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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Land stellt multiprofessionelle Fachkräfte ein

Oldenburg: Multiprofessionelle Fachkräfte stärken die pädagogische Arbeit an Regionalen Schulen und Gesamtschulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern geht bei der Beschäftigung von Personal an den Schulen neue Wege. Zum 1. Januar 2025 stellt das Land multiprofessionelle Fachkräfte (mpF) ein, die innerhalb ihrer Tätigkeit als Lehrkraft sowie als unterstützende pädagogische Fachkraft arbeiten.

„Mit den multiprofessionellen Fachkräften stärken wir die pädagogische Arbeit an unseren Regionalen Schulen und Gesamtschulen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weil die Klassen heterogener geworden sind, erweitern wir die pädagogischen Ressourcen. Mit unserem neuen Modellversuch setzen wir auch weiterhin die Inklusionsstrategie des Landes um. Die multiprofessionellen Fachkräfte sind in vielerlei Hinsicht eine Unterstützung“, so Oldenburg.

Das geänderte Lehrerbildungsgesetz ermöglicht Modellversuche mit Qualifizierungsangeboten für Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die zu einer höheren Unterrichtsabsicherung führen. Die neue Ausbildung wird in die bereits bestehende Seiteneinstiegsqualifizierung integriert.

Auf die Tätigkeit als mpF werden die Fachkräfte in der berufsbegleitenden Qualifizierung intensiv vorbereitet. Sie durchlaufen die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) und die Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR). Die Ausbildung erstreckt sich über vier Jahre. Nach Absschluss der Qualifizierung und dem Nachweis der hauptberuflichen Lehrtätigkeit erhalten multiprofessionelle Fachkräfte eine Lehrbefähigung.

Neben der Lehrtätigkeit haben multiprofessionelle Fachkräfte unter anderem folgende Aufgaben:

  • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von pädagogischen, sonderpädagogischen und sozialpädagogischen Maßnahmen
  • eigenverantwortliche Durchführung von Einzel- und Gruppenförderung von Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft
  • Mitwirkung bei der Beratung der Erziehungsberechtigten
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Berichten, Beurteilungen, Förderplänen und Zeugnissen
  • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung unterrichtsbegleitender Maßnahmen und anderen schulischen Veranstaltungen
  • Mitwirkung bei der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen schulischen, sozialen und medizinischen Maßnahmeträgern sowie anderen Einrichtungen

Darüber hinaus unterstützen die multiprofessionellen Fachrkräfte beim Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt in den Bereichen emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung oder beim Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.

Bewerben können sich Personen, die laut Kindertagesförderungsgesetz (§ 2 Absatz 7 Nummer 1 bis 10) eine Qualifikation als pädagogische Fachkraft vorweisen können. Darüber hinaus können sich Fachkräfte mit mindestens einem staatlich anerkannten Abschluss bewerben, wenn die pädagogische Eignung durch einschlägige Berufstätigkeit oder anderweitige Qualifikationen nachgewiesen werden kann.

Der Modellversuch sieht 50 Stellen vor, die zum 1. Januar 2025 besetzt werden können. Die aktuelle Ausschreibung läuft bis 15. November 2024.

E-Rechnungspflicht kommt ab 2025

Unternehmen erhalten Übergangsfrist bis 2027

Schwerin – Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die generelle Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen (sog. B2B-Umsätze). Um den hiervon betroffenen Unternehmen ausreichend Spielraum bei der Umsetzung zu ermöglichen, ist jedoch eine umfassende Übergangsfrist vorgesehen. Zudem besteht bei Leistungen an Endverbraucher (sog. B2C-Umsätze) auch weiterhin keine Pflicht für die Erteilung einer E-Rechnung.

Im Rahmen der Übergangsregelung können Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026 weiterhin Rechnungen in Papierform oder mit Zustimmung des Leistungsempfängers beispielsweise als PDF-Dokument per E-Mail versenden. Ab 2027 gilt diese Möglichkeit nur noch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von unter 800.000 Euro. Damit wird den Unternehmen mehr Zeit eingeräumt, ihre Systeme und Prozesse auf die E-Rechnung umzustellen.

„Uns ist bewusst, dass die Einführung der E-Rechnung vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen eine große Herausforderung darstellt. Das Land hilft und gibt kleineren Unternehmen lange Zeit zur Umsetzung. Für alle anderen ist die gute Nachricht, dass in den kommenden zwei Jahren weiterhin herkömmliche Rechnungsformate verwendet werden können. Dies ermöglicht es den Unternehmen, den Wechsel schrittweise zu vollziehen und sich auf die neuen Anforderungen einzustellen“, erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

„Ich empfehle allen Unternehmen, sich mit der Umstellung zu befassen und keine Zeit zu verlieren. Es sollten alle Angebote, vor allem die praxisnahen, von den verschiedensten Anbietern genutzt werden. Oft ist es doch dann einfacher als gedacht“, sagt Birger Birkholz, Geschäftsführer des Unternehmerverbands Rostock-Mittleres Mecklenburg e.V.

Neben der Übergangsfrist gibt es auch langfristig Ausnahmen für bestimmte Rechnungsarten. So können Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und voraussichtlich Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG von der E-Rechnungspflicht ausgenommen werden. Diese Regelungen sollen vor allem kleinere Unternehmen als Rechnungsaussteller entlasten, die weiterhin die Wahl haben, wie sie ihre Rechnungen ausstellen.

Für den Empfang einer E-Rechnung gibt es keine Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2025 muss der Rechnungsempfänger im Geschäftsbereich sicherstellen, dass er E-Rechnungen empfangen kann, wenn der Rechnungssteller diese Art der Rechnung übermittelt.

Das Finanzministerium und der Unternehmerverband Rostock stehen in einem engen Austausch, um die Umstellung für die Unternehmen so praktikabel wie möglich zu gestalten. „Wir nehmen die Sorgen gerade kleinerer Betriebe ernst und arbeiten gemeinsam an Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten sind“, so Dr. Geue. Herr Birkholz ergänzt: „Durch diesen Austausch schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der E-Rechnungspflicht.“

Ursache für tote Kegelrobben weiter unklar

Schwerin – Die Todesursache der über 30 Kegelrobben, die seit Anfang Oktober an der Außenküste Rügens sowie am Greifswalder Bodden geborgen wurden, ist weiterhin nicht geklärt.

„Die zuständigen Behörden und Organisationen haben eine Vielzahl an Untersuchungen durchgeführt. Die Sektionen ergaben bislang keine Hinweise auf eine natürliche Todesursache. Auch die Vogelgrippe – derartige Fälle sind aus Dänemark bekannt – konnte als Todesursache ausgeschlossen werden.

Auch für menschliches Einwirken, z.B. in Folge von Bauarbeiten oder fischereilichen Aktivitäten im betreffenden Küstenabschnitt, liegen uns derzeit keine belastbaren Nachweise vor. Kontrollen einer Reuse vor Thiessow durch die Fischereiaufsicht, auch unter Einsatz von Unterwasserkameras, blieben bislang ergebnislos.

Das ist äußert bedauerlich und lässt alle Beteiligten unbefriedigt zurück. Sie können aber davon ausgehen, dass wir die Ereignisse sehr ernst nehmen und ihr weiter buchstäblich auf den Grund gehen werden“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus am Vormittag in Schwerin.

Einige Robben werden derzeit in Büsum am Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) untersucht, um weitere Todesursachen, z. B. Lärm, abzuklären.

Es wurden zur Unterstützung der Ursachenermittlung darüber hinaus auch Strömungsmodelle vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) angefertigt, die bislang aber keinen Rückschluss auf einen anderen ursächlichen Ausgangspunkt der Totfunde ermöglichen. Auch eine Befliegung des Küstenabschnitts durch die Wasserschutzpolizei ergab keine Anhaltspunkte für eine andere mögliche Ursache.

Minister Backhaus informierte, dass im Herbst 2017 ein vergleichbares Ereignis stattgefunden hat. Auch damals konnte eine konkrete Ursache für die Totanspülungen nicht ausgemacht werden.

Im Ergebnis des damaligen Vorfalls wurden gemeinsam mit dem Fischereibereich präventiv Vorkehrungen für den Eingangsbereich von Reusen entwickelt, um das Einschwimmen von Robben zu verhindern bzw. zu minimieren.

Burg Stargard: Grundsteinlegung für Bürgerhaus

Burg Stargard – Die Stadt Burg Stargard im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte plant ein neues Bürgerhaus mit Räumen für die Verwaltung und einem Ratssaal. Das lange leerstehenden Gebäude in der Marktstraße 7 soll denkmalgerecht saniert und durch einen Neubau mit Verbinder auf dem brachliegenden Grundstück Marktstraße 5 ergänzt werden. Die Grundsteinlegung dafür wird am 5. November stattfinden.

Mit diesem Konzept soll das für Burg Stargard identitätsstiftende Baudenkmal erhalten werden, indem es künftig öffentlich genutzt wird. Das bisherige Verwaltungsgebäude in der Mühlenstraße ist sanierungsbedürftig und nicht barrierefrei zugänglich. Durch das neue Gebäude kann zudem der Flächenbedarf des Amtes „Stargarder Land“ gedeckt werden.

Das Bestandsgebäude soll denkmalgerecht saniert und das vorhandene Dachgeschoss ausgebaut werden. Der Neubau wird zweigeschossig mit ebenfalls ausgebautem Dachgeschoss sein. Der Ratssaal im Erdgeschoss und die anderen Etagen werden durch den Einbau eines Aufzugs barrierefrei zugänglich sein.

Die Gesamtkosten werden bei 5,8 Millionen Euro liegen, wobei 4,7 Millionen aus Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Kommune bereitgestellt werden. 2026 soll der Bau bezugsfertig sein.

Ortsumgehung Mirow kommt

Meyer: „Der Bau kann voraussichtlich im Frühjahr 2025 starten“

Mirow – Der Bund stellt die für den Bau der Ortsumgehung Mirow benötigten Mittel zur Verfügung. Das hat das Bundesverkehrsministerium jetzt in einem Schreiben bestätigt. Für den Bundesstraßenneubau sind Kosten von 58,6 Millionen Euro vorgesehen. „Das ist eine großartige Nachricht aus Berlin. Wir können nun die Vergabe der Bauleistungen starten und voraussichtlich im Frühjahr 2025 mit dem Bau beginnen.

Für die Stadt Mirow und die ganze Urlaubsregion Mecklenburger Seenplatte ist das ein enorm wichtiges Infrastrukturvorhaben – das Bundesverkehrsministerium hat das zügig und verlässlich unterstützt, dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken“, sagte Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

Auf 8,3 Kilometern Länge wird die Ortsumgehung den Verkehr auf der Bundesstraße B 198 künftig südwestlich um die Stadt Mirow herumführen. „Anwohner werden ebenso wie Reisende und der LKW- und Schwerlastverkehr von der Ortsumgehung profitieren. Die Stadt Mirow wird vom Durchfahrtsverkehr entlastet, Lärm- und Luftschadstoffimmissionen deutlich verringert.

Die in der Ortsdurchfahrt bestehenden Verkehrssicherheitsrisiken können so dauerhaft behoben werden. Als positiver Nebeneffekt freut es mich, dass mit dieser Maßnahme auch eine weitere nachhaltige touristische Entwicklung und Vermarktung des Ortes ermöglicht wird“, so der Minister.

Bis zum offiziellen Spatenstich im Frühjahr 2025 werden nun zügig die erforderlichen Ausschreibungen für die bauvorbereitenden Maßnahmen, wie z. B. Bauvermessung, Fällarbeiten, Denkmalschutz oder Munitionsbergung sowie für die ersten Bauverträge veröffentlicht. Nach Vergabe der Leistungen werden dann die ersten sichtbaren Arbeiten an der zukünftigen Trasse der Ortsumgehung Mirow beginnen.

Arbeitsmarkt M-V im Oktober 2024

Meyer: „Es braucht klare und einheitliche Maßnahmen für einen Wirtschaftsaufschwung“

Schwerin – Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern wie folgt kommentiert: „Noch zeigt sich der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern robust – trotz der wirtschaftlichen Schwäche, die überall in Deutschland zu spüren ist.

Der Handlungsdruck auf die Bundesregierung ist inzwischen enorm. Es braucht jetzt endlich klare und einheitliche Maßnahmen für einen Wirtschaftsaufschwung. Zwei nicht miteinander abgestimmte Wirtschaftsgipfel an einem einzigen Tag, das ist offensichtlich kontraproduktiv und erinnert stark an einen Streit um den besten Platz auf dem Klassenfoto.“

Nach aktuellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit lag die Arbeitslosenquote in Mecklenburg-Vorpommern im Oktober 2024 bei 7,6 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat waren 640 Personen weniger arbeitslos gemeldet (minus 1,0 Prozent).

Die Zahl der Arbeitslosen beläuft sich damit auf 62.100. Verglichen mit dem Vorjahresmonat ist die Zahl um 1.600 oder 2,6 Prozent angestiegen. Reinhard Meyer: „Die übliche Herbstbelebung am Arbeitsmarkt zeigt sich auch im Oktober. Davon profitieren nahezu alle Gruppen, also Jüngere unter 25, Frauen und Männer und Ausländer.“

Die Personalnachfrage ist im Vergleich zum Vorjahr relativ deutlich gesunken. Derzeit sind 15.000 offene sozialversicherungspflichtige Stellen gemeldet. Das ist ein Minus von 11,5 Prozent zum Vorjahresmonat.

100. Weltspartag

Verbraucherschutzministerin Bernhardt: „Zinsen fair gestalten.“ / Zum 100. Weltspartag erinnert Ministerin Jacqueline Bernhardt den Bund an einen Beschluss der letzten VSKM zur Darlehensvergabe.

Schwerin – „Der 100. Jahrestag des Weltspartages sollten wir zum Anlass nehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher vor finanziellen Belastungen zu schützen. Besonders gilt das in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und anhaltender Inflation. Daher ist die Bundesregierung nach wie vor dazu aufgerufen, den Schutz vor überhöhten Kreditkosten und Missbrauch zu verbessern.

Ein Vorschlag der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister im Juni 2024 war die Forderung zur Einführung transparenter Obergrenzen für die Zinssätze von Verbraucherdarlehen. Die Zinsgrenzen könnten variabel und produktspezifisch festgesetzt werden. Die Marge der Bank sollte sich dabei an ihren tatsächlichen Kosten orientieren. Zum Beispiel könnten die Zinsen für Dispokredite im Bereich von fünf bis maximal acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beschränkt werden.

Darüber hinaus sollten bei der Berechnung des Effektivzinssatzes von Verbraucherdarlehen die Kosten für sogenannte Restschuldversicherungen berücksichtigt werden. Die Prüfbitte an die Bundesregierung wird auf der nächsten Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister erneut besprochen“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des 100. Weltsparertages.

„Vor 100 Jahren ist der Weltspartag ins Leben gerufen worden. Damals wie heute ist erspartes Geld wertvoll. Als Verbraucherschutzministerin setze ich alles daran, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Missbrauch und Betrug zu schützen.

Daher ist es mir auch wichtig immer wieder zu betonen, dass die Pflicht der kontoführenden Bank zu Beratungsangeboten über alternative und günstigere Finanzprodukte als die Inanspruchnahme von teuren Dispositionskrediten ausgebaut wird.

So sollte diese Pflicht zur Erstberatung früher einsetzten als derzeit vorgesehen, nämlich bereits dann, wenn eine Kontoüberziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von drei Monaten und durchschnittlich in Höhe eines Betrags in Anspruch genommen wurde, der 60 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages des Dispositionsrahmens übersteigt“, erklärt Ministerin Bernhardt.

Ersatzkassenforum M-V 2024

Drese: Pflege ist wichtiger und dynamischer Teilbereich der Gesundheitswirtschaft und Motor von Beschäftigung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese setzt sich dafür ein, die Pflege viel stärker ins Scheinwerferlicht zu stellen. „Die Pflege ist eine relevante Wirtschaftsgröße und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bruttowertschöpfung im Land“, sagte Drese heute auf dem Ersatzkassenforum M-V 2024 in Schwerin. Es gebe zudem eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, sich an der Unterstützung und Begleitung von pflegebedürftigen Menschen zu beteiligen.

Gleichzeitig werde die Pflege in der öffentlichen Debatte häufig nur einseitig problembehaftet dargestellt, etwa als Kostenverursacher. „Die Narrative in der Pflege und der Pflegeberufe sind vielfach negativ: kurze Verweildauer, schlechte Bezahlung, Flucht aus dem Beruf. Studien und Analysen, wie zuletzt der DAK-Pflegereport zeigen aber, dass sich keines dieser Vorurteile empirisch belegen lässt“, verdeutlichte Drese.

Die Pflege sei ein wichtiger und dynamischer Teilbereich der Gesundheitswirtschaft und damit auch ein Motor von Beschäftigung, betonte Drese. „Pflegekräfte sind berufs- und ortstreu, die Ausbildungszahlen sind konstant hoch und stabil. Der hohe Bedarf an Fachkräften habe nicht primär mit mangelnder Attraktivität des Pflegeberufes zu tun, sondern mit der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen und den vielen Beschäftigten, die in den nächsten zehn Jahren in ihren wohlverdienten Ruhestand eintreten“, sagte die Ministerin.

Als die drei großen Herausforderungen der Zukunft im Pflegesystem bezeichnete Ministerin Drese den Personalbedarf, die Finanzierung und das sogenannte informelle Pflegepotenzial.

Zur Sicherung und Gewinnung von Personal müssten viele Steine bewegt werden. „Neben der kostenfreien Ausbildung und der gezielten Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland sei die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Gesundheitsprävention in der Pflege ein zentraler Hebel“, so Drese. So seien beruflich Pflegende überdurchschnittlich häufig von gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen.

Drese sprach sich für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung aus. In den vergangenen Jahren sei der Leistungsumfang erheblich ausgeweitet worden. Zudem hätten verschiedene Maßnahmen zu einer richtigen und wichtigen höheren Entlohnung des Pflegepersonals geführt. „Die nachhaltige und damit zukunftsfeste Finanzierung der Pflege steht aber weiterhin aus. Dabei müssen sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabenseite betrachtet werden. Entsprechende Vorschläge liegen vor“, betonte Drese.

Als informelles Pflegepotential bezeichnete die Ministerin die Bereitschaft von Angehörigen, Freunden und Nachbarn, einen wesentlichen Teil der Sorgearbeit zu übernehmen. „Um diese unverzichtbaren Hilfen zielgenauer zu unterstützen, sind weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit, ökonomische Anreize für häusliche Pflege oder die Stärkung von Entlastungsangeboten wie Kurzzeitpflege, Nachbarschaftshilfen und kommunale Sorgestrukturen notwendig“, betonte Drese.