Erhöhte Waldbrandgefahr in M-V

Vorsicht zu Ostern geboten

Schwerin – Aufgrund anhaltender Trockenheit und frühlingshafter Temperaturen warnt der Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus eindringlich vor erhöhter Waldbrandgefahr im gesamten Landesgebiet. Besonders über die bevorstehenden Osterfeiertage wird zur äußersten Vorsicht geraten.

Die aktuellen Wetterverhältnisse – trockene Winde, kaum Niederschläge und frühlingshafte Temperaturen – haben die Vegetation stark ausgetrocknet. In den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald wurde bereits die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr) ausgerufen. Doch auch im restlichen Bundesland ist mit einer mittleren Waldbrandgefahr zu rechnen.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus appelliert an die Bevölkerung: „Gerade über die Ostertage zieht es viele Menschen in die Natur. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich verantwortungsvoll zu handeln und keinerlei offenes Feuer in der Natur zu entzünden. Bereits ein Funke kann ausreichen, um einen großflächigen Brand auszulösen. Auch bei den privaten Osterfeuern ist höchste Vorsicht geboten, besuchen Sie lieber eines der vielen offiziellen Osterfeuer im Land.“

Hier noch einige Hinweise:

  • Kein offenes Feuer oder Grillen im und am Wald
  • Keine Zigarettenreste in der Natur wegwerfen
  • Parken Sie nicht auf trockenem Gras – heiße Fahrzeugteile können Brände entfachen
  • Melden Sie Rauchentwicklungen sofort über den Notruf 112

Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahrenstufe finden Sie auf der Website der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.

Einheitliches E-Mail-System an Schulen

20.000 Postfächer werden eingerichtet / Oldenburg: Wir schaffen eine professionelle, sichere und datenschutzkonforme Kommunikationsinfrastruktur

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stattet alle öffentlichen Schulen mit einem einheitlichen, sicheren E-Mail-System aus. Lehrkräfte, Schulleitungen und weitere Beschäftigte an Schulen erhalten personalisierte dienstliche E-Mail-Adressen. Zudem stehen den Schulen zentrale Funktionspostfächer sowie integrierte Kalender-, Adressbuch- und Cloud-Dienste zur Verfügung. Das Land stellt hierfür drei Millionen Euro bereit. „Wir schaffen mit dieser Lösung eine professionelle, sichere und datenschutzkonforme Kommunikationsinfrastruktur. Damit sorgen wir für Verlässlichkeit im Austausch zwischen Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern, der Schulverwaltung und weiteren Institutionen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die neue Lösung basiert auf einer Open-Source-Software eines deutschen Anbieters und wird in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland betrieben. Im Fokus stehen dabei IT-Sicherheit und Datenschutz. Insgesamt können 17.500 persönliche Postfächer sowie 2.700 Funktionspostfächer für rund 500 öffentliche Schulen im Land eingerichtet werden. „Wir beenden damit die Nutzung unsicherer oder privater E-Mail-Adressen für den dienstlichen Gebrauch. Unsere Lehrkräfte erhalten ein sicheres und zuverlässiges System“, so Oldenburg weiter. „Besonders wichtig ist mir: Die E-Mail-Adresse bleibt auch bei einem Schulwechsel innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern bestehen. Das stärkt die Kontinuität und Professionalität der Kommunikation.“

Das Land hat bereits über 8.500 persönliche Postfächer an mehr als 200 Schulen eingerichtet. Weitere 15 Schulen sollen in Kürze folgen. Die Einführung des neuen cloudbasierten E-Mail-Systems erfolgt schrittweise und in enger Abstimmung mit den Schulleitungen. Es gewährleistet höchste Standards bei Datenschutz und Datensicherheit: E-Mail-Verschlüsselung, digitale Signaturen, Zwei-Faktor-Authentifizierung sowie umfassender Spam- und Virenschutz gehören zum Standard. Hardware-Token stehen als Alternative zur App-basierten Authentifizierung zur Verfügung, sodass keine verpflichtende Nutzung privater Endgeräte erforderlich ist.

„Im Bildungsbereich arbeiten wir mit sensiblen personenbezogenen Daten. Deshalb war für uns von Anfang an klar: Beim Datenschutz dürfen wir keine Kompromisse eingehen“, betonte Ministerin Oldenburg. „Mit der neuen Lösung machen unsere Schulen bei der Digitalisierung einen weiteren großen Schritt nach vorne.“

Die Rückmeldungen aus den ersten Schulen zeigen: Das E-Mail-System und die anderen technischen Dienste werden von den Lehrkräften überwiegend positiv aufgenommen. Sie schätzen die Vereinheitlichung und die verbesserten Sicherheitsstandards. Zwar bedeutet die Einführung der Zwei-Faktor-Authentifizierung eine gewisse Umstellung, doch wird sie im Sinne eines verbesserten Datenschutzes mehrheitlich begrüßt. Die Lösung bietet neben der E-Mail-Funktion auch Kalender-, Aufgaben- und Kontaktverwaltung, einen Schulkalender sowie Adressbücher. In Kürze wird zudem ein integrierter Cloudspeicher mit fünf Gigabyte Speicherplatz pro Nutzerin bzw. Nutzer freigeschaltet.

Gut 34.300 Betreuungsverfahren in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist gut, dass der Bundesrat eine Verbesserung der Betreuungsvergütung beschlossen hat.“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleibt die Zahl der Betreuungsverfahren weiter hoch. Ende des Jahres 2024 waren an den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern 34.288 Betreuungsverfahren anhängig. 2023 waren es rund 34.760. Die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger sind im Vergleich zum Jahr 2023 um knapp drei Millionen Euro gestiegen und lagen im letzten Jahr bei rund 40,4 Millionen Euro.

Der Großteil, knapp 37 Millionen Euro, fiel dabei für berufliche Betreuerinnen und Betreuer an. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt dankt den ehrenamtlichen wie beruflichen Betreuerinnen und Betreuern im Land für ihre wichtige Arbeit: „Berufliche Betreuerinnen und Betreuer werden immer bedeutender, denn die Zahl der ehrenamtlich Tätigen in der rechtlichen Betreuung sinkt. Dennoch ist noch immer jede dritte rechtliche Betreuung ehrenamtlich. Insbesondere bei der Betreuung von Familienangehörigen und Verwandten sind Ehrenamtliche eine tragende und unterstützende Säule im Betreuungssystem“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Situation für Betreuerinnen und Betreuer wird sich im nächsten Jahr verbessern. Dafür habe ich mich als Justizministerin im Bundesrat eingesetzt, der kürzlich mit den Stimmen von Mecklenburg-Vorpommern die Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung beschlossen hat. Dieser bundesweite Konsens ist wichtig, um die notwendige und qualitativ hochwertige Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer weiter sicherzustellen.

Die Erhöhung der Vergütungssätze für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger zum 1. Januar 2026 um durchschnittlich 12,7 Prozent ist unumgänglich. Denn auch bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie bei den Betreuungsvereinen kam es zu Kostensteigerungen. Die derzeitige Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer war eine Zwischenlösung, die zum 31. Dezember 2025 auslaufen wird.

Das neue Gesetz soll insbesondere die Amtsgerichte wie auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen. Die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspflegerinnen und -pfleger soll ebenfalls entsprechend erhöht werden“, führt Ministerin Jacqueline Bernhardt aus.

Ministerin Bernhardt hält mehrmals im Jahr in Mecklenburg-Vorpommern Vorträge zur Vorsorgevollmacht. Zuletzt war sie in Stavenhagen und Ludwigslust. Die Broschüre „Das Betreuungsrecht“ kann kostenlos im Ministerium bestellt oder auf der Homepage als PDF heruntergeladen werden.

Lehrkräfte im Seiteneinstieg

Oldenburg: Fachkräfte ermutigen, den Schritt in den Lehrerberuf zu gehen

Schwerin – Das Bildungsministerium lädt zur digitalen Informationsveranstaltung für potenzielle Lehrkräfte im Seiteneinstieg am 14. Mai 2025 ein. Teilnehmende erhalten die Möglichkeit, sich umfassend über die erforderlichen Abschlüsse, das Bewerbungsverfahren, Verdienstmöglichkeiten sowie den Ablauf der Seiteneinstiegsqualifizierung zu informieren.

„Die digitale Informationsveranstaltung ist ein guter Weg, um künftige Lehrkräfte für den Schuldienst zu gewinnen. Wir möchten Fachkräfte ermutigen, den Schritt in den Lehrerberuf zu gehen und ihre Fähigkeiten in unseren Schulen einzubringen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Bildungsministeriums und der Berufsberatung für Erwachsene der Arbeitsagentur werden während der Veranstaltung wertvolle Einblicke geben und alle Fragen rund um den Seiteneinstieg beantworten. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt online. Organisiert wird das Informationsangebot in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.

Interessierte können sich über das Karriereportal www.lehrer-in-mv.de direkt auf ausgeschriebene Stellen bei ihrer Wunschschule bewerben. Die Einstellung erfolgt ganzjährig und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die einen Umfang von 15 Monaten hat. Im Anschluss an die GPQ folgt die berufsbegleitende Modulare Qualifizierungsreihe (MQR), nach deren Abschluss die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unbefristet weiterbeschäftigt werden. Die gesamte Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren.

Das Bildungsministerium informiert auf dem Karriereportal umfassend über die Möglichkeiten des Seiteneinstiegs an allgemein bildenden und beruflichen Schulen.

Landespräventionspreis 2025

Einsendungen noch bis 25. April möglich: Bewerbungsphase für Landespräventionspreis 2025 endet

Schwerin – Innovative Projekte aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich um die Sicherheit und das Wohlergehen aller Beteiligten in der Pflege kümmern, können sich noch wenige Tage für den diesjährigen Landespräventionspreis bewerben. „Es geht nicht nur um Ruhm und Ehre, sondern auch um Pokale und Geldprämien in Höhe von insgesamt 3.500 Euro“, ruft Sozialministerin Stefanie Drese bisher noch Unentschlossene zur Einreichung ihrer Projekte bis zum 25. April 2025 auf.

„Jede und jeder kann Vorschläge einreichen – ob Privatperson, Initiative, Verein, Organisation, Kommune, Selbsthilfegruppe oder Kommunaler Präventionsrat“, so Drese, die sich gemeinsam mit Innenminister Christian Pegel und dem Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung dafür einsetzt, das Thema Gewalt und Gewaltprävention in der Pflege aus der gesellschaftlichen Tabuzone zu holen.

„Gewalt in der Pflege ist komplex und kann Pflegebedürftige ebenso wie Pflegende oder Angehörige treffen. Achtsamkeit und geeignete Präventionsmaßnahmen sind deshalb besonders wichtig, um Gewalt gar nicht erst entstehen zu lassen und Pflegende und Pflegebedürftige zu schützen“, verdeutlichte Drese.

„Wir brauchen gerade in der Pflege mit ihren emotionalen, sozialen und arbeitsbedingten Stressfaktoren eine Kultur des Hinschauens und des Handelns. Ich freue mich deshalb sehr, dass der 13. Landespräventionstag sich diesem spezifischen Thema unter dem Titel „Augen auf! Gewaltprävention in der Pflege“ widmet“, sagte Drese.

Der Präventionstag findet am 3. Juli an der Hochschule Neubrandenburg statt. In diesem Rahmen werden die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Landespräventionspreises gewürdigt und ausgezeichnet.

Vorschläge mit Namen, Anschrift des Bewerbers (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und Begründung können bis zum Ablauf des 25. April per E-Mail an lfk@kriminalpraevention-mv.de gesendet werden.

Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine Jury. Entscheidungsgrundlage für die Jury sind u.a. folgende Kriterien:

  • Innovation
  • Wirksamkeit
  • Nachhaltigkeit
  • Zielgruppenorientierung
  • Kooperation

Schulen starten Erste-Hilfe-Ausbildung

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler werden befähigt, in Notsituationen zu helfen

Schwerin – In diesem Schuljahr haben 29 Schulen die Erste-Hilfe-Ausbildung freiwillig eingeführt. Bis zu 2.000 Schülerinnen und Schüler werden im ersten Schritt ausgebildet. „Ziel ist es, möglichst viele Kinder und Jugendliche zu befähigen, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Deshalb freuen wir uns über jede weitere Schule, die an diesem Modellprojekt teilnimmt“, informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg. In Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Rostock und den Hilfsorganisationen wurde ein umfassender Leitfaden entwickelt, der als Handlungsempfehlung dient. Dieser ermöglicht es den weiterführenden Schulen, die Erste-Hilfe-Ausbildung im Rahmen eines zweijährigen Modellvorhabens eigenständig umzusetzen.

Oldenburg: „Gefahren- und Notfallsituationen können überall und jederzeit auftreten. Daher ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, die Lage richtig einzuschätzen und Erste Hilfe zu leisten. Die Schule ist ein idealer Ort, um dieses Basiswissen zu vermitteln. Darüber hinaus fördert eine unbefangene Einstellung zum Helfen das Verantwortungsbewusstsein und die Zivilcourage. Mit unserem Leitfaden unterstützen wir die Lehrkräfte in der praktischen Umsetzung.“

Im Schuljahr 2022/2023 haben bereits 10 Schulen im Rahmen eines Pilotprojekts das Konzept erprobt und die Praxistauglichkeit der Module getestet. Die Ausbildung umfasst dabei zwei Module von jeweils 90 Minuten, die als Starterausbildung konzipiert sind. Diese können in den Jahrgangsstufen 7 oder 8 altersgerecht und unabhängig von der Schulart im Rahmen der Fächer Biologie und Sport durchgeführt werden. Alternativ ist das Modellvorhaben auch als Ganztagsangebot oder in Form einer Projektwoche umsetzbar.

Modul 1 „Grundlagenwissen“ behandelt unter anderem die Erfassung von Notfallsituationen, die Überprüfung von Atmung und Bewusstsein, die korrekte Durchführung eines Notrufs sowie die Erkennung und Versorgung von Verletzungen. Modul 2 „Wiederbelebung“ vermittelt die stabile Seitenlage, die Herzdruckmassage und die Beatmung. Der Leitfaden enthält detaillierte Informationen zu den Zielen der Module, den erforderlichen Materialien und den Ansprechpartnern für Lehrkräfte.

Das Thema „Erste Hilfe lernen, können und anwenden“ hat in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem Projekt „Retten macht Schule“ der Björn-Steiger-Stiftung von 2010 bis 2016 einen hohen Stellenwert. In diesem Zeitraum wurden in 278 allgemein bildenden Schulen etwa 300 Lehrkräfte und rund 54.000 Schülerinnen und Schüler ausgebildet. Seit dem Projektende hatten Lehrkräfte eigenverantwortlich weiter Lehreinheiten und Angebote mit den vorhandenen Materialien umgesetzt.

Neues Landeskrankenhausgesetz für M-V

Schwerin – Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf von Gesundheitsministerin Stefanie Drese für eine Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) beschlossen. Die grundsätzliche Überarbeitung soll nach Aussage von Drese dazu beitragen, die medizinische Versorgung im Land zukunftsfest aufzustellen sowie die investive Landeskrankenhausförderung grundlegend zu reformieren. Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag überwiesen.

Als „Riesen-Befreiungsschlag für Bürokratieabbau“ bezeichnete Drese nach der Kabinettssitzung die geplante Umstellung der Bauförderung auf ein Pauschalsystem. „Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelfördermaßnahmen, bei denen jedes Vorhaben individuell beantragt und geprüft wird. Dieser Prozess allein dauert mehrere Jahre und bindet hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung“, verdeutlichte die Ministerin.

„Dieses zeitraubende Prozedere auf allen Seiten wollen wir durch einen schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen“, sagte Drese. Jedes Krankenhaus werde somit ab dem Jahr 2028 auf der Grundlage eines Bemessungsinstruments eine Investitionspauschale vom Land erhalten, mit der es im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann. Drese: „Dieser Paradigmenwechsel entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit.“

Weitere wesentliche Ziele der Novellierung sind die stärkere Berücksichtigung spezifischer Belange von Patientinnen und Patienten, wie die Einführung von Patientenfürsprechern und die Stärkung der Selbstbestimmung der Frau während der Geburt sowie die Modernisierung der Krankenhausplanung auf Basis von Leistungsgruppen im Zuge der bundesweiten Krankenhausreform.

„Ein ganz zentrales Anliegen ist zudem die Steigerung der Krisenresilienz der Krankenhäuser“, stellte Drese heraus. „Um die Patientenversorgung auch in unsicheren Zeiten zu gewährleisten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die die Folgen von Krisen abfedern“, verdeutlichte die Ministerin. Im Gesetzentwurf wurde deshalb ein eigener Abschnitt für die Notfallversorgung und Regelungen für besondere Gefahrenlagen entwickelt. Hierbei seien auch Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie eingeflossen, so Drese.

Drese: „Die bundesweite Krankenhausreform ist zwar der Anlass für den vorliegenden Gesetzesentwurf, dieser geht aber weit darüber hinaus. Wir schaffen einen zeitgemäßen und sachgerechten Rahmen für unsere Krankenhäuser und setzen sicherlich auch für andere Bundesländer wichtige Signale.“

Lesung für mehr Zivilcourage

Gingster Schüler und Lehrer erleben den deutschen Autor Jakob Springfeld

Autogrammzeit. Jakob Springfeld las vor Gingster Schülern und Lehrern aus seinem Buch „Unter Nazis“. Foto: Martina Zabel

Autogrammzeit. Jakob Springfeld las vor Gingster Schülern und Lehrern aus seinem Buch „Unter Nazis“. Foto: Martina Zabel

Insel Rügen – Wieder eine Premiere in Gingst. An der dortigen Regionalen Schule erlebten über 80 Schüler aus den 9. und 10. Klassen zusammen mit ihren Lehrern eine Autorenlesung. Der 23-jährige Jakob Springfeld reiste mit seinem Buch „Unter Nazis“ nach Rügen und machte auch hier Station, um von seinen Erfahrungen als ostdeutscher Jugendlicher zu erzählen.

In seiner Heimatstadt Zwickau erlebte er Ausschreitungen rechtsextremistischer Gruppen, gründete eine Ortsgruppe von „Fridays for Future“ und setzte sich aktiv gegen Rechtsextremismus und Alltagsrassismus ein. Sein Engagement veränderte sein Leben, zu dem nun regelmäßige Hassnachrichten, Beleidigungen und Gewaltandrohungen gehören. Trotzdem glaubt er daran, dass unsere Zivilgesellschaft viel mehr dagegen zu setzen habe. In über 215 Lesungen in allen Bundesländern sammelte er positive Erfahrungen und viel Zuspruch.

In der sich anschließenden Diskussion wollten die Gingster Jungen und Mädchen unter anderem wissen, was sie gegen den alltäglichen Rassismus auch an ihrer Schule tun können. „Der erste Schritt ist immer, dass ihr das ansprecht und zum Thema macht“ erklärt Jakob Springfeld. Er gab den Klassenräten den Ratschlag, bewusst über alle Erscheinungen zu sprechen, die nichts mit Demokratie und unserem Verständnis von Menschenrechten zu tun hätten.

Eine Botschaft, die an der Schule gut ankommt, denn seit letztem Jahr gehören die Gingster zum deutschlandweiten Netzwerk „Schule gegen Rassismus – Schule mit Zivilcourage“. Die überwiegende Mehrheit der Schüler, Lehrer und Mitarbeiter sprachen sich für die Aufnahme in die Organisation ein und führen seitdem verschiedene unterrichtsbegleitende Projekte an der Schule durch.

„Ich freue mich darüber, dass wir zusammen mit dem Literaturhaus Gingst einen solchen Baustein zum ersten Mal bei uns präsentieren können“, sagt Schulleiter André Farin gleich am Anfang der Veranstaltung. Die Idee von der Vorbereitung auf das Leben an seiner Schule beinhalte auch solche kulturellen Höhepunkte, die Themen ganz unterschiedlicher Art in den Blick nehmen. Mit der Buchladen-Chefin Petra Dittrich ist er sich einig, dass Lesungen jetzt regelmäßig an der Schule stattfinden werden.

Krebsinformationstag der Krebsgesellschaft MV

Schwesig: Niemand muss in Mecklenburg-Vorpommern mit Krebs allein sein

Schwerin – Auf dem 11. Krebsinformationstag der Krebsgesellschaft MV unter dem Motto „Gemeinsam statt einsam“ hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, hervorgehoben, wie wichtig es ist, dass von Krebs Betroffene nicht allein sind: „Ich habe diese schwere Zeit überstanden – nicht allein, sondern gemeinsam. Weil ich Menschen an meiner Seite hatte, die mich getragen haben: meine Familie, meine Freunde, mein medizinisches Team. Ohne diese Gemeinschaft hätte ich es nicht geschafft, den Krebs zu besiegen.“ Allein in Mecklenburg-Vorpommern erkranken jedes Jahr rund 11.000 Menschen neu an Krebs, Tendenz steigend. Weitere 80.000 Menschen leben mit der Krankheit.

Niemand sollte mit der Herausforderung Krebs allein sein, betonte die Ministerpräsidentin. „Und niemand muss das in unserem Land. Dafür haben wir starke Strukturen und engagierte Menschen, die mittragen, die mitfühlen und mitkämpfen: in den Kliniken, in Selbsthilfegruppen, in den Familien, unter Freunden und Nachbarn. Dazu gehören auch Privatpersonen, Stiftungen, die Spenden sammeln, um Krebspatientinnen und Patienten zu helfen.“

Die Krebsgesellschaft leiste einen unschätzbaren Beitrag zur Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten in Mecklenburg-Vorpommern: durch Beratung, Aufklärung, Selbsthilfeangebote, durch Malkurse, Yoga, Angebote für junge Menschen mit Krebs.

Schwesig: „Wir als Gesellschaft tragen Verantwortung für Krebserkrankte. Deshalb arbeitet das Land ganz konkret daran, die Versorgung für Krebspatientinnen und Krebspatienten in MV weiter zu verbessern. Wir hören zu, wir stärken, wir begleiten. Klar ist auch: Gute Krebsdiagnostik und Krebstherapie dürfen keine Frage des Wohnortes sein. Sie muss flächendeckend und wohnortnah möglich sein.“

Krebs früh zu erkennen und bestmöglich zu behandeln gelinge am besten mit schnellem Transfer von onkologischem Fachwissen und neuesten medizinischen Erkenntnissen. „Dazu wird das neue CCC-MV beitragen. Das Land fördert den Aufbau des Exzellenz-Zentrums mit jährlich 2 Millionen Euro“, ist sich Schwesig sicher.

Ganz im Sinne des Mottos „Gemeinsam statt einsam“ sei auch das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz zu verstehen, das der Landtag im vergangenen Jahr verabschiedet hat. Damit können Kliniken gemeinsam mit anonymisierten Patientendaten an der Verbesserung von Behandlungen arbeiten. Schwesig: „Für die Nutzung waren hohe Investitionen z.B. in die Informationstechnik nötig. Mehr als 10 Millionen Euro hat das Land dafür zur Verfügung gestellt. Mit dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz sind wir Vorreiter in Deutschland. Das hat auch Professorin Buyx, die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, beim gemeinsamen Jahresempfang der Unimedizinen Rostock und Greifswald hervorgehoben. Sie betonte, dass alle Bundesländer nach MV schauen und so ein Gesetz haben wollen.“

Freiwilligen Feuerwehren in M-V

Christian Pegel: „Unsere Feuerwehren sind Rückgrat unserer Gemeinschaften“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel würdigte heute im Landtag die unermüdliche Arbeit der mehr als 26.000 ehrenamtlich engagierten Kameradinnen und Kameraden in den 918 Freiwilligen Feuerwehren Mecklenburg-Vorpommerns.

„Unsere Feuerwehren sind nicht nur zentrale Stützen im Brand- und Katastrophenschutz, sondern Herz und Seele vieler Gemeinden. Ich danke allen Ehrenamtlichen ausdrücklich für ihr tägliches Engagement – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Sie sind unsere Alltagshelden, stehen jeden Tag für die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern ein. Das geht aber nur, weil auch ihre Familien dieses Engagement und Ehrenamt mittragen. Daher gilt auch ihren Familien mein ganz herzlicher Dank“, so Pegel.

Sonderprogramme für moderne Technik

Mit Blick auf die stetig wachsenden und vielfältiger werdenden Einsatzlagen betont der Minister die Verantwortung des Landes, die Kommunen bei dieser essenziellen Aufgabe zu unterstützen: „Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen – aber wir wissen, dass viele große Investitionen ohne Hilfe des Landes nicht zu stemmen wären.“

So wurden in den vergangenen Jahren massive Mittel bereitgestellt: Ein Sonderprogramm mit einem Volumen von 50 Millionen Euro ermöglichte die Anschaffung moderner Einsatzfahrzeuge. Bereits über 310 Fahrzeuge konnten so übergeben werden, darunter 265 Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser (TSF-W) für kleinere Wehren, insgesamt 32 TLF 3000 (Tanklöschfahrzeuge) und LF 20 (Löschgruppenfahrzeuge) für die Wehren in den großen und mittelgroßen Städten des Landes, elf spezielle Waldbrandlöschfahrzeuge sowie darüber hinaus zwei Fahrzeuge mit besonders leistungsstarken Pumpensystemen.

„Diese Hochleistungspumpen können in kurzer Zeit ein Vielfaches der sonst üblichen Wassermengen ins Feuer gießen. Insbesondere die beiden Waldbrände 2023 im Göldenitzer Moor im Landkreis Rostock sowie bei Lübtheen und Hagenow im Landkreis Ludwigslust-Parchim konnten dank dieser modernen Technik zügig unter Kontrolle gebracht und eingedämmt werden“, erklärt der Innenminister.

Ein weiteres Programm im Umfang von 50 Millionen Euro ist für den Ausbau und die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern in der Planung. „Erneut werden davon vor allem die kleinen und kleinsten Gemeinden unsres Landes profitieren. Dabei sind 15 Millionen Euro der Gesamtsumme für Erweiterungen, Anbauten, Umbauten und Sanierungen angedacht und die restlichen 35 Millionen Euro gehen in die geplanten Muster-Feuerwehr-Gerätehäuser“, verdeutlicht Minister Christian Pegel und: „Wir setzen die Vergabe dieses Jahr fort und unser Ziel ist ganz klar: Zum Jahresende wissen wir, wie das Mustergerätehaus aussieht.“

Neben den Sonderprogrammen wurden zwischen 2021 und 2024 weitere 25,4 Millionen Euro aus sogenannten Sonderbedarfszuweisungen für Fahrzeuge und beinahe 32 Millionen Euro für Gerätehäuser gefördert.

„Da sehen wir auch den deutlichen Schwerpunkt der jüngsten beiden Jahre, denn mit jeweils mehr als elf Millionen Euro aus Sonderbedarfszuweisungen förderte das Land Feuerwehrgerätehäuser. Diese Investitionen in Stahl und Technik sind wichtig – aber ohne die Menschen dahinter nützen sie nichts“, so Christian Pegel.

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung wird auch künftig auf das Instrument der in den letzten Jahren begonnenen Zentralbeschaffung setzen. „Die Zentralbeschaffung ist Teil unseres Beschaffungsplans, den unsere Kolleginnen und Kollegen des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgearbeitet haben, um möglichst allen Bedarfen in unserem Flächenland gerecht zu werden“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel.

Zusätzliche Arbeit für die Gemeinschaft

Besonders wichtig sei auch die Arbeit in der Kinder- und Jugendfeuerwehr: „Das sind unsere Führungskräfte von morgen. Deshalb war es richtig, dass wir diesen Bereich in der novellierten Aufwandsentschädigungs-Verordnung erstmals gesondert gewürdigt haben.“

Mit der anstehenden Novellierung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes werde das Land das Ehrenamt weiter stärken und attraktiver machen – etwa durch Aufwertung der Funktion des Amtswehrführers und den Erhalt des ehrenamtlichen Status des Kreisbrandmeisters.

Pegel abschließend: „Unsere Freiwilligen Feuerwehren verdienen nicht nur Respekt, sondern auch Schutz – gegen Anfeindungen ebenso wie mit der bestmöglichen Ausrüstung. Sie können sich auf das Land Mecklenburg-Vorpommern verlassen!“

Patienten-Steuerung im ambulanten Bereich

13 Millionen Behandlungsfälle jährlich in MV – Drese spricht sich für bessere Patienten-Steuerung im ambulanten Bereich aus

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich am Donnerstag mit den Herausforderungen zur Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese hob in der Debatte hervor, dass in Mecklenburg-Vorpommern rund 13 Millionen Behandlungsfälle (Patienten je Quartal) jährlich allein im ambulanten Bereich ärztlich versorgt werden. „Insgesamt sprechen wir also von fast acht Behandlungsfällen je Einwohnerin und Einwohner im Jahr. Damit liegen die Ärztinnen und Ärzte in unserem Land bundesweit ganz oben, im europäischen Vergleich sowieso“, betonte Drese.

Bei dieser Fülle von Behandlungsfällen seien die Kapazitäten oft überstrapaziert. „Wir haben also keine schlechte Versorgung, sondern ein Steuerungsdefizit und das auf mehreren Ebenen. Hier müssen wir ansetzen“, sagte Drese.

So müssten Wartezeiten auf Vorsorge- oder Routinetermine im Unterschied zu Wartezeiten auf Akutbehandlungen unterschieden werden. Wer zu einer Vorsorgeuntersuchung gehe, könne auch längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Auch die schlechte Termintreue sei ein Problem. „Von den Terminen, welche die Terminservicestelle vermittelt, wird beinahe die Hälfte geschwänzt. Das sind Versorgungskapazitäten, die am Ende anderen Patienten fehlen“, verdeutlichte die Ministerin.

Ein anderes Beispiel sei, dass etliche Patienten unter Umgehung ihrer Hausarztpraxis direkt den Facharzt ansteuern und das auch in Fällen, die eine Hausarztpraxis sogar abschließend versorgen könnte. Die Engpässe in der fachärztlichen Versorgung sind also teilweise selbstgemacht.

„Es gibt im deutschen Gesundheitssystem aktuell nur wenig Steuerung. Das können wir uns im doppelten Sinn nicht mehr leisten. Wir lassen zu, dass die Patientinnen und Patienten im System umherirren und dabei auch noch hohe Kosten verursachen. Dabei wissen in aller Regel die Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner am besten, welche Behandlung die richtige ist und wer diese am besten durchführen kann“ sprach Drese sich für ein hausarztzentriertes Versorgungssystem aus mit dem Hausarzt oder der Hausärztin als Lotsen.

Nach Ansicht von Drese müssen zudem nichtärztliche Berufsgruppen noch stärker in die Versorgung eingebunden werden. Diese Pflegefachpersonen können Gesundheitszustände prüfen, Vital- und Laborparameter kontrollieren, Beratungen durchführen und Heil- sowie Hilfsmittel verordnen.

„Hier schlummern weitere Chancen für eine gemeinsame Versorgung, gerade bei den Patienten in Pflegeheimen oder im Rahmen ambulanter Pflege. Durch solch eine qualifizierte Übertragung von ärztlichen Aufgaben auf spezialisierte Pflegefachpersonen wird Raum für eine intensivere Betreuung und individuelle Beratung geschaffen. Ärzte können sich vermehrt auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Das ist übrigens auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau“, so Ministerin Drese.

Nutzung digitaler Geräte an Schulen

Bildungsministerium, Vertretungen der Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulleitungen stehen in breitem Austausch

Schwerin – Muss mein Handy während der Schulzeit im Rucksack bleiben? Darf ich mein Tablet auf dem Schulgelände nutzen? Ist es erlaubt, mit der Smartwatch im Schulgebäude zu telefonieren? Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten, erarbeitet das Land derzeit Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an den Schulen. Die Schulen leiten daraus Regelungen ab, die ihren Bedürfnissen entsprechen und schreiben sie in den Hausordnungen und Medienbildungskonzepten fest. Das Bildungsministerium befindet sich dazu bereits in einem breiten Austausch mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat, den Schulleitungsvereinigungen und dem Grundschulverband.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Weder Handys, Tablets oder Smartwatches sollten komplett verboten werden. Sinnvoller ist es, das Alter, den Umfang und die Art und Weise der Nutzung digitaler Geräte differenziert zu betrachten und schulinterne Regelungen zu treffen. Viele Schulen verfügen schon heute über verbindliche Regelungen, wann und wie digitale Geräte genutzt werden dürfen, und haben sie in ihren Hausordnungen verankert. Mit den Empfehlungen, die wir mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitungen erarbeiten, wollen wir den Schulen mehr Sicherheit und mehr Orientierung geben, welche Regelungen in welcher Schulart möglich und umsetzbar sind.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Die Einbindung von Schülerinnen und Schülern bei der Erarbeitung der Empfehlungen sorgt vor allem für eines – für eine Akzeptanz innerhalb der Schülerschaft. Die Schulen entscheiden gemeinsam mit allen Beteiligten über die nähere Ausgestaltung des Umgangs mit den digitalen Endgeräten. Nur so kann auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Die Empfehlungen legen dafür den richtigen Grundstein.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates: „Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern: „Der Grundschulverband unterstützt die Entwicklung von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule. Grundschulkinder nutzen im verstärkten Umfang in der Schule digitale Geräte zum Lernen und zur Kommunikation. Digitale Endgeräte müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Schulische Medienbildungskonzepte sind die Grundlage für den Umgang mit digitalen Geräten in der Schule. Die Einbindung der schulischen Gremien ist dabei Voraussetzung. Wir sprechen uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus. Hier müssen Schulkonferenz und Hausordnung klare Regeln formulieren.“

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern: „Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Eine klare, pädagogisch fundierte Regelung zum Umgang mit digitalen Geräten an Schulen ist notwendig – nicht im Sinne pauschaler Verbote, sondern als Ausdruck eines verantwortungsvollen und altersangemessenen Umgangs mit digitaler Technik im Schulalltag. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land hierzu Empfehlungen erarbeitet, die den Schulen Orientierung geben. Entscheidend bleibt jedoch: Die konkrete Ausgestaltung muss in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegen. Nur so kann eine Regelung entstehen, die dem jeweiligen Schulprofil, der Altersstruktur und den pädagogischen Zielsetzungen gerecht wird.“

Gesundheitliche Folgen des Klimawandels

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich am (heutigen) Donnerstag mit der Erarbeitung eines landeseigenen Hitzeschutzplanes. Laut Gesundheitsministerin Stefanie Drese sei Hitze zu einem der größten umweltbezogenen Gesundheitsrisiken geworden. „Auch, wenn die klimatischen Bedingungen in Mecklenburg-Vorpommern dank des maritimen Einflusses noch relativ aushaltbar sind, macht der Klimawandel vor unserer Haustür nicht Halt. Darauf wollen wir uns im Land einstellen und vorbereiten“, erklärte sie in ihrer Rede.

So sei das vergangene Jahr laut dem Deutschen Wetterdienst das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1881 und auch in Mecklenburg-Vorpommern stiegen die Temperaturen in dieser Zeitspanne um etwa 1,7 Grad an. „Das hast gravierende Auswirkungen auch für die Gesundheit. Für Ältere, Schwangere oder chronisch Erkrankte kann Hitze wortwörtlich lebensgefährlich werden. So sind laut Robert-Koch-Institut allein in den vergangenen Sommern mehr als 10.700 Menschen deutschlandweit an Hitzefolgen verstorben“, verdeutlichte Drese die Problematik.

„Mit dem Hitzeschutzplan wollen wir insbesondere diese Risikogruppen erreichen, für die Auswirkungen von Wärme sensibilisieren und sie besser schützen. Zum Beispiel, indem wir Entscheidungsträger in Kitas, in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Betrieben dabei unterstützen, passende Maßnahmen zu ergreifen“, so Drese. So enthalte der in Erarbeitung befindliche Hitzeschutzplan des Landes Handlungsempfehlungen für eine Vielzahl an Lebensbereichen und solle, auch für die Kommunen, als eine Art Blaupause dienen.

Die Ministerin betonte zudem, dass der Klimawandel nicht nur eine institutionelle Herausforderung darstellt, sondern auch jeder und jede Einzelne Verantwortung übernehmen kann. „Es ist wichtig, dass das Thema Hitzeschutz weiter in der Öffentlichkeit diskutiert wird und jeder von uns seinen Teil dazu beiträgt, gut durch die heißen Tage zu kommen“, erklärte sie.

Jeder von Gewalt betroffenen Frau wird geholfen

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt stellte im Landtag klar: „Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert.“

Schwerin – „Gewalt in jeglicher Form hinterlässt tiefe körperliche und seelische Spuren. Für viele Betroffene ist der Weg hinaus aus der Gewalt ein schwieriger und oft langwieriger Prozess. Hier ist das Beratungs- und Hilfenetz für viele Betroffene eine unverzichtbare Stütze. Es bietet kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen und langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und Perspektiven zu geben.

In Mecklenburg-Vorpommern wird in neun Frauenhäusern gewaltbetroffenen Frauen und Kindern rund um die Uhr Zuflucht geboten. Ich habe mir vor Kurzem in Stralsund selbst ein Bild machen können und mit den Mitarbeiterinnen gesprochen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zu diesbezüglichen Anträgen der Opposition.

„Der Bedarf an Plätzen in Frauenschutzhäusern wird von vielen als höher eingestuft. Mir ist wichtig zu betonen, dass hier im Land in der Vergangenheit keiner Frau Hilfe verweigert wurde. Auch wenn im letzten Jahr 306 Mal Frauen nicht in Frauenschutzhäusern aufgenommen wurden, so ist jeder von ihnen Unterstützung und weiterführende Hilfe angeboten worden“, so die Ministerin.

„Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert. Im Jahr 2024 hat das Land insgesamt 2.840.100 Euro bereitgestellt. Ein klarer Anstieg in meiner Amtszeit. Für das Haushaltsjahr 2025 haben wir die Mittel dynamisiert, so dass insgesamt 2.905.400 Euro zur Verfügung stehen werden. Das zeigt deutlich: Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und setzen uns dafür ein, dass die Träger der Einrichtungen Planungssicherheit und eine solide Basis für ihre wichtige Arbeit haben.

Dass unser Engagement gesehen wird, wurde mir im Frauenschutzhaus Stralsund rückgekoppelt. Ein weiterer Meilenstein ist die Verstetigung von 140.000 Euro, die nicht mehr beantragt werden müssen, sondern fest im Haushalt eingeplant sind, Das erspart den Trägern unnötige Bürokratie und gibt Raum für die eigentliche Arbeit“, erklärt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Wir stärken das Beratungs- und Hilfenetz auch in der Zukunft. Auf die gewonnenen Erkenntnisse der unabhängigen Evaluation des dritten Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt haben wir mit Sofortmaßnahmen reagiert. Wir haben einen neuen Schritt gewagt und eine Vertrauensanwältin für den Bereich Umgangs- und Sorgerecht sowie Asyl- und Aufenthaltsrecht eingesetzt. Die Aufgabe der Vertrauensanwältin ist es, mit einer Erstberatung Orientierung zu geben zu juristischen Fragen, aber auch zu den praktischen Herausforderungen, die sich im Alltag der Beratung stellen.

Dieses Angebot ist auf großen Zuspruch gestoßen. Die Mitarbeitenden des Beratungsnetzes haben die Möglichkeit, auf rechtliche Expertise zurückzugreifen, mit großer Offenheit angenommen. Das Angebot führen wir fort. Ersten Handlungsempfehlungen haben wir also Rechnung getragen. Weitere Ergebnisse der Evaluation fließen in die nächsten Planungen und Gespräche ein“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem neuen Gewalthilfegesetz ist darüber hinaus unsere Forderung umgesetzt, den Bund zur finanziellen Mithilfe zu verpflichten. Gleichzeitig wird den Ländern ein Gestaltungsspielraum eingeräumt, um das Gesetz an die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Dies werden wir nutzen, um für Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes nachhaltig stabile Beratungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es neben den neun Frauenschutzhäusern auch acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt. In fünf Interventionsstellen wird eine kurzfristige Beratung in der Krise geboten und durch rechtliche Unterstützung die Sicherheit erhöht. Zusätzlich hält das Land eine Beratung für Täterinnen und Täter in Güstrow, Greifswald und Stralsund vor sowie eine landesweite Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung. Seit Mai 2024 hat die staatliche Koordinierungsstelle auf Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen.

Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern

Elf Durchsuchungen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich vom 24.03. bis 27.03.2025 an einer länderübergreifenden europäischen Aktionswoche gegen Kinderpornografie. Die polizeilichen Maßnahmen wurden von der polnischen Polizei im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft koordiniert und fanden in zwölf europäischen Ländern sowie in Großbritannien und den USA statt. Unterstützt wurden sie dabei von Europol und dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Im Rahmen der „Operation Fever“ wurden nach Angaben der polnischen Polizei insgesamt 166 Verdächtige festgenommen und 774 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Raum Anklam und Rostock insgesamt elf Durchsuchungsbeschlüsse bei elf männlichen Tatverdächtigen vollstreckt. Dabei waren zahlreiche Beamtinnen und Beamte der Landespolizei, insbesondere der Kriminalpolizeiinspektionen Rostock und Anklam, im Einsatz, die bei den Durchsuchungen über 70 elektronische Geräte bzw. Speichermedien beschlagnahmten.

Innenminister Christian Pegel: „Die Kriminalitätsbekämpfung in diesem speziellen und besonders grausamen Deliktsbereich hat für unsere Polizistinnen und Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern höchste Priorität. Ich danke allen Beteiligten für ihr großes Engagement im Kampf gegen diese abscheulichen Straftaten und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die immer noch viel zu oft grausames Leid erfahren. Der Schutz der Kinder und damit der Opfer steht für unsere Polizei ganz oben auf der Agenda – immer und ohne Kompromisse.“