Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Martinimarkt 2023

Das Land Mecklenburg-Vorpommern bestellt zusätzliche ODEG-Züge für Hin- und Rückfahrt zum Martinimarkt 2023 / Mehr Zugleistungen zwischen Schwerin und Parchim für das traditionelle Herbst-Highlight

Schwerin – In einer gemeinsamen Initiative vom Land Mecklenburg-Vorpommern und der ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH – werden zusätzliche Zugleistungen auf der Linie RB13 (Parchim <> Schwerin <> Rehna) während des Martinimarkts 2023 zwischen Schwerin und Parchim angeboten.

„Mehr Angebot, mehr Service und vor allem: mehr Klimaschutz – dies sind gute Nachrichten für SPNV-Fahrgäste und zeigt, dass es mit der Mobilitätswende vorangeht. Auch unserem Ziel, den SPNV in Mecklenburg-Vorpommern besonders in der ländlichen Region noch besser zu vertakten, kommen wir einen Schritt näher.

Gleichzeitig bereiten wir den Einsatz des landesweiten Busnetzes zu Beginn 2024 vor. Diese und viele weitere Vorhaben für den Ausbau des ÖPNVs sind in der Mobilitätsoffensive der Landesregierung für die Zukunft festgelegt worden. Damit wollen wir das ÖPNV-Angebot in Mecklenburg-Vorpommern – vor allem im ländlichen Raum – stärken. Dieses ÖPNV-Gesamtpaket kann sich sehen lassen“, so Verkehrsminister Reinhard Meyer.

„Gemeinsam mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern setzen wir ein starkes Zeichen für die Mobilität unserer Fahrgäste und tragen dazu bei, das Martinimarkt-Erlebnis für Besucherinnen und Besucher jeden Alters noch angenehmer zu gestalten. Mit den zusätzlichen Zugleistungen auf der Linie RB13 während der Veranstaltung bieten wir eine bequeme und umweltfreundliche Anreisemöglichkeit.

Die ODEG freut sich darauf, die Gäste auf ihrer Zugreise zu begleiten und wünscht allen bereits jetzt viel Vergnügen bei der Erkundung des Marktes mit seinem vielfältigen Angebot“, sagt Stefan Neubert, Geschäftsführer der ODEG.

Der Martinimarkt, Mecklenburgs größter Jahrmarkt, findet in diesem Jahr vom 03. bis 06. November 2023 statt und verspricht, erneut ein beeindruckendes Erlebnis für Besucherinnen und Besucher jeden Alters zu werden.

Die ODEG führt im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 28 zusätzliche Fahrten am 04. und 05. November 2023 auf der Strecke der RB13 zwischen Schwerin und Parchim durch. Diese zusätzlichen Fahrten werden mit einem zusätzlichen Fahrzeug vom Typ Regioshuttle angeboten, so dass Gäste den Martinimarkt auch am Wochenende bequem im Stundentakt erreichen können.

Die engagierten Servicemitarbeiter/-innen im Nahverkehr der ODEG begleiten die Fahrgäste wie gewohnt zu einhundert Prozent und stehen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass deren Reise so angenehm wie möglich verläuft.

Die Veranstaltungszeiten für den Martinimarkt sind wie folgt:

  • Freitag, 03.11.2023: 14:00 – 23:00 Uhr
  • Samstag, 04.11.2023: 10:00 – 00:00 Uhr
  • Sonntag, 05.11.2023: 10:00 – 21:00 Uhr
  • Montag, 06.11.2023: 14:00 – 21:00 Uhr

Der Martinimarkt in Parchim ist ein faszinierendes Ereignis, das für Spaß und Unterhaltung für die ganze Familie sorgt. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: www.parchim.de

Die genauen Fahrzeiten und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter www.odeg.de

Frauenschutzhaus wieder erreichbar

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Leider braucht es diese Anlaufpunkte für Frauen als Opfer häuslicher Gewalt noch.“

Stralsund – Ein halbes Jahr nach Übernahme der Trägerschaft eröffnet der Verein „STARK MACHEN e.V.“ sein Angebot des Frauenschutzhauses Stralsund. Ab 1. November 2023, ist das Frauenschutzhaus unter Telefon (0381) 229 96 00 oder per E-Mail fsh.hst@stark-machen.de erreichbar.

Das Haus selbst wird gerade saniert. Der Verein hat für den Übergang Räume angemietet, um den Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt wurden, Hilfe anbieten zu können.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Es ist gut, dass es für die Frauen als Opfer häuslicher Gewalt in Stralsund und Umgebung wieder eine direkte Anlaufstelle gibt. Leider braucht es immer noch Einrichtungen wie diese.

Allein im Jahr 2022 haben in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 263 Frauen Schutz und Sicherheit vor häuslicher Gewalt in einem der neun Frauenschutzhäuser des Landes gefunden. Dank der engagierten und professionellen Hilfe, Beratung und Unterstützung der Mitarbeiterinnen konnte Frauen und oft auch ihren Kindern eine neue Perspektive eröffnet werden.

Die Frauen suchen Hilfe wegen unterschiedlichen und vielfältigen Belastungen und wünschen sich, aus den gewaltgeprägten Lebensverhältnissen herauszukommen“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung Wenke Brüdgam: „Ich freue mich sehr, dass es gemeinsam mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen und der Hansestadt Stralsund, vor allem aber mit dem Träger Stark Machen e. V. gelungen ist endlich wieder die Unterbringung von, von häuslicher Gewalt betroffener Frauen in Stralsund zu ermöglichen. Dieses Hilfsangebot ist in Zeiten steigender Fallzahlen dringend notwendig und konnte nur durch den großen Einsatz des Trägers ermöglicht werden.“

Die Geschäftsführerin des Vereins „Stark Machen e.V“ Ulrike Bartel: „Im Frauenschutzhaus Stralsund selbst können acht Frauen und ihre Kinder Zuflucht finden. Zuallererst finden sie bei uns einen Schutzraum, so dass sie durchatmen können und zur Ruhe kommen.

Sie treffen auf Frauen, die ein ähnliches Schicksal haben und unser kleines Team steht ihnen zur Seite. Wir schauen, ob der Schutz im Haus ausreicht; vielleicht gibt es Geldsorgen, brauchen die Kinder eine neue Schule oder einen Kitaplatz. Und dann sind da erfahrene Sozialarbeiterinnen, die helfen, das Erlebte im Gespräch zu verarbeiten, um letztlich wieder auf die Beine zu kommen. Ein Frauenschutzhaus kann niemals allein für den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen sorgen.

Da braucht es gut aufgestellte Beratungsstellen, den Weißen Ring, Polizei, Jugend- und Sozialamt, das Jobcenter. Da haben wir bereits mit unseren Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt im Landkreis eine verlässliche Struktur aufgebaut, in die sich die neuen Beraterinnen des Frauenschutzhauses jetzt einarbeiten, sie nutzen und weiter ausbauen. Ein starkes Netzwerk und ein gesellschaftliches Klima, das häusliche Gewalt nicht zulässt, ist die beste Unterstützung. Für das Frauenschutzhaus und vor allem für die Frauen, die zu uns kommen.“

Verfahren zu Kindeswohlgefährdungen

Schwerin – Die Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Jahr 5.212 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durchgeführt. Das ist die höchste Zahl, die seit 2012 registriert wurde. Sie basiert auf von den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführten Gefährdungseinschätzungen nach § 8a des SGB VIII.

Damit wurden im Jahr 2022 etwa 600 Verfahren mehr als im Jahr 2021 durchlaufen. Das entspricht einer Steigerung um rund 13 Prozent. Die Verfahren umfassten fast exakt zu gleichen Anteilen weibliche und männliche Kinder und Jugendliche (bis unter 18 Jahren).

„Ein funktionierender Kinderschutz ist von herausragender Bedeutung, um Kindeswohlgefährdungen so früh wie möglich zu identifizieren und Hilfen für die betroffenen Kinder und Familien zu organisieren“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese angesichts der aktuellen Statistik.

Prävention und Früherkennung seien dabei ebenso wichtig, wie Qualifizierung und Vernetzung, so Drese. „Im Bereich der Kooperation haben wir in den letzten Jahren gerade im Zusammenwirken von Polizei und Justizbehörden mit den Jugendämtern große Fortschritte gemacht. Wir brauchen die gute Zusammenarbeit und Netzwerkbildung von allen Akteuren, die in Ausübung ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen. Gleichzeitig ist es auch wichtig zu betonen, dass nicht jedes eingeleitete Verfahren den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bestätigt“, verdeutlichte die Ministerin.

So lag 2022 in 43 Prozent keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor und in knapp 27 Prozent endeten die Verfahren ohne Feststellung einer Kindeswohlgefährdung oder eines Hilfebedarfs. In gut 30 Prozent der Fälle wurde allerdings eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung durch die Jugendämter festgestellt.

Das ist eine erhebliche Steigerung von etwa 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei sind Anzeichen von Vernachlässigung die häufigste Form von Kindeswohlgefährdungen gefolgt von Hinweisen auf psychische und körperliche Misshandlungen.

Drese: „Hinter diesen Zahlen stehen Schicksale von Kindern. Deshalb werden wir die Aktivitäten im Kinderschutz konsequent fortsetzen und intensivieren. Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Ermittlungsbehörden, Vereine und insbesondere Jugendämter müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für Kinder sein.“

Regionale Jobbörsen an Schulen gehen weiter

Oldenburg: Persönliche Gespräche sind besonders wichtig

Schwerin – Die Jobbörsen an den Schulen gehen in eine neue Runde. Auch im laufenden Schuljahr finden Informationsveranstaltungen an den Schulen statt, bei denen sich Interessierte vor Ort über die Tätigkeit als ausgebildete Lehrkraft, als Lehrkraft im Seiteneinstieg, als unterstützende pädagogische Fachkraft (upF) oder als Alltagshilfe informieren können. Bei den Veranstaltungen präsentieren sich Schulen, die einen Personalbedarf haben.

„Die Schulleitungen haben mit den Jobbörsen gute Erfahrungen gemacht. Deshalb setzen wir die Veranstaltungsreihe fort“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wer mag, kann sich an den Schulen in seinem Wohnumfeld erkundigen, welche Möglichkeiten bestehen, sich einzubringen und zu bewerben.

Wir verstetigen damit das Informationsangebot vor Ort, bei dem sich Interessierte Schulen anschauen und mit den Schulleitungen, Lehrerkollegien, Vertreterinnen und Vertreter der Staatlichen Schulämter und des Bildungsministeriums ins Gespräch kommen können. Persönliche Gespräche sind in einer Situation, in der wir auf jede Bewerberin und jeden Bewerber angewiesen sind, besonders wichtig“, betonte Oldenburg.

Für alle im Umfeld von Ferdinandshof findet am Mittwoch, 1. November 2023, von 16:45 bis 18:00 Uhr im Kulturzentrum Brandstall Gutshof 7, 17379 Ferdinandshof, eine regionale Jobbörse statt. Folgende Schulen stellen sich vor:

  • Grundschule Ferdinandshof
  • Regionale Schule mit Grundschule „Hanno Günther“, Ferdinandshof
  • Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Ferdinandshof
  • Regionale Schule mit Grundschule „Lindenschule“, Ducherow
  • Grundschule „Johann-Heinrich Pestalozzi“, Torgelow
  • Grundschule Jatznick
  • Regionale Schule „Am Wasserturm“, Strasburg

Weitere Termine:

Mittwoch, 8. November 2023, 15:00 bis 17:00 Uhr, Regionale Schule Lübz, Schützenstraße 36, 19386 Lübz

Dienstag, 14. November 2023, ab 16:00 Uhr, Gymnasium „Am Tannenberg“ Grevesmühlen, Rehnaer Straße 51. Neben dem Gymnasium stellen sich die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen „An den Linden“, Grevesmühlen, sowie die Regionale Schule „Am Wasserturm“, Grevesmühlen, vor.

Sonnabend, 25. November 2023, 10:00 bis 12:00 Uhr, Kooperative Gesamtschule Sternberg, Seestraße 1 a, 19406 Sternberg, im Rahmen des Tags der offenen Tür.

Neben den Lehrkräften der Schule stehen auch Vertreterinnen und Vertreter der Staatlichen Schulämter und des Bildungsministeriums bereit, die Wege in den Schuldienst zu erklären, Fragen zu beantworten und individuell zu beraten.

Voranmeldungen sind nicht notwendig. Interessierte sind herzlich eingeladen, vorbeizukommen.

Freiwilligendienste

Drese fordert Rücknahme der geplanten Mittelkürzungen bei den Freiwilligendiensten

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese kritisiert die vorgesehene Absenkung der Bundesförderung für die Jugendfreiwilligendienste und Bundesfreiwilligendienste. Der Haushaltsentwurf des Bundesfamilienministeriums sieht Kürzungen im Jahr 2024 von rund 25 Prozent vor und weitere Absenkungen für das Jahr 2025. Der Bundestag wird im November abschließend über den Haushalt entscheiden.

„Die Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes ist eine Entscheidung, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Unsere Gesellschaft braucht die sozialen, weltoffenen, neugierigen, fleißigen, freiwilligen Helferinnen und Helfer. In diesen Bereichen Kürzungen vorzunehmen, ist der völlig falsche Ansatz“, betonte Drese am Wochenende.

In Mecklenburg-Vorpommern waren im Jahr 2021/22 rund 2.300 Freiwilligendienstleistende gemeldet. Darunter fallen Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ), eines Bundesfreiwilligendienstes und eines Internationalen Jugendfreiwilligendienstes. Die vom Bund geplante Kürzung für 2024 in Höhe von 78 Millionen Euro würde für MV einen Rückgang von etwa 550 Plätzen bedeuten.

„Das wäre ein fatales Signal an junge Menschen, die sich in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen engagieren wollen. Und es wäre ein erheblicher Einschnitt vor allem für soziale Einrichtungen und die darin betreuten Menschen“, verdeutlichte Drese.

„Weniger Plätze im Freiwilligendienst bedeuten auch weniger Menschen, die etwa in der Pflege oder Behindertenhilfe beruflich tätig werden wollen“, so die Ministerin. „In Zeiten eines erhöhten Fachkräftebedarfs halte ich das für absurd und unverantwortlich.“ Denn vielfach sei ein FSJ der erste Schritt für eine berufliche Zukunft in diesen wichtigen Bereichen, sagte die Ministerin.

Drese kündigte an, auch in den letzten Tagen bis zur Entscheidung über den Bundeshaushalt, sich für die Rücknahme der Kürzungen bei den Freiwilligendiensten einzusetzen. „Nach vielen Gesprächen sehe ich noch Chancen dafür“, so Ministerin Drese.

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Meyer: Teilhabe soll für Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein

Schwerin – Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern soll novelliert werden. Das Gesetz wird grundsätzlich auf Windenergieanlagenvorhaben angewandt, deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beteiligungsgesetzes, also ab 28. Mai 2016, beantragt wurde.

Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5-Kilometer-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit mindestens drei Monaten sind und Gemeinden im 5 Kilometer-Radius (10 %) zu offerieren. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Dazu fand am Freitag (27.10.2023) in Schwerin ein Workshop mit Vertretern von Kommunen, Verbänden und Wirtschaftskammern statt.

„Mecklenburg-Vorpommern hat 2016 bundesweit Neuland betreten, als das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz verabschiedet wurde. Die bestehenden Teilhabemöglichkeiten setzen am richtigen Punkt an. Dennoch gibt es im bestehenden Gesetz einige Verbesserungspotentiale. Ziel der Novellierung ist, dass die Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein soll.

Zudem ist im Zuge einer vollumfassenden Energiewende auch die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Photovoltaikfreiflächenanlagen geplant. Die Veränderungen wollen wir gemeinsam mit den Kommunen, Verbänden und gesellschaftlichen Akteuren besprechen“, sagte der Minister für Wirtschaft., Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Auf der Veranstaltung wurde vom Wirtschaftsministerium und der LEKA MV – Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH – die angedachten Novellierungsvorhaben vorgestellt. Zudem präsentierten die Stadt Dassow und das Amt Eldenburg-Lübz ihre Erfahrungen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien. Hier gibt es hervorragende Bedingungen, um den Wind und die Sonne zur Energieerzeugung zu nutzen. Entscheidend ist jedoch, dass die Ausbaupläne bei den Bürgerinnen und Bürger auf Akzeptanz stoßen, wie über einen möglichen Strompreisbonus und Wertschöpfung vor Ort“, sagte Meyer.

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2016 wurde am 27. Mai 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und trat am 28. Mai 2016 in Kraft. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5 km-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit 3 Monaten sind und Gemeinden im 5 km-Radius (10 %) zu offerieren.

Erfasst von der gesetzlichen Regelung sind Windkraftanlagen, die einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen. Das sind Anlagen ab einer Höhe von 50 Metern. Kaufberechtigt bei der Ausgabe der Gesellschaftsanteile sind Anwohner, die seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage haben, sowie die Sitzgemeinde und Nachbargemeinden innerhalb des Fünfkilometerradius. Berechtigte Gemeinden können auch zugunsten des Amtes, eines Kommunalunternehmens oder eines Zweckverbands auf eigene Anteile verzichten.

Als zweite Möglichkeit können Projektträger den Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5 Kilometern auch anbieten anstatt Anteile an der Gesellschaft zu erwerben, die den künftigen Windpark betreibt, stattdessen eine jährliche Ausgleichsabgabe zu erhalten. Die Gemeinden treffen die Entscheidung darüber, ob sie eine solche jährliche Zahlung für die Betriebszeit der Windkraftanlagen annehmen oder das originäre gesetzliche Verfahren der Beteiligung an der Projektgesellschaft wählen.

Projektträgern ist auch freigestellt, Bürgerinnen und Bürgern anstelle von Anteilen ein Sparprodukt anzubieten. Dies reduziert das Risiko für die privaten Anleger. Mit dem Erwerb von Anteilen würden sie neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mittragen. Die andere Möglichkeit, ein Sparprodukt zu erwerben, reduziert das Risiko.

So kann der Windanlagenbetreiber entscheiden, Gewinne in Höhe von 10 Prozent der Projektgesellschaft einer Bank zu übertragen. Bei dieser Bank können Nachbarn im Fünfkilometerradius um die Anlage beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen einrichten. Die Verzinsung des angelegten Geldes erfolgt aus dem Gewinn aus dem Windpark. Damit liegt die Verzinsung in der Regel über den derzeit marktüblichen Sätzen.

Tariflohn in Landesunternehmen muss gelten

Schwerin – Die aktuelle Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns ist die erste Regierung des Landes, die bei ihren Beteiligungen einheitliche Standards und Transparenz herstellen will. Dies gilt auch für die Tarifentlohnung. Ziel ist eine zukunftsgerichtete, transparente und vergleichbare Tarifbindung.

Der Landesregierung liegen inzwischen die Ergebnisse der Erhebung zu den derzeitigen Vergütungssystemen der Landesbeteiligungen vor. Die Gesamtsituation ist noch uneinheitlich: Eine Beteiligung beschäftigt keine Mitarbeiter.

Sechs der zwanzig Mehrheitsbeteiligungen des Landes sind vollständig an die einzelnen Regelungen des jeweils gültigen Branchentarifvertrags gebunden. Zwei Landesbeteiligungen – die GAA und die IAG – entlohnen die Beschäftigten übertariflich. Elf der zwanzig Unternehmen lehnen ihre Vergütung bereits an einen Tarifvertrag an. Der Grad der Anlehnung variiert aber stark. Deswegen muss die Tarifentlohnung in den Beteiligungen vor Ort jetzt ohne Ausnahmen umgesetzt werden.

Die Landesregierung plant in der Kabinettssitzung am 7. November 2023 die Fachressorts damit zu beauftragen, zusammen mit den Landesbeteiligungen die Vergütungssysteme überall so zu gestalten, dass die maßgeblichen Kernarbeitsbedingungen des jeweils geltenden Branchentarifvertrags dauerhaft eingehalten werden.

Um eine tarifgerechte Entlohnung in den Landesbeteiligungen in Zukunft sicherzustellen, soll das Finanzministerium beauftragt werden, ein geeignetes Prüfschema für die Vergütungssysteme zu erarbeiten, aus dem unternehmensspezifische Handlungsbedarfe abzuleiten sind.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Für die Landesbeteiligungen müssen die gleichen Regeln gelten wie für alle Unternehmen, die dem Tariftreuegesetz unterliegen. Die Landesregierung hat in einem erstem Schritt Transparenz geschaffen und wird jetzt da-für sorgen, dass die Tarifentlohnung nach dem jeweils gültigen Branchentarif in allen Landesunternehmen ohne Ausnahmen umgesetzt wird.“

Dialogtour zur Gleichstellung

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt „Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm wird Spiegelbild engagierter Menschen.“

Waren/Müritz – „Das Leitbild einer gleichgestellten Gesellschaft erhält langsam ein Gesicht. Wir haben acht Gleichstellungswerkstätten in allen Kreisen und kreisfreien Gesprächen angeboten. Dutzende Frauen aus dem ganzen Land haben mitdiskutiert. Nun haben wir einen großartigen Katalog aus Herausforderungen, Ideen und Lösungsansätzen.

Vielen Dank für die großartige Mitwirkung. Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm wird die Handschrift vieler engagierter Frauen und Männer tragen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach dem Finale der Gleichstellungswerkstätten in Waren an der Müritz.

„Die Werkstattgespräche dienen nun als Basis um im nächsten Jahr ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm erarbeiten zu können. Gleichstellung soll in alle Bereiche des modernen Sozialstaates Einzug halten. Gleichstellung muss überall mitgedacht und integriert werden. Gleichstellung ist für uns eine Querschnittsaufgabe innerhalb der Landesregierung“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung Wenke Brüdgam: „Wir haben unser landesweites Format ganz bewusst ‚Werkstatt‘ genannt, denn gemeinsam mit den Menschen vor Ort ging es darum ganz konkrete Lösungen zu erarbeiten.

Ich freue mich sehr, dass wir dabei alle Altersgruppen und sowohl Männer als auch Frauen an unserer Seite hatten. Die Themenpalette ist breit und erstreckt sich über alle Themen des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms, so war die Verbesserung der Mobilität im Land immer wieder ein großes Thema, insbesondere vor dem Hintergrund, dass noch immer weniger Frauen als Männer über eine Fahrerlaubnis verfügen oder seltener Zugriff auf einen PKW haben und Frauen daher häufiger auf den ÖPNV angewiesen sind.

Weiterhin wurde deutlich, dass Rollenbilder viel früher und konsequenter aufgebrochen werden müssen. Dafür ist es notwendig Genderkompetenz in Aus-, Fort- und Weiterbildung zu verankern und die lehr- und Lerninhalte anzupassen. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Gleichstellung noch mehr als Querschnittsaufgabe verstanden und als solche auch fest in Prozessen verankert wird.“

Eine Dokumentation aller acht Gleichstellungswerkstätten ist im Internet auf der Seite ->Fokus Gleichstellung zu finden.