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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Marktpräsenzprämie beantragen

Schwerin – Noch bis zum 31. Mai können stationäre Einzelhändler eine Unterstützung für Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Marktpräsenz beantragen. Mit einer Pauschale in Höhe von 5.000 Euro unterstützt das Land Unternehmen (einschließlich Soloselbstständige), die infolge der coronabedingten Schließungen im November/Dezember 2020 oder im Januar/Februar 2021 erhebliche Umsatzrückgänge haben.

„Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch den Einzelhandel in den Städten und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns stark getroffen. Infolge von Schließungen ist Ware liegen geblieben. Nachdem Vor-Ort-Einkäufe wieder möglich waren, sind aufgrund von Einschränkungen und Auflagen Spontankäufe entfallen. Hinzu kommt eine gewisse Kaufzurückhaltung. Hier wollen wir die Unternehmen bei ihren Anstrengungen zur Vermarktung des Angebotes weiter unterstützen. Das Programm läuft gut. Mit der Erweiterung des Empfängerkreises ist die Nachfrage weiter gewachsen. Etwas über eine Million Euro wurde bislang ausgezahlt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Bislang liegen 226 Anträge vor, davon wurden 201 Anträge mit einem Volumen von 1,05 Million Euro ausbezahlt. Der einmalige Zuschuss richtet sich an stationäre Einzelhändler in Mecklenburg-Vorpommern, die in den Monaten November und Dezember 2020 oder in den Monaten Januar und Februar 2021 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen haben. „Der Zuschuss soll den Unternehmen helfen, im Markt noch sichtbarer zu werden und die Kunden durch besondere Maßnahmen an das eigene Geschäft zu binden. Die Gelder können beispielsweise für besondere Werbemaßnahmen, für den Aufbau eines Internetauftritts oder die Einrichtung eines Internetshops dienen“, sagte Glawe.

Weitere Informationen und Antragsformulare stehen zum Download unter www.lfi-mv.de/foerderungen/marktpraesenzpraemie. In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Lockerungen in M-V

Schwerin – Der MV-Gipfel die möglichen Öffnungsperspektiven in Mecklenburg-Vorpommern besprochen. Dazu erklärt Thomas Krüger, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag: „Die Menschen in MV brauchen und bekommen nun eine verlässliche Perspektive. Für viele Menschen ist das auch allerhöchste Zeit. Uns war wichtig, dass Kitas und Schulen zuerst geöffnet werden. Kinder und Jugendliche sowie damit ihre Betreuung und Bildung haben für uns auch weiterhin absolute Priorität. Verlässliche Aussagen helfen zudem den Eltern mit Blick auf die jetzt wieder mögliche Betreuung, den eigenen Arbeitsalltag und den Absprachen mit dem Arbeitgeber.

Wir haben heute in einer konstruktiven MV-Gipfel-Debatte mit Vertreter*innen aus Landesregierung, Wirtschaft, Kommunen und Sozialpartnern die weiteren Öffnungsschritte als Stufenmodell besprochen. Damit kann die Tourismusbranche in MV gut und verlässlich in die anstehende Sommersaison starten. Möglich werden die Öffnungen, da das Impfen in MV gut vorankommt. Auch der nochmalige harte Lockdown wird uns die touristische und kulturelle Sommersaison sichern, weil wir mit den Einschränkungen die Infektionszahlen eingedämmt haben. Außerdem können nun viele Bereiche des öffentlichen Lebens das Hochfahren verlässlich planen.

Unser Ziel ist, eine verlässliche Perspektive zu schaffen, ohne die nächste sofortige Schließung fürchten zu müssen. Genau diese Verlässlichkeit war unsere Richtschnur bei allen Einschränkungen, die wir in einer breiten Beteiligung mit der Landesregierung besprochen und befürwortet haben. Genau diese Vorsicht und das geplante Vorgehen ermöglicht bis Mitte Juni wieder ein fast gewohntes öffentliches Leben für alle Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns und für alle unsere Gäste.“

Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern endet die landesweite Notfallbetreuung in den Kitas. Ab dem kommenden Montag (17. Mai) sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen wieder geöffnet. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese nach dem MV-Gipfel am Dienstag.

„Kitas haben damit oberste Priorität. Das ist ein wichtiges Zeichen für unsere Kinder und für die Familien in unserem Land“, sagte Drese. „Mein Dank geht an Eltern, Kinder, Erzieherinnen und Erzieher, Tagespflegepersonen sowie die Jugendämter. Die Disziplin in den letzten Wochen zahlt sich aus, die dritte Welle konnten wir gemeinsam brechen“, so Drese.

Grundlage für diesen weitgehenden Öffnungsschritt sind die sinkenden Inzidenzwerte im gesamten Land sowie die deutlich abnehmende Zahl von Kitas mit Infektionsfällen. „Die im April getroffenen Maßnahmen in den Kitas, wie die Einführung der Notfallbetreuung und die Testungen bei Kindern mit Krankheitssymptomen wirken. Wir können deshalb unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte den Regelbetrieb wieder aufnehmen“, betonte Drese.

Der vom Sozialministerium erarbeitete Kita-Öffnungsplan orientiert sich am bestehenden Stufenplan und nimmt einzelne Modifizierungen vor. So wird die Grenze, ab der wieder die Notbetreuung greift, von einem Inzidenzwert von bisher 150 auf 165 angehoben im Einklang mit der Schule und den Bundesregelungen im Infektionsschutzgesetz. Der Stufenplan richtet sich nach der 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Im Wesentlichen gelten drei Stufen, die sich nach Aussage von Drese vor Ort bewährt haben und allen Akteuren vertraut sind. Unter einem Inzidenzwert von 100: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, Inzidenzwert zwischen 100 und 165: Regelbetrieb in der Schutzphase mit Elterntestung, Inzidenzwert über 165: Notfallbetreuung.

Neu ist: Als zusätzliche Sicherheitslinie wird ab einem regionalen Inzidenzwert von über 100 eine Testpflicht der Eltern für den Besuch der Kita und Kindertagespflegestellen durch die Kinder eingeführt. „Die Epidemiologen sagen uns, die Infektionen kommen von den Eltern und werden an die Kinder weitergegeben. Deshalb ist es konsequent, dann auch die Eltern zu testen, um frühzeitig Infektionen zu erkennen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Wir halten die Kitas somit auch bei einer Inzidenz über 100 offen. Dafür müssen sich die Eltern zweimal in der Woche testen: beim Testzentrum, Arbeitgeber oder über einen Selbsttest. Wir können im Gegenzug darauf verzichten, die Kleinsten der Belastung von Tests auszusetzen; diesen Stress können ihnen die Eltern abnehmen.“

Schnupfnasen und andere symptomatische Kinder sollen allerdings weiter in der Kinderarztpraxis oder im Abstrichzentrum getestet werden. Die sehr zuverlässigen Testungen in diesem Bereich haben einen effektiven Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus bewirkt.

Drese: „Überall dort, wo wir stabil bei einem Inzidenzwert von unter 100 sind, starten wir ohne weitere neue Auflagen neu. Dort wo wir über 100 liegen, gehen wir gemeinsam mit den Eltern in eine Öffnung mit zusätzlichen Sicherheiten durch Testungen.“

Ab 17.5. wieder Präsenzunterricht

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern öffnen am Montag, dem 17. Mai 2021, wieder für den Präsenzunterricht. Entscheidend für die Öffnungen wird dann nicht mehr der landesweite, sondern der 7-Tages-Inzidenz-Wert im jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt sein. Stichtag für Montag ist morgen, 12.5.2021.

Der harte Lockdown, zu dem auch die Schließung von Kitas und Schulen gehörten, hat gewirkt. Die Landesinzidenz ist seit Tagen stabil unter 100. Die Landesregierung hält nun Wort und gibt den Kindern und Jugendlichen im Land Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten.

Weil es für eine Entwarnung noch zu früh ist, sind weiterhin Schutzmaßnahmen notwendig. Die Testpflicht für alle Schülerinnen, Schüler und an den Schulen Beschäftigten ist dafür ein wichtiger Baustein. Auch haben inzwischen die Lehrkräfte und an den Schulen Beschäftigten nicht nur an den Grund- und Förderschulen, sondern auch an den weiterführenden Schulen ein Impfangebot erhalten. Und natürlich gelten weiterhin die Hygienevorschriften wie Maskenpflicht und Abstandsregeln. Vor diesem Hintergrund wird es möglich sein, den Kindern und Jugendlichen endlich wieder Schule in Präsenz zu ermöglichen.

Bildungsministerin Bettina Martin freut sich über die Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht: „Die vergangenen Wochen des Lockdowns waren hart für alle Kinder und ihre Eltern. Ich bin sehr erleichtert, dass es die gute Entwicklung der Infektionszahlen nun möglich macht, die Schulen für sie wieder zu öffnen. Kinder und Jugendliche haben Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten in Mecklenburg-Vorpommern. Für sie beginnt am kommenden Montag wieder der Präsenzunterricht.“

Martin verwies darauf, dass solange das Virus noch nicht besiegt sei, es natürlich weiterhin für alle gelte, vorsichtig zu sein. Auch in den kommenden Wochen müsse im Schulbetrieb alles dafür getan werden, die jetzt erreichten Fortschritte nicht aufs Spiel zu setzen. Hygiene- und Abstandsregeln müssten weiter eingehalten werden. Die Testpflicht werde dazu beitragen, mehr Sicherheit in den Schulbetrieb zu bringen.

Für den Schulbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern gelten künftig drei Inzidenz-Stufen. Stichtag für die Inzidenzzahlen, die für den Schulbetrieb ab dem 17. Mai 2021 ausschlaggebend sind, ist Mittwoch der 12. Mai.

Stufe unter 100:

Liegt der 7-Tages-Inzidenz-Wert bei 100 oder niedriger, gilt in allen Jahrgangsstufen Präsenzpflicht. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht statt. In den allgemein bildenden Schulen ab Klassenstufe 7 und in den beruflichen Schulen gibt es Wechselunterricht.

Stufe 100-165:

Bei einem Inzidenz-Wert zwischen 100 und 165 findet in allen Jahrgangsstufen Wechselunterricht statt. Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 6, für die kein Unterricht an der Schule ist, steht die Notbetreuung in der Schule zur Verfügung.

Stufe über 165:

Bei einer Inzidenz von mehr als 165 sind lediglich die Abschlussjahrgänge im Präsenzunterricht Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist der Präsenzunterricht an den Schulen untersagt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 gibt es die Notbetreuung.

Als Abschlussjahrgänge sind folgende Klassenstufen definiert:

  • die Jahrgangsstufe 9 an der Regionalen Schule sowie im zur Mittleren Reife führenden Bildungsgang der Kooperativen Gesamtschule und die Jahrgangsstufe 9 der Integrierten Gesamtschule,
  • die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien,
  • die den Abschlussjahrgängen unmittelbar nachfolgenden Jahrgänge an den beruflichen Schulen,
  • alle Klassen der Bildungsgänge Berufsvorbereitungsjahr (einjährig, zweijährig), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) und Berufsvorbereitungsjahr für Ausländer, die zum Ende des Schuljahres 2020/2021 abgeschlossen werden.

Wenn sich die Inzidenzzahlen über die Stufenschwellen verändern, so erfolgt der Wechsel wie folgt:

  • Ein Wechsel in eine niedrige Inzidenzstufe ist möglich, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenzwerte durchgängig unter der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Dann gelten ab dem übernächsten Tag Regelungen zum Schulbetrieb nach der niedrigeren Inzidenzstufe.
  • Bei steigenden Inzidenzwerten erfolgt der Wechsel in die höhere Inzidenzstufe, wenn nach einer Wartezeit von drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenzwerte durchgängig über den Werten der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Auch hier gelten dann ab dem übernächsten Tag die Regelungen zum Schulbetrieb nach der höheren Inzidenzstufe.

In den Schulen des Landes gelten weiter die bestehenden Hygieneregeln. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin Pflicht und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Auch gilt die Testpflicht, d.h. sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte und alle an den Schulen Beschäftigten müssen mindestens zweimal pro Woche einen Selbsttest bzw. Antigen-Schnelltest durchführen.

Südbahn startet mit den Sommerferien

Schwerin – Der Verkehr auf der Südbahn-Strecke startet wegen der aktuellen Corona-Beschränkungen mit dem Beginn der Sommerferien im Land. Die Züge fahren damit ab dem 18. Juni 2021 und nicht, wie ursprünglich geplant, ab Christi Himmelfahrt.

„Der Saisonverkehr auf der Südbahn an den Wochenenden zielt vor allem auf Gäste aus anderen Bundesländern und damit auf den touristischen Verkehr an der Mecklenburgischen Seenplatte ab. Er ist damit von den Lockerungsschritten im Land abhängig. Aus diesem Grund ist ein etwas späterer Start als ursprünglich geplant sinnvoll“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Mit den Verkehrsunternehmen, Landkreisen und der Bürgerinitiative Pro Schiene ist abgestimmt, dass die Südbahn vom 18. Juni bis 24. Oktober 2021 fährt. „Wir werden die Saison dieses Jahr bis Ende Oktober verlängern, um die Fahrten, die wegen Covid 19 im Frühsommer ausfallen, unter hoffentlich besseren Rahmenbedingungen im Frühherbst einschließlich der Herbstferien anbieten zu können“, begründet Christian Pegel.

Wie im vergangenen Jahr werden auch in dieser Südbahnsaison an den Wochenenden und Feiertagen drei Zugpaare zwischen Hagenow und Plau am See (RB14/RB19) über Ludwigslust und Parchim im vierstündigen Abstand verkehren. Hinzu kommt eine Hin- und Rückfahrt an den Freitagnachmittagen und vor Feiertagen. Bahnreisende können somit in beiden Richtungen auf der Strecke Hagenow Land – Ludwigslust – Parchim – Plau am See fahren, ohne in Parchim umsteigen zu müssen. In Hagenow Land besteht Anschluss an die Züge des RE1 Hamburg-Schwerin-Rostock. Zudem wird es in Parchim wieder passende Anschlusszüge aus/in Richtung Schwerin (RB13) geben.

Stationär vor ambulant oder vice versa?

Schwerin – Pflegenotstand, Ärztemangel, Krankenhausschließungen, fehlende Digitalisierung und noch eine Pandemie – die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht aktuell vor vielfachen Herausforderungen. Beim 8. Norddeutschen Dialog der BARMER Landesvertretungen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ging es deshalb um die Frage, wie medizinische Versorgung in Zukunft gestaltet sein könnte.

Erstmalig diskutierten dazu die Gesundheitspolitiker der drei norddeutschen Länder gemeinsam im Online-Format. „Wir freuen uns sehr, dass wir als Expertise für unsere Veranstaltung die Gesundheitssenatorin von Hamburg sowie die Gesundheitsminister der beiden anderen Nordländer gewinnen konnten“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern.

Oftmals stehe im Mittelpunkt der Diskussion um die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems lediglich die Frage, ob der ambulante oder der stationäre Sektor vorzuziehen sei. „Unserer Ansicht nach kann es hier kein stationär vor ambulant oder vice versa geben, sondern nur die integrierte, Sektoren übergreifende Versorgung ist zukunftsfähig“, so Kutzbach. Diesbezüglich freue er sich auf einen regen Austausch mit der Senatorin und den Ministern.

Mit einem Stipendium für angehende Landärzte, der sogenannten Landarztquote, geht Mecklenburg-Vorpommern bereits aktiv gegen den drohenden Ärztemangel auf dem Land vor. „Zu den Herausforderungen in unserem Bundesland zählen die flächendeckende Erreichbarkeit einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung sowie die Fachkräftegewinnung vor allem im ländlichen Raum. Um beispielsweise junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, haben wir 32 Studienplätze in Rostock und Greifswald ausschließlich für Studierende reserviert, die nach der Facharztausbildung für zehn Jahre als Hausarzt im Land bleiben“, sagte der Landesminister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Veranstaltung. Gesundheitsminister Harry Glawe wurde beim 8. Norddeutschen Dialog vertreten von Susanne Roca-Heilborn, Abteilungsleiterin Gesundheit im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit.

Auch in Schleswig-Holstein ist die Gesundheitsversorgung auf dem Land ein wichtiger Diskussionspunkt. „Für uns ist es unerlässlich, dass auch zukünftig eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung in Schleswig-Holstein gewährleistet wird“, sagt Dr. Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein. Mit dem Versorgungssicherungsfonds der schleswig-holsteinischen Landesregierung werden innovative Projekte gefördert, bei denen im Mittelpunkt steht, einen Beitrag zur Versorgungssicherung gerade im ländlichen Raum durch den konsequenten Einsatz telemedizinischer Anwendungen zu leisten.

„Um eine flächendeckende, hochwertige Krankenhausversorgung sicher zu stellen, hat Schleswig-Holstein zudem einen Reformvorschlag zur Krankenhausfinanzierung eingebracht. Die Entwicklung der Klinikstrukturen muss in Zukunft stärker den Versorgungsnotwendigkeiten folgen und darf nicht von der Erlössituation abhängig sein. Ich freue mich, dass es den Raum gibt, um diese Themen heute länderübergreifend zu diskutieren“, so Dr. Garg.

„Im vergangenen Jahr ist deutlich geworden, dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung in Hamburg sehr gut entwickelt sind. Eine engmaschige Koordination und Vernetzung der verschiedenen Sektoren – einschließlich des öffentlichen Gesundheitsdienstes – hat gezeigt, dass die Versorgung auf hohem Niveau sichergestellt ist. Auch zukünftig entwickeln wir diese Qualität durch gezielte Investitionsvorhaben, z. B. in Krankenhausneubauten oder patientenorientierten Digitalisierungsprojekten, weiter“, sagt Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration in Hamburg. „Ich freue mich hier auf eine anregende Diskussion mit meinen Amtskollegen und gegenseitige Impulse“, so Dr. Leonhard.

„Raus auf’s Land – Lehrer/in werden in MV“

Schulen im ländlichen Raum digital/virtuell entdecken

Schwerin – Lehramtsstudierende können sich erstmals auf digitalem Weg ein Bild von der Vielfalt der Schulen im Land machen. Das Angebot richtet sich an Studierende, die sich für ein Praktikum an Schulen im ländlichen Raum interessieren oder den Vorbereitungsdienst im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern antreten möchten.

Am Mittwoch, 19. Mai 2021, stellen das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und das landesweite Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) von 17:15 Uhr bis 18:45 Uhr gemeinsam ausgewählte ländliche Schulen in einem eigens kreierten digitalen Format vor. „Raus auf’s Land – Lehrer/in werden in MV“ ist ein weiterer Schritt, Alternativen zu Corona-bedingt abgesagten Veranstaltungsformaten anzubieten.

„Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bieten Berufsanfängerinnen und -anfängern viele Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung. Die digitale Landpartie informiert darüber“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich freue mich, dass diese Informationen in diesem Jahr digital abgerufen werden können. Es ist eine großartige Gelegenheit für die teilnehmenden Schulen, sich zu präsentieren. Für die Lehramtsstudierenden bietet sich die Chance, eine Schule zu finden, an der sie ihre beruflichen Träume verwirklichen können.“

Nach ursprünglicher Planung sollte Anfang Mai unter dem Motto „Land entdecken. Schule erleben.“ die LehrerbildungsLANDPARTIE 2021 an zahlreiche Schulen in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald führen. Die beiden Veranstalter, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das ZLB, waren erstmals im Jahr 2019 mit Lehramtsstudierenden in den Schulamtsbereich Greifswald gefahren. Auf dem Programm standen Hospitationen, Campus-Führungen und Vorträge, Get-Together-Veranstaltungen und Gesprächsrunden sowie eine Exkursion in die Metropolregion Stettin.

Nicht nur die Studierenden informieren sich in den Schulen. Die Schulen präsentieren sich auf sogenannten Schulmessen an den lehrerbildenden Universitäten in Greifswald und Rostock. Weil wegen der Corona-Pandemie im November 2020 beide Messen abgesagt werden mussten, hat das Ministerium erste virtuelle Alternativangebote gemacht: Beim „Löwenpitch.digital“ für Studierende haben sich im November 2020 in Greifswald und im März 2021 in Rostock jeweils zwei ländliche Schulen dem Onlinepublikum vorgestellt.

„Mecklenburg-Vorpommern hat weiterhin einen Bedarf an ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern – insbesondere im ländlichen Raum“, sagte die Direktorin des landesweiten Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB), Prof. Dr. Carolin Retzlaff-Fürst. „Das digitale Format der Lehrerbildungslandpartie macht es unter den aktuellen Bedingungen möglich und bringt die Schule des ländlichen Raumes zu den Studierenden nach Hause. Die digitale Landpartie ist eine innovative Möglichkeit für Studierende, um zunächst auf digitalem Weg konkrete Kontakte für Praktikums- sowie Referendariatsplätze zu knüpfen.“

Am 19. Mai 2021 stellen sich bei der ersten virtuellen LehrerbildungsLANDPARTIE insgesamt sieben ausgewählte Schulen im ländlichen Raum vor:

  • Grundschule Malchin
  • Grundschule Techentin in Ludwigslust
  • Regionale Schule Ferdinandshof
  • Regionale Schule Crivitz
  • Regionale Schule „Johann Wolfgang von Goethe“ Parchim
  • Schulcampus Röbel MSP
  • Fachgymnasium des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums (RBB) Müritz

Vertreterinnen und Vertreter der Schulen, von der Referendarin bis zur Schulleiterin beantworten Fragen rund um die Themen Praktikum, Vorbereitungsdienst und Schuldienst an öffentlichen Schulen im ländlichen Raum. Das Angebot richtet sich an Studierende für das Lehramt an Grundschulen, an Regionalen Schulen, an Gymnasien und für Sonderpädagogik. Aufgrund der begrenzten Plätze ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Lehramtsstudierende der Universität Rostock registrieren sich über StudIP für die Veranstaltung (Nr. Stud.IP: 136809). Für Lehramtsstudierende der Universität Greifswald ist eine vorherige Registrierung über Moodle notwendig; dort werden weitere Informationen sowie der externe Link zur Veranstaltung bereitgestellt: https://moodle.uni-greifswald.de/course/view.php?id=11289.

Weitere interessierte Lehramtsstudierende, Lehramtsabsolventinnen und -absolventen werden gebeten, sich per E-Mail unter Angabe ihres Namens, Studienfächer und -semester sowie Heimatuniversität anzumelden. Kontakt: Anna Nießen (E-Mail: anna.niessen3@uni-rostock.de).

Für alle Teilnehmenden ist „Raus auf´s Land!“ kostenlos und bietet die Chance, ganz bequem vom heimischen Rechner aus Schulen im ländlichen Raum kennenzulernen. Dort sind sie nicht nur Bildungs-, sondern auch regionale Zentren und bieten vielfältige Perspektiven für gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern können viele Schulen im ländlichen Raum entdeckt werden. Sie stellen sich auch auf dem Karriereportal für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern vor.

Impfstoff Johnson & Johnson in M-V

Registrierung zur Terminvergabe bei Priorität 3 erweitert

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wird die Registrierung für die Terminvergabe für weitere Personengruppen für die Priorität 3 nach Bundesimpfverordnung möglich. „Die Terminvergabe für die Priorität 3 kann an der Impf-Hotline des Landes und auch im Internet über das online-Tool für Impfungen in den Impfzentren erfolgen. Auch bei den niedergelassenen Ärzten, die in die Impfkampagne eingebunden sind, können weiter Impftermine für alle Personen der Priorität 3 vereinbart werden. Mehr Menschen erhalten die Möglichkeit, einen Impftermin zu bekommen. Das wird leider aufgrund der vorhandenen Impfstoffknappheit nicht überall sofort klappen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Über die Impfzentren und über das online-Tool war eine Terminvergabe der Priorität 3 bislang nur für bestimmte Cluster- und Berufsgruppen möglich, d. h. Lehrkräfte der weiterführenden Schulen, Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen. „Jetzt wird die Möglichkeit sich registrieren zu lassen mit den Öffnungen an der Telefon-Hotline und im Internet deutlich erweitert. Die Gruppe ist insgesamt sehr groß. Mehr Impfungen erfolgen je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes“, so Glawe weiter. Für die Hotline gelten die gleichen Regelungen, wie für das online- Tool, das heißt, zum jetzigen Zeitpunkt werden Priorität 1, Priorität 2 und die Priorität 3 terminiert.

Zur Priorität 3 zählen nach Bundesimpfverordnung beispielsweise über 60-Jährige; Personen mit HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Asthma, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen sowie Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

Bei den niedergelassenen Ärzten, die in die Impfkampagne eingebunden sind, können Impftermine ebenso für alle Personen der Prioritäten 1 bis 3 vereinbart werden. „Die Terminabsprachen erfolgen direkt mit den Praxen der niedergelassenen Ärzte auf der Grundlage der vorhandenen Impfstoffmengen. Das bedeutet auch: Nicht jeder Hausarzt ist automatisch ein ´Impfarzt´. Aber: es gibt wiederum auch Hausärzte, die die Impfung für Menschen ermöglichen, die nicht in der ´eigenen Patientenkartei´ stehen und zum Impfen kommen wollen. Der Verwurf von Impfdosen muss vermieden werden“, machte Glawe deutlich. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 1.700 Impfärzte – das sind Hausärzte oder auch Fachärzte.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die ersten Dosen des Impfstoffs von Johnson & Johnson eingetroffen. „Das ist nach BioNTec/Pfizer, Moderna und AstraZenca der vierte Impfstoff, der in der Europäischen Union von der EMA zur Vorbeugung von COVID-19 empfohlen wurde. Das Land hat bisher 9.600 Dosen des Impfstoffs erhalten. Circa 170 Dosen sind bisher im Land verimpft worden. Wann Mecklenburg-Vorpommern vom Bund mit weiteren Lieferungen mit dem Impfstoff Johnson & Johnson rechnen kann, steht noch nicht fest. Der Impfstoff soll aufgrund der geringen Mengen zunächst dort eingesetzt werden, wo die zu impfenden Personen nur schwer für eine Zweitimpfung zu erreichen sind. Er soll deshalb beispielsweise für Impfwillige im Maßregelvollzug, in Erstaufnahmeeinrichtungen oder auch in Obdachlosenheimen eingesetzt werden“, so Glawe weiter.

Nach der gestern erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission soll der Impfstoff von Johnson & Johnson jedoch grundsätzlich bei Personen zum Einsatz kommen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. „Darüber kann der Impfstoff aber auch bei Personen eingesetzt werden, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz entscheiden, mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden zu wollen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Damit setzt Mecklenburg-Vorpommern den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn um.