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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Neuregelungen ab 2024

Schwerin – Im Jahr 2024 treten gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit in Kraft. „Die Bürgerinnen und Bürger können ab dem kommenden Jahr sowohl landes- als auch bundesweit von Ausweitungen staatlicher Unterstützungsleistungen profitieren“, kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an. Dies sei angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders wichtig, um die Menschen zu entlasten und soziale Teilhabe zu ermöglichen, so Drese.

Änderungen stehen bei mehreren Leistungen und Fördermöglichkeiten an. Ab dem 1. Januar 2024 treten unter anderem folgende Regelungen in nachfolgenden Bereichen in Kraft:

Soziales

Erhöhung des Mindestlohns

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,41 Euro.

Anstieg der Mindestvergütung für Auszubildende

  • Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten mindestens 649 Euro im ersten Lehrjahr und damit 29 Euro mehr als bisher.

Erhöhung der Grundsicherung

  • Empfänger:innen von Bürgergeld und Sozialhilfe erhalten rund 12 Prozent mehr Unterstützung. Für eine alleinstehende erwachsene Person, die Bürgergeld bezieht, sind das beispielsweise 563 Euro und damit 61 Euro mehr als zuvor.

Kinderzuschlag steigt

  • Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2024 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag: der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf 292 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 250 Euro.

Mehr Zuschüsse für Schulbedarfe

  • Eltern, die Bürgergeld, Kindergeld oder Wohngeld beziehen, können Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket für Schulbedarfe beziehen. Ihr Anspruch erhöht sich um 12 Prozent auf 195 Euro pro Schuljahr.

Förderung von Projekten für Jugendbeteiligung

  • Kommunen in MV können Förderungen für Projekte zur Jugendbeteiligung erhalten. Insgesamt stehen 2024 dafür rund 400.000 Euro zur Verfügung.

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

  • Unternehmen in MV können Zuschüsse beantragen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Hierfür stehen 11 Millionen Euro zur Verfügung.

Höhere Ausgleichsabgabe

  • Gleichzeitig erhöht sich die sogenannte Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, wenn sie keinen einzigen Menschen mit einer Schwerbehinderung anstellen auf bis zu 720 Euro je unbesetztem Arbeitsplatz.

Neues Soziales Entschädigungsgesetz

  • Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV bündelt u.a. die Rechte für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfern oder Impfgeschädigten. Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent.

Pflege

Erhöhung der Zuschüsse für stationäre Pflege

  • Die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner:innen steigen: im ersten Jahr von bisher 5 auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von bisher 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von bisher 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von bisher 70 auf 75 Prozent.

Anstieg der Pflegesachleistungen

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten 5 Prozent mehr Leistungen. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält dann beispielsweise 761 Euro statt bisher 724 Euro. Pflegesachleistungen können ausschließlich für ambulante Pflegedienstleistungen aufgewendet werden.

Anstieg des Pflegegeldes

  • Auch das sogenannte Pflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steigt um 5 Prozent. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält so beispielsweise 332 Euro statt bisher 316 Euro zur freien Verfügung.

Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes

  • Angehörige einer pflegebedürftigen Person können sich in akuten Pflegesituationen ab 2024 jährlich statt bisher einmalig bis zu 10 Tage unter vollem Lohnausgleich freistellen lassen.

Gesundheit

Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

Weiterführung der telefonischen Krankschreibung

  • Auch 2024 können Eltern kranker Kinder eine telefonische Krankschreibung bei ihrem Kinderarzt erhalten. Das gilt auch für erwachsene Patient:innen. Sie müssen sich an ihren Hausarzt wenden.

Schuldgeldbefreiung für Pflege- und Gesundheitsberufe

  • Auszubildene in den Berufen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische:r Bademeister:in müssen ab 2024 in MV kein Schulgeld mehr bezahlen. Die Kosten in den kommenden zwei Jahren werden mit jährlich 3 Millionen Euro Landesmitteln übernommen.

Inklusive Ausbildung und Arbeit

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Zum 1. Januar 2024 startet das Landesprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“, das die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben gezielt weiter voranbringen soll. Hierfür stehen in den kommenden Jahren elf Millionen Euro zur Verfügung. Auf diese zusätzliche Fördermöglichkeit für Unternehmen verbunden mit umfassenden Beratungsleistungen wies Sozialministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel hin.

Das Landesprogramm zur Förderung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde vom Sozialministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Die Mittel für das Programm stammen aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe.

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen demnächst eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe. Zum 1. Januar 2024 erhöht sie sich auf bis zu 720 Euro monatlich je unbesetztem Arbeitsplatz.

Drese verdeutlichte, dass die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung sei. Ihnen gelinge es seltener eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. „Und dass, obwohl arbeitslos gemeldete Menschen mit Behinderung im Durchschnitt besser ausgebildet sind als Vergleichsgruppen“, so die Ministerin.

Drese: „Es existieren oftmals Vorbehalte und Barrieren im Kopf. Genau hier setzen wir mit dem neuen Landesprogramm an und unterstützen Arbeitgeber bei der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Durch eine zielgenaue Beratung und Prämien sollen Unternehmen für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen motiviert und für die Förderung der betrieblichen Inklusion gewonnen werden.“

Arbeitergeber können ab Januar Anträge beim Inklusionsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales stellen (https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Inklusionsamt/landesprogramm-inklusive-ausbildung-arbeit/). Für die Umsetzung des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ steht auch die Bundesagentur für Arbeit als Kooperationspartner zur Verfügung.

Drese: „Ich appelliere dringend an alle Unternehmen im Land, die Menschen mit Behinderung viel stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.300 privaten und öffentlichen Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten rund die Hälfte eine Ausgleichsabgabe zahlt, da sie gar keinen oder zu wenige schwerbehinderte Menschen angestellt haben. Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen müssen. Viele von ihnen sind motiviert, gut ausgebildet und stellen eine Bereicherung im Betrieb dar. Hierfür stehen vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.“

Ökowertpapiere statt Böller

Schwerin – Auch in 2024 und darüber hinaus wird die Bekämpfung der Klimakrise eine zentrale Herausforderung für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sein. Die gute Nachricht: jeder kann einen Beitrag leisten und das das ganze Jahr über. „Bäume pflanzen statt Böller knallen!“ – Dafür wirbt Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus kurz vor dem Silvesterfest.

„Mir ist bekannt, dass Böller und Raketen für viele Menschen zum Jahreswechsel dazu gehören. Nach Schätzungen der pyrotechnischen Industrie haben die Bundesbürger allein 2022 rund 180 Mio. € für Böller und Raketen ausgegeben. Bezogen auf Mecklenburg-Vorpommern sind das rund 3,5 Millionen Euro.

Das ist eine unfassbar hohe Summe! Anstatt das Geld im wahrsten Sinne des Wortes in die Luft zu schießen, sollten wir es lieber sinnvoll einsetzen und davon einen Beitrag leisten für Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser. Das Land M-V bietet dazu viele gute und sehr praktische Möglichkeiten. Über unsere Ökowertpapiere können wir durch freiwillige Beiträge Wälder und Hecken pflanzen, Moore vernässen oder auch Streuobstwiesen anlegen.

Viele Projekte warten nur darauf, umgesetzt zu werden. So ein Böller verursacht Umweltverschmutzung, verschreckt Tiere und ist nach wenigen Sekunden vergessen, doch Bäume überleben Generationen, helfen dem Klima und bieten Lebensraum und Nahrung für andere Lebewesen.“

Öko-Wertpapiere erlauben es auch Einzelpersonen, Geld zum Beispiel in die Pflanzung neuer Klimawälder zu investieren. Ihnen wird für ihren freiwilligen Beitrag für den Klimaschutz eine Bescheinigung, symbolisch als Waldaktie, MoorFutures, Streuobstgenussschein oder Heckenscheck, ausgestellt. Jedes Wertpapier hat dabei seine eigenen besonderen Vorteile für verschiedene Ökosystemleistungen.

Seit 2022 ergänzt der Heckenscheck das Portfolio. Darüber können Landschaftshecken gepflanzt werden. Diese binden nicht nur Kohlenstoffdioxid aus der Luft, sondern sind auch ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Sie bieten selbst Lebensraum für Insekten und bedrohte Vogelarten und verbinden verschiedene Biotope. Zudem schützen sie die Landschaft vor Winderosion.

Umtauschfrist für Führerscheine

Landkreis Vorpommern-Rügen verlängert Frist / Meyer: Ausnahmeregelung nach Cyberangriff für Betroffene erlassen

Stralsund – Das Wirtschaftsministerium hat am 27.12.2023 eine Allgemeinverfügung zum Pflichtumtausch von Führerscheinen im Landkreis Vorpommern-Rügen erlassen. Mit der Allgemeinverfügung wird vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises und den damit verbundenen Auswirkungen hinsichtlich eines fristgerechten Pflichtumtauschs von Führerscheinen die Frist zum Umtausch von Führerscheinen bis zum 19. Juli 2024 verlängert.

Dies betrifft den Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind und gilt für die Inhaberinnen und Inhaber dieser Führerscheine mit den Geburtsjahren 1965 bis 1970. Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Betroffene, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben.

„Wir haben diese Regelung geschaffen, um die betroffenen Führerscheininhaberinnen und -inhaber vor einem Ordnungsgeld zu bewahren, das sie nicht selbst verschuldet haben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Gemäß den einschlägigen EU- und bundesrechtlichen Vorschriften müssen bis zum 19. Januar 2033 in der Europäischen Union alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt worden sind. Für Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 verläuft der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahren des Fahrerlaubnisinhabers.

Für die Geburtsjahre 1965 bis 1970 läuft die Umtauschfrist am 19. Januar 2024 ab. Aufgrund des Cyberangriffs auf die Verwaltung des Landkreises Vorpommern-Rügen und des dadurch bedingten Ausfalls der IT-Infrastruktur in der Fahrerlaubnisbehörde ist aktuell aber nicht gewährleistet, dass Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 ihren Führerschein fristgerecht umtauschen können.

Innenminister Christian Pegel bilanziert

„Diensthunde und Polizeihubschrauber retten Menschenleben“

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern verfügt über einige spezielle Einsatzmittel, die die Polizistinnen und Polizisten bei ihren Aufgaben unterstützen. Sei es aufgrund des fehlenden Blickwinkels oder einer nicht vorhandenen Spürnase. Diese speziellen Einsatzmittel helfen den Beamtinnen und Beamten dabei, Spuren zu finden, die sonst nur schwer zu entdecken gewesen wären und sie kommen bei Vermisstenfällen zum Einsatz: die Diensthunde und die Polizeihubschrauber.

„Unsere beiden Hubschrauber ,Merlin 1‘ und ,Merlin 2‘ kamen allein in diesem Jahr bei 147 Vermisstensuchen zum Einsatz. Dabei konnten die Besatzungen in 17 Fällen die Vermissten direkt auffinden. Das sind auch immer die Momente, in denen unseren Polizeikräften eine Last von den Schultern fällt, wenn man Familien wieder vereinen kann“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Die 20 Hunde im Land, die u. a. speziell zur Suche von Fährten und Personen ausgebildet wurden, verfolgen aber nicht nur Vermisste, sondern auch flüchtige Personen. „Unsere vierbeinigen Schnüffler kamen bisher landesweit in 1.295 Fällen zum Einsatz. Doch nicht nur die Suche nach Personen bestimmt den Dienstalltag der Diensthundführer und ihrer Partner. Auch der Einsatz bei der Suche nach Rauschgift, Sprengstoff und Datenträgern gehört dazu. In diesen Bereichen kam es über das Jahr zu insgesamt 543 Einsätzen“, ergänzt der Minister. Dabei wurden neben Betäubungsmitteln, Datenträgern sowie Waffen und Munition auch Bargeldbeträge gefunden.

Für Innenminister Christian Pegel ist diese Bilanz Beleg dafür, dass die Modernisierung der Landespolizei der richtige Weg sei: „Um Menschenleben zu retten, Flüchtige zu fassen, den Rauschgifthandel zu unterbinden und verbotenes Datenmaterial zu finden, brauchen wir die kontinuierliche Weiterentwicklung. Die Einsätze der Datenträgerspürhunde und der Polizeihubschrauber zeigen, wie wichtig der weitere technische Fortschritt der Einsatzmittel für die Polizei ist und die neuen Polizeihubschrauber werden die Polizeiarbeit noch effizienter machen.“

Buchgutscheine für Comicroman

Oldenburg: Kernkompetenz „Lesen“ zu fördern ist eine unserer Hauptaufgaben

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich auch im kommenden Jahr an Deutschlands größter Aktion zur Leserförderung „Ich schenk Dir eine Geschichte“ zum Welttag des Buches am 23. April 2024. Schulen können sich noch bis Ende Januar 2024 für die Gutschein-Aktion anmelden. Sie ermöglichen Schulkindern damit die Chance auf ein kostenloses Exemplar des neuen Comicromans „Mission Roboter: Ein spannender Fall für die Glücksagentur“ von Autorin Anke Girod und Illustrator Timo Grubing.

„Lesen begleitet uns unser Leben lang, egal ob in digitalen oder analogen Welten, egal ob in realen oder fiktiven. Diese Kernkompetenz zu fördern, ist eine unserer Hauptaufgaben und mir ein ganz persönliches Anliegen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Deshalb unterstützen wir die Aktion ‚Ich schenke dir eine Geschichte‛ und ermöglichen unseren Schülerinnen und Schülern, an diesem wunderbaren Projekt teilzunehmen. Ich wünsche allen unseren jungen Leserinnen und Lesern und unseren Lehrkräften viel Spaß mit dem Comicroman“, so die Ministerin.

Die Buch-Gutscheine sind für die 4. und 5. Klassen sowie Förderschul- und Willkommensklassen (geeignet für Schulkinder ab 9 Jahren) gedacht und können von den Lehrkräften unter www.welttag-des-buches.de/anmeldung bestellt werden. Bei der Bestellung können Lehrkräfte eine Wunschbuchhandlung in ihrer Region auswählen. Die Kinder erhalten die Buchgeschenke gegen Vorlage des Gutscheins in der ausgewählten Buchhandlung vom 19. April bis 31. Mai 2024.

„Der diesjährige Vorlesemonitor der Stiftung Lesen hat deutlich aufgezeigt, dass Buchgeschenke Kinder zum Lesen animieren. Dass das von höchster Bedeutung ist, haben uns die vor kurzem veröffentlichte IQB-Studie und weitere Bildungsstudien schmerzhaft vor Augen geführt, denn die Lesekompetenz unserer Kinder ist so schlecht wie nie zuvor“, sagte Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen. „Umso mehr freuen wir uns, dass wir dank der starken Partnerschaft mit den anderen Initiatoren jedes Jahr über eine Million Schülerinnen und Schüler mit dieser Aktion erreichen. Ein starkes Signal für die Leseförderung“, so Maas.

„Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Deutsche Post DHL, cbj Verlag und ZDF. Bereits seit 1997 erhalten Schulkinder der 4. und 5. Klassen rund um den UNESCO-Welttag des Buches eine speziell für den Tag geschriebene Geschichte. Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt gemeinsam mit den Kultusministerien der anderen Bundesländer mit seiner Schirmherrschaft die Initiative und finanziert den Druck der Buchgutscheine.

Weitere Informationen: www.welttag-des-buches.de

Minister Pegel dankt allen Einsatzkräften

Schwerin – Das Orkantief „Zoltan“ hatte unser Land in der vergangenen Nacht im Griff und hat auch einige Schäden bei uns verursacht. Eine ausführliche Bilanz wird in den kommenden Tagen folgen, aber schon jetzt sind mehrere Straßen wegen umgestürzter Bäume nicht mehr befahrbar, teilweise gab es Stromausfälle und vielerorts müssen Gebäudeschäden durch herabgefallene Bäume oder andere Gegenstände repariert werden.

„Ich danke allen Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräften, die die ganze Nacht für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, bei teilweise eigener Gefährdung bei den Witterungsbedingungen, im Einsatz waren.

Für Sie alle ist Ihr Engagement selbstverständlich, bei den vielen Terminen mit den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und unseren Polizistinnen und Polizisten höre ich oft den Satz ,Dafür sind wir da‘ – es ist nicht selbstverständlich! Ihr Engagement, Ihr Einsatzwillen erlaubt es mir und unseren Bürgerinnen und Bürger, uns auch in solchen Situationen bei jeder Uhrzeit – und das so kurz vor den Festtagen – sicher zu fühlen.

Dafür danke ich Ihnen von Herzen“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel nach der Sturmnacht. Der Deutsche Wetterdienst warnt weiterhin bis heute Abend vor teilweise schweren Sturmböen.

„Während viele die Weihnachtstage schon jetzt ruhig angehen lassen und die Tage mit ihren Familien verbringen sowie auch das Jahr in Ruhe ausklingen lassen wollen, lehnen sich unsere Einsatzkräfte nicht zurück. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sorgen dafür, dass wir alle friedlich und sicher die Feiertage erleben können.

Aber nicht nur das: Sie alle sind 365 Tage im Jahr für uns im Einsatz. Dafür müssen Familie und Freunde leider manchmal zurückstecken. Mein Dank geht auch an Sie für den Rückhalt, den Sie unseren Einsatzkräften geben – und wünsche Ihnen allen und auch allen Bürgerinnen und Bürgern besinnliche Feiertage.“

Neues Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024

Schwerin – Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV löst das Bundesversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen ab und orientiert sich an den aktuellen Bedarfen der betroffenen Menschen.

„Ziel der Reform ist die Verbesserung von Leistungen und die Bündelung des Rechts für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfer oder Impfgeschädigte“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. Die vielen verschiedenen Leistungen, u.a. Geld- und Teilhabeleistungen, Krankheitsbehandlungsleistungen oder Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, sollen nach Angabe von Drese eine würdevolle Versorgung ermöglichen und dazu beitragen, Gesundheitsstörungen zu heilen und chronische Krankheitsverläufe zu verhindern.

Zudem werden schnelle Hilfen, beispielsweise in den Traumaambulanzen des Landes, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Eine neue Regelung zur Beweiserleichterung kommt insbesondere Opfern sexueller oder psychischer Gewalt zugute.

„Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte müssen derzeit unaufgefordert nichts unternehmen. Sie erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden“, verdeutlichte Drese.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) das Versorgungsamt Schwerin. Es bearbeitet alle Anträge zentral für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Das Versorgungsamt Schwerin übersendet allen anerkannten Versorgungsberechtigten einen Bescheid über ihre individuellen Entschädigungsleistungen nach dem neuen SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 sowie weitere notwendige Informationen, insbesondere zum Wahlrecht der Berechtigten. Fragen zum jeweiligen Einzelfall können nach Erhalt des Bescheides direkt an das LAGuS gerichtet werden.