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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Tariflohn und Familienfreundlichkeit

Torgelow – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich am 1. Mai in Torgelow für die Stärkung der Tarifpartnerschaft ausgesprochen. „Wir setzen uns als Landesregierung seit vielen Jahren dafür ein, dass mehr Unternehmen im Land Tariflohn zahlen.

Denn Tariflöhne sind in der Regel höher als nicht-tarifgebundene Löhne. Deshalb haben wir das Tariftreue- und Vergabegesetz durch den Landtag gebracht. Künftig gilt: Wer in Mecklenburg-Vorpommern einen öffentlichen Auftrag des Landes oder der kommunalen Ebene haben will, muss seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Erfüllung dieses Auftrags mindestens Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen.

Und es müssen die tarifvertraglichen Mindestarbeitsbedingungen gelten. Das ist wichtig für gute Löhne. Außerdem stärken wir damit alle Unternehmen, die schon heute Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die Landesregierung setze sich außerdem für familienfreundliche Arbeitsbedingungen ein. „Auch das ist wichtig, um gute Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.“ Das Land leiste seinen Beitrag dazu. „Wir haben die beitragsfreie Kita eingeführt, und dabei wird es auch bleiben!“

In Torgelow hielt auch die Vorsitzende des DGB-Nord Laura Pooth ihre Mai-Rede. Dort organisiert der von verschiedenen Organisationen gegründete Mai-Verein jedes Jahr zum 1. Mai ein Familienfest. „Ich finde die Mischung an diesem Tag in Torgelow total sympathisch“, bekannte die Ministerpräsidentin.

„Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien, Volkssolidarität, AWO und Unternehmen am Ort packt hier gemeinsam an. Die Schalmeienkapelle, die Sportvereine, die Jugendfeuerwehr und viele andere sind dabei. Und natürlich ist der 1. Mai auch hier Tag der Arbeit mit wichtigen Anliegen: gute Löhne, gute Arbeitsbedingungen, eine starke gewerkschaftliche Interessenvertretung.“

Schwesig dankte den Gewerkschaften für ihr Eintreten für Demokratie. „Mecklenburg-Vorpommern ist ein demokratisches und weltoffenes Bundesland. Wir wollen, dass das auch so bleibt.“

Arbeitsmarkt April 2024 in M-V

Meyer: Trotz Herausforderungen – heimische Wirtschaft zeigt sich robust

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im April 2024 gegenüber dem Vormonat um 3.400 (-4,9 Prozent) Arbeitslose zurückgegangen. Die Arbeitslosenquote im Land beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 7,9 Prozent; 64.700 Menschen waren arbeitslos gemeldet.

„Das aktuelle wirtschaftliche Umfeld für unsere Unternehmen ist herausfordernd, vor allem aufgrund der Auswirkungen des internationalen Geschehens sowie der hohen Energie- und Rohstoffpreise.

Aber: Unsere Wirtschaft zeigt sich erfreulich robust und ist 2023 entgegen dem Bundestrend sogar gewachsen. Das ist die Folge der vor allem klein- und mittelständischen Unternehmensstruktur und das Ergebnis der Anstrengungen unserer Unternehmen und Beschäftigten. So stieg in Mecklenburg-Vorpommern das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 preisbereinigt um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr an, während der Bundesdurchschnitt bei -0,3 Prozent lag.

Wir arbeiten an der Verbesserung der Rahmenbedingungen weiter und unterstützen Neuansiedlungen und Erweiterungen. Das schafft und sichert Arbeitsplätze bei uns im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im April 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 1.300 (+2,0 Prozent) Arbeitslose gestiegen.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – es handelt sich um Februar-Daten – ist im Vorjahresvergleich um 3.300 oder 0,6 Prozent auf 568.900 gesunken. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.500) und im Bereich der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen (+300) sind neue Jobs entstanden.

Dagegen verzeichneten das Baugewerbe (-1.600) und das verarbeitenden Gewerbe (-1.100) Rückgänge. Aktuell haben die Arbeitsagenturen 16.700 sozialversicherungspflichtige Stellen im Bestand. Derzeit suchen insbesondere das verarbeitende Gewerbe, das Gastgewerbe, das Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Handel zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

„Die Sicherung von Fachkräften ist das Kernthema für Unternehmen. Bei der Entscheidung für eine berufliche Perspektive im Land wird die Attraktivität für einen Arbeitsplatz immer wichtiger. Ein volles Auftragsbuch ohne Mitarbeitende nutzt am Ende keinem etwas. Es gilt, möglichst viele Erwerbsfähige im Land in den Arbeitsmarkt zu integrieren, um die dort schlummernden Fachkräftepotenziale zu nutzen. Daran arbeiten wir gemeinsam mit der Wirtschaft, den Kammern, den Gewerkschaften und vielen weiteren Akteuren im Rahmen der Fachkräftestrategie“, sagte Meyer.

In der Fachkräftestrategie berücksichtigt ist unter anderem die Studie „Regionale Arbeits- und Fachkräftebedarfe in Mecklenburg-Vorpommern“ des Unternehmens Prognos. Darin wurden die Arbeits- und Fachkräftelücken des Landes analysiert.

Zudem wurden methodisch unterschiedlich ausgerichtete Analysen wie beispielsweise die Fachkräftebedarfs- und Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit, Analysen des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung des Institutes der deutschen Wirtschaft Köln und des IAB-Betriebspanels für Mecklenburg-Vorpommern vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einbezogen.

Eine Erkenntnis aus der Prognos-Studie ist, dass im Jahr 2030 voraussichtlich neun Prozent der Arbeitskräftenachfrage in Mecklenburg-Vorpommern nicht durch das Arbeitskräfteangebot abgedeckt wird. Das heißt, es fehlen 2030 insgesamt 59.400 Arbeitskräfte – und davon sind 51.000 Personen Fachkräfte.

Arbeitsmarkt im April 2024

Nürnberg – „Dem Arbeitsmarkt fehlt nach wie vor der konjunkturelle Rückenwind. Somit bleibt die Frühjahrsbelebung schwach. Obwohl die deutsche Wirtschaft seit zwei Jahren nicht in Tritt kommt, ist die Situation am Arbeitsmarkt aber weiterhin robust“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im April: -20.000 auf 2.750.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +164.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 6,0 Prozent

Mit der anhaltenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im April 2024 um 20.000 auf 2.750.000 gesunken. Der Rückgang fiel aber auch in diesem Monat vergleichsweise gering aus; daher hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt zugenommen, und zwar um 10.000. Verglichen mit dem April des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 164.000 höher. Die Arbeitslosenquote lag im April 2024 wie im März bei 6,0 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 3,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 11.000 gestiegen. Sie lag im April 2024

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. April für 61.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, ein gutes Viertel mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 204.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 190.000 im Januar und 146.000 im Dezember.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 8.000 gestiegen. Mit 45,81 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 100.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Januar auf Februar 2024 saisonbereinigt um 9.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Februar nach Hochrechnungen der BA um 164.000 auf 34,77 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,49 Millionen Personen hatten im Februar 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 97.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,14 Millionen ausschließlich und 3,35 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im April waren 701.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 72.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im April 2024 um 2 auf 111 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 12 Punkten.

863.000 Personen erhielten im April 2024 Arbeitslosengeld, 84.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag im April bei 4.009.000. Gegenüber April 2023 war dies ein Anstieg um 71.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2023 bis April 2024 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 342.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 6.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im April noch 185.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 455.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 17.000 weniger als vor einem Jahr. 270.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Gästekarte „MÜRITZ rundum“

 Gästekarte „MÜRITZ rundum“ als Fahrkarte für die Südbahn (RB15) / Meyer: Attraktives Angebot für Übernachtungsgäste in Waren und Malchow

Malchow – Mit der neuen Erweiterung des touristischen Mobilitätsangebots „MÜRITZ rundum“ können Übernachtungsgäste der Inselstadt Malchow und der Stadt Waren (Müritz) in der Saison 2024 vom 01. Mai bis zum 31. Oktober 2024 mit ihrer Gästekarte in der Linie RB15 zwischen Waren (Müritz) und der Inselstadt Malchow reisen. Die Gästekarte gilt dabei als Fahrkarte, der Fahrpreis ist durch die Zahlung der Kurabgabe bereits in der Gästekarte inkludiert.

„Das Verkehrsangebot der RB15 zwischen Malchow und Waren wird in einer Pilotphase für diese Saison in die Gästekarte integriert. Damit wird es für die Übernachtungsgäste der beiden Städte einfacher und attraktiver, auf dieser Strecke mit dem Zug zu reisen und das Auto stehen zu lassen. Die Linie verkehrt tagsüber im 2-Stunden-Takt – seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 im Rahmen der Mobilitätsoffensive MV sogar mit einer zusätzlichen Spätfahrt. Mit dem neuen Mobilitätsangebot wird die touristische Attraktivität der Region gestärkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Daniel Bischof betonte: „Die Erweiterung der Gästekarte auf die Schiene vereinfacht die Mobilität unserer Urlauber im Land. Urlauber können sich entspannt und umweltbewusst in ihrer Urlaubsregion bewegen. Das Angebot bietet die Chance, die stark belastete B192 und die Ortsdurchfahrten Malchow und Waren zu entlasten. Die Attraktivität und Akzeptanz für die Gästekarte vor Ort und auch für den ÖPNV werden somit enorm gesteigert.“

„Die Südbahn bietet ein großes Potenzial für den Ausbau unseres regionalen touristischen Mobilitätsangebotes mit der Gästekarte. Die Achse Malchow und Waren (Müritz) ermöglicht den Lückenschluss zwischen den etablierten Angeboten von MÜRITZ rundum und des Plauer Rundbusses. Mit dem Malchow-Shuttle, dem kleinen Stadtverkehr und dem Fleesenseeshuttle könnte sich in der Inselstadt ein attraktiver Knotenpunkt bilden, der auch für den Einwohner ein verbessertes ÖPNV-Angebot verfügbar macht. Schritt für Schritt möchten wir mit unseren Partnern aus MÜRITZ rundum gern SEENPLATTE rundum aufbauen“, so Wolf-Dieter Ringguth, Vorsitzender des Tourismusverbandes Mecklenburgische Seenplatte e.V.

„Wir freuen uns über die Anerkennung der neuen Gästekarte auf unserer Linie RB15, um die Region nachhaltig entdecken zu können und wünschen allzeit gute Fahrt mit der Ostdeutschen Eisenbahn. Begleitet werden die Fahrgäste an Bord durch unsere herzlichen Servicemitarbeiter/-innen im Nahverkehr. Einfach einsteigen und Gästekarte zeigen!“, so der ODEG-Geschäftsführer Lars Gehrke.

Der Bürgermeister von Waren (Müritz), Norbert Möller, sagt: „Das langjährige Ziel zur Erweiterung des touristischen Mobilitätsangebotes wird zum 01.05.2024 im Zentrum der Mecklenburgischen Seenplatte realisiert. Für die Gäste wird damit auf Initiative der Stadt Waren (Müritz) ein ergänzendes attraktives Angebot geschaffen. Dies begrüße ich sehr und danke damit allen Beteiligten sowie den Stadtvertretern von Waren (Müritz).“

Der Bürgermeister von Malchow, René Putzar, betont: „Es war mir schon immer wichtig, den Nahverkehr für unsere Gäste und für unsere Einwohner auszubauen. Die Einbindung der Südbahn hat zwei wesentliche positive Aspekte. Wir beleben die Schiene und wir ergänzen das Angebot der Region dahingehend, nicht nur mit dem Bus fahren zu können. Zwei touristische Hauptorte wie Waren und Malchow müssen einfach für die Gäste auch ein spätes Fahrangebot bieten. So können unsere Gäste endlich die Abendangebote unserer Städte besser nutzen.“

Für die Anerkennung der Gästekarte zahlen beide Städte zusammen einen Ausgleich von knapp 64.000 Euro.

Im Anschluss an die Pilotphase wird die VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der ODEG und den Akteuren vor Ort die Nutzung des Angebotes auswerten und ggf. eine Fortführung beziehungsweise eine Ausweitung des Angebotes planen.

Die Gästekarte ist nicht übertragbar und ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Eine zusätzliche Mitnahme von Fahrrädern, weiteren Personen und Hunden ist nicht im Preis inkludiert. Jahreskurkarten werden nicht anerkannt.

Probealarm in Dänemark

Auch Handys in MV können Warnmeldung empfangen

Schwerin – Am Mittwoch findet in Dänemark ein landesweiter Warntag statt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern kann es in Grenznähe zum Empfang der dänischen Testwarnmeldung um 12 Uhr auf deutschen Mobiltelefonen kommen.

Die dänischen Behörden testen jedes Jahr im Mai die physischen Sirenen, um die Bevölkerung über eine Notsituation zu informieren. Neu hingegen ist das digitale Warnsystem, das 2023 eingeführt wurde. Wie auch in Deutschland beim bundesweiten Warntag jährlich im September, werden Sirenen und Mobiltelefone genutzt, um die Bevölkerung im Katastrophenfall zu alarmieren.

Das mobile öffentliche Warnsystem in Dänemark nutzt auch das so genannte Cell Broadcast, um Warnungen an Mobiltelefone in einem betroffenen Gebiet zu senden. Wer ein neueres Mobiltelefon mit einem aktualisierten Betriebssystem hat und sich in einem gefährlichen Bereich befindet, erhält automatisch Warnungen über das Mobiltelefon.

Die dänischen Behörden haben die Möglichkeit, die Öffentlichkeit über Dachsirenen sowie über ein mobiles öffentliches Warnsystem namens „S!RENEN“ zu warnen. Mit diesem System können die Polizei und Behörden mit Ton und Text auf die Situation aufmerksam machen und Anweisungen an die Betroffenen geben.

Diese Alarmierung erfolgt über einen speziellen und unverwechselbaren Ton, der etwa zwölf Sekunden andauert. Die dänischen Behörden testen einmal im Jahr, am ersten Mittwoch im Mai um 12 Uhr, die öffentlichen Warnsysteme. Neben den seit den 90er-Jahren bestehenden Dachsirenen wurde im vergangenen Jahr das digitale Warnsystem über das Cell Broadcast eingeführt. Damit erfüllt Dänemark die EU-Richtlinie von 2018, die fordert, alle Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der EU über ihre Mobiltelefone im Falle einer Krise oder Katastrophe zu warnen, die sich im jeweiligen Land befinden.

Aufbau eines Kinderhospizes

Stralsund – Einmal im Jahr lädt die Stiftung „Betroffen“ zur Windflüchter Charity-Gala nach Stralsund. Die Stiftung unterstützt Krebserkrankte und ihre Angehörigen in der Region Vorpommern-Rügen bei der Krankheits- und Alltagsbewältigung. Wie schon in den Vorjahren wurde die Spendengala durch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eröffnet.

„Die Diagnose und die Behandlung selbst sind für krebskranke Menschen schon schwierig genug. Aber für viele stellen sich noch ganz andere Fragen: Wo finde ich die beste Behandlung? Wie komme ich dahin? Wie kommen wir klar, wenn das Einkommen wegfällt? Wo bekomme ich Unterstützung?

Die Stiftung „Betroffen“ unterstützt Tumorerkrankte und deren Angehörige in der Region Vorpommern-Rügen unkompliziert und unbürokratisch, mit Beratung, Hilfe und auch mit Geld. Und sie informiert über den Krebs. Auch heute ist der offene Umgang mit der Erkrankung noch nicht selbstverständlich. Ich habe deshalb auch in diesem Jahr sehr gern die Schirmherrschaft über die Windflüchter-Gala übernommen“, erklärte die Ministerpräsidentin, die selbst an Krebs erkrankt war.

Schwesig kündigte auf der Gala an, dass die Landesregierung den Aufbau eines Kinderhospizes in Stralsund durch den Förderverein Kinder- und Jugendhospiz Leuchtturm e.V.mit 1 Million Euro unterstützen will.

„Wenn ein Kind unheilbar erkrankt, ist das schrecklich. Ich bin sehr dankbar dafür, dass der Förderverein Leuchtturm das erste Kinder- und Jugendhospiz aufbauen will. Kinder und Jugendliche sollen dort die bestmögliche Versorgung und ihre Eltern eine optimale Betreuung in schwersten Zeiten erhalten. Wir als Landesregierung unterstützen dieses Vorhaben gern.“

Zur Verbesserung der Krebsbehandlungen im Land sei im vergangenen Jahr das „Comprehensive Cancer Center“ der Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald gegründet worden. „Das CCC-MV soll erkrankten Menschen im Land eine individuell zugeschnittene Behandlung nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft ermöglichen. Gleichzeitig wollen wir mit dem Zentrum die Forschung und Ausbildung von Spezialisten verbessern“, erläuterte Schwesig

20 Jahre Freiwilligendienste im Sport

Staatssekretärin Grimm würdigt Engagement der Sportvereine

Güstrow – Vor 20 Jahren starteten die ersten vier jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern in ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Sportbereich. Die Sportjugend MV hat am (gestrigen) Freitag zu einer Jubiläumsveranstaltung in Güstrow eingeladen. Auch Sport-Staatssekretärin Sylvia Grimm war unter den rund 50 Gästen.

Fast 900 junge aber auch ältere Menschen konnten seit dem Jahr 2003 ein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. einen Bundesfreiwilligendienst im Sportabsolvieren. Etwa 110 Vereine und Sportfachverbände, die sogenannten Einsatzstellen, haben sie dabei unterstützt. Grimm: „Mein großer Dank gilt der Sportjugend in MV und allen Einsatzstellen, die diese Form des sozialen Engagements ermöglichen“, sagte Grimm in ihrer Rede zur Eröffnung.

Auch im aktuellen Jahrgang absolvieren 66 junge Menschen einen Freiwilligendienst im Sport, wobei 24 Engagierte in einem FSJ und 42 in einem Bundesfreiwilligendienst (BFD) tätig sind. „Was mich freut ist, dass immer mehr junge Frauen einen Freiwilligendienst im Sport leisten. So sind von den 66 Freiwilligen immerhin 25 junge Frauen. Das ist eine gute Entwicklung, aber da geht noch mehr“, so Grimm.

Während ihrer zwölfmonatigen Einsatzzeit lernen die FSJ-ler bzw. BFD-Leistenden vielseitige Arbeitsbereiche kennen und haben die Möglichkeit, weitere Qualifikationen für eine Tätigkeit im Sportbereich zu erwerben. „Natürlich erhoffen wir uns alle und unsere Vereine vorneweg, dass möglichst viele Absolventen auch nach Beendigung ihrer Einsatzzeit dem Sport in unserem Land verbunden bleiben,“ betonte Grimm. So könnten die Freiwilligen zum Beispiel mit einer Lizenz als Übungsleiter- bzw. Trainerlizenz später eine wichtige Funktion in der Vereinslandschaft einnehmen.

Entscheidend für das Angebot der Freiwilligendienste sei es laut Grimm, die Finanzierung auch in den kommenden Jahren zu sichern. „Kürzungen wären ein fatales Signal an junge Menschen, die sich engagieren wollen. Wir werden uns als Land deshalb weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es nicht zu Einsparungen des Bundes bei den Freiwilligendiensten kommt “, versprach Grimm. Nur mit großer Anstrengung auch seitens des Sozialministeriums in Mecklenburg-Vorpommern war es Ende des letzten Jahres gelungen, die zunächst vom Bund geplante Kürzung für 2024 in Höhe von 78 Millionen Euro abzuwenden.

Ein Freiwilligendienst im Sport (FWD) kann bei der Sportjugend MV sowohl als Freiwilliges Soziales Jahr als auch als Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolviert werden. Der Bundesfreiwilligendienst im Jahr 2011 wurde als Alternative zum Zivildienst mit der Abschaffung des Wehrdienstes 2011 eingeführt. Das Sportministerium MV beteiligt sich finanziell an der Förderung des FSJ im Sport. Hierfür stehen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds bereit.

Letzte Chance

Bewerbungsfrist für den 10. Altenpflegepreis endet am 30. April

Schwerin – Auch in diesem Jahr vergibt das Sozialministerium gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss den Altenpflegepreis. Er würdigt besondere Leistungen und Projekte in der Altenpflege und soll sie der breiten Öffentlichkeit vorstellen. Noch bis zum 30. April ist eine Bewerbung möglich.

„Wir reden im Moment viel über die Pflege, über den demografischen Wandel, über Reformbedarfe und zunehmende Belastungen vor allem für pflegende Angehörige. Das sind wichtige Themen, aber sie zeigen die Pflege häufig in einem einseitig-negativen Kontext“, hob Drese hervor. „Das ist schade, weil dadurch nicht das abgebildet wird, wofür die Pflege vor allem steht: Führsorge, Herzlichkeit, Einfühlungsvermögen und ein gesundes Altern.“

Der Altenpflegepreis möchte genau diese Aspekte deshalb bewusst in den Fokus rücken, so Drese. „Viele Akteurinnen und Akteure der Pflegebranche leisten Tolles, haben Projekte ins Leben gerufen oder engagieren sich anderweitig, um die Situation pflegebedürftiger Menschen oder auch der Pflegenden nachhaltig zu verbessern. Sie alle möchte ich herzlich dazu aufrufen, sich zu bewerben“, betonte die Ministerin.

Auch Vorschläge sein möglich. „Wenn Sie also zum Beispiel als Angehörige oder Angehöriger regelmäßig mit einem Pflegedienst zu tun haben, der sich mit seinen Angeboten in ganz besonderer Form um ihre Familienmitglieder kümmert, dann schlagen Sie diesen auch gerne für den 10. Altenpflegepreis vor“, so Drese. Das gelte auch für Einzelpersonen, die Pflegebedürftige unterstützen, etwa im Haushalt oder bei Einkäufen. Alle Informationen zum Preis, sowie die benötigten Bewerbungsunterlagen finden Interessierte auf den Seiten des Sozialministeriums.

Der erste Platz ist mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro dotiert, die Zweit- und Drittplatzierten erhalten 1.500 Euro beziehungsweise 500 Euro.

Drese: „Ich möchte auch noch einmal ausdrücklich dafür plädieren, nicht zu bescheiden zu sein! Auch kleinere Projekte können für die Pflegenden oder die Pflegebedürftigen eine große Erleichterung bedeuten. Und grundsätzlich würde ich mich freuen, wenn Sie es uns mit Ihrer Bewerbung erlauben würden, Ihre Leistungen für alle im Land sichtbar zu machen. Denn die Altenpflege gehört nicht ins Verborgene, sondern in die Mitte der Gesellschaft.“