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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Land plant Änderung des Schulgesetzes

Gesetzentwurf sieht umfangreiche Neuregelungen und Entlastungen für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft vor

Schwerin – Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern einen verbesserten, rechtlichen Handlungsrahmen erhalten. Das Kabinett hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes gebilligt. Zu den zentralen Änderungen zählen die Sicherung des Schulnetzes, die Regelungen zur Schullaufbahnempfehlung, die Stärkung der Mitwirkungsrechte und die Regelungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Außerdem sollen im Schulgesetz erstmals Organisationsformen des Lernens geregelt werden. Darüber hinaus werden die Digitalen Landesschulen auf rechtliche Grundpfeiler gestellt und Ziele der Digitalisierungsstrategie im Schulgesetz verankert.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit den geplanten Änderungen passen wir das Schulgesetz den aktuellen Anforderungen an und schaffen einen sicheren Handlungsrahmen für alle Beteiligten. Bei der Digitalisierung gibt es die größten Veränderungen. Zum einen werden digitale Lernangebote erstmals im Schulgesetz verankert. Zum anderen ist Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Digitalen Landesschulen weiterhin Vorreiter in Deutschland und verankert dieses besondere Angebot ohne eigenes Schulhaus jetzt im Schulgesetz. Auch für die Schulen in freier Trägerschaft gibt es Verbesserungen. Die Änderungen zur Finanzhilfe sorgen für Planungssicherheit und Stabilität. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, die Schulgesetznovelle auf den Weg zu bringen.“

Paul Zehe, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern: „Die im neuen Schulgesetz verankerten Regelungen sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer angemessenen Ersatzschulfinanzierung. Die verstärkte Berücksichtigung der Besoldung der verbeamteten Lehrkräfte in das Berechnungsverfahren gleicht die entstandenen Unterschiede anteilig aus, die durch die Verbeamtung im öffentlichen Schuldienst allgemein entstanden sind. Die tarifliche Entwicklung nun schuljahresgenau bei der Neuberechnung zu berücksichtigen, löst endlich eine strukturelle Benachteiligung auf, die die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft deutlich erschwerte. Dass ebenfalls ein Kompromiss über die Auszahlung des tariflich verbindlichen Inflationsausgleichs zustande gekommen ist, wertet die Arbeitsgemeinschaft der freien Schulen als guten Schritt.“

Der Gesetzentwurf soll im November im Landtag in Erster Lesung beraten werden. Geplant ist, dass die Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

Mit der Änderung des Schulgesetzes sind folgende Neuerungen für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte bzw. Schulen geplant:

  •  Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft 

Um mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, stellt das Land bei der Berechnung der Finanzhilfe zukünftig auf das vorvergangene Haushaltsjahr ab. Bei der Ermittlung der Kostensätze sollen die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer durch einen pauschalierten Beihilfezuschlag (3,6 Prozent) und pauschalierten Versorgungszuschlag (25 Prozent) angemessen berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Kostensätze ist ab dem Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Als Übergangsregelung erhalten die freien Schulen für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen. Zudem wird die Möglichkeit eines rückwirkenden Inkrafttretens von neu berechneten Kostensätzen geregelt, der gleichzeitig die freien Schulträger vor Rückzahlungen schützt.

  •  Sicherung des Schulnetzes 

Das Schulnetz wird gesichert, indem die Schülermindestzahlen für bestehende Grundschulen auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert werden. Die Ausnahmen für die Unterschreitung der Schülermindestzahlen werden erweitert. Bei mehrfacher Unterschreitung der Mindestschülerzahlen ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Eingangsklassenbildung vorgesehen. Dieser wird für einen Übergangszeitraum bis Ende 2030 ausgesetzt.  

  •  Schullaufbahnempfehlung 

Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium wird angepasst: Neben dem Durchschnitt der Halbjahresnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache von 2,5 und besser müssen künftig in diesen drei Kernfächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sein. In Einzelfällen kann von den Vorgaben abgewichen werden, um außergewöhnliche Bedingungen berücksichtigen zu können. Die Empfehlung für die weitere Schullaufbahn erfolgt künftig nur noch auf dem Halbjahreszeugnis, eine separate ausführliche Empfehlung entfällt.

  •  Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 

Die Übergangsvorschriften zur Aufhebung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden flexibilisiert. Vorgesehen ist, dass die Förderschulen im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben werden. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, die sie bislang beschult, fortsetzen. Wichtig: Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend eingerichtet. Die Einrichtung der Lerngruppen erfolgt, beginnend an Grundschulen, mit der Jahrgangsstufe 3.

  •  Organisationsformen des Lernens 

Präsenzunterricht ist der Grundsatz des Lernens. Distanzunterricht kann bei besonderen, gesetzlich festgeschriebenen Notsituationen angeordnet werden. Für die Anordnung des Distanzunterrichts bedarf es einer gesetzlichen Regelung, pandemiebedingte temporäre Schulschließungen auf Verordnungswege sind nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts rechtlich nicht mehr ausreichend.

Als weitere Organisationsform des Lernens innerhalb der Schule wird digital unterstütztes Lernen gesetzlich normiert. Digital unterstütztes Lernen kann aus pädagogischen oder didaktischen Gründen in einem zeitlich festgelegten Umfang ergänzend bzw. ergänzend zum Präsenzunterricht erteilt werden. Grundlage bildet ein pädagogisches Konzept, das näher beschriebene wesentliche Voraussetzungen berücksichtigen muss. Das Lernen wird durch eine Lehrkraft aus einer Schule heraus für Schülerinnen und Schüler in Schulen organisiert.  

  •  Digitale Landesschulen 

Die Digitalen Landesschulen werden gesetzlich verankert. Wegen der schulrechtlich besonderen Organisationsweise werden grundlegende Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis festgelegt. Der Ausbau der Angebote geht unterdessen weiter. So bietet die allgemein bildende Digitale Landesschule seit Ende Oktober 2024 Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 nach einem festen Stundenplan an. Bei diesem synchronen Angebot erhalten die Schülerinnen und Schüler Videounterricht, eine direkte Kommunikation ist möglich.

  •  Digitalisierungsstrategie 

Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen, können Schulen digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzen. Das Gesetz führt sie als reguläre Bestandteile der schulischen Lernsituationen auf. Bei der Lernmittelfreiheit erfolgt der klarstellende Hinweis, dass die Lernmittel neben Büchern und Druckschriften auch digitale Lehrwerke und digitale Lernprogramme umfasst. Das Medienbildungskonzept wird Bestandteil des Schulprogramms. Die Schulträger werden verpflichtet, einen Medienentwicklungsplan zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.

  •  Mittlere Reife am Gymnasium 

Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen, wird der Zugang zur Prüfung der Mittleren Reife im gymnasialen Bildungsgang ermöglicht, ohne dass sie das Gymnasium verlassen müssen. Durch die Änderung können Schülerinnen und Schüler ihren Notendurchschnitt, der der Mittleren Reife gleichwertig ist, in einer Prüfung verbessern und damit eine Besserstellung im Rahmen der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz erreichen.  

  •  Stärkung der Mitwirkungsrechte 

Zukünftig kann eine Grundschülerin oder ein Grundschüler der Jahrgangsstufe 3 und eine Grundschülerin oder ein Grundschüler der Jahrgangsstufe 4 mit beratender Stimme an der Schulkonferenz teilnehmen. Bislang war das nicht möglich. Zudem wird in Bezug auf die Schulkonferenz die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 7 auf die Jahrgangsstufe 5 herabgesetzt.

  •  Stärkung der Beruflichen Orientierung 

Die Berufliche Orientierung von Kindern und Jugendlichen soll die Berufswahlkompetenzen der Schülerinnen und Schüler stärken und trägt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei. Das Unterrichtsfach Arbeit-Wirtschaft-Technik soll deshalb in das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik/Berufliche Orientierung umbenannt werden.

  •  Neue Schulbezeichnung 

Die Bezeichnung „Fachgymnasium“ erweckt überwiegend den Eindruck, dass der Abschluss in einem besonderen Fachbereich erworben wird und damit auch nur fachgebundene und mithin eingeschränkte Studienmöglichkeiten bestehen. In Mecklenburg-Vorpommern führt das Fachgymnasium jedoch ebenso wie das Gymnasium zur Allgemeinen Hochschulreife. Um die Abgrenzungsprobleme aufzulösen, soll die Bezeichnung in „Das Berufliche Gymnasium“ geändert werden.

  •  Schülerinnen und Schüler aus Polen 

Das Land zahlt künftig den Schulträgern den Schulkostenbeitrag für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz in Polen haben. Derzeit sind es 130 Schülerinnen und Schüler mit einem Wohnsitz im Nachbarland.

Zwischenstand bei der Endlagersuche

Teilgebiet auf Rügen raus

Schwerin – Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat einen neuen Arbeitsstand zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle veröffentlicht. Demnach wurde das Teilgebiet 78 auf Rügen in die Kategorie D und damit für ein potenzielles Endlager als ungeeignet eingeordnet. Dazu Mecklenburg-Vorpommern Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„Ich begrüße diese Entscheidung sehr. Damit ist offiziell, dass dieses Teilgebiet im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt wird. Das war eine Forderung der Landeskonferenz Endlagersuche, die sich auf meine Initiative hin 2021 gebildet hat. Ich hoffe, dass bei der Bearbeitung der weiteren Teilgebiete in Mecklenburg-Vorpommern die Hinweise des Landesamtes für Umwelt Naturschutz und Geologie ebenfalls berücksichtigt werden.

Außerdem fordere ich die Bundesregierung auf, die Endlagersuche deutlich zu beschleunigen. Uns allen ist bewusst, dass es enorm anspruchsvoll ist, ein sicheres Lager für Stoffe zu finden, die mindestens eine Million Jahre lang von jedem Kontakt mit dem Menschen abgeschirmt werden müssen. Gefährlicher Atommüll am falschen Standort kann dazu führen, dass ganze Regionen unbewohnbar werden. Doch eine über 50 Jahre lange Suche nach einem passenden Standort ist aus meiner Sicht nicht tragbar. Denn das bedeutet jahrzehntelange Unsicherheit.

Hinzu kommt, dass sich bereits eine große Menge radioaktiver Müll aus den stillgelegten deutschen Atommeilern in Zwischenlagern befindet. Doch die sind nur für 40 Jahre ausgelegt, und davon sind mancherorts schon mehr als 30 Jahre vergangen. Es muss also dringend etwas geschehen. Dafür braucht es mutige Politik, die auch den zu erwartenden Aufschrei der Empörung – unabhängig davon, welcher Standort es am Ende wird – aushält.“

Die weiteren in Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen fünf Teilgebiete werden in den kommenden Jahren analog bearbeitet werden. Diese Bearbeitung endet im vierten Quartal 2027 mit den Vorschlägen für die Standortregionen in Deutschland, welche die BGE an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übermittelt. Nach einer Prüfung werden die Vorschläge an die Bundesregierung übermittelt.

Welche Gebiete weiter erkundet werden sollen, entscheiden dann die gewählten Volksvertreter:innen des Bundestags per Gesetz. Die weiteren zwei Phasen der übertägigen und untertägigen Erkundung sollten nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) im Jahre 2031 mit dem der Standortentscheidung beendet sein. Nach aktuellen Aussagen der BGE und des BASE ist jedoch damit erst 2074 bis 2080 zu rechnen.

Maritime Wirtschaft

Schwesig: Die maritime Wirtschaft ist wichtig für ganz Deutschland

Berlin – Unter dem Motto „Maritime Horizonte“ hat sich Mecklenburg-Vorpommern in seiner Landesvertretung in Berlin als maritimer Standort präsentiert. „Die maritime Wirtschaft ist eine der beiden wichtigsten Industriebranchen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie steht für hohe Wertschöpfung und gute, oft tarifgebundene Arbeitsplätze und spielt eine Schlüsselrolle bei der Energiewende.

Darüber hinaus hat die maritime Wirtschaft hohe wirtschaftliche Bedeutung für ganz Deutschland“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Eröffnungsrede. Deshalb sei im Land gemeinsam mit einem Beirat aus Branchenvertretern ein maritimes Zukunftskonzept erarbeitet worden, das in der vergangenen Woche der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

So seien die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern und den anderen norddeutschen Küstenländern von wirtschaftlicher Bedeutung für ganz Deutschland. „Etwa 60 Prozent des deutschen Außenhandels werden auf dem Seeweg abgewickelt. Und es wird mit einem weiteren Anstieg des Seeverkehrs gerechnet“, erklärte die Ministerpräsidentin. Das Land investiere deshalb in seine Häfen. „Wir wollen sie stärken und weiter ausbauen – als Umschlagplatz, aber auch als Industriestandorte direkt am Wasser“.

Auch der Bund leiste seinen Beitrag. „Gerade heute ist der Ausbau des Seekanals Rostock, des Zugangs zum Rostocker Hafen von der See aus, für den Verkehr freigegeben worden. Das stärkt die Attraktivität des Seehafens Rostock. Es liegt im gemeinsamen Interesse von ganz Deutschland, dass wir leistungsfähige Häfen haben.“

Der Schiffbau im Land habe sich neu aufgestellt. „Wenn bei uns an der Küste Schiffe gebaut werden, dann profitieren davon auch die maritimen Zuliefererbetriebe aus Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Wertschöpfung bei uns im Norden geht Hand in Hand mit Wertschöpfung im Süden“, sagte Schwesig. Wichtige Zukunftsfelder seien die Entwicklung klimafreundlicher Antriebe und der Bau von Konverterplattformen für die Offshore-Windenergie.

„In den vergangenen fünf Jahren haben wir die Stromleistung in der Offshore-Windenergie fast verdoppelt. Drei weitere Windparks sind in der Ostsee geplant. Offshore-Windkraft aber braucht Bauteile, Wartung und eine Infrastruktur an Land. All das sind Chancen für unsere maritime Industrie“, betonte Schwesig. Ein weiteres wichtiges Zukunftsfeld sei der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft.

„Insgesamt fließen bei uns über 700 Millionen Euro Investitionen in Projekte zur Herstellung und zum Transport von grünem Wasserstoff. Das Land beteiligt sich mit 168 Millionen Euro daran“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Wir haben eine starke, leistungsfähige, zukunftsorientierte maritime Wirtschaft in MV. Und diese maritime Wirtschaft wird in ganz Deutschland gebraucht. Sie schafft und sichert Arbeitsplätze im ganzen Land“, so die Ministerpräsidentin.

Verkehrsfreigabe Seekanal Rostock

Meyer: „Die Vertiefung ist eine Grundlage des künftigen Erfolgs“

Rostock – „Die vorgenommene Vertiefung des Seekanals ist eine Grundlage des künftigen Erfolgs des Rostocker Hafens und ein wichtiger Schritt in der Transformation zum Energiehafen. Mit den verbesserten Bedingungen für große Schiffe und Tanker kann der Hafen jetzt sein beträchtliches wirtschaftliches Potenzial für die Region und Mecklenburg-Vorpommern weiter ausbauen.“

Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit anlässlich der heutigen symbolischen Verkehrsfreigabe des Seekanals Rostock gesagt. Nach der seit Oktober 2022 durch Spezialbagger vorgenommenen Vertiefung kann der rund 16 Kilometer langen Seekanal jetzt von Schiffen mit einem Tiefgang von bis zu 15 Metern genutzt werden.

Minister Meyer verdeutlichte die im Zuge der Energiewende weiter stark wachsende Bedeutung der maritimen Wirtschaft und insbesondere der Häfen. „Unsere Häfen sind zentrale Drehpunkte für das Gelingen der Transformation, sowohl beim weiteren Ausbau der Offshore-Energie, als auch mit Blick auf den anstehenden Hochlauf der Wasserstoff-Wirtschaft.

Der Bund ist hier dringend gefordert, dem Rechnung zu tragen und adäquate Finanzhilfen zu finden.“ Zuletzt hätte die Verkehrsministerkonferenz aus gutem Grund beschlossen, den Bund aufzufordern, die Zuweisungen für den weiteren Ausbau der Hafeninfrastruktur zu verzehnfachen.

Der Rostocker Seehafen hat 2023 einen neuen Umschlagsrekord von knapp 31 Millionen Tonnen erzielt. Das ist eine Verdopplung der Umschlagszahlen gegenüber den 1990er Jahren.

Vorbereitung des Winterdienstes

Meyer: „Der Winter kann kommen“

Kröpelin – Bei seinem heutigen Besuch der Straßenmeisterei Kröpelin hat sich Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer über den Stand der Vorbereitung des Winterdienstes informiert. „Der Winter kann kommen. Die Streugut-Lager sind gut gefüllt und unsere Straßenwärterinnen und Straßenwärter bestens vorbereitet. Mit ihrem Einsatz rund um die Uhr werden sie auch in diesem Winter unsere Straßen freihalten und sorgen so maßgeblich für unsere Sicherheit – danke dafür!“

Die Straßenmeisterei in Kröpelin ist eine von 25 Straßenmeistereien des Landes. Im Winterdienst arbeiten dort landesweit insgesamt rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Vorbereitung des Winterdienstes umfasst unter anderem das Festlegen der Schicht- und Einsatzpläne, die Überprüfung der Einsatzgeräte sowie der Räum- und Streupläne, die Einlagerung von Streugut und die Schulungen der zum Einsatz kommenden Straßenwärterinnen und Straßenwärter u.a. durch Fahrsicherheitstraining.

Zahlen zur Winterdienstsaison in Mecklenburg-Vorpommern:

  • Die Lager der Straßenmeistereien sin bereits mit 25.100 Tonnen Streugut gefüllt.
  • Es stehen 128 Kilometer Schneezäune bereit, um Straßen und Radwege vor Schneeverwehungen zu schützen.
  • Insgesamt stehen 344 Fahrzeuge für den Winterdienst zur Verfügung.
  • In der vergangenen Saison 2023/24 sind rund 24.000 Tonnen Salz durch die Straßenmeistereien auf Bundes-, Landes- und anteilig auf Kreisstraßen eingesetzt worden.
  • Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern betreut im Winterdienst insgesamt ca. 6.500 km Straßen, davon ca. 1.900 km Bundesstraßen, ca. 3.300 km Landesstraßen, und darüber hinaus für die Landkreise ca. 1.250 km Kreisstraßen.

Spatenstich für neues Gewerbegebiet

Schönberg – Auf dem Gelände der Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH (IAG) hat am Montag Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, gemeinsam mit Geschäftsführer Henry Forster, den Spatenstich für das 90.000 Quadratmeter große Gewerbegebiet vollzogen. Zugegen waren auch Geschäftsführer Thomas Einsfelder von Invest in MV und Geschäftsführer Martin Kopp von der Wirtschaftsfördergesellschaft Nordwestmecklenburg. Die erfahrenen Fördergesellschaften des Landes werden die Vermarktung der Fläche übernehmen, die laut Bebauungsplan Nr. 18 „Deponie auf dem Ihlenberg“ Ende 2023 von der Gemeinde Selmsdorf beschlossen und rechtskräftig bestätigt wurde.

Entstehen wird ein „grüner Gewerbepark“, in dem sich Unternehmen ansiedeln können. „Der heutige Spatenstich markiert nicht nur den Beginn eines neuen Gewerbegebietes, sondern auch den Aufbruch in eine nachhaltige Zukunft. Gemeinsam schaffen wir einen Ort, der ökonomische Entwicklung und ökologische Verantwortung vereint“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus. Künftig sollen sich am Ihlenberg Unternehmen ansiedeln, die die von der IAG erzeugte Elektro- und Wärmeenergie nutzen können. Die IAG produziert u.a. durch das Deponiegas schon heute mehr Energie, als sie selbst verbrauchen kann. In Zukunft wird durch die geplanten Photovoltaik-Anlagen auf der endgültig abgedichteten Oberfläche der Deponie ein weiteres großes Energiepotenzial erschlossen. „Neue Unternehmen können aber nicht nur von der günstigen Energie, sondern auch von anderen Strukturen wie Kantinen, Büro- und Besprechungsräumen oder Wachschutzdienste profitieren“ sagte Umweltminister Till Backhaus.

„Der Gewerbepark eignet sich hervorragend auch für innovative Start-ups und Betriebe der Recycling-Wirtschaft“, betonte IAG-Geschäftsführer Henry Forster. Die Gewerbegrundstücke sollen im Sommer 2025 baureif sein. Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2026 geplant. Die mit der Ausführung beauftragte Firma Landschaftsbau & Umwelttechnik GmbH (LUT) aus Gadebusch leistet gute Arbeit und liegt voll im Plan. Die Kosten für das Gewerbegebiet mit Zufahrten, Abwasserpumpwerk und Druckrohrleitungen betragen ca. 7,5 Millionen Euro.

Damit verfolgt die IAG weiter zielstrebig den Umbau des Unternehmens zu einem Kompetenzzentrum für Umwelt- und Kreislaufwirtschaft. Im Oktober feierte die Belegschaft mit den Bauleuten aus der Region ein zünftiges Richtfest für das neue Multifunktionsgebäude, das der IAG als auch den sich ansiedelnden neuen Firmen als gemeinsames Verwaltungsgebäude dienen soll. Für das dreigeschossige Gebäude werden 13 Millionen Euro investiert. Das Projekt sei kostensparend, umweltschonend und nachhaltig, so Henry Forster.

Als ein „klares Bekenntnis zur Verantwortung für künftige Generationen“ bezeichnete Minister Till Backhaus den ebenfalls am Montag vollzogenen Start zur endgültigen Oberflächenabdichtung von weiteren 5,5 Hektar im Altbereich der Deponie. „Die endgültige Oberflächenabdichtung ist seit Jahren von dem Team rund um Herrn Forster in allen Details und mit hoher Sachkompetenz vorbereitet worden“, unterstrich Backhaus. Mit den umfangreichen Arbeiten zur Renaturierung wurde im Ergebnis des Bieterverfahrens das Fachunternehmen STRABAG Umwelttechnik GmbH beauftragt. Erste 3,5 Hektar hat das Unternehmen bereits 2022 nach neuesten Standards umweltgerecht versiegelt. In mehreren Bauabschnitten, so Forster, sind zunächst 50 Hektar des Deponiekörpers zur endgültigen Oberflächenabdichtung vorgesehen. Allein für die 5,5 Hektar betragen die Gesamtinvestitionskosten ca. 11,2 Millionen Euro.

„Die Baumaßnahmen sind sehr komplex und aufwändig. Für die Deponieklasse III sind mehrere besondere Sicherheits-Komponenten vorgeschrieben, um auch in späteren Jahren die Dichtigkeit der Abdeckung kontrollieren zu können“, erklärte Geschäftsführer Henry Forster. Insgesamt entstünde ein ca. 2,5 Meter hohes Abdichtungsbauwerk.

Auf den Untergrund werden zunächst eine Gas-, Trag- und Ausgleichsschicht sowie eine mineralische Dichtung aufgetragen. Es folgt eine flächig verschweißte Kunststoffdichtungsbahn als zweite Abdichtungskomponente. Zudem wird ein Dichtungskontrollsystem integriert, das mögliche Leckagen in der Kunststoffdichtungsschicht anzeigt. Diese Überwachungsmesssysteme werden über die gesamte endgültig abgedichtete Deponiefläche wie nach einem Schnittmusterbogen verteilt. Schlussendlich folgt eine Rekultivierungsschicht.

Für Belebung in der Baubranche 2025

Förderung kleiner Bauprojekte möglich

Schwerin – In Ergänzung des Programmaufrufs für die Bund-Länder-Städtebauförderprogramme 2025 fordert das Bauministerium Mecklenburg-Vorpommern die Kommunen auf, bis Ende November Förderanträge für kleinere kurzfristige Maßnahmen einzureichen. Förderfähig sind Projekte des Straßen-, Tief- und Landschaftsbaus, die der Klimawende und der Mobilitätswende Rechnung tragen.

„Laut Bauverband werden im Tief- und Straßenbau sowie im Hochbau 2025 stärkere Einbrüche des Auftragsvolumens als in diesem Jahr erwartet. Deshalb wollen wir etwas zur Belebung in der regionalen Baubranche tun, denn gerade in den städtebaulichen Sanierungs- und Fördergebieten gehen die Aufträge meist an mittelständische inhabergeführte Bauunternehmen vor Ort“, so Bauminister Christian Pegel.

Damit die Anträge schnell und unbürokratisch beschieden werden können, solle das Gesamtvolumen der jeweiligen kurzfristigen Baumaßnahmen maximal 50.000 Euro betragen.

„Wir werden für die genannten Maßnahmen einen Großteil der ersten Kassenrate 2025 der Bund-Länder-Städtebauförderprogramme einsetzen. Somit haben wir voraussichtlich 770.000 Euro zur Verfügung, zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil, der in der Städtebauförderung ein Drittel der Gesamtkosten ausmacht, 1,1 Millionen Euro. Das würde für mindestens 23 kurzfristige Vorhaben reichen“, so Pegel.

Die tatsächlich zur Verfügung stehenden Finanzhilfen sind abhängig von der Verwaltungsvereinbarung und dem Zuteilungsschreiben des Bundes.

Die Anträge für die separierten Mittel sollen bis zum 30. November 2024 eingereicht werden. Den Antrag und alle weiteren Informationen finden Sie auf der ergänzenden Seite zum Programmaufruf 2025.

Queeres Leben in M-V?

Drese, Witt und Veuve Noir in neuer Podcastfolge

Schwerin – -Zwischen Selbstbestimmungsgesetz auf Bundesebene, Regenbogenflaggenverbot in Neubrandenburg und dem ersten Christopher Street Day in Wismar – wie steht es um das queere Leben in Mecklenburg-Vorpommern? Das ist das Thema der neuen Folge des Ministeriumspodcasts „Die Drese“. Neben Sozialministerin Stefanie Drese kommen dabei Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt und Drag Queen Veuve Noir zu Wort. Die Podcast-Folge erscheint am kommenden Sonntag (03. November).

„Mecklenburg-Vorpommern soll ein offenes und vielfältiges Bundesland sein, in dem jeder Mensch frei leben und lieben kann. Dafür setzen wir uns als Landesregierung mit Nachdruck ein“, erklärte Sozialministerin Drese im Vorfeld der Veröffentlichung. In der neuen Episode berichtet sie von politisch erwirkten Fortschritten, darunter der Landesaktionsplan Vielfalt, dessen Begleitgremium und dem neuen Beratungsangebot für Trans, Inter- und non-binäre Menschen.

Die Ministerin wirft aber auch einen Blick nach Berlin. „Das seit dem 1. November geltende Selbstbestimmungsgesetz bedeutet für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen mehr Freiheit, Akzeptanz und Gleichberechtigung“, so Drese. Das nächste Ziel ist die Ergänzung im Artikel 3 des Grundgesetzes um die Aufnahme des Schutzes queerer Menschen“, erklärte sie.

Das dieser Schutz noch nicht vollständig erreicht sei, zeigten aus Sicht der Ministerin zuletzt zunehmende Fälle von Diskriminierungen, Hass und Hetze. Queere Symbole wurden wiederholt beschädigt, Treffpunkte der Community angegriffen, Regenbogenflaggen gestohlen oder wie in Neubrandenburg an öffentlichen Gebäuden verboten.

In der mittlerweile 21. Folge des Podcasts äußert sich deshalb auch Oberbürgermeister Silvio Witt, der nach dieser Entscheidung der Neubrandenburger Stadtvertretung seinen Rücktritt im kommenden Jahr bekannt gegeben hatte. Er spricht über die Hintergründe und seinen Entschluss.

Wie Bildungsangebote dazu beitragen können, Stigmata und Vorurteile weiter abzubauen, erläutert unterdessen Veuve Noir. Die Drag Queen ist die offizielle Botschafterin der Olivia Jones Familie und das Gesicht der Initiative „Olivia macht Schule“. Gemeinsam mit der Sozialministerin hatte sie auch anlässlich der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Schwerin für Toleranz, Vielfalt und Weltoffenheit geworben.

Die neue Folge „Ein Kessel Buntes – Queeres Leben in MV“ steht ab dem 03. November 2024, 10 Uhr, auf allen gängigen Plattformen zum Download bereit. Wie gewohnt können Zuhörerinnen und Zuhörer zudem Themenvorschläge oder Fragen für die kommenden Episoden einreichen. Entsprechende Nachrichten können per Mail an podcast@sm.mv-regierung.de gerichtet werden.