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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Luftgüte MV 2020

Erneut keine Grenzwertüberschreitungen

Schwerin – Das LUNG hat eine erste Auswertung der Luftqualität 2020 durchgeführt. Der endgültige Luftgütebericht wird voraussichtlich im 2. Quartal 2021 vorliegen. Bis dahin werden noch externe Meteorologie und Verkehrsdaten ausgewertet. Dennoch lässt sich schon jetzt feststellen, dass es weder für Feinstaub noch für Stickstoffdioxid (NO2) in Mecklenburg-Vorpommern Grenzwertüberschreitungen gab.

„Die Werte lagen auf niedrigem Niveau noch unter denen des Vorjahres“, stellt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus fest. „Das lag zum einen an den meteoro­logischen Bedingungen, die ähnlich günstig waren wie 2019. Und wir können davon ausgehen, dass die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie zum Rückgang der verkehrsbedingten Luftschadstoffe beigetragen haben. Weniger Mobilität bedeutet eben auch weniger Emissionen. Das war selbst in der größten Stadt des Landes deutlich sichtbar. Wir können aber auch feststellen, dass sich die Messwerte kontinuierlich über die Jahre verbessert haben. Wir sind also in Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg. Und ich bin sicher, dass mit der Umstellung auf neue Energieträger noch eine weitere Verbesserung der Luftqualität einhergeht. Ich meine damit die wachsende E-Mobilität, die Nutzung von Wasserstoff und den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung.“

Ausgewählte Daten:

NO2:

Der höchste Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert wurde mit 28 µg/m³ an der Messstelle Rostock-Am Strande festgestellt (Jahresgrenzwert: 40 µg/m³). Es war dort der niedrigste Jahresmittelwert seit Beginn der Messungen. Im Vorjahr betrug der Wert noch 33 µg/m³. Auch an den anderen verkehrsnahen Messstationen wurden mit Jahresmittelwerten zwischen 14 bis 23 µg/m³ (2019: 16 bis 26 µg/m³) durchweg sehr niedrige Werte beobachtet.

PM10:

Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ (Grenzwert: 35 Tage) traten 2020 an den verkehrsnahen Mess-stellen so selten wie nie auf. Die häufigsten Überschreitungen zählte mit lediglich 4 Tagen (2019: 13 Tage) die Messstation Rostock-Holbeinplatz.

PM2,5:

Die PM2,5-Jahresmittel an den verkehrsnahen Stationen lagen mit Werten zwischen 8 µg/m³ und 11 µg/m³ deutlich unter dem Grenzwert von 25 µg/m³. Damit war auch die Feinstaubbelastung landesweit nochmals niedriger als 2019 (12 µg/m³).

Lehrkräfte aus dem Ausland gewinnen

Schwerin – Das Land hat ein Qualifizierungsprogramm für Lehrkräfte aus dem Ausland aufgelegt. Im Pilotprojekt stehen zunächst 15 Stellen zur Verfügung, die sich insbesondere an ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer aus Polen mit guten Deutschkenntnissen richten. Über die Lehrerwerbekampagne macht das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter www.Lehrer-in-MV.de und in den sozialen Medien auf dieses zusätzliche Angebot aufmerksam. Der zweiwöchige Bewerbungszeitraum endet am Mittwoch, 3. Februar 2021. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber finden alle wichtigen Informationen im Karriereportal für den Schuldienst auf Englisch und Polnisch.

„Mit dem Qualifizierungsprogramm für ausgebildete Lehrkräfte aus dem Ausland verfolgen wir einen neuen Ansatz“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir wollen auch für jene Lehrkräfte aus dem Ausland attraktiv sein, die in Deutschland leben, arbeiten und berufliche Erfahrungen sammeln wollen. Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass sie ein gutes Qualifizierungsprogramm durchlaufen und unterstützen sie dabei, dass sie sich an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern gut zurechtfinden. Die Ausschreibung hat bereits großes Interesse hervorgerufen. Das freut mich. Wir wollen mit diesem Programm einen weiteren zusätzlichen Weg bei der Lehrergewinnung gehen. Gerade in den Regionen, die an unser Nachbarland Polen grenzen, kann dieser Schritt ein großer Gewinn für die Schulen sein“, so Martin.

Auch Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, betonte: „Der hohe Bedarf an Lehrkräften ist nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit eine arbeitsmarktpolitische Herausforderung. Es ist daher notwendig, nicht nur alle inländischen Potentiale zu entwickeln und zu nutzen, sondern auch die Anwerbung und Integration ausländischer Lehrkräfte zu intensivieren. Hierbei ist dieses Pilotprojekt ein wichtiger und innovativer Beitrag. Den Verlauf und die Ergebnisse dieses Projektes werden wir – auch mit Blick auf geplante Nachfolgeprojekte – systematisch auswerten.“

Das Qualifizierungsprogramm für ausländische Lehrkräfte setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen. Der erste Baustein besteht aus einem Deutschintensivkurs und vermittelt schulrelevante Inhalte. Den Lehrkräften wird der Aufbau des Schulsystems in Mecklenburg-Vorpommern vermittelt. Sie erhalten Kenntnisse im Schulrecht, in der Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und lernen die fachspezifische Unterrichtssprache. Der zweite Baustein beginnt mit unterrichtspezifischen Theoriemodulen vor Unterrichtsbeginn und läuft berufsbegleitend ein Jahr weiter.

Die ausgeschriebenen Stellen befinden sich im Bereich des Staatlichen Schulamtes Greifswald, das auch das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren zusammen mit der jeweiligen Schulleitung durchführt. Dabei sind vier Stellen in Löcknitz, fünf Stellen in Pasewalk, drei Stellen in Ueckermünde und je eine Stelle in Rothenklempenow, Penkun sowie in Ahlbeck auf der Insel Usedom ausgeschrieben.

Zu den Bewerbungsvoraussetzungen zählen ein Lehramtsabschluss der jeweiligen Schulform und Deutschkenntnisse (mindestens B1-Niveau). Fächerkombinationen sind nicht vorgegeben. Die Einstellung erfolgt mit einer möglichen Vergütung in den Entgeltgruppen E 9 bis E 12 des TVL in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, wenn spätestens bis Ende des zweiten Qualifizierungsmoduls das Sprachniveau C1 des europäischen Referenzrahmens erreicht wird.

Bei diesem Pilotprojekt arbeitet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eng mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Über die JOBBÖRSE unter www.arbeitsagentur.de und das EURES-Netzwerk sollen ausländische Lehrkräfte im In- und Ausland angesprochen werden, die über das Projekt in den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern eintreten möchten. Bei Fragen zum Thema „Leben und Arbeiten in Deutschland“ können Interessenten Kontakt zur EURES-Beratung aufnehmen.

Beim Ankommen in der Region bietet das Welcome Center Stettiner Haff Lehrerinnen und Lehrer kostenlose Unterstützung. Hilfe gibt es bei der Wohnungssuche und Umzugsplanung. Zu den weiteren Angeboten gehören Kontaktvermittlung zu Behörden, Arztpraxen oder Dienstleitern; Hilfe bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen, Schulen und Pflegeeinrichtungen; Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen oder Sprach- und Integrationskursen für mitreisende Partnerinnen und Partner; grenzübergreifende Rechtsberatung bis hin zu Informationen und Kontakten zu Sport und zum Vereinsleben.

Online-Theorieunterricht an Fahrschulen

Schwerin – Ab sofort können Fahrschulen in Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ihren Theorie-Unterricht online anbieten. Diese wegen der Corona-Pandemie befristeten Ausnahmen gelten für allgemeine Fahrschulen ebenso wie für die Fahrlehreraus- und -fortbildung.

„Die Corona-Pandemie und ihre Folgen stellen uns alle vor enorme Herausforderungen. Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat die Landesregierung neben vielen anderen Schutzmaßnahmen den theoretischen und praktischen Präsenz-Fahrschulunterricht untersagt, vorerst bis zum 14. Februar 2021. Um die Härten für Fahrschulen und Fahrschüler abzumildern, ermöglichen wir jetzt Fahrschulen auf deren Antrag hin den Theorie-Unterricht online“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel. Im Rahmen des Antragsverfahrens würden verschiedene Voraussetzungen geprüft, vor allem gehe es um technische Anforderungen.

Dazu zählt unter anderem, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinen Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Ebenso muss er kontrollieren können, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind.

„Wer Online-Theorieunterricht geben möchte, muss die Pflichtstundenzahl der teilnehmenden Fahrschüler trotzdem sicher ermitteln können“, so Pegel. Diese müssen zu Beginn jeder Online-Sitzung einen Lichtbildausweis vor die Web-Kamera halten. Der vollständige Erlass mit allen Voraussetzungen wurde allen zuständigen Behörden und dem Landesfahrlehrerverband zugestellt, der ihn den Fahrschulen zur Verfügung stellt.

Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Ausbildungsstätten in ihren Anträgen auf Genehmigung des Online-Unterrichts nachweisen. Diese sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381 122-3240, E-Mail: olaf.bunke@sbv.mv-regierung.de. Erteilte Ausnahmegenehmigungen gelten befristet bis zunächst 30. Juni 2021.

„Außerdem können Fahrschüler, die sich schon für die theoretische und/oder praktische Prüfung angemeldet hatten, diese seit November wegen der aktuellen Situation nicht ablegen. Aus diesem Grund verlängern wir die Verfallsfristen zwischen Ausbildung und theoretischen Prüfungen von zwei Jahren auf zweieinhalb Jahre und die Frist, innerhalb derer nach Bestehen der theoretischen Prüfung die praktische Prüfung abgelegt werden muss, von zwölf Monaten auf 18 Monate“, so Christian Pegel. Diese Verlängerung erfolge automatisch: „Betroffene müssen sich dafür nicht bei ihrer Fahrerlaubnisbehörde melden.“

Für Berufskraftfahrer gelten sowohl auf EU- wie auf Bundesebene andere rechtliche Rahmenbedingen, die zurzeit so genanntes E-Learning nicht zulassen. „Um die Versorgungs- und Beförderungsketten im nationalen und grenzüberschreitenden Verkehr sicherzustellen, haben wir jedoch auf Landesebene eine Übergangslösung geschaffen: Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird auch ohne Vorlage der ,in normalen Zeiten‘ erforderlichen Weiterbildungsnachweise bis zum 30. Juni 2021 verlängert“, so Christian Pegel. Diese Verlängerung ist vor Ablauf der Befristung bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu beantragen.

Weiterhin wird die Befähigung für Berufskraftfahrer auch ohne Vorlage der erforderlichen Weiterbildungsbescheinigungen zunächst bis zum 30. Juni 2021 zuerkannt, ebenfalls auf Antrag. Die ursprüngliche Befähigung darf dabei nicht vor dem 1. Dezember 2020 abgelaufen sein.

Für eine Verlängerung müssen die Antragsteller glaubhaft erklären, dass die anstehende Weiterbildung bzw. ärztliche Untersuchung nur deshalb nicht erfolgt ist/sind, weil in zumutbarer Entfernung keine Kurse/ Untersuchungen angeboten werden. Hinsichtlich der Fahrerlaubnis ist zudem Voraussetzung, dass sich für die Fahrerlaubnisbehörde bei der Prüfung des konkreten Einzelfalls aus der Fahrerlaubnisakte keine Hinweise auf Vorerkrankungen oder sonstige Eignungsbedenken ergeben. Auch die Informationen zu diesen Regelungen für Berufskraftfahrer sind den zuständigen Verbänden und Behörden zugestellt worden.

„Ich gehe allerdings davon aus, dass diese Übergangsregelung in Kürze durch die Neuauflage einer EU-Verordnung abgelöst wird“, sagt Christian Pegel und führt aus: „Danach sollen Befähigungsnachweise für Berufskraftfahrer, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. April 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, jeweils als um sieben Monate verlängert werden.“

Moderne Videokonferenztechnik in der Justiz

Schwerin – Die Justizverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ist mit moderner Videokonferenztechnik ausgestattet, d.h. dass alle Justizbereiche mit Zugang zu digitaler Videotechnik versehen sind. Justizministerin Katy Hoffmeister wies darauf hin das die Bewältigung der Corona-Pandemie der Digitalisierung einen gehörigen Schub gab.

„Die Bewältigung der Corona-Pandemie hat auch dazu beigetragen, dass die Justiz noch zügiger digitaler werden kann. Seit dieser Woche steht in Mecklenburg-Vorpommern jedem Gericht, jeder Staatsanwaltschaft sowie in drei Justizvollzugsanstalten und dem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Videokonferenztechnik zur Verfügung. Somit können online Vernehmungen durchgeführt werden. Die Gerichte können Beteiligte und Parteien eines Verfahrens per Videokonferenz hinzu schalten und Verhandlungen zum Beispiel nach § 128a ZPO online durchführen. Diese Möglichkeit ist bei den geltenden Kontaktbeschränkungen von Vorteil. Sie kann durchaus aber auch größere Entfernungen überwinden, so dass nicht immer eine Vernehmung vor Ort stattfinden muss. In dieser Woche wurden sieben weitere Anlagen an Gerichte geliefert. Die Justiz verfügt damit über 36 Videokonferenzanlagen“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Im Frühjahr folgen weitere Videokonferenzanlagen für die Justiz des Landes. Noch stehen zum Beispiel in den Justizzentren nur Anlagen zur Verfügung, die von den ansässigen Gerichten gemeinsam genutzt werden. Ich freue mich, dass die bislang installierte Technik bereits gut genutzt und angenommen wurde. Die Justiz wird durch diese Möglichkeiten noch bürgerfreundlicher“, so Ministerin Hoffmeister weiter.

Landwirtschaftszählung

Licht und Schatten liegen eng beieinander

Schwerin – Das statistische Landesamt hat heute die ersten vorläufigen Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2020 bekanntgegeben. Mit endgültigen Ergebnissen sei zwar erst im Juli dieses Jahres zu rechnen, so Agrarminister Dr. Till Backhaus, doch die Zahlen zeigten bereits eine ambivalente Entwicklung:

„Die positive Entwicklung auf dem Sektor des ökologischen Landbaus bildet einen Silberstreif am Horizont. Aufgrund der besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise besitzt der Öko-Landbau einen hohen Stellenwert in der Landespolitik. Das Land stellt daher für die Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise in dieser Förderperiode zusätzlich 220 Mio. Euro zur Verfügung (55 Mio. Euro mehr als geplant). Nach den sehr guten Flächenzuwächsen in Mecklenburg-Vorpommern liegt Schwerpunkt der Arbeit nun darin, die Wertschöpfung zu halten und zu erhöhen. Denn die Nachfrage nach Bio-Erzeugnissen steigt. Inzwischen stammen 30 Prozent der Bio-Eier aus MV. Beim Bio-Schweine- und beim Bio-Rindfleisch beträgt der Anteil aus MV 25 bzw. 30 Prozent. Damit belegen wir den Spitzenplatz in Deutschland. Doch die Nachfrage kann bisher nur teilweise durch deutsche Ökoprodukte befriedigt werden.

So kamen 2018/19 schätzungsweise 17 % des Biogetreides, 30 % der Biotrinkmilch und 24 % des Bioschweinefleisches aus dem Ausland. Hier ergeben sich Marktpotentiale insbesondere für kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe. Dies dürfen nicht ungenutzt bleiben. Denn, während die Erzeugerpreise in der konventionellen Landwirtschaft weiter fallen, konnte das Preisniveau im Ökolandbau mindestens gehalten, in Teilen sogar gesteigert werden. Aktuelle Marktanalysen und Rückmeldungen aus Biobetrieben in MV zeigen, dass die Corona­-Krise dem deutschen Öko-Markt ein weiteres Umsatzwachstum gebracht hat. So wird aus dem Naturkostfachhandel von 30 – 60 % mehr Umsatz berichtet. Aufgrund der insgesamt zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ist es von hoher Bedeutung, die heimische Wirtschaft weiter zu stärken“ so der Agrar- und Umweltminister.

Weitere Ergebnisse der statistischen Erhebung machten aber auch klar, wo die Probleme liegen, so Backhaus.

„Die landwirtschaftlich genutzte Fläche ist seit der letzten Erhebung 2016 nahezu konstant geblieben. Das klingt zunächst positiv, doch ganz so einfach ist es nicht. Der Rückgang von 0,1 % bei 1,347 Mio. ha bedeutet einen Verlust von 1.347 ha und damit die flächenmäßige Existenzgrundlage von fast fünf Durchschnittsbetreiben in MV. Der Druck, landwirtschaftliche Flächen für andere Nutzungen in Anspruch zu nehmen, bleibt also nach wie vor hoch, sei es für die Wohnbebauung, Infrastruktur oder für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Der Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor anderen Nutzungen bleibt für mich deshalb ein wichtiges Ziel. Denn landwirtschaftliche Flächen – dazu zähle ich auch Flächen, die für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aus der unmittelbaren Nutzung genommen werden – bleiben die zentrale Produktions­grundlage der Betriebe und diese sind insgesamt nicht vermehrbar“, sagt der Minister.

Sorge bereitet dem Minister auch der Rückgang der Tierbestände.

„Der starke Abbau, insbesondere im Rinderbereich, ist ein herber Verlust. Tierhaltung erhöht die landwirtschaftliche Wertschöpfung in den Betrieben und ist Grundlage für Beschäftigung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Die fortlaufend abnehmende Tendenz bei der Milchkuhhaltung zeigt, in der Milcherzeugung passen die Erlöse einfach nicht zu den wachsenden Kosten. Der Preisverfall ist so weit fortgeschritten, dass nicht mehr kostendeckend produziert werden kann. Das Preisdumping führt zum AUS für Betriebe. Und diese Betriebe kommen nie mehr wieder. Das ist eine Tragödie. Auch für Junglandwirte, die wir dringend brauchen, erwächst da wenig Perspektive.

Einzelhandel und Verarbeitung sind in der Pflicht, endlich zu kostendeckenden Preisen zu kommen. Für den Erhalt der Milcherzeugung ist es zum Beispiel essentiell, dass die Diskussionen um die Nutztierhaltung der Zukunft sehr schnell zu Ende kommen und die Ergebnisse dann in die Realität überführt werden, sprich höhere Anforderungen an die Tierhaltung (Klima-, Tierschutz) müssen honoriert werden. Wenn die Verbraucher dazu nicht bereit sind, muss der Staat einschreiten, z.B. mit der Verbrauchs­steuer oder Tierwohlabgabe.

Der Erhalt der Milcherzeugung ist auch wichtig, da wir, im Gegensatz zu anderen Warenbereichen, hier noch eine umfangreiche Verarbeitungsindustrie im Land haben. MV ist eines der Bundesländer mit der geringsten Viehdichte pro ha landwirtschaftliche Fläche. Eine sinnvolle und umweltgerechte Verwertung von Nährstoffen aus der Tierhaltung im Sinne der Kreislaufwirtschaft ist in MV uneingeschränkt möglich, die flächengebundene Tierhaltung wird umgesetzt und würde auch bei einer Trendumkehr und wachsenden Tierbeständen realisiert werden können“, so Minister Backhaus abschließend.

Grünes Licht für Wasserstoff Made in MV

Laage – Das Unternehmen APEX Energy Solutions Teterow GmbH möchte in Laage bei Rostock im großen Stil Wasserstoff produzieren und von dort vertreiben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern erteilt nun die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Demonstrationsanlage. Umweltminister Dr. Till Backhaus übergab dazu den Genehmigungsbescheid.

„Wasserstoff ist ein vielversprechender Weg raus aus den fossilen Brennstoffen und hinein in saubere und nachhaltige Antriebssysteme. Ich bin sehr glücklich, dass mit APEX in Laage wohl bald ein junges und hochinnovatives Unternehmen hier aus unserem Land an den Markt geht.“, freut sich Umweltminister Dr. Backhaus.

Minister Dr. Backhaus übergab den Bescheid im Rahmen einer Videokonferenz an den Geschäftsführer der Firma, Herrn Mathias Hehmann. Aufgrund der Corona-Pandemie war ein Besuch vor Ort nicht möglich. In seinem Grußwort lobte der Minister jedoch die hohe Innovationskraft und die Bedeutung des jungen Unternehmens für die Region:

„Mitten in unserem Land wollen Sie eine der zukunftsweisendsten Anlagen in diesem Bereich errichten und von hier aus den technologischen Fortschritt voranbringen. Sie hätten den Standort nicht besser wählen können. Infrastrukturell sind Sie hervorragend angebunden, dazu unweit unserer schönen Hansestadt Rostock. Die Wirtschaft in Rostock gedeiht und auch die Unternehmen vor Ort erkennen, dass nachhaltige Konzepte die Zukunft bedeuten. Zudem hat Rostock eine hervorragende Uni mit motivierten jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die gerne in der Region bleiben.“

Das Konzept des Unternehmens sieht eine ganzheitliche Produktion von Wasserstoffangeboten vor, von der Elektrolyse (Umwandlung von Wasser zu Wasserstoff) bis hin zur Fertigung von Brennstoffzellen sowie Tank- und Speichersystemen. Mit den Komponenten soll das Werk bei Laage der erste klimaneutrale Gewerbepark werden.

Die Genehmigung für die Demonstrationsanlage wurde laut Ministerium von der zuständigen Behörde, dem StALU Mittleres Mecklenburg, zügig bearbeitet. Der Minister lobte die Zuverlässigkeit des Amtes: „In Rekordzeit haben unsere Leute Ihren Antrag unter die Lupe genommen und genauestens geprüft. Ich bin unseren Leuten dafür dankbar, denn wir wollen ja schnell voran kommen mit dem Wechsel zu sauberen Energien.“

Im Fazit zeigt sich der Minister für Landwirtschaft und Umwelt sehr zufrieden mit den Fortschritten des Unternehmens. Auch Ideen hat der Minister schon, wie der Wasserstoff im Land selbst genutzt werden könnte: „Mir liegt die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume sehr am Herzen. Da sich Wasserstoff hervorragend als Energiezwischenspeicher eignet, sehe ich hier großes Potential. In Zukunft könnten damit auch Haushalte in abgelegenen Gebieten zuverlässig mit sauberem Strom, Wärme und Mobilität versorgt werden.“

Die Anregung des Ministers, auch lokale Höfe mit Wasserstoff zu versorgen, hat die Firma nach dessen letzten Besuch im Sommer 2020 aufgenommen. So bestehe enger Kontakt zu einem nahegelegenen Gutshof.

Bankengipfel

Finanz- und Wirtschaftsminister sagen kurzfristige Unterstützung zu

Schwerin – In einer Telefonkonferenz haben Wirtschaftsminister Harry Glawe und Finanzminister Reinhard Meyer sich heute mit Vertretern der Sparkassen, Genossenschafts- und Privatbanken sowie den Sozialpartnern auf Maßnahmen verständigt, um die heimische Wirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Folgen weiter zu unterstützen.

Die Teilnehmer schätzten die aktuelle Lage der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommer grundsätzlich noch als verhältnismäßig gut ein, warnten allerdings vor noch nicht absehbaren Folgen. Vor allem das Eigenkapital der Unternehmen werde durch den verlängerten Lockdown weiter aufgezehrt. Daher seien nicht nur kurz- sondern auch mittelfristige Maßnahmen erforderlich.

Insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern ist die Wirtschaft eher kleinteilig geprägt. So haben rund 97 Prozent der Betriebe im Land weniger als 50 Beschäftigte. Diese Unternehmen können viele Bundesprogramme nicht in Anspruch nehmen und haben daher nur begrenzten Zugang zu neuen Kapitalquellen. Gleiches gilt für mittlere Unternehmen oberhalb von 50 Beschäftigten.

Finanzminister Reinhard Meyer und Wirtschaftsminister Harry Glawe einigten sich daher mit den Branchenvertretern auf drei Punkte:

  1. Bis die Förderzusagen des Bundes greifen, will das Land eine Brückenfinanzierung für die Bundeshilfen prüfen. Damit soll die Eigenkapitallage der Unternehmen kurzfristig gestärkt werden.
  2. Gemeinsam mit den Wirtschaftskammern und der Kreditwirtschaft soll ein Projekt zur Sanierungsmediation initiiert werden. Damit sollen mittelfristig zu erwartende Insolvenzen vermieden und die Fortführung von Betrieben ermöglicht werden.
  3. In der Mitte Januar vereinbarten Taskforce Wirtschaft sollen mit Vertretern der Staatskanzlei, des Wirtschafts- sowie des Finanzministeriums insbesondere steuerliche Maßnahmen erörtert werden, um Liquidität und Eigenkapital der Unternehmen im Land nachhaltig zu stärken.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Soforthilfen und Abschlagszahlungen sind wichtig, aber man darf die längerfristigen Perspektiven nicht aus den Augen lassen. Für die meisten Betriebe bei uns im Land endet die Corona-Pandemie nicht mit dem Ende des Lockdowns. Wir sind uns alle einig: Wenn wir Arbeitsplätze und Steuereinnahmen erhalten wollen, müssen wir schnell und unbürokratisch beim Wiederanlauf der Wirtschaft helfen. Die heute vereinbarten Maßnahmen sind dafür ein erster Schritt.“

Neue Kindertagesförderungs-Verordnung

Notfallbetreuung ab Inzidenzwert von 150

Schwerin – Heute ist die aktualisierte Corona-Kindertagesförderungs-Verordnung in Kraft getreten. Mecklenburg-Vorpommern setzt damit die Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) bis zum 14. Februar fort. Darüber hinaus sind die Empfehlungen des Sozialministeriums zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus aktualisiert worden.

„Die Kitas und Tagespflegestellen bleiben in der Schutzphase geöffnet. Wir appellieren aber weiterhin an alle Eltern, dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, die Kinder zu Hause zu betreuen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. Auch eine verkürzte Betreuungszeit des Kindes in der Kita solle durch die Eltern geprüft werden.

Eltern müssen ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase in ihrer Kita anmelden. Im Kindergarten, in der Krippe und Kindertagespflegestelle müssen Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. In Horten müssen Kinder und Beschäftigte grundsätzlich eine MNB in dem Gebäude tragen. „Auf dem Außengelände des Hortes besteht für die Kinder und Beschäftigten keine Pflicht zum Tragen einer MNB“, so Drese.

Sofern zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner landesweit 150 oder höher ist, ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich für Kinder ab dem darauffolgenden Tag untersagt. Gleiches gilt, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt dieser Inzidenzwert zwei Werktage in Folge überschritten ist.

Das Besuchsverbot gilt für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Der Wohnsitz der Kinder ist insofern nicht entscheidend.

Drese: „Ab einem Inzidenzwert von 150 ist nur noch eine Notfallbetreuung möglich. Die Eltern dürfen dann grundsätzlich ihre Kinder nicht in Krippe, Kindergarten und Hort bringen.“ Aktuell findet in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Ludwigslust-Parchim (ab 25. Januar) und Vorpommern-Greifswald (ab 27. Januar) eine Notfallbetreuung statt.

Als Ausnahme von dem Besuchsverbot dürfen Kinder die Notfallbetreuung der Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Krippen und Horte) und die Kindertagespflegestellen in den folgenden Fällen besuchen:

  • in familiären Härtefällen, insbesondere, wenn wegen einer Kindeswohlgefährdung der Besuch einer Kindertageseinrichtung als Folge einer familiengerichtlichen Entscheidung oder im Rahmen von Maßnahmen und Schutzplänen erforderlich ist,
  • in begründeten Einzelfällen Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden und
  • Kinder bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur nach § 2 Absatz 10 Corona-KiföVO M-V tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Das Besuchsverbot bleibt in Kraft, bis die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner landesweit zehn Tage in Folge unter 150 landesweit bzw. in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt gesunken ist. Die Landkreise und kreisfreie Städte können für ihren Zuständigkeitsbereich unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und der möglichen Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung durch Allgemeinverfügung das Besuchsverbot länger in Kraft lassen.