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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Bau des Inselhafens Prerow genehmigt

Prerow – Das Energieministerium hat heute den Planfeststellungsbeschluss für den Bau eines Inselhafens Prerow an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Vorhabenträger (StALU MM) übergeben.

„Damit ist der Bau des Inselhafens vor der Küste Prerows als Ersatzhafen für den Nothafen Darßer Ort genehmigt. Sobald er fertig ist, kann der bisherige Nothafen im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, dessen Zufahrt wir als Verkehrsministerium bis dahin durch ein bis zwei Ausbaggerungen pro Jahr wegen stetiger Versandung sicherstellen, geschlossen werden“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel.

Zur Bedeutung führt er aus: „Damit stellt das Land die Seenotrettung auf dem Seeweg vor der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst langfristig sicher. Neben Liegeplätzen für Boote der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft wird es acht Liegeplätze für die Prerower Fischer, drei für ortsansässiges Gewerbe, 33 für schutzsuchende Sportboote und einen Notliegeplatz für ein bis zu 30 Meter langes Schiff geben, der alternativ für sechs bis neun schutzsuchende Sportboote genutzt werden kann.“

Für Umweltminister Dr. Till Backhaus, der für Planung, Bau und Betrieb des Inselhafens zuständig ist, ist die Genehmigung ein wichtiger Meilenstein: „Seit mehr als 25 Jahren wird intensiv über einen Ersatzhafen für den Nothafen am Darßer Ort diskutiert. Viele Untersuchungen und Hafenplanungen wurden durchgeführt, waren letztendlich aber aus verschiedenen Gründen nicht erfolgreich. Nun können wir endlich einen neuen Nothafen in Form eines Landeshafens bauen, der – wie bisher auch – eine eingeschränkte Etappenfunktion für Sportboote im Hafennetz Mecklenburg-Vorpommerns übernehmen wird“, so Till Backhaus.

Er sei überzeugt, dass das Vorhaben in der Gemeinde Ostseebad Prerow und in der Region Fischland-Darß positive Effekte haben werde. Der Umweltminister hatte bei vier öffentlichen Informations-/Diskussionsveranstaltungen in Prerow über das Vorhaben informiert. Die Gemeinde hat mit einem Bürgerentscheid für das Vorhaben gestimmt und den weiteren Planungs-/Genehmigungsprozess positiv begleitet.

„Mit dem neuen Inselhafen sollen auch die Umweltbeeinträchtigungen in der besonders sensiblen Kernzone des Nationalparks, die gleichzeitig Naturschutzgebiet ist, der Vergangenheit angehören. Der Nothafen inmitten des geschützten Ottosees kann der Natur zurückgegeben werden“, sagt der Umweltminister und fügt hinzu: „Unser Ziel ist, noch 2021 mit dem Bau des neuen Hafens zu beginnen. Nach seiner Fertigstellung voraussichtlich 2023 kann die Zufahrt zum bisherigen Nothafen geschlossen und der Ottosee renaturiert werden.“

Das Infrastrukturministerium als Planfeststellungsbehörde hat mit dem Beschluss auch den Bau einer neuen Seebrücke mit Fahrgastschiffanleger, den Abriss der bestehenden maroden Seebrücke und ein zweigeschossiges Funktions- und Betriebsgebäude im Inselhafen mit Aussichtsplattform genehmigt.

Zum Ausgleich für die Eingriffe in die Natur für den Hafenbau muss das StALU als Vorhabenträger den ursprünglichen Zustand des Ottosees wiederherstellen – die Hafenanlagen zurückbauen und die Zufahrt zum Hafen verfüllen.

Das StALU MM als Vorhabenträger kann nun sofort mit der Ausschreibung beginnen. „Wir haben mit der umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung und der Aufnahme von Vorschlägen und Hinweisen, insbesondere zum Naturschutz, ein gutes Miteinander mit allen von dem Projekt Betroffenen gefunden“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu: „Aus meiner Sicht herrscht Einigkeit darüber, dass diese langfristige Lösung für die Seenotrettung und das Schließen des Nothafens mitten im Nationalpark ein Riesengewinn für alle ist und die Eingriffe für den Bau des neuen Hafens rechtfertigt.“

Zehn Jahre Pflegestützpunkte in M-V

Pasewalk – Im März 2011 hat in Pasewalk der erste Pflegestützpunkt Mecklenburg-Vorpommerns seine Arbeit aufgenommen. Heute, zehn Jahre später, gibt es 19 Beratungsstellen im ganzen Land. Das Besondere an ihnen ist, dass sie eine neutrale und kostenlose Sozial- und Pflegeberatung unter einem Dach vereinen. Deshalb sind sie auch als erste Anlaufstelle der Menschen im Land für alle Fragen rund um die Themen Pflege und Alter etabliert. Die Nachfrage dazu ist immens.

Nach intensiver Aufbauarbeit stehen die Pflegestützpunkte im Land heute hervorragend da. Allein im vergangenen Jahr führten die rund 55 Pflege- und Sozialexperten der Stützpunkte auch in Zeiten der Corona-Pandemie rund 45.000 Gespräche und Beratungen durch. Für Sozialministerin Stefanie Drese sind die Pflegestützpunkte eine Erfolgsgeschichte. In einer Videobotschaft anlässlich des Jubiläums bedankte sie sich bei allen Beteiligten für die hervorragende Arbeit.

„Unsere Pflegestützpunkte sind ein ganz wichtiger Baustein in der Pflegelandschaft unseres Landes. Denn unser gemeinsames Ziel ist es vor allem, dass diejenigen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, dennoch ein möglichst selbstbestimmtes Leben zuhause führen können. Ambulant vor stationär heißt unser pflegepolitisches Leitmotiv. Die Pflegestützpunkte sind dabei zu einem Dreh- und Angelpunkt mit einer flächendeckenden Beratungsstruktur geworden“, betonte Drese.

Die Ministerin dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten und hebt in ihrem Video-Grußwort hervor: „Sie geben jeden Tag den Pflegestützpunkten ein Gesicht. Sie sind kompetent, fachkundig und empathisch. Hilfesuchende müssen einen tiefen Einblick in ihr Leben und das ihrer Angehörigen zulassen. Deshalb hat Ihre Arbeit auch ganz wesentlich mit Vertrauen zu tun. Denn ohne gengenseitiges Vertrauen und Einfühlungsvermögen für die Nöte und Sorgen der Rat- und Hilfesuchenden funktioniert eine gute Beratung und Begleitung nicht.“

Mit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2009 wurde in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung eingeführt. Seitdem sind schrittweise landesweit 19 Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten entstanden, die gemeinsam und zu gleichen Teilen von den Kranken- und Pflegekassen im Land sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen werden. In ihnen wird das Wissen über das Pflegeversicherungsgesetz und das Know-how über die Vielzahl der Hilfs- und Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung, die Alten- und Sozialhilfe sowie die angrenzenden Sozialleistungsbereiche gebündelt.

Die Pflege- und Sozialberaterinnen und -berater helfen bereits im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit bei allen Fragen rund um die Pflege und unterstützen im konkreten Pflegefall – angefangen beim Pflegeantrag bis hin zur Suche nach geeigneten Betreuungsmöglichkeiten oder Hilfe- und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige. In den Beratungen gehen sie behutsam auf die individuellen Bedürfnisse der Ratsuchenden ein. Mit Hilfestellungen zur Inanspruchnahme von sozialen Angeboten, ambulanter oder teilstationärer Pflege helfen sie beim Wunsch von Betroffenen, so lange wie möglich in der häuslichen Umgebung zu leben und betreut zu werden.

Auch wenn vollstationäre Pflege erforderlich ist, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus informieren sie detailliert über Finanzierungswege oder Kostenträger in der Pflege- und Krankenversicherung sowie der Altenhilfe und unterstützen bei Behördenangelegenheiten – bei Bedarf beraten sie flexibel und unter Beachtung der Hygieneregeln sogar zuhause. Um die Rat- und Hilfesuchenden im Flächenland MV zu erreichen, legen die Beraterinnen und Berater mitunter weite Strecken zurück: jährlich einmal um die Erde oder insgesamt zehn Mal in den vergangenen zehn Jahren.

„Die Pflegestützpunkte sind aus der Versorgungslandschaft nicht mehr wegzudenken“, betont der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Hans-Joachim Fritzen. „Mit ihnen ist es uns gelungen, die bestehenden Beratungsangebote der unterschiedlichsten Träger in MV zum Wohle der Betroffenen ganz eng miteinander zu verzahnen. Die Pflege eines Angehörigen ist immer mit hohen psychischen und physischen Belastungen verbunden. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene mit den Pflegestützpunkten im ganzen Land kompetente Anlaufstellen vor Ort haben, wo ihnen die Pflegeexpertinnen und -experten mit Rat und Tat zur Seite stehen und eine wertvolle Hilfe sind.“

Auch die Leiterin der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Kirsten Jüttner, betonte den Vorteil der unkomplizierten, unmittelbaren und schnellen Hilfe durch die Pflegestützpunkte. „Mit ihrer Kompetenz tragen die Pflegeberaterinnen und -berater der Pflegestützpunkte wesentlich dazu bei, dass pflege- und hilfebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sich den häuslichen Alltag mit der notwendigen Unterstützung organisieren können. Wichtig ist, dass die Beratung auch zuhause stattfinden kann, nicht nur für diejenigen, für die der Weg zum Pflegestützpunkt zu beschwerlich ist, sondern auch, damit sich die Beraterinnen und Berater ein Bild der Pflegesituation einschließlich der räumlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten machen können.“

Aktuell werden zwei von drei Pflegebedürftigen im Land zuhause gepflegt. So lagen die Beratungsschwerpunkte der vergangenen Jahre auch bei den Fragen der pflegerischen Versorgung im Privathaushalt und um Themen der Haushaltsführung, Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige, Wohnraumanpassung oder Vollmachten und Kinder sowie Kinder und Jugendliche in Pflegeverantwortung. Deshalb ist es für Kathrin Potratz Scheiba, Mitglied des Landessteuerungsausschusses Pflegestützpunkte MV nach zehn Jahren Arbeit wichtig, die Angebote und Kompetenzen der Pflegestützpunkte noch bekannter zu machen, damit noch mehr Betroffene von den umfangreichen Beratungsangeboten der Stützpunkte profitieren könnten.

Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen in der Pflege sind sich alle Beteiligten einig, die fachliche Weiterentwicklung des Erfolgsmodells der Pflegestützpunkte in MV in Zukunft weiter voranzubringen. Das gemeinsame Ziel ist klar: Die Beratungsergebnisse in den Pflegestützpunkten sind eine hervorragende Ausgangslage und geben gleichzeitig allen Beteiligten Ansporn, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen.

Backhaus: Die Bundeswaldinventur startet

Schwerin – Zum vierten Mal beginnen Forstexperten in ganz Deutschland mit der Erfassung des Waldes. Ziel ist die Ermittlung der großräumigen Waldverhältnisse und deren Entwicklung.

Wie hat sich der Wald in den letzten Jahren entwickelt? Welche Spuren haben Dürre und Borkenkäfermassen­vermehrung während der letzten drei Jahre hinterlassen? Wie wirkt sich das auf die Holzvorräte und die Treibhaus­gasbilanz der Wälder aus? Die Bundeswaldinventur 2022 (BWI-2022) beantwortet diese Fragen. Sie zeigt neben dem aktuellen Zustand auf, wie sich der Wald seit der letzten Bundeswaldinventur im Jahre 2012 und der Kohlenstoffinventur im Jahr 2017 unter gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, klimatischen und ökologischen Einflüssen entwickelt hat.

„Die BWI-2022 bildet das Fundament für forst-, handels-, wirtschafts-, und umweltpolitische Entscheidungen zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz des Waldes“, sagt Forstminister Till Backhaus und betont: “Angesichts der Wirkungen des Klimawandels und der extremen Wetter- und Schadereignisse in den Wäldern wird der Bedarf an zuverlässigen Informationen über den Wald immer wichtiger.“

Bundesweit startet die Bundeswaldinventur am 1. April 2021. In Mecklenburg- Vorpommern sammeln ab dann 6 Aufnahmetrupps auf einem Netz gleichmäßig verteilter Stichproben im Raster von 2 km x 2 km Daten zum Wald. Die Datenaufnahme erfolgte an mehr als 5.600 Stich­proben­punkten. Insgesamt werden 150 verschiedene Merkmale von der Baumart über verschiedenste Baum- und Waldmerkmale bis hin zum Vorkommen von Totholz erfasst.

„Damit erhalten wir einen guten Überblick über die Entwicklung des Waldes in unserem Land und schaffen datenbasierte Grundlagen für die Beurteilung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung“, so Backhaus.

Hintergrundinformationen

  • Die BWI zeigt die Entwicklung insbes. von Waldfläche, Baumarten, Mischung, Baumalter, Holzvorrat, Zuwachs und Nutzung, Totholz, Verjüngung, und anderen ökologischen Merkmalen.
  • Die BWI bildet die Grundlage für eine Beurteilung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
  • Die BWI schafft die Basis für die Modellierungen der Waldentwicklung und des Holzaufkommens, für die Bilanzierung der Klimaschutzwirkung des Waldes, für die Berichtspflichten nach Klimarahmenkonvention sowie für die forstliche Forschung.
  • Die BWI liefert Hinweise für Planungs- und Investitionsentscheidungen im Cluster Forst und Holz und unterstützt mit ihren Ergebnissen die Hinwendung zu einer holzbasierten Bioökonomie.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) koordiniert das Thünen-Institut (TI) für Waldökosysteme die Arbeiten zur BWI-2022. Grundlage ist § 41a Bundeswaldgesetz (BWaldG) und die Verordnung über die Durchführung einer vierten Bundeswaldinventur (4. BWI-VO). Die BWI-2022 steht in einer inzwischen langen Tradition. Die erste Erhebung 1987 erfasste den Wald in den alten Bundesländern, die zweiten Inventur 2002 zum ersten Mal den Wald im wiedervereinigten Deutschland. Die dritte BWI 2012 zeigte im Vergleich zur Inventur 2002 zum ersten Mal Holzzuwachs und Holznutzung in ganz Deutschland. Die Kohlenstoffinventur 2017 wies den Wald als Kohlenstoffsenke für das Kyoto-Protokoll nach.

Aufgrund der großen Waldfläche und immensen Zahl an Bäumen kann der Wald in der BWI nur über eine Stichprobe untersucht werden. Dazu wird ein systematisches Stichprobengrundnetz im 4 x 4 km-Quadratverband über Deutschland gelegt. In Mecklenburg-Vorpommern wird Erfassungsdichte auf ein 2 x 2 km-Quadratverband erhöht. Die von den fünf Aufnahmetrupps und einem Kontrolltrupp in Mecklenburg-Vorpommern gesammelten Daten werden zentral vom Thünen-Institut ausgewertet.

Die BWI-2022 wurde jahrelang vorbereitet. Erhebungsmethoden mussten aktualisiert und getestet werden. Das Datenerfassungsprogramm wurde überarbeitet. Die Inventurtrupps wurden vor Aufnahmebeginn geschult. Während der Inventur wird die Qualität der Datenaufnahme laufend geprüft.

Die Außenaufnahmen der BWI-2022 sollen bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Mit den Ergebnissen der Auswertungen ist 2024 zu rechnen.

Strandbewirtschaftung in Warnemünde

Warnemünde – Anlässlich mehrerer Medienberichte zum Thema der Strandbewirtschaftung in Warnemünde hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus zu einem Pressegespräch eingeladen. An der virtuellen Veranstaltung nahmen neben Medienvertretern auch die Leiterin des Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) Ines Liefke, der Direktor der Tourismuszentrale Rostock, Herr Fromm und mehrere Gewerbetreibende aus Warnemünde teil.

Im Anschluss an die Konferenz erklärt Minister Backhaus: „Man hat dem StALU vorgeworfen, die Wirtschaft am Strand von Warnemünde zu behindern. Das ist absurd. Tatsächlich hat das StALU den Weiterbau einer gastronomischen Einrichtung untersagt, weil es für diesen Bau keine Genehmigung gibt. Zuständig für die Baugenehmigung wäre das Bauamt der Hansestadt Rostock. Doch der Grüne Umweltsenator kann den Bau nicht genehmigen, weil es keinen B-Plan für den Strand von Warnemünde gibt, nach dem eine derart große Gaststätte mit einer Grundfläche von über 300 m² und bis zu 150 Sitzplätzen, die auch für Veranstaltungen angemietet werden kann, ggf. zulässig wäre.

Einem ungenehmigten Bau kann das StALU aber kein grünes Licht geben. So einfach ist das. Einen illegalen zustand tolerieren kann des Amt natürlich nicht. Hat es auch in der Vergangenheit nicht. Seit 2018 gab es regelmäßige Kontakte zwischen dem StALU, dem Betreiber der Gaststätte, der Baubehörde und der Tourismuszentrale mit der Forderung den illegalen Zustand zu beenden. Getan wurde nichts. Nun, da das Kind in den Brunnen gefalle ist, die Schuld auf das StALU zu schieben ist abenteuerlich“, so der Minister.

Die Leiterin des StALU MM erklärt, was Bauten auf dem Strand so problematisch macht.

„Der Strand gehört aufgrund seiner natürlichen Lage zu den überflutungsgefährdeten Gebieten. Insbesondere in der Sturmflutsaison (16.10. – 31.03.) muss mit Überflutungen gerechnet werden, Nutzungen des Strandes sind in dieser Zeit daher nur in Ausnahmefällen und nur zeitlich eng befristet (wenige Tage) mit entsprechenden Vorkehrungen möglich. Aber auch in den übrigen Monaten, in denen bauliche Anlagen durchaus denkbar sind, ist Hochwasser nicht ungewöhnlich. Daher ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine bauliche Anlage mit den Belangen des Küstenschutzes vereinbar ist. Insbesondere darf sie im Hochwasserfall nicht zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Küstenschutz­dünen führen.

Wenn bei einer Sturmflutwarnung der vorhergesagte Wasserstand zzgl. eines Sicherheitsmaßes von 20 cm die Gebäude- oder Podestunterkante erreicht oder überschreitet muss der Rückbau der Anlage binnen 12 Stunden möglich sein. Bei Bauten mit Pfahltief­gründung muss die Gründungskonstruktion der erwarteten Seegangsbelastung bei Hochwasser standhalten. Das ist bei dem hier in Rede stehenden Gebäude auf den ersten Blick nicht gegeben. Hinzu kommt, dass nicht geklärt ist, was mit dem Brauchwasser aus der Gastronomie passiert. Was ist mit der Standsicherheit auf der Pfahlkonstruktion und unabhängig davon mit der Statik der Anlage an sich? Was passiert im Brandfall? Alles nicht in einem notwendigen Baugenehmigungsverfahren geprüft. Bei allem Respekt – es kann doch niemand verlangen, dass wir das bei einer Gaststätte, in der sich Menschen aufhalten, so laufen lassen“, stellt Ines Liefke fest.

Minister Backhaus unterbreitet den Gewerbetreibenden am Strand von Warnemünde einen Vorschlag, um die kommende Saison dennoch zu retten: „Es ist doch klar: Wir können nicht so lange warten, bis sich die Stadt auf einen B-Plan einigt. Zur Sicherung der notwendigen Strandversorgung liegt die Lösung nahe, dass Einzelne wieder etwas bescheidener werden. An anderen Stränden und auch in Warnemünde gibt es gastronomische Angebote mit Zelten und Kiosken. Die sind schnell auf- und wieder abgebaut und es gibt dabei offensichtlich keine Probleme. Und wenn die Stadt vielleicht einen B-Plan beschließt, wird auch geklärt sein, ob Bauten wie die Strandoase dann zulässig sind. Aber Wild West in Warnemünde und alle sehen weg – geht mit uns eben nicht“, so Backhaus abschließend.

Schutzregelungen in Pflegeheimen

Schwerin – Nach erfolgreichem Abschluss der Impfungen in den vollstationären Alten- und Pflegeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können beginnend zu Ostern Besuchs-, Betretens- und Schutzregelungen schrittweise gelockert werden. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit Verweis auf die neue, ab dem 1. April geltende Corona-Verordnung Pflege und Soziales heute mit.

„Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeeinrichtungen sind seit Pandemiebeginn Belastungen ausgesetzt, die erheblich über die der anderen Bürgerinnen und Bürger hinausgehen“, betonte Drese. „Wir wollen ihnen nun nachdem in allen Pflegeheimen die Impfungen stattgefunden haben wieder mehr soziale Kontakte ermöglichen.“

In MV fand in den Alten- und Pflegeheimen zu 100 Prozent die Erstimpfung und zu 99 Prozent die Zweitimpfung statt. Die vorgesehenen Lockerungen basieren auf einem Konzept des Sachverständigengremiums Pflege und Soziales, das Ministerin Drese eingesetzt hatte.

„Vorsicht ist trotzdem weiterhin geboten“, so Drese. Deshalb wird die Zahl der Besuche über Ostern (vom 1. bis 5. April) auf zwei nicht festzulegende Personen je Bewohnenden pro Tag beschränkt.

Im Anschluss werden die Einrichtungen für Besuche in einem Umfang von mindestens vier Stunden am Tag geöffnet. Dabei sollen sowohl die Gebäude als auch die Freiflächen der Einrichtung genutzt werden.

Voraussetzung für Lockerungen sind, dass die Zweitimpfungen gegen das Coronavirus vor Ort in der Einrichtung mehr als 14 Tage zurückliegen und kein aktives Infektionsgeschehen in der Einrichtung besteht. Zudem müssen die strengen Schutz- und Hygieneregelungen, wie z.B. die verpflichtenden Testungen für Besuchende und Beschäftigte strikt beibehalten werden.

Drese: „Mir ist im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner zudem besonders wichtig, dass innerhalb der Einrichtungen die Kontaktbeschränkungen deutlich reduziert werden. So sollen wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote sowie Gemeinschaftsveranstaltungen ebenso stattfinden dürfen wie die gemeinsame Einnahme der Mahlzeiten.“

Lockerungen gibt es darüber hinaus bei der Rückkehr der Pflegebedürftigen in die Einrichtung. Soweit in einer Einrichtung kein aktives Infektionsgeschehen besteht und die Zweitimpfung des einzelnen Bewohnenden vor mehr als 14 Tage erfolgt ist, entfällt für diese Person die Notwendigkeit von Isolationsmaßnahmen.

Drese: „Ich bedanke mich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Einrichtungsträgern und -leitungen sowie bei der Bundeswehr für die hervorragende Arbeit in den letzten Wochen. Die koordinierte und professionelle Durchführung der Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen bringt den Bewohnenden ein ganz wichtiges Stück Teilhabe und damit Lebensfreude zurück. Das gibt uns allen Hoffnung und eine Perspektive in dieser schlimmen Corona-Pandemie.“

Naturparkweg M-V

907 Km wandern durch 9 Nationale Naturlandschaften

Raben Steinfeld – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt M-V und Ute Hennings, Direktorin des LUNG M-V, haben in Raben Steinfeld die letzte von 99 Informationstafeln am neuen Naturparkwanderweg Mecklenburg-Vorpommern angebracht. Mit einer mehrtägigen Wanderung soll der Weg im Mai offiziell durch den Minister eröffnet werden.

Der neue Naturparkweg verläuft auf einer Strecke von 907 Kilometern quer durch das Binnenland von Mecklenburg-Vorpommern – vom Schaalsee bis an das Stettiner Haff. Als überregionaler Wanderweg verbindet der Weg alle sieben Naturparks des Landes sowie das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee und den Nationalpark Müritz miteinander.

„Unsere Nationalen Naturlandschaften zeigen sich auf diesen 907 Kilometern von ihrer schönsten Seite. Als leidenschaftlicher Wanderer weiß ich, dass sich jeder Schritt auf dieser Route lohnt. Es gibt keine vergleichbare Möglichkeit, die Vielfalt unserer einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften zu entdecken“, betont Minister Backhaus.

Der Naturparkweg ist auf Initiative der Naturschutzverwaltung entstanden und soll sich zu einem Modell und Werbeträger für ressourcenschonendes Naturerlebnis in den Nationalen Naturlandschaften Mecklenburg-Vorpommerns entwickeln. Darüber hinaus ist der Naturparkweg ein wichtiger Impuls für den Wandertourismus im Urlaubsland M-V.

„Von der ersten Idee über die Führung und Abstimmung des Wegeverlaufs bis zur Beschilderung des Naturparkwanderweges hat es rund acht Jahre gedauert“, erklärt Ute Hennings, Direktorin des LUNG M-V, dem die sieben Naturparks des Landes angehören. „Mit der Umsetzung waren Herausforderungen verbunden, die nur in Zusammenarbeit mit den fünf beteiligten Landkreisen, 41 Ämtern, 18 Forstämtern sowie zahlreichen Gemeinden und privaten Waldbesitzern bewältigt werden konnten“, so Ute Hennings weiter.

„Mit der Errichtung der letzten großformatigen Informationstafel in Raben Steinfeld, einer Begrüßungstafel für den Naturpark Sternberger Seenland, wird ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur Fertigstellung und Eröffnung des Naturparkweges erreicht“, betont Minister Backhaus.

Die Herstellung der Tafeln wurde mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) finanziert. Das Gesamtvolumen dieser Investition beträgt rund 51.000 Euro.

Nach dem Aufstellen der großformatigen Informationstafeln beginnt anschließend mit Unterstützung der zuständigen fünf Landkreise die durchgehende Beschilderung des gesamten Wegeverlaufs mit rund 1.500 Wegweisern und Wegemarken zur Orientierung der Wanderer.

Backhaus unterstreicht: „Mit der baldigen Fertigstellung des Naturparkweges geht ein Herzensprojekt in Erfüllung. Wandern ist seit Jahren eine beliebte Outdoor-Aktivität und die naturschonendste Form der Erholung. Im ländlichen Raum von Mecklenburg-Vorpommern finden sowohl erholungssuchende Spaziergänger als auch aktive Wanderer optimale Bedingungen. Mein Dank gilt allen Akteuren, die dazu beitragen, dieses Projekt Wirklichkeit werden zu lassen.“

Bau des Archäologischen Landesmuseums

Land und Hansestadt Rostock schließen Kooperationsvereinbarung ab

Rostock – Finanzminister Reinhard Meyer und der Rostocker Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen haben heute im Stadthafen der Hansestadt die Zusammenarbeit beim Bau des Archäologischen Landesmuseums besiegelt. Die Stadt will sich an den erwarteten Baukosten von 55 Mio. Euro mit 15 Mio. Euro beteiligen.

Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung kann das Land nun mit der weiteren Planung beginnen und bereitet derzeit den Architekturwettbewerb vor. Dabei steht der Standort des Landesmuseums bereits fest: Eine Fläche in der Warnow im Bereich des Christinenhafens.

Grundlage für die weitere Planung ist eine Nutzfläche von etwa 3.600 Quadratmetern, auf der neben den musealen Flächen, den Büro- und Servicebereichen auch Tagungsmöglichen sowie ein Café eingerichtet werden sollen. Ein Preisgericht, das über die besten Entwürfe entscheiden soll, wird voraussichtlich noch Ende dieses Jahres tagen.

Nicht zuletzt wegen der in Rostock 2025 stattfindenden Bundesgartenschau wird der Beginn des Hochbaus nicht vor dem Jahr 2026 beginnen. 2030 könnten die Bauarbeiten dann abgeschlossen sein.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Mit dem Archäologischen Landesmuseum bekommt die Hansestadt Rostock einen weiteren Leuchtturm. Und seine Strahlkraft wird über die archäologischen Ausstellungen und das kulturelle Erbe des Landes hinausgehen, denn auch städtebaulich und gestalterisch erwartet uns ein Highlight. Wie das Guggenheim-Museum in Bilbao oder die Oper in Oslo wird das Landesmuseum künftig die Silhouette der Hansestadt bereichern. Auf die ersten Entwürfe der Architekten können wir daher schon sehr gespannt sein.“

Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen: „Das Museum an einem der attraktivsten Plätze in unserer Hanse- und Universitätsstadt soll ein Achtungszeichen setzen für unser ganzes Land. Als Kombination von Archivierung, Wissensvermittlung und Forschung wird es viele Geschichten erzählen und auch zeigen können. Aktuell werden Exponate zur Geschichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Moesgaard Museum in Aarhus ausgestellt. Dies soll bald auch hier im Land in einem repräsentativen Rahmen möglich sein. Ich danke der Landesregierung, unserer Universität Rostock und dem Freundeskreis Archäologisches Landesmuseum für ihr großartiges Engagement!“

Testen – Impfen – Schützen

Mit dem Grundsatz „Testen – Impfen – Schützen“ nach den Osterferien zurück in die Schule

Schwerin – Beim MV-Gipfel hat sich die Landesregierung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch über den Schulstart nach den Osterferien ausgetauscht.

In den beiden Tagen unmittelbar nach den Osterferien, also am 8. April und 9. April 2021, wird der Schulbetrieb zunächst wie am 26. März 2021 (letzter Schultag vor den Osterferien) fortgeführt, sofern nicht das jeweilige Gesundheitsamt Einschränkungen vornimmt. Sollten diese erforderlich sein, wird die Information dazu spätestens zwei Tage vor Schulbeginn, also spätestens bis zum 6. April 2021, erfolgen, heißt es in der gemeinsamen Erklärung des MV-Gipfels. Dazu gilt der Grundsatz „Testen – Impfen – Schützen“.

Bildungsministerin Bettina Martin wird mit den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte in der kommenden Woche Gespräche führen, wie der Schulbetrieb dann ab dem 12. April 2021 gestaltet werden soll. Ziel ist es, angesichts des vergleichsweise geringen Infektionsgeschehens in den Schulen und durch den Einsatz der Selbstteststrategie, der Impfungen und durch die Einhaltung der Hygienemaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen weiterhin zu ermöglichen.

„Wir alle sind uns einig, dass Präsenzunterricht in der Schule und der persönliche Kontakt zwischen Schülerinnen, Schülern und ihren Lehrkräften besonders wichtig und durch nichts vollständig zu ersetzen sind“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die steigenden Infektionszahlen durch die Verbreitung der gefährlicheren britischen Variante des Coronavirus stellt uns alle jedoch vor größere Herausforderungen als ohnehin schon. Täglicher Präsenzunterricht oder Wechselunterricht in der Schule werden nur möglich sein, wenn wir alle Maßnahmen zum Schutz zielgerichtet umsetzen. Eine besondere Rolle spielt dabei der Einsatz von Selbsttests zweimal pro Woche für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte“, betonte Martin.

Neben den Abstands- und Hygieneregeln, den laufenden Impfungen, die zunächst für Grundschul- und Förderschullehrkräfte vorgesehen sind, bildet die Selbstteststrategie zukünftig einen zentralen Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Pandemie. Alle Schulen haben Selbsttests erhalten. Weitere Lieferungen folgen. Nach den Osterferien werden die Corona-Selbsttests für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten an den Schulen zweimal in der Woche durchgeführt. Zur Förderung einer breiten Teilnahme an den Selbsttestungen kann nach den Osterferien die Schulkonferenz jeder Schule bei Bedarf entscheiden, die Selbsttestungen auch zu Hause durchführen zu lassen.

„In der kommenden Woche werden wir die Festlegungen für den Schulbetrieb ab dem 12. April treffen“, führte die Bildungsministerin weiter aus. „Die beiden Starttage nach den Ferien bieten dann Gelegenheit für die Organisation. Doch zunächst einmal wünsche ich allen schöne Osterferien. Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte haben sich nach den vergangenen Wochen eine Erholungspause verdient. Sie haben in dieser schwierigen Pandemie-Zeit Großartiges geleistet“, sagte Martin.