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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Neue Mehrzwecksporthalle am RBB übergeben

Greifswald – Die neu errichtete Mehrzwecksporthalle am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum (RBB) Greifswald ist am Donnerstag offiziell übergeben worden. „Eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung ist ein bedeutender Standortfaktor für die Ansiedlung neuer und die Erweiterung bestehender Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Lernorte gut ausstatten. Mit der neuen Dreifeldsporthalle wird der Sportunterricht an modernste Unterrichtsbedingungen angepasst. Damit werden die Bedingungen für die Ausbildung von Fachkräften für die gewerbliche Wirtschaft weiter verbessert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Übergabe der Mehrzwecksporthalle.

Die Schwerpunktbereiche des RBB Greifswald, das sich bis 2017 auf drei städtische Standorte (Beimlerstraße, Pappel- und Siemensallee) verteilte, sind Farbtechnik und Fahrzeugtechnik, Metalltechnik, Reinigungstechnik, Wirtschafts- und Sonderpädagogische Ausbildung. Des Weiteren sind das Fachgymnasium für Wirtschaft sowie Gesundheit und Soziales und die Berufsvorbereitung angesiedelt. Von den knapp 2.000 Auszubildenden am Standort Greifswald lernen in der Siemensallee rund 760 Schüler in 42 Berufsschulklassen.

„Besonders hervorzuheben ist, dass die bauausführenden Unternehmen nahezu alle aus Mecklenburg-Vorpommern stammen. So wird mit dem Neubau zugleich die Wirtschaft in unserem Land gestärkt“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition für den Neubau beträgt 4,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von vier Millionen Euro.

Die Förderung der Mehrzwecksporthalle ist ein Vorhaben von weiteren geförderten Infrastrukturmaßnahmen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Zeitraum Oktober 2011 bis Mai 2021. Insgesamt wurden in den vergangenen zehn Jahren im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur 95 Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 202 Millionen Euro in Höhe von rund 148 Millionen Euro unterstützt.

Dabei handelte es sich unter anderem um das Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, die Erschließung des Industriegewerbegroßstandortes Pasewalk (1. Bauabschnitt) und den Neubau von Teilabschnitten des Ostseeküstenradweges von Stralsund nach Greifswald.

Start der Badesaison 2021

Schwerin – Heute startet offiziell die Badesaison in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Rostock, Ludwigslust-Parchim und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock. In den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Nordwestmecklenburg und Mecklenburgische Seenplatte ist der offizielle Beginn der Badesaison coronabedingt auf den 20. Juni 2021 verschoben.

„Unsere Badegewässer sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Mecklenburg-Vorpommern als attraktiven Urlaubs- und Lebensort. Die regelmäßigen Überprüfungen zeigen, dass 97 Prozent der Gewässer als sehr gut und gut eingestuft wurden. Wenngleich coronabedingt einige Landkreise etwas später mit dem offiziellen Auftakt starten, kann natürlich auch dort schon gebadet werden. Die Auswertungen zeigen: Das Baden in unseren Gewässern ist eine saubere Sache“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Insgesamt werden in Mecklenburg-Vorpommern 499 Badegewässer hygienisch überwacht, davon 156 an der Ostsee, 336 an Binnengewässern und sieben an Flüssen. 483 der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern sind als gut und sehr gut eingestuft. Das sind 97 Prozent aller untersuchten Stellen. Von den 498 nach Badegewässerlandesverordnung überwachten Badegewässern sind insgesamt 91 Prozent von ausgezeichneter Qualität; sechs Prozent erhielten eine gute Einstufung.

Mit ausreichend wurden acht Badegewässer (Inselsee Güstrow – Kurhaus, Kummerower See in Sommersdorf, Massower See in Massow, und Greifswalder Bodden – Badestrand Wreechen, Greifswalder Bodden – Zeltplatz Zicker-Zudar, Plather See – Ballin-Plath, Bodden – Koppelstrom-Born-Grabenwiese und Müritz – Kleine Müritz-Rechlin) bewertet; fünf sind mangelhaft (Barther Bodden in Barth – Glöwitzer Bucht, Greifswalder Bodden – Neuendorfer Badestrand, Schlosssee Penkun, Stadtsee Woldegk und Penzliner See – Penzlin). Die Bewertungen basieren auf einem statistischen Mittelwert der Untersuchungsergebnisse aus den jeweils vergangenen vier Jahren. Für die Einstufung als mangelhaft sind hohe Einzelwerte verantwortlich.

„Bis zum 10. September werden die örtlichen Gesundheitsbehörden regelmäßig zur Kontrolle der Badegewässer unterwegs sein, um die Badegewässer zu überprüfen. Das gibt Sicherheit für Urlauber und Einheimische“, sagte Glawe.

„Für unsere Beschäftigten in den Laboren läuft die Saison bereits auf Hochtouren“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

In der vergangenen Saison wurden pandemiebedingt durch einen späteren Saisonbeginn 1.795 Badegewässerproben analysiert, in 19 Fällen wurden Höchstwerte überschritten. Für die EU gemeldeten Badegewässer Barther Bodden in Barth – Glöwitzer Bucht, Greifswalder Bodden – Neuendorfer Badestrand besteht entsprechend der EG Badegewässer-Richtlinie für diese Badesaison ein Badeverbot.

Die Ergebnisse sind auf der Badegewässerkarte auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/gesundheit/Badewasserqualitaet/

einsehbar. Die Badewasser-App „Badewasser-MV“ steht zum Download bereit. Die Informationen werden ständig aktualisiert. Zu jeder untersuchten Badestelle ist ein Kurzprofil hinterlegt, das die wichtigsten Informationen zusammenfasst, unter anderem auch Hinweise zu behindertengerechten Badegewässern. Weitere Merkblätter und Links rund ums Baden sind ebenfalls eingestellt. „Aktuell und benutzerfreundlich sind alle wichtigen Informationen zu den Badestellen zusammengestellt. Auch die Hygieneregeln, die aufgrund der Corona-Pandemie gelten, sind dort zu finden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat auf der Grundlage von Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Badegewässer erarbeitet. Informationen sind dazu im Überblick beim UBA unter: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Badegewässer

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/dokumente/uba_covid_badegewaesser_2020-03-27_0.pdf

zu finden.

Das UBA hat festgestellt, dass es bislang keine Hinweise darauf gibt, dass der SARS-Coronavirus-2 über den Wasserweg übertragen wird. Die Corona–Hygieneregeln für Mecklenburg-Vorpommern sind auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zusammengetragen.

http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=1634996

Die Badewasserproben werden üblicherweise in der Zeit vom 01. Mai bis zum 10. September jeden Jahres alle vier Wochen durch die zuständigen Gesundheitsämter bei einer Mindestwassertiefe von einem Meter 30 Zentimeter unter der Wasseroberfläche entnommen. Aufgrund der Corona-Pandemie werden in einigen Landkreisen die Badewasserproben ab dem 01. Juni entnommen.

Das Wasser wird dann auf mikrobiologische Parameter wie Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Wird bei einer Probe der Höchstwert nach Badegewässerlandesverordnung überschritten, wird umgehend eine Nachprobe entnommen und geprüft, ob ein Badeverbot ausgesprochen werden muss. Die Prüfung beinhaltet auch Sichttiefe und pH-Wert des Wassers.

Bei Wassertemperaturen ab 20 Grad werden zusätzlich an sieben ausgewählten Badestellen an der Ostsee Untersuchungen auf Vibrionen durchgeführt. Vibrionen sind natürlicher Bestandteil salzhaltiger Gewässer, wie z.B. der Ostsee. Vibrionen können beim Baden in Hautverletzungen eindringen und bei Badenden mit Vorerkrankungen schwere Wundinfektionen hervorrufen. Auf der Badewasseronlinekarte sowie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums sind Fragen und Antworten zum Thema Vibrionen eingestellt. Alle Badestellen an der Ostsee haben dazu auch Informationen im Kurzprofil.

Keine Toleranz bei Menschenverachtung

Schwerin – Die Bundesregierung hat einen Regelungsvorschlag für einen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung beschlossen. Ministerin Katy Hoffmeister sagte, dass gerade in diesen Tagen das ein wichtiges Zeichen gegen Hass sei.

„Es ist unerträglich, dass Hass und Antisemitismus auf den Straßen Deutschlands zu erleben sind. In dieser Deutlichkeit bekundete Hetze wird die Justiz sicherlich in nächster Zeit beschäftigen. Neben den verbreiteten und strafbewährten Beleidigungen und Volksverhetzungen wird nun auch die Form von Hass und Hetze in den Fokus genommen, die bislang nicht strafbar war. Das ist ein gutes Zeichen gerade in der heutigen Zeit“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

„Die Bundesregierung will einen neuen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung, den § 192a StGB, einführen. Die neue Vorschrift soll Personen und Gruppen schützen, die unter anderem aufgrund ihrer nationalen, religiösen oder ethnischen Herkunft, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung beschimpft, verleumdet oder verächtlich gemacht werden. Der neue Straftatbestand soll gezielt hetzerischen Nachrichten entgegenstehen, die an die Betroffenen direkt gerichtet werden. Derartige Nachrichten, die über Internet-Messenger-Dienste, aber auch in Papierform an ein Mitglied der vorgenannten Gruppen übermittelt werden, sind von bestehenden Strafvorschriften nicht erfasst.

Denn eine Volksverhetzung nach § 130 Abs.2 StGB liegt oftmals nicht vor, da solche Nachrichten nicht öffentlich verbreitet bzw. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus liegt eine strafbare Beleidigung nach geltender Rechtslage erst dann vor, wenn es einen konkreten Bezug zu der betroffenen Person gibt. Das soll sich ändern. Ich unterstütze das. Der Schutz vor Extremismus und Rassismus muss weiter gefasst werden. Menschenverachtung darf nicht toleriert werden“, sagt Ministerin Hoffmeister. Nach Angaben der Bundesregierung soll der Strafrahmen bei verhetzenden Beleidigungen bei Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe liegen.

Digitales Mecklenburg-Vorpommern

CoWorking-Standorte im ländlichen Raum erhalten Zuwendung

Schwerin – Die Firma Project Bay in Lietzow auf Rügen und die Genossenschaft „Wir bauen Zukunft“ in Nieklitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind die Gewinner eines Wettbewerbs zur Unterstützung von digitalen Innovationsräumen abseits der Hochschulstädte. Sie bekommen jeweils 50.000 Euro, die das Digitalisierungsministerium und das Wirtschaftsministerium gemeinsam bereitstellen. Damit können zwei digitale Innovationsräume – so genannte CoWorks – für ein Jahr unterstützt werden.

„Die beiden Standorte sollen unser Netz von Digitalen Innovationszentren, die bislang nur an den Hochschulstandorten präsent sind, ergänzen“, erklärt Digitalisierungsminister Christian Pegel.

„Wir wollen das digitale MV voranbringen. Die beiden Einrichtungen werden sich über zwölf Monate besonders um die Vernetzung speziell der kleinstädtischen und im ländlichen Raum befindlichen CoWorks bemühen. Sie werden als Digitalisierungslotsen in ihrer Region für die Themen des digitalen Wandels wirken. Auf diese Weise finden Gründungsinteressierte auch im kleinstädtischen und ländlichen Raum einen Ansprechpartner vor Ort, der sie bei ihren Vorhaben berät und begleitet.“

Wirtschaftsminister Harry Glawe ergänzt: „Vor allem in ländlichen Regionen ist es wichtig, über eine moderne Infrastruktur attraktive Angebote zum Arbeiten zu schaffen. So entstehen Kreativitätsstandorte, an denen Selbstständige, Gründer und Start-ups viele neue Ideen entwickeln können. Die Innovationsräume in Lietzow und Nieklitz bieten die Möglichkeit, wohnortnah gut ausgestattete Bereiche für mobiles und flexibles Arbeiten zu nutzen. Das wollen wir unterstützen, um so Mecklenburg-Vorpommern als Wohn-, Lebens- und Arbeitsort weiter zu stärken. Wir haben bei uns im Land die Fläche und den Platz, innovative Ideen umzusetzen. Diese Möglichkeiten sollten wir noch stärker bekannt machen“, so Glawe.

Der Wettbewerb war vom 26. März bis 16. April 2021 auf dem Portal www.digitalesmv.de ausgeschrieben und über verschiedene Kanäle beworben worden. Eingegangen sind 15 Bewerbungen, welche von einer Jury aus Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Wirtschaft und Medien gesichtet und geprüft wurden. Kriterien waren unter anderem die Erfahrung mit Coworking/Coliving, das Vorhandensein eines funktionierenden Netzwerkes, Erfahrungen im Bereich Digitalisierung und Beratung von Unternehmen sowie der Standort, idealerweise in einer kleinstädtischen Umgebung.

Auf dem landesweiten Digitalisierungskongress NØRD, der Ende des Monats beginnt, wird es am 08. Juni einen CoWorking Day geben, der Veranstaltungen zum Thema CoWorking als Chance für Mecklenburg-Vorpommern thematisiert.

Expertenkommission legt Bericht vor

Innenminister Renz zieht erste Konsequenzen

Schwerin – Nach der Kritik an der Arbeit des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern hatte Innenminister Torsten Renz eine externe und unabhängige Experten-Kommission eingesetzt.

Die Kommission hatte den Auftrag, die Struktur und die Organisation des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern zu begutachten. Gleichzeitig sollte die personelle und technische Ausstattung bewertet und eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle untersucht werden.

Die Mitglieder der Kommission, Torsten Voß, Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg, Ilsemarie Meyer, Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Bremen a.D., Sinan Selen, Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Rudolf Springstein, Inspekteur der Polizei MV a.D. haben heute die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt.

Der Kommissionsbericht zeigt, dass die Besetzung mit Mitgliedern aus dem Verfassungsschutz, der Polizei und der Justiz und dass vor allem auch die Auswahl der einzelnen Mitglieder richtig waren. Der Bericht ist umfassend, ehrlich und sehr kritisch. Ich bin der Kommission außerordentlich dankbar für ihre äußerst engagierte und umfangreiche Arbeit“, so Innenminister Torsten Renz auf der Pressekonferenz.

Die Kommission hat nicht nur die Probleme des Verfassungsschutzes benannt, sondern in ihrem Abschlussbericht Maßnahmenvorschläge unterbreitet. Auf Grundlage dieses Berichtes wird Innenminister Renz drei Maßnahmenkomplexe umsetzen:

  1. Maßnahmen innerhalb des Verfassungsschutz:

In allen Bereichen des Verfassungsschutzes besteht deutlich Handlungsbedarf. Die hier in Rede stehenden Fälle lassen sich auf Fehler einzelner Personen zurückführen, konnten aber erst in einer nicht zeitgemäßen Arbeitskultur entstehen.

Innenminister Torsten Renz: „Ein Hauptproblem war, dass oftmals nebeneinander und nicht miteinander gearbeitet wurde. Das hat zukünftig ein Ende. Die Aktenführung wird fortan uneingeschränkt revisionssicher sein. Wichtig ist mir auch, dass die Quellenführung und die Arbeit mit Quelleninformationen verbessert wird. Hier herrscht Reformbedarf. Ein weiteres zentrales Problem ist, dass der Verfassungsschutz personell schlicht unterbesetzt ist. Unzureichende Personalausstattung führt in den betroffenen Bereichen zu Überlastung, Ausfällen, Frust und in letzter Konsequenz auch zu Fehlentscheidungen. Beim Verfassungsschutz sind diese Auswirkungen besonders gravierend. Ich werde daher für den nächsten Haushalt definitiv mehr Stellen beantragen. Hier erwarte ich von allen politischen Kräften im Landtag und außerhalb des Landtags ein deutliches Bekenntnis zu mehr Sicherheit in unserem Land.“

  1. Maßnahmen zur fachlichen Aufsicht:

Innenminister Torsten Renz: „Ich bin überzeugt, dass insbesondere die Führung im Verfassungsschutz selbst und darüber hinaus auch die Führung des Verfassungsschutzes im Ministerium verbessert werden müssen. Die bisherigen Instrumente sind nicht ausreichend. Ich habe den Leiter des Verfassungsschutzes, Thomas Krense, beauftragt, schnellstmöglich einen Führungsstab im Verfassungsschutz einzurichten, damit er die Aufgabenfülle des Verfassungsschutzes effektiv steuern und kontrollieren kann. Denn wenn der Bericht eines gezeigt hat, dann das, dass es allein niemand schaffen kann. Des Weiteren werde ich im Ministerbüro eine Stabstelle einrichten, die den Staatssekretär und mich in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes direkt unterstützt. Die Stabsstelle wird uneingeschränkte Einsichts- und Kontrollbefugnisse erhalten und kurzfristig besetzt.“

  1. Maßnahmen für die parlamentarische Kontrolle:

Eine umfangreiche und effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes kann das Vertrauen in dessen Arbeit erheblich steigern. Aus diesem Grund wurde die Kommission damit beauftragt, zu prüfen, inwieweit eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle erfolgen kann.

„Die effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes in der Parlamentarischen Kontrollkommission ist eine Herausforderung und mit großen Anstrengungen verbunden. Weder Landtag noch Verfassungsschutz haben in den letzten Jahren hier Reformen vorangetrieben. Deshalb möchte ich folgende Maßnahmen ergreifen, für die teilweise Gesetzesänderungen notwendig sind:

Die PKK-Mitglieder dürfen sich zukünftig vor Sitzungen umfangreich mit den Berichten auseinandersetzen, damit sie anschließend konkreter und zielgerichteter nachfragen können.

Für Recherchen und die Teilnahme an den Sitzungen werden auch sicherheitsüberprüfte Fraktionsmitarbeiter zugelassen, um die Abgeordneten bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Der Landtag hat in den letzten Jahren einen eigenen Aktensicherungsraum und einen eigenen Sitzungsraum für geheime Beratungen eingerichtet. Ich schlage deshalb vor, dass die PKK diese Räumlichkeiten fortan nutzt. Im Ergebnis würde der Verfassungsschutz zu seinem zuständigen Kontrollgremium in den Landtag kommen und nicht umgekehrt.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes soll zukünftig ein Petitionsrecht in der PKK eingeräumt werden. Über dieses Instrument könnten sie – unabhängig vom klassischen Dienstweg und ohne sich der Gefahr eines Geheimnisverrats auszusetzen – ihr Anliegen dort vortragen. Die PKK würde in gewisser Hinsicht die Aufgabe übernehmen, die der Polizeibeauftragter analog für die Polizei wahrnimmt,“ so Innenminister Renz.

Forstbericht vorgelegt

Backhaus: Forstbericht liefert Fakten und Aufgabenstellungen

Schwerin – In Form einer Videokonferenz hat Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus den 7. Bericht über den Zustand der Wälder und die Lage der Forstwirtschaft in M-V (7. Forstbericht) vorgestellt. Auf rund 130 Seiten beschreibt dieses Kompendium für einen Zeitraum von 5 Jahren, nämlich von 2015 bis 2019, alles Wissens­werte zur Lage von Wald und Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Der 7. Forstbericht hat das Thema „Wald im Klimawandel“ als Schwerpunkt.

„Seit dem Waldsterben der 1980er Jahre, das durch sauren Regen verursacht wurde, gibt es nun erneut ein großes Waldsterben – und der Verursacher ist eben dieser Klimawandel. Und wir erinnern uns an den verheerenden Waldbrand in Lübtheen 2019. Darauf haben wir reagiert: Am 1. Mai 2020 startete das Waldbrandschutzprojekt „Vorbeugender Waldbrandschutz, Waldbrandnachsorge und Wissenstransfer in der praktischen Anwendung“ mit dem Kurztitel „THOR“ am Forstamt Kaliß“, so der Minister.

„Und wir reagieren, indem wir den Waldumbau und die Waldforschung stärken. Die seit Jahrtausenden stärksten Dürren und großen Orkane sind uns hierfür Mahnung und Ansporn. Alleine seit 2015 wurden etwa 3.000 Hektar Reinbestände in Mischbestände überführt. Das sind über 4.200 Fußballfelder. Egal was in der Zukunft kommen mag, gemischte Wälder streuen das Risiko eines Totalausfalls breiter. Das fördern wir als Land pro Jahr mit knapp 3 Millionen Euro“, fährt der Minister fort.

Während die Waldfläche um fast 711 Hektar zugenommen habe, wiesen die Wälder zusätzlich höhere Holzvorräte und einen größeren Laubbaum­anteil auf. Im Mittel würden die Forste des Landes älter und strukturreicher.

„Nahezu drei Viertel der Bestände sind heute bereits Mischwälder. Der Anteil reiner Nadelbaumbestände hat sich auf 30 % verringert. Die Anpassung unserer Wälder an den Klimawandel erreichen wir neben dem Waldumbau durch angepasste Wildbestände, eine anwendungsbezogene Waldforschung, integrative Waldnaturschutzkonzepte und eine gesamtgesell­schaftliche Teilhabe zur Umweltbildung. In Forschungs­projekten ist im Land Vermehrungsgut von wichtigen Baumarten, darunter Esche, Eiche und Douglasie, zur Anpassung der Wälder an die sich wandelnden Umwelt­einflüsse auf Versuchsflächen und in Sammlungen zusammengetragen und untersucht worden. Übrigens konnten im Rahmen der Waldforschung über 1.000 Insektenarten systematisch erfasst und lange verschollene Urwald-Reliktarten wiederentdeckt werden“, erklärt Backhaus.

Die Wälder Mecklenburg-Vorpommerns haben durch Witterungsextreme einen schlechten Gesundheits­zustand. Im Berichtszeitraum zeigten sich die seit Jahrzehnten stärksten Kronenverlichtungen von über 20% als Weiser für die schwindende Vitalität der Wälder.

Zudem fielen in M-V die größten je verzeichneten Schadholzmengen von über 1,6 Million Kubikmeter seit 2018 als Folge der Kalamitäten an.

„Wir haben die finanzielle Förderung für den Wald sofort an die Gegebenheiten angepasst und unterstützen den Waldbesitz. Seit 2019 sind die Folgen der Extremwetterereignisse förderfähig. Neben der fachlichen Förderung durch Personal der Landesforst­anstalt wurden unsere Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer von 2015 bis 2019 mit insgesamt rund 17 Millionen Euro finanziell gefördert. Hier hat sich das Land M-V an Programmen des Bundes und der EU zu hohen Anteilen beteiligt. Den Wald durch finanzielle Förderung zu unterstützen ist wichtig, weil die Einnahmen aus der Forstwirtschaft nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu tragen. Aus einem Kubikmeter Holz lässt sich nur noch der Arbeitslohn von zwei Stunden bezahlen“, rechnet der Minister vor.

Ökosystemleistungen der Wälder, wie die Bereitstellung von Sauerstoff, Trinkwasser, Rohstoff, Erholungs- und Bildungskulisse sowie die Schutzfunktion für bedrohte Tiere und Pflanzen würden dagegen unentgeltlich erbracht.

Eine bundesweite Vorreiterrolle habe Mecklenburg-Vorpommern bei der Ausweisung von Gebieten, in welchen auf fast 10 Prozent der Waldfläche zum Schutz totholzliebender Arten und als Beitrag zur biologischen Vielfalt die Holzernte ganz und gar unterbleibt.

Die Wertschöpfungskette von Walderzeugnissen, die im sogenannten Cluster Forst und Holz zusammengefasst werden, umfasst in M-V 2.703 Unternehmen mit 16.318 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von rund 1,3 Milliarden Euro. Ihr Wirtschaften basiert auf der nachhaltigen regionalen Holznutzung von knapp 2 Millionen Kubikmetern pro Jahr.

„Derzeit herrscht keine Holzknappheit, weil unsere Wälder weiterhin steigende Holzvorrat aufweisen. Es herrscht ein Verteilungs- und Vergütungsproblem auf dem Weg vom Waldholz zum Schnittholz“, stellt Minister Backhaus klar.

„Eine Sache liegt mir zu guter Letzt besonders am Herzen: Die Unterstützung von jungen Menschen, die für und mit dem Wald arbeiten. Seit Jahren gibt es einen „Run“ auf die grünen Berufe. Der dreijährige Ausbildungsgang zur Forstwirtin oder zum Forstwirt zeigt hierzulande jährlich mittlerweile über 300 Bewerbungen. Wir haben reagiert und ausgebaut. Neben privaten Ausbildungsbetrieben konnten wir die Ausbildungszahlen der Landesforstanstalt um 50% anheben, sodass insgesamt nun 90 Plätze in den Forstämtern zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Ausbildung in der Landesforstanstalt betragen jährlich über 3 Millionen Euro. Das ist eine wegweisende und lohnenswerte Investition in unsere Zukunft“, so Minister Backhaus abschließend.

Neue elektronische Akte für Landesverwaltung

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird nach knapp zehn Jahren Nutzung ihrer bisherigen elektronischen Aktenführung mit einer neuen elektronischen Akte ausgestattet. Die Beschäftigten in Ministerien und Staatskanzlei arbeiten bereits mit einem elektronischen Aktenverwaltungssystem. Mit dem jetzt neu beschafften System werden erstmals alle Landesbehörden in die elektronische Aktenverwaltung einbezogen.

„Elektronische Akten sparen Zeit: Sie müssen nicht von Hand zu Hand weitergegeben und Vorgänge können so schneller abgearbeitet werden. Papierberge gehören der Vergangenheit an“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel. „Innerhalb der Landesregierung haben wir den Wert der Einführung der elektronischen Akte in den letzten zehn Jahren vor allem im pandemiebedingten Lockdown sehr deutlich gespürt – Homeoffice war dank elektronischer Akten ohne Substanzverluste in der täglichen Arbeit gut möglich“, so Pegel. Das Land habe jetzt für die zweite Generation der eAkten-Software in der Landesverwaltung der Fabasoft Deutschland GmbH mit deren E-Aktensoftware eGov-Suite den Zuschlag erteilt. Die neue E-Akte werde nun zügig in den Behörden eingeführt.

„Die elektronische Akte ist ein wichtiger Baustein bei der Digitalisierung der Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen Anträge bei Behörden künftig online stellen können – daran arbeitet das Land mit dem Bund, den übrigen Bundesländern und den Kommunen intensiv. Die Bearbeitung in den Behörden muss folglich auch elektronisch funktionieren“, so Pegel. Dazu komme, dass mobiles Arbeiten auch für die Landesverwaltung inzwischen wichtiger Teil des Arbeitsalltags sei. Eine elektronische Akte gehöre zu einer zukunftsfähigen Ausstattung.

Zur Vergabe sagt der Minister: „Die Landesregierung hat sich für die ‚eAkte 2.0‘ für ein Produkt entschieden, das auf verschiedenen Geräten bei Wahrung von Informationssicherheit und Datenschutz genutzt werden kann, auf einem Rechner genauso wie auf einem Notebook oder Smartphone.“ Künftig sollen ca. 15.000 Beschäftigte der Landesverwaltung mit der E-Akte arbeiten. Bislang waren es rund 2.500.

„Für die Einführung haben wir uns einen straffen Zeitplan gesetzt. Noch in diesem Jahr werden wir in enger Abstimmung mit dem Softwareanbieter und den beteiligten Behörden mit den ersten Einführungsprojekten beginnen. Schon Ende 2024 sollen alle Landesbehörden mit der neuen Aktenführung arbeiten“, skizziert Christian Pegel die Zeitschiene.

Das aufwändige europaweite Vergabeverfahren war notwendig geworden, nachdem der bisherige Betreiber der E-Akte mitgeteilt hatte, dass Betreuung und Updates für die bisher verwendete Software auslaufen werden. Bei der Suche nach einem Nachfolgeprodukt hat das Land besonderes Augenmerk auf Software-Ergonomie und Barrierefreiheit gelegt. Ergebnis ist ein leistungsstarkes und leicht zu bedienendes System, für das zudem noch das wirtschaftlichste Angebot vorlag.

Sehrowbach-Brücke für Verkehr frei

Insel Rügen – Infrastrukturminister Christian Pegel hat heute mit Carmen Schröter, Vize-Landrätin des Landkreises Vorpommern-Rügen, den Ersatzneubau der Brücke über den Sehrowbach bei Stönkvitz/Rügen für den Verkehr freigegeben.

Nach rund einjähriger Bauzeit ist auf der Landesstraße 296 zwischen Stralsund und Bergen nahe der Ortschaft Stönkvitz die neue Brücke über den Sehrowbach entstanden. Zudem wurde der Fahrbahndamm aus Richtung Samtens kommend auf 200 Metern erneuert.

Die Kosten für den Ersatz der stark geschädigten alten Brücke in Höhe von 1,9 Millionen Euro hat der Bund übernommen. Für die Errichtung einer neuen Pegelstation wurde das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern-Rügen mit ca. 8.000 Euro an den Kosten beteiligt. Die Planung des Vorhabens hat das Land Mecklenburg-Vorpommern mit ca. 320.000 Euro finanziert.