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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Flächenzuwachs bei Förderanträgen

Schwerin – Bedingt durch die zeitliche Verschiebung der neuen GAP- Reform hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus entschieden, dass zum 01.01.2021 in fast allen bisher angebotenen Förderprogrammen der sogenannten 2. Säule neue Förderanträge gestellt werden konnten. Somit ist für viele Landwirte eine nahtlose Weiterführung der zum 31.12.2020 ausgelaufenen Verpflichtungen möglich. Auch Antragsteller, die bisher keine Förderung beantragt hatten, konnten Anträge stellen.

Verbunden mit dieser Förderung ist die Einhaltung besonderer Auflagen zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt bzw. der Erhöhung der Biodiversität.

„Die weiterhin hohe Akzeptanz der angebotenen Maßnahmen bei den Landwirten freut mich sehr“, so der Minister. „Gegenwärtig werden in der 2. Säule ca. 520.000 ha gefördert was gegenüber 2020 ein Plus von 132.000 ha bedeutet.“

So konnte bei der Förderung der vielfältigen Kulturen im Ackerbau ein Zuwachs von fast 105.000 ha verzeichnet werden. Die Verpflichtungsfläche in diesem Programm beträgt aktuell ca. 248.000 ha.

„Auch bei den Blühflächen für Bienen konnte ein Flächenzuwachs von über 4000 ha gegenüber 2020 verzeichnet werden. Beim Ökolandbau mit seiner besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise ist ein stetiger Zuwachs zu verzeichnen“, so Minister Dr. Backhaus. „Hier gab es einen Zuwachs von über 6.600 ha gegenüber 2020. Damit werden im Ökolandbau aktuell ca. 164.000 ha bezuschusst. Weitere ökologisch bewirtschaftete Flächen sind u.a. in den Förderprogrammen Blühflächen für Bienen und naturschutzgerechte Grünlandnutzung gebunden“, so Backhaus weiter.

Von der in MV im Rahmen der Agrarförderungen insgesamt beantragten landwirtschaftlichen Fläche von 1,35 Mio. ha würden im Rahmen der 2. Säule mittlerweile ca. 30 % gefördert, betont Minister Dr. Backhaus.

Mittel für Ganztagsförderung

Martin: Grundschulen mit Ganztagsangeboten können zusätzliche Investitionsmittel erhalten

Schwerin – Schulen, die eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder anbieten oder ihren Schülerinnen und Schüler ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot in enger Kooperation mit einem Hort unterbreiten, können weiterhin finanzielle Hilfen für Investitionen beantragen. Im Rahmen des Konjunkturpakets 2020 des Bundes stehen den Schulen mit Primarbereich in Mecklenburg-Vorpommern dafür 5,4 Mio. Euro zur Verfügung. Von dem Programm können jetzt noch öffentliche Schulen profitieren. Nach einer ersten Antragsrunde stehen noch Mittel für geeignete Vorhaben bereit.

Das Ziel des Programms ist der qualitative Ausbau bestehender ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Finanziell unterstützt werden können Maßnahmen, die der qualitativen Verbesserung dieser Angebote dienen. Insbesondere schnell umzusetzende Maßnahmen wie Investitionen in die Ausstattung, in Spiel- und Sportgeräte für den Außenbereich, in Hygienemaßnahmen, aber auch Planungsleistungen, kleinteilige Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen werden gefördert.

Schulträger von öffentlichen Schulen können ihre Anträge noch bis Montag, 22. März 2021, beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) stellen.

„Ganztägige Förderung und Betreuung und ganztägiges Lernen sind ein entscheidender Baustein des Bildungserfolgs“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schülerinnen und Schüler brauchen ein gutes und modernes Umfeld. Wir bieten in Mecklenburg-Vorpommern schon beinahe flächendeckend Ganztagsangebote an. Mithilfe der zusätzlichen Mittel fördern wir nun weitere Verbesserungen beim Ganztagsangebot in unseren Schulen.“

Das Infrastrukturprogramm „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ setzt sich aus rund 4,4 Millionen Euro Bundesmitteln und einer Million Euro Landesmitteln zusammen.

Schulträger müssen in ihren Anträgen aufzeigen, dass die Maßnahme, die gefördert werden soll, noch nicht oder nach dem 17. Juni 2020 begonnen wurde, aber noch nicht abgeschlossen ist. Das Fördervorhaben muss bis zum 30. Juni 2021 begonnen worden sein und die Fördermittel müssen bis zum 31. Dezember 2021 verausgabt worden sein. Anträge können gestellt werden, wenn die Fördersumme 3.000 Euro oder mehr beträgt.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister wies jetzt darauf hin, dass nach einem Bericht des Bundesjustizministeriums geprüft wird, ob die Antragstellung einer psychosozialen Prozessbegleitung künftig einfacher werden kann.

„Der Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ist ein Meilenstein, der von Mecklenburg-Vorpommern angestoßen wurde. Mit dem jetzt veröffentlichten Bericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur psychosozialen Prozessbegleitung steht auch fest, dass sich M-V erfolgreich dafür eingesetzt hat, das Hilfsangebot weiter zu stärken. Ich hatte von der Justizministerkonferenz Unterstützung erhalten bei der Forderung, dass Kindern als Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten künftig einfacher geholfen werden kann. Das Bundesministerium setzt gerade den entsprechenden Prüfauftrag um mit dem Ziel, den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu erleichtern.

Eine Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen, sollte künftig möglich sein. Darüber hinaus wird geprüft, ob unter bestimmten Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Es geht darum, die schweren durchlebten juristisch aufzuarbeitenden Fälle psychosozial zu begleiten. Dafür stehen die Fallpauschalen bereit. Die bedarfsgerechte Vergütung unterliegt zudem einer ständigen Prüfung“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

„Ich freue mich zudem über die Feststellung im Bericht des Bundes, dass Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte positive Erfahrungen mit der psychosozialen Prozessbegleitung gemacht haben und sie im Verfahren als hilfreich bewerten. Das zeigt, wie gut auch die Arbeit der Prozessbegleitungen hier im Land sind“, so die Ministerin. Nächsten Mittwoch wird sie im Rechtsausschuss des Landtages einen Evaluationsbericht zur psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern vorstellen.

Landesstrategie „Digitale Schule MV“

Schwerin – Mit einem zusätzlichen Finanzvolumen von rund 80 Millionen Euro wird die Digitalisierung an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden Jahren weiter vorangetrieben. Diese zusätzlichen Mittel ermöglichen die Umsetzung der umfassenden Strategie „Digitale Schule MV“. Sie hat zum Ziel, flächendeckend an den Schulen des Landes gute Voraussetzung für das digitale Lehren und Lernen zu schaffen. Dafür ziehen in Mecklenburg-Vorpommern alle Beteiligten an einem Strang.

Gemeinsam wollen Landesregierung und Schulträger der digitalen Entwicklung an den Schulen nicht nur einen Schub verleihen, sondern sie auf eine dauerhaft tragfähige Grundlage stellen. Dafür haben das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern und der eGovernment Zweckverband M-V eine Vereinbarung geschlossen, in der die Aufgaben der einzelnen Partner und gemeinsame Ziele definiert werden. Einig sind sich alle Partner darin, dass die digitale Ausstattung der öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr einen großen Schritt vorangekommen ist, aber weiter ausgebaut werden muss.

„Dass die Digitalisierung unserer Schulen für gute Bildung immer wichtiger wird, ist gerade in den vergangenen Monaten mehr als deutlich geworden. Die Schulträger und das Land haben bereits viel in die Digitalisierung der Schulen investiert und sie vorangetrieben. Die Folgen der Pandemie haben diesen Prozess enorm beschleunigt. Aber die Corona-Krise hat auch deutlich gemacht, dass es noch nicht überall perfekt läuft mit dem digitalen Lehren und Lernen. Es sind insgesamt nicht nur schnellere, sondern vor allem auch noch grundlegendere Anstrengungen erforderlich, um für die etwa 180.000 Schülerinnen und Schüler möglichst gute Bildungs- und damit auch Lebenschancen zu ermöglichen. Deshalb haben sich die Partner im Land verabredet, die Strategie „Digitale Schule MV“ mit vereinten Kräften gemeinsam, koordiniert und zügig umzusetzen“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Mit unserer Digitalisierungsstrategie für die Schulen in MV und einer zusätzlichen Investition des Landes in Höhe von 80 Millionen Euro sorgen wir für den notwendigen Innovationsschub. Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bildungsministerium, dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag schaffen wir nun auch die besten Voraussetzungen dafür, dass es uns gemeinsam gelingt, überall in MV die Schulen zu digitalisieren und das digitale Lehren und Lernen in MV weiter voranzutreiben“, sagte Martin.

„Wir freuen uns, dass es uns in den zurückliegenden Jahren und insbesondere Monaten gelungen ist, einen gemeinsamen Weg zur Umsetzung der Digitalisierung unserer Schulen zu finden. Wir haben uns dieser Aufgabe gerne gestellt und werden sie auch künftig mit unseren Möglichkeiten vorantreiben“, sagte Thomas Beyer, Vorsitzender des Städte- und Gemeindetags. „Mit der Digitalisierung unserer Schulen sind wir als Schulträger vor große – auch finanzielle – Herausforderungen gestellt. Die Infrastruktur in den Schulen muss ertüchtigt, häufig neu geschaffen werden. Umso wichtiger ist es, dass nunmehr alle Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst sind und dabei darauf achten werden, sich gegenseitig nicht zu überfordern.“

„Für die Landkreise als Schulträger gehören die digitale Ausstattung und der Support der schulischen digitalen Infrastruktur zum Kerngeschäft. Weiterhin versorgen wir als Verantwortliche für die Kreismedienzentren unsere Schulen und den kreisangehörigen Raum mit physischen wie digitalen Lehr- und Lernmedien“, ergänzt der Geschäftsführer des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Köpp. Er führt weiter aus: „Dies kann von der Lizenz zur digitalen Mediathek bis hin zum Robotik-Lernspiel für die Grundschule oder einer Mathematik-Lernsoftware eine große Bandbreite an Werkzeugen umfassen, die wir den Lehrkräften für ihre Unterrichtsgestaltung zur Verfügung stellen.“

„In den letzten Jahren sind die Anforderungen an Schul-IT sprunghaft angestiegen. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die inhaltliche Unterrichtsgestaltung zunehmend digitalisiert wird. Damit verschwimmen auch die Grenzen zwischen `sächlicher Ausstattung´ als kommunaler Aufgabe und `inhaltlicher Unterrichtsgestaltung´ als Landesaufgabe. Diese Schnittfelder erfordern eine verstärkte Abstimmung von Land und kommunaler Ebene, die wir mit der geschlossenen Vereinbarung festhalten. Ein gemeinsames Vorgehen zwischen allen kommunalen Partnern und der Landesseite ist ein guter Weg, die finanzielle und organisatorische Langzeitaufgabe der Schuldigitalisierung anzugehen. Der DigitalPakt Schule sorgt hierbei für den notwendigen Entwicklungsschub. Die Zusammenarbeitsvereinbarung verspricht neben dem technologischen Fortschritt ganz konkret einen Mehrwert durch aufeinander abgestimmte technische Lösungen, Synergieeffekte bei Beschaffungen und Verwaltungsvereinfachungen.

Der Abschluss der Vereinbarung ist insofern nur ein Anfang. Die Erfahrungen mit Distanzunterricht in der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass der größte Teil des Weges noch vor uns liegt. Dies beginnt bei dem Zugang der Schulen zu schnellem Internet und funktionstüchtiger, praktikabler Hard- und Software und endet bei Entwicklung von Routinen der digitalen Zusammenarbeit zwischen Lehrer/innen und ihren Schüler/innen. Diesen Aufgaben müssen wir künftig mehr Aufmerksamkeit schenken. Die digitalen Lernmittel sollten dabei aus unserer Sicht die Lehrer/innen unterstützen, aber keinesfalls ersetzen. Die Interaktion der Schüler/innen untereinander sowie mit den Lehrer/innen ist nach wie vor das Beste für die Bildung unserer Kinder“, so der Geschäftsführer des Landkreistages, Matthias Köpp.

Vereinbarung & Digitalisierungsstrategie

Die genauen Zuständigkeiten und die Aufgaben der einzelnen Partner sind in der Zusammenarbeitsvereinbarung für die Schuldigitalisierung festgeschrieben. Die Broschüre „Digitale Schule MV – Landesstrategie“ zeigt die einzelnen Projekte und Vorhaben im Detail auf.

Schwerpunkte der Strategie „Digitale Schule MV“

Die Digitalisierungsstrategie MV wird von drei Säulen getragen:

  1. IT-Infrastruktur:
    Die Grundlage für das digitale Lehren und Lernen ist eine gute technische Ausstattung. Hierzu gehört der landesweite Breitband-Ausbau, aber auch die Bereitstellung von Hard- und Software.
  2. Unterricht:
    Gute digitale Unterrichtsmaterialien sind ebenso notwendig wie die Vermittlung digitaler Kompetenzen, damit sich Kinder sicher in der digitalen Welt bewegen können.
  1. Qualifizierung:
    Die Lehrerinnen und Lehrer halten den Schlüssel zu einer guten digitalen Bildung in ihren Händen. Sie brauchen gute Aus- und Fortbildung.

Lernmanagement- und Videokonferenzsystem

Allen öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist seit Mai2020 Lernmanagementsystem „itslearning“ zugänglich. Das Land hat die 2019 begonnene Beschaffung mit Ausbruch der Corona-Pandemie stark beschleunigt. 363 Schulen sind bereits beteiligt und können heute mit „itslearning“ arbeiten. Das sind 72 Prozent der öffentlichen Schulen. Im Rahmen des landesweiten Lernmanagementsystems wird das Land außerdem ein landesweites Videokonferenzsystem einführen, das den öffentlichen Schulträgern kostenlos angeboten und datenschutzgerecht betrieben werden kann. Es wird in das Lernmanagementsystem integriert und voraussichtlich in der zweiten März-Woche in Betrieb gehen.

80 Millionen Euro zusätzlich für die Digitalisierung im Schulbereich

Im Nachtragshaushalt 2020/21 sind zusätzlich 80 Millionen Euro für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Landes eingeplant. Die wichtigsten Investitionen sind u.a.:

  1. Das Fortbildungsangebot für Lehrerinnen und Lehrer wird erheblich ausgeweitet. Eine Fortbildungsdatenbank wird geschaffen.
  2. Es wird eine Schule neuer Art aufgebaut: die digitale Landesschule. In einem ersten Schritt werden von Lehrkräften digitale Unterrichtseinheiten produziert und landesweit zur Verfügung gestellt. In der zweiten Ausbaustufe werden für alle Schulformen im Land Live-Unterrichtseinheiten angeboten.
  3. Digitaler Unterrichtscontent wird grundsätzlich gemeinsam mit den Schulträgern gekauft. In einem digitalen Medienzentrum können eigene digitale Unterrichtsmaterialien entwickelt werden.
  4. Investitionskostenzuschüsse für technische Ausstattungen werden möglich, um auch über den DigitalPakt hinaus handlungsfähig zu sein.

Finanzierung über DigitalPakt Schule

Neben den erheblichen Mitteln, die das Land investiert, stehen über den DigitalPakt Schule für die digitale Ausstattung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bis 2024 insgesamt knapp 110 Millionen Euro zur Verfügung (Bund: 99,2 Mio. Euro, Land: 9,92 Mio. Euro). Die Förderung ist über einen Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen und erfolgt nach einem Roll-Out-Plan, den Land und kommunale Schulträger aufgestellt haben. Für jede Schule in MV ist darin festgelegt, wann sie von den Mitteln profitiert.

Wegen der Corona-Pandemie haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass bis 31. Dezember 2021 die Medienbildungskonzepte der Schulen und die Medienentwicklungspläne der Schulträger nicht bei Antragsstellung vorliegen müssen, sondern erst im Laufe des Förderverfahrens eingereicht werden können. Schulen können damit schneller eine Förderung erhalten, wenn sie dies wünschen.

Zusatzprogramme des DigitalPakts Schule

Neben dem DigitalPakt haben Bund und Länder im Pandemie-Jahr 2020 drei Zusatzprogramme auf den Weg gebracht. Mit dem Sofortprogramm für mobile Endgeräte sollen bedürftige Schülerinnen und Schüler leihweise Laptops oder Tablets erhalten, wenn sie zu Hause keinen Zugang zu einem Computer haben. Insgesamt können in MV ca. 27.000 Geräte angeschafft werden. Zu den weiteren Zusatzprogrammen zählt das IT-Administratorenprogramm. Bund und Länder finanzieren IT-Fachkräfte, die sich an den Schulen vor Ort um die Technik kümmern und bei technischen Herausforderungen schnell reagieren können. Außerdem finanzieren Bund und Länder zusätzliche schulgebundene mobile Endgeräte, die von den Lehrkräften genutzt werden können. In Mecklenburg-Vorpommern stehen über dieses Programm 11 Millionen Euro bereit. Mithilfe eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann die Beschaffung der Geräte erfolgen.

Aufgaben des Landes im Rahmen der Digitalisierungsstrategie

Zu den Aufgaben des Landes gehören unter anderem, die Vorgaben aus der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ in den Rahmenplänen der Unterrichtsfächer und in die Lehreraus- und -fortbildung zu integrieren. Außerdem hat das Land ein medienpädagogisches Unterstützersystem geschaffen und stellt die pädagogische Qualifizierung der Lehrkräfte sicher. Die Schulen erstellen Medienbildungskonzepte, in denen der Weg zum Erwerb digitaler Kompetenzen festgeschrieben wird. Die Medienbildungskonzepte sind Teil des Schulprogramms und sollen regelmäßig fortgeschrieben werden.

Aufgaben der Schulträger im Rahmen der Digitalisierungsstrategie

Zu den Aufgaben der kommunalen Seite gehört die Ausstattung der Schulen mit einer digitalen Lernumgebung und der technischen Infrastruktur. Die kommunalen Schulträger gewährleisten zudem die Einsatzfähigkeit der Schul-IT, deren Bestand und technischen Support sowie die Ausstattung der Schulen mit digitalen Lehr- und Lernmaterialien. Schulträger erstellen Medienentwicklungspläne. Die Schulen müssen sich hingegen mit ihren Schulträgern einigen, wie die pädagogischen Ziele der Schule mit den finanziellen Möglichkeiten des Schulträgers in Übereinstimmung gebracht werden können. Die kommunale Seite ist zudem für die sicherheitskonforme Einrichtung der Hardware zuständig und richtet unter anderem ein vom Unterricht getrenntes und kennwortgestütztes Standard-Büronetz ein.

Gemeinsame Aufgaben

Die kommunale Seite baut in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein umfangreiches Schuldienstmanagementsystem (SDM) für alle Schulen auf. Alle digitalen Schuldienste, unabhängig von der Ebene, auf der diese bereitgestellt werden, sollen über ein übergreifendes-webbasiertes Schulportal den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften orts- und endgeräteunabhängig zur Verfügung stehen. Das SDM erhält eine Verbindung zum Schulmanagementsystem (ISY M-V), das die Schulverwaltung, die Unterrichtsorganisation, Personalverwaltung und -planung ermöglicht, eine Lehrerstellenbörse enthält und den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren soll, weil Daten nur einmal eingepflegt werden müssen. Gleichzeitig sollen sich die Qualität und die Verfügbarkeit von Daten spürbar verbessern. Durch die gemeinsame Struktur sind zudem wesentliche Fragen des Datenschutzes im Sinne eines sicheren und datenschutzgerechten Betriebes schon durch die Architektur des Betriebes gesichert.

Bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragen für die Schulen kooperiert das Land mit dem Zweckverband Elektronische Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV). Der Verband hat mit den dafür durch das Land bereitgestellten Landesmitteln von rund einer Million Euro einen Pool von insgesamt neun gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten eingerichtet, die auch für die öffentlichen Schulen zuständig sind. Zu den weiteren gemeinsamen Aufgaben gehören die Umsetzung des DigitalPakts Schule, der Aufbau eines Schulmanagementsystems und einen Mindestbestand an digitalen Unterrichtsmedien zu beschaffen.

Schulorganisation nach den Winterferien

Bei verlässlicher Inzidenz unter 50 wechseln Klassen 1-6 wieder in Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schwerin – Bald gehen die Winterferien zu Ende. Am 22. Februar startet in Mecklenburg-Vorpommern die Schule wieder. Die Voraussetzungen haben sich geändert – Mit einem Stufenplan ermöglicht die Landesregierung die schrittweise Wiederöffnung der Schulen für den Präsenzunterricht. Diesen Stufenplan hat die Landesregierung in der vergangenen Woche mit den Schulträgern und den anderen Partnern des MV-Gipfels abgestimmt und beschlossen. Er orientiert sich an den 7-Tage-Inzidenzwerten.

Der neue Stufenplan greift ab Mittwoch, dem 24. Februar 2021. Montag und Dienstag der kommenden Woche sind Übergangstage. Die Präsenzpflicht ist überall noch aufgehoben bzw. in Vorpommern Greifswald gilt in den Klassen 1-6 Notbetreuung.

„Mit diesem Stufenplan schaffen wir eine Perspektive für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. Damit zeigen wir den Weg auf, wie die Schulen in MV schrittweise wieder öffnen. Ich freue mich sehr, dass wir ab nächstem Mittwoch für die Grundschüler und die Klassen 5 und 6  dort im Land wieder täglichen Regelbetrieb anbieten können, wo die 7-Tages-Inzidenz seit 10 Tagen verlässlich unter 50 liegt. Gerade für die Kleinsten ist das Lernen im persönlichen Austausch mit den Lehrkräften in der Schule unerlässlich. Lesen, Schreiben und Rechnen lernen die Kinder nicht wirklich gut allein in Distanz am Computer“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Wie der Unterricht wo nach den Winterferien geregelt wird, und welche Klassenstufen wieder in Präsenz in der Schule unterrichtet werden können, orientiert sich am Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt. Seit dem Stichtag 13. Februar 2021 lagen der Landkreis Vorpommern-Rügen, die Hansestadt Rostock und der Landkreis Rostock mit ihren 7-Tages-Inzidenzen verlässlich unter 50.

In diesen Regionen werden am kommenden Mittwoch, dem 24. Februar 2021 voraussichtlich die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassen 5 und 6 der Regionalen Schulen wieder in den täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen starten können. Es herrscht wieder die Präsenzpflicht. Kinder mit Vorerkrankungen oder die in einem Haushalt mit besonders gefährdeten, vorerkrankten Personen leben, können sich auch weiterhin von der Präsenzpflicht befreien lassen.

Folgend die wichtigsten Informationen zur Schulorganisation nach den Winterferien auf einen Blick:

7-Tages-Inzidenz seit mindestens 10 Tagen unter 50:

  • Präsenzunterricht in der Grundschule
  • Präsenzunterricht in den Klassenstufen 5 und 6
  • Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen
  • in den Abschlussklassen der beruflichen Schulen
  • Für die Klassenstufen der weiterführenden Schulen ab der Klassenstufe 7 startet der Unterricht in Präsenz unter Einhaltung des Mindestabstandes am 8. März. In der Regel sind dafür die Lerngruppen zu teilen (Wechselunterricht). Sind die Lerngruppen ohnehin klein oder der genutzte Raum sehr groß (z. B. Aula, Sporthalle), kann ausnahmsweise auf die Teilung verzichtet werden. Ziel dieser Reglung ist es, den Mindestabstand als Hygienemaßnahme einhalten zu können. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.
  • In den beruflichen Schulen gelten für die Klassen, die keine Abschlussprüfung in diesem Jahr haben, die gleichen Regelungen.

Es gilt an allen o.g. Schulen die Präsenzpflicht

7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 150:

Hier gelten die folgenden Regelungen wie vor den Winterferien:

  • Grundschule: Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die zuhause betreut werden, erhalten Aufgabenpakete.
  • Klassen 5 und 6: Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die von zuhause lernen, erhalten Aufgabenpakete.
  • Ab der Klassenstufe 7: In der Regel Distanzunterricht. Die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde kann abweichend von dieser Regel ab dem 8. März 2021 Wechselunterricht zulassen, sofern das örtliche Infektionsgeschehen klar abgrenzbar und die Erteilung von Präsenzunterricht aus epidemiologischer Sicht vertretbar ist.
  • Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen: Es findet zur Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht statt. Die Präsenzpflicht ist aber aufgehoben.
  • Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen erhalten Distanzunterricht.

Diese Regelungen werden ab dem 22. Februar 2021 voraussichtlich für die Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte sowie für in der kreisfreien Stadt Schwerin gelten.

7-Tages-Inzidenz seit 2 Tagen über 150:

  • Grundschule: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
  • Klassen 5 und 6: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
  • Ab der Klassenstufe 7: Distanzunterricht
  • Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
  • Abschlussklassen der beruflichen Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
  • Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen:

Diese Regelung wird voraussichtlich ab dem 22. Februar 2021 in den Schulen des Landkreises Vorpommern-Greifswald Anwendung finden. Für einen Wechsel ist zunächst eine 7-Tages-Inzidenz unter 150 über mindestens 10 Tage erforderlich.

ACHTUNG ELTERN:

Schülerinnen und Schüler, die nach den Winterferien wieder den Präsenzunterricht an den Schulen besuchen, müssen wie bereits nach den Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien wieder ein von den Eltern ausgefülltes Formular vorlegen, in dem sie versichern, dass der Schüler oder die Schülerin sich in den vergangenen 10 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Außerdem ist zu erklären, dass der Schüler oder die Schülerin keine Symptome aufweist, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hinweisen könnten. Das Formular und weitere Informationen dazu sind über die Schulen zu beziehen oder im Internet unter https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1632858 herunterzuladen.

Weitere Informationen, zum Beispiel zu den Förderschulen, sind auf https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1632856 zu finden.

Impfungen mit AstraZeneca weiter ausgesetzt

Schwerin – Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca bleiben in Abstimmung mit den Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorsorglich ausgesetzt.

„Aufklärung und Ursachenforschung werden durch die Beteiligten vorangetrieben. Wir brauchen Klarheit. Fest steht: Bis zur Wiederaufnahme der Impfungen muss die Lieferkette nachvollzogen und mögliche Fehlerquellen ausgeschlossen werden. Hier laufen Auswertungen mit der Arzneimittelüberwachungsstelle sowie dem Transporteur und den Impfzentren in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten weiter. Erste Erkenntnisse liegen vor“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Anlass ist, dass bei der Auslieferung des AstraZeneca-Impfstoffes an die Impfzentren Temperaturabweichungen durch die Belieferten festgestellt worden waren.

Neben der Auslieferung von 8.400 Dosen vom 15. Februar wird auch die Auslieferung der 6.000 Dosen vom 11. Februar untersucht. Es gibt Hinweise darauf, dass Probleme des Großhändlers beim Transport aufgetreten sind. Anhand der bisherigen Erkenntnisse sind die Temperaturdaten des Impfstoffes beim Transport zu den Impfzentren beziehungsweise in die Krankenhäuser unter 0 Grad Celsius abgefallen. Das ergeben die Auswertungen der Protokolle sogenannter Temperaturlogger. Diese überwachen die Temperatur beim Transport in den Transportbehältern.

„Der vorgeschriebene Temperaturbereich des Impfstoff-Herstellers liegt zwischen +2 bis +8 Grad Celsius. Die Arzneimittelüberwachungsstelle ist involviert und prüft mögliche Auffälligkeiten“, so Glawe weiter. „Der nicht verimpfte Impfstoff bleibt in Quarantänelagerung bis zum Abschluss der Prüfungen. Dann wird entschieden, wie mit den Dosen weiter verfahren wird.“

Nach den vorliegenden Informationen der Krankenhäuser und Impfzentren sind circa 2.200 Personen mit dem Impfstoff AstraZeneca geimpft worden. Gesundheitsminister Harry Glawe appellierte: „Wer sich unwohl fühlt, sollte vorsorglich den nächsten Arzt aufsuchen“, betonte der Gesundheitsminister.

Minister Glawe machte abschließend deutlich, dass das Land weiter an dem Impfstoff AstraZeneca festhält. „Nach unseren bisherigen Erkenntnissen hat die vorsorgliche Unterbrechung der Impfungen mit AstraZeneca nichts mit der generellen Qualität des Impfstoffes zu tun. Deshalb werden wir sobald wie möglich die Impfungen fortsetzen. Dabei sind die aktuellen Entwicklungen zu möglichen Impfreaktionen im Auge zu behalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Begegnungen mit Wölfen

Schwerin – Seit dem Jahreswechsel häufen sich Meldungen zu Sichtungen von Wölfen. Ursache dafür ist, dass aktuell eine Umstrukturierung in den bestehenden Wolfsrudeln erfolgt. Die einjährigen Wölfe unternehmen immer weitere Ausflüge abseits des elterlichen Kernterritoriums bis hin zur vollständigen Abwanderung auf der Suche nach neuen eigenen Territorien zur dauerhaften Ansiedelung. In dieser Phase kommt es insbesondere zu vermehrten Sichtungen.

Hierbei sind unbedingt verschiedene Arten von Begegnungen mit Wölfen zu unterscheiden. Zum einen zufällige Sichtungen in der freien Landschaft wie etwa beim Spaziergang. Solche Sichtungen sind nach wie vor eher selten, da Wölfe den Menschen in der Regel zuerst bemerken und sich dann zurückziehen. Dennoch sind derartige Sichtungen, z.B. bei ungünstigen Windverhältnissen, nicht auszuschließen.

Werden Menschen durch Hunde begleitet, kann dies das Verhalten von Wölfen beeinflussen. Im Einzelfall können Hunde Auslöser für Nahbegegnungen zwischen Wolf und Mensch sein oder auch dafür, dass Wölfe sich über längere Zeit in Siedlungsbereichen oder deren Umfeld aufhalten. Grundsätzlich sollten Hunde beim Spaziergang in Regionen, in denen mit Wölfen zu rechnen ist, immer angeleint sein. Wenn auch selten, kann es vorkommen, dass sich Wölfe für den Hund interessieren, weil sie in ihm einen Artgenossen sehen.

Je nach Situation können Wölfe auf Hunde unterschiedlich reagieren: neutral (dies ist meist der Fall), positiv (der Hund wird als Paarungspartner oder Spielgefährte gesehen) oder negativ (Hund wird als Konkurrent wahrgenommen). Insgesamt ist es wichtig, dass Sie Ihren Hund nahe bei sich führen, um zu verhindern, dass Wolf und Hund direkt interagieren. Kommt der Wolf trotzdem näher, sollten Sie ihm durch lautes Rufen und In-die-Hände-Klatschen Ihre Präsenz deutlich machen. Wenn er sich Ihrer bewusst wird, ergreift der Wolf in der Regel die Flucht (Quelle: https://www.dbb-wolf.de/mehr/faq ).

Von den genannten Konstellationen zu unterscheiden sind Begegnungen, welche eine mögliche Gefahrenlage oder ein auffälliges Verhalten darstellen können und weiteren Klärungsbedarf erzeugen. Dazu zählen beispielsweise Konstellationen, in denen ein Wolf mehrfach die Annäherung von Menschen auf unter 30 Meter toleriert, sich aktiv nähert oder unprovoziert aggressiv auf Menschen reagiert oder Konstellationen, in denen ein Wolf über mehrere Tage hinweg in einem Abstand von weniger als 30 Metern entfernt von bewohnten Häusern gesehen wird. Solche Nahbegegnungen sind – soweit möglich – zu dokumentieren und den zuständigen Stellen zu melden.

Bei aggressivem Verhalten eines Wolfes gegenüber Menschen, welches eine unmittelbare Gefahr darstellt, ist umgehend die Polizei zu verständigen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen Wolf sehen, verhalten Sie sich bitte ruhig. Bleiben Sie stehen und halten Sie Abstand. Sprechen Sie das Tier ruhig an, falls es noch nicht auf Sie aufmerksam geworden ist. Bevor es (vermutlich rasch) verschwindet, versuchen Sie sich sein Aussehen gut einzuprägen und melden Sie die Sichtung. Es ist auch sinnvoll ein Foto zu machen – allerdings nur, wenn sie sich dabei dem Tier nicht weiter annähern, um ein besseres Bild zu bekommen oder es gar verfolgen.

Wenn Ihnen die Situation nicht geheuer ist, laufen Sie nicht davon, sondern gehen Sie langsam rückwärts und sprechen Sie dabei laut. Falls der Wolf nicht wegläuft oder sich Ihnen wider Erwarten annähert, halten Sie an, schreien Sie ihn an und klatschen in die Hände. Versuchen Sie ihn einzuschüchtern, indem Sie sich groß machen und eventuell etwas nach ihm werfen (Quelle: https://www.dbb-wolf.de/mehr/faq ).

Auf der Internetseite www.wolf-mv.de finden Sie Kontaktdaten zu Ansprechpartnern, bei denen Wolfssichtungen oder andere Hinweise im Zusammenhang mit Wölfen gemeldet werden können. Übergriffe auf Nutztiere sowie Hinweise zu verhaltensauffälligen Wölfen können unter der Schadenshotline gemeldet werden. Anderweitige Monitoringhinweise oder Wildtierrisse nimmt das Wolfsmonitoring entgegen. Diese Meldungen stellen einen wichtigen Baustein dar, um das Vorkommen und das Verhalten der Wölfe einschätzen und in geeigneter Weise reagieren zu können.

Im Jahr 2020 war im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Anstieg bei den durch Wölfe verursachten Rissvorfällen festzustellen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden insgesamt 90 potenzielle Rissvorfälle begutachtet, bei denen nach aktuellem Stand ein Wolf als Verursacher nachgewiesen oder nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden insgesamt 332 Nutztiere getötet und 107 verletzt. Überwiegend wurden Schafe gerissen, in einigen Fällen waren auch Damwild oder Kälber betroffen. Im Vergleich zum Jahr 2019 (42 Rissvorfälle, 150 getötete und 54 verletzte Nutztiere) ist das ein Anstieg um rund 120 %. Die Schwerpunkte lagen dabei in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald. Nicht von allen Rissvorfällen liegen die abschließenden Ergebnisse der Genetikuntersuchungen bereits vor.

Seit vergangenem Herbst gab es vermehrt Rissvorfälle in den Regionen rund um Neukloster sowie zwischen Greifswald und Stralsund. Hier werden die betroffenen Nutztierhalter intensiv beraten, um weiteren Rissen entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang wird besonders noch einmal auf die Wolfshotline unter der Nummer 0170-7658887 hingewiesen. Unter dieser Nummer können an 7 Tagen in der Woche Rissvorfälle gemeldet werden. Von hier wird die Begutachtung der Vorfälle durch geschulte Rissgutachter organisiert.

Seit November 2018 ist das ganze Land, mit Ausnahme von Rügen, Poel und weiterer Ostseeinseln, als „Wolfsgebiet“ definiert. Dies bedeutet, dass hier immer mit der Anwesenheit von Wölfen und mit Übergriffen auf Nutztiere gerechnet werden kann, welche allerdings nicht zwangsläufig in Verbindung mit den bestätigten Wolfsvorkommen (siehe PM Nr. 271/2020 vom 25.11.2020) zu sehen sind. Auch bisher unbekannte Individuen werden als Verursacher festgestellt, welche ggf. nur die Region durchwandern. Viele Nutztierhalter sind bereits sehr aufmerksam und sensibilisiert für das Thema Wolf. Dennoch sind alle angehalten, insbesondere die Halter von Schafen, den Schutz ihrer Nutztiere zu prüfen. Landesweit informieren Präventionsberater zu geeigneten Schutzmaßnahmen für Nutztiere und die Möglichkeiten der Förderung.

Insbesondere sobald sich in einer Region mehrere Rissvorfälle ereignen, werden Nutztierhalter intensiv beraten, um weiteren Rissen entgegenzuwirken. Empfohlen werden im Falle von Schaf- und Ziegenhaltungen insbesondere über den Grundschutz hinausgehende und allseitig geschlossene stromführende Zäune mit einer Höhe von bis zu 120 Zentimetern. Weiterhin ist es wichtig, dass der Abstand zum Boden sowie auch der Abstand zwischen Einzelelementen (wie z.B. den stromführenden Litzen) maximal 20 Zentimeter beträgt. Insbesondere Gatterwildhaltungen sollten hinsichtlich der Option eines Untergrabschutzes überprüft werden.

Eine Beratung der Tierhalter zu den Präventionsmaßnahmen von Weidetieren und einer damit verbundenen möglichen Förderung ist im Rahmen eines Vor-Ort-Termins kostenlos möglich und wird seitens des Landes empfohlen.

Unter folgenden Telefonnummern können Beratungen vereinbart werden: Tel. 03847-43500 oder 0171-7270624.

Informationen zu Schadensfällen und auffälligen Wölfen nimmt das Wolfsmanagement MV unter der Schadenshotline 0170-765 88 87 entgegen. Über diese Nummer können auch Nutztierhalterberatungen vermittelt werden.

Sichtungen oder andere Hinweise im Zusammenhang mit Wölfen (Wildtierrisse) können unter der Nummer 0170-765 88 87 oder auch per E-Mail an das Wolfsmonitoring gemeldet werden.

Auf der Internetseite https://wolf-mv.de/ finden Sie alle Kontaktdaten im Überblick und Informationen zu Wölfen in Mecklenburg-Vorpommern.

Respekt vor der Landwirtschaft und Privatbesitz

Schwerin – Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzen in Zeiten des Lockdowns Ausflüge in die Natur als alternative Freizeitgestaltung und genießen die Landschaft des Landes.

„Das ist an sich eine gute Idee“, findet Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Doch sei für manche offenbar nicht auf Anhieb ersichtlich, wo sich landwirt­schaftliche Flächen befinden und betreten bzw. befahren bestellte Felder mit Autos, Quads oder Schlitten. „Erholung in der Natur ist besonders in dieser Zeit wichtig, dennoch sollte aus Respekt vor der Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte und den Nahrungsmitteln, die auf den Flächen erzeugt werden, Rücksicht genommen werden“, so Minister Backhaus weiter.

Fremde Grundstücke dürften grundsätzlich ohne Erlaubnis nicht betreten oder befahren werden. Das Fahren mit Autos, Quads oder Motorrädern sei zudem nur auf öffentlichen Wegen erlaubt, führt Backhaus aus. Unter der Schneedecke, die die Felder vielerorts derzeit bedeckt, wachsen bereits Kulturen, wie Winterweizen, Winterraps oder Wintergerste. Durch das Befahren oder Betreten der Flächen, können diese Kulturen zerstört werden. Aber auch Wiesen und Weiden, die die Futtergrundlage, für die Tiere bilden, können dadurch geschädigt werden. Des Weiteren werden so viele Tiere gestört, die dort beheimatet sind. In der aktuellen Situation sollte jeglicher Stress für die Tiere vermeiden werden.

„Mein Tipp, reden Sie mit Ihren Landwirtinnen und Landwirten vor Ort und fragen Sie sie, welche Felder beispielsweise nicht bestellt und möglicherweise begehbar sind. Fragen Sie um Erlaubnis für ein gutes Miteinander“, rät der Landwirtschaftsminister.