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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Tariftreue- und Vergabegesetz

Tariftreue- und Vergabegesetz stärkt die Tarifbindung und die heimische Wirtschaft

Schwerin – Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz stärkt die Landesregierung die heimische Wirtschaft, indem sie gleiche Bedingungen für alle Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer schafft. Entgegen der Kritik des Städte- und Gemeindetages werden sich auch weiterhin alle Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben können. Das Tariftreue- und Vergabegesetz sieht unter anderem vor, dass bei öffentlichen Aufträgen sichergestellt wird, dass Beschäftigte Tariflohn erhalten. Die Landesregierung reagiert damit darauf, dass der Nordosten bei der Tarifbindung im bundesweiten Vergleich regelmäßig im untersten Drittel rangiert.

Das stellt auch der Städte- und Gemeindetag MV (StGT) in seiner jüngsten Kritik fest, der die Tarifbindung in den Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern bei nur 24 Prozent sieht. Allerdings kommt der Verband zu einer falschen Schlussfolgerung, wenn er behauptet, dass durch das neue Gesetz 76 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen würden.

Denn mit dem Gesetz werden die Betriebe nicht verpflichtet, sich tariflich zu binden. Wer öffentliche Aufträge erhält, muss lediglich diejenigen Beschäftigten tariflich entlohnen, die den öffentlichen Auftrag erfüllen. Somit steht es weiterhin allen Unternehmen frei, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Für die Betriebe entstehen dadurch auch keine Mehrkosten, da diese Mehrkosten in Gänze von der öffentlichen Hand getragen werden.

Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte: „Die Landesregierung ist mit dem Ziel angetreten, die Tarifbindung im Land zu erhöhen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist daher ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die öffentliche Hand wird mit dem Gesetz ihrer besonderen Verantwortung gerecht, dass bei ihren Aufträgen Löhne gezahlt werden, die die Sozialpartner für angemessen erachten. Wer für den Staat arbeitet, muss von diesem Lohn leben können.

Das schafft endlich gleiche Bedingungen für alle Unternehmen und beendet den Preiskampf auf dem Rücken der Angestellten. Wir stärken aber auch die Position heimischer Unternehmen, indem bei der Vergabe nun auch kurze Transportwege berücksichtigt werden können. Dass dieser Weg nicht so falsch sein kann, belegen auch die jüngsten Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung: Mecklenburg-Vorpommern ist deutscher Wachstumsmeister. In keinem anderen Bundesland ist die Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr stärker gestiegen.“

Bruttoinlandsprodukt 2023 in M-V

Schwerin – Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern hat heute aktuelle Zahlen zum Bruttoinlandsprodukt in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Nach Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern angehört, stieg in Mecklenburg-Vorpommern das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 preisbereinigt um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr an (Bundesdurchschnitt: -0,3 Prozent). An der Gesamtwirtschaftsleistung Deutschlands hatte Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bruttoinlandsprodukt von 59.217 Millionen EUR einen Anteil von 1,4 Prozent.

Statement Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit:„Der Anstieg des Bruttoinlandsproduktes in Mecklenburg-Vorpommern zeigt die Robustheit der überwiegend klein- und mittelständisch geprägten Wirtschaft im Land. Auch die geringere Abhängigkeit von internationalen Strömen zeigt sich hier. Wir werden weiter mit unserer Wirtschaftspolitik die Unternehmen im Land darin unterstützten, solide zu wachsen und so auch in schwierigen wirtschaftlichen Situation solide zu wirtschaften. Wirtschaft ist auch Psychologie, die aktuellen Zahlen helfen; die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist offenbar besser als einige sagen.“

Zuschüsse für Familienerholung

Schwerin – Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen können Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub beantragen. Im vergangenen Jahr profitierten von dieser Förderung 320 Kinder und 188 Erwachsene und auch in diesem Jahr stehen erneut Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, betonte Sozialministerin Stefanie Drese vor den Ostertagen.

„Wir möchten mit den Landeszuschüssen erreichen, dass auch Eltern mit wenig Geld ein paar tolle Urlaubstage mit ihren Kindern fernab vom Alltagsstress miteinander verbringen können“, betonte die Ministerin. Familienerholungsmaßnahmen sollen zudem dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken, mögliche Belastungen und Krisen abzufedern und bei Bedarf über weiterführende Hilfen informieren. „Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Land“, so Drese.

Gefördert werden können Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit fünf bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.

„So kann zum Beispiel eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern für eine Familienerholungsmaßnahme von 14 Tagen, dem Maximum, eine Förderung in Höhe von 1.392 Euro oder für eine Maßnahme von sieben Tagen eine Förderung in Höhe von 840 Euro erhalten“, rechnete Drese vor. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sei bei 14 Tagen eine Förderung in Höhe von 696 Euro oder für eine siebentägige Familienerholungsmaßnahme ein Zuschuss von 420 Euro möglich.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens eins der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.

„Die Familienerholung wird zum Beispiel von unseren Familienferienstätten im Land angeboten, die oft in fantastischer Lage, zum Beispiel fußläufig zum Ostseestrand liegen“, betonte Drese. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/.  Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich wie die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie ermöglichen einen Aufenthalt.

„Wer das Angebot zum Beispiel in den Sommerferien in Anspruch nehmen möchte, sollte sich deshalb frühzeitig informieren und anmelden. Das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS) hilft hierbei gern“, erklärte Drese.

Auf den Seiten des LAGuS finden Interessierte auch alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.

Drese: „Im vergangenen Jahr wurden nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel vollends ausgeschöpft. Das ist äußerst schade. Ich appelliere deshalb, den eigenen Anspruch zu prüfen und hoffe auch in diesem Jahr auf erholsame Tage für möglichst viele Familien im Land.“

Zukünftige Lehrkräfte erhalten ihre Zeugnisse

Oldenburg: Zweites Staatsexamen haben 44 Absolventinnen und Absolventen mit der Note ‚sehr gut‘ bestanden

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben am Vormittag 99 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern offiziell beendet. Bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin hat Staatssekretär Tom Scheidung den neu ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern die Zeugnisse über die Zweite Staatsprüfung überreicht.

„Das Zweite Staatsexamen haben 44 Absolventinnen und Absolventen mit der Note ‚sehr gut‘ bestanden. Der Notendurchschnitt liegt bei 1,8. Das ist ein tolles Ergebnis, zu dem ich herzlich gratuliere“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Feierstunde. „Für den neuen Lebensabschnitt wünsche ich von Herzen alles Gute und freue mich über jede neue Lehrkraft an unseren Schulen.“

Die Absolventinnen und Absolventen verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 7
  • Lehramt an Grundschulen: 22
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 9
  • Lehramt an Gymnasien: 61

76 der Absolventinnen und Absolventen werden zum 1. April 2024 unbefristet in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingestellt. Davon unterrichten 65 Absolventinnen und Absolventen  zukünftig an ihren Ausbildungsschulen.

„Unsere Übernahmegarantie ist ein gute Möglichkeit, um Lehrkräfte für unser Bundesland zu gewinnen. Referendarinnen und Referendaren können besser planen und nahtlos in den Beruf einsteigen. Auch die Schulen profitieren von der Übernahmegarantie , weil sie die Lehrkräfte beschäftigen können, die sie selbst ausgebildet haben“, so die Ministerin.

Mecklenburg-Vorpommern stellt zu vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. Der aktuelle Bewerbungszeitraum, für den Einstellungstermin zum 1. August 2024, endet am 8. April 2024. Zeugnisse können bis zum 22. Juli 2024 nachgereicht werden. Danach ist der nächste Einstieg zum 1. Oktober 2024 möglich. Die Bewerbungsfrist hierfür läuft vom 27. Mai bis 17. Juni 2024.

Munitionsbergungsdienst M-V

Gut sieben Tonnen Kampfmittel bei Zufallsfunden in 2023 geborgen

Schwerin – Auch fast 80 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs und mehr als 100 nach dem 1. Weltkrieg sind die Spuren der Kriege weiterhin sichtbar – auch in Mecklenburg-Vorpommern. So werden weiterhin fast täglich Überreste der im Krieg eingesetzten Kampfmittel entdeckt. Insgesamt 366-mal kam es 2023 zu ungeplanten Einsätzen, sogenannte Soforteinsätze, des Munitionsbergungsdienstes unseres Landes (MDB M-V), in denen mehr als 6,9 Tonnen Kampfmittel geborgen wurden. Im Jahr 2022 waren es 343 Soforteinsätze mit insgesamt 4,76 Tonnen geborgenen Kampfmitteln.

„Immer wieder muss an verschiedenen Orten bei uns im Land der Munitionsbergungsdienst ausrücken, um im Boden oder Wasser lagernde explosive Überbleibsel der beiden Weltkriege und früherer militärischer Nutzung bis zurück in die Kaiserzeit zu entschärfen“, sagt Innenminister Christian Pegel und: „Der Waldbrand im Sommer 2019 in Lübtheen war ein deutliches Signal, dass das immer noch eine wichtige Aufgabe ist und auch bleiben wird.“

„Die Einsätze im vergangenen Jahr haben unsere 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier Standorte des MBD M-V in insgesamt 2.255 Einsatzstunden durchgeführt und dabei 46.951 Kilometer zurückgelegt. Das ist eine beachtliche Leistung und ich danke unseren Fachkolleginnen und –kollegen für ihr herausragendes Engagement in diesem Bereich“, sagt der Minister.

Der Bereich Schwerin hatte mit 143 Einsätzen den höchsten Anteil, es folgen Mellenthin mit 92, Mirow mit 74 und Jessenitz mit 57 Einsätzen. Das Fundaufkommen pro Einsatz erstreckt sich hierbei von Einzelfunden mit 10 Gramm über Bombenfunde mit jeweils 250, 500 oder sogar 1.000 Kilogramm Masse für ein einzelnes Kampfmittel bis zu komplexen, mehrtägigen Einsätzen, bei denen z.B. im Juli 2023 in Güstrow 225 Sprenggranaten sowie diverse Bruchstücke mit Sprengstoffanhaftungen mit zusammen 2.710 Kilogramm Bruttomasse und einem Netto-Explosivstoffmasse von zusammen 220 Kilogramm geborgen wurden. Die Munition stammt aus dem 1. Weltkrieg und ist möglicherweise eine Hinterlassenschaft des damals in Güstrow stationierten 24. Feldartillerie-Regiment, das von 1890/91 an in dem dafür neu errichteten „Casernement“ an der heutigen B 103 untergebracht war.

„Auch, wenn die kleinen Kampfmittel nur wenig Sprengstoff enthalten so sind sie nicht minder gefährlich“, warnt Minister Pegel davor, die Situation bei einem Fund nicht zu unterschätzen und ergänzt:

„Bei einer unkontrollierten Explosion einer Handwaffenpatrone ist schon mit schweren Verletzungen zu rechnen. Die Detonation einer zwei Zentimeter Sprenggranate mit nur zehn Gramm Sprengladung führt in der Regel schon zu tödlichen Verletzungen. Auch bei den Kampfmittelfunden 2023 waren einige, die nach Einschätzung unserer Experten, aufgrund von fehlender Handhabungs- und Transportfähigkeit noch am Fundort gesprengt werden mussten.“

Die Gesamtkosten für diese Einsätze beliefen sich auf nahezu 140.000 Euro, diese umfassen Personal- und Technikkosten wie Fahrtkosten oder Einsatz von Spezialtechnik.

Seit Anfang des Jahres können berechtigte Nutzer die Auskunft über kampfmittelbelastete Flächen per Mausklick beantragen. „Und das Angebot wird offensichtlich sehr gut angenommen“, so der Minister und weiter: „Im Durchschnitt erreichten etwa 700 schriftliche Anfragen den Munitionsbergungsdienst, doch die jetzigen Zahlen sprechen für eine deutliche Reduzierung.“

Während eine beantragte Prüfung bisher mehrere Wochen dauerte, bekommen die Bürgerinnen und Bürger von nun an wesentlich schneller die benötigten Informationen. „In der Verwaltung werden zudem Kapazitäten für anderweitige Themen frei. Eine Win-win-Situation für das ganze Land“, sagte der Minister.

Arbeitsmarkt in M-V März 2024

Jesse: Arbeitsmarkt kommt in Bewegung – Unternehmen suchen Personal

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist im März 2024 die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vormonat Februar um 2.400 Arbeitslose gesunken (-3,5 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt im März bei 8,3 Prozent. Insgesamt sind aktuell 68.000 Menschen arbeitslos. „Der Arbeitsmarkt kommt in Bewegung; das Frühjahr macht sich bemerkbar und Unternehmen suchen Arbeitskräfte, vor allem in den Bereichen technische und wirtschaftliche Dienstleistungen, Gesundheits- und Sozialwesen, aber auch Handel und verarbeitendes Gewerbe. Der Arbeitsmarkt bietet weiterhin Potential. Hier gibt es von den Branchenverbänden und der Bundesagentur für Arbeit Unterstützung und Informationen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Wirtschaftsstaatssekretärin Ines Jesse machte beispielsweise auf den hohen Arbeits- und Fachkräftebedarf insbesondere auch im Tourismus aufmerksam. „Ostern ist der Start in die Tourismussaison. Wenn wir das qualitative hochwertig Angebot der Branche für unsere Gäste aufrechterhalten wollen, sind ausreichend Fachkräfte die nötige Antwort darauf. Das ist eine große Herausforderung für viele Unternehmen. Eine gute Ausbildung ist dabei Voraussetzung, um eine gute Fachkraft für morgen zu gewinnen. Zugleich gibt es Fachkräftepotential bei geflüchteten Menschen. Hier engagiert sich beispielsweise der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern und bietet Infoveranstaltungen für Unternehmen an“, sagte Jesse.

Am 10. April 2024 findet eine Online-Veranstaltung der Inforeihe MV-TourismusTreff Arbeitskräfte statt. Thema ist die die Rekrutierung internationaler Arbeitskräfte und die Beschäftigung von Geflüchteten in Tourismusunternehmen. Mit dabei: Sven Hinrichsen, Leiter des Geschäftsfeldes Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord, Isabell Wresch der Industrie- und Handelskammer zu Rostock sowie touristische Unternehmen, die Einblicke in die praktische Umsetzung ihrer Maßnahmen geben.

Zur strukturellen Stärkung des Arbeitsmarktes hat die Bundesregierung die Initiative „Jobturbo“ gestartet. Dabei handelt es sich um eine Bündelung von Maßnahmen zur Beschleunigung der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.

Außerdem gibt es das neue Programm „Job-Berufssprachkurse“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und zum 1. März 2024 traten nahezu alle neuen Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft, die Chancenkarte startet ab dem 1. Juni 2024.

Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt mit einem Rückgang von 2.700 oder 0,5 Prozent bei insgesamt 570.400 (es liegen Daten vom Januar 2024 vor) und damit leicht unter Vorjahresniveau. Dabei weist das Baugewerbe innerhalb der vergangenen zwölf Monate einen Beschäftigungsverlust von 1.500 (-3,5 Prozent) aus. Beim Verarbeitenden Gewerbe reduziert sich die Anzahl der Mitarbeitenden um 1.600 (-2,4 Prozent). Dagegen verzeichnen Unternehmen aus den Bereichen Information und Kommunikation einen Beschäftigungsanstieg von 300 (+3,8 Prozent). Im Gesundheitswesen steigt die Anzahl der Beschäftigten um 900 (+1,5 Prozent).

Bevorstehende Krankenhausreform

Drese: Krankenhäuser in MV stehen nach Reform besser da als vorher

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht in der bevorstehenden Krankenhausreform eine große Chance, um die Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zukunftssicher und finanziell nachhaltig aufzustellen.

„Bei allen noch notwendigen Nachjustierungen im Gesetz: wenn die Krankenhausreform in zentralen Punkten so umgesetzt wird, stehen die Krankenhäuser in MV deutlich besser da als ohne Reform“, sagte Drese am (heutigen) Mittwoch bei einem Pressegespräch bei der Ärztekammer MV in Rostock.

Der dem Ministerium vorliegende Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) enthält nach Ansicht von Drese viele gute Ansätze und auch Regelungen, die für ostdeutsche Flächenländer besonders wichtig sind.

„Wir haben etwa im Gesetzentwurf erreicht, dass die Sonderzuschläge für Krankenhäuser, die zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung notwendig sind, erhalten bleiben und erhöht werden. Das betrifft in Mecklenburg-Vorpommern 26 von 37 Krankenhäusern“, verdeutlichte Drese.

Für Sicherstellungshäuser gebe es außerdem dauerhafte Ausnahmeregelungen, was die Einhaltung von Mindestkriterien betrifft.

Die Ministerin führte zudem aus, dass die kommenden Jahre bis zum Wirksamwerden der Krankenhausreform für einige Kliniken schwierige Jahre werden können. Aber die Länder hätten nach zähen Verhandlungsrunden mit dem Bund Überbrückungshilfen zur Umsetzung der Reform erkämpft. So werde der Krankenhausstrukturfonds II bis 2025 verlängert und ab 2026 stehe ein neuer Transformationsfonds zur Verfügung mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro, die zur Hälfte von den Ländern und zur Hälfte aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen finanziert werden sollen.

Die Krankenhausreform sei ein komplexer und langwieriger Prozess. „Wenn die aktuellen Zeitpläne des Bundes eingehalten werden, wissen wir erst im März 2025 alle konkreten Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage wir dann die Reform im Land konkret ausgestalten können.

Drese: „In MV haben wir bereits eine starke Konsolidierung der Krankenhauslandschaft durchgeführt, daher sind alle Krankenhausstandorte für eine flächendeckende Versorgung von Bedeutung. Allerdings wird es auch bei uns Veränderungen geben, was die Verteilung von Leistungsgruppen auf die Standorte betrifft, insbesondere bei spezialisierten Leistungsgruppen.“

89 Nachwuchslehrkräfte starten Referendariat

Oldenburg: Allen Referendarinnen und Referendaren viel Erfolg an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Für 89 Referendarinnen und Referendare beginnt nach den Osterferien der Vorbereitungsdienst an den Schulen. Am Mittwoch, 27. März 2024, haben sie bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin ihre Ernennungsurkunden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf erhalten.

„Ich freue mich, dass sich so viele Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen für ein Referendariat an unseren Schulen entschieden haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Veranstaltung im Neustädtischen Palais. „76 Prozent der zukünftigen Lehrkräfte haben ihr Erstes Staatsexamen bei uns im Land abgelegt. 24 Prozent der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Studium in einem anderen Bundesland abgeschlossen, zum Beispiel in Hessen, Niedersachsen oder Thüringen. Es ist schön, dass sie ihren Lebensmittelpunkt für das Referendariat nach Mecklenburg-Vorpommern verlegen. Wir hoffen, dass sie auch nach dem Referendariat an unseren Schulen bleiben“, so Oldenburg.

Die Referendarinnen und Referendare verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt an Grundschulen: 12
  • Lehramt für Sonderpädagogik: 14
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 17
  • Lehramt an Gymnasien: 43
  • Lehramt an beruflichen Schulen: 3

Schulen können selbst ausgebildeten Nachwuchslehrkräften eine Perspektive im eigenen Kollegium geben. Dazu hat das Land im Jahr 2020 eine Übernahmegarantie und ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Schulen die von ihnen ausgebildeten Lehrkräfte nach dem Vorbereitungsdienst ohne gesondertes Ausschreibungsverfahren übernehmen.

„Mit der Übernahmegarantie bieten wir den Nachwuchslehrkräften eine sichere Zukunftsperspektive und Planungssicherheit für den Berufseinstieg“, erläuterte die Bildungsministerin. „Ich wünsche allen Referendarinnen und Referendaren viel Erfolg und hoffe, dass sie stets Freude haben, jungen Menschen Bildung und Wissen zu vermitteln“, sagte Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern stellt zu vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. Der aktuelle Bewerbungszeitraum, für den Einstellungstermin zum 1. August 2024, endet am 8. April 2024. Zeugnisse können bis zum 22. Juli 2024 nachgereicht werden. Danach ist der nächste Einstieg zum 1. Oktober 2024 möglich. Die Bewerbungsfrist hierfür läuft vom 27. Mai bis 17. Juni 2024.

Weitere Informationen und Online-Bewerbung: www.Lehrer-in-MV.de