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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Sonderzahlungen für rechtliche Betreuungen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich können bis Ende 2025 geltend gemacht werden.“

Schwerin – „Seit dem 1. Januar 2024 haben berufliche sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine ein Anrecht auf eine Sonderzahlung zum Inflationsausgleich. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der rechtlichen Betreuung. Bis zum Ende des Jahres 2025 beträgt die Inflationsausgleichssonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer und auch Betreuungsvereine 7,50 Euro je geführter Betreuung und je angefangenem Monat.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern erhalten die Sonderzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten von 24 Euro pro Betreuung pro Jahr mit der jährlichen Aufwandspauschale“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zum Jahresbeginn. Kurz vor Weihnachten hatte der Bundesrat der zuvor vom Bundestag beschlossenen Inflationsausgleichssonderzahlung für die kompletten Jahre 2024 und 2025 für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zugestimmt.

Das Gesetz vom 20. Dezember 2023 zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und zur Änderung weiterer Gesetze ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. (Bundesgesetzblatt Nr. 391 vom 22.12.2023)

„Dieses Gesetz kam noch rechtzeitig. Denn viele Betreuungsvereine, haupt- und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leiden unter den inflationsbedingten Kostensteigerungen. Darauf haben die Bundesländer und der Bund gemeinsam reagiert.  Die Inflationsausgleichssonderzahlung wirkt der finanziell schwierigen Lage entgegen, in der sich Betreuungsvereine und berufliche Betreuerinnen und Betreuer aufgrund der infolge der Inflation unerwartet erheblich gestiegenen Kosten befinden.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten, soweit eine Aufwandspauschale geltend gemacht wird, ebenfalls eine zeitlich befristete Inflationsausgleichssonderzahlung. So kann auch hier der entstandene Kostendruck abgefedert werden. Das ist ein gutes Zeichen. Erst vor wenigen Wochen habe ich zwei langjährig sehr engagierten Betreuerinnen den Ehrenamtspreis der Justiz überreicht. Diese Frauen erhielten die Auszeichnung auch stellvertretend für den unschätzbaren Wert der Arbeit, die alle rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer für unsere Gesellschaft leisten“, so Justizministerin Bernhardt.

Mit Zuversicht ins Jahr 2024

Schwerin – „Ich wünsche den Bürgerinnen und Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern alles Gute für das Jahr 2024. Vor allem Gesundheit. Ich bedanke mich bei allen, die zum Jahreswechsel gearbeitet haben, damit wir feiern konnten, insbesondere bei den Einsatzkräften im Rettungsdienst, bei der Feuerwehr und bei der Polizei. Wir sind froh darüber, dass uns das Hochwasser nicht so hart trifft wie andere Regionen. Und wir hoffen, dass dies auch so bleibt. Ich danke allen, die vor Ort im Hochwasserschutz tätig sind“, sagte die Ministerpräsident zum Jahresbeginn.

 „Wir leben in Zeiten internationaler Konflikte und großer Herausforderungen in Deutschland. Dennoch haben wir allen Grund, mit Zuversicht in das neue Jahr zu gehen. Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben gemeinsam viel erreicht – und wir können noch mehr. Das Ziel der Landesregierung ist es, Mecklenburg-Vorpommern im neuen Jahr wirtschaftlich weiter voranzubringen und damit Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Gleichzeitig arbeiten wir dafür, dass der soziale Zusammenhalt gewahrt bleibt.“

Anders als auf Bundesebene gebe es in Mecklenburg-Vorpommern einen vom Parlament beschlossenen Haushalt. „Wir investieren in die Zukunft des Landes. Dazu gehören Investitionen in die digitale Infrastruktur ebenso wie der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Aufbau einer wasserstoffbasierten Wirtschaft“, erklärte die Ministerpräsidentin.

 Mit dem Jahreswechsel gelte das neue Tariftreuegesetz für Mecklenburg-Vorpommern. „Damit ist geregelt, dass öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen gehen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Erfüllung Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Wo es keinen Tarifvertrag gibt, gilt ein Vergabemindestlohn von 13,50 Euro. Damit wollen wir Anreize zu weiteren Lohnsteigerungen setzen“, erläuterte Schwesig.

Im sozialen Bereich bleibe es bei der beitragsfreien Kita und beim kostenfreien Ferienhort. „Wir haben einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, damit im Sommer der Personalschlüssel im Kindergarten von 1:15 auf 1:14 abgesenkt werden kann. Damit haben die Erzieherinnen und Erzieher mehr Zeit für jedes einzelne Kind“, sagte die Ministerpräsidentin. Die Fachkräftesicherung in Kitas und Schulen sei ein weiterer Schwerpunkt. „2024 startet das neue gemeinsame Schulbauprogramm von Land und Kommunen. Wir wollen, dass unsere Kinder gute Bedingungen zum Lernen haben“, sagte Schwesig weiter.

 „Neben Familien mit Kindern unterstützen wir auch die älteren Menschen im Land“, betonte Schwesig. „Es wird beim vergünstigten Seniorenticket für den öffentlichen Nahverkehr bleiben.“ 2024 werde die Landesregierung mit dem Aufbau eines landesweiten Rufbussystems beginnen.

Um den Fachkräftebedarf in der Kranken- und Altenpflege besser abzusichern, müssen Auszubildende in der Alten- und Krankenpflege sowie in verschiedenen Gesundheitsberufen ab dem 1. Januar 2024 kein Schulgeld mehr zahlen. Die Schulgeldfreiheit umfasst alle Auszubildenden in den Bildungsgängen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische/r Bademeister/in, die an staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen in freier Trägerschaft beschult werden.

Auch auf Bundesebene gebe es Verbesserungen wie die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums. Andere Entscheidungen stufte die Ministerpräsidentin als kritisch ein. „Ich halte es für falsch, dass der Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder auf 19 Prozent steigt. Das schadet nicht nur Gastronomie und Tourismus. Es wirkt sich beispielsweise auch auf das Kita- und Schulessen aus“, so Schwesig. Auch die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen für die Landwirtschaft lehne die Landesregierung ab.

Der von der Bundesregierung geplante schnellere Anstieg der CO2-Steuer belaste Pendlerinnen und Pendler. „Die Landesregierung hat die klare Erwartung, dass die Bundesregierung bis zum 8. Januar eine faire Lösung für die Landwirte findet. Auch für die Pendlerinnen und Pendler muss eine Lösung gefunden werden, zum Beispiel in Form einer höheren Pendlerpauschale. Dafür werden wir uns weiter auf Bundesebene einsetzen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Eine große Ehre und Chance sei, dass Mecklenburg-Vorpommern bis Ende Oktober die Präsidentschaft im Bundesrat habe. „Wir haben die Möglichkeit, im In- und Ausland für Mecklenburg-Vorpommern zu werben. Ein besonderer Höhepunkt ist der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober in Schwerin. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger zum Mitfeiern ein. Es ist bei allen Problemen und Herausforderungen ein Grund zur Freude, dass wir gemeinsam in einem vereinten Deutschland leben, das sich alles in allem in den letzten 34 Jahren gut entwickelt hat.“

Justiz M-V startet die „KI-Werkstatt“

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Unser Ziel ist es, mit der Entwicklung der künstlichen Intelligenz standhalten zu können.“

Schwerin – „Das Anwendungsgebiet für künstliche Intelligenz erweitert sich mit rasantem Tempo. Auch die Justiz beschäftigt sich immer stärker mit der KI, um auf diesem Wege die justiziellen Entscheider zu entlasten und die zugrundeliegenden Sachverhalte auszuarbeiten bzw. die anstehenden Entscheidungen vorzubereiten. Daher hat die Justiz eine KI-Werkstatt initiiert.

Mit diesem Projekt wollen wir Wissen und Kompetenzen bündeln und eine Strategie erarbeiten, wie wir uns zukünftig sachgerecht der Hilfe von KI bedienen können. In diesem Jahr werden KI und die damit verbundenen Möglichkeiten und Risiken ein Schwerpunkt unserer Arbeit bilden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die KI-Werkstatt hat vor allem das Ziel, den konkreten Bedarf unserer Justiz an KI-Unterstützung auszuloten, die bereits vorhandenen Möglichkeiten zum Einsatz von KI in der Justiz zu prüfen und erste Umsetzungsschritte zu gehen.

Dafür ist es unabdingbar, den Nutzen der künstlichen Intelligenz auch für die Justiz herauszuarbeiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gerichten, Staatsanwaltschaften und auch aus der Straffälligenarbeit werden in freiwilligen Projektteams an der KI-Werkstatt mitwirken.

Dieser direkte Draht in die Praxis schafft Akzeptanz und hilft dabei, die Berührungsängste zu diskutieren. Wir planen eine sogenannte KI-Landkarte, auf der alle Projekte und die verschiedenen KI-Einsätze zusammengefasst werden. Um sodann Ideen für die Justizpraxis in MV zu sammeln und in der Folge zu bewerten“, so Ministerin Bernhardt.

„Aus dem Vergleich der zusammengetragenen KI-Landkarte mit den identifizierten Bedürfnissen in der Landesjustiz M-V soll eine Antwort auf die Frage entwickelt werden, ob eine eigene KI-Entwicklung in M-V initiiert oder eine Beteiligung an einer anderweitigen KI-Entwicklung z.B. durch eine Pilotierung in M-V unterstützt werden sollte.

Gleichwohl beobachten wir die Entwicklungen und Ansätze der anderen Bundesländer, um eventuell auch davon profitieren zu können. Wir müssen uns mit der Entwicklung auseinandersetzen, damit die Justiz des Landes auch künftig bestmöglich ausgestattet ist“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt zum Jahresauftakt 2024.

NØRD Digital Convention 2024

Digitalisierungsminister Christian Pegel: „NØRD 2024 wird Groß-Event für digitale Chancen, Wissen und Inspiration“

Schwerin – Die NØRD Digital Convention 2024 bietet im kommenden Jahr vom 29. bis 30. Mai informative und inspirierende Aktivitäten für alle Teilnehmenden. „Der Digitalisierungskongress hat sich inzwischen in seiner dritten Ausgabe etabliert und ist der Anlaufpunkt für alle, die sich für digitale Entwicklung und Innovation interessieren“, sagte Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin und skizzierte ein paar Höhepunkte der kommenden Veranstaltung:

„Auf drei Bühnen werden renommierte Sprecherinnen und Sprecher Einblicke in die neuesten Entwicklungen und Trends der digitalen Welt geben. Teilnehmende haben die Gelegenheit, Start-ups zu entdecken und mit politischen Vertretern zu diskutieren. Auf dem digitalen Marktplatz haben digitale Akteure Gelegenheit, ihre Innovationen und Projekte zu präsentieren und in Interaktion mit Gleichgesinnten zu treten. Darüber hinaus gibt es weitere informative Workshops und Diskussionsrunden, die sich mit den aktuellsten Themen der Digitalisierung, Innovation und Technologie beschäftigen.“

Der Digitalkongress in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Erfolgsgeschichte: Die erste Auflage vom 6. bis 7. November 2019 zog mit 120 Sprecherinnen und Sprechern 1.400 Gästen an. Insgesamt wurden an acht Veranstaltungsorte mit Tagesprogrammen und Abendveranstaltungen zehn Teilveranstaltungen angeboten. Die zweite NØRD lockte vom 31. Mai bis zum 14. Juni 2021 mit 176 Einzelveranstaltungen mehr als 200 Rednerinnen und Redner sowie rund 2.500 Zuschauerinnen und Zuschauer. Unterstützt wurde der Kongress von gut 80 Partnern.

In diesem Jahr wird die NØRD als digital convention – als ein Erlebnis-, Content- und Mitmachformat – vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV und verschiedenen Partnern organsiert. Auch die Digitalen Innovationszentren des Landes mit den Coworking Spaces werden mit dabei sein und ihre Arbeit vorstellen.

„Die NØRD bietet zahlreiche Möglichkeiten zum Networken, sei es in gemütlichen Gesprächsbereichen oder in spezialisierten Bereichen wie der ,Female Area‘ und der ,Start-up Area‘. Unternehmen können vakante Jobs bewerben, während Hochschulen Kontakte mit Studierenden und Absolventinnen sowie Absolventen knüpfen können“, sagt Christian Pegel.

Zentraler Veranstaltungsort ist die HanseMesse in Rostock. Der Eintritt ist an beiden Tagen kostenfrei. Weitere Informationen zur NØRD finden Sie auf der Internetseite des digitalen MV, einen Trailer zur Veranstaltung ist ab sofort hier verfügbar: https://www.digitalesmv.de/noerd_2024

Startchancen-Programm des Bundes kommt

Oldenburg: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich muss fallen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg beklagt die langwierigen und zähen Verhandlungen mit der Bundesregierung zum Startchancen-Programm. „Die Bundesregierung hat die Länder zu lange hingehalten.

Dadurch geraten die Länder jetzt unter Zeitdruck, wenn das Programm noch pünktlich starten soll. Die Äußerung der Bundesbildungsministerin, die Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm sei ein nächster Meilenstein, kann ich deshalb nicht nachvollziehen. Dieser Schritt ist längst überfällig“, kritisierte Oldenburg.

Mit dem Startchancen-Programm sollen 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt werden, an denen ein hoher Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.

Das Programm soll zum Schuljahr 2024/2025 starten und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt dafür bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Um die Bundesförderung zu erhalten, müssen sich die Länder in gleichem Umfang engagieren. Mecklenburg-Vorpommern rechnet über das Startchancen-Programm mit 17 bis 18 Millionen Euro pro Jahr.

„Das Startchancen-Programm ist nicht der angeküdigte große Wurf“, sagte die Bildungsministerin. „Es gilt nicht nur, ärmere Kinder und Jugendliche zu unterstützen, sondern es muss darum gehen, alle Schüllerinnen und Schüler gleichermaßen zu fördern und endlich auch die Länder in der Bildungspolitik für die Beschulung der Geflüchteten zu unterstützen.

Gleichzeitig zum Startchancen-Programm brauchen wir von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum DigitalPakt 2.0. Das gibt es noch immer nicht. Sicher ist bis jetzt ein Ende mit offenem Ausgang. Deswegen gibt es nur eine Lösung: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich muss fallen“, forderte Oldenburg.

Glasfaserausbau in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat beim Glasfaser-Ausbau in diesem Jahr noch mal zugelegt: Damit liegt der Nordosten im Bundesländervergleich auf dem fünften Platz und deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

„Mittlerweile verfügt bereits mehr als ein Drittel – um genau zu sein 34 Prozent – der privaten Haushalte über einen Glasfaseranschluss. Im Bundesdurchschnitt sind es nur 29 Prozent. Von den 115 Projektgebieten des geförderten Ausbau der weißen Flecken, also der Gebiete mit weniger als 30 Mbit/s versorgt werden, ist in 47 Gebieten der Trassenbau abgeschlossen. Das sind rund 40 Prozent der Projektgebiete.

In zwölf Gebieten davon ist der Ausbau komplett fertiggestellt und die Internetdienste sind über Glasfaser verfügbar“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel und zieht eine weitere Bilanz für das Jahr 2023: „Mehr als 3.000 Kilometer Trasse wurden in diesem Jahr für die Verlegung der Glasfaser gebaut, insgesamt sind es fast 15.000 Kilometer.

Darin wurden 2023 fast 10.000 Kilometer Glasfaserleitungen verlegt und insgesamt bisher rund 36.000. Dadurch konnten in diesem Jahr etwa 30.000 neue Anschlüsse erstellt werden, insgesamt sind es im Land im Rahmen der Förderung nun mehr als 111.000.

„Wir wollen dieses Tempo weiterhin beibehalten und auch den Rest der zur Verfügung stehenden Fördermittel effektiv einsetzen, um zusammen mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen in den nächsten Jahren unser Ziel – der Glasfaseranbindung bis an jede Milchkanne im Land – zu erreichen.“

Die Fördersummen, die das Land M-V für den Breitbandausbau vom Bund erhält, haben sich in diesem Jahr zudem noch einmal deutlich erhöht. Grund ist eine Änderung der Fördervoraussetzungen, wodurch auch für Haushalte, die bereits über eine Versorgung von mehr als 30 Mbit/s, aber weniger als 100 Mbit/s, verfügen, eine Glasfaser-Förderung möglich ist.

„Für unser Land wurden vom Bund für den Ausbau dieser sogenannten hellgrauen Flecken Fördermittel in Höhe von rund 200 Millionen Euro bewilligt. Zusammen mit der landeseigenen Kofinanzierung und den kommunalen Eigenanteilen stehen damit für den Glasfaserausbau in MV aktuell 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung“, erklärt Christian Pegel.

In diesem Jahr erfolgte durch den Bund bereits eine weitere Ausweitung der Förderung. Mittlerweile können auch für sogenannte dunkelgrauen Flecken, also Haushalte, die bereits über eine 100 Mbit/s-Anbindung verfügen, Förderanträge beim Bund eingereicht werden. „Mecklenburg-Vorpommern hat für dieses Förderverfahren 13 Anträge eingereicht“, so der Digitalisierungsminister.

Der auch in diesem Jahr weiter gesteigerte Abruf der Fördermittel stellt Willen der Unternehmen, den Ausbau bei uns im Land weiter voranzubringen unter Beweis: „Insgesamt wurden in diesem Jahr über 300 Millionen Euro Fördermittel abgerufen.

Diese können von den ausbauenden Unternehmen nicht im Voraus, sondern erst im Nachgang der Baumaßnahmen abgerufen werden. Zusammen mit den Auszahlungen der Vorjahre, die sich aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln zusammensetzen, sind in MV bereits rund 1,15 Milliarden Euro in den geförderten Glasfaserausbau geflossen. Damit ist knapp die Hälfte der bewilligten Mittel bereits ausgezahlt.

Und wir werden auch in Zukunft die zur Verfügung stehenden Fördermittel effektiv einsetzen, um unser gemeinsames Ziel – Glasfaseranbindung bis an jede Milchkanne im Land – zu erreichen“, verspricht Digitalisierungsminister Christian Pegel.

MV-Außenwirtschaft stabil

Handel mit Polen, Finnland, Brasilien wächst

Schwerin – Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann rechnet mit stabilen Außenwirtschaftszahlen für das Jahr 2023. „Mecklenburg-Vorpommern hat in den ersten drei Quartalen des Jahres Waren und Güter im Werte von 7,3 Milliarden Euro exportiert.

Der Import liegt bei 7 Milliarden Euro. Damit liegen wir nahe bei den Werten des Vorjahres (7,4 bzw. 7,6 Milliarden Euro). Wir rechnen damit, dass auch die Gesamtjahreszahlen stabil sein werden. Das ist für die gesamtwirtschaftliche Stimmung ein gutes Signal“, erklärte der Staatssekretär. E

s müsse berücksichtigt werden, dass insbesondere die Werte für den Import 2022 durch die stark gestiegenen Energiepreise überhöht gewesen seien.

Die Landesregierung habe bei ihren Außenwirtschaftsaktivitäten im Jahr 2023 den Schwerpunkt auf die Länder Polen, Finnland und Brasilien gelegt. Mit allen drei Ländern habe sich der Außenhandel weiter positiv entwickelt. So ist das Außenhandelsvolumen mit Polen in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum von 1,2 auf 1,31 Milliarden gestiegen.

Auch beim Außenhandel mit Finnland (Jan-Sep 22: 413 Mio. Euro, Jan-Sep 23: 602 Mio. Euro), und Brasilien (Jan-Sep 22: 60 Mio. Euro, Jan-Sep 23: 102 Mio. Euro) gebe es eine positive Entwicklung. „Das zeigt, dass wir und die Unternehmen mit unseren aktuellen Schwerpunktsetzungen richtig liegen“, erklärte der Staatssekretär, der im Januar 2023 mit einer Wirtschaftsdelegation Brasilien besucht hatte.

„Wir wollen unsere Außenhandelsaktivitäten 2024 weiterverstärken“, kündigte Dahlemann an. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig plane in ihrer Eigenschaft als Bundesratspräsidentin eine große Reise nach Brasilien. „Sie wird dabei von einer Wirtschaftsdelegation begleitet. Um den wirtschaftlichen Austausch im Ostseeraum auszubauen, richten wir am 18. April den 2. Baltic Sea Business Day in Rostock aus“, kündigte Dahlemann an.

Die erste Auslandsreise von Schwesig führe im Februar 2024 nach Polen. „Dabei geht es darum, dass das deutsch-polnische Verhältnis auf nationaler Ebene wieder besser wird. Eine solche Reise ist aber immer auch die Chance, für Mecklenburg-Vorpommern als Wirtschaftsstandort zu werben. Es gibt die Möglichkeit für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, mit nach Warschau zu reisen. Wir haben enge Wirtschaftsbeziehungen nach Polen. Diese guten Beziehungen wollen wir weiter ausbauen.“

Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz für M-V

M-V will neue Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen schaffen

Schwerin – Im Zuge des geplanten Inkrafttretens des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern im kommenden Jahr, ruft Sozialministerin Stefanie Drese Kommunen auf, Ideen für neue Beteiligungsformate einzubringen. Das Land fördere kreative Ansätze mit insgesamt rund 390.000 Euro, erklärte Drese am heutigen Freitag in Schwerin.

Der Landtag hatte am 20. September die Bereitstellung der Mittel für einen „Initiativfonds Kinder- und Jugendbeteiligung“ aus dem Strategiefonds beschlossen. „Die Idee ist es, Projekte zu unterstützen, die eine nachhaltige Mitwirkung von jungen Menschen an gesellschaftlichen Entscheidungen auf kommunaler Ebene ermöglichen“, so Drese. Dies könnten beispielsweise Konferenzen, Aufklärungskampagnen oder die Einrichtung von Jugendgremien sein.

Die Fördermöglichkeiten gehen mit dem für das Jahr 2024 geplanten Inkrafttreten des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes einher. „Mit dem Gesetz wollen wir Kinder und Jugendliche mehr in Entscheidungsprozesse einbinden. Sie sind diejenige Generation, deren Zukunft von den heute getroffenen Entscheidungen geprägt sein wird,“ machte Drese deutlich. Mit dem Gesetz werde dieses Ziel erstmals in einem Landesgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verankert.

Entscheidend in der Umsetzung und für die Beteiligung von jungen Menschen sei es, verschiedene Angebote im direkten Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. „Das können Projekte in Schulen und Kitas aber auch im Freizeitbereich sein“, betont Drese.

Die Landkreise und Gemeinden könnten ab sofort bis Ende 2024 gemeinsam mit dem lokalen Jugendring Anträge für eine Förderung einreichen, teilte Drese mit. Ansprechpartner für die weitere Bearbeitung sei das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).