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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Zuschuss für Heizung und Photovoltaikanlage

Neustrelitz – Die Diakonie Mecklenburgische Seenplatte in Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält für die Errichtung einer Heizungsanlage, einer Photovoltaikanlage mit Speicher sowie für die LED-Innenbeleuchtung für den Neubau einer Kita in Waren (Müritz) vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 195.311,36 Euro.

Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie für Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 390.622,72 Euro.

Geplant ist der Einbau einer Sole-Wasser-Wärmepumpe plus Biogas-Brennwerttherme. Die jährlich nutzbare Wärmemenge liegt bei 94.500 Kilowattstunden. Die zu errichtende Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher dient der Eigenversorgung mit Strom.

Durch das Vorhaben können jährlich 17 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Die LED-Beleuchtung mindert jährlich den Energieverbrauch um 3.634 Kilowattstunden Strom.

Distanzunterricht in Risikogebieten

Schwerin – Wegen der gestiegenen Corona-Infektionszahlen ändern sich für weiterführende Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bis zu den Weihnachtsferien die Regelungen zur Unterrichtsorganisation. Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse, die in Risikogebieten leben, erhalten vom kommenden Montag an bis zu den Weihnachtsferien Distanzunterricht. „Die Entwicklung der Infektionszahlen ist auch in Mecklenburg-Vorpommern besorgniserregend. Wir müssen Kontakte in den Schulen reduzieren, um uns besser zu schützen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Aktuell erlassen die Landkreise und kreisfreien Städte mit einer Inzidenz von über 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner derartige Allgemeinverfügungen, die ab dem 14. Dezember 2020 gelten. Das sind derzeit die Landeshauptstadt Schwerin sowie der Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landkreis Nordwestmecklenburg, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Auch der Landkreis Vorpommern-Rügen hat sich dem angeschlossen.

Nur die Hansestadt und der Landkreis Rostock haben derzeit geringere Inzidenzen. Sollte jedoch auch hier noch vor den Weihnachtsferien eine Allgemeinverfügung notwendig werden, werden die dort ansässigen Schulen über die zeitlich begrenzte Maßnahme über den Landkreis oder die kreisfreie Stadt direkt informiert.

„Wegen der gestiegenen Infektionszahlen werden Schülerinnen und Schüler Vorstellungen der Weihnachtsmärchen in den Theatern leider nicht mehr besuchen können“, erklärte Bildungsministerin Martin. „Auch Schulfahrten, Schulwanderungen und Besuche in außerschulischen Lernorten sind bis auf Weiteres nicht möglich.“

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Schulen über ein entsprechendes Schreiben die neuen Regelungen mitgeteilt, die Lehrerinnen und Lehrer gebeten, Eltern zu informieren und die notwendigen Vorbereitungen für den Distanzunterricht zu treffen.

Die Regelungen im Detail:

  • Ab der Jahrgangsstufe 7 wird in allgemein bildenden Schulen sowie in allen beruflichen Schulen Distanzunterricht erteilt. Ausgenommen davon ist der Unterricht in den Ausbildungs- und Berufsvorbereitungsklassen in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz sowie die Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfungen im Bildungsgang „Medizinische Dokumentation“ an der Beruflichen Schule der Universitätsmedizin Greifswald.
  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 werden demnach vollständig im Präsenzunterricht beschult. An den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung findet Präsenzunterricht statt.
  • Lehrkräfte und alle anderen Personen, die an Schulen beschäftigt sind, tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung – auch während des Unterrichts. Die Mund-Nasen-Bedeckung kann abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann, solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist eine Pflicht, Ausnahmen bestehen, wenn Lehrkräfte und Beschäftigte an Schulen aufgrund von medizinischen oder psychischen Beeinträchtigungen oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Digitale juristische Examensprüfungen

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister wies im Landtag jetzt darauf hin, dass auch im Rechtsreferendariat die Digitalisierung voranschreitet und sich auf einen gutem Weg befindet.

„Das Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern wird immer digitaler. Referendarinnen und Referendare, die in Gerichten mit elektronisch geführten Akten eingesetzt sind, wird schon jetzt ein sogenannter ECOS Secure Boot Stick zur Verfügung gestellt. Damit können zu bearbeitende elektronische Akten eingesehen werden. Andererseits ist ihnen so der digitale Dokumentenaustausch untereinander und mit ihren Ausbildenden möglich. Des Weiteren sollen die Referendare bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Frühjahr mit funktionsbezogenen Laptops ausgestattet werden. So wird ihnen ein mobiles Arbeiten gewährleistet. Die Entscheidung, in welche Akten Einsicht genommen werden kann, obliegt dabei den jeweiligen Ausbildenden“, teilte Justizministerin Hoffmeister im Landtag mit.

„Zum Thema digitale Examensprüfungen haben wir auch eine klare Auffassung: Wir wollen sie. Das bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Das Landesjustizprüfungsamt hat ausgelotet, unter welchen rechtlichen, organisatorischen, technischen und haushälterischen Voraussetzungen die Abnahme der Klausuren von der bisherigen handschriftlichen auf eine computergestützte Form umgestellt werden kann. Wir müssen geeignete Räume finden, wo den Referendarinnen und Referendaren Rechner in sicherer Umgebung zur Verfügung gestellt werden kann. Erste Erfahrungen damit hat Sachsen-Anhalt. Wir sind mit den Verantwortlichen dort im Gespräch. Wir müssen eine Lösung finden, gegebenenfalls mit einem externen Dienstleister, denn wir dürfen nicht in der Digitalisierung hinterherhinken. Ich unterstütze daher die Bestrebungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, per Gesetzesänderung im Deutschen Richtergesetz den Ländern zu ermöglichen, Examensklausuren elektronisch durchzuführen“, so Ministerin Hoffmeister.

Angeblich „verschwundene Kalaschnikow“

Statement des Innenministeriums zur angeblich „verschwundenen Kalaschnikow“

Schwerin – Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über eine angeblich „verschwundene Kalaschnikow aus der Asservatenkammer des Verfassungsschutzes, „die bei einem islamistischen Attentat in Paris eine Rolle gespielt haben soll“ stellt das Innenministerium folgendes klar:

Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern ist nicht bewaffnet und beim Verfassungsschutz werden auch keine Waffen gelagert. Demzufolge ist auch keine Kalaschnikow AK 47 beim Verfassungsschutz verschwunden.

Dem mittlerweile ehemaligen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes MV S. wurde im Zusammenhang mit Ermittlungen des Verfassungsschutzes MV in einem Fall des Islamismus, in dem es um die Errichtung eines kaukasischen Emirates geht, von einem Dritten mitgeteilt, er (der Dritte) könne Kriegswaffen beschaffen. Dieser Aussage ist der Verfassungsschutz nachgegangen. Der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes behauptet, ihm sei zum Beweis daraufhin eine Dekorations-Waffe übergeben worden. Eine spätere Überprüfung im Landeskriminalamt ergab, dass die Deko-Waffe nicht beschussfähig war und auch nicht beschussfähig gemacht werden konnte. Die Quellenbehauptungen haben sich in Bezug auf die angebotene Waffe als völlig substanzlos erwiesen.

Die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages ist über den Vorgang unterrichtet worden.

Es gab keine Kontakte des ehemaligen V-Mann-Führers S. und der Quelle zu dem 51-jährigen Montenegriner, bei dem im Landkreis Rosenheim am 5. November 2015 Kalaschnikows und Sprengstoff gefunden wurde, die nach Paris transportiert werden sollten. Dort fanden am 13. November 2015 islamistische Terroranschläge statt.

Diskussion um Düngeverordnung ist Nebelkerze

Schwerin – Der Bauernverband hat eine Großdemonstration angekündigt. Unter anderem will die Berufsständevertretung damit gegen die geplante Düngeverordnung protestieren. Dazu erklärt der Landwirtschafts- und Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus: „Die Diskussion um die geplante Landesdüngeverordnung wird auf hohem fachlichem Niveau geführt. Der Bürger versteht in der Regel nicht, worum es dabei geht. Dabei ist es eigentlich ganz simpel: Es geht um sauberes Wasser! Gelegentlich werde ich dafür verspottet, wenn ich sage: Wasser ist das wichtigste Lebensmittel – Wasser ist Leben. Das ist die einfache Wahrheit. Ohne Wasser kein Leben – ohne sauberes Trinkwasser kein menschliches Leben.

Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass Profite in einzelnen Wirtschaftszweigen zulasten der natürlichen Ressourcen gehen. Und den meisten Menschen geht das inzwischen ebenso.

Man muss nicht verstehen, wie sich Grundwasserkörper verhalten, welche Nitrifikation wo stattfindet. Es reicht, zu verstehen, dass Nitrat und Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln nichts im Grundwasser zu suchen haben.

Mancher Landwirt behauptet, er sei nicht verantwortlich dafür, dass das Grundwasser unter seinem Acker belastet ist. Vielleicht hat er damit recht, weil Generationen vor ihm den schlechten Zustand herbeigeführt haben. Aber er ist jetzt verantwortlich dafür, dass sich der Zustand verbessert. Deswegen gibt es keine Alternative zu einem Düngemanagement, dass die Weichen dafür stellt, dass auch zukünftige Generationen noch sauberes Trinkwasser zur Verfügung haben. Amtliche Messungen in Frage zu stellen, Regierungen zu diffamieren oder Tatsachen zu leugnen, ist keine Lösung.

Der Bauernverband hat die Binnendifferenzierung gewünscht, wir haben sie umgesetzt.

Wenn die differenzierte Betrachtung jedoch nicht das erwünschte Ergebnis erbringt, sondern nachweist, dass die Landwirtschaft sehr wohl mitschuldig ist, nun alles infrage zu stellen, ist unredlich. Leider hat der Deutsche Bauernverband seit Jahren das Problem verdrängt. Das Gerichtsurteil von SH sollte dem Berufstand deutlich zu denken geben.

Als Landwirtschaftsminister weiß ich, dass die Branche vor bisher ungekannten Herausforderungen steht: Corona, Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest, Klimawandel, ruinöse Erzeugerpreise. Das ist eine fatale Mischung. Deswegen setze ich mich seit Jahrzehnten dafür ein, die Landwirte zu unterstützen.

Allein in diesem Jahr erhalten 4.700 Betriebe 354,4 Mio. Euro Direktzahlungen, weitere 59,9 Mio. Euro Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen. Mehr als 8 Mio. Euro werden als Corona-Soforthilfen für die Landwirtschaft gezahlt, Investitionsförderung erfolgt in Höhe von rund 45 Mio. Euro. Zusammen fast eine halbe Milliarde Euro allein in diesem Jahr. Man kann also nicht sagen, das Land tue nichts für seine Bauern.

Aber als Umweltminister sage ich nochmals deutlich: Wir können nicht so weitermachen wie bisher. Ich reiche weiterhin die Hand, um gemeinsam zu Lösungen zu kommen, die die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft schonen und gleichzeitig den landwirtschaftlichen Betrieben ein gutes Leben sichern.“

Kritik an Messstellennetz

Schwerin – Der Landesbauernverband behauptet, die neue Landesdüngeverordnung beruhe auf falschen Messergebnissen. Dem widerspricht der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Der Bauernverband ist nicht aufrichtig, wenn er immer wieder betont, die Grundwasser-Messstellen allein seien ausschlaggebend für die Gebietskulisse – also die sogenannten „Roten Gebiete“. Dabei war es gerade der Bauernverband, der darauf gepocht hat, genau festzulegen, wo erhöhte Nitratwerte im Grundwasser durch landwirtschaftliche Nutzung auftreten. Dieser Aufforderung kommen wir unter anderem mit den 559 Messstellen im Land nach. Aber das Verfahren ist dreistufig.

In einem ersten Schritt werden die Nitratgehalte ausgewertet. Weiterhin werden Boden- und Wetterdaten herangezogen, um zu berechnen, wie viel Stickstoff gedüngt werden kann, damit im Bodensickerwasser nicht mehr als 50 mg je Liter Nitrat entstehen. Diese Modellrechnung wird im dritten Schritt mit der Karte verschnitten, die die tatsächlich anhand von Datensätzen aus landwirtschaftlichen Betrieben gedüngten Stickstoff­mengen landesweit ausweist.

Dieses Verfahren ist mehrfach mit den Vertretern des Berufsstandes erörtert worden. Durch die zweifache Binnendifferenzierung hat das Land in Richtung Verursachergerechtigkeit viel erreicht. Im Vergleich zur Gebietskulisse der Düngelandesverordnung 2019 hat sich in MV die Gebietskulisse um 30 % verringert. Das heißt, mit Stand 25.11.2020 sind rund 181.000 ha in 4.533 Feldblöcken als mit Nitrat belastetes Gebiet auszuweisen.

Doch auch wenn 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Nitratbelastet sind, 87 Prozent sind es nicht – hier gibt es keine Einschränkung durch die neue Düngeverordnung. Es scheint aber so, als würde der Bauernverband erst zufrieden sein, wenn wir gar keine roten Gebiete ausweisen würden. Doch das wird nicht passieren. Ich sage, Nitrat gehört nicht ins Grundwasser, ebenso wenig wie Abbauprodukte von Pflanzenschutz­mitteln. Die haben wir nämlich auch regelmäßig bei unseren Messungen finden können.
Wir brauchen aber auch keine gegenseitigen Schuldzuweisungen. Was wir brauchen, ist ein gemeinsamer Lösungsweg. Wasser ist Leben – und wir haben nicht das Recht, auf Kosten späterer Generationen mit diesem wichtigen Lebensmittel Schindluder zu treiben. Die Belastung des Grundwassers durch die Landwirtschaft muss deutlich heruntergefahren werden“, so Minister Backhaus.

Der Minister weist aber darauf hin, dass es auch gemeinsame Positionen von Ministerium und Bauernverband gibt. Demnach vertreten beide die Auffassung, dass die vom Bund erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) keine ausreichend präzisen Anforderungen bzw. Mindeststandards für die Verwendung von Messstellen für die Gebietsausweisung vorgibt.

Auch fehlt in der AVV beispielsweise eine konkrete Vorgabe, an welchen Positionen (oben – Nitrat in der Regel noch nicht abgebaut, Mitte – Nitrat in der Regel teilweise abgebaut, unten – Nitrat in der Regel abgebaut) eines Grundwasserleiters ein Filter gesetzt sein sollte, um Nitratwerte im Grundwasser zu ermitteln.

Für Ministerium und Bauernverband ist es wichtig, mit aktuellen Daten, konkretisierten Anforderungen an die Messstellenauswahl und fortgeschriebenen bundeseinheitlichen Vorgaben die mit Nitrat belasteten Gebiete noch präziser zu bestimmen. Eine weitere Präzisierung der Gebietskulisse für die roten Gebiete soll in 2021 erfolgen und zum 1. Januar 2022 berücksichtigt werden.

Minister Dr. Backhaus hat die Bundesministerinnen Klöckner und Schulze schriftlich aufgefordert, die bundesweite Vereinheitlichung und Konkretisierung von bisher nicht eindeutig definierten Anforderungen an Parameter für Messstellen zu koordinieren.

Rahmen­bedingungen der Landesforstanstalt

Schwerin – Eine Gesetzesänderung soll die rechtlichen Rahmen­bedingungen schaffen, dass die Landesforstanstalt neben der Erwartung wirtschaftlichen Handelns auch zukünftig die vielfältigen Erwartungen der Gesellschaft an den Wald erfüllen kann. Forstminister Dr. Till Backhaus begründete heute im Landtag den entsprechenden Entwurf eines Änderungsgesetzes.

„Die Landesforstanstalt kann seit dem Beschluss seiner Errichtung im Jahre 2005 auf eine erfolgreiche Unternehmensgeschichte zurückblicken“, sagte Backhaus. Die Anstalt habe sogar anstelle des vorherigen Zuschussbedarfs nicht unbeträchtliche Rücklagen bilden können. „Doch Erfolge sind keine Garantien für die Zukunft. Die Landesregierung hat auch die Landesforst­anstalt einer kritischen Bestandsanalyse unterzogen. Diesbezügliche Empfehlungen bilden die Grundlage für eine Reihe von Änderungen im vorliegenden Entwurf“, so der Minister.

Auf Grund der Auswirkungen des Klimawandels, ins­besondere der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen massiven Waldschäden, die zu einem Preisverfall am Holzmarkt in den letzten Jahren führten, sei beispielsweise das gesetzlich vorgegebene Ziel der Kostendeckung unrealistisch geworden. Unverzügliche Schadholzberäumung sowie Aufbau und Pflege klima­stabiler Wälder sind heute erforderlich, um den Landes­wald so zu entwickeln, dass er seine Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion nachhaltig erfüllen kann.

Auch werde ein Wildwirkungsmonitoring als gesetzliche Aufgabe der Forstbehörde eingeführt. Sie ist eine Voraussetzung für weitere Maßnahmen, um eine Wilddichte zu erreichen, die eine natürliche Verjüngung der vorkommenden Hauptbaumarten ermöglicht.

Außerdem sind einige Änderungen in der Organisation der Landesforstanstalt vorgesehen. So wird die Besetzung des Verwaltungsrates so verändert, dass künftig das Land die Mehrheit der Sitze hält. Ziel ist dabei eine verbesserte Steuerung durch das Land als Eigen­tümer, um der Anstalt weitere konkrete Aufträge erteilen zu können. Auch werden Bestimmungen zur Ernennung, Auswahl, Vertretung und Beendigung der Tätigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrates eindeutiger gefasst.

Tierschutzrecht wird transparenter

Schwerin – Eine neue Landesverordnung soll ab März 2021 die Zuständig­keiten auf dem Gebiet des Tierschutzes in Mecklenburg-Vor­pommern transparenter machen. Bisher sind die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutz­rechts im Tierschutzzuständigkeitsgesetz, in zwei Landesverord­nungen und in einer Ministerverordnung geregelt. Um diese Bestimmungen in eine einzige Landesverordnung zusammen­führen zu können, muss zuvor das Tierschutzzuständigkeits­gesetz aufgehoben werden. Den Entwurf eines entsprechenden Aufhebungsgesetzes hat Agrarminister Dr. Till Backhaus heute im Landtag vorgestellt.

„Wenn zukünftig die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzes für MV durch eine einzige Landesverord­nung geregelt sind, trägt dies zur Deregulierung und Transparenz der Vorschriften in Mecklenburg-Vorpom­mern bei“, sagte Backhaus. Die neue Landesverordnung werde eine bessere Übersicht über die geltenden Regelungen zu den Zuständigkeiten im Tierschutzrecht schaffen und die Rechtssicherheit im Verhältnis zwischen Gesetzgeber und Verwaltung sowie der Behörden untereinander erhöhen, so der Minister.

In die Tierschutzzuständigkeitslandesverordnung würden ohne inhaltliche Veränderungen die Zuständigkeits­regelungen überführt, die bislang im Tierschutzzuständig­keitsgesetz sowie in den zwischenzeitlich erlassenen Landesverordnungen zum Tiertransport und zur Festlegung von Katzenschutzgebieten enthalten sind. Zudem werden Zuständigkeitsregelungen für europäische und bundesrechtliche Vorschriften (z. B. das Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetz) aktualisiert und ergänzt.

Durch das im Jahr 2000 erlassene Tierschutzzuständig­keitsgesetz wurde der Vollzug der Aufgaben aus dem 1998 neugefassten Tierschutzgesetz des Bundes auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Die Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Tierschutzrecht erfolgt organisatorisch durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Diese Aufgabenübertragung war damals verfassungs­rechtlich nur per Gesetz möglich. Erst seit Änderung der Landesverfassung im Jahre 2000 und dem Inkrafttreten des Landesorganisationsgesetzes im Jahr 2005 können diese Aufgaben auch durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung auf die Gemeinden und Landkreise übertragen werden.