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Kategorie: Landtag und Regierung MV

4. Russlandtag am 2. Juni

Schwerin – Am 2. Juni lädt die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern im Land und dem Ostinstitut Wismar zum 4. Russlandtag ein. Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Veranstaltung dieses Mal digital statt.

Dazu werden je ein Studio in der Rostocker Stadthalle und auf dem St. Petersburg International Economic Forums /SPIEF in Russland aufgebaut. So können Rednerinnen und Redner und Diskutanten aus beiden Ländern zu einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung zusammengeschaltet werden.

Nach der Eröffnung durch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Rostock wird der russische Minister für Industrie und Handel Denis Manturow in St. Petersburg ein Grußwort halten. Auch der russische Botschafter in Deutschland Sergej Netschajew, der Gouverneur des Leningrader Gebietes Alexander Drosdenko, der Vorsitzende des Deutsch-Russischen Forums Matthias Platzeck, der Vorsitzende des Ostausschusses der deutschen Wirtschaft Oliver Hermes und der Vorsitzende der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer Matthias Schepp sind bei der Auftaktveranstaltung mit dabei.

Am Nachmittag können die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Russlandtags an sechs parallelen Themenforen in Form von Videokonferenzen mitwirken. Alle Programmteile werden simultan deutsch-russisch übersetzt.

„Der Russlandtag MV hat sich zum größten deutsch-russischen Wirtschaftstreffen in Deutschland entwickelt. Wir wollen auch mit dem 4. Russlandtag Unternehmen aus Deutschland, insbesondere aus Mecklenburg-Vorpommern, und aus Russland zusammenführen. Die Signale, die wir aus der Wirtschaft bekommen, sind positiv. Es gibt nach wie vor ein starkes Interesse, die wirtschaftlichen Beziehungen auszubauen“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue heute in Schwerin.

Die Landesregierung bleibe bei ihrer Haltung. „Es ist wichtig, Kontakte zu pflegen und miteinander im Dialog zu bleiben. Der Russlandtag ist Teil unserer regionalen Partnerschaft mit der Region rund um St. Petersburg, dem Leningrader Gebiet. Regionale Partnerschaften können einen wichtigen Beitrag zum Dialog zwischen Deutschland und Russland insgesamt leisten“, so Geue. Mecklenburg-Vorpommern arbeite aber auch mit den anderen Staaten im Ostseeraum eng zusammen.

Die Einladungen zum 4. Russlandtag werden Anfang nächster Woche verschickt. Aktuelle Programminformationen sind ab heute auf der Internetseite russlandtag-mv.de verfügbar. Dort besteht auch die Möglichkeit zur Anmeldung.

Eine Möglichkeit zur Medienanmeldung erfolgt noch gesondert. Für die Berichterstattung aus der Rostocker Stadthalle werden Pool-Lösungen erforderlich sein.

Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe in M-V

Schwerin – Im Herbst 2019 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige eingeführt. Ende April erhielt der eintausendste Nachbarschaftshelfer sein Zertifikat über die Absolvierung des erforderlichen Grundkurses.

„Die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe ist damit ein Erfolgsmodell für unser Land“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Jubiläum. „Trotz der Corona-Pandemie ist das Interesse sehr groß und es konnten kontinuierlich, meist online, Schulungen angeboten werden“, so Drese.

Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen können ausgewählte niedrigschwellige Leistungen zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige im Rahmen einer Einzelbetreuung erbringen. Dazu gehören etwa Haushaltshilfen, die Begleitung zum Arzt oder Behörden, Vorlesen und Spazieren gehen.

Drese: „Das sind einfache, aber effektive Hilfen, die darauf ausgerichtet sind, pflegebedürftige Personen im Rahmen der selbstständigen Haushaltsführung zu unterstützen sowie deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Zudem werden damit pflegende Angehörige entlastet – das ist mir ein besonderes Anliegen.“

„Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind eine wichtige zusätzliche Stütze für die Pflege, die ihre Aufgabe in der Nachbarschaft ohne große Bürokratie und sehr flexibel wahrnehmen können“, unterstreicht der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Hans-Joachim Fritzen.

„Als AOK Nordost haben wir uns mit allen Pflegekassen für diesen neuen Ansatz eingesetzt, damit die bestehenden gesetzlichen Entlastungsmöglichkeiten in der Praxis von den Betroffenen noch einfacher genutzt werden können.“

„Mit 1.000 zertifizierten Nachbarschaftshelfern haben wir, trotz der Einschränkungen durch die Corona Pandemie, ein erstes Etappenziel erreicht“, sagt der Güstrower Sozialberater Andreas Nath, stellvertretend für die Pflegeexperten der Pflegestützpunkte in MV.

Bis zum Beginn der Pandemie im Frühjahr des vergangenen Jahres fanden 14 Seminare in Kursveranstaltungen statt. Danach veränderte der folgende Lockdown mit seinen Kontakteinschränkungen die Situation grundlegend. Aufgrund der zeitweiligen Schließung der Pflegestützpunkte wurde zeitnah ein digitales Kursangebot entwickelt, so dass bis Jahresende weitere 47 Schulungen in einer hybriden Form stattfinden konnten.

Seit Jahresbeginn finden die Kurse nun aufgeteilt zwischen den „Servicestellen Nachbarschaftshilfe“ und der AOK Pflege Akademie statt. Dabei beraten die Servicestellen zu Leistungen der Pflegeversicherung und Netzwerkpartnern, nehmen die Erklärungen zum Nachbarschaftshelfer auf und geben Tipps zur Abrechnung. Sie begleiten und unterhalten den persönlichen Kontakt.

Daneben vermitteln die Dozentinnen der PflegeAkademie der AOK Nordost in Online Schulungen das Wissen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit und sensibilisieren für einen biografie- und bedürfnisorientierten Umgang auf Augenhöhe. Wichtig ist, dass die oftmals älteren Kursabsolventen Hilfe beim digitalen Zugang erhalten, um die Scheu davor abzulegen.

Ein Modell, dass im Praxisalltag ankommt. Allein im abgelaufenen 1. Quartal erhielten bereits fast 200 Personen trotz des andauernden Lockdowns ihr Zertifikat als Nachbarschaftshelfer*innen.

Voraussetzung für ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen ist die Absolvierung eines Grundkurses im Umfang von acht Unterrichtsstunden und die Registrierung bei den Landesverbänden der Pflegekassen in MV. Unterstützt werden dürfen höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat mit einer Aufwandsentschädigung von maximal acht Euro je Stunde.

Derzeit sind in MV etwa 103.000 Menschen pflegebedürftig. Über 75 Prozent von Ihnen werden zuhause betreut.

Terminvergabe bei Priorität 3

Schwerin – Mit der Freigabe der Priorität 3 haben mehr Menschen die Möglichkeit sich bei niedergelassenen Ärzten impfen zu lassen. „Die Impfkampagne läuft auf Hochtouren im Land. Das ist gut so. Allerdings wird leider nicht jeder sofort einen Termin bekommen können, da noch nicht genügend Impfstoff vorhanden ist. Dennoch: Jede Impfung ist ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang über 650.000 Menschen geimpft (Quelle: RKI 06.05.2021). Davon sind über 526.000 Erstimpfungen und als vollständig Geimpfte gelten rund 124.000 Menschen.

Bei den niedergelassenen Ärzten, die in die Impfkampagne eingebunden sind, können Impftermine für alle Personen der Priorität 3 vereinbart werden. „Die Terminabsprachen erfolgen direkt mit den Praxen der niedergelassenen Ärzte auf der Grundlage der vorhandenen Impfstoffmengen. Das bedeutet auch: nicht jeder Hausarzt ist automatisch ein ´Impfarzt´. Aber: Es gibt wiederum auch Hausärzte, die die Impfung für Menschen ermöglichen, die nicht in der ´eigenen Patientenkartei´ stehen und zum Impfen kommen wollen. Der Verwurf von Impfdosen muss vermieden werden“, machte Glawe deutlich.

Über die Impfzentren ist eine Terminvergabe bislang nur für bestimmte Cluster- und Berufsgruppen der Priorität 3 möglich, das heißt Lehrkräfte der weiterführenden Schulen, Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen – sofern sie nicht direkt angefahren werden durch mobile Teams. Dass diese Gruppen entsprechend geimpft werden, geht auf einen Landtagsbeschluss sowie auf eine Erklärung des MV-Gipfels Mitte April zurück.

„Derzeit wird geprüft, ab wann eine Öffnung der Terminvergabe für weitere Gruppen der Priorität 3 über das Online-Tool oder die Impfhotline erfolgen kann. Das hängt von den verfügbaren Impfstoffmengen ab. Wenn mehr Impfstoff vorhanden ist, können auch mehr Termine vergeben werden“, sagte Glawe. Für die Hotline gelten die gleichen Regelungen, wie für das Online-Tool, d.h. zum jetzigen Zeitpunkt werden Priorität 1, Priorität 2 und die ausgewählten Gruppen der Priorität 3 terminiert.

Erstimpfungen mit AstraZeneca sind für alle Personen unabhängig von der Priorität möglich. „Das hat der Bund nun auch für ganz Deutschland beschlossen. In Mecklenburg-Vorpommern sind Erstimpfungen mit AstraZeneca zurzeit bei den niedergelassenen Ärzten möglich. Es sind vom Bund keine Impfdosen für Erstimpfungen von AstraZeneca in den Impfzentren mehr zu erwarten, da diese an die Hausarztpraxen gehen“, erläuterte Glawe weiter. Lediglich für Zweitimpfungen erhalten die Impfzentren im Mai und Juni rund 43.200 Impfdosen AstraZeneca.

Darüber hinaus haben Bund und Länder sich darauf verständigt, dass allen 12 bis 18-Jährigen bis Ende August ein Impfangebot mit dem BioNTech/Pfizer-Vakzin gemacht werden kann. „Das ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Normalität an den Schulen im Land, um mehr Präsenzunterricht zu ermöglichen. Voraussetzung ist die Zulassung für die Altersgruppe durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) und die weiter wachsende Verfügbarkeit des Impfstoffes“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Digitalisierung in der Jugendhilfe

Schwerin – Erfolgreiche Initiative von MV: Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) fordert einen Digitalisierungsschub in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Jugend- und Familienministerinnen und -minister folgten damit einen Beschlussvorschlag von Sozialministerin Stefanie Drese. Die JFMK fand als Videokonferenz am (heutigen) Donnerstag statt.

„Nicht zuletzt die Corona-Pandemie zeigt den hohen Handlungs- und Gestaltungsbedarf“, begründete Drese ihre Initiative. Dabei geht es vor allem um eine gemeinsame Strategie von Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung. Auch die rechtliche Handlungssicherheit und vor allem die Fachlichkeit in allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sollen durch Konzepte und Qualifizierung gestärkt werden, so Drese.

„Mir ist besonders wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern und ihrem Wohnort einen sicheren und leichten Zugang zu digitalen Angeboten haben“, sagte Drese nach Abschluss der der JFMK. Die Coronakrise zeige, wie wichtig die Online-Kommunikation ist. „Hierfür bedarf es daten- und rechtssicherer digitaler Kommunikationsräume, technischer Ausstattung, konzeptioneller Orientierung sowie entsprechender Qualifizierung der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe“, verdeutlichte Drese.

Zur Umsetzung des Beschlusses sollen durch die Bund-Länder-AG „Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe“ (unter Federführung von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg) eine entsprechende Strategie entwickelt werden.

Mit einem weiteren Beschluss sprach die JFMK sich für einen Ausbau der Beteiligungsstrukturen für junge Menschen aus. „Alle Länder waren Antragsteller, das ist ein starkes Zeichen für mehr Jugendbeteiligung“, betonte Drese.

„Die Berücksichtigung der Sichtweisen junger Menschen ist von zentraler Bedeutung für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik und die Akzeptanz politischer Entscheidungen bei der jungen Generation“, sagte Drese.

Familie, Schule, Kinder- und Jugendhilfe sowie alle anderen Akteure, Einrichtungen und Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sowie die unterschiedlichen föderalen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) sind gefordert, Partizipation von Kindern und Jugendlichen umzusetzen und weiter zu stärken. Dies gilt für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen aller Altersgruppen, unabhängig von ihren individuellen Lebensumständen, heißt es im JFMK-Beschluss.

Drese: „Gerade bei aktuellen Themen wie Pandemiebekämpfung, Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sind Kinder und Jugendliche engagierte und treibende Kräfte mit wichtigen Ideen und Vorstellungen, wie Gesellschaft zu gestalten und zu verändern ist. Daher sind sie an den hierzu laufenden Diskussionsprozessen zu beteiligen und ihre Meinungen und Sichtweisen sind zu berücksichtigen. Nur so entstehen Verständnis sowie Akzeptanz für getroffene Entscheidungen. Dies wirkt auch Politikverdrossenheit und Extremismus entgegen.“

Kinder- und Jugendreisen im Sommer

Schwerin – Auf Initiative von Sozialministerin Stefanie Drese hat die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) einstimmig beschlossen, Perspektiven für die Kinder- und Jugenderholung innerhalb Deutschlands zu entwickeln.

„Wir wollen, dass insbesondere Kinder- und Jugendreisen als Gruppenangebote in den Sommerferien stattfinden können“, sagte Drese nach Abschluss der JFMK, die als Videokonferenz durchgeführt wurde. Dafür sollen, soweit es die Entwicklungen in der Pandemie erlauben, alle Handlungsspielräume genutzt werden.

Nach Auskunft von Drese erfordern Reisen im Bereich des Kinder- und Jugendtourismus aufgrund des hohen Organisations- und Planungsaufwandes einen längerfristigen Vorlauf als der normale Tourismus. Deshalb sei es wichtig, dass mit Blick auf die Sommermonate bereits jetzt bundesweit klare Perspektiven und planbare Rahmenbedingungen für Träger und Anbieter geschaffen werden.

Drese: „Wir setzen uns dafür ein, dass der Bereich des Kinder- und Jugendtourismus bei der Erarbeitung von Öffnungskonzepten für den Tourismus besondere Berücksichtigung findet. Neben den fallenden Inzidenzwerten geben die vermehrt zur Verfügung stehenden Schnell- und Selbsttests, aber auch die zu erwartenden Fortschritte bei der Impfkampagne Hoffnung auf einen guten Sommer für Kinder und Jugendliche.“

M-V bei Glasfaserausbau bundesweit Spitze

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist beim Ausbau der gigabitfähigen Glasfaserkabel bundesweit Vorreiter. Im Nordosten stieg die Zahl der Haushalte mit einem solchen Zugang zum schnellen Internet binnen zwei Jahren um 8,3 Prozentpunkte. Das ist der größte Zuwachs aller deutschen Bundesländer. Schleswig-Holstein folgt mit 7,5, Bayern mit 6,1 und Niedersachsen mit 6,0 Prozent. Dies ist das Ergebnis des „Deutschland-Index der Digitalisierung 2021“, den das Kompetenzzentrum Öffentliche IT am Fraunhofer Institut für Offene Kommunikationssysteme heute in Berlin vorgestellt hat.

„Diese Studie rückt gerade, dass es heute nicht mehr um das Ausbauziel 50 Megabit/Sekunde geht. Für die zunehmend verbreiteten Anwendungen wie Videotelefonie und -konferenzen, Upload von Daten in Clouds und webbasierte Anwendungen brauchen wir eine Gigabit-Versorgung. Dafür brauchen wir die Zukunftstechnologie Glasfaser – und genau deshalb setzen wir in Mecklenburg-Vorpommern beim geförderten Breitbandausbau von Beginn an ausschließlich darauf“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel. Genau dafür habe die Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen die Bundesfördermittel akquiriert. Mit den Komplementärmitteln von Land und Gemeinden stehen Stand heute mehr als 1,8 Milliarden Euro für den geförderten Breitbandausbau im Land zur Verfügung.

Die Autoren der Studie verweisen darauf, dass das alte Breitbandziel 50 Megabit pro Sekunde (MBit/s) aus dem Jahr 2013 noch mit DSL-Techniken erreicht werden konnte, während ein zukunftsfähiger Gigabit-Anschluss, also 1.000 MBit/s und mehr nur über Glasfaserkabel und ausgebaute Kabelnetze möglich ist. „Legt man dieses Ziel zugrunde, ist Mecklenburg-Vorpommern vorn. Noch nicht beim Stand der Versorgung – der Ausbau in einem dünn besiedelten Flächenland wie unserem ist nun mal deutlich aufwändiger als in dichtbesiedelten Gebieten wie Hamburg, Berlin oder auch Nordrhein-Westfalen. Aber wir legen am schnellsten zu. Bei uns im Land wurden mit Hilfe des geförderten Ausbaus bereits mehr als 6.400 Kilometer Glasfaserkabel verlegt und mehr als 35.000 Haushalte angeschlossen. Überall im Land drehen sich die Bagger für die Verlegung weiterer Kabel. In wenigen Jahren werden alle förderfähigen Haushalte – das sind mehr als 320.000 Haushalte vor allem im ländlichen Raum – ans schnelle Glasfasernetz angebunden sein“, so Christian Pegel.

Auch in den übrigen untersuchten Kategorien der Studie schneidet Mecklenburg-Vorpommern gut ab. So konstatieren die Verfasser zum Beispiel in der Zusammenschau des Index Bürgerservice für Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Hessen und Bayern „eine besonders starke Aufwärtsdynamik“ mit einem Zuwachs von jeweils über 17 Indexpunkten. „Darin spiegelt sich die steigende Zahl der Bürgerinnen und Bürger wieder, die Anträge bei der Verwaltung digital stellen. Die sehr positive Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern ist vor allem den guten Möglichkeiten zu verdanken, die Gemeinden, Kreise und Land gemeinsam geschaffen haben. Dazu gehört insbesondere auch unser landesweites MV-Serviceportal, auf dem zum Anfang dieser Woche die Zahl der 10.000 angelegten Nutzerkonten überschritten wurde“, sagt Christian Pegel.

In der Kategorie „Wie digital sind unsere Kommunen“ wird als einer der wenigen in Deutschland der Landkreis Nordwestmecklenburg hervorgehoben. „Der dort gemeinsam mit der Landesregierung entwickelte digitale Bauantrag kann von anderen Kommunen in Deutschland nachgenutzt werden“, sagt Christian Pegel.

Der Minister ist sehr zufrieden mit dem Abschneiden Mecklenburg-Vorpommerns im „Deutschland-Index der Digitalisierung 2021“: „Die Studie zeigt, dass sich bei uns im Land in Sachen Digitalisierung vieles bewegt. Sie zeigt vor allem, dass es richtig war, beim Breitbandausbau von Anfang an nicht auf die 50 Megabit pro Sekunde abzustellen, die schon 2016 nicht mehr zukunftsfähig waren, sondern direkt die Glasfasertechnologie anzusteuern. Natürlich ist unsere Arbeit im Breitband- und Mobilfunkausbau, bei der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen und in der Wirtschaft noch lange nicht beendet, zumal Digitalisierung niemals ein abgeschlossener Prozess sein wird. Aber wir sind auf gutem Wege.“

Neue Löschwasserteiche für mehr Sicherheit

Zehna – Die beiden Dörfer Groß Breesen und Braunsberg der Gemeinde Zehna im Landkreis Rostock präsentieren sich für die Besucher als gepflegte, schöne und attraktive Orte.

Groß Breesen liegt landschaftlich sehr idyllisch südöstlich von Zehna. In der Umgebung des Naturschutzgebietes findet man viel Wald, Bäche und Wiesen.

Die Gemeinde Braunsberg liegt auf dem Weg von Güstrow nach Zehna östlich der Straße und verdankt seine Ortsbezeichnung dem gleichnamigen Berg östlich des Ortskerns. Was malerisch aussieht, kann brandschutztechnisch schnell ein großes Problem werden. Denn es gibt in beiden Gemeinden keine natürliche Löschwasserversorgung. Für mehr Sicherheit soll künftig ein neuer Feuerlöschteich in Groß Breesen sorgen, der sicherstellt, dass im Brandfall schnell und genügend Löschwasser bereitsteht. In Braunsberg wird dafür ein Naturteich zu einem Löschwasserteich umgebaut.

Das Innenministerium unterstützt diese beiden Vorhaben mit einer Zuwendung über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 67.500 € und übersandte in dieser Woche einen entsprechenden Bewilligungsbescheid für die beiden Orte an den Bürgermeister der Gemeinde Zehna. Der Landkreis Rostock beteiligt sich an dem Bau des Löschwasserteiches in Groß Breesen mit 10.000 €.

Innenminister Renz: „Während früher fast jedes Dorf seinen Löschwasserteich hatte, findet man sie heute nur selten innerhalb der Ortslagen. Dafür kann es viele Gründe geben, wie z.B. die veränderten Anforderungen der Feuerwehren an die Menge des Löschwassers oder die Beschaffenheit der Teiche aufgrund von Bewuchs und Verschlammung. Deshalb ist es gerade in kleinen Orten wichtig, Bedingungen zu schaffen, die den Anforderungen an die Löschwasserversorgung gerecht werden. Das unterstütze ich gern mit Fördermitteln meines Ministeriums“.

Politisch motivierte Kriminalität 2020

Schwerin – Die Politisch motivierte Kriminalität (PMK) in Mecklenburg-Vorpommern war im Jahr 2020 durch folgende wesentliche Entwicklungen gekennzeichnet:

  • Rückgang der Gesamtfallzahlen um 2,7 %
  • Erhöhung der Aufklärungsquote auf 51,1%
  • Anstieg der PMK -rechts- um 4,3 %
  • Rückgang der PMK -links- um 37,6 %
  • Anstieg der antisemitischen Straftaten um 21 Fälle
  • Anstieg der fremdenfeindlichen Straftaten um 55 Fälle

Für das Jahr 2020 wurden dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern 1.386 Fälle gemeldet (2019: 1.425 Fälle). Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 39 Fälle. Für das Jahr 2020 konnten 172 Straftaten keinem Phänomenbereich eindeutig zugeordnet werden (2019: 169). Der Anteil der Gewaltdelikte an allen PMK-Delikten beträgt 6,2% (2019: 5,6%). Insgesamt wurden im Jahr 2020 86 Gewaltdelikte registriert (2019: 80).

„Auch, wenn die Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität 2020 leicht gesunken sind, werden wir jeder Form extremistischer Gewalt entschieden entgegentreten und in unseren Anstrengungen nicht nachlassen,“ versichert Innenminister Torsten Renz

Eine Besonderheit im Jahr 2020 waren die Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Insgesamt wurden 58 Straftaten in diesem Zusammenhang registriert. Dabei handelte es sich in 28 Fällen um Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. 40 Straftaten mit Corona-Bezug konnten keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Unter den Straftaten, die einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden konnten, wurden 16 dieser Straftaten der PMK -rechts- erfasst und zwei Straftaten PMK -links-.

Die polizeiliche Aufklärungsleistung gilt als wichtiger Maßstab für die Bewertung und letztlich den Erfolg der Polizeiarbeit. Im Hinblick auf die vergleichsweise niedrige Aufklärungsquote von 30,8 % im Jahr 2012 war es daher ein wichtiges Ziel, die Aufklärungsquote schrittweise deutlich zu erhöhen. Daher wurden im Rahmen eines landesweit abgestimmten Ansatzes, durch ein zielgerichtetes Vorgehen konzeptionelle Maßnahmen zur besseren Aufklärung politisch motivierter Straftaten umgesetzt.

Mit einer Aufklärungsquote von 51,1% (2019: 44,6%) konnte 2020ein Anstieg um über sechs Prozentpunkte registriert werden. Bei den Gewaltdelikten stieg die Aufklärungsquote von 70,0% auf 70,9%. Insgesamt konnten im Zuge der Aufklärung aller politisch motivierten Straftaten 992 Tatverdächtige ermittelt werden, wobei der größte Anteil über 21 Jahre (655 Tatverdächtige) alt war.

Innenminister Renz: “Die deutliche Verbesserung der Aufklärungsquote im Jahr 2020 ist immer auch ein Gradmesser für die Arbeit unserer Polizei. Gerade die Aufklärungsquote bei den Gewaltdelikten macht einmal mehr deutlich, dass unsere Bemühungen im Kampf gegen politisch motivierte Straftaten greifen.“

Entwicklung in den Phänomenbereichen

PMK -rechts-

Die Anzahl der Straftaten der PMK -rechts- ist 2020 gegenüber 2019 um 4,3% gestiegen. 2020 wurden 1.012 Delikte registriert, während es 2019 insgesamt 970 Straftaten waren. Die Propagandadelikte bilden innerhalb des Phänomenbereiches wie bereits in den vergangenen Jahren den deliktischen Schwerpunkt. Die Anzahl dieser Straftaten ist in 2020 auf 698 gestiegen (2019: 687). Auch bei den rechten Gewaltdelikten ist ein Anstieg zu verzeichnen (2020: 53; 2019: 49).

PMK –links-

Mit 174 gemeldeten Fällen für das Jahr 2020 ist bei PMK –links- ein Rückgang um 105 Straftaten (-37,6%) im Vergleich zum Jahr 2019 zu verzeichnen. Den deliktischen Schwerpunkt bildeten Straftaten in Form von Sachbeschädigungen mit insgesamt 93 Fällen. Zwei Fälle von Gewaltdelikten (2019: neun Fälle) wurden im Zusammenhang mit einem Demonstrationsgeschehen registriert.

PMK -ausländische Ideologie- und PMK –religiöse Ideologie-

Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- erhöhte sich im Jahr 2020 auf 20 (2019: 2) Im Bereich PMK –ausländische Ideologie- kam es im Berichtsjahr 2020 zu sieben registrierten Gewaltdelikten. Alle sieben Gewaltdelikte konnten aufgeklärt werden. Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- stieg im Jahr 2020 auf 8 an (2019: 5).

Antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten

Die Anzahl der antisemitischen Straftaten stieg von 52 im Jahr 2019 auf 73 im Jahr 2020. Dieser Anstieg entspricht der Gesamtsituation in Deutschland, wo in 2020 ein Höchststand der antisemitischen Straftaten seit 2001 zu verzeichnen war. Fremdenfeindliche Delikte haben von 225 Delikten in 2019 auf 280 Delikte in 2020 (+55) zugenommen.

“Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. Straftaten, die sich gegen unser demokratisches Prinzip richten und unser freies und soziales Zusammenleben angreifen, müssen weiter bekämpft werden. Den Feinden unserer Demokratie müssen wir mit aller Härte entgegentreten,“ so Innenminister Torsten Renz.

Straftaten mit dem Tatmittel Internet, einschließlich sozialer Netzwerke

Für das Jahr 2020 wurden insgesamt 194 Fälle mit dem Tatmittel Internet, einschließlich sozialer Netzwerke registriert (2019: 187). Es wurden darunter 139 Fälle PMK -rechts- (2019: 147), zehn Fälle PMK -links- (2019: 15), 41 Fälle PMK -nicht zuzuordnen- (2019: 25), vier Fälle PMK -religiöse Ideologie- (2019: kein Fall) sowie kein Fall PMK -ausländische Ideologie- (2019: kein Fall) erfasst. Als Hassposting wurden 2020 57 Straftaten (2019: 49) eingestuft.

Straftaten gegen Wahlkreisbüros

Im Jahr 2020 wurden 27 Straftaten gegen Wahlkreisbüros registriert (2019: 32 Straftaten). Vier Fälle von Straftaten gegen Wahlkreisbüros ließen sich bei Betrachtung aller Tatumstände keinem politischen Phänomenbereich zuordnen. Drei Fälle wurden der PMK -rechts- zugeordnet und 20 Fälle wurden als PMK -links- erfasst. 17 Straftaten der PMK -links- richteten sich gegen die Büros der AfD.

Straftaten zum Nachteil von Amts-/Mandatsträgern

Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger sind von 50 Straftaten in 2019 auf 61 Straftaten im Jahr 2020 gestiegen.

Ein Anstieg der Straftaten ist unter anderem im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- von 21 auf 38 zu erkennen. Im Bereich der PMK -links- gingen die Fallzahlen von acht im Jahr 2019 auf sechs Straftaten im Jahr 2020 zurück. Auch im Phänomenbereich PMK -rechts- ist ein leichter Rückgang von 21 auf 17 Straftaten zu verzeichnen. Für die Phänomenbereiche PMK -religiöse Ideologie- und PMK -ausländische Ideologie- wurden für beide Jahre keine solcher Straftaten registriert.