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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Herzmedizinisches Zentrum Vorpommern

Karlsburg – Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Montag Urkunden an das Klinikum Karlsburg und die Universitätsmedizin Greifwald übergeben. Die Krankenhäuser wurden als „Herzmedizinisches Zentrum Vorpommern“ offiziell in den Krankenhausplan aufgenommen.

„Beide Kliniken bieten zusammen das gesamte Spektrum der invasiven und nichtinvasiven Kardiologie an. Seit Jahren bestehen enge Kooperationen auf dem Gebiet der Kardiologie, der Kardiochirurgie sowie der ärztlichen Fort- und Weiterbildung. Das ist eine wichtige Zusammenarbeit. Die Patienten profitieren von krankenhausübergreifendem Expertenwissen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Die Universitätsmedizin Greifswald versorgt ihr Einzugsgebiet mit diagnostischen, interventionellen und therapeutischen kardiologischen sowie intensivmedizinischen Leistungen. Die Behandlung kommt insbesondere Patienten mit akutem Myokardinfarkt, akuter und dekompensierter Herzinsuffizienz und Herzrhythmusstörungen zugute. Das Leistungsspektrum des Klinikums Karlsburg umfasst hochspezialisierte kardiologische und herzchirurgische Techniken und intensivmedizinische Behandlungsangebote. Am Standort Karlsburg und am Standort Greifswald stehen jeweils multiprofessionelle Teams 24 Stunden am Tag zur Versorgung von kardiologischen Notfällen und Komplikationen bereit, in Karlsburg zusätzlich ergänzt um ein kardiochirurgisches Team.

„Die Krankenhäuser in Karlsburg und Greifswald stellen eine flächendeckende und qualitätsgerechte Versorgung von Patienten mit Herzerkrankungen sicher. Im Verbund mit den niedergelassenen Haus- und Fachärzten im östlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns ist ein starkes Kompetenzteam entstanden. Im sogenannten Herzteam entscheiden Kardiologen und Kardiochirurgen gemeinsam geeignete Diagnose- und Therapieverfahren. Davon profitieren die Patienten“, sagte Glawe.

Das Klinikum Karlsburg hat sich als Herz- und Diabeteszentrum einen Namen gemacht. Ein Alleinstellungsmerkmal ist die Versorgung herzkranker Diabetiker, die während eines Aufenthaltes interdisziplinär von Kardiologen und Diabetologen parallel behandelt werden. Die Behandlung der Zuckerkrankheit bei Kindern und Jugendlichen hat in Karlsburg eine lange Tradition und bildet auch weiterhin einen Schwerpunkt im Klinikum Karlsburg. Krankenhausträger ist die Klinikgruppe Dr. Guth GmbH & Co KG, Hamburg. Das Klinikum Karlsburg ist mit 236 Planbetten in den Fachabteilungen Herzchirurgie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin im Krankenhausplan Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen.

Die Universitätsmedizin Greifwald ist im Krankenhausplan des Landes mit 906 Planbetten und 74 tagesklinischen Plätzen ausgewiesen. 16 somatische Fachabteilungen und eine Fachabteilung für Psychiatrie und Psychotherapie bestimmen das Leistungsspektrum der Universitätsmedizin Greifswald. Die stationäre Versorgung wird ergänzt durch Polikliniken, Institute und weitere zentrale Einrichtungen. Merkmal der Universitätsmedizin ist die Kombination von Krankenversorgung, universitärer Forschung sowie die Ausbildung von Medizinstudenten und Assistenzärzten.

Die stationäre Gesundheitsversorgung ist in Mecklenburg-Vorpommern durch 37 moderne, leistungsfähige Krankenhäuser sichergestellt. Aktuell sind im Krankenhausplan 10.137 Betten und 1.484 tagesklinische Plätze ausgewiesen.

Weitere Testhelfer/innen willkommen

Schwerin – Die Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern stehen in der Corona-Pandemie weiterhin vor personellen Herausforderungen. Sie benötigen nach wie vor Unterstützung bei der Durchführung von Schnelltests.

„Freiwillige sind in den stationären Pflegeeinrichtungen herzlich willkommen. Wer dabei helfen will, muss nicht zwingend Erfahrung im medizinischen oder pflegerischen Bereich haben oder eine soziale Ausbildung vorweisen. Es können sich auch geeignete Personen ohne medizinische Vorbildung melden“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese.

Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 117 Interessenten. Das Auswahlverfahren liegt bei den Alten- und Pflegeheimen. Vor dem Einsatz gibt es eine Einweisung, wie die Antigentests vor Ort durchgeführt werden müssen.

Die Suche nach Helferinnen und Helfern läuft bundesweit über die Service-Center der Bundesagentur für Arbeit. Interessenten können sich über die gebührenfreie Hotline (0800 45 55 532, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) melden und auf der Internetseite der Arbeitsagentur informieren.

„Auf dieser Seite kann die regionale Bedarfssituation in Mecklenburg-Vorpommern eingesehen werden“, so Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit. Dort seien die Landkreise und Städte aufgelistet, in denen sich Pflegeeinrichtungen über personelle Unterstützung bei Corona-Schnelltests freuen.

Haupt-Koopmann: „Wir informieren den jeweiligen Landkreis oder die Stadt umgehend über Ihr Interesse. Die Weitergabe dieser Information geschieht aber ausschließlich – und das möchte ich betonen – in einem sicheren Verfahren, das den Vorgaben des Datenschutzes entspricht.“

Sowohl das Sozialministerium als auch die Bundesagentur für Arbeit erhoffen sich von der Arbeit der Freiwilligen einen weiteren Effekt. „Ich wünsche mir, dass aus Testhelferinnen und Testhelfern potentielle Fachkräfte werden. Der Personalbedarf im Bereich der Pflege ist bekanntlich hoch. Umso schöner wäre es, wenn sich möglichst viele von ihnen eine berufliche Zukunft in der Pflege vorstellen können“, sagte Sozialministerin Drese.

Informationen für Testhelfer/innen:

Die Bedarfsliste finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/corona-testhilfe-bedarfsliste , Zahlreiche weitere Informationen auf der Seite: https://www.arbeitsagentur.de/corona-testhilfe

Mobilität und Klimaschutz

Pegel: Förderprogramme für moderne Mobilität und Klimaschutz nutzen

Schwerin – Das Bundesverkehrsministerium hat im Rahmen seiner Förderrichtlinie Elektromobilität einen neuen Förderaufruf gestartet. Energieminister Christian Pegel ermuntert Kommunen und Unternehmen, die neue Fördermöglichkeit zu nutzen:

„Städte, Gemeinden und erstmals auch kommunale und gewerbliche Unternehmen können Fördermittel für Konzepte erhalten, mit deren Hilfe sie ihre Fuhrparks elektrifizieren, Ladeinfrastruktur schaffen oder E-Fahrzeuge in ihre Mobilitäts- und Logistikangebote aufnehmen wollen. Die Erarbeitung von Strategien kann mit bis zu 80 Prozent, maximal 100.000 Euro bezuschusst werden“ sagt der Minister und wirbt:“ „Damit die Energiewende gelingt, sind vielfältige Ideen gefragt. Dass jetzt auch konzeptionelle Vorbetrachtungen zum Markhochlauf der Elektromobilität förderfähig sind, begrüße ich sehr“, so der Minister.

Die Antragsfrist für diese Mittel läuft bis zum 17. Mai 2021. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.now-gmbh.de/aktuelles/pressemitteilungen/bmvi-foerdert-kommunale-und-erstmals-auch-gewerbliche-elektromobilitaetskonzepte/

Außerdem weist der Minister auf eine Fördermöglichkeit für Ladeinfrastruktur an Hotels und Campingplätzen durch das Land hin: „Seit Mitte vergangenen Jahres gibt es innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur das Investitionsprogramm ‚Modernisierung für Beherbergungsbetriebe‘. Aus diesem Topf können Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots bezuschusst werden. Darunter fallen auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Klimafreundlichkeit, die mit bis zu 800.000 Euro gefördert werden können.“

Anträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesförderinstituts:

https://www.lfi-mv.de/meldungen/investitionsprogramm-modernisierung-fuer-beherbergungsbetriebe/index.html

Erster MV-Impfgipfel beendet

Schwerin – In Schwerin ist am Sonnabend-Abend der erste MV-Impfgipfel zu Ende gegangen. An dem Gipfel haben Landräte und Oberbürgermeister der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, Wissenschaftler, Vertreter des Hausärzteverbandes, der kassenärztliche Vereinigung und das Ärztenetzwerk HaffNet teilgenommen.

„Wir haben konstruktive Gespräche mit allen Beteiligten geführt. Deutlich wurde, dass wir vor allem mehr Verlässlichkeit bei den Impfstoffmengen benötigen. Jede Lieferverzögerung stellt im Ergebnis die Impfzentren im gesamten Land vor große Herausforderungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Der Hersteller AstraZeneca hatte am Freitag angekündigt, dass die Impfstofflieferungen in den kommenden beiden Wochen deutlich geringer ausfallen als angekündigt: anstelle von 12.000 werden nun jeweils nur 4.800 Impfdosen ausgeliefert.

Künftig sollen Ärzte und Personal in den Praxen schnellstmöglich immunisiert werden. Vorgesehen ist dabei, dass etwa 15.000 Dosen AstraZeneca in die hausärztliche und ambulante Struktur gehen. Begonnen werden soll damit ab dem 22. März 2021.

„Es ist notwendig, dass die Ärztinnen und Ärzte und ihr Personal Eigenschutz bekommen. Das ist gleichzeitig die Vorbereitung, um weiter mit den Impfungen in die Fläche zu gehen. Das steht und fällt mit den Impfstofflieferungen. Der Impfstoff muss vor allem auch für chronisch Kranke und Risikopatienten eingesetzt werden. Das wird über die Impfpraxen gelingen“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es etwa 1.700 Impfärzte (Hausärzte und Fachärzte).

Zugleich wurde im Impf-Gipfel beschlossen, dass bei dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer ab der kommenden Woche schrittweise noch weniger Dosen für Zweitimpfungen zurückgelegt werden. „Es werden, auf diese Weise 25 bis 30 Prozent mehr Impfstoff für Erstimpfungen verwendet werden können. Die bestehende Rücklage an BioNTech/Pfizer-Impfstoff soll ebenfalls reduziert werden. So werden bis Ende März insgesamt ca. 15.500 Impfdosen mehr für Erstimpfungen frei“, so Glawe weiter.

Darüber hinaus werden die Zeitintervalle für die Zweitimpfungen weiter ausgedehnt, dies lässt die geänderte Impfverordnung zu. Für AstraZeneca wird der Termin für Zweitimpfungen nach 12 Wochen (vorher neun Wochen) stattfinden. Bei BioNTec/Pfizer und Moderna wird der Zeitraum von der Erstimpfung bis zur Zweitimpfung auf sechs Wochen (vorher vier Wochen) ausgedehnt. „Die möglichen Zeitintervalle der Hersteller werden ausgeschöpft. Auf diese Weise können ebenso mehr Erstimpfungen erfolgen“, sagte Glawe.

Da derzeit zu wenig Impfstoff für eine sehr große Gruppe von Impfberechtigten zur Verfügung steht, kam es in der Vergangenheit zu einer erheblichen Überlastung des Callcenters. Aus diesem Grund wird es nicht nur zu einer deutlichen personellen Aufstockung des Personals kommen. Bis Ostern soll zudem eine Online-Plattform zur Terminregistrierung für einen Impftermin angeboten werden. Die Plattform soll im Laufe des Aprils starten. „Davon versprechen wir uns auch eine entsprechende Entlastung an der Hotline des Callcenters“, so der Gesundheitsminister.

Die über 80-Jährigen, die aktuell noch angeschrieben werden, bekommen ein Schreiben mit einer neuen Telefonnummer zum Anruf im Callcenter. „Ziel ist es, dass die Ü80-jährigen direkt und schneller einen Termin bekommen“, so Glawe.

Die 12.200 Impfdosen von AstraZeneca, die in Quarantäne-Lagerung waren, sind freigegeben worden. „Die Dosen können verimpft werden. Den Hersteller und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI – Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel) haben wir um eine Einschätzung gebeten, wie mit dem verbliebenen Impfstoff umgegangen werden kann. Im Ergebnis kann der Impfstoff nun weiter eingesetzt werden. Diese Dosen verfallen somit nicht und kommen zum Einsatz“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Ursächlich für die Quarantäne-Lagerung waren Temperaturunterschreitungen des Impfstoffes während des Transportes durch ein Transportunternehmen im Februar. Dies betraf 12.200 Impfdosen, die daraufhin für rund drei Wochen eingelagert worden sind.

Die circa 2.200 Personen, die mit dem Impfstoff AstraZeneca erstgeimpft worden sind, können die zweite Impfung im normalen Zeitplan bekommen.

Konkrete Frauenförderung

Drese: Mentoring-Programme des Landes sind ganz konkrete Frauenförderung

Schwerin – Heute fand die digitale Auftaktveranstaltung des Projektes mentoringKUNST statt. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) fördert das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Künstlerinnen aus dem Bereich der Bildenden Kunst und der Literatur bei der Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit und in ihrer Personalentwicklung.

Das Mentoring-Programm besteht aus zwei zentralen Bausteinen. Einerseits erfolgt eine 1:1-Beratung in Tandems. Freischaffende bildende Künstler/innen bzw. Autor/innen stellen ihr Berufswissen und ihre Praxiserfahrungen als Mentor/innen für Kolleginnen in der beruflichen Einstiegssituation (Mentees) zur Verfügung.

Im aktuellen Durchgang arbeiten 14 Tandems miteinander – 12 Tandems aus dem Bereich der Bildenden Kunst und 2 Tandems aus dem Bereich der Literatur.

Der zweite Baustein ist ein Fachprogramm. Hier werden Fortbildungen zu aktuellen Themen mit Expert/innen in den Bereichen Kunstmarkt und Kunstbetrieb in MV sowie Exkursionen in für den Kunstmarkt relevante Metropolen durchgeführt.

Aus Mitteln des ESF fördert das Gleichstellungsministerium neben dem Projekt „mentoringKUNST“ auch die Projekte „Aufstieg in Unternehmen“ (für die Wirtschaft), „KarriereStartMentoring“ (an den Hochschulen) und „KarriereWegeMentoring Wissenschaft“ (an den Universitäten).

„Mentoring-Programme sind erfolgreiche und wirkungsvolle Instrumente, um Frauen in ihrer Karriere zu unterstützen“, betonte Gleichstellungsministerin Stefanie Drese anlässlich des digitalen Einführungsworkshops des Projektes mentoringKUNST. Die Programme vermittelten Wissen über Strukturen und Prozesse, ermöglichten vielfältige Kontakte und den Aufbau eines eigenen professionellen Netzwerkes, so die Ministerin.

Drese: „Die Auswertungen der Mentoring-Durchgänge zeigen durchweg positive Ergebnisse. Die Teilnehmerinnen konnten ihre Kenntnisse fundiert ausbauen und ihre Sichtbarkeit sowie ihre Netzwerkarbeit verbessern. Auch im Bereich der Existenzsicherung gibt es positive Entwicklungen. Und nicht zuletzt haben Teilnehmerinnen des mentoringKUNST immer wieder Preise erhalten bzw. sind nominiert worden. Dies spricht klar für die Hochwertigkeit des Programms.“

Testzentrum an deutsch-polnischer Grenze

Linken – Auf Initiative der Landesregierung sind an der deutsch-polnischen Grenze zwei neue Testzentren entstanden. Das Testzentrum an Grenzübergang Linken wurde heute von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, dem Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und dem Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph eröffnet.

„Wir setzen in der Corona-Pandemie auf den Dreiklang Schützen – Impfen – Testen. Deshalb ist es wichtig, dass weitere Testzentren in unserem Land entstehen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger unkompliziert testen lassen können. Die beiden Schnelltestzentren an der deutsch-polnischen richten sich vor allem an die Berufspendlerinnen und Berufspendler, denen wir das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsort erleichtern wollen. Zugleich verbessern wir den Gesundheitsschutz hier in der Region“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

In dieser Woche hat das Kabinett die Quarantäneverordnung angepasst und damit einer drohenden Einstufung Polens zum Hochinzidenzgebiet in bezug auf die Quarantänepflicht vorgebeugt. Die neue zweitägige Testpflicht bedeutet eine Verschärfung, ermöglicht jedoch Pendlern, Grenzgängern, Schülern und Familien eine Befreiung von der Absonderungspflicht. Das Land unterstützt die Pendlerinnen und Pendler mit 10 Euro pro Test, damit diese maximal 10 Euro inklusive Mehrwertsteuer selbst zahlen müssen.

Innerhalb der Landesregierung ist das Projekt maßgeblich vom Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und dem Staatssekretär für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vorangetrieben worden.

Der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann erklärte: „Ich möchte mich zunächst bei allen Beteiligten bedanken, die dazu beigetragen haben innerhalb so kurzer Zeit diese beiden Schnelltestzentren aufzubauen. Hier haben wir uns eng mit Brandenburg, Sachsen und Westpommern ausgetauscht. Die Hinweise der Zivilgesellschaft waren enorm wichtig. Ich bin überzeugt, dass wir nur mit einer stringenten Teststrategie durch diese Pandemie kommen und damit nicht nur das Pendeln, sondern auch beispielsweise Familienbesuche weiter ermöglichen. Das Testen geht jetzt deutlich komfortabler, schneller und günstiger. Unser Ziel ist es ohne Stau und Verzögerung funktionierende Abläufe zu organisieren. Die Evaluation in 4 Wochen bringt Klarheit, ob das Virus in der Grenzmobilität als Treiber bezeichnet werden kann, oder eben auch nicht. Die Metropolregion Stettin bleibt so zusammen und wird nicht durch die Grenze getrennt.“

„Wir brauchen eine grenzüberschreitende Fachkräftesicherung, die robuster ist als bislang. Das ist für unsere Unternehmen und für die Fachkräfte gleichermaßen essenziell. Hier müssen wir besser werden. Dabei können uns die beiden neuen, direkt an Grenzübergängen lokalisierte, Testzentren und bezahlbare Tests helfen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph. „Ob medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in den Heimen genauso im ambulanten Bereich, ob Fachkräfte im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, oder anderen Wirtschaftszweigen – wir brauchen jede und jeden Einzelnen gleichermaßen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass die zwei Schnelltestzentren in Ahlbeck auf Usedom und Linken entstehen. Das ist für die Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz in der Metropolregion Stettin“, so Staatssekretäre Dr. Stefan Rudolph weiter in Linken.

Von Montag bis Freitag von 07:00 bis 10:00 Uhr sowie von 14:30 bis 17:30 Uhr, sowie samstags von 09:00 bis 12:00Uhr sind beide Zentren geöffnet. Das Testzentrum Lubieszyn-Linken hat auch sonntags von 16:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Bei höherer Nachfrage werden die Öffnungszeiten umgehend ausgeweitet.

Das Testzentrum in Ahlbeck geht Dienstag an den Start.

Selbsttests an Schulen

Schwerin – Ab Mittwoch, 17. März 2021, können in Mecklenburg-Vorpommern wieder mehr Kinder und Jugendliche ihre Schulen besuchen und Unterricht in Präsenz erhalten. In Regionen, die eine 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 (Stichtag: 10. März 2021) aufweisen, beginnt an diesem Tag der Wechselunterricht für alle Klassen an den weiterführenden Schulen ab der 7. Klassenstufe sowie an den beruflichen Schulen. Für sie gilt an den Unterrichtstagen in der Schule wieder Präsenzpflicht. Dies betrifft den Landkreis Vorpommern-Greifswald, den Landkreis Rostock, den Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie die kreisfreie Landeshauptstadt Schwerin.

Begleitet wird dieser weitere Schritt zur Schulöffnung in der Corona-Pandemie durch zusätzliche Schutzmaßnahmen. So wird ab dem 17. März 2021 allen Lehrkräften sowie allen Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 7, die im Wechselunterricht an ihre Schulen zurückkehren, zunächst einmal wöchentlich ein freiwilliger Corona-Selbsttest angeboten. Sie können ihn erstmals am 17. März im Klassen- bzw. Kursverband unter Aufsicht der Lehrkraft zu Beginn des Unterrichtstages im Klassenraum anwenden.

Abschlussklassen der öffentlichen und beruflichen Schulen bleiben zur Prüfungsvorbereitung weiterhin in täglicher Präsenz an den Schulen und setzen ebenfalls ab Mittwoch, 17. März, Selbsttests ein.

Am Montag, 22. März 2021, folgt dann in diesen Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 ein weiterer Öffnungsschritt auch für die Kinder der Klassenstufen 1 bis 6. Sie werden ab diesem Tag in den täglichen verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren können. Auch für sie gilt dann wieder Präsenzpflicht. Dieser Öffnungsschritt wird ebenfalls begleitet durch den wöchentlichen Einsatz von Selbsttests für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schülern.

Mit diesem neuen Öffnungsschritt werden ab dem 22. März 2021 im Kern alle Regelungen für die Schulen in Regionen mit einer Inzidenz unter 100 vereinheitlicht sein.

„Ich freue mich sehr, dass ab nächstem Mittwoch wieder mehr Kinder und Jugendliche in die Schule gehen und dort lernen können. Das ist insbesondere auch für die älteren Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse enorm wichtig. Denn die meisten von ihnen konnten seit den Weihnachtsferien viele Wochen nicht in die Schule gehen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es ist höchste Zeit, dass sie wieder Präsenzunterricht erhalten können und den direkten Kontakt zu den Lehrkräften und Mitschülerinnen und Mitschülern haben. Diesen wichtigen Öffnungsschritt sichern wir durch den Einsatz von Selbsttests ab“, so Martin.

„Ich appelliere eindringlich an alle Eltern, dass sie ihre Kinder an diesen Selbsttests teilnehmen lassen. Diese Selbsttests können ganz einfach angewendet werden und sind überhaupt nicht so unangenehm wie die bisher bekannten Schnelltests. Mit den Selbsttests schaffen wir mehr Sicherheit an den Schulen. Mehr Sicherheit bedeutet mehr Möglichkeiten zum Präsenzbetrieb“, sagte die Bildungsministerin.

„Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dem bald flächendeckenden Einsatz dieser Selbsttests an allen Schulen im Land den Präsenzunterricht überall, wo die Inzidenzen es zulassen, besser absichern können. Hinzu kommt, dass auch durch das Vorziehen der Impfungen der Grund- und Förderschullehrkräfte ein weiterer wichtiger Schutz für Lehrkräfte aber auch Schüler im Präsenzunterricht erfolgt. Die neuen Regelungen sind ein großer Schritt, um wieder mehr Unterricht in der Schule zu ermöglichen. Ich bin darüber sehr froh, weil Präsenzunterricht in der Schule und der direkte persönliche Kontakt durch nichts zu 100 Prozent zu ersetzen sind“, so Martin.

Selbsttests werden an diesem Wochenende bereits an Schulen ausgeliefert

Bereits an diesem Wochenende liefert das Technische Hilfswerk (THW) die Selbsttests für die ersten Testungen an die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern aus.

Die Selbsttests für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sind freiwillig, kostenlos und finden in der Schule statt. Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler müssen eine Erklärung unterzeichnen, dass ihre Kinder das Angebot in Anspruch nehmen dürfen. Die Selbsttests können einfach angewendet werden. Lediglich ein Wattestäbchen muss vorne wenige Zentimeter in den Nasenflügel eingeführt werden. Die Anwendung erfolgt im Klassenraum unter Aufsicht und Anleitung der Lehrkraft.

Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler ein positives Ergebnis des Selbsttests erhalten, wird wie folgt gehandelt:

  1. Die Schülerin oder der Schüler wird umgehend von den anderen Schülerinnen und Schülern isoliert.
  2. Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schülerin bzw. des minderjährigen Schülers werden informiert werden.
  3. Es wird sichergestellt, dass die minderjährigen Schülerinnen oder der Schüler von den Erziehungsberechtigten oder einer oder einem Beauftragten von der Schule abgeholt werden.
  4. Das zuständige Staatliche Schulamt wird informiert.
  5. Die anderen Schülerinnen und Schüler bleiben in der Schule.
  6. Bei dem positiv selbstgetesteten Schüler bzw. Schülerin lassen die Erziehungsberechtigten unverzüglich einen PCR-Test beim Hausarzt durchführen.
  7. Fällt dieser PCR-Test negativ aus, kann das Kind wieder die Schule besuchen.
  1. Fällt dieser PCR-Test positiv aus, dann entscheidet das zuständige Gesundheitsamt vor Ort über das Kontaktmanagement und das weitere Vorgehen in der Schule.

Wichtig ist, dass nach wie vor gilt: Kinder oder Erwachsene, die Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, dürfen die Schulen nicht betreten. Als solche Symptome gelten z. B. Fieber mit Temperatur ab 38 °C, Husten, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Schnupfen (nur in Verbindung mit vorgenannter Symptomatik).

Weiterführende Informationen zur Anwendung der Selbsttests und zum Ablauf werden den Schulen und Eltern am Montag, 15. März 2021, zur Verfügung gestellt. Außerdem wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Hotline schalten, an der weitere Fragen geklärt werden können.

Schwesig gedenkt der Corona-Opfer

Schwerin – „Wir denken heute an die Menschen, die unter Corona gelitten haben und leiden. Nach einem Jahr Corona haben sich in Mecklenburg-Vorpommern etwa 26.000 Menschen mit dem Virus infiziert. Etwa 800 Menschen sind verstorben. Hinter den abstrakten Zahlen stehen Leid, Schmerz und Trauer, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig beim Gottesdienst „Ein Jahr Corona“ im Schweriner Dom.

Corona mache vielen Angst. Schwesig: „Wir denken heute an alle, die Angst um ihre eigene Gesundheit und um die Gesundheit anderer haben, die ihnen nahestehen. Und an die, die sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz oder um die Zukunft ihres Unternehmens machen.“

Gedacht werde auch an all die Menschen, die sich um Corona-Kranke kümmern oder in anderen Bereichen wichtige Arbeit für uns alle leisten. Ich wünsche mir, dass die Wertschätzung für diese Berufe und die Menschen, die sie ausüben, bleibt. Und ich wünsche mir, dass sich diese Wertschätzung auch praktisch zeigt, bei der Bezahlung und bei den Arbeitsbedingungen“, betonte die Ministerpräsidentin.

Der Weg der Hoffnung bestehe aus Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln, mehr und mehr unterstützt durch Impfungen und Tests. „Wir sind noch längst nicht über den Berg. Wir brauchen weiter Geduld und Durchhaltevermögen. Aber wir werden Corona überstehen.“

Für viele Menschen sei auch die Kirchengemeinde ein Ort der Begegnung und damit der seelischen Gesundheit. „Ich danke allen Pastorinnen und Pastoren, Haupt- und Ehrenamtlichen in den Kirchen, die trotz der Einschränkungen unter Corona-Bedingungen Trost und Hoffnung geben“, so Schwesig.