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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Herbst-Steuerschätzung 2024

Geringere Einnahmeerwartungen / Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Wir sparen beim Staat, nicht an den Bürgerinnen und Bürgern.“

Schwerin – Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat in seiner Herbst-Steuerschätzung erneut geringere Steuereinnahmen prognostiziert. Gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2024 reduzieren sich die Einnahmeerwartungen für Bund, Länder und Gemeinden im Schätzzeitraum 2024 bis 2028 um insgesamt 58 Milliarden Euro.

Hauptursachen für die Rückgänge sind die schwächere wirtschaftliche Entwicklung im Jahresverlauf sowie neue Rechtsänderungen, wie beispielsweise die Umsetzung von Urteilen des Bundesfinanzhofs zur Kapitalertragsteuer von ausländischen Investmentfonds. Die wirtschaftlichen Aussichten ab 2025 sind nach der aktuellen Herbstprojektion der Bundesregierung etwas besser als noch im Frühjahr angenommen.

Für Mecklenburg-Vorpommern werden mit dem aktuellen regionalisierten Schätzergebnis zusätzlich zu den gesamtstaatlichen Effekten erstmals die Auswirkungen des Zensus 2022 sichtbar. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet mit rd. 3,5 Prozent gemeinsam mit Berlin und Hamburg den deutschlandweit größten relativen Einwohnerrückgang, dieser fällt rund 1,85 Prozentpunkte höher aus als im deutschlandweiten Durchschnitt.

Da die Einwohnerzahl die maßgebende Bezugsgröße im bundesstaatlichen Finanzausgleich darstellt, führt der überdurchschnittliche Einwohnerrückgang zu hohen Einnahmeverlusten.

Für den Landeshaushalt werden insgesamt Mindereinnahmen in Höhe von 242 Millionen Euro für das Jahr 2024 sowie 563 Millionen Euro für das Jahr 2025 gegenüber den geplanten Steuereinnahmen erwartet. Gegenüber den bisherigen Einnahmeerwartungen kommt damit ein zusätzliches Defizit in Höhe von 29 Millionen Euro auf Mecklenburg-Vorpommern zu.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die schlechteren Einnahmeerwartungen stellen uns vor erhebliche Herausforderungen. Es wird schwieriger, unsere erfolgreiche Finanzpolitik aus Sparen, Schuldenabbau und zugleich hohen Investitionen wie bisher fortzusetzen. Angesichts dieser Entwicklungen wird die Landesregierung ihren Weg der Staatsmodernisierung und des Bürokratieabbaus jedoch entschlossen weitergehen.

Wir sparen beim Staat, nicht an den Bürgerinnen und Bürgern. Um auf die veränderte finanzielle Lage reagieren zu können, prüft das Finanzministerium derzeit die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts für 2025.“

Während die Einnahmeprognosen für das Land sinken, entwickeln sich die prognostizierten Steuereinnahmen der Kommunen, insbesondere aus der Gewerbesteuer, im Vergleich stabiler. So wird nach dem aktuellen Schätzergebnis für das Jahr 2024 eine Verbesserung der kommunalen Steuereinnahmen um 67 Millionen Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung erwartet. Die positiven Effekte werden sich aber in den Folgejahren abschwächen.

Das niedrigere Einnahmeniveau des Landes wird deutliche Auswirkungen auf die Höhe der Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich ab 2025 haben. Das Land wird die Kommunen hierüber nach endgültiger Klärung von Abrechnungseffekten im bundesstaatlichen Finanzausgleich zeitnah informieren.

Ankurbelung der Wirtschaft

Leipzig – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich auf ihrer Jahreskonferenz in Leipzig zu wirtschaftlichen Fragen verständigt. „Wir sind uns einig, dass die Automobilindustrie bei der Transformation unterstützt werden muss. Kaufanreize für Elektrofahrzeuge und der Ausbau der Ladeinfrastruktur sind hierfür ein konkreter Vorschlag. Das ist auch für unsere Zulieferbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern von enormer Bedeutung.

Bei der Energiepolitik haben wir uns auf konkrete Punkte geeinigt, die für uns in Mecklenburg-Vorpommern wichtig sind. Die Länder bekennen sich zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wasserstoffwirtschaft. Für die Grundlastfähigkeit ist dabei auch Biogas von großer Bedeutung. Wir sehen Fortschritte bei der Energieversorgung und bei der Stabilisierung der Energiepreise.

Beim Netzausbau sprechen sich die Länder dafür aus, dass der Netzausbau nicht nur über Netzentgelte und damit über die Stromrechnung der Bürger und der Unternehmen, sondern auch über Steuermittel finanziert wird. Wir finden es richtig, dass die Bundesregierung die Wirtschaft bei den Energiekosten entlasten will. Für Mecklenburg-Vorpommern ist dabei besonders wichtig, dass auch kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die MPK hat sich darüber hinaus auf einen Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verständigt. Er soll den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – so der Beschluss – „digitaler, schlanker und moderner“ aufstellen.

Konkret bedeutet der Vertrag, dass die Sender die Zahl der Hörfunkprogramme und TV-Kanäle reduzieren müssen. Bei den Mediatheken soll stärker miteinander kooperiert werden. Weiter sieht der Vertrag eine Begrenzung der Intendantengehälter vor. Die Sender haben auch künftig die Möglichkeit, in den sozialen Medien und über Faktenchecks zu informieren.

„Das ist ein ausgewogenes Paket, das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest macht. Wir wollen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig seinen Auftrag erfüllen kann, müssen die Sender ihre Angebote stärker bündeln. Die vorgesehenen Einsparungen sind ein wichtiger Beitrag dazu, den Rundfunkbeitrag langfristig zu stabilisieren.

Ich habe mich besonders dafür eingesetzt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender auch weiter in den sozialen Medien präsent sein können. Dort, wo die Fake News zirkulieren, brauchen wir die Informationskompetenz der öffentlich-rechtlichen Sender. Solide Faktenchecks sind die Grundlage für die demokratische Debatte“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Konferenz. Über die künftige Rundfunkfinanzierung soll auf der nächsten MPK im Dezember beraten werden.

Interreg South Baltic Programme

Neue Projekte befürwortet

Schwerin – Vom 25.04.2024 bis zum 26.06.2024 fand im Programm bereits der dritte Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen statt und am 24.10.2024 hat sich der Begleitausschuss nun einstimmig für zwei Förderprojekte mit Beteiligung von Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

Mit dem Projekt „DeCoInter“ wird die Energiewende der South Baltic-Regionen und Häfen durch die Umsetzung blauer, erneuerbare Energien und die Bereitstellung grüner Kraftstoffe im maritimen Sektor durch geeignete Instrumente und Strategien unterstützt. Gesamtbudget des Projektes sind rund 2,1 Millionen Euro, davon werden rund 1,7 Millionen Euro durch EFRE-Mittel gefördert.

Das Projekt „Horse tourism für everyone“ strebt mit der Gesamtförderung von rund 2 Millionen Euro an EFRE-Mitteln an, die South Baltic Region in ein integratives Ganzjahresziel für den Pferdetourismus umzuwandeln. Das soll geschehen, indem Tourismusanbieter bei der Schaffung und Förderung innovativer Angebote unterstützt werden, die den Reitsport für breitere Besucher- und Einwohnergruppen zugänglich machen.

Eine erneute Chance auf eine Förderung besteht für die Antragsteller bei den nächsten Aufrufen, die für den Zeitraum vom 05. November 2024 bis zum 04. Februar 2025 geplant sind.

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den Programmpartnern Deutschland/MV, Polen, Schweden, Dänemark und Litauen über die Südliche Ostsee-Grenze hinweg wird mit dem INTERREG Programm Südliche Ostsee (South Baltic Programme) im Rahmen der „Europäischen Territorialen Zusammenarbeit“ in der Förderperiode 2021 bis 2027 fortgesetzt.

Dem Programm stehen 87,7 Mio. Euro an EFRE-Mitteln für Projektförderung zur Verfügung. Angestrebt wird hiermit ein nachhaltiges und innovatives regionales Wachstum durch die Zusammenarbeit lokaler und regionaler Akteure in der blauen und grünen Wirtschaft. Die Wachstumsrichtung spiegelt sich im Motto der neuen Programmperspektive wieder: „United by the Sea into action for a blue and green future. – Innovative, Sustainable, Attractive and Active South Baltic“.

Küstenschutz für die Sicherheit der Menschen

Schwerin – Anlässlich der Debatte um eine Strandbewirtschaftung auch in die Sturmflutsaison hinein, wie sie von einigen Akteuren im Land gefordert wird, nimmt der für den Küstenschutz zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus Stellung und verweist auf die Notwendigkeit der Sicherheitsmaßnahmen: „Ich kann das Ansinnen aus der Tourismusbranche sehr gut verstehen, das schöne Herbstwetter zu nutzen, um Gästen auch in den Herbstferien Strandkörbe und andere Angebote am Strand zu bieten.

Strandkörbe sind quasi ein Markenzeichen für unser Land und ich freue mich auch, wenn ich zufriedene Gäste und Unternehmerinnen und Unternehmer an den Stränden sehe. Wir sollten in der Debatte aber auch die Gefahren ehrlich im Blick behalten. Das Ende der Badesaison ist nicht willkürlich auf den 15. Oktober gesetzt und auch das damit verbundene Ende der regulären Strandbewirtschaftung hat einen ernsten Hintergrund.

Mitte Oktober steigt die Gefahr von Sturmfluten massiv an. Sturmfluten können auch sehr kurzfristig auftreten und hohen Schaden anrichten – wenn wir nicht entsprechend darauf vorbereitet sind. Unsere Aufzeichnungen belegen das und ich möchte eindringlich vor einer Hochwasserdemenz warnen. Erst letztes Jahr hat im Oktober eine Sturmflut erhebliche Schäden an der touristischen Infrastruktur hinterlassen.

Auch erinnere ich an die Sturmflut am 15. Oktober 2009, die genau zum Ende der Badesaison eintraf. Die Bilder von zerstörten oder schwimmenden Strandkörben sind vielleicht noch dem ein anderen im Gedächtnis“, warnt Minister Backhaus.

Um dennoch eine praktische Lösungen im Sinne beider Seiten zu finden, kündigt der Minister an. dass es noch vor der kommenden neuen Badesaison ein Gespräch zwischen den Strandbewirtschaftenden auf Usedom und dem Küstenschutz geben soll: „Ich bin mir sicher, dass sich dort Kompromisse finden lassen, um die Konflikte zu befrieden“, so Backhaus.

Grundsätzlich betont der Minister die Zugänglichkeit der Strände für die Arbeit des Küstenschutzes und wirbt um Verständnis für die Maßnahmen:

„Um Schäden für Leib und Leben in bewohnten Küstenabschnitten abzuwenden, haben wir in Mecklenburg-Vorpommern einen gut funktionierenden Küstenschutz, der seine Aufgaben sehr gewissenhaft und entsprechend der Gesetzeslage erfüllt. Unsere Kolleginnen und Kollegen beim Küstenschutz müssen jedes Jahr zahlreiche Arbeiten an unseren Schutzanlagen vornehmen und diese Arbeiten können nun einmal nur passieren, wenn die relevanten Bereiche frei zugänglich sind.

Da geht es um Unterhaltungsarbeiten wie Aufspülungen zur Dünenverstärkung oder Reparatur von Buhnen oder Ufermauern auf dem Strand und im Vorstrand. Das geht eben nicht während der Badesaison, sondern nur danach. Ziel der Saisonregelung ist es daher, bauliche Anlagen auf dem Strand und sonstige Nutzungen des Strandes nur zuzulassen, wenn die Belange des Küstenschutzes als öffentliche Aufgabe nicht beeinträchtigt werden.

Das ist deshalb ganz explizit keine Willkür oder Schikane, sondern dient zuallererst der Sicherheit von Menschen und deren Sachwerte – und letztlich auch den Strandbewirtschaftenden, die im nächsten Jahr wieder einen schönen Strand vorfinden wollen. Ich bitte hier wirklich um Verständnis“, so der Küstenschutzminister.

Ebenfalls will Backhaus dem Eindruck widersprechen, dass nach dem 15. Oktober gar keine Strandbewirtschaftung mehr möglich sei. Das entspreche nicht der Wahrheit sagt er und verweist auf die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigungen:

„Es ist in Mecklenburg-Vorpommern durchaus möglich, unter bestimmten Bedingungen auch über das Ende der Badesaison den Strand zu bewirtschaften, auch zur Vermietung von Strandkörben.

Es gibt die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen, die unsere Staatlichen Ämter auch erteilen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Wenn in einem der betreffenden Bereich keine Unterhaltungsmaßnahmen stattfinden und der Nachweis der Antragstellenden erfolgt, dass man an das Sturmflutvorhersagesystem angeschlossen ist (BSH-FACT 24, oder DWD), sowie den Nachweis erbringt, dass man seine Anlagen innerhalb von 12 Stunden nach Eingang der Sturmflutwarnung beseitigen kann, kann für wenige Tage auch eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot erteilt werden.

Diese Ausnahmegenehmigungen werden jedes Jahr viel genutzt. Der Hinweis bei Antragsstellung, dass man auf seinem Handy eine Wetter-App installiert habe, reicht allerdings nicht“, so Backhaus abschließend.

30 Jahre Landesseniorenbeirat

Drese: Landesseniorenbeirat steht seit 30 Jahren für gesellschaftliche Teilhabe und politische Mitbestimmung

Banzkow – Sozialministerin Stefanie Drese würdigt den Landesseniorenbeirat als laute Stimme der älteren Generation und nicht mehr wegzudenkende Institution zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren. „Für ihren Einsatz für ein selbstbestimmtes Leben und die politische Beteiligung der über 60-Jährigen gilt Ihnen und Ihren Vorgängerinnen und Vorgängern mein großer Dank“, sagte Drese mit Blick auf den Vorstand des Landesseniorenbeirates M-V auf der Festveranstaltung zum 30-jährigen Bestehen des Gremiums am Donnerstag in Banzkow.

Drese hob hervor, dass der Landesseniorenbeirat als verlässlicher Ansprechpartner der Landesregierung und wichtiger Akteur für die Seniorenarbeit in allen Lebensbereichen einstehe. Durch das Seniorenmitwirkungsgesetz M-V sei das bürgerschaftliche Engagement noch einmal ganz besonders anerkannt und verbindlich festgeschrieben worden. „Diese Anerkennung und Sicherung der Mitsprache motiviert die Seniorenvertretungen auf Landes- und kommunaler Ebene sich kritisch und konstruktiv insbesondere in die Entwicklung der Seniorenpolitik in Mecklenburg-Vorpommern einzubringen“, sagte Drese.

„Der Landesseniorenbeirat gibt nicht nur Stellungnahmen und Empfehlungen zu Gesetzen und Verordnungen ab, sondern fördert die aktive Beteiligung am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“, so die Ministerin. Zudem beteilige er sich aktiv an einer Vielzahl von Arbeitsgruppen und Fachausschüssen der Landesregierung und anderer Organisationen, Verbände und Vereine. Als Beispiele benannte Drese die Mitarbeit im Landespflegeausschuss, beim Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, in der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung und aktuell als Gründungsmitglied des Anti-Diskriminierungsverbandes.

Die Ministerin ging in ihrer Rede auf zwei landespolitische Themen ein, die für Seniorinnen und Senioren eine besonders hohe Bedeutung haben. „Mit der Einrichtung eines ‚Runden Tisches gegen Einsamkeit im Alter‘ wollen wir die Vereinsamung als unterschätztes gesellschaftliches Phänomen stärker beleuchten, Strategien gegen Einsamkeit erarbeiten sowie den Grundstein für ein landesweites Bündnis gegen Einsamkeit legen“, verdeutlichte Drese.

Als weiteres wichtiges Thema stellte Drese die Entwicklung einer landesweite Engagement-Strategie heraus. „Durch Verbesserung der Rahmenbedingungen, die Gewinnung neuer Engagierter, die Verbesserung des Miteinanders zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen vor Ort sowie die gemeinsame Gestaltung einer solidarischen und vielfältigen Gesellschaft, an der jeder Mensch teilhaben kann, möchten wir in MV das bürgerschaftliche Engagement stärken und Antworten auf veränderte Motive zur Aufnahme eines Ehrenamtes geben“, sagte die Ministerin.

„Unser Land steht vor großen Herausforderungen. Neue Wege müssen beschritten werden. Ich möchte Sie bitten und herzlich einladen, mit uns gemeinsam daran zu arbeiten: sei es mit Vorschlägen in den Seniorenbeiräten vor Ort oder dem Landesseniorenbeirat. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um gute Lösungen für Ältere in unserem schönen Bundesland zu finden. Ich bin fest überzeugt: ein gutes Leben im Alter ist nicht zuletzt Ergebnis solch breiter Beteiligung“, betonte Drese in Banzkow.

Der Landesseniorenbeirat vertritt die Interessen und Belange der älteren Generation in Mecklenburg-Vorpommern. Er ist Dachorganisation der acht Seniorenbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte und versteht sich als ein Forum der Meinungs- und Willensbildung sowie des generationenübergreifenden Erfahrungsaustausches auf sozialem, politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet. Er arbeitet partei- und verbandsunabhängig und ist weltanschaulich neutral.

In Mecklenburg-Vorpommern sind gut 586.000 Menschen 60 Jahre oder älter. Das entspricht etwa 36 Prozent der Gesamtbevölkerung des Landes. Davon sind rund 149.000 im Alter von 60 bis 64 Jahren, 239.000 im Alter von 65 bis 74 Jahren und gut 198.000 im Alter ab 75 Jahren (Stand 31.12.2023/ Quelle: Statistisches Jahrbuch M-V 2024).

Deutscher AltenpflegePreis 2024

Deutscher AltenpflegePreis 2024 geht an Pflegeeinrichtung aus Mecklenburg-Vorpommern

Parchim – Das Caritas Altenpflegeheim St. Nikolaus in Parchim gewann heute mit dem Projekt „Gemeinsam auf Tour“ den Deutschen Altenpflegepreis 2024. Der Preis des renommierten Fachverlages Vincentz wird jährlich an nur ein einzelnes Konzept deutschlandweit vergeben.

Sozialministerin Stefanie Drese freute sich über die hochkarätige Auszeichnung für eine Einrichtung aus Mecklenburg-Vorpommern: „Insbesondere in Zeiten, in denen Personal- und Zeitmangel die Pflege vor große Herausforderungen stellen, brauchen wir frische Ideen und Ansätze um die Pflege zukunftsfest zu machen. Das ist in Parchim wirklich beispielhaft gelungen,“ gratulierte Drese dem Caritas-Team zum „wohlverdienten Sieg“.

Prämiert wurde der neuartige Ansatz des Pflegeheims, nach dem die starren Wohnbereichsgrenzen im Haus abgeschafft und durch einen kompetenzbasierten Ansatz ersetzt wurden. „Damit umsorgt in Parchim nicht mehr automatisch eine Gruppe an Pflegekräften einen einzigen Wohnbereich. Stattdessen orientieren sich Zuständigkeiten an den Fähigkeiten der Pflegekräfte und an den Bedürfnissen und Vorlieben der Bewohnerinnen und Bewohner“, erklärte Drese.

Hilfskräfte können so bei Menschen mit geringeren Pflegebedarfen zum Beispiel in eigenen Touren selbstständiger arbeiten und Personal mit bestimmten Fachkenntnissen mehr Verantwortung im gesamten Haus übernehmen. Auch die Praxisanleitung konnte aus der täglichen Pflegeroutine herausgelöst werden und unternimmt nun eigene Runden mit den Auszubildenden.

„Das innovative Konzept fördert die Personalentwicklung des Pflegeheimes, sorgt für eine hochwertige Pflege und zugleich eine bessere Versorgungsqualität der Bewohnenden. Denn sie werden nun von Teams betreut, die noch besser auf sie zugeschnitten sind. Das ist für sie also ein echter Zugewinn an Lebensqualität“, unterstrich die Ministerin.

Zudem zeige der Ansatz auch messbare Erfolge für die Belegschaft. So seien die Ausfallzeiten des Personals stark zurückgegangen und es müsse weniger häufig auf einrichtungsfremdes Personal zurückgegriffen werden. Auch die Zufriedenheit der Mitarbeitenden sei gestiegen. „Hiervon profitieren natürlich die Bewohnerinnen und Bewohner“, erklärte Drese.

„Unsere Pflegekräfte sind das Rückgrat unserer pflegerischen Versorgung und eines gesunden Älterwerdens. Wir brauchen künftig deshalb mehr solcher innovativen Ideen, um sie in ihrer Tätigkeit zu entlasten, sie besser zu fördern und ihre Arbeit besser wertzuschätzen“, so die Ministerin. Sie freue sich deshalb, dass das Projekt der Parchimer Caritas nun in den Fachzeitschriften des Vincentz-Verlages ausführlich dargestellt und auf dem AltenpflegeKongress präsentiert werden wird.

„Damit wird das preisgekrönte Projekt zum Vorbild für andere Pflegeeinrichtungen in ganz Deutschland“, betonte Drese.

Informationen für ausländische Lehrkräfte

Oldenburg: Lehrkräfte aus dem Ausland haben verschiedene Möglichkeiten, um an unseren Schulen zu arbeiten

Schwerin – Ausländische Lehrkräfte, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern leben, können sich am 6. November 2024 digital über Wege in den Schuldienst informieren. Nachdem die erste Veranstaltung im Frühjahr stark nachgefragt war, beantworten Expertinnen und Experten des Bildungsministeriums erneut Fragen zu erforderlichen Sprachkenntnissen, zum Bewerbungs- und Anerkennungsverfahren sowie zu möglichen Qualifikationswegen beim Seiteneinstieg.

„Die digitale Informationsveranstaltung ist ein guter Weg, um auch ausländische Lehrkräfte für den Unterricht an unseren Schulen zu gewinnen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Für gut ausgebildete Lehrkräfte aus dem Ausland gibt es verschiedene Möglichkeiten, an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten. Wir informieren die Interessentinnen und Interessenten auch über den Weg als Lehrkraft im Seiteneinstieg.“

Die Einstellung über den Weg „Lehrkraft im Seiteneinstieg“ erfolgt auch für ausländische Lehrkräfte das ganze Jahr über und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die einen zeitlichen Umfang von 15 Monaten umfasst. An die GPQ schließt sich die berufsbegleitende Modulare Qualifizierungsreihe (MQR) an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dann unbefristet weiterbeschäftigt. Die Ausbildung dauert insgesamt über vier Jahre.

Für den Seiteneinstieg können sich Interessierte online über das Karriereportal www.lehrer-in-mv.de auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben.

Bei ihrer Bewerbung müssen ausländische Lehrkräfte insbesondere auf zwei Dinge achten:

  • Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen beifügen. Wenn sie diese nicht vorweisen können, gibt es die Möglichkeit, an Sprachprüfungen teilzunehmen. Die Kosten für die Prüfungen werden vom Bildungsministerium übernommen. Auch für bereits abgelegte Sprachprüfungen gibt es finanzielle Unterstützung.
  • Die Zeugnisse über die erworbenen Qualifikationen müssen von vereidigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern übersetzt werden (justiz-dolmetscher.de). Eine Kopie der Übersetzung und eine beglaubigte Kopie des Originalzeugnisses sind mit der Bewerbung einzureichen.

Die digitale Informationsveranstaltung für ausländische Lehrkräfte findet am Mittwoch, 6. November 2024, von 16:30 bis 18:00 Uhr per Webex statt. Anmeldung unter: www.lehrer-in-mv.de/veranstaltungen.

Kontaktstelle Kinderschutz

Kontaktstelle Kinderschutz wird fünf Jahre alt – Drese würdigt Arbeit der Einrichtung für Kinder und Jugendliche

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat zum fünfjährigen Bestehen der „Kontaktstelle Kinderschutz“ das sichere und gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern als dauerhafte gesellschaftliche Herausforderung hervorgehoben.

„Kinderschutz in unserem Land hat viele Gesichter. Eines davon gehört der Kontaktstelle Kinderschutz, die im Oktober 2019 ihre Arbeit beim Landesverband des Kinderschutzbundes aufgenommen hat“, sagte Drese am (heutigen) Mittwoch in Schwerin.

Seit fünf Jahren sei das Hilfs- und Unterstützungsangebot, das sich primär an Kinder und Jugendliche richtet, aus der Kinderschutzlandschaft in MV nicht mehr wegzudenken, so Drese. Mit viel Einfühlungsvermögen würden die dortigen Fachkräfte Kinder, Jugendliche und deren Angehörige zu Fragen des Kinderschutzes beraten und begleiten.

„Die Kontaktstelle Kinderschutz informiert über bestehende Rechte, zeigt Unterstützungsmöglichkeiten auf und vermittelt weiterführende Hilfen – niederschwellig, unbürokratisch und individuell“, sagte Drese. Der Umfang der Beratung und Begleitung richte sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls, sie ist für Ratsuchende kostenlos.

„Damit ist die Kontaktstelle zu einem wichtigen Baustein für einen funktionierenden Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern geworden“, würdigte Ministerin Drese zum fünfjährigen Jubiläum. „Kinder, Jugendliche und ihre Familien brauchen Vertrauenspersonen, um über Erlebtes sprechen zu können und sich für die Inanspruchnahme weiterführender Hilfen zu öffnen“, so Drese.

Die Hürde, zum Jugendamt oder zur Polizei zu gehen, sei für viele oft sehr hoch. Hier könne die Kontaktstelle ein Wegbereiter sein. „Gleichzeitig ist es wichtig, dass Träger und Organisationen gut vernetzt sind und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Nur so lässt sich ein aktiver Schutzschirm für Kinder und Jugendliche spannen“, sagte sie.

Die mit Landesmitteln geförderte Kontaktstelle Kinderschutz pflegt im Rahmen ihrer Tätigkeit enge Kooperationsbeziehungen zu anderen Einrichtungen und Diensten. Neben der Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Bildung, Justiz etc. kommt der Qualifizierung ehrenamtlicher Strukturen im Kinderschutz besondere Bedeutung zu.

„So konnten in den letzten Jahren vor allem die Beziehungen zum Sportbereich auf- und ausgebaut werden“, verdeutlichte die Ministerin. Selbstbehauptungskurse für Kinder und Jugendliche sowie Schulungen für Trainerinnen und Trainer sowie Betreuende in den Vereinen seien dadurch zum festen Bestandteil des Angebotes geworden.

Die Kontaktstelle in Schwerin ist für Ratsuchende aus den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und der Landeshauptstadt Schwerin zugänglich. Auf Wunsch besteht zudem die Möglichkeit einer aufsuchenden Beratung in geschützten Räumen außerhalb der Geschäftsstelle.