und Behördenschreiben entwickelt. Mit der Pilotstudie erfolgte nun der erste – sehr erfolgreiche – Praxistest. Die Befragung der Bürgerinnen und Bürger brachte zudem noch weitere hilfreiche Hinweise, die die „Sprache der Finanzverwaltung“ verständlicher und damit bürgernäher machen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Nicht nur beim Sport kommt es auf die B-Note an. Auch in der Steuerverwaltung ist es wichtig, dass neben der formalen Richtigkeit auch die Verständlichkeit eine tragende Rolle spielt. Die Finanzverwaltung ist dabei auf dem richtigen Weg, das hat die Pilotstudie gezeigt. Jetzt müssen wir diese Erkenntnisse schnellstmöglich auch in die Praxis umsetzen.“

Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz

Schwerin – Mecklenburg Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat die Beschlüsse der heutigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) begrüßt. „Die Länder haben sich darauf verständigt die bundesweite Impfkampagne weiter voranzutreiben. Gleichzeitig wurde sich auf einen Plan für die Auffrischungsimpfungen verständigt. Die Impfangebote werden die Länder ab September einführen. In den kommenden Tagen werden wir die entsprechenden Details der Umsetzung für Mecklenburg-Vorpommern erarbeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag. Die Gesundheitsminister der Länder beobachten mit Sorge, dass die Impfbereitschaft in Deutschland stark nachlässt. Gleichzeitig nehmen die Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stetig zu.

Mit den Auffrischungsimpfungen soll in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie für Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und Höchstbetagte (ab 80 Jahren) gestartet werden.

„Entscheidend ist, dass der Abschluss der ersten Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt. Die Auffrischungsimpfungen werden dazu beitragen, die Pandemie weiter einzudämmen. Das ist der wirksamste Schutz, die Menschen vor dem Corona-Virus zu schützen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter.

Das Bundesministerium für Gesundheit wurde gebeten, schnellstmöglich die Aufklärungsbögen für Auffrischungs-impfungen anzupassen sowie die technischen Voraussetzungen für Meldungen der Auffrischungsimpfungen an das DIM-Register (Digitales Impfquotenmonitoring) des Robert-Koch-Institutes und die Ausstellung eines entsprechenden digitalen Impfzertifikats zu schaffen.

Ebenfalls kann Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson&Johnson beziehungsweise  nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben, eine Auffrischungsimpfung mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden nach Angaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) 1.806.923 Impfungen durchgeführt, davon 974.416 Erstimpfungen;  876.247 sind vollständig geimpft. „Neben Auffrischungsimpfungen ist es vor allem wichtig, den Fokus darauf zu richten, dass sich weiter mehr Menschen Erst- und Zweitimpfen lassen“, sagte Glawe.

Darüber hinaus haben sich die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sich vor dem Hintergrund, dass eine Fortführung von Infektionsschutzmaßnahmen  auch nach dem 11. September 2021 absehbar ist, dafür ausgesprochen, dass der Deutsche Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert.

„Auch in den kommenden Monaten wird es darum gehen, die Belastung für das Gesundheitswesen und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe so gering wie möglich zu halten“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.