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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

30. Hausärztetag M-V

Hausärztliche Versorgung rückt weiter in den Mittelpunkt

Rostock – Gesundheits-Staatsekretärin Sylvia Grimm hat sich auf dem 30. Hausärztetag Mecklenburg-Vorpommern für einen Ausbau der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich ausgesprochen.

„Das Gesundheitssystem – gerade im ländlichen Raum – befindet sich mitten in einem tiefgreifenden Wandel. Eine enge Verzahnung von ambulanten und stationären Angeboten ist deshalb von enormer Bedeutung für eine gute und zukunftsfeste medizinische Versorgung“, betonte Grimm am Sonnabend in Rostock.

Die Staatsekretärin hob hervor, dass starre Sektorengrenzen verschwimmen. Damit rücke die hausärztliche Versorgung weiter in den Mittelpunkt. Die Kenntnis über die Patientinnen und Patienten und der Strukturen vor Ort würden Hausärztinnen und Hausärzte mehr denn je zu unverzichtbaren Lotsen im Gesundheitssystem machen. „Gleichzeitig sind unsere Hausärzte der entscheidende Dreh- und Angelpunkt, um stationäre Aufenthalte zu reduzieren und die ambulante Versorgung zu priorisieren“, sagte Grimm.

Als wesentliche Gemeinschaftsaufgabe von Kassenärztlicher Vereinigung (KV), Hausärzteverband und Landesgesundheitsministerium bezeichnete Grimm die Gewinnung von jungen Ärztinnen und Ärzten für die Niederlassung im ländlichen Raum. Die Staatssekretärin verwies dabei auf die Landarztquote. „Mittlerweile haben wir dank der Landarztquote 90 Studentinnen und Studenten gewinnen können, die nach ihrem Abschluss für mindestens zehn Jahre die hausärztliche Versorgung im ländlichen Bereich stärken werden“, so Grimm.

Der Hausärzteverband trage mit Aktionen wie dem Speed-Dating ebenfalls auf kreative Weise zur Nachwuchsgewinnung bei. „Auf Landesebene müssen wir künftig insgesamt dafür sorgen, dass der ländliche Raum für junge Menschen und Familien noch attraktiver wird“, verdeutlichte Grimm. Dazu gehörten beitragsfreie Kitaplätze, gute Schulen, aber auch ein funktionierendes Internet sowie kulturelle und sportliche Angebote.

Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Weiterentwicklung der Facharztausbildung. Grimm: „Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass sie noch mehr in den Praxen stattfindet. Ambulante Versorgung muss eine Selbstverständlichkeit für jede Ärztin und jeden Arzt werden – denn nur was ich erlebt habe, kann ich auch verstehen und wollen.“

Ehrennadeln verliehen

Schwesig: Ehrenamt hat hohen Stellenwert im Land

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute bei einer festlichen Veranstaltung in der IHK zu Schwerin 36 Bürgerinnen und Bürger des Landes mit der Ehrennadel des Landes Mecklenburg-Vorpommern und einer Urkunde für ihre besonderen Verdienste im Ehrenamt ausgezeichnet (Liste der Ausgezeichneten in der Anlage). „Ehrenamt kostet Zeit, kostet Kraft. Das Ehrenamt lässt einen nicht ohne Weiteres los. Und wer ehrenamtlich tätig ist, lässt sein Amt auch in der Freizeit oft nicht so ohne Weiteres los. Ohne das Verständnis der Familie, ohne Unterstützung zu Hause wäre das alles nicht möglich. Das wollen wir heute mit dieser festlichen Veranstaltung würdigen“, sagte die Ministerpräsidentin.

600.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern seien ehrenamtlich tätig, verwenden ihre Zeit, ihr Herzblut für etwas, das anderen nützt. „Das Ehrenamt gibt einem selbst auch viel zurück. Es ist sinnstiftend, macht Freude und verschafft neue Erfahrungen. Man lernt Menschen kennen und findet Freunde, genießt Geselligkeit und Gesellschaft“, betonte Schwesig.

Im Moment würden sich viele Menschen Sorgen wegen der hohen Preise oder der internationalen Konflikte machen. In solchen Zeiten seien Menschen, die sich engagieren, auch ein Zeichen der Hoffnung. „Eine Gesellschaft, in der sich so viele Menschen ehrenamtlich engagieren, ist bei allen Schwierigkeiten und Herausforderungen auf einem guten Weg. Eine Gesellschaft, die zusammenhält. Ehrenamt ist ein wichtiges Fundament unserer demokratischen Gesellschaft.“

Ehrenamt rette Leben, stärke Zusammenhalt, mache Kultur und Sport. Schwesig: „Und etwas ganz Wichtiges: Ehrenamt macht Demokratie. Mit gewählten Vertreterinnen und Vertretern in den Kommunen beispielsweise. Ehrenamt ist Teilhabe und Gestaltung. Wer anpackt, wer etwas verändert, kann durchaus mal unbequem sein. Das ist Demokratie: die Gestaltung unserer Gesellschaft durch die Menschen. Die Arbeit, die alle Ehrenamtler so ehrenhaft leisten, ist für unser Land unerlässlich. Sie ist ein wichtiges Fundament unserer Demokratie.“

Das Ehrenamt habe einen hohen Stellenwert für die Landesregierung. „Diejenigen zu unterstützen, die sich ehrenamtlich einbringen, ist uns sehr wichtig. Die Ehrenamtsstiftung des Landes soll in Zukunft dauerhaft eine Million Euro an Fördergeldern vergeben können. Das wollen wir mit dem Landeshaushalt 2024/25 beschließen. Denn wer anderen hilft, der braucht selbst ein verlässliches Netzwerk der Hilfe und Unterstützung. Ob juristische Beratung, Förderung von Projekten oder Weiterbildungen, die Stiftung ist dafür da. Darüber hinaus führen wir die Ehrenamtskarte fort“, so die Regierungschefin.

Die Ehrennadel des Landes Mecklenburg-Vorpommern stünde für besondere Verdienste. „Aber ist auch Ansporn für andere, den Ausgezeichneten, die Vorbild sind zu folgen. Nochmals ganz herzlichen Dank für den ehrenamtlichen Einsatz“, erklärte Schwesig.

Landessportbund M-V für Kinderschutz

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese würdigt das Engagement des Landessportbundes (LSB), der Sportfachverbände und der Vereine für den Kinderschutz und die Stärkung von Kinderrechten. Drese sicherte allen Akteuren mit dem LSB an der Spitze ihre volle Unterstützung zu, wenn es darum geht, Hinweisen nachzugehen und Vorkommnisse lückenlos aufzuklären.

„Die Kenntnisse und das Verantwortungsbewusstsein, um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport zu schützen, sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Es gibt eine deutlich höhere Achtsamkeit und Vernetzung“, betonte Drese am Freitag in Schwerin.

„Ich bin sehr froh darüber, dass das elementar wichtige Thema bei unseren Sportverbänden und Vereinen einen so hohen Stellenwert hat“, so Drese. Besonders positiv bewertet Drese die Zusammenarbeit des Sports mit dem Kinderschutzbund etwa bei der Erstellung von Schutzkonzepten oder der Ausbildung von Ansprechpersonen im Bereich Kinderschutz. Der LSB hatte Anfang des Jahres eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem Kinderschutzbund M-V unterzeichnet.

„Unser gemeinsames Ziel ist ganz klar: Sportvereine sollen noch sicherere Orte der Freizeitgestaltung und Verwirklichung für Kinder und Jugendliche werden“, so die Ministerin. Dafür brauchen wir die Ausbildung von weiteren Ansprechpersonen und die Entwicklung von Schutzkonzepten in den Vereinen.

Drese ermutigte insbesondere kleinere Vereine, die Beratungsangebote des LSB und des Kinderschutzbundes zu nutzen. „Kein Verein muss Berührungsängste bei diesem Thema haben. Im Gegenteil, der Kinderschutz sollte uns jede Anstrengung wert sein“, verdeutlichte Drese.

Zahl der Menschen mit Behinderungen steigt

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese fordert anlässlich des 30. Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern gesamtgesellschaftlich weiter voranzubringen. „Immer mehr Menschen leben hierzulande mit einer oder mehreren Behinderungen“, sagte Drese. Entscheidend sei es, allen Menschen unabhängig einer Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Nahezu jeder vierte Mensch (24 Prozent) in Mecklenburg-Vorpommern lebt mit einer Behinderung. Im Jahr 1997 lag der Anteil noch bei neun Prozent. „Eine Behinderung muss dabei nicht immer offensichtlich sein. Es kann sich auch um eine Lernbehinderung oder eine Erkrankung aus dem Autismus-Spektrum handeln“, verdeutlicht Drese.

Ende 2022 lebten 384.676 Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel sei es laut Drese, für alle Menschen bestehende Barrieren weiter abzubauen. „Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt hierbei wichtige Handlungsfelder vor“, so Drese.

Zur Umsetzung der Konvention hat das Sozialministerium 124 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern im Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung erarbeitet und überwacht den Stand der Umsetzung. „Die letzte Auswertung im Juli hat gezeigt, dass drei Viertel der Maßnahmen bereits ressortübergreifend umgesetzt werden konnten“, erklärt Drese. Der Maßnahmenplan 2.0 sieht eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern bis 2026 vor. Die nächste Auswertung sei laut Drese für das zweite Quartal 2024 geplant.

Einen wichtigen Schlüssel für gelingende Inklusion sieht Drese vor allem in den Bereichen Bildung und Arbeit. „Um mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, muss der Zugang zu persönlicher Qualifizierung und Beschäftigung weiter verbessert werden.“ Hierfür unterstütze die Landesregierung unter anderem das Projekt „Inklusive Bildung“ mit der Hochschule Neubrandenburg. In dem Projekt werden fünf Menschen mit Behinderungen zu Bildungsfachkräften qualifiziert.

Im Bezug auf den Arbeitsmarkt verweist Drese auf das große Potenzial, das die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen birgt. „Viele Arbeitgeber kennen noch nicht alle Möglichkeiten für die Anstellung von Menschen mit Behinderungen“, so Drese. Eine kostenlose Beratung würden die kürzlich eingerichteten Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) anbieten. „Die EAAs sind eine gute erste Adresse für Arbeitgeber für Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen“, so Drese.

Für Betroffene einer Behinderung und deren Angehörige verweist Drese auf Angebote der sogenannten ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) des Bundes. „In MV gibt es derzeit elf zentrale EUTB-Beratungsstandorte mit einer wachsenden Zahl von Außenstellen. Ratssuchende erhalten dort alle Informationen zu Leistungsansprüchen und Teilhabemöglichkeiten“, erklärt Drese. Das Besondere sei, dass auch Menschen mit Behinderung selbst in das Angebot eingebunden würden, um eigene Erfahrungen in die Beratung einbringen zu können.

Der Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention steht auf der Website des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) zur Verfügung

Die Zahl der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist 2021 zurückgegangen. Während 2020 in Mecklenburg-Vorpommern 20.988 Sozialversicherungspflichtige beschäftigte schwerbehinderte Menschen bei Arbeitgebern mit mehr als 20 Mitarbeitenden beschäftigt waren, belief sich die Zahl 2021 auf nur 20.336 Mitarbeitende.

Dies lässt sich auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückführen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen haben wie andere Arbeitgeber auch, insgesamt weniger Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen können. Viele Unternehmen waren auch von Kurzarbeit betroffen.

Beim Modellprojekt „Inklusive Bildung“ der Hochschule Neubrandenburg beteiligt sich das Inklusionsamt mit aus Mitteln des Sondervermögens „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)“ mit einem zweckgebundenen nicht zurückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 1.272.680 Euro an der Umsetzung

Zusätzlich hat das Inklusionsamt die Förderung des Filmprojekts „Inklusive Bildung“ in Höhe von bis zu 44.749,00 Euro bewilligt. In dem Projekt werden fünf Menschen mit Behinderungen, die zum großen Teil vorher in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt waren, zu Bildungsfachkräften qualifiziert werden.

Welt-AIDS-Tag

Drese wirbt für mehr Aufklärung

Schwerin – Rund 1.300 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern leben mit einer Humanen Immundefizienz-Virus-Infektion (HIV). Die Diagnose sei dabei laut Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach wie vor ein Stigma für viele der Betroffenen. Drese wirbt deshalb für mehr Aufklärung rund um sexuell übertragbare Krankheiten.

Drese: „Die Zahl der Erkrankungen, die durch sexuellen Kontakt übertragen werden, steigt hierzulande als auch international seit Jahren an.“ Um Infektionen zu vermeiden, sei es entscheidend, schon im frühen Jugendalter für das generelle Risiko von sexuell übertragbaren Krankheiten zu sensibilisieren.

 „HIV ist nur eine von vielen Krankheiten, die auf diesem Wege übertragen werden“, betont Drese. Zu weiteren verbreiteten Erregern zählten unter anderem Chlamydien, Gonorrhö oder Humane Papillomaviren (HPV). Experten gehen insgesamt von aktuell etwa 30 sexuell übertragbaren Krankheitserregern aus.

Erfreulicherweise ermöglichten die Therapiemöglichkeiten einer HIV-Infektion Betroffenen inzwischen eine gute Behandlung. „Auch, wenn HIV nicht heilbar ist, kann der Ausbruch einer AIDS-Erkrankung mit den richtigen Medikamenten verhindert werden“, so Drese. Neben dem HI-Virus könnten aber auch andere Erreger schwere gesundheitliche Folgen bei einer Übertragung hervorrufen, macht Drese deutlich. So sei eine HPV-Infektion beispielsweise immer der Auslöser für Gebärmutterhalskrebs bei Frauen. „Gegen das HP-Virus können Jugendliche eine wirksame präventive Impfung in Anspruch nehmen. Sie schützt ein Leben lang“, so Drese.

Kürzlich hat das Gesundheitsministerium zusammen mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eine Kampagne zur Aufklärung über die Impfung gestartet.

Eine Impfung gegen HIV hingegen gebe es zwar nicht, jedoch würde die Verwendung von Kondomen und gegebenenfalls die Einnahme von speziellen Medikamenten das Risiko für eine Infektion enorm senken, erklärt Drese.

Die Ministerin verweist dazu auf bestehende Beratungsangebote im Land. „Es ist wichtig, das Wissen über präventive Maßnahmen zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten in der Bevölkerung zu verbessern. Mecklenburg-Vorpommern verfügt neben seinem guten Gesundheitssystem über ein großes Beratungsnetz.“

So stünden Ratsuchenden neben der Landesfachstelle für sexuelle Gesundheit und Aufklärung MV – „inteam“ weitere spezialisierte Anlaufstellen, darunter die Centren für sexuelle Gesundheit in Rostock und in Neubrandenburg, die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit und Aufklärung in Westmecklenburg (Standorte in Schwerin und Wismar) und das Queere Zentrum Westmecklenburg e.V. in Wismar zur Verfügung.

Viele dieser Beratungsstellen, wie auch die Gesundheitsämter und das Landesamt für Gesundheit und Soziales, bieten auch die Möglichkeit, sich anonym und vertraulich auf eine HIV-Infektion testen zu lassen.

Darüber hinaus informiert die Internetseite www.sexuelle-gesundheit-mv.de über Informations-, Weiterbildungs- und Beratungsstellen zu den verschiedenen Themen der sexuellen Gesundheit und die entsprechenden Ansprechpartner.

Arbeitsmarkt im November 2023

Nürnberg – „Die konjunkturelle Flaute hinterlässt weiter ihre Spuren am deutschen Arbeitsmarkt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben saisonbereinigt zugenommen. Die Beschäftigung wächst nur noch wenig und die gemeldete Arbeitskräftenachfrage ist nach wie vor rückläufig“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im November: -1.000 auf 2.606.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +172.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,6 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im November 2023 – wie in den Herbstmonaten üblich – gesunken und zwar auf 2.606.000. Mit einem Minus von 1.000 fällt der Rückgang für einen November aber sehr gering aus. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 22.000 zugenommen. Verglichen mit dem November des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 172.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank im November um 0,1 Prozentpunkte auf 5,6 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Oktober auf 3,1 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gestiegen. Sie lag im November 2023 bei 3.448.000 Personen. Das waren 176.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 122.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 26. November für 57.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis September 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 149.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach jeweils 111.000 im August und im Juli.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 15.000 gestiegen. Mit 46,26 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 272.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von August auf September 2023 saisonbereinigt leicht um 5.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im September nach Hochrechnungen der BA um 195.000 auf 35,09 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,6 Millionen Personen hatten im September 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 201.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,42 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im November waren 733.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 90.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im November 2023 um 1 Punkt auf 114 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 15 Punkten.

795.000 Personen erhielten im November 2023 Arbeitslosengeld, 93.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im November bei 3.915.000. Gegenüber November 2022 war dies ein Anstieg um 80.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hält die Möglichkeit, Krankschreibungen per Telefon zu erhalten für ein „wichtiges und geeignetes Instrument zur Entlastung der Haus- und Kinderarztpraxen in der Erkältungssaison“. Das Verfahren würde zudem insbesondere Familien helfen, die bei einem absehbar nicht schweren Verlauf auf ein langes Warten in der Praxis verzichten können.

„Die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung ist während der Corona-Pandemie eingeführt worden und hat sich bewährt. Deshalb halte ich es für sinnvoll, diese Regelung mit Blick auf die erwartete zunehmende Zahl an Infektionen rasch wiedereinzuführen“, sagte Drese am Mittwoch in Schwerin.

Für die telefonische Krankschreibung hatte der Bundestag im Sommer die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Für die Umsetzung muss der Gemeinsame Bundessausschuss (G-BA) als oberstes Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen eine Richtlinie erstellen, die aber erst für Ende Januar avisiert ist.

„Ich unterstütze alle Bestrebungen, die ermöglichen, die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung vorzuziehen“, betonte Drese. Natürlich müsse die Regelung rechtssicher und zielgenau formuliert sein. So müssten die Krankheitsbilder definiert werden und Patienten der Arztpraxis bekannt sein.

„Das sind aber keine großen Hürden, wenn alle Beteiligten wie Politik, Krankenkassen oder Ärztevertretungen an einem Strang ziehen“, so Drese. Die Ministerin hofft, dass bereits in der nächsten Plenarsitzung des G-BA am 7. Dezember eine entsprechende Richtlinie beschlossen wird.

Bundesweit gültiges Semesterticket 2024

Meyer: Deutschlandweit zum einheitlichen Preis mobil – attraktive Möglichkeiten für Studierende

Schwerin – Für Studierende soll ab dem Sommersemester 2024 ein Semesterticket mit bundesweiter Gültigkeit angeboten werden, das auf dem Deutschlandticket basiert. Das haben Bund und Länder jetzt miteinander vereinbart. Als nächsten Schritt müssen die Allgemeinen Studierendenausschüsse an den jeweiligen Hochschulen entscheiden, ob sie das Angebot annehmen.

„Mit dem neuen, bundesweit gültigen Semesterticket haben Studierende die Möglichkeit, im ganzen Land zum einheitlichen Preis mobil zu sein. Auf dem Weg zur Hochschule, zu Praktika auch in anderen Bundesländern oder um Freunde und Familie zu besuchen – zu all diesen Anlässen kann das neue Semesterticket genutzt werden. Ziel ist, dass wir so den öffentlichen Personennahverkehr weiter stärken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Bettina Martin, zeigt sich ebenfalls sehr erfreut über die Einigung: „Es ist eine sehr gute Nachricht für die Studierenden in MV, dass ein Deutschlandticket für Studierende kommt. Damit können dann alle Studierenden im Land für einen einheitlich günstigen Preis öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Gerade im Flächenland MV ist ein kostengünstig nutzbarer Nahverkehr ein echter Standortfaktor für unsere Hochschulen und ein Stück Lebensqualität für die Studierenden“, so Martin.

Nach Angaben des Statistischen Amtes gab es an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern zum Wintersemester 2022/23 insgesamt 38.380 eingeschriebene Studierende.

Die Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestariforganisationen können ab dem Sommersemester 2024 mit Hochschulen, Studierendenwerken oder Studierendenvertretungen Vereinbarungen über ein Semesterticket mit der Gültigkeit des Deutschlandtickets treffen. Die Abnahme eines Deutschlandtickets ist in diesem Falle für die Studierenden obligatorisch, eine monatliche Kündbarkeit nicht möglich.

Der Preis für das Deutschlandticket ist bundesweit einheitlich und beträgt 60 Prozent des jeweiligen Ausgabepreises des Deutschlandtickets (derzeit: 29,40 Euro je Monat beziehungsweise 176,40 Euro je Semester). Das Semesterticket gilt jeweils für den vereinbarten Zeitraum (in der Regel ein Semester) für alle immatrikulierten Studierenden. Der Preis für das Semesterticket wird über den Semesterbeitrag der Hochschulen vereinnahmt und an die Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbünde weitergeleitet.

Zur Begleitung der Umsetzung des Deutschlandtickets ist durch die Verkehrsministerkonferenz ein Koordinierungsrat eingerichtet worden. Mitglied im Koordinierungsrat sind das Bundesverkehrsministerium, das Bundesfinanzministerium und die Verkehrsministerien der Länder. Außerdem nehmen die kommunalen Spitzenverbände, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO), der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) und die Deutschlandtarifverbund GmbH (DTV) beratend teil.