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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Wasserstoff-Kernnetz genehmigt

Jesse: Entscheidender Schritt für den Hochlauf der Wasserstoff-Wirtschaft

Schwerin – Das von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagene Wasserstoff-Kernnetz ist von der Bundesnetzagentur genehmigt worden. Darüber haben heute Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur und Ralph Bahke, stellvertretender Vorstand der FNB Gas in einer Pressekonferenz informiert.

Das Wasserstoff-Kernnetz ist der erste Schritt für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes in Deutschland. In Mecklenburg-Vorpommern wurden die Abschnitte Rostock-Glasewitz, Rostock Laage-Fliegerhorst Laage, Rostock-Wrangelsburg und Lubmin-Uckermark genehmigt. Wasserstoff spielt eine Schlüsselrolle bei der Transformation der Energieversorgung hin zu erneuerbaren Energien. Mecklenburg-Vorpommern sieht großes Potenzial im Ausbau der Wasserstoffwirtschaft und der Produktion von mit Wind- und Sonnenenergie produziertem grünem Wasserstoff.

„Das heute vorgestellte Wasserstoff-Kernnetz trägt der bedeutenden Rolle Mecklenburg-Vorpommerns und seiner Häfen beim Wasserstoff-Hochlauf Rechnung. Es ist wichtig, dass im weiteren Prozess auch der Abschnitt von Glasewitz nach Brandenburg sowie die Leitung über den Speicher Kraak und den Raum Schwerin nach Hamburg entsteht. Dafür werden wir uns weiter intensiv einsetzen.

Auch dort gibt es erhebliches Potenzial bei der Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff und die zügige Anbindung an das Wasserstoffnetz kommt der Wertschöpfung vor Ort zugute.“ Das hat Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, zu den heute in Berlin vorgestellten Planungen gesagt.

Ines Jesse: „Die Genehmigung des Antrages ist ein entscheidender Schritt für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft – auch in Mecklenburg-Vorpommern. Ich spreche allen Beteiligten meinen Dank dafür aus, die sich auf dem Weg für die Interessen und Stärken Mecklenburg-Vorpommerns eingesetzt haben. Das Ziel ist ein regional ausgewogenes, resilientes Wasserstoffnetz.

Da wo das Netz noch Lücken aufweist, gilt es, sie zu schließen. Weiterhin muss jetzt die offene Frage der Vorhabenträgerschaft für den Abschnitt Rostock – Glasewitz geklärt werden, damit die Großelektrolyseurprojekte entlang des Abschnitts Rostock – Glasewitz Planungssicherheit haben. Hier geht es um den Bau von knapp einem Gigawatt Elektrolysekapazität bis 2030 und ein entsprechendes Investitionsvolumen von 1,9 Milliarden Euro.“

Die Bundesnetzagentur hat heute bekanntgegeben, dass das geplante Wasserstoff-Kernnetz, das zwischen 2025 und 2032 in Betrieb gehen soll, um 6,5 Prozent kleiner ausfallen wird als von den Netzbetreibern beantragt. Statt der geplanten 9.666 Kilometer wurde nur ein Netzumfang von 9.040 Kilometern genehmigt.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz erläuterten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, und Ralph Bahke, stellvertretender Vorstand der FNB Gas, die Gründe für die Kürzung. Sie führten finanzielle und regulatorische Bedenken an, die es notwendig machten, einige der beantragten Leitungen vorerst zurückzustellen.

Alle im Antrag der Fernnetzbetreiber im Juli 2024 eingereichten Leitungsabschnitte in Mecklenburg-Vorpommern sind in der Genehmigung enthalten. Es handelt sich hierbei um die Abschnitte Rostock-Glasewitz, Rostock Laage-Fiegerhorst Laage, Rostock-Wrangelsburg und Lubmin-Uckermark. Für die beiden erstgenannten Abschnitte sind keine Vorhabenträger benannt.

„Netzwerk – Bioregionale Wertschöpfung in M-V“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist im Vergleich mit den anderen Bundesländern einer der Spitzenreiter im Bereich ökologischer Landbau. Zur nachhaltigen Unterstützung der bisher erfolgreichen Entwicklung des ökologischen Landbaus in Mecklenburg-Vorpommern wird jedoch im Bereich bioregionale Wertschöpfung weiterer Handlungsbedarf gesehen. Die im Land erzeugten Bio-Produkte sollen stärker auch im Land regional verarbeitet und vermarktet werden.

Minister Backhaus: „Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern eine große Anzahl an Akteuren, die an den Themen „bio+regional“ arbeiten. Die vielfältigen Möglichkeiten der bioregionalen Wertschöpfung sollen durch die Vernetzung, dem Informationsaustausch umfassender erschlossen werden. Hier liegt noch viel Potential, das wir nutzen wollen. Wir wollen mit dem Wettbewerb ein neues Netzwerk aufbauen und Expertisen bündeln“, so der Landwirtschaftsminister.

Das LM beabsichtigt mit der Ausschreibung „Bioregionale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern“, ein landesweites Netzwerk zu stärken und die Kooperation in einem finanziellen Umfang von bis zu 500.000 Euro zu fördern. Konzepte und konkrete Projekte mit dem Ziel der regionalen Wertschöpfung sollen durch das Netzwerk begleitet und unterstützt werden. Die Erfahrungen aus dem Prozess sollen dann auch den Bio-Landwirten, Verarbeitungs- und den Vermarktungsunternehmen im Biobereich zur Verfügung gestellt werden. Die Projektlaufzeit der Kooperation „Bioregionale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern“ ist für den Zeitraum 01. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2029 geplant.

Die Kooperation muss aus mindestens drei Partnern bestehen, davon mindestens ein Partner aus dem Bereich der Bio-Landwirtschaft. Die weiteren Partner müssen aus nachfolgenden Bereichen stammen: Unternehmen der Ernährungswirtschaft, sonstige Unternehmen des vor- oder nachgelagerten Bereichs der Landwirtschaft einschließlich der Regionalvermarktung, Naturschutz, Forschungseinrichtungen, Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen für die landwirtschaftliche Branche sowie Verbände und Organisationen der Land- oder Ernährungswirtschaft; Umweltverbände- und Vereine.

Einfacheres Bauen

Schwerin – Die Landesregierung hat heute beschlossen, verschiedene Gesetze zu ändern, um einfacheres und schnelleres Bauen zu ermöglichen. Anlass war u.a. die Kritik der Europäischen Kommission an den Regelungen zur Bauvorlageberechtigung in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.

„Im Rahmen des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung haben sich die Länder mit dem Bund darauf verständigt, eine Bauvorlageberechtigung für bestimmte Handwerksmeister und Techniker zügig einzuführen. Damit wird der Kreis der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erweitert. Weitere Anpassungen werden vorgenommen, um unseren Klimazielen und der Energiewende gerecht zu werden“, sagte Landesbauminister Christian Pegel.

So werden Außeneinheiten von Wärmepumpen bis zwei Metern Höhe und bis drei Metern Breite künftig keine Abstandsflächen mehr erfordern. Dies schafft Planungsklarheit für Bauwillige und bei der Verfassung von Entwürfen. Solarthermie – und Photovoltaikanlagen auf Dächern können infolge verringerter Abstände insbesondere auf Reihen- und Doppelhäusern künftig größer dimensioniert werden.

Die Verpflichtung zur Herstellung neuer Stellplätze entfällt, wenn Wohnungen geteilt oder Wohnraum durch Umnutzung, Aufstockung oder Ausbau des Dachraums geschaffen wird. Die Möglichkeit des genehmigungsfreien Bauens wird auf den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im Innenbereich erweitert. Weiterhin soll die Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen durch zweckgebundene Geldbeträge an die Gemeinde abgelöst werden können.

„Zusätzlich werden wir die Fristen bei der Bearbeitung von Bauanträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren modifizieren. Zusammen mit der Landesbauordnung werden auch entsprechende Änderungen im Architekten- und Ingenieurgesetz und im Bauproduktemarktüberwachungsgesetz nötig. All das wird dazu beitragen, Bauen in Mecklenburg-Vorpommern ein Stück weit schneller und einfacher zu gestalten“, zeigt sich Pegel überzeugt.

Keine Einschränkungen bei Klassenfahrten

Oldenburg: Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können Ausflüge und Klassenfahrten wie gewohnt planen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Einschränkungen bei Klassenfahrten. „Die Schulen im Land können wie gewohnt die Planungen für Schulwanderungen sowie für ein- und mehrtägigen Schulfahrten, die im kommenden Jahr stattfinden sollen, durchführen“, informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das Genehmigungsverfahren wird laut Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ umgesetzt. Diese Vorschrift regelt die Reisekostenzuschüsse für Lehrkräfte.

„Trotz erforderlicher Sparmaßnahmen des Landes wird es keine Einschränkungen auf die Durchführungen von Schulwanderungen und Schulfahrten geben. Wir ergreifen also nicht die Maßnahmen, die derzeit in Berlin umgesetzt werden, indem die Zuschüsse für Fahrten kürzen“, sagte die Ministerin.

„Ganz im Gegenteil erhöhen wir im aktuellen Haushalt sogar die Fördermittel für Schulfahrten zu Gedenkstätten von 100.000 Euro auf 150.000 Euro. Denn neben Wandertagen und Klassenfahrten ergänzen Gedenkstättenbesuche die Bildung der Schülerinnen und Schüler in besonderer Form.“

Aktuell wird zudem die Förderrichtlinie mit dem Ziel überarbeitet, das Antragsverfahren für die Schulen zu erleichtern. Ebenso sollen die Förderhöhe den gestiegenen Fahrtkosten angepasst und die Gültigkeit der Richtlinie auf frühere Jahrgangsstufen ausgeweitet werden.

Bundesweit vorn: Ausreichend Kita-Plätze in MV

Oldenburg: Gute Bedingungen für Familien ermöglichen die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg erklärt, dass die veröffentlichen Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ein falsches Bild der Betreuungssituation in Mecklenburg-Vorpommern darstellen.

„In Mecklenburg-Vorpommern können alle Kinder in der Kita gebildet und gefördert werden. Mit einer Betreuungsquote von 83 Prozent der 1- bis 3-jährigen Kinder sind wir Spitzenreiter im bundesweiten Vergleich. Damit gelingt MV, was viele andere Bundesländer noch nicht erreichen: Wir können den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem ersten Lebensjahr umsetzen und schaffen so gute Bedingungen für Familien, ihr Erwerbs- und Privatleben besser zu vereinbaren“, sagte Simone Oldenburg. Sie erklärte weiter: „Darüber hinaus sind Kita und Ferienhort gebührenfrei. Eltern bezahlen keinen Cent und das wird auch zukünftig so bleiben. Das ist ein echter Beitrag zur Chancengerechtigkeit.“

Für Mecklenburg-Vorpommern weist die IW-Studie die beste Betreuungssituation aller Bundesländer auf. Anhand der erhobenen Daten lassen sich allerdings keine Aussagen darüber treffen, ob die in der Studie befragten Eltern ihren Bedarf gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten, die für die Planung zuständig sind, angezeigt haben. Die Zahl der belegten Krippenplätze ist überdies aufgrund der demographischen Entwicklung in MV rückläufig und das bei weiterhin ausreichend freien Kapazitäten in jeder Region Mecklenburg-Vorpommerns.

Oldenburg: „Neben der höchsten Betreuungsquote und dem höchsten Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich verfügt das Land ebenfalls über eine hohe Quote an Fachkräften. Laut unserer jüngsten Ausbildungsplatzplanung bilden wir in MV das pädagogische Personal bedarfsgerecht und sogar mit leichtem Überhang aus. Das sind gute Nachrichten für die Kitas, denn die Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 werden den Bedarf an Fachkräften weiter steigen lassen.“

Zu den Qualitätsverbesserungen zählen die stufenweise Nichtanrechnung der Auszubildenden im ersten und zweiten Ausbildungsjahr zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 0- bis 10-Jährige auf den Stellenanteil einer Fachkraft ab dem Schuljahr 2023/2024 und das Senken des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Kindergarten von 1:15 auf 1:14 seit September dieses Jahres. Hinzu kommt die schrittweise Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels.

Die Ministerin betonte, dass das Land in den nächsten Jahren weitere Qualitätsmaßnahmen im Bereich der Kindertagesförderung ergreifen wird.

Stärkung des Marinestandortes Rostock

Rostock – In Rostock ist heute das CTF Baltic (Commander Task Force Baltic) eröffnet worden. „Ich freue mich, dass diese neue Führungsbehörde ihren Sitz in Rostock haben wird. Das ist eine weitere Stärkung des Marinestandortes Rostock auf nationaler und internationaler Ebene“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Aufstellungszeremonie.

CTF Baltic ist ein nationales Hauptquartier mit multinationaler Beteiligung. Es soll ein martimes Lagebild erarbeiten und die Aktivitäten der Deutschen Marine in der Region mit den Verbündeten koordinieren.

Mecklenburg-Vorpommern sei mehr als andere Bundesländer mit der Bundeswehr und besonders mit der Marine verbunden. „Rund 12.600 Soldatinnen und Soldaten und zivile Angestellte der Bundeswehr seien im Land stationiert: Heer, Marine und Luftwaffe sind stark und prominent in MV vertreten.

Ebenso der Sanitätsdienst, die Streitkräftebasis und andere Dienststellen aus der Wehrverwaltung. Rostock ist Hauptsitz des Marinekommandos und die größte Marinetechnikschule in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt. Hinzu kommt das Marinearsenal, das Arbeitsplätze in der maritimen Industrie sichert.“

Mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine habe Russland die Friedensordnung der Nachkriegszeit in Europa zerstört. „Dieser Zeitenwende müssen wir uns gemeinsam stellen: in der NATO, in der Europäischen Union, im demokratischen Ostseeraum. Wir müssen, gemeinsam mit unseren Verbündeten, alles Notwendige tun, um Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung, unsere gemeinsamen europäischen Werte, zu schützen.“

Gehwegerneuerung in Dierkow

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant die Sanierung des Gehweges in der Theodor-Heuss-Straße in Dierkow. Zwischen den Hausnummern 1 und 19 sollen der Belag und die Straßenbeleuchtung erneuert werden, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Aufgrund des starken Wurzelwachstums der Alleebäume werden der Gehweg um etwa einen Meter in Richtung Wohnblock verlegt und die angrenzenden Stichwege zu den Hauszugängen und Straßen angepasst. Auf dem Grünstreifen wird Rasen angesät, und die Beleuchtung wird auf LED umgestellt. Auch Leerrohre für die Netzinfrastruktur werden verlegt.

Die Gehwegsanierung wird etwa eine halbe Million Euro kosten, die zu rund 90 Prozent aus Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Stadt bereitgestellt werden.

Reform der Pflegeversicherung

Entschließungsantrag aus MV zur Reform der Pflegeversicherung im Bundesrat beschlossen

Berlin – Der Bundesrat hat heute die Notwendigkeit einer zügigen Reform der Pflegeversicherung betont, um die pflegerische Versorgung auch in der Zukunft nachhaltig und generationengerecht sicherstellen zu können. Ein von Mecklenburg-Vorpommern initiierter und von den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und Saarland miteingebrachter Entschließungsantrag wurde in der Sitzung der Länderkammer am Freitag angenommen.

„Wir brauchen eine umfassende Reform der sozialen Pflegeversicherung, da Einnahmen und Ausgaben sich immer stärker auseinanderentwickeln“, begründete Sozialministerin Stefanie Drese die Antragsinitiative. So habe es in den letzten Jahren eine Reihe von Verbesserungen gegeben. Dazu gehörten höhere Löhne für Pflegekräfte, gestaffelte Zuschüsse für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder die Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung auf Demenzkranke.

Verbunden mit der deutlich höheren Zahl an Pflegebedürftigen sowie allgemeinen Kostensteigerungen seien die Ausgaben in den letzten Jahren dadurch enorm gestiegen. „Davon sind viele Pflegebedürftige betroffen, z.B. durch deutlich höhere Eigenanteile in den Heimen“, so Drese. Gleichzeitig würden die Einnahmen aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts der sogenannten „Babyboomer“ sinken.

„Um diese sich künftig noch verstärkende Fehlentwicklung einzudämmen, sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich“, betonte Drese. Deshalb fordert der Bundesrat mit dem jetzt beschlossenen Antrag die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf für eine zukunftsfeste Finanzierung der Pflegeversicherung unter umfassender Beteiligung der Länder vorzulegen.

Drese: „Ältere und kranke Menschen müssen auch weiterhin die bestmögliche Pflege erhalten. Und die Pflege muss für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, aber auch für die Beitragszahler bezahlbar bleiben.“

Die Ministerin verwies darauf, dass die Bundesländer in der Vergangenheit bereits konkrete Vorschläge unterbreitet hätten. „So haben wir unter anderem die kostendeckende Refinanzierung der Aufwendungen für die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen durch die gesetzliche Krankenversicherung angeregt.

Weitere Vorschläge sind die Herausnahme der Ausbildungsumlage aus der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen und ein finanzieller Zuschuss für die von der Pflegeversicherung geleisteten versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt. Mit dem Beschluss verdeutlichen die Länder, dass wir auch weiterhin bereit sind an einer umfassenden Reform der Pflegeversicherung mitzuwirken“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.