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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Innovatives 3D-Druck-Projekt

Rostock – Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, übergab heute einen Zuwendungsbescheid in Höhe von insgesamt rund 1,35 Millionen Euro an die NEW AIM3D GmbH aus Rostock und ihren Verbundpartner, die Universität Rostock. Das Unternehmen entwickelt im Rahmen dieses Forschungsprojekts ein innovatives Verfahren für die additive Fertigung, das die Stabilität und Materialeigenschaften von 3D-gedruckten Bauteilen erheblich verbessern soll.

Das Projekt mit dem Namen „Voxelfill“ kombiniert den klassischen 3D-Druck mit einem speziellen Spritzgussverfahren, um Bauteile stabiler und langlebiger zu machen. Während herkömmliche 3D-Druckverfahren durch ihre Schichtbauweise oft Schwächen in bestimmten Richtungen aufweisen, soll diese neue Methode die Festigkeit der Bauteile durch eine schichtübergreifende Struktur signifikant erhöhen. Die entwickelte Technologie könnte künftig eine breite Anwendung in der industriellen Fertigung finden und ist eine erfolgversprechende Weiterentwicklung additiver Verfahren.

Die Universität Rostock, vertreten durch den Lehrstuhl für Mikrofluidik der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Hermann Seitz, bringt in das Projekt umfassende Forschungsexpertise ein. Der Lehrstuhl konzentriert sich unter anderem auf die Entwicklung neuer 3D-Druckverfahren für technische und medizintechnische Anwendungen und unterstützt das Projekt mit seinem umfangreichen Know-how im Bereich Mikrofluidik und Materialwissenschaften.

„Dieses Projekt zeigt eindrucksvoll, wie die Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft neue Impulse für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit in Mecklenburg-Vorpommern setzen kann“, erklärte Staatssekretär Schulte. „Mit der Förderung solcher zukunftsweisenden Technologien leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Technologiestandorts Rostock und zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze im Land.“

Dringliche Vorhaben des Bundes

Justizministerin Bernhardt erinnert an dringliche Vorhaben des Bundes / „Bis zur Vertrauensfrage braucht es aus Sicht von M-V Klarheit über wichtige Gesetzentwürfe“, mahnt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Schwerin – „Nach der Ankündigung der Vertrauensfrage im Bundestag sind aus der Sicht des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz noch einige Baustellen zu schließen. Drei für Mecklenburg-Vorpommern äußerst wichtige Vorhaben sind die Mietrechtsreform, das Gewaltschutzgesetz sowie die Betreuungsvergütung. Diese lang angekündigten Entwürfe müssen endlich im Bundestag behandelt werden“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Der Schutz der Mieterinnen und Mieter ist ein wirklich wichtiger Grund für ein Gesetzesvorhaben. Die Ampelkoalition hatte sich zum Ziel gesetzt, die Mieterschutzregelungen zu evaluieren und zu verlängern. Denn bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Ein Grund ist, dass die Wohnungsbauziele nicht erreicht werden. Die Mietpreisbremse sollte bis zum Jahre 2029 verlängert werden. Ein verpflichtender qualifizierter Mietspiegel sollte dafür sorgen, dass Mietverträge rechtssicher ausgestaltet werden“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Das Recht auf Schutz vor Gewalt muss für jede Frau und ihre Kinder abgesichert werden. Es braucht einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung des Beratungs- und Hilfenetzes sowie von Frauenschutzhäusern. Die Bundesregierung hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention dazu verpflichtet, sich an der Regelfinanzierung zu beteiligen. Ohne die Zusagen des Bundes können die Länder einen bedarfsgerechten Ausbau des Hilfenetzes nicht stemmen. Nur eine gemeinsame Herangehensweise von Bund, Ländern und Kommunen hilft den Betroffenen“, erklärt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Auch der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuerinnen und Betreuern sollte nicht länger auf sich warten lassen. Dieser Entwurf ist gerade in unserer älter werdenden Gesellschaft bedeutend und richtig. Aus Justizsicht ist die Bedarfsdeckung im Bereich der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung ein zentrales Anliegen.

Die im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz festzulegenden Vergütungspauschalen für berufliche Betreuerinnen und Betreuerbedürfen aus fachlicher Sicht einer Anpassung. Angepasst wurde die Vergütung zuletzt vor fünf Jahren. Seitdem wurde nur eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine erwirkt.

Das war aber nur als vorübergehende Zwischenlösung eingeführt, die zum 31. Dezember 2025 ausläuft. Die Bundesregierung darf den Betreuerinnen und Betreuer, egal ob ehrenamtlich oder beruflich, keine über den normalen Verlauf hinausgehenden Verzögerungen zumuten“, fordert Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Mehr Angebote zur Beruflichen Orientierung

Konzept setzt neue Maßstäbe und sieht frühe und umfassende Beschäftigung mit Berufsbildern vor

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern sollen noch gezielter den Beruf wählen, der am besten ihren Neigungen entspricht. Das Land stellt dafür die Berufliche Orientierung an den Schulen neu auf. Bildungsministerin Simone Oldenburg hat das Konzept mit Vertretern der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und der Bundesagentur für Arbeit in Schwerin öffentlich vorgestellt. Das Konzept „Alle werden gebraucht! – Schulische Berufliche Orientierung für einen guten Übergang in Ausbildung und Beruf“ enthält viele Neuerungen und bewährte Angebote. Es soll ab dem Schuljahr 2025/2026 an den Schulen verbindlich umgesetzt werden. Bereits in diesem Schuljahr können die Schulen danach arbeiten.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit dem neuen Konzept geben wir klare Leitlinien vor, damit Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihren beruflichen Weg vorbereitet werden. Berufliche Orientierung wird damit zu einer zentralen Aufgabe der Schulen. Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen, damit sie zielgerichtet einen Beruf wählen und die Anforderungen der Arbeitswelt erfüllen. Die Zahl der Ausbildungsberufe und Studiengänge ist groß und für viele unübersichtlich. Viele junge Menschen fühlen sich nicht immer gut auf die Berufswahl vorbereitet. Wir schaffen deshalb die Möglichkeit, sich schon früh mit den verschiedenen Berufsbildern zu beschäftigen. Wichtig ist dabei auch, dass Jugendliche für den Arbeitsmarkt nicht verloren gehen.“

Der amtierende Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Peter Todt: „Die Berufswahl ist eine tiefgreifende Entscheidung für alle Jugendlichen. Damit sie diese treffen können, braucht es eine hohe Berufswahlkompetenz, einen gesunden Blick auf die eigenen Neigungen und die Möglichkeiten in der Region, diese auch umzusetzen. All das soll in der Berufsorientierung erfolgen. Die Industrie- und Handelskammern unterstützen das in jedem Sinne, geht es doch um die Zukunft unserer Jugendlichen in MV und für die Unternehmen, um die so dringend benötigten Fachkräfte und damit auch um ihre Zukunft.“

Der Präsident der Handwerkskammer Schwerin, Uwe Lange: „Es ist dringend an der Zeit, dass an den Schulen unseres Landes eine umfassende Berufsorientierung angeboten wird. Wir begrüßen es sehr, dass das neue Konzept auch die Gymnasien in die Pflicht nimmt und von der Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung ausgeht. Auch der stärkere Einbezug der Eltern und die Einbindung in ökonomische Zusammenhänge sind Pluspunkte. Im Sinne unserer Ausbildungsbetriebe setzen wir große Hoffnungen in dieses Konzept.“

Die Landesregierung hatte sich im Zukunftsbündnis mit den Partnern der Wirtschaft, den Gewerkschaften und Sozialverbänden auf eine Weiterentwicklung der Beruflichen Orientierung verständigt. Die Vereinigung der Unternehmensverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord, die Universität Rostock, die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern als Netzwerkpartner haben an dem Konzept maßgeblich mitgewirkt.

Nach dem neuen Konzept beginnt die Berufliche Orientierung mit altersangemessenen Angeboten bereits in der Kita. In der Schule setzt sie sich in aufeinander aufbauenden Phasen und in allen Unterrichtsfächern fort.

Jede Schule benennt darüber hinaus eine beauftragte Lehrkraft für Berufliche Orientierung, die für die Umsetzung der Angebote an der jeweiligen Schule verantwortlich ist. Für den Aufbau der Beruflichen Orientierung und die Umsetzung des Konzepts erhalten die Lehrkräfte zwei Anrechnungsstunden im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2024/2025, in den Schuljahren darauf ist wöchentlich eine Anrechnungsstunde vorgesehen. Die Lehrkräfte erhalten zur Begleitung der Schülerinnen und Schüler wöchentlich weitere vier Stunden während des Zeitraums der Praxislerntage.

Von der Kita bis zum Ende der Sekundarstufe II führt das Land folgende Regelungen ab dem Schuljahr 2025/2026 verbindlich ein:

  • In der Kita und in der Primarstufe werden verschiedene Berufe vorgestellt. Das naturwissenschaftlich-forschende Entdecken wird gefördert.
  • An allen Schulen gibt es einen Projekttag pro Jahrgangsstufe. An Grundschulen können das zum Beispiel Arbeitsplatzbesichtigungen oder MINT-Projekttage sein. Das Portal „Handwerk macht Schule“ liefert zudem viele Themenideen für die Umsetzung.
  • An Gymnasien wird die Berufliche Orientierung ausgeweitet, um Schülerinnen und Schülern, die nach dem Abitur kein Studium aufnehmen möchten, zu fördern und ihnen berufspraktische Erfahrungen zu ermöglichen.
  • An den beruflichen Schulen soll es ebenfalls verstärkt Angebote der Beruflichen Orientierung geben. Fachgymnasien fokussieren sich in ihrem Berufs- und Studienorientierungskonzept stärker auf die Berufliche Bildung. Im Berufsvorbereitungsjahr 1 und 2 rücken berufsorientierende Angebote stärker in den Mittelpunkt. Dabei sind Kooperationen mit außerschulischen Partnern und der Jugendberufshilfe von Bedeutung.
  • Zusätzlich zum 25-tägigen Schülerbetriebspraktikum stehen in den Jahrgangsstufen 8 bis 11 weitere fünf Tage für Projekte mit externen Partnern zur Verfügung (z. B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern u. a.)
  • Regionale Schulen bieten im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 oder in einem Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 wöchentlich einen Praxislerntag im Umfang von mindestens vier bis maximal sechs Stunden an.
  • Betriebsbesichtigungen, regionale Berufsorientierungsmessen oder aber Unternehmenspatenschaften und Angebote im Rahmen der Ganztagsschule kommen hinzu.

Bei der Umsetzung der Beruflichen Orientierung übernehmen Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte eine Schlüsselrolle und erhalten vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Neben Checklisten und Handreichungen wird das Institut für Qualitätsentwicklung des Bildungsministeriums (IQ M-V) Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema anbieten, die demnächst den Schulen bekannt gegeben werden. Auf einem Fachtag im Februar 2024 hatte Bildungsministerin Simone Oldenburg Schulleitungen das neue Konzept bereits in Grundzügen vorgestellt. Die Veranstaltung verzeichnete 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die Einbindung der Eltern ist ebenfalls von großer Bedeutung, weil sie die Stärken und Neigungen ihrer Kinder besonders gut kennen und einschätzen können.

Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter finden alle wichtigen Informationen rund um die Berufliche Orientierung, Regelungen und Angebote von Unternehmen und anderen Einrichtungen gebündelt auf dem neuen Online-Portal „BOje“ (www.boje-mv.de). „BOje“ steht für „Berufliche Orientierung jederzeit erreichbar“ und wird durch das Bildungswerk der Wirtschaft MV e. V. im Auftrag des Bildungsministeriums betreut. Finanziert wird das Angebot durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Initiative „Bildungsketten“ unter Steuerung des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).

Zusätzlicher Rettungshubschrauber kommt

Ministerium favorisiert Standort in Pampow

Schwerin – Das Land plant eine zusätzliche, vierte Luftrettungsstation, die in Westmecklenburg errichtet werden soll. Das Gesundheitsministerium favorisiert dabei nach Auskunft von Ministerin Stefanie Drese den zentral gelegenen Standort Pampow.

Die bisherigen Standorte für die Luftrettung in Güstrow (Rettungstransporthubschrauber Christoph 34), Greifswald (Christoph 47) und Neustrelitz (Christoph 48) bleiben ebenso erhalten wie der Intensivtransporthubschrauber am Klinikum Südstadt Rostock, so die Ministerin.

Drese betonte, dass das Gesundheitsministerium sich in den vergangenen rund zwei Jahren intensiv mit der Überplanung der Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern befasst hat. „Als Ergebnis eines breit angelegten Beteiligungsprozesses u.a. mit der AG Luftrettung, dem Landesbeirat für das Rettungswesen und der kommunalen Ebene erachten wir einen vierten Rettungshubschrauber als wichtige Ergänzung zur Verbesserung der Luftrettung im westlichen Landesteil“, so Drese.

Durch die zunehmende Spezialisierung der Krankenhäuser und die verbesserten Behandlungsmöglichkeiten etwa bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall kommt es laut Drese im Rettungsdienst auf jede Minute an, wenn die Patientinnen und Patienten in das geeignete Krankenhaus transportiert werden. „Der Ausbau der Luftrettungskapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern ist deshalb eine sinnvolle Anpassung an die Herausforderungen im Gesundheitswesen“, sagte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass bei der Standortauswahl in Westmecklenburg zwei Flächen in Pampow und Herren Steinfeld unter den Aspekten der luftfahrtrechtlichen Genehmigung, der An- und Abflugsektoren, des Versorgungbereichs, der Unterstützung zur Hilfsfristerreichung Notarzt sowie der Ausfallwahrscheinlichkeit, Lärmemissionen und Wasserrettung miteinander verglichen wurden.

„Nach intensiver Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Standorte halten wir den Standort Pampow für besser geeignet. Entscheidende Faktoren waren neben der positiven Einschätzung durch die Landesluftfahrtbehörde und der vollumfänglichen Zustimmung eines Luftrettungsbetreibers auch Aspekte wie der Versorgungsbereich des Hubschraubers, die Abdeckung aller Regionen in Westmecklenburg mit Blick auf die Einhaltung der Hilfsfristen der Notärzte sowie auch die luftfahrtrechtliche Genehmigung“, so die Ministerin. Von der Bereitstellung eines zusätzlichen RTH verbessere sich die rettungsdienstliche Versorgung für alle Menschen in Westmecklenburg.

Drese: „Für die endgültige Entscheidung zum Bau einer Luftrettungsstation sind natürlich noch einige Voraussetzungen zu schaffen, etwa beim Grundstückserwerb oder durch eine finale gutachterliche Bewertung.“ Auch sei die Anpassung der Rettungsdienstplanverordnung notwendig. Der Betrieb des Rettungstransporthubschraubers sowie die Personalstellung werde ausgeschrieben.

Fachkräftesicherung ist Zukunftssicherung

Schwerin – Mit dem Thema „Fachkräftesicherung“ beschäftigte sich heute das 20. Arbeitsmarktfrühstück der Regionaldirektion Nord in Schwerin. Markus Biercher hat als Chef der RD-Nord namenhafte Entscheiderinnen und Entscheider aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft eingeladen und die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig für ein Grußwort gewinnen können. „Ohne ausreichend qualifizierte Fachkräfte im Handwerk, in der Pflege, in Bildung oder Industrie drohen unserem Land langfristige Wachstumseinbußen. Fachkräfte auszubilden, zu gewinnen und zu halten ist deshalb die größte arbeitsmarktpolitische Aufgabe der nächsten Jahre für uns hier in Mecklenburg-Vorpommern. Arbeits- und Fachkräftesicherung bedeutet Zukunftssicherung“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Für Biercher hat sich besonders der Jobturbo als praktischer Weg erwiesen, Geflüchtete schneller in den hiesigen Arbeitsmarkt zu integrieren: „In Mecklenburg-Vorpommern arbeiten bereits 4.600 Ukrainerinnen und Ukrainer und schließen damit einen Teil der Arbeits- und Fachkräftelücken in den Unternehmen. Dieser Aspekt ist nicht zu unterschätzen, um den Wirtschaftsstandort im Land zu sichern.“

Die Landesregierung habe dazu eine Fachkräftestrategie entwickelt, die auf vier Säulen fußt. Der erste Schwerpunkt sei Ausbildung und Qualifizierung. „Eine gute Ausbildung ist das Fundament für die Fachkräfte von morgen. Deshalb stärken wir die berufliche Orientierung und Ausbildung. Wir bauen berufliche Schulen zu Kompetenzzentren aus, so wie in Waren. Dort ist zum Start des Schuljahres 24/25 mit Fördermitteln von rund 849.000 Euro ein digitales Kompetenzzentrum für Holztechnik eingerichtet worden“, sagte Schwesig. Die zweite Säule sei die Ausschöpfung von Erwerbspotenzialen, „bei den Jüngeren, die einen Einstieg in den Arbeitsmarkt finden müssen sowie bei den Langzeitarbeitslosen, die sich schwertun, wieder reinzukommen.“ Aktuell gebe es 62.000 Arbeitslose im Land, aber auch 15.000 offene Stellen. Hier gilt es Arbeitsuchenden beruflich und bedarfsorientiert weiterzubilden, um offene Stellen passend, schnell und langfristig zu besetzen.

Die Anwerbung von Fachkräften aus dem In- und Ausland sei ein dritter Schwerpunkt. „Dafür entwickeln wir die Welcome-Center zu Welcome-Service-Centern weiter, fördern den Aufbau eines Netzwerks von Beratungsstellen bei den Wirtschaftskammern und richten eine zentrale Anlaufstelle rund um das Thema Fachkräfteeinwanderung ein. Die Fachkräfte-Service-Zentrale soll zu Beginn des neuen Jahres ihren Dienst beginnen“, so die Ministerpräsidentin. Der vierte Faktor sei attraktive Arbeitsbedingungen. „Natürlich zählen dazu vor allem gute Löhne. Das ist Aufgabe der Arbeitgeber und der Gewerkschaften. Dazu zählen aber auch eine gute Kinderbetreuung und Bildung“, so Schwesig. Mecklenburg-Vorpommern verfüge über ein sehr gutes Kinderbetreuungs-Angebot. „Die Eltern im Land können sich darauf verlassen, dass es bei der beitragsfreien Kita bleibt.“

Markus Biercher unterstreicht die Strategie zur Fachkräftesicherung und -gewinnung der Landesregierung mit Nachdruck: „Die Landesregierung agiert mit Blick auf den Arbeitsmarkt umsichtig und konstruktiv, weil sie aus meiner Sicht Rahmen schafft, die Unternehmen durch verlässliche Kinderbetreuung oder ein Welcome-Center direkt stärkt und flexibler planen lässt. Dies ist besonders wichtig, weil der demografische Wandel mittlerweile alle Branchen und jedes Unternehmen betrifft. Automatisierung oder Digitalisierung fängt nicht jeden notwendigen Transformationsprozess auf. Alle Arbeitsagenturen im Land informieren und beraten aber Unternehmen zur Umsetzung solcher Prozesse. Berufsbegleitende Weiterbildung der Beschäftigten im Betrieb fördern wir nachdrücklich.“

Für den Arbeitsmarktexperten sind zusätzlich zwei Stellschrauben von besonderer Wichtigkeit: „Schon heute erkennen wir, dass die Gesamtbeschäftigung im Land insbesondere durch ausländische Arbeits- und Fachkräfte gehalten wird. Sie arbeiten im Gesundheitswesen, der Gastronomie und Hotellerie, der Logistik oder im Hafen und sichern damit schon heute Unternehmen ihre Umsätze und Wettbewerbsfähigkeit. Des Weiteren muss der Berufseinstieg für jeden jungen Menschen durch eine rechtzeitige Berufsorientierung in Schule und Betrieb sichergestellt sein, um auch hier für ein lebenslanges selbstbestimmtes Leben zu sorgen.“

Anja Melzer, Geschäftsführerin der Gesamthafenbetriebsgesellschaft Rostock mbH, beschäftigt im Rostocker Hafen 70 Arbeits- und Fachkräfte und bildet 35 Auszubildende aus: „Unsere internationale Belegschaft stellt sich einem harten Wettbewerb und den oben beschriebenen Veränderungen. Besonders gute und wertvolle Erfahrungen haben wir gemacht, als wir uns entschieden haben, vier Ukrainerinnen und Ukrainer einzustellen. Sie sind verlässlich, motivierte und großartige Kolleginnen und Kollegen, die von der Belegschaft sehr geschätzt werden.“

Klimareport für M-V vorgestellt

Klima in Rostock bald wie in Westfrankreich?

Schwerin – Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist der Klimawandel vielfältig sichtbar:   Es gibt einen ungebrochenen Trend der Erwärmung. Die durchschnittliche Jahresmitteltemperatur ist hierzulande seit Beginn der Industrialisierung um ca. 1,7 Grad angestiegen, wenngleich es regionale Unterschiede gibt. Konkret bedeutet dies: 15 der 20 wärmsten Jahre seit Beginn der flächendeckend verfügbaren Klimadaten im Jahr 1881 traten hierzulande im 21. Jahrhundert auf. Die Jahre 2019 und 2020 waren mit einem Jahresmittel von 10,5 bzw. 10,4 °C die bisher wärmsten Jahre in M-V und lagen damit mehr als zwei Grad über dem vieljährigen Jahresmittel des international gültigen Klima-Referenzperiode 1961 – 1990.

Das sagt die aktualisierte Auflage des Klimareports Mecklenburg-Vorpommerns, der heute bei einem Pressegespräch in der Schleifmühle in Schwerin durch Landesklimaschutzminister Dr. Till Backhaus und Tobias Fuchs, Vorstand Klima und Umwelt des Deutschen Wetterdienstes, vorgestellt wurde.

Extreme Wetterereignisse nehmen zu

„Der Klimawandel ist auch in Mecklenburg-Vorpommern längst Realität. Sicher ist vielen bereits aufgefallen, dass sich beispielsweise Vegetationsbeginn- und ende verschoben haben. Laut des neuen Klimareports setzt die Vegetationsperiode mit Beginn der Blüte der Salweide inzwischen etwa neun Tage früher ein und endet im Herbst mit Blattverfärbung der Stieleiche etwa drei Tage später, sodass sich die Vegetationsperiode um ca. zwölf Tage verlängert. Das hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Landwirtschaft, einem der stärksten Wirtschaftszweige des Landes. Die Temperaturentwicklung im Land ist stark von der Nähe zur Ostsee abhängig. Die hohe Wärmekapazität des Wassers sorgt für relativ milde Winter und mäßig warme Sommer in den Küstenregionen. Die Menge des Niederschlags hat seit 1881 nur leicht um etwa 42 l/m² zugenommen. Dabei sind von der Zunahme insbesondere die Wintermonate betroffen. Die räumliche Verteilung der Niederschlagsmenge in Mecklenburg-Vorpommern ist von der Zufuhr atlantischer Meeresluftmassen geprägt. Im Südosten von Mecklenburg-Vorpommern sind die niedrigsten Jahresniederschlagsmengen zu beobachten. Die Maxima des Niederschlags finden sich in Westmecklenburg sowie im Nordosten der Insel Rügen, im Bereich der Halbinsel Jasmund.

Klimamodellen zufolge könnten sich diese Trends in Zukunft weiter verstärken. Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Dürren oder auch Starkregen werden zunehmen. Umso wichtiger ist eine gute Datengrundlage, wie sie der vorliegende Klimareport liefert, damit die notwendige Anpassung an den Klimawandel in unserem Bundesland effektiv umgesetzt werden kann“, betonte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Klima in Rostock nähert sich westlicheren Regionen Frankreichs an

Tobias Fuchs bestätigte, dass der aktuellste 6. Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPCC) bis Ende dieses Jahrhunderts eine weitere deutliche Klimaerwärmung erwarten lässt. „Die Temperaturentwicklung für den langfristigen Planungshorizont wird stark vom gewählten Szenario bestimmt. Basierend auf dem Klimaschutzszenario ist eine Erhöhung um 1,1 °C zu erwarten. Unter den Bedingungen des Hochemissionsszenarios wird eine Erwärmung um etwa 3,7 °C erwartet. Klimaprojektionen zeigen beispielsweise, dass sich die Temperatur in der Hansestadt Rostock zukünftig denen im Westen Frankreichs annähern könnte, falls keine effektiven Maßnahmen gegen den Klimawandel und die Emission von Treibhausgasen ergriffen werden. Ich freue mich daher sehr, dass wir heute mit dieser gemeinsamen Veröffentlichung einen wichtigen Schritt in Richtung zu einem besseren Verständnis und zum Umgang mit dem Klimawandel in Mecklenburg-Vorpommern machen.“

Land ist auf erhöhte Waldbrandgefahr eingestellt

Mit Blick auf seinen Zuständigkeitsbereich wies Minister Backhaus des Weiteren darauf hin, dass sich im Zuge des Klimawandels die meteorologisch induzierte Waldbrandgefahr erhöht hat. Der Vergleich der Zeiträume 1961 – 1990 und 1991 – 2020 zeigt, dass die Anzahl der Tage mit geringer Gefahr je nach Region um acht bis 19 Tage abgenommen und sich auf 55 Prozent im Mittel über alle Regionen verringert hat. Gleichzeitig erhöhte sich im Zeitraum 1991 – 2020 sowohl die Anzahl der Tage mit mittlerer als auch mit höherer Waldbrandgefahr. Der prozentuale Anteil der Tage mit mittlerer Gefahr stieg auf 36 Prozent, der von Tagen mit hoher Gefahr auf neun Prozent.

Das Land hat diese Entwicklung im Blick und bereits in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen zur Waldbrandprävention etabliert: Mit der Waldbrandzentrale in Mirow können die Waldbrände früh erkannt und bekämpft werden. In den Landeswäldern selbst werden jedes Jahr neue Waldbrandwundstreifen angelegt. Um die Brandlast im Wald zu minimieren setzt die Landesforstanstalt im Zuge des Waldumbaus auf Laubbaumarten und Sträucher, die den Wuchs von Gräsern verhindern. Weiterhin unterstützt das Land intensiv die Modernisierung der Feuerwehren im Land. So wurden seit 2014 53 neue Löschwasserentnahmestellen landesweit gefördert und errichtet. Außerdem werden die Rettungswege im Wald ausgebaut. Zur Unterstützung der Einsatzkräfte im Falle eines Waldbrandes stellt die Forstbehörde alle fünf Jahre eine aktualisierte Waldbrandeinsatzkarte zur Verfügung. Im Juni 2022 wurde das Projektzentrum für Waldbrandschutz in Kaliß eröffnet. Es dient neben den Büroräumen auch als Schulungsstätte für Forst und Feuerwehr.

Nord- und Ostsee: Pegelanstieg von 1 bis 4mm/Jahr

Der Klimawandel wirkt sich auch auf den Meeresspiegelanstieg und die Meerestemperatur aus: „Im Vergleich zur Nordsee ist die Ostsee im Jahresmittel deutlich kälter. Die über die gesamte Ostsee gemittelte Oberflächentemperatur schwankt klimatologisch zwischen knapp 2 °C im Februar und März und knapp 18 °C im August. Dennoch macht die flächendeckende Analyse des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie die fortschreitende Erwärmung deutlich“, informierte DWD-Vorstand Fuchs. Der global gemittelte Meeresspiegel ist seit dem Jahr 1900 um über 20 cm angestiegen, sagte er weiter. Die Anstiegsrate des Meeresspiegels beschleunigte sich dabei von 1,35 mm/Jahr für den Zeitraum von 1901 – 1980 auf 3,7 mm/Jahr für den Zeitraum 2006 – 2018. An der Nord- und Ostseeküste zeigen Pegelmessungen einen ähnlich hohen Anstieg von 1 bis 4 mm/Jahr. Für die Zukunft sagen Klimamodelle einen weiteren Anstieg voraus. Neue Untersuchungen über Ozeanerwärmung und zu den Eisschilden in der Antarktis und Grönland lassen eine weitere Beschleunigung des Anstiegs als wahrscheinlich erscheinen.

„Die Erkenntnisse aus dem Klimareport M-V stützen mein Credo, dass dem Küstenschutz im Kontext der Auswirkungen des Klimawandels eine hohe Bedeutung zukommt. Ohne die derzeitig vorhandenen Küstenschutzanlagen wäre bei einer sehr schweren Sturmflut eine Fläche von 1100 km² überflutet. Die größten Auswirkungen dürften sich dabei in den Küstenstädten Rostock, Greifswald und Wismar ereignen. Außerdem können sich in den küstennahen Niederungsgebieten Überflutungen weit ausdehnen und zahlreiche Ortschaften erreichen. Auch sind Infrastrukturen insbesondere Verbindungsstraßen auf der Halbinsel Fischland/ Darß-Zingst oder auf der Insel Usedom überflu-tungsgefährdet.

Abschließend ordnete Minister Backhaus den Klimareport M-V in die politische Arbeit des Landes ein: „Ich bin dem DWD für die Erhebung und Zusammenstellung der Daten sehr dankbar. Der Klimareport ist für uns der erste von drei Schritten hin zu einer Klimaanpassungsstrategie. Auf Basis der Daten wird mein Haus in Zusammenarbeit mit den betreffenden Ressorts im zweiten Schritt eine Klimarisikoanalyse vornehmen, deren Ziel es ist, die Risiken der Auswirkungen des Klimawandels auf M-V zu identifizieren und zu bewerten sowie Handlungserfordernisse abzuleiten und entsprechend ihrer Dringlichkeit zu priorisieren. Die Risikoanalyse soll im zweiten Quartal 2025 (abgeschlossen sein. Was folgt ist im dritten Schritt die Entwicklung einer Klimaanpassungsstrategie. Diese soll mit den Kommunen und der breiten Öffentlichkeit abgestimmt und zum Jahressende 2026 vorliegen.“  Die Klimaanpassungsstrategie ist laut Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) für alle Bundesländer verpflichtend und muss bis zum Ablauf des 31. Januar 2027 dem zuständigen Bundesministerium vorgelegt werden. Die Klimaanpassung soll auch im Landesklimaschutzgesetz verankert werden.

Neugestaltung der Smitlowstraße

Stralsund – Die Hansestadt Stralsund plant, die Smiterlowstraße in der Frankenvorstadt zwischen dem Wulflamufer und der Otto-Voge-Straße neu zu gestalten. In Anlehnung an die bereits fertig gestellten Quartiersstraßen soll die Smiterlowstraße eine Asphaltdeckschicht erhalten, um Schallimmissionen zu reduzieren und die Straße radfahrfreundlich zu machen.

Beidseitig sollen Gehwege hergestellt werden. Im Bereich der Parkbuchten sollen drei Laubbäume und ein weiterer Baum am Anfang zwischen Gehweg und Spielplatz angepflanzt werden. Die Straßenbeleuchtung wird auf insektenfreundliche LED-Lampen umgestellt, außerdem werden Leerrohre für den Breitbandausbau verlegt.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1,08 Millionen Euro, wovon rund 865.000 Euro aus Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Kommune bereitgestellt werden. Im April 2025 soll die Neugestaltung beginnen und zum Jahresende abgeschlossen sein.

Hohe Zahlen bei Alkoholkonsum

Drese: „Es muss sich etwas ändern – und das beginnt in den Köpfen“

Schwerin – Mit Besorgnis reagiert Gesundheitsministerin Stefanie Drese auf die neuen Studiendaten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Alkoholkonsum 12- bis 25-Jähriger. Danach hat besonders das sogenannte Rauschtrinken nach einem vorübergehenden Rückgang während der Corona-Pandemie wieder deutlich zugenommen. Drese erneuerte ihre Forderung nach mehr Aufklärung und einem strikten Alkoholverbot bis 16.

Nach Angaben der BZgA haben im vergangenen Jahr 17,1 Prozent der männlichen Jugendlichen und 13,1 Prozent der weiblichen Jugendlichen sowie 46,2 Prozent der jungen Männer und 32 Prozent der jungen Frauen fünf oder mehr Gläser Alkohol bei einer Gelegenheit getrunken, um einen veränderten Bewusstseinszustand (Rausch) herbeizuführen.

„Das sind erschreckende Zahlen. Alkoholkonsum schädigt das Gehirn, besonders bei Heranwachsenden. Je früher Jugendliche Alkohol trinken, desto größer sind die gesundheitlichen Risiken und ist die Gefahr einer Suchterkrankung im Erwachsenenalter“, sagte Drese am Mittwoch in Schwerin.

Drese hatte vor diesem Hintergrund in der Gesundheitsministerkonferenz der Länder eine Initiative zur Abschaffung des begleiteten Trinkens ab 14 Jahren gestartet. Darüber hinaus betonte die Ministerin die hohe Bedeutung von Präventionsmaßnahmen und Informationsangeboten.

In Mecklenburg-Vorpommern sei neben den Suchtberatungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST) ein wichtiger Ansprechpartner. Die Angebote der LAKOST können grundsätzlich landesweit abgerufen werden, so Drese.

Als Beispiele führte die Ministerin die App-gestützte Präventionsmaßnahme „Dein Leben gehört dir“ für Schülerinnen und Schüler, Themen-Elternabende vor Ort oder Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer an. Auch das interaktive Präventionsprojekt „Volle Pulle Leben – Auch ohne Alkohol“ vermittelt jungen Menschen viel über Risiken, Suchtgefahren und Wirkungen von Alkohol, so Drese.

„Es muss sich etwas ändern – und das beginnt in den Köpfen. Noch immer wird der Alkoholkonsum vor allem bei Jugendlichen verharmlost, die Gefahren werden bagatellisiert“, sagte Drese und verwies auf das durchschnittliche Einstiegsalter für Alkoholkonsum in Mecklenburg-Vorpommern, das bei 14,3 Jahren liegt.