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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Schulen wechseln in Distanzunterricht

Schwerin – Der bevorstehende harte Lockdown in Mecklenburg-Vorpommern wird auch Auswirkungen auf die Schulorganisation haben. Ab Montag, 19. April 2021, wechseln die Schulen vollständig in den Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen bzw. Vorabschlussklassen. Für die Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Darauf hat sich die Landesregierung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MV-Gipfels verständigt. Heute will der Landtag über die Maßnahmen beraten.

Weiter in Präsenz möglich bleiben unter strengen Hygienevorschriften:

  • Notbetreuung der Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sichergestellt wird
  • Unterricht für die Abschlussklassen (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
  • Sobald die Abschlussklassen durch Prüfungen gebunden sind und nicht mehr regelmäßig in der Schule sind, rücken die Vorabschlussklassen nach (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
    • Schulische Abschlussprüfungen und vorbereitende Konsultationen

Außerdem:

  • Abschlussprüfungen an Volkshochschulen und vergleichbaren Einrichtungen für formalqualifizierende Abschlüsse
  • Durchführung und Abnahme von Zwischen-, Abschluss-, Gesellen- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen außerhalb der schulischen Berufsbildung (betriebliche, überbetriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildung),
    • Prüfungen der höherqualifizierenden Berufsbildung (Aufstiegsfortbildungen) gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
    • Feststellungsprüfungen für das deutsche Sprachdiplom

„Die Infektionszahlen in der dritten Welle sind in Mecklenburg-Vorpommern so hoch wie noch nie während der gesamten Pandemie. Das Gesundheitssystem ist bereits an seine Belastungsgrenze gelangt. Diese Situation erfordert ein landesweites Handeln, von dem leider auch die Schulen nicht ausgenommen werden können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schule und Kita haben für die Landesregierung jedoch weiterhin hohe Priorität. Deshalb wird es an Schulen frühere Öffnungsschritte geben als in anderen Bereichen der Gesellschaft. Wenn die landesweite Inzidenz sieben Tage unter 100 gelegen hat, wird wieder in den Präsenzunterricht gestartet. Den Präsenzunterricht werden wir dann durch zusätzliche Schutzmaßnahmen absichern. Dazu zählen die Selbsttests und die Impfungen aller Lehrkräfte“, betonte Martin.

Die Impfungen von Beschäftigten in den Grund- und Förderschulen sind erfolgreich durchgeführt worden. Es haben dort alle Lehrkräfte bereits ein Impfangebot erhalten. Flächendeckende und kurzfristige Impfungen möglichst vieler Beschäftigter in den Schulen sind nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des MV-Gipfels von essentieller Bedeutung, um mehr Sicherheit in die Schulen zu bringen. Der MV-Gipfel hat sich deshalb darauf verständigt, dass allen Lehrkräften – also auch den Lehrkräften in den weiterführenden und beruflichen Schulen – ein Impfangebot unterbreitet werden soll. Dafür soll der Zeitraum der Schulschließung genutzt werden. „Das Impfen bietet wirksamen und langfristigen Schutz und ist der einzige Ausweg aus der Pandemie. Ich freue mich sehr, dass wir uns darauf verständigen konnten und alle unsere Lehrkräfte künftig besser schützen“, so die Ministerin.

Ein zweiter Baustein für den erhöhten Schutz sind die Selbsttests, die das Land den Beschäftigten an den Schulen sowie Schülerinnen und Schülern zweimal pro Woche zur Verfügung stellt. Mit der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist eine Testpflicht an den Schulen geplant. Die Umsetzung dieser Testpflicht wird auch für Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet.

Regelungen für die Notbetreuung:

Wenn Erziehungsberechtigte die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie auch diesmal eine Unabkömmlichkeitserklärung – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Selbstständige legen zur Unabkömmlichkeit eine entsprechende Eigenerklärung vor. Eltern müssen also zwei Formulare – die Selbsterklärung zur Notbetreuung und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung – vorlegen. Diese sind am Montag, 19. April, abzugeben, spätestens aber am Dienstag, 20. April, nachzureichen. Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, deren Eltern/Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur). Hierzu zählen:

  • Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
  1. insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnarztpraxen, medizinische Fachangestellte,
  2. psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, psychosoziale Notfallversorgung,
  3. stationären Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,
  4. Hebammen, Gesundheitsfachberufe,
  5. Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,
  6. Apotheken und Sanitätshäuser,
  7. veterinärmedizinische Notfallversorgung;
  • Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
  1. Krankenkassen,
  2. Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereichs (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);
  • Staatliche Verwaltung:
  1. Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,
  2. Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz, Verfassungsschutz,
  3. Agentur für Arbeit und Jobcenter,
  4. Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,
  5. Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
  6. Finanzverwaltung,
  7. Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,
  8. Regierung und Parlament;
  • Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst;
  • Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen- und Konfliktberatung:
  1. Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
  2. notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,
  3. Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;
  • Lebensmittelversorgung:
  1. Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,
  2. Fischereiwirtschaft,
  3. Drogerien,
  4. Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;
  • Öffentliche Daseinsvorsorge:
  1. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
  2. Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,
  3. Tankstellen,
  4. Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),
  5. Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Versicherungsdienstleistungen, Kreditvergabe), Steuerberaterinnen und Steuerberater,
  6. Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,
  7. Post- und Paketzustelldienste,
  8. Bestatterinnen und Bestatter,
  9. Sicherheitsdienste für die kritische Infrastruktur,
  10. Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;

Sauenzuchtanlage in Alt Tellin

Backhaus: Aufräumen, bevor in Alt Tellin etwas Neues entstehen kann

Schwerin – Vor dem Schweriner Landtag haben Tierschützer und Umweltverbände gegen Große Tierhaltungsbetriebe nach dem Vorbild der Sauenzuchtanlage in Alt Tellin demonstriert. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat das Gespräch mit den Demonstranten gesucht und seine Position verdeutlicht:

„Ich habe Verständnis für die Emotionen der Menschen, die gegen große Tierhaltungsanlagen demonstrieren. Der verheerende Brand in Alt Tellin war ein Fanal für die gescheiterte Idee der Tierproduktion. Deswegen habe ich auch heute nochmals deutlich gemacht, dass ich schon immer für eine bodengebundene Landwirtschaft geworben habe. Dennoch gibt es Gesetze, an die auch ich mich zu halten habe, die Anlagen wie in Alt Tellin ermöglichen. Ich möchte diese Anlagen nicht. Deswegen habe ich mich mit dem Eigentümer darauf, geeinigt, dass die Anlage, so wie sie bisher genehmigt war, nicht wiedererrichtet wird.

Damit dies auch nicht an anderer Stelle passiert, müssen möglicherweise Gesetze geändert werden. Ich denke da speziell an das Thema Brandschutz. Dafür haben aber leider die Landwirtschaftsminister keine Zuständigkeit. Deswegen sind Bemühungen, den Tierschutz und den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen zusammenzudenken, bisher gescheitert.

Jetzt starten wir einen erneuten Versuch. Gemeinsam mit Brandenburg wollen wir über den Bundesrat erreichen, dass sich die Bundesregierung über den Zusammenhang von Tierobergrenzen und Brandschutz Gedanken macht. Ich bin zuversichtlich, dass das bereits im Mai den Bundesrat erreicht.

Unterdessen kümmern wir uns natürlich um das Aufräumen. Der Betreiber muss bis morgen sein Entsorgungskonzept vorlegen. Wie ich hörte, ist die Entsorgung der Kadaver, die in die Tierkörper­beseitigungsanlage gebracht werden können, weitgehend abgeschlossen. Es gibt aber bis zu 3.000 t Brandreste, die anderweitig entsorgt werden müssen. Das StALU MS und der Betreiber stehen zusammen mit dem zuständigen Veterinäramt in engem Austausch, um eine ordnungsgemäße und hygienisch unbedenkliche Entsorgung vorzunehmen. Bei so großen Mengen müssen die Brandreste möglicherweise auf verschiedene Entsorgungsanlagen verteilt werden. Eine Anlage allein kann mit solchen Mengen kaum in kurzer Zeit umgehen.

All das macht deutlich: So etwas wie in Alt Tellin darf sich nicht wiederholen. Da herrscht nicht nur unter Tierschützern und Umweltverbänden Einigkeit, sondern auch in der Politik.“

Straßenbauprogramm 2021

Schwerin – Das Straßenbauprogramm des Landes für dieses Jahr ist beschlossen und wird ab morgen öffentlich vorgestellt. Den Anfang macht am Freitag das Straßenbauamt Stralsund in der IHK zu Rostock. Die Straßenbauämter Neustrelitz und Schwerin werden ihre Vorhaben detailliert am 22. beziehungsweise 28. April vorstellen.

„Für Investitionen in Straßenbaumaßnahmen stehen in diesem fast 150 Millionen Euro zur Verfügung – gut 101 Millionen für die Bundesstraßen, die wir für den Bund verwalten, und knapp 49 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt für unsere Landesstraßen. Damit liegen wir in etwa auf dem Niveau des Vorjahres“, nennt Infrastrukturminister Christian Pegel die Größenordnung.

„Wir verfolgen bei Bundes- und insbesondere auch bei den Landesstraßen weiter die Prämisse Erhalt vor Neubau. Dem Radwegebau bekommt auch in diesem Jahr wieder große Bedeutung zu: 25 Prozent der Mittel für Straßenbauinvestitionen an Landesstraßen sind für straßenbegleitende Radwege eingeplant. An Bundesstraßen beträgt dieser Anteil etwa elf Prozent“, führt der Minister weiter aus.

Bei den Bundesmitteln werden wie in den Vorjahren auch erhebliche Mittel für den Straßenneubau eingesetzt. „Das liegt vor allem daran, dass wir in diesem Jahr mit dem Bau der lang ersehnten Ortsumgehung Wolgast beginnen wollen. Diese Ortsumgehung wird eine deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit der Insel Usedom sowie eine spürbare Entlastung für die Bewohner der Stadt Wolgast bringen. Auch wenn der Weg zu einem vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Mirow beschwerlich bleibt, wollen wir auch dieses wichtige Vorhaben 2021 beginnen, wenn wir dieses Jahr Baurecht erreichen“, erläutert Christian Pegel.

Bauvorhaben an Bundesstraßen

Das größte Neubauvorhaben 2021 ist der Weiterbau des Autobahnzubringers Schwerin-Mueß im Zuge der B 321. Für die Ortsumgehung Wolgast haben die ersten vorbereitenden Arbeiten bereits im Februar mit der Baufeldvorbereitung für den Ersatzneubau der Ziese-Brücke begonnen. Für diese beiden Maßnahmen sind im Budget insgesamt etwa 15 Millionen Euro veranschlagt.

Ausgebaut werden sollen in diesem Jahr unter anderem die B 110 zwischen Tutow-Zemmin einschließlich einer neuen Brücke über die Kreisstraße 94. Gesamtkosten: ca. 5,9 Millionen Euro. Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Spornitz im Zuge der B 191 (800.000 Euro in diesem Jahr) und die Brücke über den Sehrowbach bei Stönkvitz (513.000 Euro) sollen abgeschlossen werden.

Bei den Erhaltungsmaßnahmen schlagen 2021 folgende Vorhaben am meisten zu Buche: die Fahrbahnerneuerung der Ortsdurchfahrt Usedom bis Abzweig Mellenthin im Zuge der B 110 (875.000 Euro) und die Erhaltung der Brücke Wolgast (2,8 Millionen Euro). Je eine Million Euro ist für die Erneuerung der B 103 Güs-trow – A19 AS Laage, die Deckenerneuerung auf der B 105 im Bereich Löbnitz-Kummerow sowie die Erneuerung der B 192 im Bereich Klink – Eldenholz eingeplant. Weitere größere Maßnahmen sind die Deckenerneuerung auf der B 106 (Ortsumfahrung Wismar) mit Gesamtkosten von 3,4 Millionen Euro (davon 900.000 Euro in diesem Jahr) sowie die Erhaltung des Radwegs Rügen, Martensdorf mit 532.000 Euro in diesem Jahr.

Außerdem sind entlang der Bundesstraßen u.a. folgende neue Radwege geplant: B 193 Brustorf – Penzlin (2,1 Millionen Euro), B 104 Sponholz – Canzow (1,5 Millionen Euro), B 106 Zickhusen – Niendorf (2,1 Millionen Euro gesamt, davon 880.000 in diesem Jahr), B 108 Laage – Neu Heinde (2,3 Millionen Euro) sowie B 193 Brustorf – Penzlin (2,1 Millionen Euro).

Bauvorhaben an Landesstraßen

Mit zahlreichen Um- und Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen sollen Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss verbessert werden. Das betrifft unter anderem die Ortsdurchfahrten Ueckermünde, Friedland, Pasewalk, Ziegendorf und Bresegard. Bauliche Veränderungen soll es an der Brücke Bollhäger Fließ in Bad Doberan an der L 13, der Brücke über den Reppeliner Bach in Tessin (L 18) sowie der Brücke über den Faulen Bach bei Wodorf (L 12) geben.

Im Bereich der Erhaltungsmaßnahmen sind folgende Vorhaben hervorzuheben: die Fahrbahnerneuerung der L 262 zwischen Kemnitz und Wolgast (2,2 Millionen Euro), die Deckenerneuerung der L12 zwischen B105 und L 122 (1,2 Millionen Euro), Erhaltung der Brücke über den Simmergraben bei Jessenitz und die Deckenerneuerung an der L 11 zwischen Lohmen und Prüzen (eine Million Euro).

Beim Radwegebau an Landesstraßen liegt der Fokus auf Lückenschlüssen. Dazu gehören die Radwege Weitendorf-Feldberg und Peckatel-Blumenholz an der L 34, Neu Bauhof – Radegast an der L 041. Auch entlang der L 182 zwischen Bentwisch und Poppendorf sowie der L21 zwischen Altheide und Klockenhagen werden in diesem Jahr Radwege gebaut.

Für die Autobahnen ist seit Anfang des Jahres die Autobahngesellschaft des Bundes zuständig.

Ausgewählte Rehakliniken bleiben Ersatzkliniken

Schwerin – Krankenhäuser werden durch die Belegung von Betten in Rehakliniken in Mecklenburg-Vorpommern weiter entlastet. „Angesichts der Entwicklung bei den Inzidenzen stellt sich die Frage nicht. Die Verlängerung ist notwendig. Die fünf Rehakliniken bleiben nun bis Ende Mai weiter Ersatzkliniken. Es geht darum Betten weiter vorhalten. Die Ersatzkliniken sind konkrete Unterstützung für die aktuell wachsende Belastung in den Krankenhäusern des Landes“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Die Frist, um als Ersatzklinik tätig zu sein, wurde vorerst bis zum 31. Mai verlängert. „Patienten, die bereits abklingende Symptome bei COVID-19 aufweisen, sowie Patienten mit anderen Krankheiten können in ausgewählten Rehakliniken versorgt werden“, so Glawe weiter. Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern fünf Ersatzkliniken. Hierzu zählen die Klinik Malchower See; das Tessinum in Tessin, die Median Klinik Bad Sülze, die Medigreif Parkklinik Greifswald sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg.

Rehakliniken als Ersatzkrankenhäuser sind eine wichtige Unterstützung bei der Versorgung von Patienten. „Das System bewährt sich, weil Personal und Stationen in den Krankenhäusern entlastet werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Aktuell liegen 285 Menschen mit Coronainfektion in Krankenhäusern (+8 gegenüber Vortag). Gegenwärtig werden 14 Patienten mit Coronainfektionen (+8 gegenüber Vortag) in den Rehakliniken behandelt. Von den 285 Menschen mit Coronainfektion in Krankenhäusern werden 70 auf Intensivstationen behandelt (-4 gegenüber Vortag). Von den 70 auf Intensivstationen werden 62 beatmet (±0 gegenüber Vortag).

Land- und Ernährungswirtschaft

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium MV ruft zu einem Wettbewerb im Rahmen der Europäischen Innovations­partnerschaft (EIP) auf. Die Wettbewerbsbeiträge sollen innovative Lösungen zu mehr Produktivität und Nachhaltig­keit in der Landwirtschaft beinhalten und müssen bis zum 28. Mai 2021 eingereicht werden.

„Das neue Instrument EIP, das mit der auslaufenden Förder­periode erstmals zur Verfügung steht, hat sich bewährt, um neue Ideen schnell in der Landwirtschaft auszuprobieren und zu testen, ob das, was bisher nur im Labor oder in kleinem Maßstab angewendet wurde, auch in der landwirtschaftlichen Praxis funktioniert. Wir haben mit den bisherigen Projekten gute Erfahrungen gemacht. Deshalb haben wir ELER-Mittel umgeschichtet, so dass 1,0 Mio. Euro für weitere Projekte zur Verfügung stehen“, erläutert Minister Dr. Till Backhaus seinen Aufruf.

Besonderes Interesse habe er an Lösungen zur Reduktion von Nährstoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Produktion, zur Verbesserung der Klimabilanz der landwirtschaftlichen Produktion und zur Erhöhung des Insektenschutzes in der Landwirtschaft, sagte Backhaus.

Am Wettbewerb beteiligen können sich sogenannte Opera­tionelle Gruppen (OG). Diese bestehen aus mindestens zwei Mitgliedern, die projektbezogen auf Grundlage eines Koopera­tions­vertrages zusammenarbeiten und von denen mindestens ein Mitglied der Landwirtschaft zuzurechnen ist. Das Ziel der OG ist es, für eine selbstgewählte Problem­stellung eine Lösung zu suchen und diese in die Praxis umzusetzen. In jeder OG fungiert ein Mitglied als Projekt­koordinator und Ansprechpartner gegenüber dem Ministerium sowie der Bewilligungsbehörde.

Wettbewerbsbeiträge müssen einen Aktionsplan mit Problem­­­beschreibung und möglichen Lösungsansätzen sowie einen Zeit- und einen Finanzplan enthalten. Eine Jury entscheidet anhand bestimmter Kriterien darüber, welche Projekte umgesetzt werden sollen. Für diese Projekte kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Gefördert werden die laufenden Kosten der Zusammenarbeit einer OG (z. B. für einen Projektkoordinator) sowie die Ausgaben für die Durchführung des Projektes, wie z. B. Personalausgaben bei den Projektpartnern, Reisekosten und Ausgaben für Öffentlich­keitsarbeit. Der Fördersatz beträgt 100 Prozent.

„Die EIP ermöglicht damit den Landwirten, ohne großes finanzielles Risiko etwas Neues im Unternehmen auszupro­bieren. Wenn sich die Innovation bewährt, stehen die gewonnenen Erkenntnisse allerdings nicht nur der OG und dem beteiligten Landwirtschaftsbetrieb zur Verfügung, sondern sie werden publiziert und können auch von jedem anderen genutzt werden. Auf diese Weise können sich gute Ideen schneller durchsetzen“, beschreibt Backhaus den Nutzen.

Die Ausschreibung des Wettbewerbs kann im Internet auf der Seite www.lm.mv-regierung.de/wettbewerb eingesehen und heruntergeladen werden.

Offener Vollzug für Frauen

Stralsund – Auf dem Gelände des offenen Vollzugs der JVA Stralsund ist ein bisher leerstehendes Gebäude als Hafthaus grundsaniert worden. Hier werden Frauen und Männer getrennt voneinander untergebracht. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 2,9 Millionen Euro. Bauzeit waren 18 Monate.

Justizministerin Hoffmeister: „Mit der Errichtung eines offenen Vollzuges für erwachsene Frauen ist nun ein letzter wichtiger Meilenstein unseres Organisationskonzepts Justizvollzug 2020 umgesetzt. Im Zuge der Grundsanierung eines Hafthauses im offenen Vollzug der JVA Stralsund ist hier nun auch die Unterbringung von Frauen ermöglicht worden. Die ersten beiden Insassinnen haben ihre Hafträume bezogen. Perspektivisch können hier bis zu zehn Frauen im offenen Vollzug untergebracht werden. Auch die Unterbringung von Müttern mit Kindern ist möglich. Offener Vollzug ist bei der Resozialisierungsarbeit ein wichtiger Bestandteil“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Beim Staatshochbau gibt es immer wieder außergewöhnliche Projekte. Das Hafthaus in Stralsund ist so ein Novum. Es ist die erste Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern, die speziell für den offenen Vollzug von Frauen errichtet wurde. So unterstützen wir auch mit der Landesbauverwaltung die gesellschaftliche Wiedereingliederung von Straftäterinnen.“

Boys´Day und Girls`Day in MV – digital

Schwerin – Nach der pandemiebedingten Absage der bundesweiten Aktionstage Girls`Day und Boys´Day im letzten Jahr, finden am 22. April die Aktionstage in MV erstmals in digitaler Form statt. Im virtuellen Raum wird Sozialministerin Stefanie Drese gemeinsam mit Vertretern der Diakonie Güstrow und den Vertreterinnen der Sozialpartner den Tag eröffnen und sich den Fragen der Schüler in einer Podiumsdiskussion stellen.

Gemeinsam wird mit diesem Auftakt bei Schülern für mehr Mut zu einer Ausbildung in den SAHGE-Berufen (Soziale Arbeit, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheits- und Erziehungsberufe) geworben.

Gleichstellungsministerin Stefanie Drese ermuntert Jungen, mutiger neue Wege bei der Berufswahl zu beschreiten. „80 Prozent der Beschäftigten in den SAHGE-Berufen sind weiblich. Oft ist die Berufswahl noch von Klischees und traditionellen Rollenzuweisungen geprägt. Gemeinsam mit den Sozialpartnern der Wirtschaft und der Gewerkschaft möchten wir, dass junge Menschen, sich frei und offen für ihren individuellen Berufsweg entscheiden können. Der Boys’Day ist eine hervorragende Gelegenheit, auszuprobieren, was einem Spaß macht und in andere berufliche Bereiche zu schnuppern. Ich bin mir sicher, dass der direkte Kontakt mit Menschen, etwa als Pfleger oder Erzieher, vielen Jungen Freude bereitet.“

„Die Systemrelevanz von Gesundheitsberufen wird in der aktuellen Corona-Pandemie besonders deutlich.”, betont Lisanne Straka, Abteilungsleiterin Frauen- und Gleichstellungspolitik beim DGB Bezirk Nord. „Jetzt bietet sich die Chance, Pflege zu einen attraktiven, chancenreichen und nachgefragten Beruf zu wandeln. Nur durch attraktive Arbeitsbedingungen, Anerkennung und Wertschätzung werden mehr junge Menschen sich für eine Ausbildung in der Pflege entscheiden. Der demografische Wandel und die angespannte Fachkräftesituation eröffnen zukünftigen Schulabgängern enorme Wahlmöglichkeiten in den Gesundheitsberufen.. Die diesjährige Auftaktveranstaltung stellt die Pflegeberufe in den Fokus und ermöglicht Jungen – diesmal in digitaler Form – die vielfältigen Ausbildungsberufe in der Pflege kennenzulernen.”

„Die Rahmenbedingungen in der Pflegeausbildung waren noch nie so attraktiv wie heute. Auch die Bedingungen im Arbeitsleben werden weiter optimiert und entwickelt. So werden durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Branche bestmögliche Anreize für interessierte Jungen und Mädchen geschaffen und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt“, informiert Susan Bach, Geschäftsführerin für Bildung bei der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V..

Parallel zum Boys´Day findet in Mecklenburg-Vorpommern der Girls´Day statt. Hier erkunden Schülerinnen Berufe aus dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaft und Technik).

Das Programm zur Auftaktveranstaltung des Boys‘Day und die Anmeldung ist online auf http://akademie.bildungswerk-wirtschaft.de oder direkt über die Landeskoordinierungsstelle für MV möglich:

Kontakt zum Boys´Day:

Judith Rompe

Bildungswerk der Wirtschaft

Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Tel.: 0385 6356 171

E-Mail: rompe@bwmv.de

Kontakt zum Girls´Day:

Sophia Korbmacher

DGB Bezirk Nord

Tel.: 0385 7589 1233

E-Mail: skorbmacher.schwerin@dgb.eu

In Mecklenburg-Vorpommern werden Girls´Day und Boys´Day über ein Sozialpartnerschaftsprojekt der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU) sowie des DGB Nord begleitet und sind Bestandteil des Projektes „BOGEN – Berufsorientierung Genderreflektiert I Nachhaltig“.

Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern fördert das Projekt BOGEN aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (kurz: VU) ist der Dachverband von derzeit 50 Arbeitgeber-, Wirtschafts-, Fach- und Regionalverbänden. Mit ihren über 5.600 Mitgliedern und gut 340.000 Beschäftigten vertritt die VU die Interessen der ARBEITERGEBER MECKLENBURG-VORPOMMERN gegenüber der Politik in Land und Bund, den Verwaltungen sowie den Medien und der Öffentlichkeit. Die VU ist die Landesvertretung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und der Landesverband der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen mehr als 400.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Bildungs- und Dokumentationszentrum Prora

Insel Rügen – Das Land wird mit einem symbolischen Euro einen Teil des historischen Gebäudekomplexes in Prora kaufen und dort ein Bildungs- und Dokumentationszentrum aufbauen. Der Landtag hat heute dem Kauf des Gebäudeteils „Kamm 7 und Liegehalle“ im Block V der Anlage zugestimmt. Nach einer umfangreichen Sanierung wird das Land dort ein neues Bildungs- und Dokumentationszentrum errichten, in dem sich Schülerinnen und Schüler sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger über die vielschichtige Geschichte Proras in der NS-Zeit und in der DDR informieren können. Die Ausstellung soll sich sowohl an Touristen als auch an Einheimische richten.

„Es ist wichtig, dass der Gebäudekomplex in Prora nicht allein Erholungsort für Urlauber ist, sondern dass an diesem historisch vielschichtigen Ort auch Raum für Erinnerung und Bildung geschaffen wird. Gerade für die junge Generation ist die Auseinandersetzung mit diesen schwierigen Kapiteln der deutschen Geschichte sehr wichtig. Ich freue mich, dass zukünftig sowohl Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern als auch die Klassen, die in der benachbarten Jugendherberge Zeit verbringen, in dem neuen Bildungs- und Dokumentationszentrum sich aktiv mit ihrer Geschichte auseinandersetzen können. Unsere gemeinsame Verantwortung ist es, alles dafür zu tun, dass es in Deutschland nie wieder zu einer Diktatur kommt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Die Entscheidung des Landtags ist ein starkes Signal für die Bildungsarbeit der dort ansässigen Vereine ‚Prora-Zentrum‛ und ‚Dokumentationszentrum‛. Sie werden nun bessere Rahmenbedingungen für ihre wichtige Arbeit erhalten. Für das große Engagement und die geleistete Erinnerungsarbeit danke ich den Mitgliedern der beiden Vereine sehr herzlich“, sagte Martin. Mit dem Aufbau eines Bildungs- und Dokumentationszentrums werde diese Arbeit größere Aufmerksamkeit erfahren.

Der Kaufpreis für den Gebäudeteil „Kamm 7 und Liegehalle“ beträgt 1 Euro zuzüglich Notarkosten. Für die Sanierung stellen Land und Bund jeweils 6,85 Millionen Euro zur Verfügung. Die Ministerin dankte darüber hinaus den Bundestagsabgeordneten des Landes, die sich in Berlin für dieses wichtige Projekt eingesetzt haben, und allen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren unermüdlich für die Realisierung eingesetzt haben.

Für die Nutzung ist eine Konzeption erstellt worden. Auf fünf Etagen sollen jeweils rund 350 Quadratmeter Nutzfläche für Ausstellungen, Bibliothek/Mediathek, Seminar- und Büroräume zur Verfügung stehen. Der Gebäudekomplex von 1937 und 1939 wurde durch das NS-Regime errichtet, jedoch nie für die vorgesehenen massentouristischen Zwecke fertiggestellt.

Während des Zweiten Weltkriegs wurden hier provisorische Notunterkünfte, ein Lazarett und militärische Ausbildungsstätten eingerichtet. Von 1940 bis 1942 wurden in Prora Polizeibataillone auf ihren mörderischen Einsatz gegen Partisanen und Juden ausgebildet.

Zu DDR-Zeiten wurde das Ensemble durch die Rote Armee und die Nationale Volksarmee genutzt. Prora wurde damit zum unzugänglichen Sperrgebiet. In den 1980er Jahren waren hier auch tausende Bausoldaten stationiert, die beim Bau des Fährhafens Mukran mitwirkten.

Nach der Deutschen Einheit wurden vier der fünf Blöcke an Investoren verkauft. Im Block V ist die Jugendherberge Prora errichtet worden. Nach den Plänen des Landes soll in unmittelbarer Nachbarschaft das Bildungs- und Dokumentationszentrum entstehen.