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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Starthilfe für Beherbergung und Gastronomie

Schwerin – Die Beherbergungs- und Gastronomiebranche leistet in Mecklenburg-Vorpommern einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Bruttowertschöpfung.

„Die Schließungen in dieser Branche aufgrund der Corona-Pandemie sind daher mit erheblichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern verbunden. Wir haben mit der Starthilfe ein Programm für die Branche aufgelegt. Der Bund unterstützt mit seinen außerordentlichen Wirtschaftshilfen in der Zeit der Betriebsschließungen. Das Land leistet Unterstützung für die Zeit nach den Betriebsschließungen und will mit seinen Hilfen den Start erleichtern“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Die Starthilfe des Landes richtet sich an Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die auch die Novemberhilfe beantragt haben. „Mit der Starthilfe leistet das Land einen Beitrag zur Deckung der Wiederanlaufkosten nach den Betriebsschließungen. Die Hilfe wird als einmalige Anlaufkostenpauschale ausgezahlt“, so Glawe weiter.

Die Höhe wird anhand des Umsatzes berechnet. Bezugspunkt ist der Umsatz im November 2019 bzw. der im Bundesprogramm der Novemberhilfe maßgebliche Vergleichsumsatz des jeweiligen Unternehmens. Die Starthilfe beträgt fünf Prozent dieses Umsatzes und ist nicht zurückzuzahlen.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Informationen zum Förderprogramm unter „Corona-Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe“.

https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-starthilfe-fuer-beherbergungs-und-gastronomiebetriebe/

Die touristische Wertschöpfung beträgt 4,1 Milliarden Euro und macht damit 12 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung* in Mecklenburg-Vorpommern aus. 7,75 Milliarden Euro Konsumausgaben werden durch Touristen erwirtschaftet. „Über 131.000 Menschen arbeiten in Tourismusunternehmen und tourismusnahen Unternehmen. Fast jeder fünfte Erwerbstätige (18 Prozent) im Land ist damit in Tourismusunternehmen oder tourismusnahen Unternehmen tätig“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

*Gesamtwert aller erzeugten Waren und Dienstleistungen abzüglich des Wertes aller Vorleistungsgüter und -dienstleistungen, zum Beispiel Wäscherei in der Hotellerie oder Lebensmittel in der Gastronomie.

Corona-Mutationen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es labordiagnostisch erste Hinweise auf Corona-Mutationen. „Damit ist klar, dass unser Bundesland voraussichtlich nicht von den Mutationen ver-schont bleiben wird. Es gibt 12 Laborergebnisse mit Hinweis auf das Vorliegen der britischen Variante. Das zeigt bereits jetzt, dass wir weiter vorsichtig sein müssen. Umso wichtiger ist es sich an die bestehenden Beschränkungen und Regeln zu halten. Die bisherigen Befunde müssen weiter untersucht werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstagabend.

Bei den untersuchten Fällen wurden positive PCR-Testungen des Corona-Virus mittels einer mutationsspezifischen PCR nachuntersucht. Die Laborbefunde müssen nun durch eine entsprechende Vollsequenzierung weiter untersucht werden.

Im Landkreis Ludwiglust-Parchim sind drei positive Laborergebnisse mit Hinweis auf das Vorliegen der Virusvariante UK B1.1.7 (britische Variante) festgestellt worden. Zwei Befunde sind im Landkreis Rostock und sieben weitere Befunde im Landkreis Nordwestmecklenburg diagnostiziert worden „Es ist notwendig, dass Proben weiter untersucht werden, damit wir einen Stand über die Verbreitung der Virus-Mutationen in der Bevölkerung haben“, so Glawe weiter.

Der Minister betonte abschließend: „Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen die Virusvariante B1.1.7 wirksam sind“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe.

Klimafreundliche Industrieansiedlung

Laage – Der Automobilzulieferer Rhodius errichtet eine zweite Produktionssätte am Standort Laage. Im Industriepark Rostock-Laage sollen 60 moderne Arbeitsplätze für Leichtbaugruppen in Roboter- und Laserschweiß- und Laserschneidetechnik entstehen. Die Fertigungshalle wird durch die ebenfalls in Laage ansässige Firma APEX mit Wärme und Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien versorgt.

„Das ist eine Entscheidung mit Zukunft. Wir wollen, dass mehr gut bezahlte Industriearbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern entstehen. Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf saubere Industrien, die durch die erneuerbaren Energien und die Wasserstofftechnik angetrieben werden. Ökonomie und Ökologie müssen kein Gegensatz sein. Beides passt bei uns gut zusammen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

„Ich finde das Projekt, in Laage einen klimaneutralen Industriepark aufzubauen, sehr spannend. Das Wasserstoffkraftwerk der Firma Apex eröffnet ganz neue Möglichkeiten, da in wind- und sonnenreichen Stunden Strom in Wasserstoff gewandelt und dann gespeichert werden kann, um daraus in weniger sonnen- und windreichen Stunden wieder Strom und Wärme zu machen. Ich hoffe sehr, dass dieses Projekt Vorbild für weitere erfolgreiche Ansiedlungen mit zukunftsfähigen Arbeitsplätzen und 100 Prozent CO2-freier Energieversorgung wird“, sagte der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Christian Pegel.

Nach Angaben der beiden beteiligten Firmen soll der offizielle Spatenstich noch im Frühjahr erfolgen, so dass die neue Produktionshalle im Jahr 2022 bezogen werden kann.

Management für Hecht­bestände

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern gilt unter deutschen Anglern als ein Hechtparadies. Regelmäßig werden besonders große Exemplare, und dies auch zahlreich, in den Boddengewässern zwischen Darss, Rügen und Stettiner Haff gefangen. Es gibt allerdings viele Interessenten: Berufs- und Nebenerwerbsfischer, die davon leben müssen, aber auch Freizeitfischer, die erfolgreich angeln und Natur erleben wollen. „Dem Land ist also viel an einer stabilen Hechtpopulation gelegen. Zugleich soll die zweifellos gegebene Konkurrenz nicht zu Zwist führen, sollen Angler nicht gegen Fischer ausgespielt werden oder umgekehrt“, sagte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus heute in der Fragestunde des Landtags.

Nach Schätzungen dürften die Hechterträge in den Küstengewässern des Landes zusammengenommen bei rund 200 Tonnen im Jahr liegen. Genau bekannt sind aber nur die Anlandungen der Erwerbsfischerei, die in den letzten Jahren zwischen 60 und 80 Tonnen jährlich erreichten. „Man kann aber erkennen: Das Kräftegleichgewicht hat sich längst zugunsten der Angler verschoben“, stellte der Minister fest und konstatiert, dass die Tourismussparte in breiter Front bis hin zur internationalen Angelgeräteindustrie massiv daran partizipiert.

„Das Fischereimanagement soll heutzutage beidem gerecht werden – genug Hechte für die Fischer, die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, genug Hechte auch für die Angler – das ist der sozioökonomische Blickwinkel“, machte Dr. Backhaus deutlich. „Als Inhaber des Fischereirechts muss das Land dafür sorgen, dass mit der Ressource vernünftig umgegangen wird – das ist der umweltpolitische und ethische Blickwinkel. Dafür gibt es Regeln, die für alle gelten, wie Mindestmaße, Schonzeiten, Laich- und andere Schutzgebiete, für die Angler außerdem Tagesfang­begrenzungen – weil Angler ja nicht mehr fangen sollen, als sie selbst sinnvoll verwerten können.“

Da ein Berufsfischer mit anderen Fanggeräten arbeitet, die ein Zurücksetzen in der Regel nicht erlauben, arbeitet das Fischereimanagement mit anderen Instrumenten wie bspw. Fangquoten. Allerdings gab es bei den so genannten Süßwasserfischen in den inneren Küstengewässern solche Quoten historisch noch nie. „Trotzdem wurden diese Bestände über 170 Jahre lang ausgewogen und vernünftig bewirtschaftet, gab es mit Ausnahme des Störs vor hundert Jahren, nirgendwo etwa einen Bestandszusammenbruch“, resümierte der Minister, konstatierte aber auch, dass es bis zur Mitte des vorherigen Jahrhunderts wenig Angler gab. „Schon länger ist ein Verteilungskampf der beiden Interessengruppen zu beobachten, sind die jeweiligen Begehrlichkeiten von Anglern und Fischern groß. Um beiden einigermaßen gerecht zu werden, sollten wir prüfen, ob die hergebrachten fischereirechtlichen Bestimmungen angepasst werden müssen.“

Daher habe das Ministerium Mitte 2019 Prof. Dr. Arlinghaus vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei beauftragt, sich die Hechtbestände genauer anzusehen. „Prof. Arlinghaus vom renommierten IGB in Berlin-Friedrichshagen ist ein auch international anerkannter Experte hinsichtlich der sozioökonomischen Aspekte der Freizeitfischerei, des Weiteren auch ein anerkannter Fischereibiologe“, freut sich der Minister über das Boddenhecht-Projekt, das bis Mitte 2023 also unter namhaftem Projektmanagement durchgeführt werde.

Dabei werden folgende Fragestellungen untersucht: Welche sozioökonomische Bedeutung haben die Hechte für Tourismus und Fischerei? Wo befinden sich Laichgebiete? Wie sehen die Wanderbewegungen der Hechte in den Bodden aus? Welche Zielkonflikte bestehen zwischen den verschiedenen Nutzergruppen? Was sind denkbare Maßnahmen zur Förderung der Hechtbestände, die von allen Interessengruppen gemeinsam getragen werden?

„Es geht also um viel Biologie und Ökologie, aber um mindestens genauso viel Sozioökonomie“, schätzt Dr. Backhaus ein. „Im Ergebnis wird die Landesregierung viele konkrete Empfehlungen bekommen zur weiteren Bewirtschaftung der Hechtbestände in den Bodden­gewässern, welche dann beide Interessenlagen der Berufs- und der Freizeitfischerei angemessen berücksichtigen sollten.“

Die Bewirtschaftung der Hechtbestände in den Küstengewässern des Landes MV erfolgt auf Grundlage der Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V). Sowohl für die Erwerbs- als auch für die Freizeitfischerei sind verbindliche Regelungen, wie Mindestmaße, Schonzeiten und Laichschonbezirke, festgesetzt. Das Mindestmaß für den Hecht beträgt 50 cm, die Laichschonzeit umfasst März und April. Für Angler gibt es eine Tagesfang­begrenzung von drei Hechten.

Die aus der Fischereiabgabe und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF mit 1,5 Mio. EUR finanzierten Arbeiten des Projektes Boddenhecht werden unter Leitung von Prof. Arlinghaus in Kooperation mit der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei realisiert. Das Projekt wurde durch den Landesangler­verband MV e.V. und ebenso durch den Landesverband der Kutter- und Küstenfischer MV e.V. befürwortet.

In dem Projekt werden im Rahmen mehrerer „Runder Tische“ Wissen und Interessen der Angler und Erwerbsfischer erfasst und erörtert. Darüber hinaus erfolgen umfassende Monitoring-Aktivitäten vom Odermündungsgebiet über den Greifswalder Bodden, den Strelasund und die Rügenschen Boddengewässer bis zur Darss-Zingster Boddenkette. Darin eingeschlossen sind auch fischereiliche Aktivitäten in den Kernzonen des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft.

Projektziel ist es, der Landesregierung Empfehlungen zur weiteren Bewirtschaftung der Hechtbestände hinsichtlich Schonzeiten, Laichgebieten und Entnahmemengen zu geben. Das Ministerium beabsichtigt, solche Bestandsbewirtschaftungsempfehlungen nach Abschluss des Projektes (2023) durch Novellierung der KüFVO M-V umzusetzen.

Impfen gegen das Coronavirus

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist das Thema Impfen gegen das Coronavirus diskutiert worden. „Nach allem, was wir gegenwärtig nach Millionen Impfungen in aller Welt wissen, sind die Risiken einer Corona-Schutzimpfung sehr gering und die Chancen für einen effektiven Infektionsschutz groß. Aber wir stehen erst am Anfang unseres Weges bis zum Aufbau eines hinreichenden Infektionsschutzes für die Bevölkerung von Mecklenburg-Vorpommern. Je mehr geimpft wird, umso mehr wächst auch das Interesse daran, sich impfen zu lassen – sowohl in der Bevölkerung als auch beim medizinischen Personal. Das sind meine Erfahrungen aus Vor-Ort-Besuchen in den Impfzentren Ludwigslust, Schwerin und Rostock oder im Südstadtklinikum der Hansestadt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag vor Ort.

Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes sind in Mecklenburg-Vorpommern 66.337 Impfdosen verabreicht worden (Anzahl Erst- und Zweitimpfungen) – davon haben 12.718 Personen eine Zweitimpfung erhalten. „Der Start der Corona-Impfungen in Mecklenburg-Vorpommern Ende Dezember ist gelungen. Die größte Impfaktion in der Geschichte unseres Landes läuft. Es hat sich dabei gezeigt, dass die logistische Herausforderung in der Zusammenarbeit von Bund, Land und Kommunen funktioniert. Entscheidend ist, dass dies auch weiter so anhält. Die Impfzentren und mobilen Teams sind in den Landkreisen etabliert. Hier greifen viele Räder ineinander und ich bin dafür dankbar, dass es Schritt für Schritt vorwärts geht. Der Corona-Impfstoff ist der Goldstaub der Gegenwart. Das darf perspektivisch nicht so bleiben. Ziel muss es sein, dass der Zugang für alle Impfwilligen möglichst schnell erfolgt. Wir brauchen weiter mehr Impfstoff. Der Bund setzt alles daran, damit dies auch weiter gelingt“, so Glawe.

Gesundheitsminister Glawe erläuterte, dass es wichtig sei, sich seine eigene Meinung zum Thema Impfen zu bilden. „Bei einem neuartigen Impfstoff mag es verständlicherweise Bedenken gegen eine Impfung geben. Diesen Bedenken kann mit sachlicher Aufklärung und auch der Erfahrung der immer zahlreicheren komplikationslos Geimpften begegnet werden. Gegen Falschinformationen hilft bessere Aufklärung über die Chancen und Risiken einer Impfung. Das galt schon bei der Impfung gegen Mumps und anderen Infektionskrankheiten und es gilt jetzt erneut“, so Glawe weiter.

Der Minister hat im Landtag dafür geworben, die kommunalen Impfangebote in den Impfzentren, bei den mobilen Impfteams und anderen Einrichtungen wahrzunehmen. „Ziel ist es, weiter baldmöglich eine ´Herdenimmunität´ aufzubauen und das SARS-CoV-2-Virus in all seinen Mutationsformen nachhaltig zu bekämpfen“, so Glawe weiter. Mecklenburg-Vorpommern folgt in der Impfpriorisierung den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). „Voraussichtlich im Sommer wird für alle Impfwilligen genügend Impfstoff für eine Impfung gegen Covid19 zur Verfügung stehen. Diesen Weg möchten wir weiter beschreiten. Mit jedem Geimpften besteht die Chance, dass die Pandemie baldmöglich eingedämmt wird und unsere Krankenhäuser weiter entlastet werden. Die Corona-Schutzimpfung ist die Chance, die wir haben, das Virus nachhaltig zu bekämpfen und die sollten wir gemeinsam nutzen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Umspannwerk für Grünstrom

Santow – Energieminister Christian Pegel hat die Inbetriebnahme eines Umspannwerks für grünen Strom heute in Santow im Landkreis Nordwestmecklenburg als weiteren Baustein der Energiewende begrüßt. Damit gehe nach vier Monaten Bauzeit ein gemeinsames Projekt des Energieerzeugers Edis und der Firma Windprojekt ans Netz, das ausschließlich zur Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Quellen diene.

„Mecklenburg-Vorpommern erzeugt deutlich mehr Strom aus erneuerbaren Quellen, als es selbst verbraucht. Das heißt nicht, dass wir uns darauf ausruhen können. In Deutschland wird vor allem dort viel Energie verbraucht, wo die Bedingungen für grünen Strom längst nicht so gut sind wie bei uns im Norden. Mit dem Netzausbau wollen wir sicherstellen, dass er auch dorthin gelangt“, sagte Christian Pegel und führte weiter aus: „Umspannwerke als Knotenpunkte der Energienetze gewinnen für die dezentrale Energieerzeugung und die Verteilung an Bedeutung. Sie sind ein wichtiger Baustein beim kompletten Umstieg auf erneuerbare Energien bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit.“

Das Umspannwerk Santow wird der Netzeinspeisepunkt für zunächst zwei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N149/5.X sein. Dieser Prototyp ist die Weiterentwicklung seines Vorgängers mit einer Erhöhung der Nennleistung von 4,5 auf 5,7 Megawatt. Zudem sollen diese Windenergieanlagen durch technische Innovationen leiser als ihre Vorgänger sein.

Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse

Ländervereinbarung bringt mehr Transparenz ins Bildungssystem

Schwerin – Die Zusammenarbeit der Bundesländer in Bildungsfragen ist auf eine neue Grundlage gestellt. Mit der Unterzeichnung einer Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen durch die Landesregierung wird es eine engere Kooperation zwischen den Bundesländern geben. Die Vereinbarung löst das so genannte Hamburger Abkommen aus dem Jahr 1964 ab.

Bildungsministerin Bettina Martin bezeichnete die Ländervereinbarung als einen wichtigen Schritt hin zu einer größeren Einheitlichkeit bei den Bildungsabschlüssen. „Schulabschlüsse werden über Ländergrenzen hinaus transparenter, die Qualität von Bildung deutlich erhöht und auch das Abitur wird besser vergleichbar zwischen den Bundesländern sein“, so Martin. „Für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte wird die Ländervereinbarung erhebliche Vereinfachungen bringen.“

Gleichzeitig setzen die Länder eine „Ständige Wissenschaftliche Kommission“ ein. Aufgabe dieser Kommission ist die Beratung der Länder in Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens und des Umgangs mit seinen Herausforderungen, insbesondere bei der Sicherung und Entwicklung der Qualität, bei der Verbesserung der Vergleichbarkeit des Bildungswesens sowie bei der Entwicklung mittel- und längerfristiger Strategien zu für die Länder in ihrer Gesamtheit relevanten Bildungsthemen. Die Zusammensetzung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission soll die unterschiedlichen Bildungsbereiche annähernd widerspiegeln.

In der Ländervereinbarung sind exemplarisch folgende Punkte hervorzuheben:

  • Beim Abituraufgabenpool verständigen sich die Länder darauf, dass die Poolaufgaben und Entnahmemodalitäten so gestaltet werden, dass die Verwendbarkeit der Aufgaben für jedes Land sichergestellt wird und dass spätestens zur Abiturprüfung 2023 (Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch) bzw. zur Abiturprüfung 2025 (Biologie, Chemie, Physik) jeweils fachspezifisch verbindliche Regeln zur quantitativen Entnahme aus dem gemeinsamen Aufgabenpool gelten. Dabei ist eine Entnahme von mindestens 50 Prozent zu erreichen. Darüber hinaus soll der Aufgabenpool so weiterentwickelt werden, dass auch eine Entnahme von 100 Prozent der Aufgaben möglich ist.
  • Die Länder gleichen ihre Rahmenvorgaben für die Gestaltung der Gymnasialen Oberstufe weiter an. Sie legen bis zum Jahr 2023 eine genaue Anzahl verpflichtend zu belegender und in die Gesamtqualifikation einzubringender Fächer einschließlich ihrer Gewichtung fest. Sie verständigen sich darüber hinaus auf eine einheitliche Anzahl zu wählender Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau. Des Weiteren verständigen sich die Länder auf einheitliche Regelungen zur Leistungsermittlung in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase.
  • Die Kultusministerkonferenz überarbeitet im Lichte der Ergebnisse der einschlägigen Schulleistungsvergleiche die „Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule“ bis zum Jahr 2022. Dabei verständigt sie sich auch auf einen Gesamtstundenrahmen und einen Mindeststundenumfang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie die Vermittlung einer verbundenen Handschrift, der ein normiertes, schreibmotorisches Konzept zugrunde liegt, und einen einheitlichen Rechtschreibrahmen.
  • Die Länder verfolgen die in der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und dem DigitalPakt Schule vereinbarten Ziele konsequent weiter: Curriculare Verankerung der fachdidaktischen Kompetenzen zur Nutzung digitaler Medien in der Lehramtsausbildung, Digitale Lehr- und Lernmittel für alle Fächer und Klassenstufen bis 2025, Verbindliche technische Schnittstellen zwischen den Medienportalen der Länder und Schulträger und den Plattformen von Anbietern von Bildungsmedien.
  • Die Kultusministerkonferenz überarbeitet die „Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I“ bis zum Jahr 2022 grundlegend und trifft dabei insbesondere verbindliche Festlegungen zur klaren Strukturierung bzw. Gliederung des Sekundarbereichs I nach Bildungsgängen: Verständigung auf Kategorien und einheitliche Benennung der Abschlüsse (Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss), Überprüfung der Möglichkeit einheitlicher Namensgebung für die Schularten (hinter derselben Bezeichnung soll auch die gleiche Schulart und der gleiche Schulabschluss stecken).
  • Zur Stärkung der beruflichen Schulen in einer sich rasant wandelnden Wirtschafts- und Arbeitswelt regen die Länder einen gemeinsamen „Pakt für berufliche Schulen“ an, der die Arbeit der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ des Deutschen Bundestages aufgreift, um damit den notwendigen Modernisierungsrahmen für die berufliche Bildung zu schaffen.
  • Die Länder setzen ihre Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Lehrerbildung gemeinsam fort. Die Länder verständigen sich überdies darauf, bis zum Jahr 2022 ein Qualifikationsprofil für Schulleitungen als Grundlage für entsprechende Fortbildungsprogramme zu erarbeiten. Die Länder verpflichten sich, ihre Vereinbarung aus dem Jahr 2013 zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften bei dem Zugang zum Vorbereitungsdienst und in den Schuldienst konsequent umzusetzen.

Kauf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges

Zirchow – Das Innenministerium unterstützt die Gemeinde Zirchow beim Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wassertank (TSF-W), das einen bereits ausgesonderten Robur LO (Löschgruppenfahrzeug LF 8) ersetzen wird. Dafür wurde der Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald ein Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 36.000 Euro übersandt.

Die Neuanschaffung soll rund 120.000 EUR kosten, neben dem Land beteiligt sich auch der Landkreis mit rund 18.000 Euro an der Finanzierung.

Die Zirchower Wehr ist mit derzeit 24 aktiven Kameradinnen und Kameraden gut aufgestellt. Zu den Einsatzgebieten gehören ein Behindertenzentrum, eine Ferienhausanlage am Haff und der Flughafen Heringsdorf. In Teilen des Gemeindegebiets werden die Vorgaben zur Löschwasserbereitstellung nicht erreicht. Auch aus diesem Grund ist ein Tanklöschfahrzeug mit einem großen Wassertank unbedingt notwendig.

„Die Freiwilligen Feuerwehren sind und bleiben das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes im Land. Deshalb ist es wichtig, die Gemeinden bei der Beschaffung moderner Fahrzeuge und Gerätschaften finanziell zu unterstützen“, so Innenminister Torsten Renz.