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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Schwrin – Der Grundstein für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern ist gelegt. Seit dem 01. Juli sind die Rechtsvorschriften zur Kohäsionspolitik für die Jahre 2021 bis 2027 in Kraft getreten. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird fortgeführt. Im Ergebnis stehen Mecklenburg-Vorpommern für das Programm Interreg A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen (Wojewodschaft Westpommern) sowie das Programm Südliche Ostsee (Mecklenburg-Vorpommern, Polen, Schweden, Dänemark, Litauen) insgesamt 73,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung.

„Das sind knapp 500.000 Euro mehr als in der vorherigen Förderperiode. So können wir Kontinuität gewährleisten für die bedeutende grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn. Wir werden weiter interkulturelle Projekte wirksam umsetzen, um die Menschen in den grenznahen Regionen weiter zusammen zu bringen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Das Interreg-Programm der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Republik Polen (Westpommern) wird mit insgesamt 60 Millionen Euro ausgestattet. Thematisch soll die Förderung unter anderem fokussiert werden auf das Stärken von Innovationspotentialen, das Bewältigen des Klimawandels und Bewahren der Natur sowie das Kennenlernen der Nachbarn über bildungs-, kulturelle und touristische Angebote. Neu im Programm ist, dass das Gemeinsame Sekretariat mit neun Mitarbeitern künftig im Wirtschaftsministerium angesiedelt ist. Der Dienstort der Mitarbeiter wird Löcknitz bleiben.

Für das Programm Südliche Ostsee (Polen, Litauen, Dänemark, Schweden, Deutschland) stehen zukünftig 13,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fokus des Programms wird auf den Themen Innovation und Internationalisierung, Nachhaltigkeit und Förderung der blauen und grünen Ökonomie, Aktivierung des touristischen Potenzials sowie Stärkung der Zusammenarbeit liegen.

„Wir haben in den vergangenen Jahren durch den nachhaltigen Einsatz europäischer Fördermittel in Mecklenburg-Vorpommern viel erreicht. Bildungs- und Kultureinrichtungen, gemeinnützige Vereine sowie Unternehmen diesseits und jenseits der Grenze arbeiten zusammen und setzen als Nachbarn in der Grenzregion gemeinsam Projekte um. So ist eine deutliche Verbesserung der Lebensperspektiven für die Bewohner entstanden. Das wollen wir weiter ausbauen. Dabei helfen die Fördermittel der Europäischen Union“, sagte Glawe.

In der Förderperiode 2014 bis 2020 wurden im Interreg-Programm Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen 62 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 159,3 Millionen Euro ausgewählt. Ein beispielhaftes Projekt ist das Projekt „Integrierter grenzüberschreitender Rettungsdienst Pomerania/Brandenburg (InGRiP)“, in dem die Universitätsmedizin Greifswald, der Landkreis Vorpommern-Greifswald, der Rettungsdienst Stettin, die DRF Luftrettung mit weiteren Partnern aus der Region zusammenarbeiteten, um die Notfallversorgung der Bevölkerung im Grenzraum noch besser abzusichern.

Es wurden unter anderem fachsprachliche Schulungen von Rettungsdienstmitarbeitern in der jeweils anderen Sprache sowie gemeinsame Simulationstrainingseinheiten im neuen Ausbildungszentrum Misdroy durchgeführt. Das Projekt wurde mit zwei Millionen Euro unterstützt und wird in einem Folgeprojekt für zwei weitere Jahre mit 1,3 Millionen Euro fortgesetzt.

Ein weiteres Projekt ist die Unterstützung bei der Orientierung in der deutschen und polnischen Verwaltungslandschaft – die „Kontakt- und Beratungsstelle für deutsche und polnische Bürger“. Die Mitarbeiter vor Ort sind Ansprechpartner  in allen Fragen rund um das Leben im jeweiligen Nachbarland und halten enge Kontakte zu den Verwaltungen in der Region. Umgesetzt wird das Projekt zusammen mit der Stadtverwaltung Stettin und der Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e.V. Die Gesamtinvestition beträgt rund 1,3 Millionen Euro; das Vorhaben wird in Höhe von knapp 1,1 Millionen Euro unterstützt.

Das Programm Südliche Ostsee war mit 83 Millionen Euro ausgestattet, davon kamen 13 Millionen Euro aus Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt wurden 64 Projekte zur Förderung und 27 Projekte zur Anschubfinanzierung ausgewählt. Ein Beispiel ist das Projekt „Baltic for all (BFA)“, mit dem die aktive Teilnahme von behinderten Menschen an Wassersportangeboten (Segeln, Kite-/Windsurfen) unterstützt werden soll – sei es als Trainer oder Freizeit-Sportler. Das Projekt wird von der polnischen Kommune Kolberg mit dem Barther Segler-Verein e.V. und zwei weiteren Partnern aus Polen und Litauen umgesetzt. Das Gesamtbudget des Projektes beträgt knapp 1,2 Millionen Euro; es wird unterstützt in Höhe von rund 995.000 Euro.

Das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen und das Kooperationsprogramm Interreg Südliche Ostsee sind Teil der europäischen Kohäsionspolitik und werden im Rahmen des eigenständigen Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt. Das Interreg-Programm Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen deutschen und polnischen Partnern.

Es wird in der Wojewodschaft Westpommern (Polen), in den brandenburgischen Landkreisen Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland in Brandenburg sowie in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern leitet die Verwaltungsbehörde im Gesamtprogramm.

Mit dem Interreg-Programm Südliche Ostsee, an dem Partner aus Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern), Polen, Litauen, Dänemark und Schweden beteiligt sind, werden lokale und regionale Akteure für die grenzüberschreitende Projektarbeit aktiviert. Das derzeit bestehende Fördergebiet umfasst in Deutschland/Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und die Hansestadt Rostock.

In Polen nehmen die Wojewodschaften Westpommern, Pommern und Ermland-Masuren (nur Powiat Elbląski) teil; in Schweden die Provinzen Kalmar, Blekinge, Skåne and Kronobergs; in Dänemark sind es Bornholm und die Region Sjælland; in Litauen die Bezirke Klaipėda, Tauragė und Telšiai. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Programm Südliche Ostsee wird unter der Zuständigkeit der polnischen Verwaltungsbehörde in Warschau, Ministerium für Fonds und Regionale Politik mit dem Gemeinsamen Sekretariat in Danzig umgesetzt.

Längere Frist für Steuererklärung 2020

Schwerin – Die Abgabefrist für Steuererklärungen für das Jahr 2020 ist dieses Jahr um drei Monate verlängert worden. Das gilt sowohl für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung selbst fertigen als auch für die steuerberatenden Berufe.

Der Bundesrat hatte Ende Juni der Änderung zugestimmt. Mecklenburg-Vorpommern hatte das Anliegen unterstützt, um zum einen der außergewöhnlichen Situation vieler Bürgerinnen und Bürger durch die Corona-Pandemie, zum anderen aber auch der zusätzlichen Belastung in den steuerberatenden Berufen gerecht zu werden.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Der Berufsstand der Steuerberater ist für viele Unternehmen eine wichtige Stütze – nicht nur bei den Steuererklärungen. Viele Anträge laufen derzeit vor allem über die steuerberatenden Berufe. Und auch auf Familien kamen mit der Pandemie neue Aufgaben zum Alltag hinzu. Das sind alles zusätzliche Belastungen, die wir mit der Verlängerung der Abgabefristen ein Stück weit abmildern wollen.“

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2020 selbst anfertigen, haben nun bis Ende Oktober 2021 Zeit, ihre Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Wer die Hilfe von Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch nimmt, für den verlängert sich der Zeitraum sogar bis zum 31. Mai 2022.

Moderne Landesverwaltung

Schwerin – Die Landesregierung hat beschlossen, dass in der Landesverwaltung auch nach der Corona-Pandemie künftig dauerhaft bis zu 3 Tage in der Woche im Home-Office gearbeitet werden kann. Der Entwurf einer entsprechenden Rahmendienstvereinbarung soll nun mit den zuständigen Personalvertretungen abgeschlossen werden.

„Künftig soll es möglich sein, regelmäßig auch aus dem Home-Office zu arbeiten. Zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben wir die technischen Möglichkeiten erhalten. Jetzt wollen wir sie auch für den Alltag als einheitliche Regelung für die gesamte Landesverwaltung nutzen. Dies ist ein Meilenstein für die moderne Arbeitsorganisation der Landesverwaltung. In Zukunft wird die Arbeit in der Landesverwaltung noch deutlich digitaler und mobiler sein und damit gerade für junge Nachwuchskräfte noch attraktiver. Zudem unterstützen wir damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und schaffen auch für unsere Pendlerinnen und Pendler in der Landesverwaltung deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen“, so der Chef der Staatskanzlei, Dr. Heiko Geue, unter dessen Leitung in den letzten beiden Jahren eine Reihe von Projekten für eine zukunftsfähige Verwaltung erarbeitet und vom Kabinett beschlossen wurden. Rund 20 000 Beschäftigte profitieren von dieser Flexibilisierung.

Die Landesregierung hat heute ebenfalls das von der Staatskanzlei vorgelegte Konzept zur Einführung von sogenannten E-Learnings in der Landesverwaltung beschlossen. „E-Learnings sind digitale Fortbildungseinheiten, die künftig die Fortbildungsangebote für die Landesverwaltung ergänzen sollen. Sie können zu jeder Zeit und an jedem Ort von einem Portal abgerufen werden. Damit passen sie ausgezeichnet zum neuen ortsunabhängigen und digitalen Arbeiten in der Landesverwaltung. Zusätzlich sind sie wirtschaftlicher als herkömmliche analoge Angebote, da einmal produziert, sie beliebig oft abgerufen werden können. Das lohnt sich vor allem dann, wenn eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erreicht werden sollen“, so Geue weiter.

Neue Fährlinie Stockholm – Rostock

Rostock – Infrastrukturminister Christian Pegel begrüßt die Entscheidung der schwedischen Fährreederei Rederi AB Gotland für Rostock als Zielhafen für eine neue Fährlinie zwischen der schwedischen Hauptstadt und Deutschland.

„Die Einrichtung der neuen Fährlinie unterstreicht die Bedeutung von Rostock als leistungsfähiger Fährhafenstandort und als wichtiger Verkehrsknotenpunkt an der deutschen Ostseeküste. Die von der EU-Kommission festgelegten Kernnetzkorridore Skandinavien-Mittelmeer und Orient-östliches Mittelmeer führen über die Routen Rostock-Berlin und Hamburg-Berlin und den Kernnetzhafen Rostock. Insofern vervollkommnet die neue Linie ein bestehendes Netz und bereichert den Ostseeverkehr. Sie trägt in Schweden zu einer verkehrs- und umweltpolitisch gewollten Verlagerung von Güterverkehren von der Straße auf den Seeweg bei – Lkw und Pkw aus dem Raum Stockholm müssen dann nicht mehr bis zum südschwedischen Hafen Trelleborg fahren. Davon profitiert Europa insgesamt“, zeigt sich Christian Pegel überzeugt.

Die Fährlinie wird am 30. August 2021 zwischen Nynäshamn/Stockholm mit vorerst drei Abfahrten wöchentlich starten. Sobald ein zweites Schiff verfügbar ist, soll es tägliche Abfahrten geben. Überfahrten sind ab dem 1. Juli buchbar. Ein Teil der Fahrten wird Visby auf Gotland einbeziehen.

Bessere Luftqualität in Klassenräumen

Land legt Förderprogramm für bessere Luftqualität in Klassenräumen auf

Martin: Alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Schulbetrieb im neuen Schuljahr abzusichern

Schwerin – Das Land legt ein Förderprogramm auf, mit dem die Schulträger bei der Verbesserung des Lüftungsmanagements in Schulgebäuden in Pandemiezeiten unterstützt werden. Über den MV-Schutzfonds stehen zunächst 2,025 Millionen Euro für die Anschaffung von luftverbessernden Geräten für Unterrichtsräume, die regelmäßig genutzt werden, oder für die Anschaffung von CO2-Messgeräten bzw. CO2-Ampeln bereit. Das Land beteiligt sich in Höhe von bis zu 60 Prozent bei der Finanzierung der Geräte.

„Wir werden gemeinsam alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das neue Schuljahr bestmöglich abzusichern. Ein Element dabei ist auch die Lufthygiene. Mit dem Förderprogramm können wir die Schulträger bei ihren Aufgaben gut unterstützen“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Schulträger entscheiden je nach Situation und räumlichen Gegebenheiten vor Ort, ob sie mobile Luftreiniger oder CO2-Messgeräte bzw. CO2-Ampeln anschaffen. Mit einer anteiligen Finanzierung in Höhe von bis zu 60 Prozent will sich Mecklenburg-Vorpommern stärker als andere Bundesländer engagieren. Wir werden beobachten, inwieweit die Schulträger auf das Förderprogramm zugreifen und das Programm aufstocken, wenn der Bedarf größer ist“, erklärte Martin.

Zuwendungsfähig sind mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion. Zur Unterstützung des Luftaustausches in regelmäßig genutzten Unterrichtsräumen kann die Anschaffung von Lüftungselementen finanziell unterstützt werden, wenn sie zur Erhöhung der Luftwechselrate in regelmäßig genutzten Unterrichtsräumen beitragen.

Zuwendungsfähig sollen zudem Luftqualitätsmessgeräte mit Anzeige von Temperatur, CO2-Gehalt und relativer Luftfeuchte sein, die mindestens eine optische Alarmfunktion ab einem Wert von 1.000 ppm hinsichtlich der CO2-Konzentration haben. Soweit das Gerät über einen akustischen Alarm verfügt, muss dieser abstellbar sein. Je regelmäßig genutztem Unterrichtsraum in öffentlichen und freien Schulen kann die Anschaffung eines CO2-Messgerätes mit Ampelfunktion gefördert werden.

Der Finanzausschuss des Landtags muss dem Vorhaben noch zustimmen. Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen öffentliche und freie Schulträger einen entsprechenden Förderantrag beim Landesförderinstitut M-V stellen. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn wird jedoch möglich sein, um eine schnelle Umsetzung zu gewährleisten. Das heißt, die Schulträger können eine Bestellung aufgeben, auch wenn die Förderung noch nicht bewilligt ist. Die Bedingungen der entsprechenden Förderrichtlinie müssen jedoch beachtet werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt.

Mit dem Thema „Luftreinigung im Klassenraum“ haben sich verschiedene wissenschaftliche Studien, Expertinnen und Experten für Virologie, Hygiene und Lüftungsanlagen auseinandergesetzt. Zentrale Feststellung ist, dass eine regelmäßige Stoßlüftung die wichtigste Maßnahme zur Luftreinigung im Klassenraum bleibt und auch mit dem Einsatz von mobilen Luftfiltern nicht entbehrlich wird. Zusätzlich soll in den Pausen für Durchzug gesorgt werden.

Die S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen empfiehlt: „Der Einsatz mobiler Luftreiniger in Schulen kann als ergänzende Maßnahme zum Lüften zur Aerosolreduktion erwogen werden, wenn grundsätzlich eine ausreichende Lüftung gewährleistet werden kann.“

Ökologischer Landbau in MV

Neuer Wettbewerb für den ökologischen Landbau in MV

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium MV ruft zu einem weiteren Wettbewerb im Rahmen der Europäischen Innovations­partnerschaft (EIP) auf. Die Wettbewerbsbeiträge sollen innovative Lösungen zur regionalen Vermarktung von Pro­dukten des ökologischen Landbaus in MV befördern und müssen bis zum 30. September 2021 eingereicht werden.

„Um den ökologischen Landbau in Mecklenburg-Vorpom­mern weiter zu entwickeln, besteht Handlungsbedarf vor allem im Bereich der regionalen Wertschöpfung, z.B. bei der Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung“, sagt Agrar­minister Dr. Till Backhaus. „Das Förderinstrument EIP hat sich insbesondere für innovative Lösungen bewährt. Damit können neue Ideen, die bisher nur im Labor oder in kleinem Maßstab angewendet wurden, schnell in der Praxis getestet werden.“ Insgesamt stehen 260.000 Euro zur Verfügung, wobei die Einzelförderung pro Projekt auf 60.000 Euro begrenzt ist.

Am Wettbewerb beteiligen können sich sogenannte Opera­tionelle Gruppen (OG). Diese bestehen aus mindestens zwei Partnern, die projektbezogen auf Grundlage eines Koopera­tionsvertrages zusammenarbeiten und von denen mindes­tens ein Mitglied ein biozertifiziertes Unternehmen ist.

Partner einer OG können im Rahmen dieses Wettbewerbs sein:

  • Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft, des Garten- und Obst- sowie Weinbaues;
  • Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaues sowie Vermarktungsunternehmen;
  • Beratungsunternehmen und -organisationen;
  • Dienstleistungseinrichtungen für die landwirtschaft­liche Branche;
  • Verbände und Organisationen der Landwirtschaft, Umweltverbände und Vereine, Nichtregierungsorganisationen;
  • Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie
  • öffentliche Einrichtungen.

Wettbewerbsbeiträge müssen einen Aktionsplan mit Pro­blembeschreibung und möglichen Lösungsansätzen sowie einen Zeit- und einen Finanzplan enthalten. Eine Jury ent­scheidet anhand bestimmter Kriterien darüber, welche Projekte umgesetzt werden sollen. Für diese Projekte kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Gefördert werden die laufenden Kosten der Zusammenarbeit einer OG (z. B. für einen Projektkoordinator) sowie die Ausgaben für die Durch­führung des Projektes, wie z. B. Personalausgaben bei den Projektpartnern, Reisekosten und Ausgaben für Öffentlich­keitsarbeit.

Die Ausschreibung des Wettbewerbs kann im Internet auf der Seite www.lm.mv-regierung.de/wettbewerb eingesehen und heruntergeladen werden.

Ansprechpartner für weitere Informationen zum Wett­bewerb sind im Landwirtschaftsministerium Frau Kuhnert (b.kuhnert@lm.mv-regierung.de) oder Herr Kachel (k.kachel@lm.mv-regierung.de).

Impf-Appell an Kita-Beschäftigte

Ministerin Drese setzt auf hohes Verantwortungsbewusstsein von Kita-Beschäftigten und Eltern

Die Corona-Impfung von Eltern ist auch ein wirkungsvoller Schutz für die Kinder.
Die Corona-Impfung von Eltern ist auch ein wirkungsvoller Schutz für die Kinder.

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese appelliert an Kita-Beschäftigte und Eltern von Kita-Kindern, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. „Die Impfung ist auch ein wirkungsvoller Schutz für die Kinder. Geimpfte reduzieren das Risiko einer Ansteckung innerhalb der Einrichtung sowie innerhalb der Familie deutlich“, so die Ministerin.

Da Kinder unter zwölf Jahren derzeit nicht geimpft werden können, hätten Betreuungspersonen eine besonders hohe Verantwortung und Vorbildfunktion. Drese: „Deshalb richte ich meine dringende Bitte an noch nicht geimpfte Kindertagespflegepersonen und Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen sowie an die Eltern von Kita-Kindern. Lassen Sie sich bitte impfen, auch und vor allem Ihren Kindern zuliebe.“

Ministerin Drese verweist bei ihrem Appell auf wissenschaftliche Studien aus Israel und Finnland. Diese zeigen, hohe COVID-Impfraten bei Erwachsenen bieten auch ungeimpften Kindern einen besseren Schutz. „Die Forscherinnen und Forscher berichten, eine höhere Impf-Rate bei den Erwachsenen senkt die Rate positiver Tests bei den ungeimpften Jüngeren erheblich“, so Drese.

Eine klare Absage erteilt die Ministerin der Einführung einer Impfpflicht. „Das ist für mich der falsche Weg“, verdeutlichte Drese. „Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sind bei wichtigen Impfungen überdurchschnittlich impfbereit. Ich setze deshalb auch bei den COVID-Impfungen auf das hohe Verantwortungsbewusstsein insbesondere von Kita-Beschäftigten und Eltern“, so die Ministerin.

Drese: „Unser gemeinsames Ziel ist es, dass die Kitas auch im Herbst offenbleiben. Hierfür ist die Impfung der Eltern und von Betreuungspersonen von Kindern und Jugendlichen der beste Schutz, da nicht nur die Wahrscheinlichkeit schwerer Erkrankungen, sondern auch die Übertragung des Coronavirus durch Geimpfte deutlich reduziert ist.“

Umspannwerk geht in Betrieb

Tessin – Der Vorstandsvorsitzende des Energieversorgers Edis Dr. Alexander Montebaur und Energieminister Christian Pegel werden morgen das neue Umspannwerk der Edis in Tessin (Landkreis Rostock) feierlich in Betrieb nehmen.

Die Edis errichtete innerhalb von 15 Monaten ein neues Umspannwerk in Tessin mit Investitionen in Höhe von ca. vier Millionen Euro. Die Leistung der beiden Transformatoren im Umspannwerk beträgt jeweils 31,5 Megawatt und kann bei Bedarf um einen dritten Transformator erweitert werden. Die Kapazität des bisherigen Umspannwerks aus dem Jahre 1984 konnte nicht mehr erweitert werden, da es sich in einem Trinkwasserschutzgebiet befindet. Die Altanlage wird zurückgebaut.

Das Projekt wurde mit der Stadt Tessin vor der geplanten Erweiterung des Wohngebiets abgestimmt und umfasst auch den Rückbau von Hochspannungsfreileitungsmasten.