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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Wiederbelebung der Vermögenssteuer

Schwerin – In der aktuellen Stunde des Landtages hat die Linksfraktion heute die Einführung einer Vermögensabgabe gefordert. Finanzminister Reinhard Meyer zeigte sich aufgeschlossen, da verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Bewertung des Vermögens schon bald überwunden sein könnten.

„Eine Vermögensabgabe könnte ein Mosaikstein für die Finanzierung der Kosten der Corona-Krise sein“, so Finanzminister Reinhard Meyer in seinem Redebeitrag in der aktuellen Stunde des Landtages. „Bei einer Steuerreform wäre es mir aber wichtig, nicht nur von den besonders Vermögenden einen gerechteren Beitrag einzufordern, sondern gleichzeitig auch die Steuerbelastung von kleineren und mittleren Einkommen zu senken.“

Statt einer Vermögensabgabe, für die ein neues Gesetz beschlossen werden müsste, brachte Meyer die Vermögenssteuer ins Spiel. Für letztere gibt es bereits ein Gesetz. Allerdings ist die Erhebung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken derzeit ausgesetzt. Größtes Problem war, dass es keinen einheitlichen Maßstab für die Bewertung des Vermögens gab. Damit so eine Steuer bzw. Abgabe funktioniert, müssen die Vermögen erfasst und bewertet werden. „Beim Finanzvermögen“, so Meyer, „scheint das noch unproblematisch zu sein. Aber schon bei der Bewertung von Immobilienvermögen fingen in der Vergangenheit die Probleme an.“

Allerdings sei für die Immobilien ein bundesweit einheitlicher Maßstab möglich: „Sie alle wissen, dass wir gerade bundesweit an einem neuen Modell der Grundsteuer arbeiten. Und auch wenn den Ländern mit der sogenannten Öffnungsklausel freigestellt ist, eigene Modelle zu erarbeiten, muss zumindest im Rahmen des Länderfinanzausgleichs ein einheitlicher Maßstab — nämlich das Bundesmodell — angelegt werden. Ein praktischer Nebeneffekt der Reform könnte also eine einheitliche Bewertung des Immobilienvermögens sein, die ein wichtiger Baustein für die Wiederbelebung der Vermögenssteuer sein könnte.“

Gleichzeitig warnte Meyer davor, mit einer Vermögenssteuer Unternehmen zu gefährden: „Wir dürfen den fleißigen Kaufleuten bei uns im Land, die häufig großes soziales Engagement zeigen, nicht als Feindbild betrachten. Daher wäre mir bei jeder Steuer-Reform wichtig, dass es faire Schonbeträge für betriebliche Vermögen gibt.“

Reform der Pflegeversicherung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ein und fordert die Mitwirkung der Länder bei einem der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben in den kommenden Jahren. Das Kabinett hat am Dienstag einen entsprechenden Entschließungsantrag für den Bundesrat verabschiedet (s. Anlage). Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Zahlreiche Leistungsverbesserungen, begrüßenswerte höhere Löhne und die neue generalistische Pflegeausbildung haben zu erheblich steigenden Kosten innerhalb der Pflege geführt“, betonte Drese. Die Pflegeversicherung decke aber nur einen Teil dieser Kosten. In der Folge ist der finanzielle Aufwand für die Pflegebedürftigen enorm gestiegen.

Drese: „Die Reform der Pflegeversicherung ist der wichtigste Baustein für eine zukunftsfeste Finanzierung der Pflege und damit auch zur Begrenzung des Eigenanteils, der für viele Pflegebedürftige selbst nach einem langen Arbeitsleben nicht mehr aus eigenen Mitteln zu leisten ist.“

Das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform treffe dabei in vielerlei Hinsicht auf fachliche Bedenken und verkenne die unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Ländern.

„Daran wird deutlich, warum die Länder endlich an den Tisch gehören, wenn es um die Erarbeitung einer guten und in allen Teilen Deutschlands funktionierenden Lösung für eine echte Weiterentwicklung der Pflegeversicherung geht“, so Drese.

Geplant ist, dass der Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung aus M-V am 26.3. auf der Tagesordnung im Bundesrat steht.

Heute ist Equal Pay Day

Drese zum Equal Pay Day: Strukturelle Benachteiligung von Frauen bekämpfen

Schwerin – Am 10. März ist Equal Pay Day. Der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, der Equal Pay Day, markiert symbolisch den Tag, bis zu welchem Frauen umsonst arbeiten, während Männer seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2020 beträgt der Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen in Deutschland gemessen am Durchschnittsbruttostundenlohn 18 Prozent. Im Jahr 2018 betrug dieser sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap 21 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2020 Frauen insgesamt sechs Prozent weniger verdient als Männer.

„Die leichte Verbesserung ist kein Grund zum Feiern“, verdeutlicht Gleichstellungsministerin Stefanie Drese. „Wie in vielen Bereichen der Frauen- und Gleichstellungspolitik haben wir es auch in der Frage der Lohngerechtigkeit vor allem mit strukturellen Problemen zu tun: Alte Berufswahlmuster, die unterschiedliche Entlohnung von sogenannten frauen- und männerdominierten Berufen, die Frauen-Teilzeitfalle auf Grund von Familienphasen, die Intransparenz von Lohngefügen und zu wenige Frauen in Führungspositionen“, so Drese.

Nach Angaben von Drese sind in den letzten Jahren einige gesetzliche Vorhaben auf den Weg gebracht worden, die diesen strukturellen Hemmnissen entgegenwirken sollen, wie das Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, das Entgelttransparenzgesetz oder das Führungspositionen Gesetz II. „All diese Regelungen sind sicherlich noch ausbaufähig, aber eminent wichtig, um das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle zu bekämpfen“, betont Drese.

Drese: „In Mecklenburg-Vorpommern sind wir als erste komplette Landesregierung 2019 der Initiative Klischeefrei beigetreten. Wir wollen, dass junge Menschen Berufe finden, die zu ihren Stärken und Neigungen passen – frei von Klischees und Geschlechterzuweisungen. Mit unserem flächendeckenden Netz an Kinderbetreuungseinrichtungen und der 2020 eingeführten beitragsfreien Kita, leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben.“

Lernplattform „itslearning“ erhält Videofunktion

Martin: Neue Funktion hilft Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern

Schwerin – Im Rahmen der Lernplattform „itslearning“, die das Land allen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kostenlos zur Verfügung stellt, können Lehrkräfte und ihre Schülerinnen und Schüler künftig auch direkt über Videokonferenzen miteinander kommunizieren. Das integrierte Videokonferenzsystem „Big Blue Button“ wird am Mittwoch, den 10. März, im Laufe des Tages freigeschaltet und kann dann von allen, die mit der Lernplattform „itslearning“ arbeiten, kostenfrei genutzt werden.

Dies ist ein weiterer wichtiger qualitativer Fortschritt für das digitale Lernen und den Distanzunterricht. Lehrkräfte können nun im Rahmen von „itslearning“ auch per Video und Audio direkt mit ihren Schülerinnen und Schülern in Kontakt treten. „Distanzunterricht kann den Unterricht in Präsenz nicht ersetzen. Aber er spielt in diesen Pandemiezeiten eine wichtige Rolle. Mit der Videofunktion geben wir nun allen ein wichtiges Instrument an die Hand, um in dieser schwierigen Zeit den Kontakt enger und direkter zu gestalten. Das ist wichtig, damit das digitale Lernen noch besser funktionieren kann“, sagte Martin. „Wenn sich Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer während des Distanzunterrichts sehen können, ist das gut und erleichtert das Lernen. Es ist ein wichtiger nächster Schritt für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler.

Alle öffentlichen Schulen haben bereits am Montag die Information über die Freischaltung erhalten. Mit der Freischaltung der Videofunktion bekommen die Schulen Unterlagen und Hilfe für die Nutzung des Videokonferenzsystems in „itslearning“. Sie sind direkt in der Lernplattform abrufbar.

366 Schulen im Land haben bislang Zugangsdaten zur Lernplattform „itslearning“. Das sind über 72 Prozent aller 505 öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Fast 6.800 Lehrerinnen und Lehrer und fast 57.400 Schülerinnen und Schüler arbeiten bereits mit der Plattform. Die integrierte Videofunktion macht „itslearning“ attraktiver. „Es lohnt sich auch für alle weiteren Schulen, die Zugangsdaten zu beantragen“, so Martin. „Das geht formlos und ist mit wenig Aufwand verbunden. Die Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule werden es Ihnen danken.“

Bereits in den vergangenen Monaten haben viele Schulen mit verschiedenen Videokonferenzen im Rahmen des Distanzunterrichts gearbeitet. Mit der Bereitstellung des Videokonferenzsystems „Big Blue Button“ im Rahmen von „itslearning“ können nun alle Schulen auf ein einheitliches, gesichertes Videokonferenzsystem zurückgreifen.

Öffnung von Alten- und Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Nach Abschluss der Impfungen in den Alten- und Pflegeinrichtungen strebt Sozialministerin Stefanie Drese erweiterte Besuchs- und Betretensregelungen an, um den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder mehr soziale Kontakte zu ermöglichen. „Dabei wägen wir sehr sorgfältig zwischen Schutzmaßnahmen für die höchstvulnerablen Menschen und Lockerungsschritten ab“, sagte Drese heute in Schwerin.

Die erfolgreich und zügig verlaufenden Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen verbessern nach Angaben von Drese die Möglichkeiten für eine allmähliche Rückkehr zu einem vertrauten Alltag und Miteinander.

Drese: „Der mit der Impfung beabsichtigte Schutz lässt sich bereits jetzt anhand deutlich sinkender Fallzahlen in den Alten- und Pflegeheimen in unserem Land erkennen.“ So gibt es noch in 25 Einrichtungen ein Corona-Infektionsgeschehen mit rund 350 Betroffenen. Vor wenigen Wochen waren noch über 1.500 Positivfälle zu verzeichnen.

Die Zahlen zeigen nach Ansicht der Ministerin aber auch, dass die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen – und hier insbesondere das Tragen von Masken und die Testungen der Beschäftigten – nach wie vor den besten Schutz bieten und daher ausdrücklich weiterhin zu befolgen sind. So seien vereinzelt Corona-Neuinfektionen auch nach erfolgten Zweitimpfungen in Einrichtungen aufgetreten.

Die Testungen werden neben der Bundeswehr mittlerweile von mehr als 35 mobilen Testteams unterstützt. Diese stehen schnell und unbürokratisch zur Verfügung.

Zur Vorbereitung der Öffnungsschritte in den Alten- und Pflegeeinrichtungen hat Ministerin Drese das von ihr eingesetzte Sachverständigengremium Pflege und Soziales Anfang des Jahres beauftragt, Überlegungen und Vorschläge zu möglichen Lockerungen in der Pflege und Soziales Corona-Verordnung zu erarbeiten.

Das Sachverständigengremium hat in mehreren Sitzungen die Frage möglicher Lockerungsszenarien in Folge der Impfungen in Einrichtungen und Angeboten der Pflege und Eingliederungshilfe umfassend erörtert und in Absprache mit Drese einen Vorschlag erarbeitet, der sich momentan im Abstimmungsprozess befindet.

„Wünschenswert und geboten ist es darüber hinaus, dass es möglichst bundeseinheitliche Regelungen in diesem wichtigen Bereich gibt. Hier stehen abschließende Entscheidungen noch aus“, so Drese.

M-V erwirbt Lizenz für Luca-App

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes deutsches Bundesland die Lizenz für die Nutzung des Luca-Systems zur verschlüsselten Kontaktnachverfolgung einschließlich der Luca-App erworben. „Luca“ soll landesweit dabei helfen, Kontakte im Fall einer Corona-Infektion nachvollziehen zu können.

„Das ist ein wichtiger Baustein bei weiteren Öffnungsschritten, etwa in Gastronomie und Kultur. Das System ermöglicht schnell und einfach die Kontaktnachverfolgung nach dem Auftreten einer Corona-Infektion. Die dafür erforderlichen Daten werden zentral und sicher gespeichert und verarbeitet“, erläutert Mecklenburg-Vorpommerns Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Im Detail bedeute dies: „Händler, Gastronomen, Behörden, Kulturtreibende und alle anderen, die mit Publikum zu tun haben, können sich auf einem zentralen, sicheren Server registrieren. Sie erhalten einen QR-Code. Luca-Nutzer können sich damit auf ihrem Endgerät an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit als Besucher registrieren. Diese Daten werden auf dem zentralen, sicheren Server gespeichert. Zugriff darauf haben nur die Gesundheitsämter. Macht ein positiver Corona-Test es erforderlich, können sie die Daten direkt von diesem Server herunterladen.“

Die App ersetzt die handschriftliche Eintragung von Kundennamen und -adressen in Listen, die bislang zum Beispiel in Restaurants oder Kinos auslagen. „Mit der App ist diese Registrierung schnell und sicher in allen Einrichtungen mit Publikumsverkehr anwendbar. Sie ist für die Nutzer kostenfrei und der besuchten Einrichtung gegenüber anonym. Sie ermöglicht eine verlässliche und datenschutzkonforme Kontaktnachverfolgung und ist somit eine wichtige Voraussetzung, um in diesen Zeiten Publikumsverkehr wieder stärker zuzulassen“, fasst Pegel die Vorteile zusammen.

Die Daten werden zentral bei der Bundesdruckerei gespeichert. Nach dem am Freitag erfolgten Vertragsabschluss zwischen dem Land und den Entwicklern des Luca-Systems, dem Unternehmen Culture4Life, werden nun die erforderlichen Datenbanken eingerichtet. Im Anschluss werden die acht Gesundheitsämter der sechs Landkreise und der beiden kreisfreien Städte im Land an diese zentrale Datenhaltung bei der Bundesdruckerei angeschlossen. „Auf den Servern der Bundesdruckerei sind die Daten sicher“, so Christian Pegel.

Weiter führt der Minister aus: „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Migration des Systems. Spätestens in der zweiten Aprilwoche soll die MV-Version mit ihrem hohen Sicherheitsniveau verfügbar sein.“ Die bereits frei verfügbare Luca-App könne auch jetzt schon genutzt werden. „Dann muss aber der Händler diese auf seinem Endgerät betreiben und auf diesem Endgerät auch alle Daten seiner Kunden speichern, was zahlreiche Datenschutz- und Datensicherheitsfragen aufwirft.“

Die Kosten für Lizenz und Betrieb für ein Jahr in Höhe von ca. 440.000 Euro werden aus dem MV-Schutzfonds finanziert. „Der volkswirtschaftliche Nutzen dürfte um ein Vielfaches höher liegen“, ist Digitalisierungsminister Pegel überzeugt. „Jedem Unternehmen, dem wir damit das Öffnen durch gesicherte Erfassung früher möglich machen, ist ein Gewinn.“

Über die Details dieser ersten, zentral gesteuerten Einführung der App in einem deutschen Bundesland informieren Christian Pegel und die Entwickler der App in einer Video-Pressekonferenz voraussichtlich am Mittwoch, 10. März. Die Einladung geht Ihnen gesondert zu.

Schulbauprogramm im MV-Schutzfonds

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen des „MV-Schutzfonds“ ein Sondervermögen errichtet, welches der Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen dient.

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 wurde eine Aufstockung des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ und damit einhergehend die Schaffung eines Förderprogramms zur Verbesserung der Schulinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Landes beschlossen. Im Rahmen dieses Förderprogramms stellt das Land M-V über das Ministerium für Inneres und Europa Mittel für Zuwendungen im Umfang von insgesamt 100 Millionen Euro bereit.

Innenminister Torsten Renz: „Die Schulen in M-V haben vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie standortbezogene Hygienekonzepte erstellt, die oftmals dringend bauliche Maßnahmen erfordern. Die öffentlichen und privaten Schulträger sollen mit den Mitteln aus dem MV-Schutzfonds zeitnah in die Lage versetzt werden, die Finanzierung dieser Baumaßnahmen zu sichern.“

Der vom Innenministerium veröffentlichte Projektaufruf sieht sowohl die Förderung kleiner Baumaßnahmen (bis 500.000 EUR) als auch größerer Baumaßnahmen (bis 5 Mio. EUR) vor. Die kleineren Bauvorhaben, wie z. B. die Erneuerung von Fenstern, der Einbau von Belüftungsanlagen, die Erweiterung von Sanitäranlagen sowie die Optimierung der Gebäudeverkabelung, sollen unverzüglich umgesetzt werden bzw. spätestens in den Sommerferien. Die größeren Bauvorhaben sollen als Um-, Aus- und Erweiterungsbauvorhaben einen präventiven Ansatz verfolgen und insbesondere die Raumkapazitäten erweitern.

Die Auswahlentscheidung zu den zu fördernden Bauvorhaben wird das Innenministerium in Abstimmung mit dem Bildungsministerium sowie der interministeriellen Schulbaukoordinierungsgruppe treffen.

Innenminister Torsten Renz verweist erneut darauf, wie wichtig die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes in unserem Land ist und versichert, dass sein Ministerium alles tun wird, damit die bereitgestellten Mittel schnellstmöglich die Schulträger zur Umsetzung der präventiven Baumaßnahmen im Rahmen der Hygienekonzepte erreichen werden.

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Schwerin – Für das Frühjahr planen Landesregierung und Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) Maßnahmen zur groß­flächigen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS). „Das Monitoring in 2020 ergab eine so starke Populations­zunahme, dass zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier jetzt zwingend Bekämpfungsmaß­nah­men vorzu­bereiten und einzuplanen sind“, begründet Forstminister Dr. Till Backhaus die Notwendigkeit.

Zum Erfassen der Populationsentwicklung führen Mit­arbeiten­de des LUP und der Landesämter LALLF und LAGUS jährlich Nesterzählungen an jeweils 70 bis 80 Stand­orten im Südwesten des Landes durch. Nach der letzt­maligen großflächigen Bekämpfung im Jahre 2015 erholte sich die Population zusehends. Im letzten Jahr wurde an besonders betroffenen Straßenabschnitten eine mecha­nische Bekämpfung veranlasst. Das brachte aber nicht die erhofften Erfolge.

Nach Einschätzung der Gesundheitsexperten sind deshalb für diese Saison wieder großflächige Bekämpfungs­maßnahmen erforderlich. Wie 2012 und 2015 ist außerhalb von Ortschaften die Bekämpfung der Nester mit einem biologi­schen Insektizid aus der Luft und vom Boden aus vorgesehen.

Die Maßnahmen richten sich gegen die Raupen, deren Brennhaare die Gesundheitsgefährdung darstellen. Zeitlich ist deshalb der Einsatz nur in einem engen Fenster zwischen Mitte April und Mai möglich, das sich witterungsbedingt jedoch um einige Wochen ver­schieben kann. Die Maßnahmen müssen dann innerhalb von wenigen Tagen stattfinden. Die Koordination der Bekämpfung obliegt dem LAGUS. Die fachliche Aufsicht liegt beim Pflanzenschutzdienst des LALLF.

Betroffen von den chemischen Bekämpfungen sind etwa 350 Bäume an 80 km Landes- und Bundesstraßen sowie 35 km Kreisstraßen. An weiteren 175 Bäumen könnten die Nester mechanisch entfernt werden. Die Kosten werden voraussichtlich insgesamt rund 170.000 Euro betragen, wovon das Land rund zwei Drittel übernimmt.

Der EPS ist eine wärmeliebende Schmetterlingsart, die an Eichen lebt und durch Massenvermehrungen auffällt. Die Raupen des Falters bilden vom dritten bis sechsten Larvenstadium mikroskopisch kleine Brennhaare aus. Mit jeder Larval-Häutung werden neue Brennhaare gebildet, so dass sich deren Zahl für jede Raupe auf über eine Million addiert.

Die Brennhaare enthalten mehrere allergen-toxisch wirksame Substanzen und sind Auslöser verschiedener gesundheitlicher Beschwerden:

  • stark juckende Hautreizungen (Raupenhaardermatitis), häufig begleitet durch Sekundärentzündungen,
  • Reizungen der Augen/Konjunktivitis,
  • Beschwerden des oberen Nasen-Rachenraums und Asthma-ähnliche Symptome/Luftnot.
  • Bei besonders sensibilisierten Personen treten systemische Schockzustände auf. Diese Fälle sind selten, aber ggf. lebensbedrohlich.

Erhebungen des LAGUS in zwei betroffenen Gemeinden ergaben, dass in Befallsarealen 55 Prozent der Bevölkerung von EPS-Brennhaaren betroffen sind.

Die Jahrhundertsommer der letzten Jahre begünstigten die Entwicklung derart, dass sich in Teilbereichen des Landkreises Ludwiglust-Parchim (LUP) Starkbefälle mit über zehn Nestern pro Baum entwickelten. Bislang begrenzen sich diese Bereiche auf Allee-Eichen außer­halb von Ortschaften. Da das vorherrschende urbane Grün in LUP primär aus Eichen besteht, wird es ohne Bekämpfungs­maßnahmen in diesem Jahr zu einer erheblichen Ausbreitung in bewohnte Areale kommen und infolgedessen zu einer stark erhöhten Exposition und einer massiven gesundheitlichen Belastung der örtlichen Bevölkerung.