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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Freiwilligen Feuerwehren in M-V

Christian Pegel: „Unsere Feuerwehren sind Rückgrat unserer Gemeinschaften“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel würdigte heute im Landtag die unermüdliche Arbeit der mehr als 26.000 ehrenamtlich engagierten Kameradinnen und Kameraden in den 918 Freiwilligen Feuerwehren Mecklenburg-Vorpommerns.

„Unsere Feuerwehren sind nicht nur zentrale Stützen im Brand- und Katastrophenschutz, sondern Herz und Seele vieler Gemeinden. Ich danke allen Ehrenamtlichen ausdrücklich für ihr tägliches Engagement – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Sie sind unsere Alltagshelden, stehen jeden Tag für die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern ein. Das geht aber nur, weil auch ihre Familien dieses Engagement und Ehrenamt mittragen. Daher gilt auch ihren Familien mein ganz herzlicher Dank“, so Pegel.

Sonderprogramme für moderne Technik

Mit Blick auf die stetig wachsenden und vielfältiger werdenden Einsatzlagen betont der Minister die Verantwortung des Landes, die Kommunen bei dieser essenziellen Aufgabe zu unterstützen: „Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen – aber wir wissen, dass viele große Investitionen ohne Hilfe des Landes nicht zu stemmen wären.“

So wurden in den vergangenen Jahren massive Mittel bereitgestellt: Ein Sonderprogramm mit einem Volumen von 50 Millionen Euro ermöglichte die Anschaffung moderner Einsatzfahrzeuge. Bereits über 310 Fahrzeuge konnten so übergeben werden, darunter 265 Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser (TSF-W) für kleinere Wehren, insgesamt 32 TLF 3000 (Tanklöschfahrzeuge) und LF 20 (Löschgruppenfahrzeuge) für die Wehren in den großen und mittelgroßen Städten des Landes, elf spezielle Waldbrandlöschfahrzeuge sowie darüber hinaus zwei Fahrzeuge mit besonders leistungsstarken Pumpensystemen.

„Diese Hochleistungspumpen können in kurzer Zeit ein Vielfaches der sonst üblichen Wassermengen ins Feuer gießen. Insbesondere die beiden Waldbrände 2023 im Göldenitzer Moor im Landkreis Rostock sowie bei Lübtheen und Hagenow im Landkreis Ludwigslust-Parchim konnten dank dieser modernen Technik zügig unter Kontrolle gebracht und eingedämmt werden“, erklärt der Innenminister.

Ein weiteres Programm im Umfang von 50 Millionen Euro ist für den Ausbau und die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern in der Planung. „Erneut werden davon vor allem die kleinen und kleinsten Gemeinden unsres Landes profitieren. Dabei sind 15 Millionen Euro der Gesamtsumme für Erweiterungen, Anbauten, Umbauten und Sanierungen angedacht und die restlichen 35 Millionen Euro gehen in die geplanten Muster-Feuerwehr-Gerätehäuser“, verdeutlicht Minister Christian Pegel und: „Wir setzen die Vergabe dieses Jahr fort und unser Ziel ist ganz klar: Zum Jahresende wissen wir, wie das Mustergerätehaus aussieht.“

Neben den Sonderprogrammen wurden zwischen 2021 und 2024 weitere 25,4 Millionen Euro aus sogenannten Sonderbedarfszuweisungen für Fahrzeuge und beinahe 32 Millionen Euro für Gerätehäuser gefördert.

„Da sehen wir auch den deutlichen Schwerpunkt der jüngsten beiden Jahre, denn mit jeweils mehr als elf Millionen Euro aus Sonderbedarfszuweisungen förderte das Land Feuerwehrgerätehäuser. Diese Investitionen in Stahl und Technik sind wichtig – aber ohne die Menschen dahinter nützen sie nichts“, so Christian Pegel.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung wird auch künftig auf das Instrument der in den letzten Jahren begonnenen Zentralbeschaffung setzen. „Die Zentralbeschaffung ist Teil unseres Beschaffungsplans, den unsere Kolleginnen und Kollegen des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgearbeitet haben, um möglichst allen Bedarfen in unserem Flächenland gerecht zu werden“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel.

Zusätzliche Arbeit für die Gemeinschaft

Besonders wichtig sei auch die Arbeit in der Kinder- und Jugendfeuerwehr: „Das sind unsere Führungskräfte von morgen. Deshalb war es richtig, dass wir diesen Bereich in der novellierten Aufwandsentschädigungs-Verordnung erstmals gesondert gewürdigt haben.“

Mit der anstehenden Novellierung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes werde das Land das Ehrenamt weiter stärken und attraktiver machen – etwa durch Aufwertung der Funktion des Amtswehrführers und den Erhalt des ehrenamtlichen Status des Kreisbrandmeisters.

Pegel abschließend: „Unsere Freiwilligen Feuerwehren verdienen nicht nur Respekt, sondern auch Schutz – gegen Anfeindungen ebenso wie mit der bestmöglichen Ausrüstung. Sie können sich auf das Land Mecklenburg-Vorpommern verlassen!“

Patienten-Steuerung im ambulanten Bereich

13 Millionen Behandlungsfälle jährlich in MV – Drese spricht sich für bessere Patienten-Steuerung im ambulanten Bereich aus

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich am Donnerstag mit den Herausforderungen zur Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese hob in der Debatte hervor, dass in Mecklenburg-Vorpommern rund 13 Millionen Behandlungsfälle (Patienten je Quartal) jährlich allein im ambulanten Bereich ärztlich versorgt werden. „Insgesamt sprechen wir also von fast acht Behandlungsfällen je Einwohnerin und Einwohner im Jahr. Damit liegen die Ärztinnen und Ärzte in unserem Land bundesweit ganz oben, im europäischen Vergleich sowieso“, betonte Drese.

Bei dieser Fülle von Behandlungsfällen seien die Kapazitäten oft überstrapaziert. „Wir haben also keine schlechte Versorgung, sondern ein Steuerungsdefizit und das auf mehreren Ebenen. Hier müssen wir ansetzen“, sagte Drese.

So müssten Wartezeiten auf Vorsorge- oder Routinetermine im Unterschied zu Wartezeiten auf Akutbehandlungen unterschieden werden. Wer zu einer Vorsorgeuntersuchung gehe, könne auch längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Auch die schlechte Termintreue sei ein Problem. „Von den Terminen, welche die Terminservicestelle vermittelt, wird beinahe die Hälfte geschwänzt. Das sind Versorgungskapazitäten, die am Ende anderen Patienten fehlen“, verdeutlichte die Ministerin.

Ein anderes Beispiel sei, dass etliche Patienten unter Umgehung ihrer Hausarztpraxis direkt den Facharzt ansteuern und das auch in Fällen, die eine Hausarztpraxis sogar abschließend versorgen könnte. Die Engpässe in der fachärztlichen Versorgung sind also teilweise selbstgemacht.

„Es gibt im deutschen Gesundheitssystem aktuell nur wenig Steuerung. Das können wir uns im doppelten Sinn nicht mehr leisten. Wir lassen zu, dass die Patientinnen und Patienten im System umherirren und dabei auch noch hohe Kosten verursachen. Dabei wissen in aller Regel die Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner am besten, welche Behandlung die richtige ist und wer diese am besten durchführen kann“ sprach Drese sich für ein hausarztzentriertes Versorgungssystem aus mit dem Hausarzt oder der Hausärztin als Lotsen.

Nach Ansicht von Drese müssen zudem nichtärztliche Berufsgruppen noch stärker in die Versorgung eingebunden werden. Diese Pflegefachpersonen können Gesundheitszustände prüfen, Vital- und Laborparameter kontrollieren, Beratungen durchführen und Heil- sowie Hilfsmittel verordnen.

„Hier schlummern weitere Chancen für eine gemeinsame Versorgung, gerade bei den Patienten in Pflegeheimen oder im Rahmen ambulanter Pflege. Durch solch eine qualifizierte Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf spezialisierte Pflegefachpersonen wird Raum für eine intensivere Betreuung und individuelle Beratung geschaffen. Ärzte können sich vermehrt auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Das ist übrigens auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau“, so Ministerin Drese.

Nutzung digitaler Geräte an Schulen

Bildungsministerium, Vertretungen der Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulleitungen stehen in breitem Austausch

Schwerin – Muss mein Handy während der Schulzeit im Rucksack bleiben? Darf ich mein Tablet auf dem Schulgelände nutzen? Ist es erlaubt, mit der Smartwatch im Schulgebäude zu telefonieren? Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten, erarbeitet das Land derzeit Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an den Schulen. Die Schulen leiten daraus Regelungen ab, die ihren Bedürfnissen entsprechen und schreiben sie in den Hausordnungen und Medienbildungskonzepten fest. Das Bildungsministerium befindet sich dazu bereits in einem breiten Austausch mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat, den Schulleitungsvereinigungen und dem Grundschulverband.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Weder Handys, Tablets oder Smartwatches sollten komplett verboten werden. Sinnvoller ist es, das Alter, den Umfang und die Art und Weise der Nutzung digitaler Geräte differenziert zu betrachten und schulinterne Regelungen zu treffen. Viele Schulen verfügen schon heute über verbindliche Regelungen, wann und wie digitale Geräte genutzt werden dürfen, und haben sie in ihren Hausordnungen verankert. Mit den Empfehlungen, die wir mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitungen erarbeiten, wollen wir den Schulen mehr Sicherheit und mehr Orientierung geben, welche Regelungen in welcher Schulart möglich und umsetzbar sind.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Die Einbindung von Schülerinnen und Schülern bei der Erarbeitung der Empfehlungen sorgt vor allem für eines – für eine Akzeptanz innerhalb der Schülerschaft. Die Schulen entscheiden gemeinsam mit allen Beteiligten über die nähere Ausgestaltung des Umgangs mit den digitalen Endgeräten. Nur so kann auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Die Empfehlungen legen dafür den richtigen Grundstein.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates: „Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern: „Der Grundschulverband unterstützt die Entwicklung von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule. Grundschulkinder nutzen im verstärkten Umfang in der Schule digitale Geräte zum Lernen und zur Kommunikation. Digitale Endgeräte müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Schulische Medienbildungskonzepte sind die Grundlage für den Umgang mit digitalen Geräten in der Schule. Die Einbindung der schulischen Gremien ist dabei Voraussetzung. Wir sprechen uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus. Hier müssen Schulkonferenz und Hausordnung klare Regeln formulieren.“

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern: „Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Eine klare, pädagogisch fundierte Regelung zum Umgang mit digitalen Geräten an Schulen ist notwendig – nicht im Sinne pauschaler Verbote, sondern als Ausdruck eines verantwortungsvollen und altersangemessenen Umgangs mit digitaler Technik im Schulalltag. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land hierzu Empfehlungen erarbeitet, die den Schulen Orientierung geben. Entscheidend bleibt jedoch: Die konkrete Ausgestaltung muss in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegen. Nur so kann eine Regelung entstehen, die dem jeweiligen Schulprofil, der Altersstruktur und den pädagogischen Zielsetzungen gerecht wird.“

Gesundheitliche Folgen des Klimawandels

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich am (heutigen) Donnerstag mit der Erarbeitung eines landeseigenen Hitzeschutzplanes. Laut Gesundheitsministerin Stefanie Drese sei Hitze zu einem der größten umweltbezogenen Gesundheitsrisiken geworden. „Auch, wenn die klimatischen Bedingungen in Mecklenburg-Vorpommern dank des maritimen Einflusses noch relativ aushaltbar sind, macht der Klimawandel vor unserer Haustür nicht Halt. Darauf wollen wir uns im Land einstellen und vorbereiten“, erklärte sie in ihrer Rede.

So sei das vergangene Jahr laut dem Deutschen Wetterdienst das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1881 und auch in Mecklenburg-Vorpommern stiegen die Temperaturen in dieser Zeitspanne um etwa 1,7 Grad an. „Das hast gravierende Auswirkungen auch für die Gesundheit. Für Ältere, Schwangere oder chronisch Erkrankte kann Hitze wortwörtlich lebensgefährlich werden. So sind laut Robert-Koch-Institut allein in den vergangenen Sommern mehr als 10.700 Menschen deutschlandweit an Hitzefolgen verstorben“, verdeutlichte Drese die Problematik.

„Mit dem Hitzeschutzplan wollen wir insbesondere diese Risikogruppen erreichen, für die Auswirkungen von Wärme sensibilisieren und sie besser schützen. Zum Beispiel, indem wir Entscheidungsträger in Kitas, in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Betrieben dabei unterstützen, passende Maßnahmen zu ergreifen“, so Drese. So enthalte der in Erarbeitung befindliche Hitzeschutzplan des Landes Handlungsempfehlungen für eine Vielzahl an Lebensbereichen und solle, auch für die Kommunen, als eine Art Blaupause dienen.

Die Ministerin betonte zudem, dass der Klimawandel nicht nur eine institutionelle Herausforderung darstellt, sondern auch jeder und jede Einzelne Verantwortung übernehmen kann. „Es ist wichtig, dass das Thema Hitzeschutz weiter in der Öffentlichkeit diskutiert wird und jeder von uns seinen Teil dazu beiträgt, gut durch die heißen Tage zu kommen“, erklärte sie.

Jeder von Gewalt betroffenen Frau wird geholfen

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt stellte im Landtag klar: „Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert.“

Schwerin – „Gewalt in jeglicher Form hinterlässt tiefe körperliche und seelische Spuren. Für viele Betroffene ist der Weg hinaus aus der Gewalt ein schwieriger und oft langwieriger Prozess. Hier ist das Beratungs- und Hilfenetz für viele Betroffene eine unverzichtbare Stütze. Es bietet kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen und langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und Perspektiven zu geben.

In Mecklenburg-Vorpommern wird in neun Frauenhäusern gewaltbetroffenen Frauen und Kindern rund um die Uhr Zuflucht geboten. Ich habe mir vor Kurzem in Stralsund selbst ein Bild machen können und mit den Mitarbeiterinnen gesprochen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zu diesbezüglichen Anträgen der Opposition.

„Der Bedarf an Plätzen in Frauenschutzhäusern wird von vielen als höher eingestuft. Mir ist wichtig zu betonen, dass hier im Land in der Vergangenheit keiner Frau Hilfe verweigert wurde. Auch wenn im letzten Jahr 306 Mal Frauen nicht in Frauenschutzhäusern aufgenommen wurden, so ist jeder von ihnen Unterstützung und weiterführende Hilfe angeboten worden“, so die Ministerin.

„Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert. Im Jahr 2024 hat das Land insgesamt 2.840.100 Euro bereitgestellt. Ein klarer Anstieg in meiner Amtszeit. Für das Haushaltsjahr 2025 haben wir die Mittel dynamisiert, so dass insgesamt 2.905.400 Euro zur Verfügung stehen werden. Das zeigt deutlich: Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und setzen uns dafür ein, dass die Träger der Einrichtungen Planungssicherheit und eine solide Basis für ihre wichtige Arbeit haben.

Dass unser Engagement gesehen wird, wurde mir im Frauenschutzhaus Stralsund rückgekoppelt. Ein weiterer Meilenstein ist die Verstetigung von 140.000 Euro, die nicht mehr beantragt werden müssen, sondern fest im Haushalt eingeplant sind, Das erspart den Trägern unnötige Bürokratie und gibt Raum für die eigentliche Arbeit“, erklärt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Wir stärken das Beratungs- und Hilfenetz auch in der Zukunft. Auf die gewonnenen Erkenntnisse der unabhängigen Evaluation des dritten Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt haben wir mit Sofortmaßnahmen reagiert. Wir haben einen neuen Schritt gewagt und eine Vertrauensanwältin für den Bereich Umgangs- und Sorgerecht sowie Asyl- und Aufenthaltsrecht eingesetzt. Die Aufgabe der Vertrauensanwältin ist es, mit einer Erstberatung Orientierung zu geben zu juristischen Fragen, aber auch zu den praktischen Herausforderungen, die sich im Alltag der Beratung stellen.

Dieses Angebot ist auf großen Zuspruch gestoßen. Die Mitarbeitenden des Beratungsnetzes haben die Möglichkeit, auf rechtliche Expertise zurückzugreifen, mit großer Offenheit angenommen. Das Angebot führen wir fort. Ersten Handlungsempfehlungen haben wir also Rechnung getragen. Weitere Ergebnisse der Evaluation fließen in die nächsten Planungen und Gespräche ein“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem neuen Gewalthilfegesetz ist darüber hinaus unsere Forderung umgesetzt, den Bund zur finanziellen Mithilfe zu verpflichten. Gleichzeitig wird den Ländern ein Gestaltungsspielraum eingeräumt, um das Gesetz an die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Dies werden wir nutzen, um für Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes nachhaltig stabile Beratungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es neben den neun Frauenschutzhäusern auch acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt. In fünf Interventionsstellen wird eine kurzfristige Beratung in der Krise geboten und durch rechtliche Unterstützung die Sicherheit erhöht. Zusätzlich hält das Land eine Beratung für Täterinnen und Täter in Güstrow, Greifswald und Stralsund vor sowie eine landesweite Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung. Seit Mai 2024 hat die staatliche Koordinierungsstelle auf Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen.

Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern

Elf Durchsuchungen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich vom 24.03. bis 27.03.2025 an einer länderübergreifenden europäischen Aktionswoche gegen Kinderpornografie. Die polizeilichen Maßnahmen wurden von der polnischen Polizei im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft koordiniert und fanden in zwölf europäischen Ländern sowie in Großbritannien und den USA statt. Unterstützt wurden sie dabei von Europol und dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Im Rahmen der „Operation Fever“ wurden nach Angaben der polnischen Polizei insgesamt 166 Verdächtige festgenommen und 774 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Raum Anklam und Rostock insgesamt elf Durchsuchungsbeschlüsse bei elf männlichen Tatverdächtigen vollstreckt. Dabei waren zahlreiche Beamtinnen und Beamte der Landespolizei, insbesondere der Kriminalpolizeiinspektionen Rostock und Anklam, im Einsatz, die bei den Durchsuchungen über 70 elektronische Geräte bzw. Speichermedien beschlagnahmten.

Innenminister Christian Pegel: „Die Kriminalitätsbekämpfung in diesem speziellen und besonders grausamen Deliktsbereich hat für unsere Polizistinnen und Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern höchste Priorität. Ich danke allen Beteiligten für ihr großes Engagement im Kampf gegen diese abscheulichen Straftaten und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die immer noch viel zu oft grausames Leid erfahren. Der Schutz der Kinder und damit der Opfer steht für unsere Polizei ganz oben auf der Agenda – immer und ohne Kompromisse.“

Bürger- und Gemeinden­beteiligungs­gesetz

Schwerin – Das Kabinett hat sich in der heutigen Sitzung erstmals mit dem Entwurf zur Neufassung des Bürger- und Gemeinden­beteiligungs­gesetzes beschäftigt. „Mit der Neufassung des Gesetzes legt unser Bundesland einen Gesetzentwurf vor, der allen voran die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden vor Ort im Blick hat. Im bundesweiten Vergleich bedeutet der Gesetzentwurf eine neue Qualität und Höhe der Beteiligung.

Hierzu gehört nicht zuletzt auch, dass für Photovoltaik-Freiflächen­anlagen ab einer Größe von ungefähr 1 Hektar erstmalig in den Anwendungs­bereich des Beteiligungs­gesetzes aufgenommen werden. Wir wollen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger und Gemeinden von den erneuerbaren Energien mehr profitieren“, erklärte dazu Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.“

Ziel sei es zum einen, die Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden noch besser in die regionalen bzw. lokalen Wertschöpfungen einzubeziehen. „Dies können echte finanzielle Entlastungen bei den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern sein, z.B. durch eine Gutschrift auf die jährliche Stromrechnung. Es können aber auch Verbesserungen vor Ort durch Beteiligungen der Gemeinden selbst sein, z.B. neue Spielplätze, modernisierte Sportstätten oder die Unterstützung von Vereinen.“

„In Zukunft können die betroffenen Gemeinden und deren Einwohner einfach und unkompliziert von den Windrädern und Solarparks in ihrer Nähe profitieren. Das Bürger- und Gemeinde­beteiligungs­gesetz schafft Verhandlungen auf Augenhöhe, dafür bekommen die Gemeinden einen Werkzeug­kasten an die Hand. Sie können am besten entscheiden, wofür das Geld aus der Erneuerbaren Energie verwendet wird“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Dr. Wolfgang Blank.

Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbands­anhörung. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Saisonbeginn im Nationalpark

Wieck – Minister Dr. Till Backhaus hat heute in der Darßer Arche in Wieck die Saison im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft eröffnet.

„Nationalparke sind für mich Flaggschiffe des Naturschutzes, deren Geschichte ich seit 1990 mitbegleiten durfte. Im Jahr 2025 begehen wir das 35. Jubiläum der Nationalparke und Biosphärenreservate in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Jubiläum steht in den Nationalparken Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund ganzjährig unter dem Motto: Im Takt der Natur. Deren Attraktivität zieht zahlreiche Besucher an. Allein der Nationalpark Jasmund zählt jährlich rund eine Million Touristen. Dazu trägt auch die erfolgreiche Eröffnung des Skywalks 2023 auf dem Gelände des Nationalpark-Zentrums Königstuhl bei. An dieser Stelle möchte ich unseren dortigen Partnern in der Stadt Sassnitz und im Nationalparkzentrum für ihre unermüdliche Arbeit herzlichen Dank sagen“, so Backhaus.

„Dass sich Geduld und langer Atem lohnen, zeigt auch das im vergangenen Jahr beendete Projekt des Inselhafens Prerow mit Seebrücke und die Renaturierung des Ottosees. Fast die gesamten 35 Nationalparkjahre brauchte es bis zu dem Erfolg, der, so hoffen wir, nun über Jahrhunderte Bestand hat. Die Küstendynamik am Darß, die seit etwa sieben Jahrtausenden die Halbinsel formte, kann nun wieder ungestört als Baumeister dieser grandiosen Landschaft wirken – einer Landschaft, die es in der Unberührtheit und Dynamik an der deutschen Ostseeküste nur noch hier gibt. Dabei waren die maßgeblichen Ziele: die Sicherstellung der Seenotrettung, ein Schutzhafen mit Etappenfunktion für Wasserfahrzeuge zwischen Rostock und Barhöft und die Renaturierung des „Ottosees“ als geschützte Lagune am Darßer Ort in der Nationalparkkernzone. Entstanden ist ein herausragendes Bauwerk, das alle Funktionen erfüllt: die mit 721 Metern längste Seebrücke im Ostseeraum, ein Liegeplatz für Seenotkreuzer, mehr als 50 Liegeplätze für Wasserfahrzeuge sowie ein Fahrgastschiffanleger. Seit der Eröffnung wurden fast 200.000 Besucher auf der Seebrücke gezählt. Die Attraktivität und Resonanz strahlt weit über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus“, sagte er.

Aktuell wird im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft das Großprojekt zur Renaturierung des Wasserhaushaltes der südlichen Sundischen Wiese umgesetzt. Hier werden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass entsprechend der natürlichen Gegebenheiten schützenswerte Biotope wie Schilfröhrichte und Bruchwälder entstehen können. Außerdem werden Pflegebereiche zu wertvollem Salzgrasland entwickelt. Die erfolgreichen Moorschutzprojekte in den Nationalparken sind gute Praxisbeispiele für kommende Vorhaben. Im Nationalpark Jasmund, der mit vom Nationalparkamt Vorpommersche Boddenlandschaft verwaltet wird, wurden in den vergangenen Jahren 42 Moore revitalisiert. Hierfür ist es gelungen, erfolgreiche Kooperationen mit dem Ehrenamt aufzubauen. Diese erweisen sich jetzt auch in anderen Bereichen als stark und zuverlässig, etwa bei der Heidepflege auf Hiddensee sowie der Pflege von Pfeifengraswiesen und Orchideenstandorten.

„Auch die Renaturierung weiterer Moorflächen, etwa das Schwinkelsmoor und der Neudarß, werden für noch mehr ungestörte Naturräume in den Schutzgebieten sorgen. Hierfür sollen die Möglichkeiten des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz genutzt werden. Erst kürzlich, am 4. April, habe ich gemeinsam mit der Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Frau Riewenherm, das Fachkräfteprogramm ‚MoorspezialistInnen‘ in Güstrow eröffnet. Hier haben wir ein neues Ausbildungsinstitut gegründet. Ich bin sehr froh, dass sich auch das Nationalparkamt Vorpommern als Einsatzstelle gemeldet hat, um zukünftige Fachkräfte für den Moorschutz auszubilden“, sagte der Minister.

Unermüdliches Ehrenamt war nicht nur bei der Wiederherstellung von Mooren und anderen Habitaten hilfreich. Auch das Monitoring, wie das Erfassen der Küstenvogel- Brutbestände ist ohne die Helfer undenkbar. Naturschutzwarte unterstützen Ranger bei der Gebietskotrolle. Dafür dankte Minister Dr. Backhaus allen Beteiligten.

Auch die Tourismusakteure haben erkannt, dass sich mit der einzigartigen Natur werben lässt. Allerdings ist die Erholung in den schönsten Naturräumen auch mit Einschränkungen zu deren Schutz verbunden. Der Tourismusverband startete 2024 die Kampagne „#NatürlichMitVerantwortung“. Im Ergebnis entstanden Plakate mit Gäste-Informationen mit Regeln zum Verhalten in der Natur und in den Schutzgebieten. Eine geschickte Besucherlenkung bleibt laut Backhaus eine Daueraufgabe. Im vergangenen Jahr wurden in allen Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturparken des Landes insgesamt 862.000 Besucher bei Vorträgen, Führungen und als Gäste in den Infozentren betreut. Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft waren es mehr als 125.000 Besucher. An den Hot-Spots Darßer Ort wurden 108.000 Wanderer, in der Sundischen Wiese etwa 111.000 Touristen gezählt.

Das Nationalparkamt Vorpommern hat sich in den vergangenen Jahren beständig um die Verbesserung der touristischen Infrastruktur in den Nationalparken gekümmert. Dies war unter anderem durch die Umsetzung von EU-Förderprogrammen möglich. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden ELER-Mittel in Höhe von rund einer Million Euro in den beiden Nationalparken Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund investiert. Eine wesentliche Maßnahme im Nationalpark Jasmund war der Bau einer Schranke zur Eingrenzung des Individual-Verkehrs. Im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft wurden umfangreiche Wegemodernisierungen im Darßwald realisiert. Weitere ELER-Mittel wurden zum Gebietsmanagement der NATURA2000 Gebiete eingesetzt. Dazu zählen die marine Gebietskontrolle Jasmund, die Entbuschungsmaßnahmen Dünenheide und Dornbusch auf Hiddensee sowie Planungsleistungen zur Sicherung der Beweidung von Grünland.

Abschließend kam der Minister auf den Campingplatz am Prerower Nordstrand zu sprechen. Hier kam im vergangenen Herbst die gerichtliche Bestätigung, dass das Interessenbekundungsverfahren 2023 rechtlich nicht zu beanstanden ist und dass auch das Auslaufen des Pachtvertrages für die Flächen der Stiftung Naturschutz und Umwelt MV rechtmäßig war. „Zu meinem Bedauern hat das Gericht jedoch das eigentlich für Ende November 2024 erwartete Urteil zur landeseigenen Waldfläche bis in den April 2025 vertagt. Beim Gerichtstermin am 1. April wurde erneut zur Kündigung durch das Land, zur Höhe der Entschädigung und einigen weiteren Forderungen der Regenbogen AG verhandelt. Eine Entscheidung wird nun am 6. Mai 2025 verkündet“, sagte Backhaus und ergänzt: „Trotz allem bin ich zuversichtlich, dass es dann mit dem neuen Betreiber alsbald gelingen wird, den Campingplatz zu einem nationalparkgerechten und kundenfreundlichen touristischem Erholungsort zu entwickeln“.