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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Planungsleistungen für Gewerbegebiete

Planungsleistungen für Gewerbegebiet Grevesmühlen/Upahl können starten / Schulte: Höchste Klimaschutz-Maßstäbe werden angesetzt – Fläche soll langfristig „Grünes Gewerbegebiet“ werden

Grevesmühlen – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat heute einen Fördermittelbescheid an die Stadt Grevesmühlen übergeben. Dabei geht es um Planungs- und Beratungsleistungen für die Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes Grevesmühlen/Upahl. „Die Stadt Grevesmühlen und die Gemeinde Upahl haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam ein neues Gewerbegebiet auszuweisen. Bei jeder Neuausweisung von Gewerbegebieten sollten höchste Maßstäbe aus Sicht des Klimaschutzes angelegt werden. Das wird hier vor Ort geschehen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Der Standort mit einer Fläche von rund 42 Hektar ist im Landesraumentwicklungsprogramm für die Ansiedlung klassischer Industrie- und Gewerbeunternehmen festgelegt. Die Entwicklung erfolgt in interkommunaler Zusammenarbeit der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde Upahl und zielt auf ein 100%ige Versorgung des Gewerbegebietes aus lokal generierter erneuerbarer Energie ab. „So soll vor Ort ein sogenanntes ´Grünes Gewerbegebiet´ entstehen. Dann müssen mehr als 50 Prozent erneuerbare Energien vor Ort genutzt werden“, sagte Schulte.

Die Erschließung von Gewerbegebieten kann aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), der Infrastrukturrichtlinie, gefördert werden. Bei der Ausweisung von Gewerbegebieten wird unter Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien ein erhöhter Fördersatz von bis zu 90 Prozent gewährt. Darüber hinaus ist die Förderung eines G³-Koordinators möglich, der die Zusammenarbeit der Unternehmen, Kommunen und weiterer Akteure (z. B. Energieversorger) in den Gewerbegebieten unterstützt.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 766.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 575.000 Euro.

Mit dem Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in MV“ hat das Land eine Initiative gestartet, um Erneuerbare-Energie-Konzepte in Gewerbegebieten modellhaft zu erproben. Ein Anforderungskatalog enthält Kriterien für die Vergabe des Labels „Grünes Gewerbegebiet“. Entscheidend sind eine erneuerbare Energieversorgung sowie das Engagement von Kommune und Unternehmen vor Ort. Die Beantragung der Zertifizierung ist freiwillig, denn nur so werden die Planungshoheit der Gemeinde sowie die unternehmerische Verantwortung geachtet.

Das Label kann nur für bestehende Gewerbegebiete vergeben werden. Um zu wissen, ob mehr als 50 Prozent erneuerbare Energien genutzt werden, werden die Energiewerte der einzelnen Unternehmen miteinander verrechnet. Das Label „Grüne Gewerbegebiete – natürlich erfolgreich“ ist als Wort-Bild-Marke beim Bundespatentamt geschützt.

Für die Zertifizierung eines „Grünen Gewerbegebietes“ wird zwischen drei Basiskriterien – erneuerbare Energieversorgung; Maßnahmen zur Verbesserung des Energiemanagements und Steigerung der Energieeffizienz sowie Bewusstseinsbildung im Bereich des nachhaltigen Flächenmanagements und Zusatzqualifikationen unterschieden. Die Zusatzqualifikationen spezifizieren die Ausrichtung des Gewerbegebietes und spiegeln die lokalen Bedingungen wider. Hierzu zählen beispielsweise die gemeinsame Nutzung und Verwaltung von Infrastrukturen; die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen sowie eine nachhaltige Verkehrsplanung oder Flächenreduzierung bei der Flächeninanspruchnahme.

Bezahlkarte für Asylbewerber

M-V bringt Ausschreibung auf den Weg

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat die ersten Weichen für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und –bewerber gestellt. „Wir haben auf Landesebene seit mehreren Monaten geprüft, wie eine solche Bezahlkarte für uns aussehen muss. Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung haben die Abstimmungen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen und bereiten aktuell die zeitnah beginnende Ausschreibung vor – im Laufe des Februar werden wir diese umsetzen, heute haben wir diese bevorstehende Vergabe europaweit als Vorabinformation bekannt gemacht“, erklärt Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und:

„Mit der Einführung der Bezahlkarte soll der Verwaltungsaufwand minimiert werden, indem die regelmäßig stattfindenden Bargeldauszahlungen sowohl in der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten durch die Nutzung einer Bezahlkarte ersetzt werden. Wir haben uns Anfang Februar 2024 als Ausschreibungsdatum gesetzt, um die bis zum 31. Januar in Erörterung befindlichen bundeseinheitlichen Mindeststandards für die Bezahlkarte berücksichtigen zu können.“

Mecklenburg-Vorpommern strebe eine auf die landeseigenen Bedürfnisse zugeschnittene Variante an. Die Karte solle künftig zur Zahlung in Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs wie eine gängige Girokarte genutzt werden können, Überweisungen ins Ausland würden aber nicht möglich werden. Die kostenlose Bargeldabhebung eines noch zu definierenden monatlichen Betrags werde ebenfalls möglich sein. Die Karte werde diskriminierungsfrei gestaltet sein.

„Der bisher in Bargeld ausgezahlte Betrag des notwendigen persönlichen Bedarfs soll künftig direkt auf die Bezahlkarte überwiesen werden, das sogenannte Taschengeld. Die Höhe des Betrags hängt zum einen von der Wohnsituation des Asylbewerbers ab und zum anderen vom Alter und des Leistungssatzes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Beispielsweise werden in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern pro Asylbewerber monatlich 148 Euro ausgezahlt. Ein Teil dieses Taschengeldes wird in der Erstaufnahmeeinrichtung sowieso und auch weiterhin als Sachleistung gewährt, wie das ÖPNV-Ticket“, erklärt der Minister und weiter:

„Zunächst werden wir die Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes einführen. Ziel ist aber eine landesweite und einheitliche Lösung für Mecklenburg-Vorpommern. Daher soll diese Bezahlkarte auch den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Aktuell rechnen wir damit, dass das Vergabeverfahren bis ins dritte Quartal 2024 laufen wird. Danach folgen die Vergabeentscheidung und das Rollout.“

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollen zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.

Bahnsteigverlängerungen

Bahnsteiglängen am Hauptbahnhof Neubrandenburg / Meyer: Bahnhof an gestiegene Fahrgastzahlen und Zuglängen anpassen

Neubrandenburg – Im Landtag ist im Rahmen der Fragestunde unter anderem über mögliche Bahnsteigverlängerungen im Neubrandenburger Hauptbahnhof gesprochen worden.

„Für das landes- und kommunalpolitische Ziel, das Oberzentrum Neubrandenburg endlich an den Schienenpersonenfernverkehr anzubinden, halte ich es für notwendig, die Bahnsteige 1 und 3 in Neubrandenburg auf 210 Meter zu verlängern.

Damit sollen die Voraussetzungen für eine bessere Anbindung an den Fernverkehr mit entsprechenden Zuglängen geschaffen werden. Das ist ein wichtiges Element, um im Rahmen unserer Mobilitätsoffensive mehr Menschen für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu begeistern “, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Land und die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH setzen sich bei der DB Station&Service AG (Teil der neuen DB InfraGO AG) für eine schnellstmögliche Verlängerung der zwei Bahnsteigkanten in Neubrandenburg Hauptbahnhof ein, deren spätere Verlängerung auf bis zu 210 Meter durch DB S&S optional durch den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) aus 2015 verbindlich vorzusehen war.

Mit der Realisierung der Modernisierungsmaßnahme auf Basis dieses Planfeststellungsbeschlusses waren in 2018 zunächst alle Bahnsteigkanten einheitlich auf 140 Meter reduziert worden. Basierend auf dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) aus dem Jahre 2015 konnte aktuell die Bestätigung von DB S&S erreicht werden, dass ein erneutes Planfeststellungsverfahren für das Ziehen der Option der Bahnsteige auf bis zu 210 Meter nicht erforderlich ist, was die Planungszeit um etwa bis zu zwei bis drei Jahre reduziert.

Theoretisch wäre damit ein Baubeginn etwa 2027 bis 2028 möglich – der aber von der Einordnung in ein getaktetes Sperrzeitensystem und entsprechende Maßnahmenbündel bei der DB abhängt. Mit der Verlängerung der Bahnsteige auf 210 Meter könnten Züge der ICE-Generation (7-teilig, 185 Meter lang) und ICE-4 (7-teilig, 202 Meter lang) an den Bahnsteigen 1 und 3 in Neubrandenburg Hauptbahnhof halten.

„Ende Januar bin ich in Berlin zu Gesprächen mit Dr. Richard Lutz, dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG. Das fortgeschriebene Bahnsteiglängenkonzept MV 2024 wird hierbei ein wichtiges Thema sein“, sagte Meyer.

Rügen jetzt „Wolfsgebiet“

Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen nunmehr landesweit förderfähig

Schwerin – In den zurückliegenden Monaten konnten für die Insel Rügen mehrere Wolfsnachweise erbracht und weitere Hinweise ausgewertet werden. Demnach ist weiterhin von der Anwesenheit mindestens eines Wolfes auf Rügen auszugehen und künftige weitere Besiedlungen müssen als wahrscheinlich angenommen werden.

Vor diesem Hintergrund wird unter anderem die Insel Rügen ab sofort zum Bestandteil des „Wolfsgebietes“ im Sinne der Förderkulisse nach der Förderrichtlinie Wolf M-V erklärt. Auch die Inseln Hiddensee und Poel sowie weitere kleinere Insellagen, welche bislang nicht Bestandteil der Förderkulisse waren, werden in das „Wolfsgebiet“ aufgenommen, da das – ggf. auch nur zeitweilige – Auftreten von Wölfen auch dort potenziell nicht ausgeschlossen werden kann.

Im Ergebnis haben Tierhalter nun auch in diesen Regionen und somit nunmehr landesweit die Möglich­keit, Zuwendungen für die Realisierung von über den Grundschutz hinausgehenden Präventionsmaßnahmen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwen­dungen zur Vermeidung oder Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (Förderrichtlinie Wolf – FöRLWolf M-V) zu erhalten.

Nach Ablauf einer Übergangszeit von sechs Monaten muss allerdings auch in diesen neu hinzugetretenen Gebieten zumindest ein Grundschutz installiert sein, um im Falle eines Rissvorfalls auch weiterhin Ausgleichs­zahlungen erhalten zu können. Innerhalb der genannten Übergangszeit von sechs Monaten kann ein durch einen Wolf verursachter Schaden in den nun neu in das „Wolfs­ge­biet“ bzw. in die Förderkulisse aufgenommen­en Gebieten auch ohne entsprechenden Grundschutz ausgeglichen werden.

Kostenlose Termine zu den Themen Herdenschutz- und Präventionsberatung können unter der Nummer 0171-727 06 24 vereinbart werden. Wolfssichtungen, bevorzugt mit Foto- oder Videodokumentation, können weiterhin an das landesweite Monitoring unter der E-Mailadresse stier@wildundforst.de oder telefonisch unter 0171-485 97 89 gemeldet werden.

Vorfälle mit der Beteiligung von Wölfen (z.B. Schadens­fälle bei Nutztieren oder Nahbegegnungen) werden sieben Tage die Woche durch die zentrale Koordination Wolf M-V unter der Telefonnummer 0170-7658887 aufgenommen und bearbeitet.

Diese Kontaktdaten sowie weitere Informationen zur Thematik finden Sie auch auf der Webseite des Landes zum Thema Wolf https://wolf-mv.de/.

Atemwegserkrankungen bei Kleinkindern

Schwerin – In der 3. Kalenderwoche wurde bei den 0-4-jährigen Kindern der bisherige Höchstwert von akuten Atemwegserkrankungen (ARE) in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Erkältungssaison erreicht. Das geht aus dem am heutigen Mittwoch veröffentlichten jüngsten ARE-Wochenbericht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hervor.

Die Konsultationsinzidenz bei den Kleinkindern lag rechnerisch bei 15.000 je 100.000 Personen dieser Altersgruppe gegenüber 9.300 je 100.000 Personen in der 2. Kalenderwoche.

Von den teilnehmenden Kindertageseinrichtungen wurde gemeldet, dass ca. 6,3 Prozent der betreuten Kinder aufgrund von Erkältungssymptomen (z. B. Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber) nicht in der Einrichtung waren. Auch hier ist eine deutliche Steigerung zur Vorwoche zu konstatieren (ARE-Rate in der 2. KW: 4,3 Prozent).

In den anderen Altersgruppen zeigten sich keine relevanten Schwankungen. Die ARE-Aktivität ist auf die Ko-Zirkulation verschiedener Atemwegserreger zurückzuführen.

„Auffällig dabei ist der von unseren Expertinnen und Experten vorhergesagte Anstieg der Infektionen mit Influenza A-Viren in den letzten Wochen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Mittwoch in Schwerin. Diese sind mit rund 21,5 Prozent bezogen auf alle Altersgruppen mittlerweile die am häufigsten nachgewiesenen Erreger, gefolgt von RSV und Rhinoviren. Zusammen machen diese drei Erreger einen Anteil von fast 38 Prozent aus.

„Wir sind mitten in der Grippesaison“, verdeutlichte Drese. „Meine Bitte an alle Menschen in unserem Land ist, Hygienemaßnahmen umzusetzen und vorsichtig im Umgang miteinander zu sein, um andere und sich selbst vor einer Ansteckung zu schützen.

Wer Symptome bei sich oder im direkten Umfeld bemerkt, kann mit ausreichend Abstand halten oder dem Tragen einer Maske andere vorsorglich vor einer Ansteckung schützen“, so Drese. Dies stelle insbesondere in kritischen Bereichen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen auch in dieser Erkältungssaison eine bewährte Vorsichtsmaße dar.

Die Beobachtung und Bewertung der Ausbreitung Akuter Respiratorischer Erkrankungen (ARE, umgangssprachlich: Erkältungskrankheiten) ist ein wichtiger Bestandteil des Infektionsschutzes.

Zu diesem Zweck werden in Mecklenburg- Vorpommern in der Erkältungszeit (Oktober bis Mitte April) anonymisierte Daten von rund 70 Arztpraxen (Sentinelpraxen) aus den Berufsgruppen der Kinderärzte und Hausärzte durch das LAGuS analysiert.

Von der 40. Kalenderwoche (KW) eines Jahres bis zur 15. KW des Folgejahres werden die Daten wöchentlich dargestellt. Hinzu kommen die Meldungen aus mehr als 70 Kindertageseinrichtungen über die Anzahl der Kinder, die an ARE erkrankt sind.

Änderungen im Landesplanungsgesetz

Meyer: Ausweisung von Windeignungsgebieten bleibt in Verantwortung der regionalen Planungsverbände

Schwerin – Im Landtag ist heute die Änderung des Landesplanungsgesetzes diskutiert worden. Dabei geht es unter anderem um die Festlegung von Flächen für Windenergieanlagen.

„Wir haben im Februar 2023 im Kabinett mit dem Planungserlass Wind festgelegt, dass die Zuständigkeit für die Ausweisung der Windenergiegebiete weiterhin bei den regionalen Planungsverbänden verbleibt und in allen vier Planungsregionen gleichermaßen 2,1 Prozent der Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden müssen.

Ich halte diese Regelung für wichtig, um direkt vor Ort über regionale Besonderheiten zu diskutieren und bei der Festlegung von Windeignungsgebieten zu berücksichtigen. Das erhöht die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie. Sollte sich abzeichnen, dass ein regionaler Planungsverband die Planungen nicht rechtzeitig schafft, können wir als oberste Landesplanungsbehörde die Planung übernehmen und zu Ende führen.

Das ist aber nur eine Notfalloption. Deshalb haben wir ein umfassendes Projektmanagement und Monitoring eingeführt und sind im engen, regelmäßigen Austausch mit den Ämtern für Raumordnung und Landesplanung zur Einhaltung der Zeitpläne“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Bundes-Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) aus dem Jahr 2022 gibt den Ländern verbindliche Flächenziele vor, die für den Ausbau der Windenergie an Land benötigt werden, um die Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu erreichen.

Danach muss jedes Bundesland einen prozentualen Anteil der Landesfläche für Windenergie an Land ausweisen. Mecklenburg-Vorpommern ist verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,1 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen.

Länder, in denen die Windenergiegebiete auf der Ebene der Regionalplanung ausgewiesen werden, müssen ihren Flächenbeitragswert auf die zuständige regionale Planungsebene herunterbrechen und die landesspezifischen Ziele in verbindlicher Form an die nachfolgende Planungsebene weitergeben.

Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes wird in einem Landesgesetz festgelegt, dass die vom Bund festgelegten Flächenziele erreicht werden müssen. Im Landesplanungsgesetz wird zudem die Möglichkeit verankert, dass regionale Planungsverbände untereinander vertragliche Vereinbarungen darüber abschließen können, mit denen sich eine Planungsregion gegenüber einer anderen Planungsregion verpflichtet, mehr Fläche als erforderlich für die Windenergie auszuweisen.

Sobald entsprechende Gebietsfestlegungen getroffen wurden, kann der Flächenüberhang der einen Region der anderen Region für die Zielerreichung angerechnet werden.

„Damit ermöglichen wir den regionalen Planungsverbänden individuelle und flexible Lösungen. Das kann beispielsweise in der Planungsregion Rostock hilfreich sein, da sie aufgrund luftverkehrsrechtlicher und artenschutzrechtlicher Beschränkungen über ein vergleichsweise geringeres Flächenpotenzial verfügt“, sagte Meyer.

Außerdem werden Anpassungen des Landesplanungsgesetzes an das durch den Bundesgesetzgeber mehrfach geänderte Raumordnungsgesetz (ROG) vorgenommen. Dies betrifft insbesondere Änderungen zur weiteren Beschleunigung, Modernisierung und Digitalisierung der Planungsprozesse sowie zur Erhöhung der Planungssicherheit.

„Mit der Gesetzesnovelle wird auch das Ziel der Deregulierung verfolgt: Überall dort, wo eine Bundesregelung alles Erforderliche erschöpfend regelt, wird auf eine gleich oder ähnlich lautende Landesregelung verzichtet“, sagte Meyer.

Anträge auf Zielabweichung nach dem Raumordnungsgesetz sind bei der obersten Landesplanungsbehörde zu stellen. Diese entscheidet im Einvernehmen mit den jeweils berührten Fachministerien, ob die Zielabweichung im Einzelfall aufgrund veränderter Tatsachen und Erkenntnisse nach raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist oder wegen übergeordneter Bundes- oder Landesinteressen oder der Berührtheit der Grundzüge der Planung zurückgewiesen werden muss.

Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass es sich bei einer Zielabweichung um eine Entscheidung im Einzelfall handeln muss, zu der die fachlich berührten Ressorts gegenüber der obersten Landesplanungsbehörde ihr Einvernehmen erklären.

So können gewichtige öffentliche Interessen des Landes an einer geordneten nachhaltigen Raumentwicklung gewahrt bleiben, wie etwa der Schutz der Moore, der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für den Aspekt der Ernährungssicherheit oder auch der Entwicklung nachhaltiger Industrie- und Gewerbestandorte.

„Die Regelung legt fest, dass das Einvernehmen im internen Verhältnis der zu beteiligenden Fachministerien als erteilt gilt, wenn es nicht innerhalb eines Monats versagt wird. So erreichen wir weitere Beschleunigungen im Verfahren“, sagte Meyer.

Albert-Einstein-Cup

Oldenburg: Der Wettbewerb schafft Aufmerksamkeit für eine Branche, die auf talentierten Nachwuchs angewiesen ist

Neubrandenburg – Im Frühjahr treffen sich IT-Nachwuchskräfte aus Europa und Asien in Neubrandenburg: 20 IT-Talente aus 12 Nationen messen sich beim Albert-Einstein Cup – dem Internationalen Wettbewerb für Software-Entwicklung. Der Wettbewerb wird vom 27. bis 30 Mai 2024 im Albert-Einstein-Gymnasium ausgetragen.

„Fachkräfte im IT-Bereich haben gute Berufsperspektiven“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Daher ist es wichtig, Talente frühzeitig zu entdecken und zu fördern. In Mecklenburg-Vorpommern geschieht das auch im einstündigen Unterrichtsfach ‚Informatik und Medienbildung‛ ab Klasse 5.

Es geht nicht nur darum, dass Schülerinnen und Schüler digitale Kompetenzen erwerben, sondern auch darum zu sehen, was in ihnen steckt. Der Wettbewerb schafft Aufmerksamkeit für eine Branche, die auf talentierten Nachwuchs angewiesen ist. Wir freuen uns, dass der Albert-Einstein-Cup wieder bei uns im Land stattfindet. Mein Dank geht an die Lehrkräfte, die viel organisatorische Arbeit investieren und zum Gelingen beitragen“, so Oldenburg.

Der viertägige Softwarewettbewerb verlangt vollste Konzentration. Ausgetragen wird er in zwei Disziplinen: „Mobile Applications Development“ und „IT-Software Solutions für Business“. In fünf Sessions und einem Speedprogramming-Wettkampf stellen die Softwareentwicklerinnen und Softwareentwickler ihr ganzes Können unter Beweis.

Regionale Wettbewerbe sind ein reizvolles Instrument, um an einem „dritten Ort“ zu lernen. Sie sind ein wichtiges und starkes Verbindungsglied zwischen Schule und Betrieb.

Bei diesen Wettbewerben steht das selbstmotivierte Lernen im Vordergrund und das bisher Gelernte wird im breiteren Kontext vertieft und umgesetzt. Der Albert-Einstein-Cup findet alle zwei Jahre statt. Als Auszeichnungen winken der Wanderpokal und auch ein Ticket für die Weltmeisterschaft.

„Die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer machen beim Wettbewerb wichtige Erfahrungen. Sie können mehr Selbstbewusstsein gewinnen, ihr eigenes Können beweisen, Mut und Durchhaltevermögen zeigen“, unterstrich die Ministerin.

„Auch Unternehmen profitieren vom Engagement für den Wettbewerb, denn sie betreiben gezielte Nachwuchsförderung und stärken die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Azubis“, so Oldenburg.

Das Albert-Einstein-Gymnasium ist Bundesleistungszentrum der Softwarenentwicklung und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

Weitere Informationen: www.worldskillsgermany.com

Branchentreff des E-Handwerks

Schulte: Photovoltaik und Wärmepumpentechnologien sind Schlüsseltechniken der Zukunft

Rostock – Wirtschafts-Staatssekretär Jochen Schulte hat heute im Rahmen der Mitgliederversammlung des Landesinnungsverbandes der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke Mecklenburg-Vorpommern über die zentrale Rolle des Elektro-Handwerks für den Ausbau der erneuerbaren Energien diskutiert.

„Im Bereich der Klimaschutzmaßnahmen erfährt der Ausbau erneuerbarer Energien und die energetische Sanierung neuen Aufwind unter anderem durch das Gebäudeenergiegesetz. Vor allem die Themen Photovoltaik und Wärmepumpentechnologien sind Schlüsseltechniken der Zukunft.

Daraus ergibt sich – das E-Handwerk spielt auch künftig eine zentrale Rolle bei bestehenden Herausforderungen im Ausbau der erneuerbaren Energien“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

 Die Mitgliederversammlung fand im Rahmen der 34. Fachschulung für Gebäudetechnik statt, die in diesem Jahr unter dem Motto „All Electric Society“ stand. Das Zukunftsbild der All Electric Society beschreibt nach Angaben der Veranstalter eine Welt, in der Energie aus erneuerbaren Ressourcen in ausreichendem Maße und bezahlbar zur Verfügung steht.

Neben der konsequenten Erzeugung und Nutzung regenerativer Energien sind die Senkung des primären Energiebedarfs durch Effizienzmaßnahmen und die Schaffung von intelligenten und vernetzten Systemen die Schlüssel für eine nachhaltige Zukunft. „Wir erleben einen umfassenden Wandel in den E-Handwerken. Die Digitalisierung ist ein zentraleres Thema – vom Werkzeug, über Messtechnik hin zum smarten Lichtschalter findet Digitalisierung überall ihren Einzug.

Der Weg dorthin wird maßgeblich durch das Fachhandwerk der gebäudetechnischen Gewerke geebnet. Hier brauchen die Fachkräfte intensive Unterstützung durch passende Weiterbildungsmaßnahmen. Der Landesinnungsverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke bietet dazu aktuelle Schulungen an. Diese Ausrichtung auf neue Technologien scheint sich auch auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen positiv auszuwirken“, sagte Schulte.

Nach Angaben der Innung gab es im Jahr 2023 insgesamt 543 Auszubildende; das entspricht einer Steigerung um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Insgesamt sind derzeit über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen und rund 5.000 Auszubildende.

Es wird ein jährlicher Umsatz von neun Milliarden Euro erwirtschaftet. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden.

Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohnern deutlich übertroffen.

Der Landesinnungsverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke Mecklenburg-Vorpommern (LIV MV) setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Interessen von aktuell 420 elektro- und informationstechnischen Betrieben mit einem Umsatzvolumen von rund 500 Millionen Euro ein.