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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Forschung zur Behandlung von Krankheiten

Drese: Neues Gesetz verbessert Rahmenbedingungen für medizinische Forschung zur Behandlung von Krankheiten

Schwerin – Der Landtag hat heute das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. „Das ist eine wichtige Erleichterung für die medizinische Forschung in unserem Land, die Voraussetzung dafür ist, die Versorgung von Patientinnen und Patienten in vielen Bereichen kontinuierlich zu verbessern“, begrüßte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Entscheidung des Parlaments.

Mit den gesetzlichen Änderungen könnten in den Krankenhäusern erhobene Routinedaten zum Wohl aller Menschen genutzt werden, während durch die getroffenen Regelungen gleichzeitig ein hoher Datenschutz-Standard gewährleistet werde, so Drese.

Eine belastbare Datenbasis sei für viele Neuerungen unerlässlich, um viele Krankheiten besser behandeln zu können. Der Forschungsalltag sehe momentan aber anders aus, so Drese. „Die bisherigen Regelungen des Datenschutzes erschwerten oder verhinderten sogar versorgungswichtige klinische Forschungsvorhaben.“ Mehrjährige Antragsverfahren seien die Norm. Und selbst dann stünden häufig nur einzelne Dateninseln oder Daten aus anderen Weltregionen für die Forschenden zur Verfügung. „Dabei haben Daten aus MV natürlich eine deutlich höhere Anwendbarkeit für die Behandlung der Menschen vor Ort“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Selbstverständlich sind und bleiben die datenschutzrechtlichen Hürden zur Nutzung der Patientendaten sehr hoch.“ Das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz ergänze die Regelungen aus der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Patientinnen und Patienten müssten immer für eine wirksame Einwilligung umfangreich aufgeklärt werden und könnten jederzeit voraussetzungslos der Nutzung ihrer Daten widersprechen, so Drese.

„Mit dem neuen Gesetz können Krankenhäuser Daten künftig in anonymisierter oder pseudonymisierter Form für Zwecke der Forschung verwenden und untereinander austauschen. Aus großen Datenmengen wird so auch durch Nutzung von Künstlicher Intelligenz neues Wissen zur Behandlung von Krankheiten generiert“, betonte Drese. Gleichzeitig müsse bei jedem Forschungsvorhaben die Patientin oder der Patient eingewilligt haben oder muss das öffentliche Interesse durch eine Ethikkommission unter Beteiligung der oder des Datenschutzbeauftragten festgestellt werden.

Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen

Leitfaden für Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen entwickelt / Oldenburg: Die Schule ist ein geeigneter Ort, um Basiswissen zur Ersten Hilfe zu vermitteln

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Erste-Hilfe-Ausbildung an weiterführenden Schulen, damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Das Land hat dazu gemeinsam mit der Universitätsmedizin Rostock und den Hilfsorganisationen einen Leitfaden entwickelt. Der Leitfaden dient als Handlungsempfehlung, mit dem die Schulen die Erste-Hilfe-Ausbildung in einem zweijährigen Modellvorhaben eigenständig umsetzen können.

Das zweijährige Modellvorhaben soll ab dem kommenden Schuljahr an den ersten 50 Schulen freiwillig eingeführt werden. Die Teilnahme von weiteren Schulen ist möglich. Im Schuljahr 2022/2023 haben 10 Schulen in einem Pilotprojekt nach dem Konzept gearbeitet und überprüft, ob die Module praxistauglich sind.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Überall und bei jeder Gelegenheit, kann es zu Gefahren- oder Notfallsituationen kommen. Erste Hilfe leisten zu können und zu wollen, ist von besonderer Bedeutung. Mit einer unbefangenen Einstellung zum Helfen-Wollen bietet sich die Chance, mehr Verantwortungsgefühl und Zivilcourage für Notfallsituation aufzubauen. Studien belegen, dass bereits Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, adäquate Erste Hilfe bei Erwachsenen zu leisten.

Die Schule ist daher ein geeigneter Ort, um das Basiswissen zur Ersten Hilfe zu vermitteln. Mit dem Leitfaden wollen wir Lehrkräfte dabei unterstützen, wie den Schülerinnen und Schülern die Kompetenzen Erste Hilfe zu leisten vermittelt werden können. Ich danke allen Partnerinnen und Partnern, die an dem Leitfaden mitgewirkt haben.“

Dr. Gernot Rücker, Notarzt an der Universitätsmedizin Rostock: „Nur mit Training in der Schule kann langfristig eine vollständige Flächendeckung bei der Ersten Hilfe in der Bevölkerung erreicht werden, insbesondere in einem touristisch hoch aktiven Bundesland mit langer Küstenlinie.“

Dr. Patricia Bunke, Ärztliche Leiterin des Rettungsdienstes Nordwestmecklenburg: „Im Rettungsdienst erleben wir häufig, dass Menschen versterben, weil niemand Erste Hilfe leistet. Die Unsicherheit und Hemmschwelle sind oft einfach zu groß. Kinder und Jugendliche sind für dieses Thema sehr offen und können die richtigen Maßnahmen schnell erlernen und umsetzen. Das erlebe ich seit Jahren im Reanimationsunterricht, den ich in der Schule in Dorf Mecklenburg durchführe.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung mit einem Leitfaden an Schulen zu implementieren ist ein großartiges Vorhaben, das ich und auch alle anderen Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern sehr gerne unterstützen.“

Um die Schülerinnen und Schüler auszubilden, sind zwei Module von je 90 Minuten als Starterausbildung vorgesehen. Sie können in der Jahrgangsstufe 7 oder 8 altersgerecht und unabhängig von der Schulart rahmenplankonform und unterrichtsbegleitend in den Fächern Biologie und Sport umgesetzt werden. Möglich ist es auch, das Modellvorhaben als Ganztagsangebot oder in einer Projektwoche durchzuführen.

In Modul 1 „Grundlagenwissen“ geht es zum Beispiel darum, eine Notfallsituation zu erfassen, Atmung und Bewusstsein zu prüfen, einen Notruf korrekt durchzuführen, Verletzungen zu erkennen und Wunden zu versorgen. Modul 2 „Wiederbelebung“ gibt als Lernziele die stabile Seitenlage, die Herzdruckmassage und eine Beatmung vor. Der Leitfaden führt die Ziele, die beiden Module und die Grundbedingungen mit den Materialempfehlungen auf und benennt Ansprechpartnerinnen und -partner für Lehrkräfte zur Unterstützung.

Das Thema „Erste Hilfe lernen, können und anwenden“ hatte in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem Projekt „Retten macht Schule“ der Björn-Steiger-Stiftung von 2010 bis 2016 einen besonderen Stellenwert.

In diesem Zeitraum wurden in 278 allgemein bildenden Schulen etwa 300 Lehrkräfte und ca. 54.000 Schülerinnen und Schüler ausgebildet. Danach haben Lehrerinnen und Lehrer in eigener Verantwortung mit den noch vorhandenen Lehr-, Übungs- und Verbrauchsmaterialien Projekte zur Wiederbelebung an den Schulen umgesetzt. Mittlerweile sind ca. 75.000 Schülerinnen und Schüler in der Ersten Hilfe und in der Wiederbelebung ausgebildet. Mit dem neuen Konzept und dem Leitfaden für die Erste-Hilfe-Ausbildung setzt die Landesregierung hier an.

Blut spenden in der Urlaubs- und Ferienzeit

Gesundheitsministerin Drese wirbt für Blutspende während der Sommerzeit

Schwerin – Anlässlich eines Besuchs im Haema-Blutspendezentrum in Schwerin am heutigen Dienstag warb Gesundheitsministerin Stefanie Drese bei Bürgerinnen und Bürger dafür, auch während der Urlaubs- und Ferienzeit spenden zu gehen. „Erfahrungsgemäß kommt es in den Sommermonaten häufiger zu Engpässen bei den Blutkonserven. Jede einzelne Spende hilft jetzt ganz besonders“, betont Drese.

Täglich werden deutschlandweit rund 15.000 Blutspenden benötigt, bis zu mehreren Hundert davon auch in Mecklenburg-Vorpommern. Da die Spenden vornehmlich durch Einheimische abgegeben würden, komme es während der Urlaubszeit immer wieder zu einem Mangel an Blutspenden, so Drese. „Dabei ist die Nachfrage nicht unbedingt niedriger. Es sind viele touristische Gäste im Land, die bei Unfällen durch die Krankenhäuser im Land versorgt werden und bei Bedarf eine Bluttransfusion erhalten“, so Drese weiter.

Im Zuge ihres Besuchs im Haema-Zentrum dankte Drese langjährigen Spenderinnen und Spendern. „Mit jeder Spende leisten die Spenderinnen und Spender einen wertvollen Beitrag für das Gesundheitswesen. Ohne dieses Engagement wäre unser auf Freiwilligkeit gestütztes Blutspendesystem in dieser Form nicht funktionsfähig und die lebenswichtige Bereitstellung notwendiger Blutprodukte könnte nicht erfolgen“, machte die Ministerin deutlich.

Drese hofft daher, dass sich während der Sommerzeit aber auch künftig noch mehr Menschen für eine Spende bereit erklärten. „Rund jeder Zweite hat in Deutschland schon einmal Blut gespendet. Das ist eine sehr gute Quote. Da es dennoch immer wieder zu Engpässen kommen kann, würde ich mir wünschen, dass noch mehr Menschen über eine Spende nachdenken“, sagte Drese.

Einen besonderen Dank sprach die Ministerin darüber hinaus den Mitarbeitenden im Blutspendewesen aus: „Mit großem Einsatz und hoher fachlicher Kompetenz gestaltet das medizinische Personal die Entnahmen für die Spenderinnen und Spender so angenehm und sicher wie möglich.“

Interessierte können jederzeit eine unabhängige Beratung in den Blutspendeeinrichtungen des Landes in Anspruch nehmen. Dazu zählen die privaten Spendezentren wie Haema, die DRK-Blutspendedienste sowie die universitären Blutspendedienste in Greifswald und Rostock.

Verfassungsschutzbericht 2023

Innenminister Pegel: „Extremisten wollen unsere Gesellschaft destabilisieren“

Schwerin – Das Grundgesetz, das vor 75 Jahren in Kraft trat, ist die gemeinsame Verfassung und das Fundament für unser Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland. Zum Schutze unserer Verfassung und Demokratie wurden durch die Mütter und Väter des Grundgesetzes darin verschiedene Mechanismen verankert. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind eine Säule dieser „wehrhaften Demokratie“.

Der Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2023 skizziert auf gut 170 Seiten insbesondere die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörde zu extremistischen Bedrohungen durch Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus sowie hybride Bedrohungen wie Cyberangriffe und Spionage. Innenminister Christian Pegel stellte den Bericht mit dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung Thomas Krense heute in Schwerin vor.

„Der Rechtsextremismus ist – leider weiterhin – unangefochten die größte Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und unser. Wie schon in den Vorjahren können wir deutlich beobachten, dass Rechtsextremisten versuchen, legitime zivilgesellschaftliche Proteste im Zusammenhang mit verschiedenen aktuellen Ereignissen für ihre demokratie- und menschenverachtenden Thesen zu nutzen“, erklärte Innenminister Christian Pegel.

Das Personenpotenzial im Bereich des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern ist von 1.840 Personen im Vorjahr auf 1.855 in 2023 leicht angestiegen. Die Zahl derer, die in rechtsextremistischen Parteien wie der NPD, Die Rechte und III. Weg organisiert sind, ist gesunken von 350 auf 285. „Diese Parteien und Organisationen dienen aber weiterhin als verbindendes Element oder unterstützen die Szene logistisch. Daher nehmen unsere Sicherheitsbehörden insbesondere die Finanzierungsströme solcher Parteien vermehrt in den Fokus“, so der Minister weiter.

So wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Januar 2024 der rechtsextremistischen Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) der Zugang zu weiteren staatlichen finanziellen Mitteln durch den Ausschluss von der Parteienfinanzierung verwehrt. „Dieses Urteil war und ist ein starkes Signal für alle demokratischen Kräfte in unserem Land. Zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes ist ein solches Urteil gesprochen worden und damit ein nachhaltiger Schlag gegen den strukturierten Rechtsextremismus gelungen. Die Grundlage für diese weitreichende Entscheidung haben die Ermittlungsergebnisse der Verfassungsschutzbehörden gelegt – die wehrhaften Institutionen des Rechtsstaates und der Demokratie haben deutlich gezeigt, wie sehr wir diese brauchen“, sagte Christian Pegel.

Der Großteil der rechtsextremistischen Szene im Nordosten ist weiterhin vor allem in parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen organisiert: Das Personenpotenzial ist dort angestiegen von 740 im Jahr 2022 auf 820 in 2023. Leicht angestiegen ist auch die Zahl der Rechtsextremisten in MV, die der Landesverfassungsschutz als gewaltbereit einstuft – von 720 auf 730.

Die Zahl der Reichsbürger und Selbstverwalter verzeichnete im vergangenen Jahr einen leichten Anstieg – von 670 auf 690 Personen. „Zwar besteht die Szene zu 75 Prozent aus unstrukturierten Einzelpersonen, die keiner Reichsbürgerorganisation angehören. Dennoch bemerken wir die Bemühungen der Szene, sich stärker untereinander zu vernetzen. Dies gelingt viel über die sozialen Medien, wodurch Extremisten über Landesgrenzen hinaus in Kontakt kommen.

Durch die Verbreitung verschiedenster Verschwörungstheorien bestärken sich die Extremisten untereinander“, fasste der Minister zusammen und: „Auffällig ist, dass sich die Szene mit Akteuren aus den Bereichen der ‚Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates‘ und des ‚Rechtsextremismus‘ zunehmend verbindet. Die Szenen finden dabei ihren kleinsten gemeinsamen Nenner in ihrer verankerten staats- und demokratiefeindlichen Einstellung.“

Der seit 2021 klassifizierte Phänomenbereich der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierer des Staates nahm 2023 leicht zu – in 2023 konnten 50 Extremisten im Nordosten dieser Szene zugeordnet werden (2022: 30). „Diese Personen lehnen die demokratischen Prinzipien, als wesentliche Grundlage unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, ab“, führte der Innenminister aus. Unter anderem wurde die Bürgerinitiative „Die Blauen Lichter, Blaulicht-Familie“ nun als eine gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. Diese haben keine tatsächliche Verbindung zu den „Blaulichtorganisationen“ im Land, versuchen aber, deren Reputation auszunutzen.

„Diese Szene ist weiterhin sehr heterogen. So gibt es personelle und ideologische Überschneidungen zum Rechtsextremismus und zum Bereich der ‚Reichsbürger und Selbstverwalter‘. Der Glaube und das Verbreiten von Verschwörungstheorien sind dabei aber ein Schwerpunkt dieses Phänomenbereichs. Daher stellt er eine Art ‚Auffangtatbestand‘ dar, da die jeweiligen extremistischen Personen nicht einem speziellen Phänomenbereich zuzuordnen sind“, erklärte der Minister. Die Akteure nutzen für sich und ihre Inhalte vor allem die sozialen Medien und das Demonstrationsgeschehen.

Eine besondere Stellung nehmen Extremisten im öffentlichen Dienst ein. „Mitarbeitende im öffentlichen Dienst – ob nun in der Verwaltung oder in den Sicherheitsbehörden – haben eine besondere Verantwortung. Daher ist es umso wichtiger, dass unsere Verfassungsschützer die extremistischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb des öffentlichen Dienstes aufdecken.

Für 2023 wurden in Mecklenburg-Vorpommern im Lagebild ‚Rechtsextremisten, Reichsbürger und Selbstverwalter in Sicherheitsbehörden‘ 18 Prüf-, Verdachts- und erwiesene Fälle registriert. Im Jahr zuvor waren es 26. Mit Blick auf die gut 38.000 Beschäftigten innerhalb der Landesverwaltung MV sind dies zum Glück wenige Fälle – aber jeder Fall ist einer zuviel und droht, Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit des Staates und seiner Institutionen zu kosten“, verdeutlichte der Minister.

Zwölf der Verdachts- und erwiesenen Fälle können dem Rechtsextremismus und einer dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet werden. Fünf Personen werden als sogenannte Prüffälle geführt. Bei diesen ergab eine Prüfung keine tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen oder sonstige extremistische Bezüge.

Der Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern ist unverändert: Das Personenpotenzial liegt wie schon 2022 bei 430 – auch die Zahl der Gewaltbereiten ist gleichbleibend bei 210. „Der Trend aus 2022 setzte sich hier fort und für viele Jugendliche und junge Erwachsene stellte sich eine politische Teilhabe innerhalb der legalen Klimaprotestbewegung als attraktiver dar, als die klassischen Themen der Linksextremisten“, so Christian Pegel.

Im Bereich des „Islamismus/islamistischen Terrorismus“ hat der Verfassungsschutz MV im vergangenen Jahr einen leichten Anstieg des Personenpotenzials festgestellt: von 170 auf 180 Personen. „Eine Vielzahl der Islamisten in Mecklenburg-Vorpommern gehören zu den sogenannten Salafisten. Die Szene ist sehr vielfältig und kennzeichnet sich durch Einzelpersonen aus. Daher ist es umso wichtiger, dass unsere Verfassungsschützer zum Schutz unserer Demokratie als ‚Frühwarnsystem‘ wirken“, so der Innenminister.

Dabei ist zentrales Ziel der Sicherheitsbehörden, Anschlagspläne frühzeitig zu erkennen und zu vereiteln. Die bundesweit als hoch eingeschätzte Gefährdungslage macht daher auch um Mecklenburg-Vorpommern keinen Bogen, weshalb auch diesen Extremisten ein besonderes Augenmerk, insbesondere (sich selbst radikalisierende) Einzeltätern oder klandestine Kleingruppen.

Die Verfassungsschützer in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 im Bereich „Auslandsbezogener Extremismus“ einen leichten Anstieg des Personenpotenzial festgestellt – auf 295 (2022: 270). Schwerpunkt der Beobachtung bleibt wie schon im Vorjahr die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK). Die PKK ist eine international geächtete terroristische Organisation, die für überregionale Veranstaltungen eine Vielzahl an Sympathisanten mobilisieren konnte.

Bedrohungen durch Cyberangriffe, Spionage oder gezielte Kampagnen von Desinformation haben vor allem mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine deutlich zugenommen. „Zum einen bemerken wir, dass die Bundesrepublik Deutschland verstärkt in den Fokus von ausländischen Nachrichtendiensten rückt, aber auch Akteure im Inneren nutzen gezielt Desinformationen für sich“, so Minister Christian Pegel und verdeutlichte: „Es ist erkennbar, dass extremistische Akteure der unterschiedlichsten Phänomenbereiche gezielt über soziale Medien insbesondere die junge Zuschauerschaft mit teilweise unverfänglichen Antworten auf alltägliche Lebensfragen an sich zu binden versuchen, und ihnen ihre extremistischen Positionen näherzubringen, um so neue Anhänger zu mobilisieren.“

Staaten wie China, der Iran, Nordkorea, die Türkei und insbesondere Russland bedienen sich vermehrt des Konzepts der „Hybriden Bedrohung“. Dabei werden neben Cyber-Angriffen, Spionage-Aktivitäten und Sabotage von kritischen Infrastrukturen hauptsächlich Desinformationskampagnen durchgeführt, um die öffentliche Meinung im Sinne der jeweiligen Regierung in Deutschland zu beeinflussen.

„Diese Angriffe fremder Mächte sollen mit geringem Aufwand unsere Gesellschaft permanent und auf den verschiedenen Ebenen destabilisieren. Es ist davon auszugehen, dass diese Aktivitäten weiter verstärkt und professionalisiert werden. Dabei greifen ausländische Staaten niedrigschwellig auch auf Unterstützer und Multiplikatoren für Desinformationskampagnen in Deutschland zurück. Desinformationen sind eine Gefahr für unsere Demokratie.

Weil mit diesen Informationen unsere Gesellschaft gespaltet sowie das Vertrauen in staatliche Institutionen erschüttert werden sollen. Daher werden unsere Verfassungsschützer – und alle Sicherheitsbehörden – in diesem Bereich nicht nachlassen“, verspricht Innenminister Christian Pegel.

Die Präsentation zum Verfassungsschutzbericht 2023 sowie alle Berichte für Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 und weitere Informationen zum Thema Extremismus finden Sie auf den Webseiten des Verfassungsschutz M-V.

Schwesig eröffnet CSD

und ehrt Gewinner des Fünf-Seen-Laufs

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat am Sonnabend den CSD in der Landeshauptstadt eröffnet und vor der Staatskanzlei die Regenbogenflagge gehisst. In diesem Jahr steht der CSD unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“.

„Der CSD ist eine wichtige, zutiefst politische Veranstaltung in einer offenen Gesellschaft. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass alle Lebensentwürfe akzeptiert werden und ihre Berechtigung haben. Jede Person kann lieben und leben, wie sie es für richtig hält, ob hetero, homo-, bi- oder transsexuell, denn Menschen sind individuell. Das sollte zur Normalität in unserer demokratischen Gesellschaft werden. Und dazu trägt auch der CSD bei“, sagte die Ministerpräsidentin bei der Eröffnung der traditionellen Veranstaltung.

Noch immer gebe es quere Menschen, die Angst vor Beschimpfungen, Diskriminierungen und tätlichen Angriffen haben. „Die Landesregierung hat da eine ganz klare Meinung. Wir stellen uns gegen jeglichen Hass und jegliche Verunglimpfung.“ Die Ministerpräsidentin

dankte allen Organisatorinnen und Organisatoren und allen Mitwirkenden, vor allem dem CSD-Verein Schwerin mit seinem langjährigen Vorsitzenden Sebastian Witt.

Am Vormittag ehrte die Regierungschefin Siegerinnen und Sieger des Schweriner Fünf-Seen-Laufs. „Der Fünf-Seen-Lauf gehört zu den größten und beliebtesten Volkssportläufen in ganz Deutschland. Bereits zum 38. Mal kommen Tausende nationale und internationale Sportlerinnen und Sportler in die Landeshauptstadt, um dieses Event zu genießen und ihr Bestes zu geben. Alle Generationen sind mit dabei – ein wirklich großes Fest des Volkssports“, sagte die Ministerpräsidentin.

Bundesrat billigt BAföG-Reform

Berlin – Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat am 5. Juli 2024 den Bundesrat passiert.

Das Gesetz erhöht den monatlichen Grundbedarf von 452 Euro auf 475 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder in deren Eigentum wohnen, sollen 380 Euro statt bisher 360 Euro pro Monat für die Miete erhalten. Auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst.

Zu den im Gesetz enthaltenen Neuerungen gehört zudem die Einführung eines so genannten Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester gefördert zu werden. Ebenso soll die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung verlängert werden.

Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien erhalten mit einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro einen weiteren Anreiz zur Aufnahme eines Studiums. Außerdem passt das Gesetz den Freibetrag für eigenes Einkommen so an, dass Studierende und Auszubildende ohne Anrechnung auf ihre Förderung bis zum Umfang eines Minijobs nebenbei arbeiten können.

Schließlich enthält das Gesetz Maßnahmen zum Bürokratieabbau und für schnellere Bearbeitungszeiten. Es ändert das Vorausleistungsverfahren, Anrechnungsregelungen für Geschwistereinkommen und vereinfacht Anpassungen von Formblättern der BAföG-Anträge.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Änderungen des Gesetzes die Länder ausreichend einzubinden und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet seien und ein enger Austausch über die Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der Verwaltung unerlässlich sei.

Die Änderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, die Änderungen am Dritten Buch Sozialgesetzbuch am 1. August 2024.

Kindertagesförderung in M-V

Regelungen ermöglichen zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher bei besonderen sozialen Herausforderungen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt auf Chancengerechtigkeit von Anfang an. Das Kindertagesförderungsgesetz sieht Sonderregelungen zur Unterstützung von Kindertagesstätten vor, die vor allem Kinder aus benachteiligten Familien betreuen. In diesem Fall können zum Beispiel mehr Fachkräfte in den Gruppen eingesetzt werden.

„Zur Umsetzung dieser neuen Regelung werden zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas eingestellt. Darüberhinaus wächst in den kommenden Jahren durch weitere Qualitätsverbesserungen der Fachkräfte-Bedarf deutlich“, sagte Ministerin Simone Oldenburg und verwies dabei auf die aktuelle Ausbildungsplatzplanung. „Wir bilden bedarfsgerecht aus. Jährlich werden über 500 Personen in pädagogischen Berufen ausgebildet. Dem gegenüber steht ca. die gleiche Anzahl benötigter Fachkräfte im Land.“

Laut einer aktuellen Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung ist die Situation in deutschen Kitas, die einen höheren Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien betreuen, geprägt von Mehrfachbelastungen und Ressourcennachteilen. Mit Blick auf die Ergebnisse erklärte Ministerin Oldenburg: „Die Ergebnisse verdeutlichen, dass unser Weg in der Kindertagesförderung richtig ist, denn in unserem Land erhält jedes Kind einen Platz in einer Kita und somit ist sie richtiger Weise für alle Kinder zugänglich.“

„Als familienfreundliches Bundesland sind wir Spitzenreiter bei der Inanspruchnahme von Kita-Plätzen, bei den Kita-Öffnungszeiten und der Bereitstellung flexibler Betreuungszeiten. Hinzu kommt die im Jahr 2020 eingeführte Beitragsfreiheit: Ob in Krippe, Kita, Hort oder Tagespflege bezahlen Eltern in Mecklenburg-Vorpommern keine Gebühren mehr. Von den Regelungen zur kompletten Beitragsfreiheit profitieren alle Mütter und Väter, aber jene mit geringem Einkommen überproportional. Beitragsfreie Bildung von Anfang an hilft, die Benachteiligungen zu überwinden. Auch in den Ferien können Eltern ihre Kinder bis zu zehn Stunden täglich beitragsfrei im Hort betreuen lassen“, so die Ministerin.

Das Kindertagesförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht, Ungleichheiten besser zu regulieren. Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern aus benachteiligten Familien profitieren von zusätzlichem Personal, wenn z. B. ein überdurchschnittlicher Anteil an Fällen der Übernahme der Verpflegungskosten vorliegt, ein überdurchschnittlicher Anteil an Kindern aus sozial benachteiligten Verhältnissen zu verzeichnen ist oder ein überdurchschnittlicher Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund vorliegt. Diese Punkte wurden im vierten Kindertagesförderungsänderungsgesetz, welches am 24. Mai 2024 in Kraft getreten ist, konkretisiert.

Firmenjubiläum bei Z.A.S.

Schulte: Intensive Zusammenarbeit des Unternehmens mit pharmazeutischer Industrie, Krankenhäusern und Universitätskliniken

Neubrandenbug – Das Unternehmen Z.A.S. – Zentral Archiv Service GmbH in Neubrandenburg hat am Freitag (05.07.) sein 30jähriges Firmenjubiläum begangen. Als Spezialist für Dienstleistungen der Archivierung und Digitalisierung bietet Z.A.S. umfassende Archivierungsservices, einschließlich der Archivierung von Dokumenten, Proben und Arzneimitteln. Als spezielles Verfahren steht die isothermische Archivierung zur Verfügung.

„In Zeiten der Digitalisierung sind Daten und die daraus generierten Informationen besonders wertvolle Güter. Da ist es elementar, eine zukunftssichere Verwahrung zu gewährleisten. Das Unternehmen Z.A.S hat sich einen Namen gemacht insbesondere für die Pharmazeutische Industrie, Krankenhäuser und Universitätskliniken, um Rohdaten, zum Beispiel für die Forschung, aufzubewahren“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Das international agierende Unternehmen mit 56 Mitarbeitenden am Standort steht für Innovation im Bereich der Archivierung, insbesondere im Life Science Bereich. Seit der Übernahme durch die Rhenus Gruppe im Jahr 2017 hat sich Z.A.S. weiter als anerkannter Partner in der Logistikbranche etabliert.

Die Rhenus Gruppe ist in Deutschland an 100 Standorten vertreten und entwickelt innovative Lösungen entlang der gesamten Lieferkette, insbesondere in den Bereichen Pharmalogistik und Healthcare Logistik. Derzeit strebt Z.A.S. eine intensivere Zusammenarbeit mit Rhenus Ireland an, insbesondere in den Bereichen Gesundheitswirtschaft, Biowissenschaften und Chemie.

Im Rahmen der kürzlich durchgeführten Delegationsreise nach Irland fanden zusammen mit Wirtschaftsminister Reinhard Meyer Gespräche im Rhenus Logistics Technology Park in Galway statt. Die Zusammenarbeit von Z.A.S. mit Rhenus Ireland soll nun unter anderem im Bereich der Gesundheitswirtschaft, der Biowissenschaften und Chemie ausgebaut werden.