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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Ortsumgehung Wolgast

Ab Montag Planfeststellungsbeschluss einsehbar

Wolgast – Das Planfeststellungsverfahren zum Bau der Ortumgehung Wolgast nähert sich dem Ende. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Umfahrung südöstlich von Wolgast fertiggestellt. Ab Montag liegt er für zwei Wochen öffentlich aus und ist im Internet einsehbar.

„Die Ortumgehung Wolgast wird die Verbindung zwischen der A 20 und der Insel Usedom sowie dem Hafen- und Industriestandort Wolgast deutlich verbessern. Auch die Lärm- und Luftschadstoffimmissionen werden mit der Abnahme des innerstädtischen Verkehrs verringert“, erläutert Infrastrukturminister Christian Pegel die Notwendigkeit des Vorhabens. „Der Planfeststellungsbeschluss bildet das Ende eines langjährigen Planungsverfahrens und wenn bis Ende April keine Klagen erhoben werden, wird er bestandskräftig und wir können bauen“, so Infrastrukturminister Christian Pegel.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt vom 15. bis zum 26. Februar 2021 in folgenden Amtsverwaltungen zu den jeweiligen Öffnungszeiten aus: Amt Am Peenestrom in Wolgast, Amt Usedom-Nord in Zinnowitz, Amt Usedom-Süd in Usedom und Amt Anklam-Land in Ducherow. Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen online unter http://www.strassenbauverwaltung.mvnet.de/planfeststellung/ eingesehen werden.

Gerade in der Urlaubszeit ist die Strecke durch Wolgast hoch frequentiert. Auch ein hoher Anteil an Schwerlast-verkehr und die regelmäßigen Verkehrsbehinderungen durch die Öffnung der Klappbrücke Wolgast führen regelmäßig zu Staus. Die Ortsumgehung Wolgast soll auf rund 6,8 Kilometern Länge den Verkehr um die Stadt herumführen. Neben dem Neubau der Ortsumgehung sind auch die Radwegneugestaltung an der Kreisstraße 26 inselseitig und der Bau der „Neuen Bahnhofstraße“ in der Stadt Wolgast Teil der Gesamtplanung.

Neue Impfverordnung des Bundes

Schwerin – Ab dieser Woche steht im Land Mecklenburg-Vorpommern auch der dritte zugelassene Impfstoff des Herstellers AstraZeneca zur Verfügung. „Hierdurch kann eine schnellere Impfung der Personen in den höchsten Risikogruppen ermöglicht werden. Der Impfstoff von AstraZeneca wird zunächst an Personen zwischen 18 und 64 Jahren verimpft. Hierdurch profitiert indirekt auch die Altersgruppe der Hochaltrigen über 80 Jahren, da für die Impfung dieser Gruppe mehr Impfstoff von BionTech und Moderna zur Verfügung gestellt werden kann“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Durch die in diesem Zuge vorgenommene Aktualisierung der Coronavirus-Impfverordnung sind nun auch weitere Personen, die ältere oder pflegebedürftige Personen in stationären oder teilstationären Einrichtungen behandeln, betreuen oder pflegen der höchsten Priorität zuzuordnen. „Neu hinzugekommen sind Personen, die regelmäßig Alten- und Pflegeeinrichtungen aufsuchen, um zu behandeln, betreuen oder zu pflegen, wie z. B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Hausärzte“, so Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommern geht beim Impfen weiter nach der Corona-Impfverordnung (=Bundesverordnung) vor und folgt den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo). „Der neu hinzugekommene Personenkreis kann sich zur Vergabe eines Impftermins über die Impfhotline des Landes anmelden. Zur Anmeldung ist dabei ein Nachweis der Impfberechtigung von der Einrichtung, in welcher die Tätigkeiten ausgeübt werden, nötig. Dieser wird von den Alten- und Pflegeeinrichtungen ausgestellt“, erläuterte Gesundheitsminister Glawe. Mit dem Nachweis der Impfberechtigung können die betreffenden Personen dann einen Impftermin über die Hotline des Landes M-V unter 0385/20 27 11 15 vereinbaren.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang 92.448 Impfungen durchgeführt. Das entspricht 60.805 Erstimpfungen und 31.643 Zweitimpfungen (bis einschließlich 11. Februar 2021).

In dieser Woche wurde mit den Impfungen des Herstellers AstraZeneca begonnen. Mecklenburg-Vorpommern hat 7.200 Dosen des Herstellers erhalten. „Die Lieferung für die kommende Woche vom Bund – erneut 7.200 Dosen des Herstellers – sind im Land bereits eingetroffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Das Land wird bis zum 02. März voraussichtlich 62.400 Impfdosen erhalten, d.h. es können 32.200 Personen geimpft werden (Rücklage für die 2. Impfung).

Kurbädern drohen Steuernachzahlungen

Schwerin – Die Umsetzung eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) kann für Kurorte bei uns im Land teure Folgen haben. Finanzminister Reinhard Meyer kündigt an, bei seinen Länderkollegen dafür werben zu wollen, zumindest die rückwirkende Anwendung einzugrenzen.

Das Urteil des BFH geht zurück auf das Jahr 2017. Seinerzeit entschied das Gericht, dass ein Kurort die Aufwendungen für seine touristische Infrastruktur – also etwa für Seebrücken, Strandpromenaden oder Marktplätze – nur noch sehr eingeschränkt steuerlich geltend machen kann. Die Steuerexperten in den Ländern hatten seither über die Folgen des Urteils diskutiert, so dass die Steuerverwaltungen in dieser Zeit noch einen geringen Spielraum bei der Auslegung des BFH-Urteils nutzen konnten. Mittlerweile ist die BFH-Entscheidung allerdings im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit allgemeine Verwaltungsauffassung.

Auch für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das, dass Kurorte, die in den vergangenen Jahren ihre Steuerzahlungen dadurch gesenkt haben, dass sie in den Ausbau ihrer touristischen Infrastruktur investierten, mit Steuerrückforderungen durch die Finanzämter rechnen müssen. Dass dieser Fall eintreten könnte, war den Kurorten bekannt. Das Finanzministerium ist seit langem mit ihnen im Gespräch, hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet und sich im Kreis der anderen Bundesländer dafür stark gemacht, dass das Urteil nicht angewandt wird. Allerdings ohne den gewünschten Erfolg.

Besonders bitter: Das Urteil soll auch rückwirkend angewandt werden. Zumindest diesen Umstand will Finanzminister Reinhard Meyer mit seinen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern noch einmal besprechen: „Wir haben bis zuletzt für unsere Kurorte gekämpft. Jetzt müssen wir mit der Entscheidung umgehen. Ich würde mir wünschen, dass wir uns im Länderkreis darauf verständigen, dass das Urteil erst ab diesem Jahr angewandt wird. Dazu möchte ich eine Initiative in der Finanzministerkonferenz starten und um Zustimmung werben. Gerade in dieser schwierigen Zeit sollten wir die Gemeinden, die vom Tourismus leben, nicht auch noch zusätzlich belasten.“

Gezielte Förderung für benachteiligte Kinder

Programm „Sprach-Kitas“ wird bis Ende 2022 fortgesetzt

Schwerin – 134 Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teil. Damit erhalten nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese mittlerweile etwa zwölf Prozent der Kitas im Land eine Extra-Förderung im Bereich der sprachlichen Bildung als Teil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat nun mitgeteilt, dass das Programm „Sprach-Kita“ bis Ende 2022 fortgesetzt wird. Für jede Sprach-Kita steht eine zusätzliche Fachkraft zur Verfügung. Im Jahr 2020 wurden aus Mitteln des Bundesprogramms in Mecklenburg-Vorpommern 159 zusätzliche Fachkräfte in Sprach-Kitas und 12 begleitende Fachberatungen jeweils im Umfang von einer halben Stelle gefördert.

„Gerade in den ersten Lebensjahren wird die Sprachkompetenz ganz wesentlich geprägt. Es ist deshalb besonders wichtig, dass Kinder, die in benachteiligen Lebenslagen aufwachsen, entsprechend gefördert werden. Auf diese Weise werden die Potenziale der Kinder geweckt und ihre Bildungschancen erhöht“, betont Ministerin Drese.

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ist im Jahr 2016 gestartet. Von Beginn an hat sich Mecklenburg-Vorpommern an der Initiative des Bundesfamilienministeriums beteiligt. Das Bundesprogramm richtet sich vorwiegend an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Es verbindet drei inhaltliche Schwerpunkte: alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien.

Drese: „Die Sprach-Kitas erhalten gleich doppelte Unterstützung: Die Kita-Teams werden durch zusätzliche Fachkräfte im Bereich sprachliche Bildung verstärkt, die direkt in der Kita tätig sind. Diese beraten, begleiten und unterstützen die Kita-Teams bei der Weiterentwicklung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung. Zusätzlich finanziert das Programm eine zusätzliche Fachberatung, die kontinuierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützt.“

Ab 2021 legt das Bundesprogramm Sprach-Kitas einen neuen Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medienpädagogischer Fragestellungen in die sprachliche Bildung.

Standorte in MV und Informationen zu den geförderten Einrichtungen und Fachberatungen im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gibt es unter dem Link:

https://sprach-kitas.fruehe-chancen.de/programm/standortkarte/

Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III

Schwerin – Für die Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III sind Anträge eingegangen. „Das Landesprogramm ist aufgelegt worden, um Unternehmen schneller zu Liquidität zu verhelfen und die dringend benötige Hilfe zu ermöglichen. 49 Anträge sind in der ersten Woche bewilligt worden. Auch wenn die formelle Antragstellung beim Bund für die Überbrückungshilfe III jetzt begonnen hat, läuft das Landesprogramm für die Vorfinanzierung natürlich weiter“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Das Land finanziert den Unternehmen, die seit dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen sind, einen Teil der Überbrückungshilfe III vor. In der ersten Woche seit Antragsbeginn sind insgesamt 77 Anträge gestellt und 49 Bewilligungen erfolgt. Das Gesamtvolumen der bisher gestellten Anträge beträgt über 385.200 Euro. „Das Programm soll die Liquiditätslage der betroffenen Unternehmen verbessern, weil es aufgrund der coronabedingten Schließungen bei den betroffenen Firmen erhebliche Einnahmeausfälle gibt“, so Glawe weiter.

Die Vorfinanzierung erfolgt als Darlehen und bemisst sich an den betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021. „Die Mittel dienen der Finanzierung der laufenden Ausgaben, wenn die Überbrückungshilfe III des Bundes noch nicht vollständig verfügbar ist“, sagte Glawe. Die bei der Bemessung berücksichtigungsfähigen Fixkosten sind in Anlehnung an den Katalog der Überbrückungshilfe III festgelegt. Dazu zählen u.a. betriebliche Mieten und Pachten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung sowie Ausgaben für Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben. „Sofern trotz Schließung Personal im Unternehmen tätig ist, werden zusätzlich Personalkosten mit einer Pauschale berücksichtigt. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021, maximal 200.000 Euro. Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung erfolgt aus der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Für die Finanzierung sind 20 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Bewilligungsstelle ist die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, in 19055 Schwerin. „Die Antragstellung erfolgt im eigenen Namen. Die Einbindung eines prüfenden Dritten ist nicht erforderlich“, sagte Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfen III wurde vom Bund freigeschaltet. „Es ist gut, dass wir hier Klarheit vom Bund haben. Es gibt einige Erleichterungen. Neu ist, dass die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht wurde. Darüber hinaus wurde ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung festgelegt. Der Umsatzeinbruch im Förderzeitraum beträgt mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum in 2019. Es gibt keine Differenzierung mehr nach Monaten mit oder ohne Schließungsanordnungen sowie direkter oder indirekter Betroffenheit“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar

Schwerin – Anlässlich des Europäischen Tags des Notrufs am 11. Februar hat Innenminister Torsten Renz auf die kostenlose europaweite Notfallnummer hingewiesen.

„Diese Nummer zu wählen, rettet Leben und deshalb sollte die 112 jeder verinnerlicht haben. Mit dem Notruf 112 kann man in der gesamten Europäischen Union kostenlos und schnell Hilfe rufen. Der Europäische Tag des Notrufs ist ein guter Anlass, Familie und Freunde auf die 112 hinzuweisen, damit sich alle auch in Stresssituationen daran erinnern“, so Innenminister Torsten Renz.

Es ist unerlässlich im Ernstfall zu wissen, wie man sich richtig verhält. Besonders wichtig sind die sogenannten Fünf W: Wo ist das Ereignis? Wer ruft an? Was ist geschehen? Wie viele Betroffene? Warten auf Rückfragen! In Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern gingen im letzten Jahr etwa 460.500 Notrufe ein.

Am Europäischen Tag des Notrufs machen Berufsfeuerwehren in ganz Deutschland auf sich und ihre Arbeit aufmerksam und nutzen den morgigen Donnerstag, um auf Twitter einen Einblick in ihren beruflichen Alltag zu geben. Unter dem Hashtag #112live werden sich auch die Feuerwehren in Schwerin – @FeuerwehrSN und Greifswald – @FGreifswald an dem sogenannten „Twittergewitter“ beteiligen.

Erweiterung der Wagenhalle der Bäderbahn Molli

Bad Doberan – Für die Erweiterung der Wagenhalle in Bad Doberan (Landkreis Rostock) erhält die Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH vom Infrastrukturministerium einen Zuschuss in Höhe von 396.000 Euro. Diese Mittel werden nach der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für dieses Vorhaben betragen 746.000 Euro, die Gesamtkosten 765.000 Euro.

Bereits im Jahr 1998 wurde oberhalb der Clara-Zetkin-Straße eine ca. 160 Meter lange Leichtbauhalle zur Wagenabstellung mit Waschanlage und Regenwasserspeicher errichtet. Die Mecklenburgische Bäderbahn Molli beabsichtigt, neben der bestehenden Halle einen 107 Meter langen Erweiterungsbau über den Gleisen 67 und 68 zu errichten.

Damit soll zukünftigen Ansprüchen zur Wagenhauptuntersuchung, Bereitstellung von Hilfszugtechnik und Abstellen eines Nebenbaufahrzeugs Rechnung getragen werden. Die Abstellanlagen sollen überdacht und mit seitlichem Wetterschutz gegen Witterungseinflüsse und damit nachhaltig geschützt werden. Die Bauarbeiten sollen im September 2021 beginnen.

Die Bäderbahn Molli ist eine dampfbetriebene Schmalspurbahn mit einer Spurweite von 900 Millimetern in Mecklenburg. Das Streckennetz hat eine Länge von 16 Kilometern und führt von Bad Doberan über Heiligendamm zum Ostseebad Kühlungsborn.

Lieferanten von Milch, Obst und Gemüse gesucht

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium ruft Lieferanten von frischer Milch und frischem regionalem Obst und Gemüse auf, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Angebote für die Belieferung von Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2021/2022 abzugeben. Den auf dieser Grundlage ausgewählten Lieferanten werden sämtliche Aufwendungen für die Belieferung der Schulen durch Zuwendungen aus dem EU-Schulpro­gramm erstattet.

Am EU-Schulprogramm nimmt Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2017/2018 teil. Das Programm verfolgt das Ziel, Kinder an eine gesunde Ernährungsweise heranzuführen sowie mit den Prozessen der Lebens­mittelerzeugung in der Land- und Ernährungswirtschaft vertraut zu machen. In Mecklenburg-Vorpommern wird das Programm so umgesetzt, dass an teilnehmenden Schulen einmal wöchentlich die kostenfreie Abgabe von 200 ml frischer Milch ohne Zusätze sowie 85 bis 100 g frischem Obst oder Gemüse pro Kind ermöglicht wird. Teilnehmen können Grund- und Förderschulen sowie Regionale Schulen mit den Klassenstufen 1 bis 4, die sich zuvor im Landwirtschaftsministerium beworben haben. Ergänzt wird das Angebot mit pädagogischen Begleitmaßnahmen.

Im laufenden Schuljahr werden rund 21.000 Schüler in 137 Schulen beliefert. Coronabedingt mussten die Lieferungen jedoch teilweise reduziert werden. Im Schuljahr 2021/22 sollen 142 Schulen mit rund 22.000 Schülern partizipieren können

Angebote für eine Belieferung der vorausgewählten Schulen sind bis zum 6. April 2021 einzureichen.

Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm und dem Interessenbekundungsverfahren auf der entsprechenden Themenseite des Landwirtschaftsministeriums:

www.lm.mv-regierung.de/eu-schulprogramm