Menü Schließen

Kategorie: Landtag und Regierung MV

Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben

Martin: Schulen bleiben aber weiterhin offen

Schwerin – „Unsere Schulen gehören nicht zu den Treibern der Pandemie. Dennoch ist es wichtig, dass wir einen Beitrag zu den öffentlichen Kontaktbeschränkungen leisten. Auf diese Weise wollen wir gemeinsam die weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Ab Mittwoch erhalten alle Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangsstufen Distanzunterricht. Ich bitte alle Eltern, wenn irgend möglich, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Wenn dies nicht möglich ist, sind die Schulen für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 weiterhin geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler bleiben dort in ihren definierten Gruppen und sollen die gleichen Aufgaben bearbeiten, wie jene Schülerinnen und Schüler, die zu Hause lernen“, so Martin.

Die Regelungen für den Schulbetrieb ab dem 16. Dezember 2020 im Überblick:

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die nicht zu Hause betreut werden können, werden vom 16. Dezember 2020 bis zum 8. Januar 2021 in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Die Kinder werden dann in ihrem bisherigen, gewohnten Klassenverband bleiben. Das heißt, dass es keinerlei Zusammenlegung von Lerngruppen geben soll.

Eltern, die ihre Kinder nicht zuhause betreuen können, müssen nicht nachweisen, dass sie in systemrelevanten Berufen tätig sind. Eltern, deren Kinder die Jahrgangsstufen 1 bis 6 besuchen, und deren Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen sollen, werden gebeten, die Schule darüber rechtzeitig möglichst per E-Mail zu informieren. Der reguläre Schülerverkehr findet in ganz Mecklenburg-Vorpommern statt.

In allen schulischen Gebäuden gilt für alle an der Schule beschäftigten Personen ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020 grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, auch im Unterricht. Für Schülerinnen und Schüler bleiben die Regelungen hinsichtlich der Mund-Nasen-Bedeckungen an Schulen zunächst unverändert. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, den Mindestabstand einzuhalten, wo dies möglich ist. Für alle Jahrgangsstufen wird die Präsenzpflicht aufgehoben.

Alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen aller Schularten erhalten Aufgaben für das häusliche Lernen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in Präsenz erhalten bei der Bearbeitung dieser Aufgabenpakete, die auch für den Distanzunterricht vorgesehen sind, Unterstützung durch die Lehrkräfte in Präsenz. Sportunterricht oder Schwimmunterricht werden nicht erteilt.

Ab der Jahrgangsstufe 7 und in den beruflichen Schulen wird Distanzunterricht angeboten. Die Klassenarbeits- und Klausurpläne sollen entsprechend angepasst werden, da in dieser Zeit keine Arbeiten geschrieben werden können.

„Wir werden Anfang des neuen Jahres darüber beraten, wie es nach dem 10. Januar 2021 an den Schulen weitergeht. Dabei haben wir vor allem die Abschlussklassen ganz besonders im Blick. Sie müssen die Möglichkeit haben, in 2021 gut vorbereitet in ihre Prüfungen zu gehen. Deshalb ist unser Ziel, dass sie vorrangig in den Präsenzunterricht zurückkehren“, betonte Martin.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat für alle Eltern die Regelungen zu Beginn der Woche auf seine Internetseite eingestellt und auch an alle Schulen zur weiteren Verteilung übermittelt.

Ausgleich bei Gewerbesteuern

Schwerin – „Ich freue mich, dass wir den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nur wenige Tage nach der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2020 bereits heute die Mittel überweisen können. Damit werden sicher nicht bei jeder Kommune die Sorgen um die pandemiebedingten Auswirkungen für den kommunalen Haushalt verschwinden, aber hoffentlich dennoch deutlich kleiner werden“, sagte Innenminister Torsten Renz.

Mit der Beschlussfassung des Landtages zum zweiten Nachtragshaushalt 2020 und zum Haushaltsbegleitgesetz mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetztes M-V (FAG MV) wurde der Weg freigemacht, um 120 Mio. Euro an die Kommunen im Land für erwartete Gewerbesteuermindereinnahmen auszuzahlen. Die Mittel werden hälftig vom Bund und vom Land getragen. Das Land stellt die 60 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt, konkret aus dem „MV-Schutzfonds“ bereit.

Die Bundesregierung hatte mit der Verabschiedung des Konjunkturpaketes am 4. Juni 2020 den Kommunen zugesagt, sich an der Kompensation der erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen im Jahr 2020 zu beteiligen. Im Rahmen der anschließenden Gesetzgebung wurden die Einzelbeträge nach Bundesländern und die zwingende hälftige Beteiligung der Länder festgelegt.

Auf Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2020 im Vergleich zur Steuerschätzung im Herbst 2019 sind Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen im Land im Umfang von rund 120 Mio. Euro zu erwarten gewesen.

Zusammen mit den Kommunen wurde bereits im August im FAG-Beirat ein Konzept entwickelt, wie die Mittel auf die einzelnen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aufgeteilt werden sollen. Die notwendigen Regelungen und die konkrete Höhe der Einmalzahlung 2020 sind für jede einzelne Gemeinde im neu geschaffenen § 36 Finanzausgleichsgesetz M-V geregelt.

Für das Jahr 2021 sind weitere 67 Mio. Euro zur Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen vom Land zugesagt.

Fangausfälle durch Kegelrobben

Schwerin – Den Küstenfischern des Landes werden über das Jahr 2020 hinaus auch für das Jahr 2021 aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Schäden durch Kegelrobben Ausgleichszahlungen bei Fang­ausfällen gewährt. Die Regelungen für die Ausgleichs­zahlungen wurden fortgeführt und das Meldeverfahren bei Netzschäden vereinfacht.

„Die Rückkehr der Robben in unsere Küstengewässer ist naturschutzfachlich von besonderer Bedeutung. Die wachsende Population stellt jedoch die Fischer im Land zunehmend vor Probleme. Die Gewährung von Ausgleichszahlungen ist daher ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz der Fischer für die Kegelrobben des Landes zu steigern“, sagte Landwirtschafts- und Umwelt­minister Dr. Till Backhaus.

Die Höhe der Zahlungen können 50 bis 80 Prozent der nachgewiesenen Fraß- und Netzschäden in der Stellnetz­fischerei in den Küstengewässern des Landes betragen. Entsprechende Nachweise sind bei den Fischereiauf­sichtsstationen oder den Vorsitzenden der Fischerei­erzeugerorganisationen zu führen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Haupterwerb vom Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannte gewerbliche Fangtätigkeiten in den Küstengewässern des Landes ausüben. Die Zuwendung je Antrag muss mindestens 300 Euro betragen. Das bedeutet, bei einem Fördersatz von 50 Prozent muss ein Schaden von mindestens 600 Euro vorliegen, bei einem Fördersatz von 80 Prozent ein Schaden von mindestens 375 Euro.

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist außerdem, dass der Antragsteller im Rahmen der nach § 24 der Küstenfischereiverordnung MV bei der oberen Fischereibehörde monatlich einzureichenden Fangmeldungen auch entsprechende Schadens­meldungen vorgenommen hat.

Entsprechende Anträge sind für Schäden des Jahres 2021 einmalig bis zum 31.03.2022 schriftlich zu stellen an das

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Referat 560
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

Die Antragsunterlagen sind bei den Fischerei­erzeugerorganisationen, den Fischereiaufsichtsstationen sowie auf der Serviceseite des Ministeriums erhältlich. Dort ist auch der Erlass mit weiteren Einzelheiten einsehbar.

Kegelrobben sind eine in Deutschland besonders geschützte Art. Die Kegelrobbe ist eine der drei in Deutschland heimischen Meeressäugetierarten, zu den auch der Seehund und der Schweinswal gehören.

Kegelrobbenbullen sind mit einem Gewicht von bis zu 300 kg die größten heimischen Raubtiere. Es gibt heute in der Ostsee ca. 35.000 Ostsee-Kegelrobben (HELCOM 2018). Das Beutespektrum der Kegelrobben variiert regional und saisonal sehr stark. Das führt zunehmend zu Schäden in der Kutter- und Küstenfischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Das Institut für Fisch und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co KG hat von März 2018 bis September 2020 die fischereilichen Schäden durch Kegelrobben bei der Heringsfischerei im Greifswalder Bodden untersucht und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  • Durch Ostsee-Kegelrobben beschädigte Fisch­körper und damit nicht zu verkaufende Ware in der Stellnetz-Heringsfischerei im Greifswalder Bodden betrugen ca. 3 % bis 6 %.
  • Totalverluste an Stellnetzen in der Herings­fischerei betrugen ca. 3 %.

Die Gewährung von Fangausfallentschädigungen ist Teil eines Konfliktmanagements zwischen Kegelrobben und Fischerei. Ein Fachbeirat, der von Minister Backhaus initiiert wurde, begleitet diesen Prozess. In dem Fachbeirat sind Vertreter der beruflichen Fischerei, der Naturschutzverbände, der Verwaltung und der Forschung vertreten.

EU-Schulprogramm

Aufruf zur Teilnahme im Schuljahr 2021/22

Schwerin – Das EU-Schulprogramm, das Kinder zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährungsweise anregen soll, geht in eine neue Runde. Das Landwirtschaftsministerium ruft alle Grund-, Regionalen und Gesamtschulen mit den Klassenstufen 1 bis 4 sowie alle Förderschulen auf, sich um die Teilnahme an dem EU-geförderten Programm im Schuljahr 2021/22 zu bewerben.

Mecklenburg-Vorpommern nimmt sei 2017/2018 am EU-Schulprogramm teil. In unserem Land wird mit Hilfe des Programms an teilnehmenden Schulen einmal wöchentlich eine kostenfreie Abgabe von 200 ml frischer Milch ohne Zusätze sowie 85 bis 100 g frischem Obst oder Gemüse pro Kind finanziert. Im laufenden Schuljahr 2020/21 erfolgt das an 137 Schulen mit etwa 21.000 Kindern.

Außerdem werden unterstützende pädagogische Begleit­maßnahmen angeboten, die ebenfalls aus dem Programm finanziert werden. Konkret geht es darum, Wissen rund um eine gesunde Ernährung zu vermitteln und einen Einblick in die Aufgaben und Leistungen der Landwirt­schaft, insbesondere in die Erzeugung von Nahrungs­mitteln, zu geben.

Eine Bewerbung für das Programm ist bis zum 31. Januar 2021 beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV einzureichen.

Im Anschluss erfolgt die Auswahl der teilnehmenden Schulen für das Schuljahr 2021/22 anhand vorgegebener Kriterien. So sollten die Schulen neben der Ernährung auch andere gesundheitsbezogene Maßnahmen in ihrem Konzept berücksichtigt haben.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen unter: www.lm.regierung-mv.de/eu-schulprogramm

Sobald die teilnehmenden Schulen feststehen, werden in einem Interessenbekundungsverfahren die Lieferanten ermittelt, die die Schulen mit frischer Milch und regionalem Obst und Gemüse beliefern.

Besuch von Kita und Hort

Ministerin Drese wendet sich an Eltern mit Kindern in Kita und Hort

Schwerin – „Wenn es Ihnen möglich ist, betreuen Sie Ihre Kinder in der Zeit vom 16. Dezember bis zum 10. Januar zuhause.“ Angesichts der hohen Infektionszahlen und des gestern von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Lockdown wendet sich Sozialministerin Stefanie Drese an alle Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern besuchen.

Drese appelliert in einem Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten, die Betreuung in Krippe, Kita, Hort und in der Kindertagespflege nur in Anspruch zu nehmen, wenn die Betreuung der Kinder nicht selbst oder im engsten familiären Umfeld sichergestellt werden kann.

„Wir müssen jetzt alles dafür tun, Kontakte und damit die Zahl der Infektionen zu reduzieren. Ein Verzicht auf den Kita-Besuch ab Mittwoch trägt dazu bei, mit Oma und Opa sicher Weihnachten feiern zu können“, so Drese.

Auch wenn die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nach derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnis und nach den stets aktualisierten Inzidenzzahlen keine Infektionstreiber sind, könne mit der Schutzphase zudem vorgesorgt werden, dass auch nach der Weihnachtszeit und dem Jahreswechsel das Infektionsrisiko in der Kindertagesförderung niedrig bleibt. Drese: „Ich sehe die Kontakteinschränkungen auch als Chance, den bisherigen Kurs unseres Landes fortzusetzen, Kitas und Schulen weitgehend offen zu halten.“

Die Ministerin betont in ihrem Brief, dass sich die Landesregierung im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern auch jetzt gegen Schließungen mit einer Notfallbetreuung entschieden habe. „Das ist nur möglich, weil die Beschäftigten in der Kindertagesförderung, mit großem Engagement die Förderung und Betreuung der Kinder unter neuen Vorzeichen sichergestellt haben. Und weil die allermeisten Eltern mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten dazu beigetragen haben, die Ausbreitung des Virus in unserem Land zu verringern. Auf dieses Verständnis und ihre Mithilfe setze ich weiterhin“, schreibt Drese.

Während der Schutzphase vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 bleiben die Einrichtungen der Kindertagesförderung und die Kindertagespflegestellen deshalb geöffnet. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesförderung besteht nach wie vor. Die Betreuungszeiten werden nicht eingeschränkt.

Drese: „Wir wollen aber gemeinsam uns noch einmal verstärkt bemühen, die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Die Gruppen in den Kindertageseinrichtungen können, wenn Sie als Eltern mithelfen, kleiner werden, denn alle Erzieherinnen und Erzieher sowie Fachkräfte bleiben an Bord.“

Abschlagszahlungen für Novemberhilfe

Schwerin – Der Bund will die Abschlagszahlungen bei der Novemberhilfe anheben. Die Unternehmen sollen statt bisher maximal 10.000 Euro künftig maximal 50.000 Euro an Abschlagszahlungen bekommen.

„Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Deckel angehoben wird. Das wird er nun. Damit kommt der Bund unseren Forderungen entgegen. Am Ende ist die Anhebung eine Kompromisslösung, die die Liquiditätssituation für Unternehmen mit Anträgen über 20.000 Euro etwas entschärft“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Mecklenburg-Vorpommern hatte eine Anhebung des Deckelbetrages für Abschlagszahlungen von 10.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro gefordert. Dieser Forderung hatten sich viele Bundesländer angeschlossen.

Mit den Novemberhilfen werden Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die wegen des Teil-Lockdowns ihren Betrieb vorübergehend schließen mussten. „Dazu zählt das gesamte Beherbergungsgewerbe, nachdem der Bund eine Forderung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen und die Unterstützung nachgebessert hatte. Entscheidend ist, dass die Hilfe nun weiter ins Laufen kommt“, so Glawe weiter.

Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die bundeseinheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Diese hat der Bund für die Novemberhilfe am 25. November 2020 freigeschaltet.

Der Minister fordert, dass die Antragsstellung für die Dezemberhilfe nunmehr vom Bund auf den Weg gebracht wird. „Unternehmen brauchen weiter Planungssicherheit. Wer im November vom teilweisen Lockdown betroffen war, wird es vermutlich auch im Dezember sein. Die Unterstützung muss deshalb in die Umsetzung kommen, die Antragsstellung rasch ermöglicht werden“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Gegenwärtig bereitet der Bund das Antragsverfahren vor. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.

Unterstützung für das Landhaus „Die Arche“

Zislow – Die Geschäftsführer des Vitalhotels „Die Arche“ Siegfried und Gunther Hanke in Zislow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhalten für die energetische und ökologische Erneuerung und Erweiterung des Landhauses „Die Arche“ vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 36.667,50 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie für Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen rund 73.335 Euro.

Es ist vorgesehen, das Landhaus in Zislow ökologisch und energetisch zu erneuern und zu erweitern. Das Vorhaben umfasst den Bau einer thermischen Solaranlage mit einem Schichtspeichersystem, die Verlegung einer 130 Meter langen Nahwärmeleitung, die Errichtung eines Stromspeichers sowie die Installation von drei E-Ladesäulen.

Durch diese Maßnahmen können jährlich 68 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Pro Jahr steht eine nutzbare thermische Energiemenge von rund 10.000 Kilowattstunden Strom zur Verfügung.

RESD GmbH investiert in Digitalisierung

Grimmen – Die RESD GmbH aus Grimmen (Landkreis Vorpommern-Rügen) ist mit rund 20 Mitarbeitern im Bereich Tief- und Straßenbau tätig, spezialisiert auf die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung mit öffentlichen Versorgern. Jetzt investiert das Unternehmen in eine neue Bausoftware zur digitalen Projektverwaltung.

„Die zunehmende Umstellung auf digitale Prozesse in den Unternehmen ist ein wichtiger Schritt, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die RESD GmbH aus Grimmen geht den richtigen Weg und nutzt IT-Lösungen, die das tägliche Arbeiten wesentlich erleichtern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Vorgesehen ist, eine individuelle Bausoftware mit diversen Zusatzmodulen und einen Server zu erwerben. So kann künftig unter anderem im Tief- und Kanalbau eine digitale Mengenermittlung aus digitalen Geländemodellen und 3D-Baukörpern direkt vor Ort ermittelt werden. Des Weiteren wird ein GPS-Messgerät mit dem notwendigen Zubehör sowie einem Leica Tachymeter erworben. Der Tachymeter ermittelt per GPS Festpunkte, um die räumliche 3D Ebene darzustellen.

Mit mehreren gemessenen Punkten werden alle relevanten Daten (Fläche, Länge, Höhe und Volumen) genauestens errechnet, um diese an das Programm weiter zu geben. Mit diesen Daten und den regelkonformen Abrechnungsgrößen kann eine exakte Abrechnung erfolgen. „Digitalisierung ist ein wichtiges Thema. Mit der Investition in die Softwarelösungen können Produktionsprozesse verschlankt und ein besseres Controlling ermöglicht werden“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen des Unternehmens betragen rund 57.000 Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der „Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation“ (DigiTrans RL) in Höhe von rund 28.700 Euro.