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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Neues Löschgruppenfahrzeug für Anklam

Anklam – Die Hansestadt Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) investiert in ihre Freiwillige Feuerwehr und wird dabei vom Land unterstützt. Das Innenministerium übersandte in dieser Woche einen Fördermittelbescheid für den Kauf eines neuen Löschgruppenfahrzeugs LF 10 an den Bürgermeister, Herrn Michael Galander in Höhe von rund 96.000 Euro. Das neue Fahrzeug wird ein 34 Jahre altes Löschfahrzeug LF 8 vom Typ Robur LO ersetzen.

„Die Investitionen in den Brandschutz sind gut angelegtes Geld. Voraussetzung für eine erfolgreiche Brandbekämpfung ist eine moderne und den jeweiligen Anforderungen entsprechende technische Ausstattung der Feuerwehr“, so Innenminister Renz. „Aber ohne den persönlichen Einsatz der vielen Freiwilligen nützt auch moderne Technik nichts. Viele engagieren sich in der Hansestadt für den Schutz ihrer Mitbürger. Dafür danke ich den Kameradinnen und Kameraden der Anklamer Feuerwehr sehr.“

Die Freiwillige Feuerwehr Anklam ist eine Schwerpunktfeuerwehr und mit 67 aktiven Kameradinnen und Kameraden gut aufgestellt. Sie erfüllt Aufgaben des örtlichen und überörtlichen Brandschutzes sowie der technischen Hilfeleistung im Stadtgebiet und den umliegenden Gemeinden des Amtes Anklam-Land.

Zu den Einsätzen der Anklamer Feuerwehr gehören die Bundesstraße 110, die ICE-Trasse Stralsund-Berlin sowie der Regionalflugplatz Anklam. Außerdem unterstützt sie die Einsatzeinheiten zum Schutz der Bevölkerung vor erhöhten Gefahren einer vorhandenen Opal-Erdgasleitung mit Druckstationen, einer Bio-Ethanol-Gasanlage, einer Flüssiggasabfüllstation und einer Ölmühle.

Neubau eines Feuerwehrgebäudes

Lützow – Lützow ist eine Gemeinde im Süden des Landkreises Nordwestmecklenburg und Verwaltungssitz des Amtes, dem weitere 15 Gemeinden angehören. Das in Lützow stehende Feuerwehrgebäude entspricht nicht mehr den derzeitigen und künftigen Anforderungen an eine stetig wachsende Stützpunktfeuerwehr. Deshalb wird das Gebäude bis auf den Schlauchturm, der erhalten und saniert wird, durch einen Neubau ersetzt. Mit den Baumaßnahmen werden neue Umkleideräume, Sanitär- und Sozialräume sowie im Außenbereich weitere Stellplätze geschaffen.

In dieser Woche übersandte das Innenministerium dafür einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 802.300 Euro an den Bürgermeister Gerd Klingenberg.

Innenminister Torsten Renz: „Wir alle wissen, dass nur mit den ehrenamtlichen Kräften in den Freiwilligen Feuerwehren der Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land aufrechterhalten werden kann. Dafür brauchen die Helfer auch unsere materielle Unterstützung, wenn es z.B. um ihre Arbeitsbedingungen und technische Ausstattung geht.“ Vielfältige Aufgaben, wie die Rettung und Bergung von Unfallopfern, die Beseitigung von Havarien und der Einsatz bei Katastrophen und sonstigen Schadensereignissen verlangen den Kameradinnen und Kameraden ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft ab.“

In der Lützower Feuerwehr engagieren sich derzeit 61 Kameradinnen und Kameraden ehrenamtlich und gewährleisten so die Tageseinsatzbereitschaft. Darüber hinaus leisten sie mit ihrer Jugendfeuerwehr sehr viel für die Nachwuchsarbeit. Zu besonderen Gefahrenschwerpunkten im Ausrückbereich der Lützower Wehr gehören mehrere Gewerbegebiete, ein Recyclingbetrieb sowie eine Bahnlinie und die Bundesstraße 104.

„Ich bin mir ganz sicher, dass dieser Neubau eine Bereicherung für alle ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, für die Anwohner und die Besucher der Gemeinde Lützow werden wird“, so Minister Renz.

Neubau des Polizeihauptreviers übergeben

Innenminister Torsten Renz: Hochmodernes Gebäude für optimale Arbeitsbedingungen

Anklam – Nach fast genau dreijähriger Bauzeit konnten bereits im Dezember 2020 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeihauptreviers Greifswald sowie der Außenstelle des Kriminalkommissariats Anklam in der Brinkstraße ihr neues Dienstgebäude beziehen. Am heutigen Tag erfolgte nun auch die symbolische Schlüsselübergabe und Innenminister Torsten Renz konnte gemeinsam mit Finanzminister Reinhard Meyer offiziell das neue Polizeidomizil übergeben.

„Wir haben hier in Greifswald beste Rahmenbedingungen für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geschaffen. Dies dient letztendlich auch der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt“, lobte Innenminister Torsten Renz die ansprechende und funktionelle Architektur des neuen Gebäudes in der Brinkstraße. „Ich freue mich für die Beamtinnen und Beamten, dass sie künftig optimale Arbeitsbedingungen haben werden. Von einem gemeinsamen und modernen Dienstgebäude verspreche ich mir einen Mehrwert im Rahmen der erfolgreichen Zusammenarbeit von Schutz- und Kriminalpolizei. Mit dem Neubau wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen“, so Renz in seinem Grußwort.

Finanzminister Reinhard Meyer lobte das für die Baumaßnahme zuständige Staatliche Bau und Liegenschaftsamt Greifswald: „Wir haben nicht nur den Kostenrahmen eingehalten, die Maßnahme ist auch noch deutlich früher fertiggestellt worden als geplant. Das erlebe ich nicht alle Tage. Ein großer Dank geht daher an alle Baufirmen und Planer, die diesen Erfolg ermöglicht haben.“

Der neue Komplex verfügt über eine Nutzfläche von 1.808 m² und gut ausgestatteten Diensträumen. Die Nachhaltigkeit der Baumaßnahme wurde durch die Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach, die Strom für den Eigenbedarf erzeugt, unterstützt. Die Gesamtkosten für die neu errichtete Liegenschaft beliefen sich auf rund ca. 9,5 Millionen Euro.

Konzerte im Festjahr #JLID2021

Jüdische Gemeinden erhalten Zuwendung für Konzertprojekte im Festjahr #JLID2021

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister übergab jetzt an den Vorsitzenden des jüdischen Landesverbandes M-V, Valeriy Bunimov einen Förderbescheid über 11.000 Euro und informierte darüber, dass das Bundesjazzorchester sowie das Ensemble Ginzburg Dynastie nach Mecklenburg-Vorpommern kommen werden.

„Das Jahr 2021 ist ein sehr wichtiges Jahr. Wir gedenken 1.700 Jahre jüdischen Lebens in Deutschland. Der Wert dieses Jubiläums soll einem möglichst breiten Spektrum der Gesellschaft nähergebracht werden. Der Landesverband der jüdischen Gemeinden Mecklenburg-Vorpommern plant daher zwei Konzerthighlights, die wir als Landesregierung gern unterstützen. Anlässlich des Festjahres ‚321-2021: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland‘ soll zum einen das Ensemble Ginzburg Dynastie in unser Land kommen. Das zweite Konzerthighlight wird das Bundesjazzorchester im Schlossinnenhof des Landtags unter dem Titel ‚Klingende Utopien‘ werden.

Über beide Vorhaben freue ich mich sehr und denke, dass viele hier im Land sich ebenso freuen werden. Wir unterstützen die beiden Auftritte mit insgesamt 11.000 Euro für anfallende Kosten von Anreise bis Aufführungsgebühren. Die beiden Konzerte mit den vielen großartigen Künstlerinnen und Künstlern werden ein wichtiges Zeichen unseres Zusammenlebens in Toleranz und gegenseitigem Respekt setzen, dem Kernanliegen des Festjahres“, sagt Justizministerin Katy Hoffmeister in Schwerin zur Übergabe des Zuwendungsbescheids an den Landesverband der jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Ministerin ist auch zuständig für Religionsangelegenheiten.

10 Jahre nach der Sandsturm-Katastrophe

Schwerin – Die Fakten erzeugen noch immer Bestürzung, die Bilder bleiben unvergessen. Mit acht getöteten Menschen und mehr als 100 Verletzten in 85 beteiligten Fahrzeugen, ging der Massenunfall am 08. April 2011 als der schwerste Unfall auf einer bundesdeutschen Autobahn in die Geschichte ein.

Innenminister Torsten Renz gedenkt der Opfer der Katastrophe: „An die ersten, fast unwirklichen Pressebilder werde ich mich mein Leben lang erinnern. Unübersichtliche Trümmerberge, Menschen, die verzweifelt versuchten andere zu retten und die Aussage einer Pressesprecherin der Polizei, dass dies der schlimmste Verkehrsunfall ist, den Mecklenburg-Vorpommern je erlebt hat. Ganz Deutschland hielt den Atem an, trauerte mit den Angehörigen.“

Mehr als 600 Helfer und Einsatzkräfte waren am 08. April 2011 und an den Folgetagen im Einsatz. „Landesweit waren und sind die Menschen durch dieses Ereignis noch immer zutiefst erschüttert. Insbesondere diejenigen, die als Unfallbeteiligte, als Ersthelfer oder als Rettungskräfte vor Ort waren. Mein besonderer Dank gilt heute auch allen Ersthelfern und allen Rettungskräften für ihren unermüdlichen Einsatz. Nur dank Ihres Handelns und Ihres Mutes konnte ein noch größeres Leid abgewendet werden“, so Innenminister Torsten Renz.

„Dieses traurige Ereignis haben wir in Mecklenburg-Vorpommern auch zum Anlass genommen, rettungsdienstliche Strukturen anzupassen und die Psychosoziale Notfallversorgung im Land zu stärken, damit Hilfeleistung bei zukünftigen Ereignissen noch schneller und effektiver geleistet werden kann.“

Schulbetrieb nach den Osterferien

Schwerin – Ab Montag, dem 12. April wird es in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen auch weiter Präsenzunterricht geben in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von weniger als 150.

Für den Schulbetrieb an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gelten dann klare Regelungen. Abhängig von den jeweiligen 7-Tage-Inzidenzen wird der Schulbetrieb in einem Zwei-Stufen-Modell geregelt. Bildungsministerin Bettina Martin machte deutlich, dass das Ziel sei, trotz des Infektionsgeschehens mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen zu ermöglichen.

„Die Regeln sind einfach und transparent und bieten für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte Planungssicherheit. Es wird künftig zwei Stufen geben. Damit ist gesichert, dass wir einen geregelten Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen gewährleisten können, wenn die Infektionslage das zulässt“, sagte Martin. „Mit dem ersten Schultag werden wir die Selbsttestungen für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zweimal in der Woche ermöglichen. Das gibt zusätzliche Sicherheit. Wenn die Schulkonferenzen es beschließen, können die Selbsttest auch zuhause durchgeführt werden. Ich appelliere an alle, sich daran zu beteiligen und damit mitzuhelfen, dass Unterricht in Präsenz möglich ist.“

Gleichzeitig sind die Impfungen der Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen sehr weit fortgeschritten. „Ich freue mich, dass die Impfbereitschaft der Lehrkräfte sehr hoch ist. Wir schaffen dadurch mehr Sicherheit an den Schulen“, so Martin.

Die örtlichen Gesundheitsämter werden weiterhin die Möglichkeit haben, je nach Infektionslage, notwendige weiterreichende Maßnahmen zu ergreifen. Auch gilt es in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns, bei Bedarf flexibel auf den Verlauf der sogenannten 3. Welle zu reagieren.

Die ab dem 12.04.2021 geltenden Regelungen sehen vor, dass jeweils der Mittwoch einer Woche der Stichtag ist, an dem der dann vorhandene 7-Tage-Inzidenzwert entscheidend für den Schulbetrieb in der darauffolgenden Woche ist.

Liegt dieser Wert unter 150 gelten folgende Regelungen:

  1. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen findet ein täglicher Präsenzunterricht statt.
  2. In dieser Stufe kann auch für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien – also den Klassenstufen, die im kommenden Jahr Abitur machen – ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen stattfinden.
    Dies ist jedoch nur möglich, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet. In diesen Klassenstufen findet in der Regel kurz vor den Prüfungen kein Unterricht im Klassenverband statt, sondern nur Konsultationen zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften.
    In Abhängigkeit von den personellen und räumlichen Ressourcen an der Schule wird vor Ort über die Vorgehensweise entschieden.
  3. In den allgemein bildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 und den beruflichen Schulen findet Wechselunterricht statt. Die Form des Wechselunterrichts wird auch weiterhin durch die Schule bestimmt.
  4. Der Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz wird weiterhin erteilt.
  5. Der Unterricht an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler findet je nach den örtlichen Gegebenheiten sowie auf der Grundlage der individuellen Förderplanung als Präsenzunterricht statt. Diese Schülerinnen und Schüler bedürfen der Förderung möglichst in Präsenz.
  6. Schülerbetriebspraktika im Rahmen der beruflichen Orientierung oder Langzeitpraktika im Rahmen der Flexiblen Schulausgangsphase können unter Einhaltung der festgelegten Maßnahmen der jeweiligen Betriebsstätte stattfinden.
  7. Ein- und mehrtägige Schulfahrten können nicht durchgeführt werden. Wandertage im näheren Umfeld der Schule können jedoch unter Einhaltung der maßgeblichen Hygienevorschriften stattfinden.
  8. Das Einbinden externer Unterstützung an der Schule ist möglich, sofern es sowohl die organisatorischen Bedingungen als auch die vor Ort einzuhaltenden Hygienemaßnahmen erlauben, Damit ist die Umsetzung der Maßnahme B des „Unterstützungsprogramms Schule“ (Finanzierung externer Unterstützungsleistungen) möglich. Gleiches gilt für Unterricht ergänzende Angebote der ganztägig arbeitenden Schulen. Lern- und Förderangebote sollen dabei im Vordergrund stehen. Diese Maßnahme ist ein Baustein bei der Bewältigung von so genannten Lernlücken, um den Schülerinnen und Schülern einen möglichst guten Übergang in das nächste Schuljahr zu ermöglichen.

Liegt der 7-Tage-Inzidenzwert bei 150 oder höher gelten folgende Regeln:

  1. Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
  2. Als Ausnahme von dem Besuchsverbot können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Für die Notfallbetreuung gelten die üblichen Beschulungszeiten. Die Schülerinnen und Schüler müssen dafür angemeldet werden.
  3. Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sicherzustellen.
    Im Übrigen wird für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge Distanzunterricht erteilt.
    Für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien kann ebenfalls ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht stattfinden, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet.

Weiterhin wird Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz erteilt.

Unterstützung für Kitas

Land fördert Einsatz von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern

Schwerin – Zur Unterstützung der Kindertageseinrichtungen im Corona-Alltag stellt das Land fast vier Millionen Euro für Alltagshelferinnen und Alltagshelfer zur Verfügung. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute mit.

„Wir wollen durch zusätzliches Personal unsere Fachkräfte in den Kitas entlasten“, so Drese. „Damit tragen wir in den Kindertageseinrichtungen den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung der Hygienevorgaben Rechnung.“

Die Ministerin betonte, dass Kindertageseinrichtungen ab sofort bei ihrem jeweiligen Landkreis/ ihrer kreisfreien Stadt (örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) einen Antrag auf Alltagshilfe in Höhe von bis zu 10.000 Euro stellen können. Die Aufteilung der insgesamt 3,923 Millionen Euro des Landes an die Landkreise/ kreisfreien Städte erfolgt nach dem prozentualen Anteil der geförderten Kinder in den Kitas.

„Förderfähig ist die Einstellung von zusätzlichem Personal im nicht-pädagogischen Bereich, die Aufstockung von Stunden bei vorhandenem Personal im nicht-pädagogischen Bereich sowie Ausgaben für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und für Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstung, wie etwa FFP2-Masken und Luftfilter“, sagte Drese.

Seitens der Träger der Kindertageseinrichtungen muss sichergestellt sein, dass die zusätzlichen Kräfte und Stunden eingesetzt werden, um die Hygienebestimmungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie umzusetzen.

Ein Einsatz der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer ist insbesondere bei den folgenden Tätigkeiten möglich:

  • Unterstützung bei der erhöhten hygienischen Versorgung der Kinder und der Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes in den Gruppen bzw. Teilungsbereichen,
  • Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich insbesondere Essensversorgung, Reinigung, Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion,
  • Unterstützung bei den Bring- und Abholzeiten,
  • Begleitung bei Ausflügen, Materialbeschaffung und Unterstützung auf dem Außengelände

Drese: „Mit unserer Fördermaßnahme verfolgen wir ein weiteres Ziel. Wir hoffen, dass sich möglichst viele neue Alltagshelferinnen und Alltagshelfer langfristig für eine Tätigkeit in unseren Kitas entscheiden und sich dafür weiter qualifizieren. Die zusätzlich eingesetzten Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sind damit ein weiterer Baustein unserer Fachkräfteoffensive im Bereich der Kindertagesförderung.“

FAQ zum Brand in ALT TELLIN

Schwerin – Nach dem verheerenden Brand in der Schweinezucht­anlage Alt Tellin bewegen die Menschen zahleiche Fragen. Die häufigsten wollen wir an dieser Stelle beantworten.

Hat Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus die Anlage genehmigt?

Nein, das hat er nicht. Die oberste immissionsschutz­rechtliche Genehmigungsbehörde, die hierfür im Jahr 2010 die Verantwortung trug, war das Wirtschaftsministerium, damals unter Leitung von Minister Jürgen Seidel.

Erst im Jahr 2016 ging der Bereich des Immissionsschutzes in die Verantwortung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt über.

Es geht dem Minister an dieser Stelle ausschließlich um die Richtigstellung der medialen Berichterstattung und nicht darum, die Verantwortung auf andere zu schieben. Bei aller berechtigter Kritik an großen Tierhaltungsanlagen wie in Alt Tellin ist nämlich zu beachten, dass es sich bei derartigen Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG-Genehmigung) um eine sogenannte gebundene Genehmigung handelt.

Das heißt, wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist die Genehmigung zu erteilen. Einen Ermessensspielraum gibt es in diesen Fällen nicht. Auch darf durch landesrechtliche Bestimmungen nicht davon abgewichen werden. Daran hat sich die genehmigende Behörde zu halten – das ist das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit.

Welche Rolle hatte die Landgesellschaft in dem Genehmigungsverfahren für Alt Tellin?

Die Landgesellschaft ist ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das sich seit 1991 der Verbesserung der Agrarstruktur und der Regionalentwicklung widmet und damit zur ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Entwicklung im ländlichen Raum beiträgt. Dr. Backhaus ist in seiner Funktion als Landwirtschaftsminister seit 1998 Vorsitzender des Aufsichtsrates.

Zu dem umfangreichen Aufgabenportfolio gehört regelmäßig auch die Bauplanung und Baubetreuung für landwirtschaftliche, kommunale und private Vorhaben.

Für die Anlage in Alt Tellin hat die Landgesellschaft seinerzeit Teilleistungen erbracht. Dabei handelte es sich um Bauplanungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Leistungsphase 4. Die Genehmigungsunterlagen hingegen wurden durch ein anderes, von der Firma Straathof beauftragtes Planungsbüro erstellt.

Man darf diese Beteiligung der Landgesellschaft selbstverständlich kritisch bewerten, jedoch wäre auch ohne diese eine Genehmigung der Anlage erfolgt.

Wie steht der Minister zu derartigen Tierhaltungsanlagen?

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus setzt sich seit vielen Jahren für eine flächengebundene Tierhaltung und Veredlung im Land ein, um im ländlichen Raum Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu erhalten und neu zu schaffen. Er hat dabei jedoch immer wieder deutlich gemacht, dass er Tierhaltungsanlagen wie in Alt Tellin generell ablehnt. Sein erklärtes Ziel war es bereits damals, die bundesrechtlichen Genehmigungsbestimmungen von großen Tierhaltungsanlagen entsprechend anzupassen. Auf seine Initiative hin wurde in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU zur Bildung der Landesregierung 2011 in Ziffer 169 vereinbart, dass „sich die Koalitionspartner bei großen Tierhaltungsanlagen für eine klare Begrenzung einsetzen. Dazu werden sie über eine Bundesratsinitiative die Bundesregierung auffordern, das Recht so zu ändern, dass bei Tierhaltungsanlagen neue, strengere Kriterien eingeführt und vorhandene Ausnahmeregelungen kritisch überprüft werden.“

Warum gibt es dann bis heute keine Bestandsobergrenzen für Tierhaltungen?

In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung wurde von Minister Backhaus 2011 sowohl im Land als auch bundesweit über den Bundesrat und die Agrarministerkonferenz eine intensive Debatte zur Frage der Einführung von Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung angestoßen, um auf diese Weise zu einer Verbesserung der Tierwohl- und Tierschutzstandards in den Tierhaltungen zu gelangen.

Leider ließ sich trotz aller Bemühungen in den darauffolgenden Jahren weder ein gemeinsamer politischer Wille noch ein konsensfähiger fachlicher Ansatz zur Einführung von Tierobergrenzen finden.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen stieß das Vorhaben auf massiven Widerstand des Bauernverbandes, der darin einen unzulässigen Eingriff in Eigentumsrechte und Berufsfreiheit sah. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hielt eine Festlegung von Tierbestandsobergrenzen für nicht zielführend, da sowohl zwischen der regionalen Konzentration als auch betrieblichen Bestandsgrößen und dem Tierwohl kein unmittelbarer Zusammenhang herzustellen sei. Nicht zuletzt konnte aber auch auf Seiten der Befürworter vor allem mit Blick auf dazu fehlende wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse letztlich kein Durchbruch in der Sache erzielt werden.

Ist es heute immer noch möglich, solche Anlagen zu errichten?

Obwohl wie zuvor dargelegt bedauerlicherweise keine Einigung über Bestandsobergrenzen möglich war, wurde 2013 eine Änderung des Baugesetzbuches erreicht. Die bis dahin bestandenen Privilegien gewerblicher Tierhaltungsanlagen wurden dahingehend eingeschränkt, dass nun bei großen Tierhaltungen ein Bebauungsplan erforderlich ist und somit die Gemeinde Größe und Beschaffenheit der Anlagen über dieses Instrument steuern kann. Dies war zuvor nicht möglich. Für die Genehmigung großer Tierhaltungen bedeutet dies seitdem eine erhebliche Hürde.

Welche Konsequenzen werden aus dem aktuellen Brandereignis gezogen?

Zunächst gilt es, im vorliegenden Fall zu klären, ob und inwieweit das   Brandschutzkonzept fehlerhaft war und das Brandgeschehen ursächlich darauf zurückzuführen ist. Hieraus sind sowohl für bestehende als auch neu zu errichtende Tierställe entsprechende Konsequenzen zu Betrieb, Planung und Bau zu ziehen sowie vollumfänglich umzusetzen, um die Gefahr von Brandkatastrophen wie in Alt Tellin soweit wie möglich zu minimieren.

Wie auch in anderen Fragestellungen des Tierwohls und des Tierschutzes (Kastenstand, Ferkelkastration, Töten männlicher Küken) müssen dazu ggf. erforderliche Rechtsanpassungen vorangetrieben werden.

Es ist erfreulich, dass immer mehr Menschen für eine nachhaltige Landwirtschaft und die tierwohlgerechte Haltung von Nutztieren eintreten. Um jedoch zu spürbaren Veränderungen zu gelangen, muss die Gesellschaft – also jeder Einzelne von uns – bereit sein, einen Beitrag dazu zu leisten. Faire Handelsbeziehungen und auskömmliche Erzeugerpreise sowie eine höhere Wertschätzung landwirtschaftlicher Produkte sind eine wesentliche Grundvoraussetzung, um den Zwang zu immer größeren Anlagen zu verringern.

Hat das Land bzw. die Landgesellschaft aktiv um die Ansiedlung von Tierhaltungen geworben und die Ansiedlung von „Tierfabriken“ unterstützt?

Wie zuvor bereits dargelegt, setzt sich der Minister seit vielen Jahren für eine flächengebundene Tierhaltung und Veredlung im Land ein, um im ländlichen Raum Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.

Bereits Ende der 1990er wurde eine noch von seinem Vorgänger Minister Brick angeschobene Kampagne zur Ansiedlung von Veredlungsbetrieben gestartet. Aufgabe der Landgesellschaft war es damals, geeignete Standorte für Veredlungsanlagen zu recherchieren und entsprechend anzubieten.

Dabei ging es um größere Schweineproduktionsanlagen (8.000 – 10.000 Mastplätze; geschlossenes System 1.200 Sauenplätze mit 8.800 Mastplätze), nicht aber um Anlagen in der Größenordnung der jetzigen Anlage in Alt Tellin. Der Standort Alt Tellin gehörte auch nicht zu den Standorten, die im Rahmen der o.g. Initiative voruntersucht und beworben wurden.

Schon damals war Grundlage des Handelns der Landgesellschaft, die Standorte möglichst konfliktarm zur Wohnbebauung und zu schützenswerten Biotopen auszuwählen und eine flächengebundene Tierhaltung zu ermöglichen.

Es musste also sichergestellt sein, dass für die in den Veredlungsbetrieben anfallenden organischen Dünger ausreichend Agrarfläche vorhanden ist, um diese pflanzenbaulich zu nutzen.

Nach wie vor sollen bei der Verpachtung landeseigener Flächen arbeitsintensive Betriebskonzepte von Bewerbern um die Pachtflächen unterstützt werden. Dazu zählen auch Betriebe, die in die Tierhaltung investiert haben oder investieren wollen. Hier geht es grundsätzlich aber nicht um „Tierfabriken“, sondern insbesondere um die Unterstützung von Tiere haltenden Familienbetrieben bzw. Mehrfamilienbetrieben. Es ist aber nicht völlig ausgeschlossen, dass große Betriebe oder gewerbliche Tierhalter Landesflächen pachten.

Wie ist der Stand im Genehmigungsverfahren der Schweinemastanlage Suckwitz?

Im Fall der geplanten Schweinemastanlage Suckwitz handelt es sich ebenfalls um ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG-Genehmigung). Das bedeutet auch in diesem Verfahren: Einen Ermessensspielraum gibt es nicht. Wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist die Genehmigung zu erteilen. Genehmigt wurde eine Mastschweineanlage mit 7.904 Mastschweinplätzen in 4 Stallgebäuden mit Abluftreinigungsanlage.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte eine Öffentlichkeitsbeteiligung, eine Umweltverträglichkeits- und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Im Ergebnis dieses langwierigen Prozesses wurde von der zuständigen Genehmigungsbehörde – dem Staatlichen Amt Mittleres Mecklenburg – die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sowie die wasserrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben erteilt. Aufgrund der zahlreichen Einwendungen gegen das Projekt hat die Genehmigungsbehörde die individuelle Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Dabei hat man sich an den Maßgaben des allgemeinen Verwaltungsverfahrens orientiert. Der BUND M-V hat gegen die erteilte Genehmigung und die wasserrechtliche Erlaubnis Widerspruch eingelegt.

Eine Bewertung durch das Ministerium ist mit Blick auf das laufende Verfahren an dieser Stelle nicht möglich.