Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Schwesig: Angleichung der Arbeitszeiten an Unikliniken kommt

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute den zwischen Ländern und Gewerkschaften gefundenen Kompromiss bei den Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst der Länder begrüßt.

 „Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den Verhandlungen insbesondere dafür eingesetzt, dass die noch bestehenden Ost-West-Unterschiede abgebaut werden. Ich kann verstehen, dass die Beschäftigten in unseren Uni-Kliniken die bisherigen Regelungen als ungerecht empfunden haben.

Deshalb ist es gut, dass in Rostock und Greifswald künftig die gleiche Wochenarbeitszeit gilt wie auch in den westdeutschen Unikliniken. Das haben sich die Pflegekräfte verdient. Die Menschen in Ostdeutschland leisten genauso gute Arbeit wie die im Westen. Auch die verbesserten Wechselschichtzulagen sind eine Verbesserung“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Ich freue mich, dass es eine Einigung zwischen den Ländern und Gewerkschaften gibt. Angesichts der aktuellen Finanzlage der Länder waren das dieses Mal keine einfachen Verhandlungen. Am Ende ist ein akzeptabler Kompromiss gefunden worden.

Die Beschäftigten in der Landesverwaltung leisten gute Arbeit. Es ist deshalb richtig, dass mit steigenden Preisen auch die Löhne nach oben gehen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Zuwendungsbescheid an Karneval-Verein Satowia

Ministerin Drese konnte dem Satower Karnevalclub einen Zuwendungsbescheid des Landes für die Modernisierung der Beleuchtung überreichen.

Satow – Die Gemeinde Satow im Landkreis Rostock ist eine der Karnevalshochburgen in Mecklenburg-Vorpommern. Das zeigt sich auch heute an „Weiberfastnacht“.

So läutet der Satower Karneval-Verein Satowia e.V. mit zwei großen Veranstaltungen die wichtigste Woche der Session ein. Am Vormittag wird Kinderkarneval und am Abend Jugendkarneval gefeiert. Sozialministerin Stefanie Drese besuchte die Kinderkarnevalssitzung und hatte eine Überraschung im Gepäck.

„Was der Satower Karneval-Verein jedes Jahr unter dem schönen Motto ‚Verrückt zu sein, ist in Satow völlig normal‘ auf die Beine stellt, ist herausragend.

Mit mehr als 300 Mitwirkenden, vom Kindergarten- bis ins hohe Rentenalter, werden aufwendige und liebevolle Programme gestaltet, die von über 2.000 Gästen besucht werden“, betonte Drese am Donnerstag.

Die Technik für die Durchführung in der traditionsreichen Satower Mehrzweckhalle könne da bisher leider nicht mithalten. Sie sei veraltet und verbrauchsintensiv, die Beleuchtung müsse teuer angemietet werden, so die Ministerin.

„Ich freue mich deshalb sehr, dass wir hier unterstützen und dem Verein bei der Beschaffung moderner Leuchtmittel und Zubehör helfen können“, sagte Drese bei der Übergabe eines entsprechenden Fördermittelbescheids in Höhe von gut 42.000 Euro.

Die Mittel stammen aus dem Bürgerfonds des Landes für ehrenamtliche Vorhaben.

Durch die Modernisierung der Beleuchtung werden die Veranstaltungen ab der nächsten Session noch eindrucksvoller und professioneller, sagte Drese. Zudem könne der Verein dadurch den Stromverbrauch nachhaltig senken und die Umweltbelastung reduzieren.

„Alle 89 Karnevalvereine in Mecklenburg-Vorpommern zeichnen sich durch unglaubliches ehrenamtliches Engagement aus. Sie stärken damit die Gemeinschaft und den sozialen Zusammenhalt – vor allem auf dem Land. Und erfreulicherweise sind Nachwuchssorgen kein Thema, ganz im Gegenteil, die Mitgliederzahlen in den Karneval vereinen steigen“, verdeutlichte Drese.

Geschäftsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung

Land startet Interessenbekundungsverfahren

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit etwa 40 aktive Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien, die sich ehrenamtlich für die Interessen junger Menschen in ihrer Region einsetzen. In weiteren Kommunen wird die Einrichtung solcher Beteiligungsgremien vorbereitet.

„Um diese Entwicklung ergänzend auch landesseits zu befördern und Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben des Landes, die sie betreffen, in geeigneter Weise zu beteiligen, wollen wir jetzt eine Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung einrichten. Das Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle ist in dieser Woche gestartet“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin mit.

Bewerben können sich sogenannte juristischen Personen des Privatrechts, also Vereine, Stiftungen und sonstige Personenvereinigungen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Der Träger der Geschäftsstelle soll sich durch Expertise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, idealerweise der Jugendarbeit und/oder der Kinder- und Jugendbeteiligung in MV, auszeichnen, so Drese.

„Die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung arbeitet unabhängig und ist zentrale Schnittstelle zwischen Kindern und Jugendlichen, sie vertretenden Institutionen bzw. Kinder- und Jugendbeteiligungsstrukturen sowie den Ressorts der Landesregierung und ihren Vertretungen“, betonte Drese.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Entwicklung von Verfahren für die geeignete und angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Landesregierung, die Durchführung von Beteiligungsprozessen und die Abgabe von fachlichen Empfehlungen.

Drese: „Wir wollen die Rahmenbedingungen für das Leben von Kindern und Jugendlichen in unserem Land weiter verbessern. Und zwar nicht über die Köpfe der jungen Menschen hinweg, sondern gemeinsam mit ihnen. Deshalb schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche aus MV sich direkt oder über sie vertretende Strukturen an die Geschäftsstelle wenden und ihre Meinungen und Forderungen vortragen können.“

Das Land fördert die Errichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung mit jährlich gut 100.000 Euro (2026 anteilig). Die Bewerbungsfrist für das Interessenbekundungsverfahren endet am 20. März 2026. Nähere Informationen sind auf der Internetseite des Sozialministerium www.sozial-mv.de unter der Rubrik „Ministerium im Blick“ veröffentlicht.

Austausch mit Bundesspitze der Lebenshilfe

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese konnte am (heutigen) Mittwoch die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe e.V. und ehemalige Bundesgesundheitsministerin, Ulla Schmidt und den Geschäftsführer der Vielfalter gGmbH Schwerin, Stephan Hüppler (Bundesschatzmeister der Lebenshilfe e.V.), im Ministerium begrüßen. Dabei standen die Herausforderungen im Bereich der Eingliederungshilfe und Bedarfe der Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt des Gesprächs.

Ministerin Drese verdeutlichte, dass die UN-Behindertenrechtskonvention Leitlinie des Handelns der Landesregierung ist und es Ziel aller Akteure in Mecklenburg-Vorpommern ist, mehr Selbstbestimmung und bessere Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen herzustellen.

Enttäuscht zeigte sich Drese darüber, dass es den Landkreisen und kreisfreien Städte als Leistungsträger sowie den Sozialverbänden als Leistungserbringer nicht gelungen ist, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und einen neuen Landesrahmenvertrag nach § 131 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) abzuschließen.

„Ich habe deshalb entschieden, von einer Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen und im Interesse der betroffenen Menschen die Inhalte eines Landesrahmenvertrags durch eine Rechtsverordnung zu regeln“, betonte Drese. Derzeit finde die Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der gerade beendeten Ressort- und Verbandsanhörung statt.

Drese sagte, dass die Landesverordnung die notwendigen strukturellen Voraussetzungen für eine moderne Eingliederungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern schaffen werde, die ausgewogen die Ansprüche der Leistungsberechtigten, die Anforderungen eines leistungsfähigen Sozialstaats sowie die berechtigten Interessen der Leistungserbringer berücksichtigen wird.

„Dies ist auch angesichts der stark gestiegenen Nettoausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe notwendig, da diese die Haushalte aller Bundesländer und der Kommunen enorm belasten“, so Drese.

Weltkrebstag: Mehr Vorsorgeuntersuchungen in M-V

Schwerin – Anlässlich des heutigen Weltkrebstages zeigte sich Gesundheitsministerin Stefanie Drese erfreut über die insgesamt steigende Inanspruchnahme von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen im Land. „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass immer mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern die Chancen der Krebsfrüherkennung nutzen. Das ist eine sehr positive Entwicklung, denn eine frühzeitige Diagnose kann die Heilungschancen deutlich verbessern und sogar Leben retten“, betonte Drese.

So ist beispielsweise die Zahl der Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen beim Mann in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, von 111.064 im Jahr 2020 auf mehr als 126.495 im Jahr 2024. Auch beim Hautkrebs-Screening zeigt sich ein klarer Aufwärtstrend: Während 2020 noch knapp 89.500 Untersuchungen durchgeführt wurden, lag die Zahl 2024 bei rund 94.800. Besonders deutlich ist der Zuwachs bei Hautkrebs-Früherkennung kombiniert mit dem Check-up, welche im gleichen Zeitraum von 28.420 auf über 46.150 und damit um mehr als 60 Prozent angestiegen ist.

Stagnieren würden die Vorsorgeuntersuchungen hingegen bei der Darmkrebsvorsorge (2020: 12.200, 2024: 12.510). „Vor dem Hintergrund, dass Darmkrebs bei Frauen in MV die zweit- und bei Männern die dritthäufigste Krebserkrankung ist, müssen wir noch stärker auf den hohen Nutzen der kostenlosen Vorsorgeangebote hinweisen“, unterstrich die Ministerin. Insgesamt 1.338 Erkrankungen seien allein im Jahr 2024 in MV neu diagnostiziert worden.

Drese: „Jede Untersuchung zur Krebs-Früherkennung ist eine Investition in die eigene Gesundheit und kann im entscheidenden Moment den Unterschied machen. Ich möchte deshalb zum Weltkrebstag noch einmal ausdrücklich dafür werben, die Vorsorgeangebote wahrzunehmen und die eigenen Ärztinnen und Ärzte auch aktiv auf die Möglichkeiten der Früherkennung anzusprechen.“

Eine Übersicht aller Früherkennungsuntersuchungen, die von den gesetzlichen Kassen erstattet werden, finden Interessierte zudem alters- und geschlechtsspezifisch auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krebsfrueherkennung.html.

Unterstützung von Ehrenamtlichen in M-V

Drese: Neue Engagementstrategie soll Ehrenamtliche im Land bestmöglich unterstützen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat im Landtag am Donnerstagabend über die Landes-Engagementstrategie informiert, die erstmals durch die Landesregierung als Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses mit vielen Akteuren der Zivilgesellschaft erarbeitet wurde.

„Rund ein Drittel der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ab 14 Jahren ist ehrenamtlich aktiv – das freiwillige Engagement hat sich in den letzten Jahrzehnten in unserem Land vielseitig entwickelt“ betonte Drese. Ob im Sport, in sozialen Einrichtungen, in der Nachbarschaftshilfe oder in Blaulichtorganisationen: Ehrenamtliches Engagement präge den Alltag und sorge für gesellschaftlichen Zusammenhalt, so die Ministerin.

Gleichzeitig würden sich freiwilliges Engagement und Ehrenamt verändern: Menschen engagieren sich heute vielfältiger, flexibler und digitaler. Viele Vereine stehen vor strukturellen Herausforderungen – die aktiven Mitglieder werden deutlich älter, Vorstandspositionen benötigen eine Nachfolge, manche Engagierte sind lediglich kurzfristig oder für einzelne Themengebiete oder Veranstaltungen aktiv dabei, so Drese.

„Ehrenamtliches Engagement wird auf politischer Ebene mit vielen Einzelmaßnahmen befördert. Wir wollen aber besser werden. Dabei geht es um eine abgestimmte strategische Planung und gute Rahmenbedingungen, um Menschen den Zugang zu erleichtern, bestehende Initiativen zu stärken und das Miteinander nicht nur in den Ballungsräumen sondern auch auf dem Land zu steigern“, sagte Drese im Landtag.

Jede und jeder sollte die Möglichkeit bekommen, sich einzubringen – unabhängig von Alter, Herkunft oder Lebenssituation, so die Ministerin. „Menschen engagieren sich dann, wenn sie sich angesprochen und gebraucht fühlen. Dabei geht es auch um den Abbau bürokratischer Hürden wie komplizierte Anträge, lange Genehmigungswege oder unklare Zuständigkeiten“, verdeutlichte Drese.

Gleichzeitig brauchen Engagierte nach Angabe von Drese Begleitung, Beratung, Qualifizierung und eine gute Infrastruktur vor Ort. Drese: „Sie geht in sieben Handlungsfeldern auf die Herausforderungen und Chancen des Engagements im Land ein. Diese beschäftigen sich zum Beispiel mit einer öffentlichkeitswirksamen Ansprache von Interessierten und einer professionellen Begleitung der Engagierten, einer angepassten Förderpolitik, dem Bürokratieabbau, der Unterstützung von Netzwerken und Kooperationen sowie der Erreichbarkeit des Engagements – digital und vor Ort.“

Ein besonderes Augenmerk liege zudem auf der Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen selbst. Sie sollen ermutigt werden, ihre Strukturen, Kommunikationswege und Beteiligungsformen regelmäßig zu reflektieren, um neue Engagierte leichter zu gewinnen und schon Aktive besser zu halten, so Drese.

Die Ministerin hob hervor, dass ein zentraler Wunsch der Zivilgesellschaft im Rahmen der Erarbeitung der Strategie die Schaffung eines landesweiten Engagementportals gewesen sei. Mit der Umsetzung im Rahmen der Mitwirkung an einem bundesweiten Engagementportal solle zügig begonnen werden. „Auf dem Onlineportal können sich alle begegnen – die am Engagement Interessierten ebenso wie die Organisationen, die neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter suchen“, betonte Drese.

Die Landes-Engamentstrategie ist hier abrufbar und dieser Pressemitteilung beigefügt.

Auszeichnung mit der Goldenen Ehrenamtskarte

Schwerin – Ehrenamtliche, die sich seit mindestens 20 Jahren durchgängig freiwillig in Mecklenburg-Vorpommern engagieren, können seit dem vergangenen Jahr für die Goldene Ehrenamtskarte MV vorgeschlagen werden. 143 ehrenamtlich Engagierte erhielten bis zum 31.12.2025 diese ganz besondere Auszeichnung. Das gab Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag bekannt.

„Mit der neu eingeführten Goldenen Ehrenamtskarte wollen wir herausragendes, langjähriges Engagement speziell würdigen“, betonte Drese. Die Goldene Ehrenamtskarte ergänzt damit die Ehrenamtskarte MV, die seit 2020 nach bestimmten Kriterien an ehrenamtlich Aktive verliehen wird.

Die Ehrenamtskarte MV wurde nach Angaben von Ministerin Drese im Jahr 2025 an 3.373 Personen neu ausgestellt. Insgesamt haben seit Einführung der Karte 13.760 Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler diesen Dank des Landes erhalten.

„Besonders schön ist es, wenn die Verleihung der Karten in einem würdigen Rahmen erfolgt. Dies erfolgte im vergangenen Jahr auf 30 Veranstaltungen, auf denen 509 Ehrenamtskarten MV persönlich überreicht wurden mit über 4.300 Gästen“, so Drese.

Die Ministerin stellte zudem heraus, dass in den letzten zwölf Monaten 37 neue Partner der Ehrenamtskarte MV gewonnen werden konnten. „Damit zeigen mittlerweile 339 Partner ihre Unterstützung für das gesellschaftliche Engagement“, verdeutlichte Drese. Dazu gehören Unternehmen aus dem Verkehrs-, Gastronomie- und Freizeitbereich, Tourismusbetriebe, Apotheken, Krankenkassen oder Vereine.

Alle Informationen über die Ehrenamtskarte MV und die Goldene Ehrenamtskarte MV finden Interessierte unter www.ehrenamtskarte-mv.de. Dort sind u.a. für eine bessere Nutzbarkeit alle Partner und Einlösestellen nach Landkreisen sortiert.

Backhaus: Kein Run auf Cannabis in M-V

Schwerin – Seit dem 01. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Seit Juli 2024 ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) für die Geneh­migung von Anbauvereinigungen sowie deren spätere Über­wachung zuständig. Die Zahl der Anträge in Mecklenburg-Vorpommern habe ihn überrascht, erklärt der zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„In den Jahren 2024 und 25 wurden insgesamt 14 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung gestellt. Nur Bremen und das Saarland haben weniger Anträge zu verzeichnen. Die Menschen in unserem Land haben offensichtlich wenig Lust auf „Shit“ – wie Cannabis in der Konsumentenszene auch genannt wird. Ein passender Name, wie ich finde; denn ich war nie ein Fürsprecher dieser Droge und auch nicht dieses Gesetzes,“ erklärt der Minister.

Genehmigt worden seien demnach fünf Anträge, ein Antrag sei abgelehnt, vier weitere zurückgezogen worden, listet Backhaus auf. Vier Anträge seien noch in der Bearbeitung. Für die Antrags­bearbeitung würden in der Regel die vom KCanG vorgesehenen drei Monate benötigt, um eine Entscheidung in der Sache zu fassen. Ausnahmsweise könne die Antragsbearbeitung aufgrund der Besonderheit des Antrages länger dauern. Hierbei sei jedoch entscheidend, dass die dreimonatige Entscheidungsfrist erst mit Vollständigkeit der Antragsunterlagen eintritt. Überwiegend seien die Anträge, die dem LALLF zugehen, unvollständig und durch viele Nachforderungen durch die zuständige Behörde geprägt.

Alle Anträge würden aufgrund der Auslegungsbedürftigkeit des KCanG einzelfallbezogen geprüft. Eine Vereinheitlichung sei teilweise mangels konkreter Vorgaben im KCanG auch 1,5 Jahre nach Inkrafttreten des KCanG nicht möglich. Das erschwere nicht lediglich die Prüfung der Anträge, sondern auch die Zuarbeit durch die Antragsteller und führe in der Folge zu einer umfangreichen und durchaus längeren Prüfung.

„Keine der in Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Anbauvereinigungen hat derzeit die vom KCanG festgelegte Höchstzahl an Mitgliedern in Höhe von 500 Mitgliedern pro Anbauvereinigung erreicht. Derzeit befinden sich in jeder Anbauvereinigung ungefähr 150-250 aktive Mitglieder. Da die Mitgliederzahl aufgrund der vom KCanG vorgeschriebenen Deckung des Eigenbedarfs mit Genehmigung begrenzt wird, können derzeit für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1.260 Interessierte Mitglied einer Anbauvereinigung werden. Hierbei handelt es sich nicht einmal um die Hälfte der vom KCanG vorgesehenen höchstzulässigen Mitgliederzahl von 2.500 Mitgliedern für fünf Anbauvereinigungen“, führt der Minister weiter aus.

Seit dem 01.07.2024 fanden laut Angaben des LALLF bisher sieben Vor-Ort-Kontrollen auf den Anbauflächen und eine in der Abgabestelle der Anbauvereinigungen statt. Diese Kontrollen verliefen demnach mit Ausnahme einer Anbauvereinigung ohne Beanstandungen. Die Sicherheitsmaßnahmen waren umgesetzt und die für den Gesundheitsschutz relevanten Vorgaben des KCanG waren immer eingehalten. Auch konnte mit Ausnahme eines Falles keine Gefährdung von Jugendlichen oder Kindern festgestellt werden.

Zusammenfassend stellt Backhaus klar: „Die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes erwies sich für das LALLF seit 2024 aufgrund der nicht klar formulierten Regelungen und der Neuartigkeit des Gesetzes als Quelle komplexer Fragestellungen. Anstatt wie ein Handbuch den behördlichen Arbeitsauftrag zu begleiten, erzeugten die neuen Regelungen regelrechte „Brandherde“, die rechtlich durch das LALLF umfangreich überprüft und nach gründlicher Auslegung des Gesetzes interpretiert werden mussten, ohne immer zu Lösungen zu führen. Dennoch blickt das LALLF auf fünf erfolgreich genehmigte Anbauvereinigungen zurück und trägt hiermit maßgeblich zur Umsetzung der mit dem Gesetz verbundenen Schutzzwecke bei.“