Ehrenamtliche Tierschutzarbeit gewürdigt

Malchow – „Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass neben dringend nötigen rechtlichen Neuregelungen im Tierschutzbereich auch die Förderungen der Tierheime und der Tierschutzprojekte beibehalten und weiterentwickelt werden.“ Das versichert Mecklenburg-Vorpommerns Agrarstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald im Vorfeld der Mitgliederversammlung des Landesverbandes MV des Deutschen Tierschutzbundes im Tierheim Malchow.

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern ist der Dachverband für 26 örtliche Tierschutzvereine mit 20 vereinseigenen Tierheimen oder Auffangstationen und ca. 2.000 Mitgliedern aus allen Teilen des Landes.

„Die ehrenamtliche Arbeit, die durch den Landesverband mit seinen Mitgliedern koordiniert und geleistet wird, ist enorm. Sie helfen Tieren, unterstützen Tierhalter und entlasten damit auch Veterinär- und Ordnungsbehörden.“

„Die Tierheimförderung in Höhe von 350.000 Euro wurde auch dieses Jahr wie immer fast restlos ausgeschöpft“, erklärt Buchwald. Von dieser Summe erhielten sechs Projekte des Landesverbandes in diesem Jahr eine Förderung in der Höhe von insgesamt fast 170.000 Euro. Der Staatssekretär bedauert, dass sich die Gemeinden weiterhin nicht an der Förderung von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen beteiligt haben.

Die Sanierung der Tierheime ist ein Projekt im Rahmen des Tierschutzkonzepts Mecklenburg-Vorpommern. Das Tierschutzkonzept enthält neben den Projekten für Heimtiere und Wildtiere, Zielvorgaben und Maßnahmen für Verbesserungen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.

„Das Zusammenspiel einer Vielzahl von Maßnahmen und allen Beteiligten ist nötig, um das Tierschutzkonzept Mecklenburg-Vorpommern kontinuierlich umzusetzen und weiterzuentwickeln“, sagt Buchwald.

„Auch auf Bundesebene wird Mecklenburg-Vorpommern sich weiterhin für den Tierschutz einsetzen“, betonte Buchwald. Ein konstruktiver Austausch mit Fachverbänden und Organisationen, wie dem Tierschutzbund, ist sehr hilfreich bei der Mitgestaltung von Rechtsvorhaben der Bundesrepublik und der EU. Auf diese Weise ist in der Vergangenheit schon viel erreicht worden.

In diesem Jahr sind u. a. das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die Tierschutz-Hundever­ordnung, die Tierschutz-Transportverordnung und die Tierschutz-Versuchstierverordnung auf nationaler Ebene überarbeitet und ergänzt worden. „Dabei sind einige rechtliche Vorgaben aus unserer Sicht nicht ausreichend, aber ein Anfang“, stellt der Staatssekretär fest.

Buchwald weist darauf hin, dass Tierheime für die Zeit des pandemiebedingten Lockdowns Gelder aus dem MV-Schutzfonds erhalten können, wenn sie finanzielle Defizite erlitten haben. Für die Zeiträume des Lockdowns ab 2020, zunächst bis 31.03.2021, standen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung, die noch nicht ausgeschöpft sind. Eine Antragsstellung ist auch jetzt noch möglich. Informationen gibt es beim Landesförderinstitut.

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