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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Schulorganisation nach den Winterferien

Bei verlässlicher Inzidenz unter 50 wechseln Klassen 1-6 wieder in Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schwerin – Bald gehen die Winterferien zu Ende. Am 22. Februar startet in Mecklenburg-Vorpommern die Schule wieder. Die Voraussetzungen haben sich geändert – Mit einem Stufenplan ermöglicht die Landesregierung die schrittweise Wiederöffnung der Schulen für den Präsenzunterricht. Diesen Stufenplan hat die Landesregierung in der vergangenen Woche mit den Schulträgern und den anderen Partnern des MV-Gipfels abgestimmt und beschlossen. Er orientiert sich an den 7-Tage-Inzidenzwerten.

Der neue Stufenplan greift ab Mittwoch, dem 24. Februar 2021. Montag und Dienstag der kommenden Woche sind Übergangstage. Die Präsenzpflicht ist überall noch aufgehoben bzw. in Vorpommern Greifswald gilt in den Klassen 1-6 Notbetreuung.

„Mit diesem Stufenplan schaffen wir eine Perspektive für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. Damit zeigen wir den Weg auf, wie die Schulen in MV schrittweise wieder öffnen. Ich freue mich sehr, dass wir ab nächstem Mittwoch für die Grundschüler und die Klassen 5 und 6  dort im Land wieder täglichen Regelbetrieb anbieten können, wo die 7-Tages-Inzidenz seit 10 Tagen verlässlich unter 50 liegt. Gerade für die Kleinsten ist das Lernen im persönlichen Austausch mit den Lehrkräften in der Schule unerlässlich. Lesen, Schreiben und Rechnen lernen die Kinder nicht wirklich gut allein in Distanz am Computer“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Wie der Unterricht wo nach den Winterferien geregelt wird, und welche Klassenstufen wieder in Präsenz in der Schule unterrichtet werden können, orientiert sich am Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt. Seit dem Stichtag 13. Februar 2021 lagen der Landkreis Vorpommern-Rügen, die Hansestadt Rostock und der Landkreis Rostock mit ihren 7-Tages-Inzidenzen verlässlich unter 50.

In diesen Regionen werden am kommenden Mittwoch, dem 24. Februar 2021 voraussichtlich die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassen 5 und 6 der Regionalen Schulen wieder in den täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen starten können. Es herrscht wieder die Präsenzpflicht. Kinder mit Vorerkrankungen oder die in einem Haushalt mit besonders gefährdeten, vorerkrankten Personen leben, können sich auch weiterhin von der Präsenzpflicht befreien lassen.

Folgend die wichtigsten Informationen zur Schulorganisation nach den Winterferien auf einen Blick:

7-Tages-Inzidenz seit mindestens 10 Tagen unter 50:

  • Präsenzunterricht in der Grundschule
  • Präsenzunterricht in den Klassenstufen 5 und 6
  • Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen
  • in den Abschlussklassen der beruflichen Schulen
  • Für die Klassenstufen der weiterführenden Schulen ab der Klassenstufe 7 startet der Unterricht in Präsenz unter Einhaltung des Mindestabstandes am 8. März. In der Regel sind dafür die Lerngruppen zu teilen (Wechselunterricht). Sind die Lerngruppen ohnehin klein oder der genutzte Raum sehr groß (z. B. Aula, Sporthalle), kann ausnahmsweise auf die Teilung verzichtet werden. Ziel dieser Reglung ist es, den Mindestabstand als Hygienemaßnahme einhalten zu können. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.
  • In den beruflichen Schulen gelten für die Klassen, die keine Abschlussprüfung in diesem Jahr haben, die gleichen Regelungen.

Es gilt an allen o.g. Schulen die Präsenzpflicht

7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 150:

Hier gelten die folgenden Regelungen wie vor den Winterferien:

  • Grundschule: Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die zuhause betreut werden, erhalten Aufgabenpakete.
  • Klassen 5 und 6: Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die von zuhause lernen, erhalten Aufgabenpakete.
  • Ab der Klassenstufe 7: In der Regel Distanzunterricht. Die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde kann abweichend von dieser Regel ab dem 8. März 2021 Wechselunterricht zulassen, sofern das örtliche Infektionsgeschehen klar abgrenzbar und die Erteilung von Präsenzunterricht aus epidemiologischer Sicht vertretbar ist.
  • Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen: Es findet zur Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht statt. Die Präsenzpflicht ist aber aufgehoben.
  • Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen erhalten Distanzunterricht.

Diese Regelungen werden ab dem 22. Februar 2021 voraussichtlich für die Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte sowie für in der kreisfreien Stadt Schwerin gelten.

7-Tages-Inzidenz seit 2 Tagen über 150:

  • Grundschule: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
  • Klassen 5 und 6: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
  • Ab der Klassenstufe 7: Distanzunterricht
  • Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
  • Abschlussklassen der beruflichen Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
  • Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen:

Diese Regelung wird voraussichtlich ab dem 22. Februar 2021 in den Schulen des Landkreises Vorpommern-Greifswald Anwendung finden. Für einen Wechsel ist zunächst eine 7-Tages-Inzidenz unter 150 über mindestens 10 Tage erforderlich.

ACHTUNG ELTERN:

Schülerinnen und Schüler, die nach den Winterferien wieder den Präsenzunterricht an den Schulen besuchen, müssen wie bereits nach den Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien wieder ein von den Eltern ausgefülltes Formular vorlegen, in dem sie versichern, dass der Schüler oder die Schülerin sich in den vergangenen 10 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Außerdem ist zu erklären, dass der Schüler oder die Schülerin keine Symptome aufweist, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hinweisen könnten. Das Formular und weitere Informationen dazu sind über die Schulen zu beziehen oder im Internet unter https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1632858 herunterzuladen.

Weitere Informationen, zum Beispiel zu den Förderschulen, sind auf https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1632856 zu finden.

Impfungen mit AstraZeneca weiter ausgesetzt

Schwerin – Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca bleiben in Abstimmung mit den Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorsorglich ausgesetzt.

„Aufklärung und Ursachenforschung werden durch die Beteiligten vorangetrieben. Wir brauchen Klarheit. Fest steht: Bis zur Wiederaufnahme der Impfungen muss die Lieferkette nachvollzogen und mögliche Fehlerquellen ausgeschlossen werden. Hier laufen Auswertungen mit der Arzneimittelüberwachungsstelle sowie dem Transporteur und den Impfzentren in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten weiter. Erste Erkenntnisse liegen vor“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Anlass ist, dass bei der Auslieferung des AstraZeneca-Impfstoffes an die Impfzentren Temperaturabweichungen durch die Belieferten festgestellt worden waren.

Neben der Auslieferung von 8.400 Dosen vom 15. Februar wird auch die Auslieferung der 6.000 Dosen vom 11. Februar untersucht. Es gibt Hinweise darauf, dass Probleme des Großhändlers beim Transport aufgetreten sind. Anhand der bisherigen Erkenntnisse sind die Temperaturdaten des Impfstoffes beim Transport zu den Impfzentren beziehungsweise in die Krankenhäuser unter 0 Grad Celsius abgefallen. Das ergeben die Auswertungen der Protokolle sogenannter Temperaturlogger. Diese überwachen die Temperatur beim Transport in den Transportbehältern.

„Der vorgeschriebene Temperaturbereich des Impfstoff-Herstellers liegt zwischen +2 bis +8 Grad Celsius. Die Arzneimittelüberwachungsstelle ist involviert und prüft mögliche Auffälligkeiten“, so Glawe weiter. „Der nicht verimpfte Impfstoff bleibt in Quarantänelagerung bis zum Abschluss der Prüfungen. Dann wird entschieden, wie mit den Dosen weiter verfahren wird.“

Nach den vorliegenden Informationen der Krankenhäuser und Impfzentren sind circa 2.200 Personen mit dem Impfstoff AstraZeneca geimpft worden. Gesundheitsminister Harry Glawe appellierte: „Wer sich unwohl fühlt, sollte vorsorglich den nächsten Arzt aufsuchen“, betonte der Gesundheitsminister.

Minister Glawe machte abschließend deutlich, dass das Land weiter an dem Impfstoff AstraZeneca festhält. „Nach unseren bisherigen Erkenntnissen hat die vorsorgliche Unterbrechung der Impfungen mit AstraZeneca nichts mit der generellen Qualität des Impfstoffes zu tun. Deshalb werden wir sobald wie möglich die Impfungen fortsetzen. Dabei sind die aktuellen Entwicklungen zu möglichen Impfreaktionen im Auge zu behalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Begegnungen mit Wölfen

Schwerin – Seit dem Jahreswechsel häufen sich Meldungen zu Sichtungen von Wölfen. Ursache dafür ist, dass aktuell eine Umstrukturierung in den bestehenden Wolfsrudeln erfolgt. Die einjährigen Wölfe unternehmen immer weitere Ausflüge abseits des elterlichen Kernterritoriums bis hin zur vollständigen Abwanderung auf der Suche nach neuen eigenen Territorien zur dauerhaften Ansiedelung. In dieser Phase kommt es insbesondere zu vermehrten Sichtungen.

Hierbei sind unbedingt verschiedene Arten von Begegnungen mit Wölfen zu unterscheiden. Zum einen zufällige Sichtungen in der freien Landschaft wie etwa beim Spaziergang. Solche Sichtungen sind nach wie vor eher selten, da Wölfe den Menschen in der Regel zuerst bemerken und sich dann zurückziehen. Dennoch sind derartige Sichtungen, z.B. bei ungünstigen Windverhältnissen, nicht auszuschließen.

Werden Menschen durch Hunde begleitet, kann dies das Verhalten von Wölfen beeinflussen. Im Einzelfall können Hunde Auslöser für Nahbegegnungen zwischen Wolf und Mensch sein oder auch dafür, dass Wölfe sich über längere Zeit in Siedlungsbereichen oder deren Umfeld aufhalten. Grundsätzlich sollten Hunde beim Spaziergang in Regionen, in denen mit Wölfen zu rechnen ist, immer angeleint sein. Wenn auch selten, kann es vorkommen, dass sich Wölfe für den Hund interessieren, weil sie in ihm einen Artgenossen sehen.

Je nach Situation können Wölfe auf Hunde unterschiedlich reagieren: neutral (dies ist meist der Fall), positiv (der Hund wird als Paarungspartner oder Spielgefährte gesehen) oder negativ (Hund wird als Konkurrent wahrgenommen). Insgesamt ist es wichtig, dass Sie Ihren Hund nahe bei sich führen, um zu verhindern, dass Wolf und Hund direkt interagieren. Kommt der Wolf trotzdem näher, sollten Sie ihm durch lautes Rufen und In-die-Hände-Klatschen Ihre Präsenz deutlich machen. Wenn er sich Ihrer bewusst wird, ergreift der Wolf in der Regel die Flucht (Quelle: https://www.dbb-wolf.de/mehr/faq ).

Von den genannten Konstellationen zu unterscheiden sind Begegnungen, welche eine mögliche Gefahrenlage oder ein auffälliges Verhalten darstellen können und weiteren Klärungsbedarf erzeugen. Dazu zählen beispielsweise Konstellationen, in denen ein Wolf mehrfach die Annäherung von Menschen auf unter 30 Meter toleriert, sich aktiv nähert oder unprovoziert aggressiv auf Menschen reagiert oder Konstellationen, in denen ein Wolf über mehrere Tage hinweg in einem Abstand von weniger als 30 Metern entfernt von bewohnten Häusern gesehen wird. Solche Nahbegegnungen sind – soweit möglich – zu dokumentieren und den zuständigen Stellen zu melden.

Bei aggressivem Verhalten eines Wolfes gegenüber Menschen, welches eine unmittelbare Gefahr darstellt, ist umgehend die Polizei zu verständigen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen Wolf sehen, verhalten Sie sich bitte ruhig. Bleiben Sie stehen und halten Sie Abstand. Sprechen Sie das Tier ruhig an, falls es noch nicht auf Sie aufmerksam geworden ist. Bevor es (vermutlich rasch) verschwindet, versuchen Sie sich sein Aussehen gut einzuprägen und melden Sie die Sichtung. Es ist auch sinnvoll ein Foto zu machen – allerdings nur, wenn sie sich dabei dem Tier nicht weiter annähern, um ein besseres Bild zu bekommen oder es gar verfolgen.

Wenn Ihnen die Situation nicht geheuer ist, laufen Sie nicht davon, sondern gehen Sie langsam rückwärts und sprechen Sie dabei laut. Falls der Wolf nicht wegläuft oder sich Ihnen wider Erwarten annähert, halten Sie an, schreien Sie ihn an und klatschen in die Hände. Versuchen Sie ihn einzuschüchtern, indem Sie sich groß machen und eventuell etwas nach ihm werfen (Quelle: https://www.dbb-wolf.de/mehr/faq ).

Auf der Internetseite www.wolf-mv.de finden Sie Kontaktdaten zu Ansprechpartnern, bei denen Wolfssichtungen oder andere Hinweise im Zusammenhang mit Wölfen gemeldet werden können. Übergriffe auf Nutztiere sowie Hinweise zu verhaltensauffälligen Wölfen können unter der Schadenshotline gemeldet werden. Anderweitige Monitoringhinweise oder Wildtierrisse nimmt das Wolfsmonitoring entgegen. Diese Meldungen stellen einen wichtigen Baustein dar, um das Vorkommen und das Verhalten der Wölfe einschätzen und in geeigneter Weise reagieren zu können.

Im Jahr 2020 war im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Anstieg bei den durch Wölfe verursachten Rissvorfällen festzustellen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden insgesamt 90 potenzielle Rissvorfälle begutachtet, bei denen nach aktuellem Stand ein Wolf als Verursacher nachgewiesen oder nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden insgesamt 332 Nutztiere getötet und 107 verletzt. Überwiegend wurden Schafe gerissen, in einigen Fällen waren auch Damwild oder Kälber betroffen. Im Vergleich zum Jahr 2019 (42 Rissvorfälle, 150 getötete und 54 verletzte Nutztiere) ist das ein Anstieg um rund 120 %. Die Schwerpunkte lagen dabei in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald. Nicht von allen Rissvorfällen liegen die abschließenden Ergebnisse der Genetikuntersuchungen bereits vor.

Seit vergangenem Herbst gab es vermehrt Rissvorfälle in den Regionen rund um Neukloster sowie zwischen Greifswald und Stralsund. Hier werden die betroffenen Nutztierhalter intensiv beraten, um weiteren Rissen entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang wird besonders noch einmal auf die Wolfshotline unter der Nummer 0170-7658887 hingewiesen. Unter dieser Nummer können an 7 Tagen in der Woche Rissvorfälle gemeldet werden. Von hier wird die Begutachtung der Vorfälle durch geschulte Rissgutachter organisiert.

Seit November 2018 ist das ganze Land, mit Ausnahme von Rügen, Poel und weiterer Ostseeinseln, als „Wolfsgebiet“ definiert. Dies bedeutet, dass hier immer mit der Anwesenheit von Wölfen und mit Übergriffen auf Nutztiere gerechnet werden kann, welche allerdings nicht zwangsläufig in Verbindung mit den bestätigten Wolfsvorkommen (siehe PM Nr. 271/2020 vom 25.11.2020) zu sehen sind. Auch bisher unbekannte Individuen werden als Verursacher festgestellt, welche ggf. nur die Region durchwandern. Viele Nutztierhalter sind bereits sehr aufmerksam und sensibilisiert für das Thema Wolf. Dennoch sind alle angehalten, insbesondere die Halter von Schafen, den Schutz ihrer Nutztiere zu prüfen. Landesweit informieren Präventionsberater zu geeigneten Schutzmaßnahmen für Nutztiere und die Möglichkeiten der Förderung.

Insbesondere sobald sich in einer Region mehrere Rissvorfälle ereignen, werden Nutztierhalter intensiv beraten, um weiteren Rissen entgegenzuwirken. Empfohlen werden im Falle von Schaf- und Ziegenhaltungen insbesondere über den Grundschutz hinausgehende und allseitig geschlossene stromführende Zäune mit einer Höhe von bis zu 120 Zentimetern. Weiterhin ist es wichtig, dass der Abstand zum Boden sowie auch der Abstand zwischen Einzelelementen (wie z.B. den stromführenden Litzen) maximal 20 Zentimeter beträgt. Insbesondere Gatterwildhaltungen sollten hinsichtlich der Option eines Untergrabschutzes überprüft werden.

Eine Beratung der Tierhalter zu den Präventionsmaßnahmen von Weidetieren und einer damit verbundenen möglichen Förderung ist im Rahmen eines Vor-Ort-Termins kostenlos möglich und wird seitens des Landes empfohlen.

Unter folgenden Telefonnummern können Beratungen vereinbart werden: Tel. 03847-43500 oder 0171-7270624.

Informationen zu Schadensfällen und auffälligen Wölfen nimmt das Wolfsmanagement MV unter der Schadenshotline 0170-765 88 87 entgegen. Über diese Nummer können auch Nutztierhalterberatungen vermittelt werden.

Sichtungen oder andere Hinweise im Zusammenhang mit Wölfen (Wildtierrisse) können unter der Nummer 0170-765 88 87 oder auch per E-Mail an das Wolfsmonitoring gemeldet werden.

Auf der Internetseite https://wolf-mv.de/ finden Sie alle Kontaktdaten im Überblick und Informationen zu Wölfen in Mecklenburg-Vorpommern.

Respekt vor der Landwirtschaft und Privatbesitz

Schwerin – Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzen in Zeiten des Lockdowns Ausflüge in die Natur als alternative Freizeitgestaltung und genießen die Landschaft des Landes.

„Das ist an sich eine gute Idee“, findet Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Doch sei für manche offenbar nicht auf Anhieb ersichtlich, wo sich landwirt­schaftliche Flächen befinden und betreten bzw. befahren bestellte Felder mit Autos, Quads oder Schlitten. „Erholung in der Natur ist besonders in dieser Zeit wichtig, dennoch sollte aus Respekt vor der Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte und den Nahrungsmitteln, die auf den Flächen erzeugt werden, Rücksicht genommen werden“, so Minister Backhaus weiter.

Fremde Grundstücke dürften grundsätzlich ohne Erlaubnis nicht betreten oder befahren werden. Das Fahren mit Autos, Quads oder Motorrädern sei zudem nur auf öffentlichen Wegen erlaubt, führt Backhaus aus. Unter der Schneedecke, die die Felder vielerorts derzeit bedeckt, wachsen bereits Kulturen, wie Winterweizen, Winterraps oder Wintergerste. Durch das Befahren oder Betreten der Flächen, können diese Kulturen zerstört werden. Aber auch Wiesen und Weiden, die die Futtergrundlage, für die Tiere bilden, können dadurch geschädigt werden. Des Weiteren werden so viele Tiere gestört, die dort beheimatet sind. In der aktuellen Situation sollte jeglicher Stress für die Tiere vermeiden werden.

„Mein Tipp, reden Sie mit Ihren Landwirtinnen und Landwirten vor Ort und fragen Sie sie, welche Felder beispielsweise nicht bestellt und möglicherweise begehbar sind. Fragen Sie um Erlaubnis für ein gutes Miteinander“, rät der Landwirtschaftsminister.

Sprachmittlungsnetzwerk zieht positive Bilanz

Schwerin – Das landes- und kommunalgeförderte Sprachmittlungsnetzwerk blickt auf ein bewegtes Jahr zurück. Die vier Sprachmittlerpools in Mecklenburg-Vorpommern, die vom Sozial- und Integrationsministerium mit rund 130.000 Euro gefördert werden, haben ihre erfolgreiche Arbeit auch 2020 fortgesetzt.

„Bis Ende des abgelaufenen Jahres sind etwa 4500 Einsätze durch Sprachmittelnde geleistet worden, trotz der einschränkenden Kontaktregelungen in Behörden, Einrichtungen und Beratungsstellen“, teilte die Integrationsbeauftragte des Landes, Reem Alabali-Radovan heute mit.

Das Fachpersonal steht bei der Kommunikation mit Zugewanderten vor vielfältigen Herausforderungen, besonders, wenn die Zugewanderten noch keine hinreichenden Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Verständigung besitzen. Sprachliche Hürden können zu Missverständnissen führen, Unzufriedenheit auf beiden Seiten erzeugen und den Integrationsprozess erheblich behindern. Um dies zu vermeiden, kann und soll das Sprachmittlungsnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern unterstützen.

„Auch während der Lockdown-Phasen wurden Sprachmittelnde für Einsätze in Präsenz regelmäßig benötigt, vor allem in Arztpraxen und Kliniken. Dabei mussten sie sich und andere vor Infektionsrisiken schützen. Sie sind nun entweder mit Maske unterwegs oder dolmetschen vom Schreibtisch aus per Telefon oder Videokonferenz“, sagte Susanne Düskau, Koordinatorin des Netzwerkes für Sprachmittlung in M-V.

Seit 2017 unterstützt das Projekt Netzwerk für Sprachmittlung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Sozialministeriums den Ausbau der vier Sprachmittlerpools in Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg. Es hilft, die Leistungen weiter zu professionalisieren und macht die Angebote landesweit bekannt.

„So konnten in den vergangenen Jahren insbesondere zahlreiche Schulen von diesem Programm profitieren“, verdeutlichte Alabali-Radovan. Sprachmittelnde würden hier immer häufiger angefragt, um einen fachgerechten Informationsfluss zu sichern und um mit den Eltern partnerschaftlich Bildungs- und Erziehungsprozesse gestalten zu können.

Auch im Jahr 2021 können sich Fachkräfte, die in Gesprächen mit Zugewanderten auf kultursensibles Dolmetschen angewiesen sind, an die vier Pools im Land wenden. Sie werden in über 40 Sprachen unkompliziert unterstützt. Flexible Lösungen angesichts aktueller Kontaktbeschränkungen bietet zudem die digitale Sprachmittlung. Diese wird landesweit über das Projekt „SprInt digital“ angeboten und ist insbesondere bei kurzfristigem Bedarf oder hohem Fahraufwand eine sinnvolle Alternative.

Alabali-Radovan: „Das Sprachmittlungsnetzwerk nimmt eine besondere Schlüsselfunktion bei der Integration und Bewältigung von sprachlichen Barrieren ein – und das mit steigendem Bedarf. Die vielfältigen Leistungen wie Sprachmittlung, Kulturmittlung und die Übersetzung von mehrsprachigen Informationen z.B. in Schulen, leisten einen wichtigen Beitrag, um den Weg zu Informationen zu ermöglichen und Barrieren zu ebnen.“

Impfungen mit AstraZeneca unterbrochen

Schwerin – Bei der Auslieferung des AstraZeneca-Impfstoffes an die Impfzentren im Land Mecklenburg-Vorpommern wurden Temperaturabweichungen durch die Belieferten festgestellt. Der vorgeschriebene Temperaturbereich (+2 bis +8 Grad) wurde bei der Auslieferung möglicherweise in einigen Fällen unterschritten. Gesundheitsminister Harry Glawe fordert eine rasche Aufklärung.

„Eine genaue Klärung des Sachverhaltes, der Ursache und der betroffenen Mengen wird in Zusammenhang mit dem zuständigen Transporteur, der Arzneimittelüberwachungsstelle und den Impfzentren in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten bereits mit Hochdruck betrieben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

In Reaktion auf das Bekanntwerden des Sachverhaltes wurden vorsorglich die Impfungen mit AstraZeneca in Abstimmung mit den Impfzentren ausgesetzt. „Es erfolgen ab morgen keine Impfungen mit AstraZeneca. Krankenhäuser und Impfzentren sind informiert“, so Glawe weiter. Nach Rücksprache mit dem Hersteller AstraZeneca und der zuständigen Stelle für Arzneimittelüberwachung wird nun geklärt, ob der Impfstoff weiter verwendet werden kann. Bis dahin befindet sich der Impfstoff in Quarantänelagerung.

Betroffen ist die Auslieferung vom 15.02.2021 mit 7.200 Dosen des Impfstoffes von AstraZeneca. Die Verteilung der Impfstoffe der Firmen BioNTech und Moderna erfolgt uneingeschränkt weiter.

Rechte von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Die Landesregierung hat den Maßnahmenplan 2.0 zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Der Kabinettsbeschluss wird nun dem Landtag zur parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

Der im Kabinett beschlossene Maßnahmenplan 2.0 setzt entsprechend auf den 2013 von der Landesregierung verabschiedeten Plan zur Umsetzung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) auf und entwickelt diesen weiter. Dazu zählen Maßnahmen aus den Handlungsfeldern Bewusstseinsbildung und Partizipation, Barrierefreiheit und Zugänglichkeit, Verkehr und Mobilität, Wohnen, Selbstbestimmung, Bildung, Gesundheit sowie Arbeit und Beschäftigung.

Zusätzlich wurden fünf neue Handlungsfelder aufgenommen:

  1. Kommunikation und Information
  2. Kinder, Jugendliche, Frauen und Familie
  3. allgemeine Verpflichtungen sowie Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
  4. gleiche Anerkennung vor dem Recht und Zugang zur Justiz
  5. Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und Schutz der Unversehrtheit der Person

Weiterhin erhält der MPl 2.0 eine neue Struktur. Während der erste Maßnahmenplan aus einem Textteil und einem Maßnahmenkatalog bestand, wird nunmehr jedes Handlungsfeld für sich betrachtet. „Der neue Maßnahmenplan ist ein weiterer Schritt, um die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Er enthält wichtige Vorgaben und erhöht damit die Möglichkeiten, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, in allen Lebensbereichen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin.

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland trat diese am 26. März 2009 auch in allen Bundesländern in Kraft. Die UN-BRK verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, die Konvention unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel umzusetzen. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (Artikel 1 UN-BRK).

Bergung von Geisternetzen in der Ostsee

Schwerin – Finanziert aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes ermöglicht Mecklenburg-Vorpommern dem World Wide Fund For Nature (WWF), sein Pilotprojekt zum Auffinden, Bergen und Entsorgen von sogenannten Geisternetzen in der Ostsee vor Rügen fortzusetzen.

Umweltminister Dr. Till Backhaus überreichte heute dem WWF Deutschland virtuell einen Zuwendungsbescheid über 200.000 Euro. „Nachdem der WWF mit Bundes­mitteln eine in den USA speziell für die Netzsuche ent­wickelte Technik auf die Gegebenheiten der Ostsee anpasste, steht nun die Bergung und Entsorgung im Mittelpunkt“, sagte Backhaus. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Verbesserung des ökologischen Zustands der Ostsee gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU.“

Als Geisternetze werden verloren gegangene Fischerei­netze genannt, die noch fängig im Meer treiben und so tödliche Fallen für Fische, Schweinswale, Seevögel und andere Meerestiere darstellen können. Als häufigste Ursache für den Verlust von Fanggeschirr in der Ostsee gilt das Überfahren von Stellnetzen mit Sport­booten und Arbeitsschiffen. Hinzu kommen Stürme und Eis. Durch das Abfahren der Markierungen und Ver­schleppen ausgerissener Netzteile ist es den Fischerei­unternehmen unmöglich, gerissene Netze wieder aufzufinden und zu bergen.

Mit der bisher verfügbaren Sonartechnik konnten die Netze nur mehr oder weniger zufällig aufgespürt werden. 2014 bis 2019 entwickelte der WWF Deutschland eine Methodik, die eine in den USA entwickelte Technologie nutzt, die eine deutlich höhere räumliche Auflösung hat. Bis September 2021 erprobt der WWF diese Methodik in der Ostsee östlich von Rügen. Dabei wurden bisher 145 Verdachtspositionen ermittelt, von denen 50 Positionen mit Tauchern überprüft wurden. In 23 Fällen konnten Geisternetze geborgen werden.

In dem nunmehr von MV finanzierten Pilotprojekt beab­sichtigt der WWF, gemeinsam mit den Küstenfischern und unter Einbindung von Schiffen des Landes MV bis 2023 diese Methodik weiterzuentwickeln. Es ist vorgesehen, nach Abschluss der Arbeiten dem Land MV eine Ver­fahrensanleitung zur Bergung herrenloser Netze unter Einbindung technischer Ressourcen des Landes und der Fischereiunternehmen zu übergeben. Die daraus resultierenden Maßnahmen sollen ab 2024 aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) finanziert werden.

Weiterhin sollen neue Entsorgungswege entwickelt werden. Eine Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen ist aufgrund der Verunreinigungen mit Blei nicht möglich. Eine händische Sortierung wird derzeit nur bei einem einzigen Anbieter in Schleswig-Holstein durchgeführt. Im Rahmen des Projekts sollen deshalb auch Möglichkeiten einer regionalen Entsorgungsstruktur gefunden werden

Die Fischerei ist wissenschaftlichen Studien zufolge für einen nennenswerten Teil des Plastikmülls in den Meeren verantwortlich. Die Ernährungs- und Landwirtschafts­organisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass sich über 640.000 Tonnen Geisternetze in den Weltmeeren befinden. Laut Umweltbundesamt ließen sich 2011 bis 2017 an Stränden der Nordsee 30 Prozent der Plastikfunde auf die Fischerei zurückführen, in der Ostsee waren es sieben Prozent.

Die UMK hat deshalb 2019 beschlossen, der Meeres­verschmutzung durch Geisternetze mit Nachdruck ent­gegenzuwirken. Insbesondere sollen geeignete Methoden für die Markierung, Suche sowie die umweltverträgliche Bergung und Entsorgung von Geisternetzen entwickelt und umgesetzt werden. Parallel sollen Strategien zur Entwicklung und Verwendung alternativer umweltfreund­licherer Materialien erarbeitet und umgesetzt werden.

Da für eine längerfristige Finanzierung zeitnah keine Mittel beispielsweise aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zur Verfügung stehen, sollten diese Ziele zwischenzeitlich über Pilotprojekte vorangebracht werden, für die die Umweltminister der Länder geeignete Finanzierungsmöglichkeiten finden sollten.