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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Plattdeutsche Ortsnamen

Schwerin – Ab sofort können Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ihren niederdeutschen, also plattdeutschen Namen zusätzlich zum amtlichen Namen am Ortseingang ausweisen. Das Infrastrukturministerium hat dazu einen Erlass zur Einführung dieses Zusatzzeichens an alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land geschickt.

„Die Förderung des Niederdeutschen ist in der Landesverfassung festgeschrieben. Die plattdeutsche Sprache wird aber zunehmend zu einer Schrift- statt einer gesprochenen Sprache. Um sie wieder mehr ins Bewusstsein vor allem der jüngeren Menschen zu rücken, gibt es vielfältige Bestrebungen im Land“, begründet Verkehrsminister Christian Pegel die neue Regelung.

Mit dem Ziel, Niederdeutsch im öffentlichen Leben sichtbarer zu machen, hatte der Landtag die Landesregierung im vergangenen Jahr aufgefordert, zu prüfen, ob die Einführung eines niederdeutschen Zusatzzeichens an der Ortstafel rechtlich möglich ist. „Diesem Auftrag sind wir nachgekommen. Ab sofort ist die plattdeutsche Ausschilderung des Ortsnamens für alle Gemeinden im Land möglich“, sagt Pegel.

Gemeinden, die dies nutzen möchten, müssen ihr zusätzliches Schild bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Das Zusatzzeichen wird unterhalb der Ortseingangstafel angebracht. Das Schild ist weiß mit blauem Rand und blauer Schrift. Beratung zur Festlegung des richtigen und gebräuchlichen plattdeutschen Ortsnamens erhalten die Gemeinden bei den Philosophischen Fakultäten der Universitäten Rostock und Greifswald und beim Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern.

Eldemühle wird zur Kulturmühle

Parchim – Am 27. März 2021 fand in Parchim die Grundsteinlegung für den denkmalgerechten Umbau der Eldemühle zur Kulturmühle Parchim statt. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig würdigte in einer Videobotschaft diesen besonderen Tag für die Stadt Parchim und übergab virtuell einen Zuwendungsbescheid über Fördermittel in Höhe von 15,5 Mio. Euro.

„Herzlichen Glückwunsch zur Grundsteinlegung für die Kulturmühle in Parchim. Es bewegt sich viel im Land trotz Corona. Und es wird eine Zeit nach Corona geben. Hoffentlich wieder eine Zeit mit viel Kultur. Ich freue mich auf die Kulturmühle Parchim: auf junges Theater, auf die Fritz-Reuter-Bühne und das neue städtische Museum“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig in ihrer digitalen Grußbotschaft.

Das geförderte Vorhaben umfasst die Sanierung der Eldemühle und deren denkmalgerechter Umbau zu einer Kulturmühle. Dieser Gebäudekomplex soll das Kulturzentrum der Kreisstadt Parchim bilden und das Junge Staatstheater Parchim, die Fritz-Reuter-Bühne sowie das Parchimer Museum beherbergen.

Herz des Goalballsports in M-V

Rostock – Sportministerin Stefanie Drese hat am heutigen Sonnabend den Rostocker Goalball Club Hansa besucht. Anlass war ein Lehrgang für Bundes- und Landeskader. Das Besondere: Die drei Rostocker Nationalspielerinnen trainieren gemeinsam mit weiteren Nationalspielerinnen aus anderen Vereinen und mit den Landeskaderathletinnen. Dadurch sollen die durch Corona bedingt ausgefallenen Lehrgänge der Damen-Nationalmannschaft kompensiert werden.

Konkret bereiten sich die RGC-Nationalspielerinnen mit der Nationalmannschaft auf die im November stattfindende Europameisterschaft vor. Zudem wollen sie mit den weiteren RGC-Frauen die erstmals in diesem Jahr ausgetragene Deutsche Meisterschaft der Frauen gewinnen und eine Medaille bei der Women Champions League holen.

„Dieser Trainingslehrgang ist Voraussetzung, um erfolgreich an nationalen und internationalen Meisterschaften teilnehmen zu können. Ich hoffe, dass die Wettkämpfe stattfinden, auch wieder vor Publikum. Dieser tolle Sport hätte es verdient“, sagte Ministerin Drese während ihres Trainingsbesuchs.

Der Rostocker Verein hat die Corona-Pause genutzt, um ein neues Projekt ins Leben zu rufen; den „barrierefreien Lerncampus“. Den Athletinnen und Athleten werden Räumlichkeiten auf dem Gelände des CJD, der Christophorusschule Rostock – Eliteschule des Sports und dem Goalball Trainingscampus, zur Verfügung gestellt.

Dort können sie zum Beispiel ihre Hausaufgaben erledigen oder sich auch einfach etwas ausruhen. „Barrierefreier Lerncampus“ bedeutet, dass der Lernraum fachgerecht gestaltet ist, mit spezieller Software und Hardware. So soll jedem Schüler und jeder Schülerin mit oder ohne Seheinschränkung ein barrierefreies und gesundheitsgerechtes sowie auch sicheres Lernen ermöglicht werden. Als Bindeglied zwischen Bildung und Sport, alles unter einem Dach.

Der RGC Hansa hat heute zudem sein neues Vereinslogo der Öffentlichkeit vorgestellt, präsentiert von Ministerin Drese. Laut Verein soll das Logo dem Aufschwung und den sportlichen Zielen ein neues Gesicht geben.

„Rostock ist das Herz des Goalballsports in Deutschland. Die Hansestadt war in der Vergangenheit immer wieder Austragungsort internationaler Goalball-Veranstaltungen und wird es auch bald wieder sein. Das zeigt deutlich den hohen Stellenwert, den diese Sportart sowohl in Rostock als auch landesweit genießt“, so Drese weiter.

Corona-Selbsttests in Schulen

Selbsttests finden nach Osterferien zweimal in der Woche statt / Schulkonferenz entscheidet über Form der Durchführung

Schwerin – Nach den Osterferien werden die Corona-Selbsttests für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten an den Schulen zweimal in der Woche durchgeführt. Bereits in den vergangenen zwei Wochen war die Selbstteststrategie in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns gestartet. Es war mit dem Bündnis für gute Schule vereinbart, dass die Erfahrungen aus den ersten zwei Testwochen gemeinsam ausgewertet werden. Auf dieser Grundlage wurde nun die Selbstteststrategie an den Schulen für die Zeit nach den Osterferien weiterentwickelt.

„Mit dem Einsatz der Selbsttests bringen wir mehr Sicherheit in die Schulen, indem wir frühzeitig Infektionen entdecken und Clusterbildungen verhindern können“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Nur so werden wir zukünftig die Chance haben, die Schulen offen zu halten. Oberstes Ziel muss es deshalb nun sein, dass möglichst viele Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte das Angebot, sich zweimal in der Woche kostenlos selbst zu testen, annehmen. Alle können so mithelfen, dass trotz Pandemie in den kommenden Wochen und Monaten Unterricht in der Schule stattfinden kann. Ich appelliere deshalb an alle Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler: Machen Sie bitte mit! Damit helfen Sie, den Unterricht in der Schule abzusichern“, sagte sie.

„Ich verstehe, dass es zu Beginn viele Fragen gibt – doch aus den ersten beiden Testwochen wissen wir, dass die Selbsttests weitaus einfacher durchzuführen sind als zunächst von vielen befürchtet“, so Martin weiter. Die Ministerin dankte allen, die sich mit großem und außergewöhnlichem Engagement in sehr kurzer Zeit für die Umsetzung der Teststrategie in den Schulen eingesetzt haben.

Alle Schulen haben mittlerweile Selbsttests erhalten. In der kommenden Woche sind weitere Lieferungen angekündigt. Neben den Abstands- und Hygieneregeln, den laufenden Impfungen, die zunächst für Grundschul- und Förderschullehrkräfte vorgesehen sind, bildet die Selbstteststrategie zukünftig einen zentralen Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Pandemie. Auch nach den Osterferien bleibt es bei der bisherigen Praxis: Die Selbsttests erfolgen in allen Jahrgangsstufen in der Regel in der Schule. Getestet wird im Klassen- oder Kursverband zu Beginn eines Schultages im Klassenraum.

Wichtiger als der Testort ist jedoch, dass überhaupt regelmäßige sachgerechte Testungen vorgenommen werden und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Ergebnissen stattfindet. Deshalb haben Schulgemeinschaften künftig auch die Möglichkeit, die Selbsttests anstatt in der Schule auch zu Hause durchführen zu lassen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz. Dieses Vorgehen ist mit dem Bündnis für gute Schule abgestimmt. Die Schulen sind über diese Regelung mit einem Hinweisschreiben informiert worden. Sollte eine Schule von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, beruft die oder der Vorsitzende der Schulkonferenz das Gremium nach den Osterferien ein. Dort wird dann entschieden, ob die Selbsttests in der Schule stattfinden, gänzlich nach Hause verlegt werden oder eine Wahlmöglichkeit besteht. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Schulen und Eltern direkt nach den Osterferien.

Nach einer aktuellen Erhebung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden im Zeitraum vom 17. März bis 25. März an den öffentlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen 54.571 Selbsttests durchgeführt. Von den 187.200 Schülerinnen und Schülern haben 48.016 Kinder und Jugendliche einen Selbsttest gemacht. 5.482 von 13.310 Lehrkräften haben einen Selbsttest durchgeführt. Zudem haben sich 193 Referendarinnen und Referendare, 209 unterstützende pädagogische Fachkräfte und 671 weitere Personen, die an den Schulen beschäftigt sind, getestet.

Impfung in den Arztpraxen gestartet

Neubukow – In Mecklenburg-Vorpommern werden ab dieser Woche auch die Arztpraxen in die Corona-Impfaktion eingebunden. Die Arztpraxen erhalten zunächst ein Starterpaket, um das eigene Personal zu schützen. Übrig gebliebene Dosen können bereits für die Impfung chronisch Kranker eingesetzt werden.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig besuchte am heutigen Morgen eine Arztpraxis in Neubukow, wo neben dem medizinischen Personal auch einige ältere Patienten geimpft wurden.

„Mecklenburg-Vorpommern setzt bei der Impfaktion auf die Impfärzte. Wir haben das Impfen in Arztpraxen bereits in einem Modellprojekt im Landkreis Nordwestmecklenburg erprobt. Jetzt legen wir auch landesweit los“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig.

„Die Ärztinnen und Ärzten mit ihren Praxen sind näher dran an den Patientinnen und Patienten. Sie wissen, wer am dringendsten aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung braucht. Mit der Einbindung der Haus- und Fachärzte verkürzen wir die Wege für die Patientinnen und Patienten. Und es schafft zusätzliches Vertrauen, wenn der eigene Arzt oder die eigene Ärztin wie hier in Neubukow zur Impfung rät“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

Ab Ostern sollen die 1.700 Impfärztinnen und Impfärzte im Land Schritt für Schritt immer stärker in die Impfaktion eingebunden werden. „Im Moment ist unser Hauptproblem noch, dass wir zu wenig Impfstoff haben um alle, die es wollen, schnell impfen zu können. Das wird sich aber ändern. Deshalb brauchen wir neben den Impfzentren, die sehr gute Arbeit leisten, auch die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen. Das ist kein Gegensatz, das ergänzt sich sehr gut“, so Schwesig.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP)

Gordischer Knoten durchschlagen – AMK zeigt sich handlungsfähig

Schwerin – In einer anstrengenden, nächtlichen Verhandlungsrunde hat sich die Konferenz der Agrarminister auf einen Kompromiss zur zukünftigen nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Damit habe das Gremium sich trotz unterschiedlicher regionaler Bedingungen und politischer Sichtweisen als handlungsfähig bewiesen, so Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef, Dr. Till Backhaus.

„Wir haben einen Durchbruch vor der Bundestagswahl erzielt und somit Planungssicherheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte geschaffen. Damit wurde auch der gordische Knoten zur zukünftigen Förderung der ländlichen Räume durchschlagen. Deutschland kann seinen nationalen GAP-Strategieplan nunmehr fristgerecht zum Jahresende in Brüssel vorlegen. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern für den gezeigten Willen und ausdrücklich auch der Bundesministerin, die nun mit einem abgestimmten Votum in die Beratungen der notwendigen Gesetze auf Bundesebene gehen kann. Ich gehe davon aus, dass wie bei vorhergegangenen Reformschritten zur GAP auch diesmal, die Eckwerte des AMK Beschlusses 1:1 in die Gesetzestexte übernommenen werden. Gleichzeitig appelliere ich an die anderen Ressorts der Bundesregierung, das einvernehmliche Ländervotum zu achten und einer zügigen Beratung in Bundestag und Bundesrat nicht im Wege zu stehen“, so Minister Backhaus im Anschluss an die Konferenz.

„Die AMK stellt sich selbstverständlich darauf ein, dass im Ergebnis des Trilogs in Brüssel noch Änderungen der europäischen Maßgaben erfolgen können. Im Verlaufe des Rechtssetzungsverfahrens werden wir das einarbeiten, sofern sich wesentliche Sachverhalte verändern“, fährt der Minister fort.

„Es ist gelungen, die gleichwertig nebeneinanderstehenden Ziele der GAP in Bezug auf eine deutliches Mehr an Klima- und Umweltschutz durch und mit der Landwirtschaft, in Bezug auf wettbewerbsfähige Betriebe in unterschiedlichen Strukturen in Deutschland und in Bezug auf die ländliche Entwicklung zu erreichen.

Der neue Schlüssel zur Verteilung der ELER-Mittel ab 2023 war mir besonders wichtig. Wir haben einerseits das berechtigte Interesse vieler westdeutscher Länder, die Verteilung nach objektiveren Kriterien neu zu regeln berücksichtigt und andererseits massive finanzielle Verluste in den ostdeutschen Bundesländern abwenden können. MV wird auch in der neuen Förderperiode ab 2023 mit über 90 Mio € jährlich über eine gute Basis für die weitere Entwicklung der ländlichen Räume, der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Umsetzung von wichtigen Maßnahmen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes verfügen.“

Der Kompromiss sei der Einstieg in den Umstieg in eine neue Ausrichtung der Landwirtschaft. Die gesell­schaftlichen Anforderungen an einer stärkeren Ausrichtung der Landwirtschaft an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz seien unstreitig. Diesen Anforderungen wird mit dem erzielten Ergebnis entsprochen. Dabei fange Deutschland nicht bei null an. Man habe sich geeinigt, zwei Prozent der bisherigen Agrarumweltleistungen aus dem ELER dem EU-Recht entsprechend anzurechnen. Damit werde anerkannt, dass die Landwirtschaft auch jetzt schon zusätzliche Leistungen für die Umwelt erbringt

Mit 25 % der Direktzahlungsmittel für die Öko-Regelungen gehe Deutschland über den bisher in Europa in Rede stehenden Mindestbetrag hinaus. Einen wesentlichen Teil der Fördermittel erhalten die Landwirte zukünftig nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“. Zugleich würden beginnend ab 2023 10 % Mittel aus der 1. in die 2. Säule umgeschichtet und jährlich um 1 % angehoben, um 2026 bei 15 % zu landen. Das komme insbesondere der Entwicklung des Ökologischen Landbaus und der Stabilisierung regional spezifischer Agrarumweltprogramme zu Gute.

Ebenso würden zwei Prozent der nationalen Obergrenze als gekoppelte Prämie für Ziegen, Schafe und Mutterkühe verwendet. Auch das trage zur Nachhaltigkeit der Grünlandnutzung und zur Stabilisierung der Betriebe bei und ist wichtig für Biodiversität und Landschaftspflege, so Backhaus.

„Wir haben einen Pfad vorgezeichnet, der sowohl den wachsenden Umweltambitionen der GAP wie auch einer Mindestsicherung der Einkommenswirksamkeit für die landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung trägt. Es macht wenig Sinn, wenn die Basisprämie so abgesenkt würde, dass Landwirte letztlich aus dem System aussteigen oder aufgeben. Ein Kritikpunkt an der neuen GAP bleibt aus unserer Sicht aber. Wenn es nicht gelingt, die Anreizwirkungen der Öko-Regelungen in der 1. Säule deutlich anzuheben, macht es für viele Landwirte wenig Sinn, sich daran zu beteiligen. Es bleibt dabei. Nur wer mit zusätzlichen betrieblichen Leistungen für Biodiversität, für Klimaschutz und sauberes Wasser verlässlich Geld verdienen kann, ist auch bereit, in diese Bereiche zu investieren“, gibt der Minister zu bedenken.

„Der Bund ist willens, diese Forderung auf europäischer Ebene noch vor dem Abschluss des Triloges nochmals vorzutragen. Damit würde dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistungen noch deutlich besser Rechnung getragen werden.

Die heutige Entscheidung ist ein Kompromiss, der von MV auch sehr viel abverlangt. Wir haben den unbedingten Willen der Bundesländer mit vielen kleinen und mittleren Betrieben anerkannt, diese Landwirtinnen und Landwirte besonders zu unterstützen. 12 % der nationalen Obergrenze werden für die ersten Hektare umverteilt. Im Gegenzug wird Deutschland nicht von dem Instrument der Kappung oder Degression Gebrauch machen, soweit dies nicht obligatorisch umzusetzen ist. Auch für diesen Fall soll es Mehrfamilienbetriebe, die Arbeit im ländlichen Raum erhalten, nicht benachteiligen.

Dieser Beschluss der AMK war von einem wochenlangen harten Ringen gekennzeichnet. Wir haben unsere Verantwortung als Ministerinnen und Minister für die Landwirtinnen und Landwirte wahrgenommen und zeigen ihnen einen gangbaren Weg für den Einstieg in eine noch größere Umweltverantwortung in den Betrieben auf. Das ist gerade in dieser komplizierten Pandemiesituation ein hoffnungsvolles Zeichen“, so Backhaus abschließend.

Pflegereform entschlossen anpacken

Berlin – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich heute im Bundesrat gegen Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für eine Pflegereform ausgesprochen. Drese erneuerte zudem ihre Forderung, bei einem der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben endlich die Länder in einem geordneten Verfahren zu beteiligen.

Die Ministerin betonte: „Wir brauchen die Reform schnell, aber wir brauchen keinen Schnellschuss. Denn eines zeigen die Eckpunkte und Arbeitspapiere des Bundesgesundheitsministeriums. Sie sind Alleingänge von Jens Spahn, die auf breite Kritik von Ländern, Verbänden, Betroffenen und der Praxis treffen. Sie sind aber auch in Reihen der Koalitionsfraktionen im Bundestag hoch umstritten: inhaltlich und finanziell.“

Als eines der dringendsten Probleme hob Drese den rasant steigenden pflegebedingten Eigenanteil hervor. Die notwendigen Verbesserungen in der Pflege dürften nicht nahezu ungebremst den Pflegebedürftigen und deren Familien in Rechnung gestellt werden.

„Wir brauchen eine verlässliche Regelung, die pflegebedürftige Menschen vor Altersarmut schützt. Denn es ist unwürdig, wenn Menschen am Ende eines langen Lebens mit 40 oder mehr Arbeitsjahren die Pflegekosten nicht mehr selbst bezahlen können und auf Sozialleistungen angewiesen sind“, sagte Drese. Bisherige Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums zur Kostendeckelung würden insbesondere für die meisten Pflegebedürftigen in den neuen Bundesländern überhaupt keine Entlastung bringen.

Den Vorschlag von Jens Spahn, den Leistungsanspruch in der Tagespflege um bis zu 50 Prozent zu kürzen, bezeichnete Drese als verheerend. „Die Kontaktbeschränkungen durch Corona haben uns doch aufgezeigt: Wenn der ambulante Pflegedienst der einzige soziale Kontakt ist, werden Pflegebedürftige einsam. Das raubt den betroffenen Menschen ihren Lebensmut.“ Die ohnehin schon aufzehrende Sorgearbeit pflegender Angehöriger würden ohne den vollumfänglichen Tagespflegeanspruch zudem noch schwieriger. Und die Anzahl der stationär versorgten Menschen würde deutlich zunehmen.

Drese: „Dieses Szenario, das den pflegepolitischen Grundsatz ambulant vor stationär in erheblichem Maße gefährdet, kann doch nicht das Ziel einer Pflegereform sein. Ich lehne diese Pläne entschieden ab.“

Das gesamte bisherige Verfahren zeigt nach Ansicht von Drese die Notwendigkeit, wie von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz gefordert, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur zielführenden Vorbereitung einer Pflegereform einzusetzen. Drese: „Wir nehmen Eckpunktepapiere des Bundesgesundheitsministers aus der Presse zur Kenntnis, es werden Arbeitsentwürfe getwittert, von denen am Ende keiner etwas wissen will. Aus meiner Sicht ist das ein Affront gegenüber den Ländern aber auch allen anderen ehrlich interessierten und bemühten Akteuren.“

Deshalb richtete Drese einen Appell an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Packen Sie die Pflege endlich entschlossen an. In einem geordneten Verfahren. Im Dialog. Gemeinsam mit den Ländern. Ersparen Sie uns allen das Herumrätseln und Spekulieren, das der Bedeutung dieses Reformvorhabens unwürdig ist.“

Der Bundesratsantrag Mecklenburg-Vorpommerns wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

1. Spatenstich für Radweg

Zickhusen – Heute wird Verkehrsminister Christian Pegel am Baubeginn für einen Radweg an der B 106 von Zickhusen bis Wendisch Rambow (Landkreis Nordwestmecklenburg) teilnehmen und den ersten Spatenstich setzen. Der neue Radweg wird die letzte Lücke im Radwegenetz zwischen Schwerin und Wismar schließen und die Strecke für Radfahrer und Fußgänger noch attraktiver machen.

Der Radweg beginnt am nördlichen Ende des bestehenden Geh- und Radweges in Zickhusen und endet am Abzweig nach Wendisch Rambow. Dort wird er lückenlos an den bestehenden Radweg in Richtung Wismar anbinden. Der rund 2,33 Kilometer lange Abschnitt wird auf einer Breite von 2,5 Metern gebaut. Die Gesamtkosten werden rund 2,2 Millionen Euro betragen.

Die vorbereitenden Arbeiten zur Baufeldfreimachung begannen im Februar. Die gesamte Maßnahme soll bis zum Jahresende fertiggestellt sein.