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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III

Schwerin – Für die Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III sind Anträge eingegangen. „Das Landesprogramm ist aufgelegt worden, um Unternehmen schneller zu Liquidität zu verhelfen und die dringend benötige Hilfe zu ermöglichen. 49 Anträge sind in der ersten Woche bewilligt worden. Auch wenn die formelle Antragstellung beim Bund für die Überbrückungshilfe III jetzt begonnen hat, läuft das Landesprogramm für die Vorfinanzierung natürlich weiter“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Das Land finanziert den Unternehmen, die seit dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen sind, einen Teil der Überbrückungshilfe III vor. In der ersten Woche seit Antragsbeginn sind insgesamt 77 Anträge gestellt und 49 Bewilligungen erfolgt. Das Gesamtvolumen der bisher gestellten Anträge beträgt über 385.200 Euro. „Das Programm soll die Liquiditätslage der betroffenen Unternehmen verbessern, weil es aufgrund der coronabedingten Schließungen bei den betroffenen Firmen erhebliche Einnahmeausfälle gibt“, so Glawe weiter.

Die Vorfinanzierung erfolgt als Darlehen und bemisst sich an den betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021. „Die Mittel dienen der Finanzierung der laufenden Ausgaben, wenn die Überbrückungshilfe III des Bundes noch nicht vollständig verfügbar ist“, sagte Glawe. Die bei der Bemessung berücksichtigungsfähigen Fixkosten sind in Anlehnung an den Katalog der Überbrückungshilfe III festgelegt. Dazu zählen u.a. betriebliche Mieten und Pachten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung sowie Ausgaben für Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben. „Sofern trotz Schließung Personal im Unternehmen tätig ist, werden zusätzlich Personalkosten mit einer Pauschale berücksichtigt. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021, maximal 200.000 Euro. Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung erfolgt aus der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Für die Finanzierung sind 20 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Bewilligungsstelle ist die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, in 19055 Schwerin. „Die Antragstellung erfolgt im eigenen Namen. Die Einbindung eines prüfenden Dritten ist nicht erforderlich“, sagte Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfen III wurde vom Bund freigeschaltet. „Es ist gut, dass wir hier Klarheit vom Bund haben. Es gibt einige Erleichterungen. Neu ist, dass die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht wurde. Darüber hinaus wurde ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung festgelegt. Der Umsatzeinbruch im Förderzeitraum beträgt mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum in 2019. Es gibt keine Differenzierung mehr nach Monaten mit oder ohne Schließungsanordnungen sowie direkter oder indirekter Betroffenheit“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar

Schwerin – Anlässlich des Europäischen Tags des Notrufs am 11. Februar hat Innenminister Torsten Renz auf die kostenlose europaweite Notfallnummer hingewiesen.

„Diese Nummer zu wählen, rettet Leben und deshalb sollte die 112 jeder verinnerlicht haben. Mit dem Notruf 112 kann man in der gesamten Europäischen Union kostenlos und schnell Hilfe rufen. Der Europäische Tag des Notrufs ist ein guter Anlass, Familie und Freunde auf die 112 hinzuweisen, damit sich alle auch in Stresssituationen daran erinnern“, so Innenminister Torsten Renz.

Es ist unerlässlich im Ernstfall zu wissen, wie man sich richtig verhält. Besonders wichtig sind die sogenannten Fünf W: Wo ist das Ereignis? Wer ruft an? Was ist geschehen? Wie viele Betroffene? Warten auf Rückfragen! In Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern gingen im letzten Jahr etwa 460.500 Notrufe ein.

Am Europäischen Tag des Notrufs machen Berufsfeuerwehren in ganz Deutschland auf sich und ihre Arbeit aufmerksam und nutzen den morgigen Donnerstag, um auf Twitter einen Einblick in ihren beruflichen Alltag zu geben. Unter dem Hashtag #112live werden sich auch die Feuerwehren in Schwerin – @FeuerwehrSN und Greifswald – @FGreifswald an dem sogenannten „Twittergewitter“ beteiligen.

Erweiterung der Wagenhalle der Bäderbahn Molli

Bad Doberan – Für die Erweiterung der Wagenhalle in Bad Doberan (Landkreis Rostock) erhält die Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH vom Infrastrukturministerium einen Zuschuss in Höhe von 396.000 Euro. Diese Mittel werden nach der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für dieses Vorhaben betragen 746.000 Euro, die Gesamtkosten 765.000 Euro.

Bereits im Jahr 1998 wurde oberhalb der Clara-Zetkin-Straße eine ca. 160 Meter lange Leichtbauhalle zur Wagenabstellung mit Waschanlage und Regenwasserspeicher errichtet. Die Mecklenburgische Bäderbahn Molli beabsichtigt, neben der bestehenden Halle einen 107 Meter langen Erweiterungsbau über den Gleisen 67 und 68 zu errichten.

Damit soll zukünftigen Ansprüchen zur Wagenhauptuntersuchung, Bereitstellung von Hilfszugtechnik und Abstellen eines Nebenbaufahrzeugs Rechnung getragen werden. Die Abstellanlagen sollen überdacht und mit seitlichem Wetterschutz gegen Witterungseinflüsse und damit nachhaltig geschützt werden. Die Bauarbeiten sollen im September 2021 beginnen.

Die Bäderbahn Molli ist eine dampfbetriebene Schmalspurbahn mit einer Spurweite von 900 Millimetern in Mecklenburg. Das Streckennetz hat eine Länge von 16 Kilometern und führt von Bad Doberan über Heiligendamm zum Ostseebad Kühlungsborn.

Lieferanten von Milch, Obst und Gemüse gesucht

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium ruft Lieferanten von frischer Milch und frischem regionalem Obst und Gemüse auf, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Angebote für die Belieferung von Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2021/2022 abzugeben. Den auf dieser Grundlage ausgewählten Lieferanten werden sämtliche Aufwendungen für die Belieferung der Schulen durch Zuwendungen aus dem EU-Schulpro­gramm erstattet.

Am EU-Schulprogramm nimmt Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2017/2018 teil. Das Programm verfolgt das Ziel, Kinder an eine gesunde Ernährungsweise heranzuführen sowie mit den Prozessen der Lebens­mittelerzeugung in der Land- und Ernährungswirtschaft vertraut zu machen. In Mecklenburg-Vorpommern wird das Programm so umgesetzt, dass an teilnehmenden Schulen einmal wöchentlich die kostenfreie Abgabe von 200 ml frischer Milch ohne Zusätze sowie 85 bis 100 g frischem Obst oder Gemüse pro Kind ermöglicht wird. Teilnehmen können Grund- und Förderschulen sowie Regionale Schulen mit den Klassenstufen 1 bis 4, die sich zuvor im Landwirtschaftsministerium beworben haben. Ergänzt wird das Angebot mit pädagogischen Begleitmaßnahmen.

Im laufenden Schuljahr werden rund 21.000 Schüler in 137 Schulen beliefert. Coronabedingt mussten die Lieferungen jedoch teilweise reduziert werden. Im Schuljahr 2021/22 sollen 142 Schulen mit rund 22.000 Schülern partizipieren können

Angebote für eine Belieferung der vorausgewählten Schulen sind bis zum 6. April 2021 einzureichen.

Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm und dem Interessenbekundungsverfahren auf der entsprechenden Themenseite des Landwirtschaftsministeriums:

www.lm.mv-regierung.de/eu-schulprogramm

Geflügelpest-Gefahr weiterhin hoch

Schwerin – Erneut ist in einem großen Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern das Geflügelpestvirus H5N8 nachgewiesen worden. Der betroffene Landkreis Rostock hat einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Der Hühneraufzuchtstall für Mastelterntiere selbst wurde gesperrt, die 45.000 Elterntiere werden in den nächsten Tagen getötet.

Agrar- und Umweltminister Dr. Til Backhaus ist besorgt: „Die Lage ist dramatisch. Dies ist inzwischen der neunte Ausbruch in einer professionellen Geflügelhaltung während des aktuellen Seuchenzuges. Wir müssen davon ausgehen, dass die Viruslast weiterhin extrem hoch ist. Ich kann die Geflügelhalter daher nur dringend bitten, die Biosicherheitsmaßnahmen weiter auf höchstem Niveau zu halten. Der aktuell betroffene Betrieb liegt im Herzen der Geflügelhaltung des Landes. Allein im jetzt festgelegten Sperrbezirk leben 550.000 Stück Geflügel. Es ist kaum auszudenken, welche Folgen eine unkontrollierte Ausbreitung des Virus hätte.“

Der Landkreis Rostock hat für alle Informationen zur Geflügelpest eine Internetseite und einen Kartendienst eingerichtet: https://www.landkreis-rostock.de/Gefluegelpest

Ökologie in der Landwirtschaft

Schwerin – „Der Trend zur Umstellung auf den ökologischen Landbau hält an. Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann weiterhin auf starke Flächenzuwächse verweisen. Und das Umstellungs­interesse ist weiterhin hoch“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus anlässlich aktuell erhobener Zahlen.

Die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern ist demnach im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.01.2021 von 169.033 ha auf 182.560 ha um 13.527 ha gestiegen. Ca. 13,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden aktuell von 1.135 biozertifizierten Landwirtschafts­betrieben ökologisch bewirtschaftet. Weitere 115 Landwirtschaftsbetriebe haben in diesem Zeitraum auf die ökologische Wirtschaftsweise umgestellt, fast jeder 4. Landwirtschaftsbetrieb ist damit nunmehr biozertifiziert (24%).

„Eng verbunden mit dem Flächenzuwachs ist das weitere Marktwachstum für ökologische Erzeugnisse in Deutschland“, führt Backhaus als wichtigen Grund für die Entwicklung an. „Nach Auswertungen des BÖLW gaben die Konsumenten im Jahr 2019 ca. 11,97 Mrd. Euro für Biolebensmittel aus, ein Plus von ca. 10 %.“

Auch für das Jahr 2020 wird ein zusätzliches Marktwachstum von 10% erwartet. Aktuelle Marktanalysen und Rückmeldungen aus Biobetrieben zeigen, dass die Coronakrise dem deutschen Öko-Markt ein weiteres Umsatzwachstum gebracht hat. Die Umsatzsteigerung ist besonders hoch bei Kartoffeln und Molkereiprodukten (Quelle: DBV Ökoreport für Februar 2021). Aus dem Naturkostfachhandel wird von 30 – 60 % mehr Umsatz berichtet. Hier ergeben sich Marktpotentiale für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland.

„Für eine nachhaltige Entwicklung ist ein marktorientiertes Wachstum der ökologischen Landwirtschaft wichtig“, so der Minister. „Zielvorgaben, wie die der Bundesregierung (20 % Öko-landbau in 2030) oder der EU (25 % Ökolandbau in 2030) werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern begrüßt. Trotz Förderung müssen die Öko-Betriebe sich jedoch am Markt ausrichten und ihre Produkte platzieren.

Nach sehr guten Flächenzuwächsen in Mecklenburg-Vorpommern ist Schwerpunkt der Arbeiten in 2021 und 2022, die Wertschöpfung im eigenen Land zu halten und zu erhöhen. Bestehende Fördermaßnahmen wie die Agrarinvestitions- und Marktstrukturförderung sind dabei wichtige Instrumente, um Erzeugnisse mit regionaler Wertschöpfung zu vermarkten. Dennoch besteht Handlungsbedarf z.B. im Bereich der Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung, da der Markt sich auch bei ökologischen Erzeugnissen zunehmend zentralisiert“.

Ein weiterer wichtiger Fakt für die zunehmende Umstellung auf den ökologischen Landbau ist die Preisentwicklung für konventionelle und ökologische Erzeugnisse der Landwirtschaft. Gab es im ökologischen Landbau leicht steigende Preise oder zumindest ein gleich hohes Preisniveau ist, im konventionellen Bereich ein Preisrückgang bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen insbesondere im Bereich der Fleisch- und Milchprodukte festzustellen. In Gesprächsrunden mit Landwirten wurde durch diese wiederholt auf das zu geringe Preisniveau im konventionellen Landbau als Umstellungsgrund verwiesen.

Nicht zuletzt sind bei der Umstellung die stabilen Rahmenbedingungen z.B. bei der Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise maßgeblich. Die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise, damit verbunden die Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen, ist für die Einkommenssicherung der biozertifizierten Landwirtschaftsbetriebe elementar wichtig.

Der ökologische Landbau hat aufgrund seiner besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise einen hohen Stellenwert in der Landespolitik. Für die Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise stellt das Landwirtschaftsministerium in der aktuellen Förderperiode zusätzlich 55 Mio. Euro zur Verfügung (insgesamt 220 Mio. Euro). Das Land MV wird auch in der kommenden neuen Förderperiode umfassende finanzielle Mittel zur Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise bereitstellen. Minister Dr. Backhaus: „Die Förderung weiterer Flächenzuwächse ist ein klares und starkes Signal seitens des Landwirtschaftsministeriums für Planungssicherheit bei den Landwirten.“

Integrationsfonds unterstützt 47 Projekte

Schwerin – Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung hat im Jahr 2020 nach Angaben der Landesintegrationsbeauftragten Reem Alabali-Radovan landesweit 47 Integrationsvorhaben aus dem Integrationsfonds unterstützt. Die geförderten vielfältigen Projekte haben ein Volumen von rund einer Million Euro.

Zu den Themenschwerpunkten zählen Nachbarschafts-, Begegnungs- und Patenschaftsprojekte, Gemeinwesenarbeit, Ehrenamtskoordination sowie interkulturelle Sport-, Musik- und Kulturangebote. Ein Großteil der Vorhaben wurde in enger Kooperation mit der jeweiligen Kommune gestaltet.

„Die breite Palette belegt eindrucksvoll, welche wichtige Rolle die Projekte für das Zusammenleben vor Ort spielen, egal ob sich die Angebote vorrangig an Kinder, Jugendliche, Frauen oder Männer richten“, betonte Alabali-Radovan. „Mein Dank gilt allen Akteuren, die sich engagieren. Jede einzelne Initiative kommt dabei nicht nur der Integration, sondern auch dem sozialen Zusammenhalt zugute,“ so die Landesintegrationsbeauftragte.

Der Integrationsfonds wurde 2016 mit einer jährlichen Fördersumme von einer Million Euro zur Initiierung von Projekten eingerichtet, die der Integration von Geflüchteten und dem Zusammenleben in den Kommunen des Landes dienen. Seitdem wurden über 250 Einzelprojekte mit insgesamt fünf Millionen Euro in allen Regionen des Landes gefördert – in großer Bandbreite von Wohnprojekten bis hin zu Sprachcafés, Freizeit- oder Schulprojekten.

Auch im Jahr 2021 werden Integrationsvorhaben mit Mitteln aus dem Integrationsfonds unterstützt. Neben der Fortsetzung bewährter Projekte sollen dabei vor allem auch verstärkt neue Initiativen und Ideen zum Zuge kommen.

Alabali-Radovan: „Das Interesse am Integrationsfonds ist unvermindert hoch. Integration ist eine langfristige Aufgabe und findet vor allem in den Kommunen statt. Mit dem Integrationsfonds erhalten auch kleine Initiativen unkompliziert die Möglichkeit Integrations-Projekte vor Ort zu realisieren. Deshalb setze ich mich für eine Fortführung des Integrationsfonds über 2021 hinaus ein.“

Informationen zum Antragsverfahren und zu Ansprechpersonen gibt es unter

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Integration/Integrationsfonds/.

Unterschutzstellung des Peenetals

Schwerin – Es ist vorgesehen, die Kernzone des zwischen 1992 und 2009 realisierten Naturschutzgroßprojektes mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung „Peenetal-Peenehaffmoor“ als Naturschutzgebiet auszuweisen. Ein Großteil der Kernzone zwischen dem Kummerower See und der Stadt Anklam wurde bereits in den Jahren 2009 und 2010 durch Verordnung über die Naturschutzgebiete „Peenetal von Salem bis Jarmen“ und „Peenetal von Jarmen bis Anklam“ unter Schutz gestellt.

Vorliegend geht es um den letzten Abschnitt der Peene mit etwa 7000 Hektar Größe, welcher die bereits bestehenden Naturschutzgebiete „Unteres Peenetal“ und „Anklamer Stadtbruch“ miteinschließt. Die oberste Naturschutz­behörde hat am 5. Februar 2021 die vierwöchige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß dem aktuell geltenden Naturschutzrecht eröffnet. Eine öffentliche Auslegung der Unterlagen sowie eine Verbandsbeteiligung werden voraussichtlich im II. Halbjahr 2021 folgen. In Abhängigkeit von der Anzahl der Hinweise und Einwendungen sowie der Anzahl und Dauer der Erörterungs- und Abstimmungstermine wird das Verfahren ca.3 Jahre in Anspruch nehmen.

Mit der Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes „Peenetal von Anklam bis zum Peenestrom und Haff“ kann ein durchgehender Schutz des überregional bedeutsamen Flusstalmoores der Peene als Hotspot der Biodiversität, als Natura 2000 Gebiet sowie ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz durch Moorschutz erreicht werden.