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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Schwerin – Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im September 2018 eingerichtete Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hat heute seine Bilanz der gemeinsamen Arbeit vorgelegt. Sozialministerin Stefanie Drese nahm als Vorsitzende der Frauen- und Gleichstellungsministerkonferenz der Länder (GFMK) an der Abschlusssitzung in dieser Legislaturperiode teil.

„Der ‚Runde Tisch‘ zur Verbesserung des Gewaltschutzes ist ein großer Fortschritt und hat sich bewährt. Bund, Länder und Kommunen bringen damit erstmals gemeinsam den bedarfsgerechten Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder voran“, verdeutlichte Drese im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin.

Die Zusammenarbeit am Runden Tisch hat nach Ansicht von Drese zu einer Verstärkung des Engagements und zu einer besseren Verzahnung der Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen geführt. Darüber hinaus konnte die vorhandene Struktur auch für den Austausch über die Auswirkungen der Corona-Pandemie genutzt werden.

Drese: “Ein wesentliches Ergebnis ist, dass in allen Bundesländern Bauprojekte auf den Weg gebracht werden, die mehr Frauen und Kindern Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung bieten. Insbesondere der Zugang für Betroffene mit Behinderungen wird damit verbessert.“

Mit dem Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stellt der Bund 30 Millionen Euro jährlich bis 2024 bereit. Es wird in enger Kooperation von Bund und Ländern umgesetzt. „Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies insgesamt gut 2,26 Millionen Euro“, betonte Drese.

„Damit wollen wir den Neubau eines Frauenhauses in Neubrandenburg und die barrierefreie Sanierung des Frauenhauses in Güstrow fördern“, sagte Drese.

Die Ministerin erwartet, dass der Bund sein Engagement für den Gewaltschutz auch über 2024 hinaus fortsetzt und entsprechende Beschlüsse in der kommenden Legislaturperiode fasst. „Mit dieser Hilfe können wir dann weitere Baumaßnahmen unterstützen“, so Drese.

Ministerin Drese versicherte, dass die Länder und Kommunen sich auch weiterhin in erheblichem Umfang für die Bereitstellung und den Ausbau von Unterstützungsangeboten im Sinne der Istanbul-Konvention engagieren. Drese: „Nun aber mit Unterstützung des Bundes – das ist das wesentliche Ergebnis des ‚Runden Tisches‘.“

Sonderfonds für Kulturveranstalter

Bund legt Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit insgesamt 2,5 Mrd. Euro auf

Schwerin – Kulturministerin Bettina Martin hat den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen begrüßt. Bis zu 2,5 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, mit denen ein breit gefächertes kulturelles Angebot wie Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie in Deutschland wieder möglich werden sollen.

„Für Kulturveranstalter in Mecklenburg-Vorpommern ist der Sonderfonds eine große Unterstützung“, sagte die Kulturministerin. „Auf dem Kulturgipfel des Landes haben wir Öffnungsschritte vereinbart, die das kulturelle Leben in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich machen. Die finanzielle Unterstützung über den Sonderfonds ist eine wichtige Stütze für die Kulturveranstalter, da wegen der weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln nicht so viele Besucherinnen und Besucher an den Veranstaltungen teilnehmen können und den Veranstaltern wichtige Einnahmen fehlen. Ich freue mich sehr über diesen Sonderfonds, weil er finanzielle Unsicherheiten abstellt und die Kulturszene schneller wieder aktiv werden kann. Mecklenburg-Vorpommern hat sich bei der Auflage des Sonderfonds auf Bundesebene stark eingebracht. Das war wichtig, damit auch die Interessen unserer Kulturveranstalter berücksichtigt wurden“, betonte Martin.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Ein Baustein ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab 1. August 2021 zur Verfügung. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Landesförderinstitut im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Veranstaltungen und die spätere Antragstellung erfolgen über eine zentrale Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird.

Alle Vorbereitungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Landesförderinstitut laufen, damit es direkt beim Start der Plattform in Mecklenburg-Vorpommern losgehen kann. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungshotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.

Auch 2021 ÖPNV-Rettungsschirm

Schwerin – „Ich freue mich sehr, dass nach monatelangem Tauziehen der Bund auch für das Jahr 2021 seine Mitverantwortung für die Abfederung der Corona-bedingten Einnahmeeinbrüche bei Bahn- und Busunternehmen im Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehr anerkannt hat. Damit können wir gemeinsam den ÖPNV-Rettungsschirm jetzt auch für 2021 fortsetzen. So können wir den im Land fahrenden Bus- und Bahnunternehmen massiv unter die Arme greifen, damit es auch nach der Pandemie noch ÖPNV im Land gibt“, so Landesverkehrsminister Christian Pegel. Dafür stünden nach Pegels Informationen aus dem MV-Schutzfonds 50,9 Millionen Euro zur Verfügung; vom Bund kämen 21,1 Millionen Euro an zusätzlichen Regionalisierungsmitteln.

Verkehrsminister Christian Pegel weiter: „Das Land steht zu seiner Verantwortung für den öffentlichen Verkehr als wichtigem Bestandteil der Daseinsvorsorge. Alle Bus- und Bahn-Unternehmen im Land waren und sind von den Corona-Auswirkungen betroffen und dennoch unermüdlich im Einsatz. Insbesondere dem Fahr- und Servicepersonal gilt deshalb mein herzlicher Dank.“

Bis zum 30. Juni 2021 können entsprechende Anträge gestellt werden. Eisenbahnunternehmen reichen ihre Anträge bei der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern ein, Betreiber von Bussen und Straßenbahnen beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.

Wie bereits im vergangenen Jahr erhalten die Eisenbahnunternehmen ihre Ausfallschäden in voller Höhe vom Land ersetzt, weil das Land Aufgabenträger ist. Für Antragsteller aus dem Bereich des straßengebundenen öffentlichen Verkehrs werden seitens des Landes 90 Prozent der Schäden ausgeglichen. Die verbleibenden zehn Prozent sind von den Verkehrsunternehmen gegenüber den kommunalen Aufgabenträgern als Träger geltend zu machen.

„Neben den finanziellen Unterstützungsleistungen wird es in den kommenden Monaten darauf ankommen, den ÖPNV als sicheres und umweltschonendes Mobilitätsangebot attraktiv auszugestalten und damit Fahrgäste zurückzugewinnen“, stellt Christian Pegel abschließend fest.

Qualifizierte Lehrkräfte aus dem EU-Ausland

Ministerin Martin: Weiteres Qualifizierungsprogramm lockt MINT-Lehrkräfte nach Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Nach dem erfolgreich angelaufenen ersten Pilotprojekt mit 15 Stellen für Lehrkräfte aus dem EU-Ausland im Bereich des Staatlichen Schulamtes Greifswald legt das Land jetzt nach: Mit neuen, zugkräftigen Partnern, EU-Fördermitteln und einer weiter verbesserten Qualifikationsphase sollen Lehrkräfte mit Abschluss in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie und Physik) sowie Musik oder Kunst gewonnen werden, die ihren Lehramts-Abschluss im EU-Ausland erworben haben und mindestens über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.

„Der Bedarf an Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern wird auch in den kommenden Jahren hoch sein“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die positiven Erfahrungen aus dem Pilotprojekt haben gezeigt, wie attraktiv der Lehrerberuf in Mecklenburg-Vorpommern ist.“

Die Anwerbephase endet am Montag, 31. Mai 2021. Für Interessierte wurden unter www.zav.de/lehrer-mv spezielle Webseiten zum Projekt und für die Bewerbung eingerichtet. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Ausschreibung unter www.arbeitsagentur.de in der JOBBÖRSE veröffentlicht. Damit stehen die Angebote über die Verknüpfung zum EURES-Portal auch europaweit zur Verfügung.

Darüber hinaus macht das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Lehrerwerbekampagne des Landes gezielt auf das Angebot in den sozialen Medien aufmerksam und führt mit dem EURES Netzwerk digitale Infoveranstaltungen durch. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Polen, Frankreich und Griechenland.

Landesweit sollen 24 Stellen, sechs pro Schulamtsbereich, an allgemein bildenden weiterführenden Schulen, vor allem im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt werden. Zum 1. November 2021 soll die unbefristete Einstellung auf einer Vollzeitstelle erfolgen – unter der Bedingung, dass die neunmonatige Qualifizierungsphase erfolgreich bestanden wird.

Das Qualifizierungsprogramm für Lehrkräfte mit ausländischem Abschluss umfasst sowohl eine sprachliche als auch eine pädagogische Qualifizierung, den Einsatz an der Schule und beginnende, sich ausweitende Unterrichtsverpflichtung. Der Einsatz an der Schule ist in zwei aufeinander aufbauende Teile gegliedert: Das Praktikum Teil I startet am 1. November 2021 mit einer Begrüßungsveranstaltung und einem sechswöchigen Vollzeit-Deutschkurs mit Fokus auf schulrelevantes Vokabular. Anschließend sieht es Hospitationen im Unterricht sowie die Teilnahme an Konferenzen und schulischen Veranstaltungen vor.

Das Praktikum Teil II beginnt nach den Winterferien und umfasst sowohl die pädagogische als auch die schulpraktische Qualifizierung, in der die Lehrkräfte entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten an den Unterricht herangeführt werden und zunehmend eigenverantwortlich gestalten.

Die pädagogische Qualifizierung wird mit einer Lehrprobe mit Kolloquium abgeschlossen, die sprachliche Qualifizierung mit einer Sprachprüfung auf dem Niveau C1.

Zur Zielgruppe gehören Lehrkräfte mit im EU-Ausland erworbener, abgeschlossener Lehrerqualifikation, die sie zur Unterrichtserteilung ab der Jahrgangsstufe 5 in den Fächern Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik, Musik sowie Kunst und Gestaltung befähigt und die sich noch im europäischen Ausland befinden. Die ausländischen Lehrkräfte müssen bei der Bewerbung mindestens das Sprachniveau B 1 nachweisen, bei Dienstantritt, ggf. nach einem individuellen Sprachkurs im Heimatland mindestens B 2.

Das neue Angebot bietet dank der zahlreichen Partner bessere Rahmenbedingungen für Interessierte und hilft Hindernisse der Arbeitsmobilität von Lehrkräften innerhalb der EU zu überwinden: von der Bewerbungsberatung über die Förderung eines individuellen Sprachkurses im Heimatland bis hin zum Anerkennungs- oder Umzugskostenzuschuss aus dem EU-Mobilitätsprogramm Targeted Mobility Scheme (TMS).

Bildungsministerin Bettina Martin hat weitere Pläne: „Wir wollen solche hochwertigen Bewerbungs-, Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote dauerhaft anbieten, um bedarfsgerecht noch mehr gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen. Dafür werden beide Pilotprojekte laufend ausgewertet und angepasst. Auf Basis dieses Monitorings entscheiden wir, ob und in welcher Form wir dieses Angebot für ausländische Lehrkräfte dauerhaft offerieren.“

Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, hob hervor: „Der hohe Bedarf an Lehrkräften ist eine arbeitsmarktpolitische Herausforderung. Das gilt nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern, sondern für alle Bundesländer. Es ist daher erforderlich, einerseits alle inländischen Potenziale zu entwickeln und andererseits die Anwerbung und Integration ausländischer Lehrkräfte zu verstärken. Mit Blick auf den erfolgreichen Verlauf des Pilotprojekts begrüße ich deshalb die Fortsetzung dieses Anwerbeprojekts und insbesondere seine Ausweitung auf weitere EU-Länder, etwa Frankreich und Ungarn.“

Extremisten entwaffnen

Schwerin – Der Bundesrat berät am 28.5.2021einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts. Ziel des Gesetzes ist es, künftig bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung für einen Waffenbesitz weitere Erkenntnisse zu nutzen.

Innenminister Torsten Renz begrüßt dies grundsätzlich: „Insbesondere nach dem Terroranschlag von Hanau wurde deutlich, dass wir noch gründlicher sein müssen, bevor eine Waffenerlaubnis erteilt werden kann. Die Regelabfrage beim Verfassungsschutz war deshalb ein wichtiger erster Schritt.“ Nun sollen z.B. auch Erkenntnisse von Gesundheitsämtern, der Bundespolizei oder dem Zollkriminalamt regelmäßig abgefragt werden.

Minister Renz fordert in diesem Zusammenhang, über den bisherigen Entwurf hinauszugehen. „Wir müssen alles tun, um Extremisten grundsätzlich zu entwaffnen. Sobald Daten zu einer Person beim Verfassungsschutz gespeichert sind, sollte diese Person als grundsätzlich unzuverlässig gelten. Bisher müssen die Waffenbehörden der Landkreise die Daten nochmals bewerten und entscheiden. Das muss künftig ein Automatismus werden. Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten und wir sollten unseren Sicherheitsbehörden so vertrauen, dass wir ihre Erkenntnisse dann auch unmittelbar umsetzen“, so Renz.

Gemeinsam mit Hessen hat Mecklenburg-Vorpommern eine diesbezügliche Stellungnahme für das Bundesratsverfahren eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, diese Auffassung im weiteren Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen.

Wildschutzzaun: wirksame Barriere gegen ASP

Schwerin – Der Zaun hält. Die regelmäßigen Kontrollen der Landes­forstanstalt am Wildschutzzaun an der Grenze von Mecklenburg-Vorpommern zu Polen belegen, dass der Zaun das Einwechseln von Schwarzwild wirksam unterbindet.

„Der Zaun ist ein wichtiger Baustein zur ASP-Prävention. Neben vielen anderen seuchenhygienischen Maßnahmen, die dafür gesorgt haben, dass in MV die Seuche noch nicht ausgebrochen ist. Unsere Entscheidung war also richtig“, resümiert Agrarminister Dr. Till Backhaus.

Mehr als eine Million Euro stellte die Landesregierung zur Verfügung, um ab Juli 2020 einen 62,4 Kilometer langen Wildschutzzaun entlang der Landesgrenze zu Polen zu er­richten. Nach dem Ausbruch der ASP in Brandenburg im September 2020 war Eile geboten. Am 30. November war er in Rekordzeit fertiggestellt.

„Dies war aber nur möglich, weil die Eigentümer der be­troffenen Grundstücke dem Bau zugestimmt hatten. Ohne die aktive Mitwirkung durch die Eigentümer und die ört­lichen Landwirte hätte dieses Mammutprojekt nie umgesetzt werden können“, bedankt sich Backhaus nachträglich. Gegenwärtig wird die vereinbarte Entschädigung der Eigen­tümer vorbereitet. Sie erhalten pro Standjahr 0,70 Euro pro laufenden Meter Zaun auf ihrem Grundstück. Die Vermes­sung dafür ist jetzt abgeschlossen. Die Auszahlung soll zum 01. Juni erfolgen.

Von Anfang an war es wichtig, dass trotz Zaun die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie eine touristische Nutzung der Wege zu Fuß oder per Rad weiterhin möglich sind. Dafür sorgen rund 100 Tore. „Leider haben die Kontrollen des Zaunes aber auch gezeigt, dass es mitunter versäumt wurde, ein Tor wieder zu verschließen. Damit werden Schlupflöcher für das Schwarzwild eröffnet. In Anbetracht der nach wie vor äußerst angespannten Gefähr­dungslage durch die ASP bitte ich darum, die Tore stets wieder zu schließen“, so der Minister.

Die Anwohner der vorpommerschen Grenzregion hätten den Bau des ASP-Wildschutzzaunes mit großem Interesse be­gleitet. Das zeuge von einem hohen Verantwortungs­bewusstsein der Menschen in der Region, so Minister Backhaus. Er bittet darum, weiterhin achtsam zu sein. Denn zur Seuchenprävention gehört das rechtzeitige Erkennen von kranken oder verendeten Wildschweinen.

Entsprechende Hinweise nimmt die Integrierte Leitstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald entgegen (Telefon 03834-77 78 79). Sie kann auch genutzt werden, wenn Auffälligkeiten am Zaun oder in seiner Nähe beobachtet werden.

Förderanträge für Radverkehrsprojekte stellen

Schwerin – Das Energieministerium hat einen Projektaufruf für das Klimaschutz-Sonderprogramm „Stadt und Land“ gestartet. In diesem Rahmen stellt der Bund den Bundesländern von 2020 bis 2023 rund 657 Millionen Euro für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Knapp 26 Millionen davon stehen für Mecklenburg-Vorpommern bereit.

Minister Christian Pegel: „Die Förderrichtlinie ist veröffentlicht, Gemeinden und Landkreise können ab sofort Förderanträge beim Landesförderinstitut stellen.“ Alle erforderlichen Informationen sind auf den Internetseiten des Energieministeriums und des Landesförderinstituts eingestellt. Außerdem erhalten alle Gemeinden und Landkreise den Projektaufruf mit weiteren Hinweisen. Minister Pegel: „Aus Informationsveranstaltungen und zahlreichen Beratungsgesprächen wissen wir, dass viele Gemeinden Radverkehrsprojekte für das Programm ‚Stadt und Land‘ vorbereiten. Jetzt kommt es darauf an, möglichst bald die Förderverfahren über die Bühne zu bringen, damit die Projekte bis zu der vom Bund gesetzten Frist Ende 2023 umgesetzt sind. Das ist für alle Beteiligten eine Herausforderung.“ Ziel sei es zu vermeiden, dass bis 2023 nicht genutzte Bundesmittel blieben, die dann seitens des Bundes anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt würden. „Wir wollen die Mittel, die Mecklenburg-Vorpommern erhalten kann, selbstverständlich auch komplett hier umsetzen und verbauen“, so der Minister.

Ziel des Programms ist „der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems“. Förderfähig sind zum Beispiel Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen einschließlich der Planungsleistungen Dritter und Grunderwerb. Dabei kann es sich um straßenbegleitende, vom motorisierten Verkehr möglichst getrennte Radwege handeln, eigenständige Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen oder auch den Umbau von Knotenpunkten, die den Radverkehr sicherer machen. Auch Abstellanlagen oder Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr können gefördert werden.

Christian Pegel ergänzt: „Auf Initiative von M-V wurde der Radverkehr in den ländlichen Räumen mit seinen besonderen Chancen, aber auch spezifischen Herausforderungen ausdrücklich aufgenommen. Ich würde mich deshalb freuen, wenn gerade die kleineren Gemeinden im Land Förderanträge stellen.“

Projekt „Tribsees Zukunft machen!“

Tribsees – Infrastrukturminister Christian Pegel übergibt am 28.05.2021 in Tribsees (Landkreis Vorpommern-Rügen) einen Zuwendungsbescheid über 196.000 Euro an Professor Ton Matton für das Stadtentwicklungsprojekt „Tribsees Zukunft machen!“. Die Mittel stammen aus dem Fonds zur Unterstützung der Ländlichen GestaltungsRäume.

Die Stadt Tribsees mit ihrem historischen Stadtensemble aus Stadttoren, der Kirche und Bürgerhäusern verzeichnet seit Jahren einen Funktionsverlust durch fehlende Einzelhandelseinrichtungen, gastronomische Angebote sowie Kommunikationsorte. Leerstand, sanierungsbedürftige Gebäude und Baulücken prägen die Innenstadt.

Diese Situation soll sich ändern. Neben der konventionellen städtebaulichen Förderung durch das Infrastrukturministerium zum Erhalt und zur Sanierung der Stadt war das Ministerium auf der Suche nach weiteren Möglichkeiten, wie die Stadt revitalisiert und attraktiver werden kann. Das künstlerische Projekt „Tribsees Zukunft machen!“ von Professor Ton Matton, der an der Universität Linz lehrt und in der Nähe von Schwerin wohnt, soll nun den Anstoß dazu geben.

Studierende verschiedener europäischer Universitäten, Künstler und freiwillige Akteure aus Tribsees werden bis zum Jahresende zahlreiche Projekte und Workshops in der Stadt initiieren und medial vermarkten. Mit unkonventionellen, künstlerisch geprägten Aktionen und Veranstaltungen soll so das öffentliche Aufsehen auf die Stadt gelenkt werden. Auch Investoren sollen so auf die Potentiale der Stadt aufmerksam gemacht werden. Daneben soll erreicht werden, dass sich die Bevölkerung aktiv in die Revitalisierung ihrer Stadt einbringt.

Professor Matton beschreitet mit dem geförderten Projekt einen sehr spannenden Weg, um dabei zu helfen, die Entwicklung der Stadt Tribsees voranzubringen. Die ersten Monate haben bereits einige Aufmerksamkeit und frischen Wind in die Stadt gebracht. Für das Projekt war im Herbst 2020 der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt worden. Verschiedenste Aktionen wie ein Open-Air-Kino, Lichtinstallationen, der Bau eines Stadtmodells und erst kürzlich ein Künstlerworkshop mit Kindern haben seitdem in der Stadt und in den Medien für viel Interesse gesorgt.