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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Treffen der Wirtschaftsförderer

Kernthema „Industrieland Mecklenburg-Vorpommern 2030“ / Schulte: Leistungsstarke Industrieunternehmen stehen für hochqualifizierte Arbeitsplätze, gute Löhne, innovative Produkte und moderne Technologien

Schwerin – Heute haben sich in Rostock rund 30 Wirtschaftsförderer aus den Regionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern getroffen. Die zweimal jährlich stattfindenden Wirtschaftsförderer-Zusammenkünfte dienen dem gegenseitigen Austausch zwischen der Landeswirtschaftsfördergesellschaft Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH (IiMV) und den regionalen bzw. kommunalen Partnern.

Kernthema war die Umsetzung des Industriepolitischen Konzeptes der Landesregierung „Industrieland Mecklenburg-Vorpommern 2030“ und die daraus resultierenden Chancen.

„Eine leistungsstarke Industrie trägt zur Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen bei, denn gerade diese Unternehmen stehen für hochqualifizierte Arbeitsplätze, gute Löhne, innovative Produkte und moderne Technologien. Die Industriepolitik der Landesregierung zielt auf die Stärkung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Mecklenburg-Vorpommern und unserer Industrieunternehmen.

Passende Maßnahmen haben wir gemeinsam mit den Partnern des Zukunftsbündnisses im Industriepolitischen Konzept festgehalten und werden sie gemeinsam umsetzen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

In Mecklenburg-Vorpommern steht das verarbeitende Gewerbe im Jahr 2023 für 13 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung des Landes. Derzeit sind im gesamten verarbeitenden Gewerbe rund 64.600 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Die rund 800 Betriebe des verarbeitenden Gewerbes in Mecklenburg-Vorpommern erzielen dabei einen Gesamtumsatz von ca. 18,4 Milliarden Euro; mehr als 35 Prozent der gesamten Umsätze wurden im Ausland erzielt. Die mit Abstand umsatzstärkste Branche im verarbeitenden Gewerbe im Land bleibt die Ernährungswirtschaft. Sie steht für rund ein Drittel des gesamten Umsatzes.

An zweiter Stelle stehen die Maschinenbaubetriebe im Land mit einem Anteil von rund 11 Prozent am Gesamtumsatz im verarbeitenden Gewerbe. Zu den bedeutendsten industriellen Branchen im verarbeitenden Gewerbe zählen daneben die maritime Industrie, die Erzeugung und Bearbeitung von Metall sowie Herstellung von Metallerzeugnissen, die Holzindustrie, die Luft- und Raumfahrtzulieferindustrie und die Automobilzulieferindustrie.

„Die Industriedichte liegt in Mecklenburg-Vorpommern mit 40,5 Beschäftigten je 1.000 Einwohner leider noch deutlich unter Bundesdurchschnitt von rund 75. Das zeigt: der Industrieanteil in Mecklenburg-Vorpommern mit seinem besonders hohen Wertschöpfungspotenzial muss an Gewicht zunehmen. Die Fördermaßnahmen des Landes, das Landesmarketing und die Ansiedlungspolitik des Landes stehen dafür gemeinsam. Da spielen die Wirtschaftsförderer eine wichtige Rolle.

Sie sind erste wichtige Ansprechpartner bei unternehmerischen Neuansiedlungen und Erweiterungen. Gemeinsam werben wir deshalb noch intensiver für den Industriestandort Mecklenburg-Vorpommern und verbessern die Rahmenbedingungen für die Industrie. Dazu gehört auch die Erschließung und Bereitstellung attraktiver Industrie- und Gewerbegebiete als eine Grundvoraussetzung für neue Unternehmensansiedlungen“, sagte Schulte.

Wohnraumodernisierung in M-V

Antragstellung wird durch Pauschalierung erleichtert

Schwerin – Zur Vereinfachung der Antragstellung und des Prüfverfahrens nach der Richtlinie zur Förderung von Wohnraummodernisierung gelten ab dem 15. Juli 2024 Abgrenzungspauschalen.

„Nach dieser Richtlinie fördern wir die Modernisierung von Wohnraum, nicht aber die Instandsetzung und Instandhaltung. Dies voneinander abzugrenzen ist nicht immer einfach“, so Bauminister Christian Pegel. „Um die Antragstellung und auch die Prüfverfahren im Landesförderinstitut (LFI) zu erleichtern, führen wir nun Abgrenzungspauschalen für die Aufteilung der förderfähigen und der nicht förderfähigen Kosten ein.“

Diese Pauschalen wurden in die LINK: „Kostensplittungs- und Anerkennungsquotentabelle Modernisierungsförderung“ eingearbeitet. In dieser gibt das LFI für 13 Gewerke/ Leistungen Richtwerte zur Ermittlung der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben vor. Die Bestimmung der Gewerke/Leistungen und der Richtwerte erfolgte auf der Grundlage der Prüfergebnisse der vergangenen Jahre.

„Nachdem wir im vergangenen Jahr die Fördersummen an die gestiegenen Baupreise angepasst haben, erleichtern wir nun die Antragstellung. Auch mit diesem Schritt wollen wir das in unserer Macht Stehende tun, um die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum noch einmal erleichtert zu unterstützen“, so Pegel.

100 Jahre Gnoiener SV

Sportministerin Drese würdigt fast 60 besonders aktive Mitglieder mit der EhrenamtsKarte MV

Gnoien – Sportministerin Stefanie Drese hat am Sonnabend den Gnoiener SV von 1924 zum 100-jährigen Bestehen gratuliert. Das Vereinsjubiläum wurde im Rahmen eines Sportfamilienfestes begangen.

Drese bezeichnete es als bemerkenswert für eine kleine Kommune wie Gnoien, dass im Verein rund 400 Mitglieder in acht Sportarten organisiert sind. „Besonders freue ich mich darüber, dass davon über die Hälfte Kinder und Jugendliche sind“, betonte Drese in ihrem Grußwort.

Sport werde in Gnoien ganz großgeschrieben. Das sei nur möglich durch das große Engagement von ganz vielen Menschen, die ehrenamtlich für ihren Verein und deren Mitglieder da sind, sagte Drese.

„Der Gnoiener SV ist aber weit mehr als ein Ort des Sporttreibens. Der Verein ist ein Ort der Begegnung und des Miteinanders. Ob auf dem Fußballplatz, bei der Gymnastik, beim Tischtennis oder Volleyball hier entstehen Freundschaften, die oft ein Leben lang halten. Hier entsteht vor allem Zusammenhalt“, so die Ministerin.

Drese bewertete es als ein ermutigendes Zeichen, dass sich der Gnoiener SV anlässlich des 100-jährigen Jubiläums ein großes Ziel gesetzt hat. „Sie wollen den Zusammenhalt, dass Miteinander und das füreinander einstehen noch fester in Ihrer Stadt, in Ihrem gemeinschaftlichen Leben etablieren. Das begrüße ich sehr“, lobte Drese.

Im Rahmen der Jubiläumsfeier überreichte Ministerin Drese fast 60 landesweite Ehrenamtskarten an besonders verdiente ehrenamtlich aktive Mitglieder des Vereins. Mit der EhrenamtsKarte MV dankt und würdigt die Landesregierung seit der Einführung im Jahr 2020 Menschen, die sich in außerordentlicher Weise ehrenamtlich engagieren. Mittlerweile haben bereits über 8.000 Ehrenamtler die Karte bekommen.

Backhaus: Gleiches Recht für alle

keine Lex Strandoase

Schwerin – Über die Ostseezeitung hat der Betreiber der Strandoase in Warnemünde seinem Ärger über das StALU (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) Luft gemacht. Klima und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus sieht das StALU zu Unrecht angegriffen.

„Ich bedauere, dass die Autorin des Artikels keinen Fakten-Check durchgeführt hat und die Vorwürfe des Herrn Treichel ungeprüft darstellt. Zunächst möchte ich nochmals klarstellen, welche Aufgabe das StALU hat: Die Behörde prüft die Einhaltung der  Belange der Wasserwirtschaft und des Küstenschutzes .

Und das ist des Pudels Kern. Jeder Strandbewirtschafter ist verpflichtet, plausibel zu erklären, wie er seine Bauten im Falle eines Sturmhochwassers nach amtlicher Hochwasserwarnung der Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für den Bereich “westlich Rügens” innerhalb von 12 Stunden zurückbauen kann. Dies gilt sowohl dem Schutz der eigenen Sachwerte des Antragstellers als auch der Düne als Küstenschutzanlage für die gesamte Ortslage Warnemünde.

Das ist allen Strandbewirtschaftern bekannt. Eine Erklärung zur Rückbaubarkeit binnen 12h nach amtlicher Hochwasserwarnung musste bereits in den vergangenen Jahren abgegeben werden, wird nach dem B-Plan der Hansestadt auch gefordert und letztlich als Auflage in der Baugenehmigung formuliert.

Dass (rechtzeitig) ein Bauantrag zu stellen ist und dass dieser den Festsetzungen des zukünftigen B-Planes der Hansestadt entsprechen muss, wurde bereits zu Beginn der Saison 2023 (letztmalige Duldung) und im Rahmen der Auswertung der Saison 2023 im Spätherbst gegenüber den Strandbewirtschaftern kommuniziert. 18 von 19 Antragstellern haben das hingekriegt. Versuchen wir, den Fehler zu finden:

 So wird behauptet, es sei Ende März ein Bauantrag eingereicht worden. Fakt ist: Der dem StALU vorliegende Antrag zum Bau der Strandoase ist am 22.05.2024 im Bauamt der Hansestadt Rostock eingegangen. Da der Antrag unvollständig war, wurden seitens des Bauamtes Nachforderungen erhoben, der Antrag folglich noch nicht an das StALU  zur Erteilung des wasserrechtlichen Einvernehmens vorgelegt. Erst am 06.06.2024 ging der nachgebesserte Bauantrag beim StALU ein.

Zur Errichtung des fliegenden Baus:

Nachdem am 20.06.2024 bekannt wurde, dass Herr Treichel beabsichtigt, am 21.06.2024 einen sog. fliegenden Bau  zu errichten wurde dies durch die  Tourismuszentrale Rostock als Verwalter/ Verpächter der stadteigenen Strandgrundstücke wegen des Fehlens der hierzu notwendigen Genehmigungen / Anzeigebestätigungen untersagt.

Daraufhin erfolgte dann am  21.06.2024 die Antragstellung beim StALU,  allerdings ohne die hierfür erforderlicheren Unterlagen einzureichen. Auf wiederholte Hinweise und Nachfrage des StALU wurde der Antrag dann – quasi scheibchenweise- mit Unterlagen ergänzt.

Bei beiden Anträgen ergaben sich widersprüchliche Angaben insbesondere im Hinblick auf die Elektroversorgung und die Trink- und Grauwasserthematik, welche  seitens des Planers erst am 11.07.2024 aufgeklärt werden konnten. Das StALU MM kann nunmehr eine abschließende Prüfung zu den Anträgen vornehmen.

Um es kurz zu fassen: Nicht unsere Leute haben schlecht gearbeitet oder etwas verzögert. Im Gegenteil. Das Amtshandeln stellt keine Willkür dar, sondern dient dem konsequenten Schutz  des Wohls der Allgemeinheit im Hinblick auf den Küstenschutz , den Schutz von Leib und Leben und Sachwerten. Eine Sonderregelung für Herrn Treichel wird es aus diesem Grund weder heute noch in Zukunft geben.“

Menschen im ländlichen Raum

Backhaus: „Wir müssen die Menschen im ländlichen Raum ernstnehmen“

Schwerin – „Wir müssen den ländlichen Raum und die Landwirtschaft unterstützen, denn sie haben nirgendwo eine so große Bedeutung wie im dünn besiedelten Flächenland Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Landtag von Schwerin.

Dort wurden auf Antrag der Opposition Möglichkeiten debattiert, um die ländlichen Räume zu unterstützen und die Landwirtschaft zu entlasten. Backhaus bewertete das Agrarpaket der Bundesregierung als ersten Schritt in die richtige Richtung, bezeichnete es aber auch als nicht weitgehend genug.

„Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland leben außerhalb von Großstädten, über die Hälfte in Dörfern und Kleinstädten. Viele dieser Menschen fühlen sich nicht ernstgenommen und schlichtweg abgehängt. Das ist eine fatale Entwicklung, der wir weiter entschieden entgegen steuern müssen.

Sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch auf Bundesebene ist die Stärkung der ländlichen Entwicklung in den Koalitionsvereinbarungen verankert. Umso erschütterter war ich, als der Bund im vergangenen Herbst ankündigte, den Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung innerhalb der GAK ersatzlos zu streichen. Die GAK ist immer noch das wichtigste nationale Finanzierungsinstrument zur Entwicklung des ländlichen Raums und wird mit derartigen Kürzungen dieser Aufgabe nicht mehr gerecht.

Das habe ich in dieser Woche auch gegenüber Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, der seine Sommertour in Mecklenburg-Vorpommern startete, noch einmal unmissverständlich zum Ausdruck gebracht“, führte Minister Backhaus aus.

Seit mehr als dreißig Jahren unternimmt die Landesregierung M-V große Anstren­gungen, um die Multifunktionalität der ländlichen Räume ressourcenscho­nend zu erhalten und weiter zu verbessern sowie gleichwertige Lebensverhältnisse für die ländliche Bevölke­rung zu schaffen.

Wichtige Förderschwerpunkte hierbei sind die Flurbereinigung, die Dorfentwicklung und die Schaffung und Sicherung von Einrichtungen der Grundversorgung, wie Schulen und Kindertagesstätten. Allein in der vergangenen Förderperiode 2014 bis 2022 konnten so ca. 2.600 investive Vorhaben mit Fördermitteln von EU, Bund und Land in Höhe von rund 490 Millionen Euro umgesetzt werden.

Über die integrierte ländliche Entwicklung flossen seit 1991 rund 2,2 Milliarden Euro nach M-V. Diese lösten Ge­samtinvestitionen in Höhe von mehr als 4,3 Milliarden Euro aus.

Bessere Vergütung + Unterrichtsstundenkonten

Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes „Gute Schule 2030“ machen Schuldienst für Beschäftigte attraktiver

Schwerin – Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten künftig eine höhere Vergütung bei geleisteter Mehrarbeit. Außerdem können sie ein langfristiges Unterrichtsstundenkonto einrichten lassen. Darauf haben sich die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ nach einem längeren Verhandlungsprozess verständigt.

Ab 1. September 2024 ist erstmals für alle Lehrämter ein einheitlicher Betrag geplant, der im November und noch einmal im Februar erhöht werden soll.  Vor allem für Lehrkräfte im Grundschullehramt ergibt sich daraus eine deutliche Steigerung. Das Land investiert hier etwa sieben Millionen Euro pro Jahr, um diese Anhebung umzusetzen. Die zugehörige Verordnung befindet sich noch im Rechtssetzungsverfahren.

Für Lehrkräfte, die planmäßig mehr Stunden in der Unterrichtswoche leisten und diese später durch Freizeit ausgleichen wollen, besteht in Zukunft die Möglichkeit, diese unter bestimmten Voraussetzungen auf ein langfristiges Unterrichtsstundenkonto einzuzahlen.
Aus Sicht der Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes war dieser Schritt notwendig, da aufgrund des Lehrkräftemangels trotz aller weiteren Maßnahmen auch in absehbarer Zeit Mehrarbeit von Lehrkräften nicht ausgeschlossen ist. Die Prüfung der rechtlichen Umsetzung, der Finanzierung und die Einbindung der Mitbestimmungsgremien führte letztlich zu einem längeren Verhandlungszeitraum.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit den neuen Regelungen verbessern wir deutlich die Arbeitsbedingungen unserer Lehrkräfte. Dadurch wird der Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt attraktiver. Mit dieser Neuerung wird die geleistete Mehrarbeit der Lehrerinnen und Lehrer höher vergütet, denn zusätzliche Stunden müssen sich auch für die Lehrkräfte lohnen. Sie sind es, die durch dieses große Engagement den Unterrichtsausfall verringern.

Wenn sie kurzfristig Vertretungsunterricht erteilen, wird dies durch eine höhere Mehrarbeitsvergütung belohnt. Mit den langfristigen Unterrichtsstundenkonten können sie heute mehr arbeiten, um später ohne einen Verzicht auf die Vergütung bzw. die Besoldung weniger zu arbeiten. Ich freue mich, dass sich alle Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes auf diese Regelungen verständigen konnten.“

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Gute Nachrichten für alle Lehrkräfte, die mehr arbeiten! Mit der geplanten deutlichen Verbesserung der Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte und der Einführung eines langfristigen Unterrichtsstundenkontos werden bessere Möglichkeiten für den Ausgleich von zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden geschaffen.

Im Vergleich der Bundesländer rückt Mecklenburg-Vorpommern mit der neuen Vergütungshöhe auf den zweiten Platz vor. Gleichzeitig wird die bisher unübersichtliche Regelung klarer. Im Wettbewerb um die wichtigen Fachkräfte setzt unser Land ein deutliches Zeichen. Ich danke den Gewerkschaften für die konstruktiven Verhandlungen.“

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW MV), Landesvorsitzender Nico Leschinski: „Die Erhöhung der Vergütungssätze war dringend geboten. Die meisten unserer Kolleg:innen wissen um die Notwendigkeit der Mehrarbeit, um in dieser Situation Unterricht abzusichern. Sie wollen ihren Einsatz zu Recht entsprechend gewertschätzt wissen. Dies ist uns jetzt gelungen.

Mit der Erhöhung im Februar bewegen wir uns im Bundesvergleich an der Spitze dieser Vergütung. Das Arbeitszeitkonto verstehen wir als Einstieg in einen Prozess. Ein Anfang ist gemacht und wir werden in Zukunft prüfen, welche Entwicklungsmöglichkeiten es gibt. Die Freude über das jetzige Ergebnis in der Mehrarbeit kann und soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass es als Gewerkschaft unser originäres Anliegen ist, eine solche gar nicht erst entstehen zu lassen. Deshalb werden wir jetzt weiter verhandeln, um gerade auch in Zeiten von Personalmangel die Lehrkräfte zuverlässig und dauerhaft zu entlasten.“

Philologenverband (PhV M-V), Landesvorsitzender Mario Steinke: „Wir haben hier eine positive Entwicklung für unsere Lehrkräfte. Das Land zeigt Wertschätzung für geleistete Mehrarbeit und zeigt Lehrkräften auch eine, wenn auch begrenzte, Möglichkeit die Mehrarbeit in Zeit anrechnen zu lassen und diese später auszugleichen.“

Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), Hans-Joachim Prakesch (Vorsitzender des Landesverbandes): „Wir begrüßen die Erhöhung der Vergütung für geleistete Mehrarbeit der Lehrkräfte und der Anpassung der Stundensätze an die zukünftige Erhöhung der Tabellenentgelte bzw. der Besoldung. Mit dieser Erhöhung wird der Notwendigkeit der Verrichtung von Mehrarbeit Rechnung getragen und der Leistung der Lehrerinnen und Lehrer Wertschätzung entgegengebracht.

Trotz der deutlichen Erhöhung liegen die Stundensätze für die höheren Erfahrungsstufen unterhalb der Vergütung für geleistete reguläre Arbeit. Hier gibt es noch Entwicklungspotenzial nach oben. Unsere Lehrkräfte leisten seit Jahren eine hohe Anzahl an Mehrarbeitsstunden, deshalb begrüßen wir die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen diese Stunden in ein Arbeitszeitkonto umzuwandeln. Somit kann die Arbeitsleistung mit Freizeit entgolten werden.“

Als nächste Punkte wollen die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes über die Senkung der Arbeitsbelastung für Lehrkräfte, über die Reform des Lehrerbildungsgesetzes, über die Reform des Referendariats, über eine Evaluation des Seiteneinstiegs und über eine Prüfung der Folgen einer Absenkung der Unterrichtsverpflichtung entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag sprechen.

Vier Gemeinden in MV erhalten eigene Flagge

Schwerin – Die Gemeinden Krackow (Landkreis Vorpommern-Greifswald), Hohen Pritz, Toddin (beide Landkreis Ludwigslust-Parchim) und Perlin (Landkreis Nordwestmecklenburg) erhalten jeweils eine eigene Flagge. Ein entsprechendes Genehmigungsschreiben hat das Innenministerium versandt.

„Ab sofort können diese Gemeinden Flagge für ihre Heimat zeigen. Ich freue mich für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden – und natürlich für die Gemeinden, die mit einer solchen Möglichkeit ein tolles Zeichen für Heimatverbundenheit setzen und dadurch auch die Verbundenheit mit der jeweiligen Gemeinde stärken“, so Landesinnenminister Christian Pegel

Die Flagge der Gemeinde Krackow wird wie folgt beschrieben: „In Silber ein blauer 14/90 der Breite des Flaggentuches ausmachende Wellenschräglinksbalken, begleitet oben von einem rechtsgewendeten schwarzen Flügel schlagenden Raben, unten von einem blauen schräglinken sechssprossigen Steigbaum mit schwarzen Konturen. Die Breite des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Die Flagge der Gemeinde Hohen Pritz wird wie folgt beschrieben: „Die Flagge der Gemeinde Hohen Pritz ist zweimal von Gold, Blau und Gold gespalten. Die goldenen Streifen nehmen jeweils 1/5, der mittlere blaue Streifen 3/5 der Breite des Flaggentuchs ein. In der Mitte des blauen Streifens liegt das schwarz konturierte Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Die Flagge der Gemeinde Toddin wird wie folgt beschrieben: „Die Flagge der Gemeinde Toddin ist gleichmäßig längsgestreift von Gelb und Rot; in der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des gelben und des roten Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“

Die Flagge der Gemeinde Perlin wird wie folgt beschrieben: „Die Flagge der Gemeinde Perlin ist zweimal von Blau, Gold und Rot gespalten. Die blauen und roten Streifen nehmen jeweils 1/5, der mittlere goldene Streifen 3/5 der Breite des Flaggentuchs ein. In der Mitte des goldenen Streifens liegt das schwarz konturierte Gemeindewappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs einnimmt. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

Die Gemeinde kann die Flagge künftig vor den Dienstgebäuden hissen.

Das Verfahren für die Annahme von Hoheitszeichen ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Arbeitskampf an der Asklepios-Klinik

Drese: Lösung im Arbeitskonflikt an der Asklepios-Klinik Pasewalk dringend notwendig

Pasewalk – Gesundheitsministerin Stefanie Drese zeigt sich besorgt darüber, wie sich seit Wochen an der Klinik in Pasewalk die Situation zwischen Klinikleitung und den Pflegebeschäftigten entwickelt und zuspitzt.

„Um weiteren Schaden abzuwenden, ist es höchste Zeit, dass gemeinsam Lösungen für eine faire Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen erarbeitet werden“, sagte Drese anlässlich einer Debatte im Landtag zum Arbeitskampf an der Asklepios-Klinik in Pasewalk.

Drese stellte klar, dass sie sich als Ministerin nicht in die direkten Tarif-Verhandlungen einschalten darf und will. Aber angesichts vieler Beschwerden von Mitarbeitenden aus dem Krankenhaus, die bei der Landesregierung eingegangen seien, wolle sie zur Lösungsfindung beitragen.

„Der aktuelle Konflikt belastet viele Pflegerinnen und Pfleger und hat Auswirkungen auf die Sicherstellung der Versorgung. Deshalb haben Vorpommern-Staatsekretär Heiko Miraß und ich Klinikleitung, Betriebsrat und Vertreter der Beschäftigten zu einem gemeinsamen Gespräch in mein Ministerium eingeladen“, sagte Drese im Landtag.

Die Ministerin betonte in ihrer Rede, dass das nichtärztliche Personal einen hohen Stellenwert für das Funktionieren eines Krankenhauses habe. Drese: „Und ich sage ganz deutlich, deshalb sind auch eine gute Bezahlung und vernünftige Regelungen zu Urlaub und Arbeitszeiten notwendig, nicht nur für Ärztinnen und Ärzte.“

Gleichzeitig hob Drese hervor, dass sie die angespannte Lage und die Sorgen vieler Krankenhäuser im Land kenne. Nicht zuletzt deshalb setze sich die Landesregierung so vehement für die Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser ein.

Drese: „Dabei haben wir auch schon einiges erreicht. Die Liquidität der Krankenhäuser wurde in zähen Verhandlungen mit dem Bund verbessert. Durch Ergänzungen zum Krankenhaustransparenzgesetz wurde u.a. die vollständige Finanzierung der Tarifsteigerung für das Krankenhauspersonal festgeschrieben.

Zudem wurde der vorläufige Mindererlösausgleich für Pflegebudgets der Jahre 2020 bis 2025 geregelt. Das bedeutet, dass die Krankenhäuser aus diesen Jahren fehlende Erlöse von den Kassen ausgeglichen bekommen. Auch damit schaffen wir mehr Liquidität für die Krankenhäuser.“

Die Ministerin brachte im Landtag ihre Erwartung zum Ausdruck, dass sich Klinik und Beschäftigte in Vernunft und Weitsicht einigen. „Und das in einem Maße, dass die wertvolle Arbeit der nichtärztlichen Mitarbeitenden würdigt und zugleich die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Asklepios-Klinik abbildet“, so Drese.