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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Zuschuss für Klimaschutz-Förderberatung

Neustrelitz – Für Förderberatungen zu Energie- und Klimaschutzprojekten erhält das Landeszentrum für erneuerbare Energien (Leea) Neustrelitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 186.642,42 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels, der Reduzierung von Kohlendioxid und Verbesserung der Ressourceneffizienz gemäß den Fördergrundsätzen „Klimaschutzkampagnen“. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen 233.303,03 Euro.

Das Leea setzt seit 2017 das Vorhaben „Förderberatung“ auf der Grundlage einer bewilligten Förderung aus dem EFRE-Kampagnentitel erfolgreich um. Es wurden die personellen und strukturellen Voraussetzungen für eine effiziente Fördermittelberatung geschaffen. Davon ausgehend möchte das Leea das Projekt fortführen. Mit Hilfe des Zuschusses soll die Fördermittelberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen, insbesondere des Bundes und der Europäischen Union, auf den aktuellen Bedarf ausgerichtet und ausgebaut werden.

Geplant sind Informationsveranstaltungen sowie gezielte Beratungs- und Referentenleistungen. Ziel ist es, die Kenntnisse diverser Akteure über Fördermöglichkeiten zum Klimaschutz zu verbessern und damit die finanzielle Realisierung von Klimaschutzprojekten in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu verbessern.

MV-Schutzfonds Kultur

Zweite Runde für Überbrückungsstipendium – Martin: Wir unterstützen in diesen schweren Zeiten die künstlerische Kreativität

Schwerin – Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende in Mecklenburg-Vorpommern können in der Corona-Pandemie eine weitere finanzielle Unterstützung erhalten. Die Landesregierung legt das Überbrückungsstipendium im Jahr 2021 neu auf. Soloselbständige im Kulturbereich können ein erstmaliges oder ein zweites Stipendium in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Das Überbrückungsstipendium wird über den MV-Schutzfonds Kultur finanziert, der im Jahr 2021 weitergeführt wird.

„Mit dem Überbrückungsstipendium wollen wir Soloselbstständige zusätzlich unterstützen“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Für Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende ist es eine schwere Zeit, weil ihnen Räume und Gelegenheiten fehlen, um sich kreativ zu entfalten und sich zu präsentieren. Mit dem Stipendium ermöglichen wir, dass sie Ideen und Konzepte entwickeln, trainieren, proben und üben können bis Engagements, Präsentationen vor Publikum und Veranstaltungen wieder möglich sind. Wir unterstützen gerade auch in diesen schweren Zeiten die künstlerische Kreativität im Land“, betonte Martin.

Das Überbrückungsstipendium kann neben den November- und Dezember-Hilfen des Bundes oder NEUSTART KULTUR gezahlt werden und wird nicht auf diese Programme angerechnet. Das gilt, soweit es nicht denselben Zweck zum Gegenstand hat (keine Doppelförderung). Eine Förderung ist auch möglich, wenn Soloselbstständige bereits das Überbrückungsstipendium für das Jahr 2020 in Anspruch genommen haben. Zu den Anspruchsberechtigten zählen freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit der Neuauflage des Überbrückungsstipendiums zeigt die Landesregierung, wie wichtig ihr das Kulturleben in Mecklenburg-Vorpommern ist“, sagte die Kulturministerin. „Das Stipendium ist eine wichtige zusätzliche Hilfe und dient dem Erhalt und der Pflege unserer Kulturszene und der künstlerischen Produktivität. Gerade freischaffende Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende sind von den Corona-bedingten Einschränkungen besonders hart betroffen. Seit vielen Monaten schon ist ein großer Teil von ihnen in der Ausübung ihrer Kunst erheblich eingeschränkt, was für sie eine existenzbedrohende Situation ist. Mit der Neuauflage des Stipendiums verbinde ich die Hoffnung, dass viele freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler einen Antrag stellen und diese Unterstützung in Anspruch nehmen“, so Martin.

Die Fördergrundsätze finden Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende auf der Internetseite des Landesförderinstitutes (LFI M-V). Dort stehen auch die Antragsformulare zum Download bereit. Ein Antrag für das neue Überbrückungsstipendium muss bis spätestens 31. März 2021 (Posteingang beim LFI M-V) gestellt werden.

Jahresbeginn 2 0 2 1

Schwesig/Glawe: Corona-Krise bleibt wichtigste Aufgabe

Schwerin – „Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Start ins Jahr 2021, Gesundheit und Glück“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute zum Jahresbeginn.

„Das Land gut durch die Corona-Krise zu führen, bleibt auch 2021 die wichtigste Aufgabe der Landesregierung. Unser Ziel ist, Schritt für Schritt aus der Pandemie zu kommen. Der Impfstart ist ganz sicher ein großer Schritt nach vorn. Aber wir werden noch viel Geduld brauchen. Mecklenburg-Vorpommern ist weiter eines der Bundesländer mit den niedrigsten Infektionszahlen in Deutschland. Ich bin sehr dankbar dafür, dass sich die meisten Bürgerinnen und Bürger in unserem Land an die Schutzmaßnahmen halten. Und ich möchte alle bitten, auch im neuen Jahr dabei mitzuhelfen, dass möglichst wenig Menschen schwer erkranken und dass wir die Pandemie möglichst schnell hinter uns bringen“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

„Seit Monaten hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf unser soziales, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben. In Mecklenburg-Vorpommern greifen viele Räder ineinander, damit wir vor Corona geschützt oder im Krankheitsfall das Virus bestmöglich überstehen können. Dafür danke ich allen, die ihren Beitrag dazu leisten, sehr. Entscheidend ist jetzt, dass wir miteinander weiter durchhalten – wenn wir uns alle an die geltenden Regeln halten, ist uns allen geholfen. Wer sich schützt, schützt auch andere“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Mit Ablauf des Jahres 2020 endete der Amtszeit der bisherigen Staatssekretärin für Gesundheit Dr. Sibylle Scriba. „Ich bin Frau Dr. Scriba sehr dankbar, dass sie für acht Monate aus dem Ruhestand zurückkehrt ist und das Vorgehen des Landes in der Corona-Pandemie koordiniert hat. Sie hat das mit riesigem Einsatz, ihrer großen Erfahrung und sehr viel Übersicht getan. Es ist ganz sicher auch Frau Dr. Scriba zu verdanken, dass Mecklenburg-Vorpommern besser durch die Pandemie gekommen ist als viele andere Regionen. Wir haben bei ihrem Amtsantritt vereinbart, dass sie diese Aufgabe aus familiären Gründen längstens bis zum Ende des Jahres 2020 übernimmt. Vielen Dank für den großartigen Einsatz und die erfolgreiche Arbeit“, sagte die Ministerpräsidentin.

Neue Staatssekretärin für die Pandemie-Bekämpfung wird Frauke Hilgemann. Sie war zuletzt Projektleiterin für den Aufbau der Impfzentren und den Impfstart in Mecklenburg-Vorpommern. Hilgemann wurde 1965 in Hamburg geboren, ist studierte Diplom-Volkswirtin und seit 1991 in verschiedenen Funktionen in der Landesverwaltung tätig. Sie soll kommende Woche in ihr neues Amt berufen werden.

„Ich wünsche der neuen Staatssekretärin viel Erfolg bei ihrer Aufgabe. Der Impfstart in Mecklenburg-Vorpommern ist insgesamt erfolgreich verlaufen. Die mobilen Teams sind in den Alten- und Pflegeheimen im Einsatz. In den ersten Tagen sind in Mecklenburg-Vorpommern – pro Einwohner gerechnet mehr Menschen geimpft worden als in jedem anderen Bundesland. Dafür bin ich sehr dankbar“, sagte Schwesig.

„Frau Scriba hat sehr gute Arbeit geleistet. Mit Frauke Hilgemann als Nachfolgerin gewinnen wir eine erfahrene Mitarbeiterin unseres Hauses, die bereits in der Vergangenheit in unterschiedlichen Positionen bewiesen hat, dass sie zupackend und engagiert Lösungen findet. So sind wir weiterhin bestmöglich aufgestellt, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern“, sagte Glawe.

Geflügelpest in Vorpommern-Greifswald

Wusterhusen – In Wusterhusen im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist am 30.12. ein Fall der Geflügelpest bestätigt worden – der erste im Landkreis. Der damit landesweit zweite Fall in dieser Woche trat ebenfalls in einer privaten Geflügelhaltung auf. Die Untersuchung ergab, dass das Geflügel mit dem hochpathogenen Influenza A Virus des Subtyps H5N8 infiziert war. Insgesamt 150 Tiere des betroffenen Bestandes mussten aus Seuchenschutzgründen getötet werden.

Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus, mahnt zur Aufmerksamkeit: „Wir haben in dieser Woche wieder zwei Fälle von Geflügelpest, zudem in sehr verschiedenen Landesteilen. Unsere Seuchenexperten vom Friedrich-Loeffler-Institut behalten mit ihren Prognosen Recht. Die Geflügelpest ist noch sehr aktiv! Und deshalb dürfen wir das Seuchengeschehen auch keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern müssen in unseren Betrieben und Hobbyhaltungen für höchste Biosicherheit sorgen.“

Der Minister stellt noch einmal klar, worauf Halterinnen und Halter besonders achten müssen: „Ganz wichtig ist jetzt: Beobachten Sie aufmerksam Ihr Geflügel. Wenn Tiere krank scheinen oder sich auffällig verhalten, informieren Sie sofort das zuständige Veterinäramt! Nur so können wir gewährleisten, dass Ausbrüche frühzeitig erkannt werden und wir eine weitere Verbreitung verhindern. Zum anderen müssen alle Halterinnen und Halter entsprechende Vorsorge treffen. Kontakte des Hausbestandes mit Wildvögeln müssen effektiv unterbunden werden. Das betrifft insbesondere auch Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen.“

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald veröffentlichte dazu heute eine Tierseuchenverfügung. So wird um den betroffenen Hof in Wusterhusen sowie die umliegenden Ortsteile nun eine Restriktionszone errichtet. Welche weiteren Maßnahmen sich aus dem Geflügelpestbefund ableiten, gibt der Landkreis auf seiner Internetseite bekannt.

Die Expertinnen und Experten vom Friedrich-Loeffler-Institut wiesen bereits im November darauf hin, dass die Gefahr durch die Vogelgrippe nur scheinbar zurückgehe. So könnte das Virus noch immer still Wildvögel infizieren und auch später noch in Tierhaltungen eingetragen werden. Die Gefahr eines Eintrages in Geflügelpopulationen werde weiterhin als hoch eingeschätzt.

Januar: Regelungen für den Schulbetrieb

Schwerin – In der ersten Woche nach den Weihnachtsferien – also vom 4. bis 8. Januar 2021 – wird der Schulbetrieb so verlaufen wie bereits angekündigt. Das heißt, die Präsenzpflicht an den Schulen ist wie in den Tagen vor den Weihnachtsferien für alle Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Für die Schülerinnen und Schüler gilt das Distanzlernen.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Die Schulen sind jedoch geöffnet für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, deren Eltern zu Hause eine Betreuung nicht ermöglichen können. Diese Schülerinnen und Schüler bleiben in der Schule in ihrem Klassenverband und bearbeiten die gleichen Aufgaben wie jene Schülerinnen und Schüler, die von zu Hause lernen.

Wichtiger Hinweis:

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist darauf hin, dass für den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien besondere Regelungen gelten. Sie dienen dem Schutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und allen Beschäftigten an den Schulen, um sich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.

Folgende Regeln müssen beachtet werden und gelten für:

  • Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb Deutschlands, aber außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der vergangenen 10 Tage in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, in dem oder der zum Zeitpunkt der Einreise in das Land Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner (=Inzidenzwert) 200 oder höher war, aufgehalten haben. Diese Gebiete sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts aufgelistet.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich in den vergangenen 10 Tagen in einem Risikogebiet außerhalb von Deutschland aufgehalten haben, dürfen die Schule ebenfalls nicht besuchen. Diese Risikogebiete sind ebenfalls auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts aufgelistet.

In beiden Fällen müssen sich Schülerinnen und Schüler in häusliche Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt muss informiert werden.

Ausnahmen:

  • Die Regelungen gelten nicht, wenn es sich um einen privaten Besuch bei der Kernfamilie handelte. Also bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Eltern, Kindern, Geschwistern, Enkeln, Großeltern, Urenkeln oder Urgroßeltern.
  • Eine weitere Ausnahme besteht bei einem Aufenthalt aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts.

Dringend zu beachten ist, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen dürfen, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust bei ihnen auftreten. In einem solchen Fall sollte ein Besuch bei einer Ärztin/einem Arzt erfolgen.

Sollten Schüler oder Schülerinnen in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben, dürfen sie die Schule ebenfalls nicht besuchen.

Eltern und Erziehungsberechtigte sind im Interesse der Gesundheit ihrer Kinder und anderer Schülerinnen und Schüler verpflichtet, sich an diese Regelungen zu halten.

Sollten Unsicherheiten bestehen, steht für alle Fragen die zentrale 

Hotline der Landesregierung unter 0385 588 11311

zur Verfügung.

Diese erreichen Sie in der Regel am Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr. Am 31. Dezember ist die Hotline von 10 bis 14 Uhr geschaltet.

Zwischen dem 16. und 18. Dezember haben lediglich 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 die Schule besucht und 13 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 6, weil für sie eine Betreuung zu Hause nicht möglich war. Alle anderen Kinder waren nicht in der Schule. Ab Klasse 7 blieben alle Schülerinnen und Schüler zu Hause im Distanzlernen.

Informationsangebot zum Straßenbau

Schwerin – Mit dem neuen Jahr erweitert die Landesregierung das Informationsangebot zu Themen aus dem Bereich Straßenbau und Verkehr.

Das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Verkehrsministeriums kommuniziert unter den bekannten Kontakten weiterhin zu politischen Fragestellungen und Großprojekten im Bereich Straßenbau. Dazu gehören zum Beispiel überörtlich bedeutende Vorhaben wie der Bau der Ortsumgehungen Wolgast, Mirow, Zirchow oder der Bau des Autobahnzubringers in Schwerin.

Fragen zu den Autobahnen in Mecklenburg-Vorpommern beantwortet ab 1. Januar 2021 die Pressestelle der neuen Autobahngesellschaft des Bundes, Niederlassung Nordost. Diese Gesellschaft übernimmt zum Jahreswechsel die Verwaltung aller deutschen Autobahnen von den Bundesländern (siehe unsere PI dazu vom 29. Dezember). Für die Kommunikation ist Florian Zettel telefonisch erreichbar unter 01520/18 58 702 und via E-Mail unter florian.zettel@autobahn.de. Siehe auch: www.autobahn.de.

Die Kommunikation zu allen anderen Themen der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das neu gegründete Kommunikationsdezernat des Landesamts in Rostock: Es wird die Themen der Straßenbauverwaltung bündeln, das Informationsangebot für die Öffentlichkeit stetig ausbauen und als verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Neuigkeiten aus den Straßenbauämtern Neustrelitz, Schwerin und Stralsund sowie des Landesamts werden ab 1. Januar 2021 veröffentlicht auf der Webseite www.strassenbauverwaltung.mvnet.de. Das Kommunikationsdezernat des Landesamts für Straßenbau und Verkehr ist telefonisch zu erreichen unter 0381/122 3030 sowie per E-Mail an presse@sbv.mv-regierung.de.

Durch die Aufgabenteilung zwischen Ministerium und Landesamt sollen die Prozesse der Straßenbauverwaltung noch detaillierter dargestellt, die Themenvielfalt erweitert und die Anforderungen an eine moderne Kommunikation erfüllt werden.

Wir wünschen Ihnen ein gutes 2021 voller Erfolg, Glück und vor allem Gesundheit.

Start in das Jahr 2021

Schwesig: Wichtige Verbesserungen für Azubis, Familien und Rentner

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute allen Bürgerinnen und Bürgern zum bevorstehenden Jahreswechsel einen guten Start ins Jahr 2021 gewünscht.

„Das Jahr 2020 war für uns in Mecklenburg-Vorpommern ein schwieriges Jahr, geprägt durch die Corona-Pandemie. Wir sollten mit Zuversicht ins neue Jahr gehen. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, 2021 Schritt für Schritt aus der Pandemie zu kommen“, erklärte Schwesig. Ziel müsse es sein, auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. „Dafür haben Bund und Land umfangreiche Hilfspakete aufgelegt. Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten 10 bis 20 Jahren deutlich an Wirtschaftskraft gewonnen. Die Arbeitslosigkeit ist über viele Jahre kontinuierlich zurückgegangen. Unser Ziel ist, möglichst schnell wieder an diese positive wirtschaftliche Entwicklung anzuknüpfen.“

Das Jahr 2021 bringe auch wichtige Verbesserungen mit sich. So gilt ab dem 1. Januar die Grundrente in Deutschland. „Die Grundrente stellt sicher, dass Rentnerinnen und Rentner, die ihr Leben lang hart gearbeitet, dabei aber nur niedrige Einkommen erzielt haben, im Alter nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind. Gerade in Ostdeutschland, wo die Löhne in den Jahren nach der Deutschen Einheit oft niedrig waren, werden viele Menschen von der Grundrente profitieren. Und es werden überdurchschnittlich viele Frauen durch die Grundrente bessergestellt. Auch wenn die Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist die Grundrente ein großer Schritt nach vorn. Sie ist auch ein wichtiger Beitrag zur Anerkennung von Lebensleistungen“, erklärte Schwesig, die maßgeblich am Zustandekommen der Grundrente beteiligt war.

Ab 4. Januar könne in Mecklenburg-Vorpommern das Azubi-Ticket gekauft werden. „Mit dem Azubi-Ticket können Auszubildende für einen Euro pro Tag das ganze Jahr lang den Nahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern nutzen. Das gilt nicht nur für den Weg zur Arbeit oder zur Berufsschule, sondern auch privat. Auch damit unterstützen wir eine Gruppe, die nicht viel Geld in der Tasche hat. Ich würde mich freuen, wenn viele junge Menschen dieses Angebot nutzen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Auch für Familien gebe es zum Jahreswechsel Verbesserungen. Ab 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird zum 1. Januar 2021 um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat und Kind erhöht. Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder alleinerziehender Eltern steigt an. „Hier bei uns im Land bleibt es bei der beitragsfreien Kita, die wir zum letzten Jahreswechsel eingeführt haben. Das Jahr 2020 hat uns allen noch einmal deutlich gezeigt, wie wichtig gute Kitas sind. Für unsere Kinder, aber auch damit ihre Eltern Familien und Beruf gut miteinander verbinden können. Wir werden nicht zulassen, dass die Beitragsfreiheit wieder in Frage gestellt wird. Die Landesregierung steht an der Seite der Eltern und der Kinder im Land“, betonte die Ministerpräsidentin.

Land sichert Festspiele M-V ab

Schwerin – Das Land hat für das Jahr 2021 eine Corona-Hilfe von bis zu 1,5 Millionen Euro für die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern im MV-Schutzfonds reserviert, um ein mögliches finanzielles Defizit der gGmbH auszugleichen und den Bestand zu sichern. Welche Mittel die Festspiele MV vom Land tatsächlich benötigen, hängt davon ab, in welcher Höhe bei den Festspielen ein Defizit entsteht. Deshalb kann die Höhe der Unterstützung auch erst in Zukunft konkret benannt werden.

„Die Festspiele sind ein kulturelles Juwel des Landes, ihre Konzerte aus dem Kulturleben in Mecklenburg-Vorpommern nicht wegzudenken“, erklärte Kulturministerin Bettina Martin. „Die Festspiele sind wie viele andere Kulturanbieter von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen, weil ihre Veranstaltungen, mit denen sie viele Menschen begeistern, momentan nicht möglich sind. Mit der in Aussicht gestellten Corona-Hilfe wollen wir den Festspielen eine finanzielle Sicherheit geben, damit sie gut über diese schwere Zeit kommen und wir wieder hochkarätige Konzerte erleben können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.“

„Die Pandemie setzt nicht nur der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt zu“, so Finanzminister Reinhard Meyer, „auch die Kultur leidet unter dem Virus. Kein Kino, kein Theater, kein Konzert – umso wichtiger sind jetzt Perspektiven. Die Corona-Hilfe für die Festspiele ist eine solche Perspektive für den Tag, an dem wir wieder gemeinsam mit Freunden Kultur genießen können.“

„Nachdem wir das so herausfordernde Corona-Jahr 2020 mithilfe unseres privaten Eine-Million-Euro-Rettungsschirms aus Spenden und Sponsorengeldern sowie der üblichen öffentlichen Förderung überstanden haben, freut es uns, dass wir mit der finanziellen Rückendeckung des Landes in das für die Kultur nach wie vor ungewisse neue Jahr gehen können“, sagte Festspielintendantin Ursula Haselböck. „Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie werden die Kulturszene und somit auch die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern weiterhin begleiten. Durch die Unterstützung des Landes wird in 2021 gesichert, wofür die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern seit über 30 Jahren stehen: Musik und Kultur auf höchstem Niveau zu den Menschen im ganzen Land zu bringen.“

Im Jubiläumsjahr des 30-jährigen Bestehens mussten die Festspiele wegen der Corona-Pandemie im März den Festspielfrühling Rügen absagen und ihren Festspielsommer neu planen. Unter den Titeln „30 – mal anders“ und „Septemberkonzerte – neu aufgelegt“ fanden 64 pandemiegerecht geplante Konzerte statt. Gleichzeitig wurde im Rahmen des #netzspielsommers am 13. und 14. Juni ein Onlinestream mit digitalen Konzerten, Porträts und Videogrüßen auf den Internetseiten der Festspiele und des Norddeutschen Rundfunks gezeigt. Viele der im Sommer abgesagten Veranstaltungen sollten zudem im neu aus der Taufe gehobenen Festspielwinter nachgeholt werden. Auch diese Konzerte konnten Corona-bedingt nicht durchgeführt werden.

Im Jahr 2020 verzeichnete das Klassikfestival aufgrund der pandemiebedingten Kapazitätsbeschränkungen insgesamt rund 6.500 Besucherinnen und Besucher. Im Jahr 2019 waren es etwa 94.000 Besucherinnen und Besucher. „Wir hoffen, dass 2021 wieder ein besseres Jahr für die Festspiele wird und sie an ihre Erfolge anknüpfen können“, betonten Kulturministerin Martin und Finanzminister Meyer.