Menü Schließen

Kategorie: Landtag und Regierung MV

Barrierefreie digitale Familienmedizin

Loitz – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, hat am Freitag einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 332.800 Euro an Dr. Rebecca Preuß in Loitz übergeben. Die Medizinerin wird mit ihrem Vorhaben „Barrierefreie digitale Familienmedizin“ gefördert. Das Projekt wurde als eines der elf Siegervorhaben im LEADER-Wettbewerb „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicherstellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“ ausgewählt.

Neben gesonderten Sprechstunden für Berufstätige soll künftig ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin weitere Sprechstunden an ein bis zwei Tagen die Woche anbieten. Zusätzlich soll es Therapie-, Gesundheits- und Beratungsangebote vor Ort geben. Durch Anstellung von nichtärztlichen Praxisassistenten ist eine mobile Versorgung von Pflegeheimen und benachbarten Gemeinden geplant.

Darüber hinaus soll die Vernetzung mit den regionalen Krankenhäusern optimiert und ein barrierefreies Einweisungs- und Entlassungsmanagement etabliert werden. Die Praxis beteiligt sich perspektivisch, gemeinsam mit der Universitätsmedizin Greifswald, an der Aus- und Weiterbildung von zukünftigen Hausärzten. Mittelfristig ist die Anstellung eines weiteren Facharztes für Allgemeinmedizin geplant.

„Damit verbessert sich die haus- und kinderärztliche Grundversorgung in der Region erheblich. Die Digitalisierung ermöglicht eine qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung, auch über Gemeindegrenzen hinweg. Sprechstunden lassen sich effizienter organisieren, Hausbesuche besser planen und telemedizinisch kontrollieren. Man kann Fremdbefunde mit Kollegen austauschen und medizinische Probleme diskutieren“, sagte der Minister.

Von der Förderung wird ein Gebäude neugebaut und ein Nebengebäude saniert. Die Räume werden ausgestattet und die Außenanlagen gestaltet. Es entstehen außerdem ein barrierefreier Zugang, fünf Parkplätze und ein Kinderspielplatz. Die gesamte Investition kostet rund 440.000 Euro.

Die Lokalen Aktionsgruppen (LAGn) Mecklenburg-Vorpommerns haben, gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sowie dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, zu diesem Wettbewerb im August 2019 aufgerufen. Sie bewerteten die Beiträge nach festgelegten Auswahlkriterien.

Die elf ersten von insgesamt 16 Vorhaben der so entstandenen Rangliste erhalten im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets (sechs Millionen Euro ELER-Mittel) eine Zuwendung. Dazu zählen unter anderem die Erweiterung des Gesundheitshauses Mirow, der Neubau des Gesundheits- und Begegnungszentrums Neubukow und der Umbau des Ärztehauses Altentreptow. Die Förderhöchstsumme für Gesundheitszentren beträgt 750.000 Euro. Für Haus- und Kinderarztpraxen beträgt die Förderhöchstsumme 100.000 Euro. Insgesamt wurden Investitionen in Höhe von 14,5 Millionen Euro ermöglicht.

Geflügelpest auf dem Vormarsch

Schwerin – In seiner aktuellen Risikoeinschätzung zum Auftreten von hochpathogenem Influenza A-Virus (HPAIV) des Subtyps H5 in Deutschland vom 2.Oktober 2020 berichtete das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) auf der Insel Riems über eine Serie von HPAIV-Ausbrüchen durch diesen Subtyp bei Geflügel und Wildvögeln in Russland und Kasachstan. Die betreffende Region am südlichen Rand des westsibirischen Tieflands ist ein bekanntes Rastgebiet für tausende Wasservogelarten und liegt auf der Herbst-Wanderungsroute von Wasservögeln z.B. verschiedenen Entenarten, Blessgänsen und Singschwänen in den Monaten Oktober und November nach Europa.

Zudem könnte ein plötzlicher Kälte­einbruch den südwestlich gerichteten Vogelzug aus diesen Regionen beschleunigen und dieses Geflügelpestvirus mit nach Deutschland bringen, wo es zahlreiche gut geeignete Rast- bzw. Überwinterungs­plätze gibt. Szenarien wie in den Wintern der Jahre 2005/2006 und 2016/2017 könnten sich wiederholen.

Vor diesem Hintergrund stuft das FLI das Risiko eines Eintrags von HPAIV nach Europa und Deutschland im Laufe des Herbstes oder Winters als hoch ein.

Aktuell liegen uns Meldungen aus den Niederlanden vor. Dort wurde bei zwei Höckerschwänen in der zentralniederländischen Provinz Utrecht Geflügelpest des Subtyps H5N8 amtlich bestätigt. Dort wurde ab heute ein landesweites Aufstallungsgebot für kommerzielle Geflügelhaltungen erlassen.

Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass das Virus Europa durch Zugvögel über Russland und Kasachstan bereits erreicht hat und sich die Befürchtungen des FLI bestätigen.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus nimmt dies zum Anlass, um Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht aufzurufen: „Die aktuellen Fälle bei Wildvögeln in den Niederlanden zeigen, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern mit Fällen gerechnet werden muss. Insofern sollten Überwachungsmaßnahmen bei toten oder kranken Wildvögeln unverzüglich intensiviert sowie die Biosicherheit in den Geflügelbetrieben überprüft werden.“

Eine erhöhte Wachsamkeit von Geflügelhaltern, Ornithologen und Bürgern trägt zu einer Früherkennung der Geflügelpest bei. „Deshalb appelliere ich gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde, unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock untersucht werden und erforderlichenfalls schnell Maßnahmen angeordnet werden können“, so der Minister weiter.

Auch auf die Beobachtung und Meldung von Auffälligkeiten bei den eintreffenden Zugvögeln in Vogelschutzgebieten und auf Rastplätzen kommt es an, um eine Früherkennung zu erreichen.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde Geflügelpest zuletzt im September 2018 in einem Hausgeflügel­bestand festgestellt. Dabei handelte es sich um ein hochpathogenes Virus des Subtyps H5N6.

Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verant­wortung bei der Einhaltung von Biosicherheits­maßnahmen. Hierzu gehört vor allem die Pflicht, das zuständige Veterinäramt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hochpathogenes Influenza A-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.

Forschung und Entwicklung

TAB Maschinen- und Stahlbau GmbH forscht und entwickelt am Standort in Barth

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat sich am Freitag in Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen) bei der TAB Maschinen- und Stahlbau GmbH bei einem Unternehmensrundgang über aktuelle Vorhaben informiert. „Die TAB Maschinen- und Stahlbau GmbH hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2007 zu einem erfolgreichen Spezialisten im Maschinen-, Stahl- und Anlagenbau entwickelt. Mit mittlerweile 39 Mitarbeitern ist das Unternehmen zudem für die Region ein wichtiger Arbeitgeber“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Das Unternehmen ist im Maschinen-, Stahl- und Anlagenbau tätig. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Auslegung, Berechnung und Fertigung von Anlagen und Systemen für den Umschlag- und Hafenbetrieb, teils in modularer und auch komplexer Bauweise sowie den Komponentenbau für Windkraftanlagen.

Derzeit forscht und entwickelt das Unternehmen gemeinsam mit der Universität Rostock an einer kontinuierlich arbeitenden Reaktoranlage zum thermischen Aufschluss von Faserverbundkunststoffen mit hohen inerten Stoffanteilen. Ziel ist es, mit einem entsprechenden Verfahren und der darauf beruhenden Anlagentechnik vorrangig Abfälle aus Glasfaserverbundwerkstoffen (GFK) aus bei Repowering-Maßnahmen zurückgebauten Windenergieanlagen (z. B. demontierte Rotorblätter, Gondeln, Masten) sowie carbonhaltige Verbundkunststoffstrukturen (CFK) zu zersetzen und somit möglichst vollständig zu recyceln.

Die Reaktoranlage arbeitet dabei nach dem Prinzip der Niedertemperaturthermolyse und soll definierte Produkte (wie z. B. Wirrfasermatten und Pyrolysegas) erzeugen, die dann als Ressourcen in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Verbundforschungsvorhaben in Höhe von mehr als einer Million Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen mehr als 1,5 Millionen Euro.

„Das Verbundforschungsprojekt zeigt beispielhaft, wie die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft idealerweise funktioniert. Mit dem praktischen Wissen des Unternehmens und der wissenschaftlichen Expertise der Universität wird gemeinsam eine Problemlösung entwickelt und produziert“, sagte Glawe.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit unterstützt Unternehmen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Aktivitäten im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation. Dafür stehen im Zeitraum 2014 – 2020 insgesamt 236,3 Millionen Euro zur Verfügung. Bis Ende 2019 waren davon insgesamt 164,3 Millionen Euro für 500 Vorhaben bewilligt. Von diesen Mitteln gingen insgesamt 107 Millionen Euro an kleine und mittlere sowie große Unternehmen für 345 Projekte. Die Universitäten/Hochschulen (einschließlich der Universitätsmedizinen im Land) sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhielten rund 57,3 Millionen Euro für 155 Projekte.

Wirtschaftsminister Glawe wurde bei dem Unternehmensrundgang von Dr. Stefan Kerth, Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen, begleitet.

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin -Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern reagiert auf die Einstufung des Robert-Koch-Institutes zur Corona-Lage in Polen. Ab Samstag gilt ganz Polen als Risikogebiet. Die Landesregierung legt das Unterstützungsprogramm für Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die polnische und andere ausländische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung erneut auf. Anträge können gestellt werden.

„Das Landesprogramm war der richtige Ansatz. Keine Werkbank musste stillstehen, weil Arbeitnehmer nicht ihren Arbeitsplatz erreichen konnten. Wertschöpfung im Land wurde gesichert, die medizinische Versorgung blieb stabil. Hier setzen wir jetzt erneut an“, erklärten der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph gemeinsam in Schwerin.

Die Antragsunterlagen werden bereits am Freitag im Laufe des Tages auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (www.lagus-mv.de) eingestellt. Die häufigsten Fragen werden auf Deutsch und polnisch unter www.metropolregion-stettin.de beantwortet.

„Jetzt ist es wichtig, dass die Pandemielagen in Polen und in Deutschland beherrschbar bleiben“, so die beiden Staatssekretäre Dahlemann und Rudolph abschließend.

Streit um Infrastrukturpauschale

Schwerin – Aufgrund der Irritationen, die es bei der Landeshauptstadt Schwerin zur Verwendung der Infrastrukturpauschale gegeben hat, haben sich der Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht hierzu in einem Gespräch im Innenministerium verständigt.

„Die Rechtslage zu den Verwendungsmöglichkeiten der Infrastrukturpauschale ist eindeutig und wurde auch im Rahmen des Kommunalgipfels nicht anders erörtert. Die Infrastrukturpauschale stellt keinen Sondertopf für zusätzliche Investitionen dar, sondern dient als allgemeines Deckungsmittel der Finanzierung aller Investitionen der Landeshauptstadt“, macht Kommunalabteilungsleiter Jörg Hochheim deutlich. Da die Landeshauptstadt mit der Haushaltssatzung 2019/2020 bereits ein umfangreiches Investitionsprogramm geplant hatte und mit der Nachtragshaushaltssatzung nun sogar weitere Investitionen genehmigt worden sind, ist es aus Sicht des Innenministeriums nicht zutreffend, dass die Landeshauptstadt hier kurz gehalten und nicht unterstützt wird. Vielmehr wurden und werden viele Investitionsvorhaben positiv durch das Innenministerium begleitet, obwohl Schwerin die am höchsten defizitäre Kommune in Mecklenburg-Vorpommern ist. Auch weitere Investitionsvorhaben, wie die Digitalisierung der Schulen, sind aus Sicht des Innenministeriums grundsätzlich genehmigungsfähig, hier fehlen jedoch Unterlagen, die die Stadt nachreichen muss.

Die rechtlichen Missverständnisse zur Infrastrukturpauschale konnten im Ergebnis des Gesprächs weitgehend ausgeräumt werden.

Das eigentliche Problem für die Landeshauptstadt Schwerin ist nicht durch die Infrastrukturpauschale begründet, sind sich Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier und Jörg Hochheim im Ergebnis des Gespräches einig. Vielmehr besteht derzeit ein Finanzierungsproblem bei den Investitionen, da die Landeshauptstadt zwar durch das neue Finanzausgleichsgesetz insgesamt deutlich höhere Zuweisungen als bisher vom Land erhält, die investiven Zuweisungen selbst unter Einbeziehung der Infrastrukturpauschale aber gegenüber dem bisherigen Rechtsstand um rund 3 Mio. Euro zurückgegangen sind. Obwohl in Summe weniger Investitionsmittel zur Verfügung stehen als bisher, möchte die Landeshauptstadt dennoch zusätzlich investieren. Dies geht nur durch die Aufnahme höherer Investitionskredite, die durch das Innenministerium zu genehmigen sind.

Um das Finanzierungsproblem ab 2021 zu lösen und eine hohe investive Neuverschuldung zu vermeiden, haben sich der Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht nun darauf verständigt, dass geprüft wird, ob die aus dem Theaterpakt resultierende Entlastung des städtischen Haushalts zur Finanzierung von Investitionsvorhaben eingesetzt werden kann. Damit dies möglich ist, bedarf es aber einer Ausnahmeregelung des Innenministeriums.

Eine Ausnahmeregelung setzt aber voraus, dass die Landeshauptstadt Schwerin ihre Konsolidierungsziele konsequent einhält. Das von der Stadtvertretung Ende 2019 beschlossene Haushaltssicherungsprogramm sieht den vollständigen Abbau des Haushaltsdefizits von rund 150 Mio. EUR bis 2029 vor. Dieses Ziel soll die Landeshauptstadt nun durch ein Haushaltssicherungskonzept in 2021 konkret untersetzen und ihrer Haushaltsplanung und -durchführung konsequent zu Grunde zu legen. Das Land unterstützt die Landeshauptstadt im Gegenzug jährlich mit einer Konsolidierungszuweisung in Höhe von 9 Mio. Euro.

„Ich freue mich, dass gemeinsam mit dem Innenministerium eine Möglichkeit gefunden wurde, um die Eigeninvestitionskraft der Landeshauptstadt zu stärken, damit auch während der Haushaltskonsolidierung wichtige Investitionsvorhaben umgesetzt werden können“, stellt Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier fest. „Die erfolgreiche Haushaltskonsolidierung ist auch eines meiner Kernanliegen und wurde durch das Land mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und natürlich auch durch die bisherigen Sparbemühungen der Landeshauptstadt möglich gemacht.“

Führungsstab der Landesregierung hat getagt

Schwerin – Der Interministerielle Führungsstab (ImFüSt) der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist heute Nachmittag im Ministerium für Inneres und Europa wieder zu einer Sitzung zusammengetreten. Aufgrund der aktuellen und sehr ernst zu nehmenden Lage bei der Ausbreitung von Erkrankungen an COVID-19 hatte Staatssekretär Thomas Lenz Vertreter aller Ministerien, der Landkreise und kreisfreien Städte sowie von der Bundeswehr und den Hilfsorganisationen eingeladen. Die Teilnehmer haben sich teilweise auch über Video zugeschaltet.

„Der weitest gehende Schutz der Bevölkerung steht beim Krisenmanagement im Mittelpunkt und hat absolute Priorität“, so Staatsekretär Lenz. „Der Interministerielle Führungsstab begleitet und unterstützt die operative Arbeit der verantwortlichen Behörden, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.“

Auch wenn das zentrale Lager des Landes für persönliche Schutzausstattung gut gefüllt ist, wird eine strategische Reserve angelegt, erläuterte Herr Lenz. Damit sollen für einen Zeitraum von insgesamt 6 Wochen im Falle eines vorrübergehenden Marktausfalls mögliche Defizite in den Bereichen öffentlicher Gesundheitsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Pflege sowie Landesverwaltung kompensiert werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Bedarfsträger selbst die Hälfte dieses Zeitraumes durch eigene Vorräte abdecken können. Hierzu laufen derzeit die Vorbereitungen.

Der Interministerielle Führungsstab wird gebildet, wenn zur Abwehr oder Bekämpfung eines außergewöhnlichen Ereignisses einschließlich des Katastrophenfalls eine ressortübergreifende Zusammenarbeit erforderlich ist. Er soll bei Großschadenslagen und Katastrophen von landesweiter Bedeutung das Handeln der obersten Landesbehörden sowie der Katastrophenschutzbehörden bündeln und koordinieren und die zur Lagebewältigung erforderlichen grundlegenden Entscheidungen treffen.

Wildschutzzaun an deutsch-polnischer Grenze

Insel Usedom – Seit dem Beginn der Arbeiten an der festen Wildzäunung entlang der deutsch-polnischen Grenze im Juli ist gut die Hälfte der Strecke geschafft. Der Zaun soll die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest durch Wildscheine erschweren. Von den insgesamt 62,5 Kilometern gemeinsamer Grenze, sind 31 Kilometer mit einem Zaun aus Drahtknotengeflecht versehen. Heute besuchte Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus einen der neuralgischen Punkte des Zaun-Projektes in Ahlbeck.

„Dieser Abschnitt am Strand stellt auf einer Länge von rund 80 Metern eine Herausforderung dar. Wir brauchen eine Lösung, die eine möglichst geringfügige optische Beeinträchtigung dieses beliebten Strandabschnitts darstellt und den Besucherverkehr so wenig wie möglich einschränkt. Dennoch steht für mich fest, dass auch dieser Abschnitt für das Schwarzwild geschlossen werden muss. So machen wir es den Wildschweinen deutlich schwerer, von Polen nach Mecklenburg-Vorpommern zu wechseln und das in Polen grassierende Virus einzu­schleppen. Für den Menschen ist ASP gesundheitlich ungefährlich, aber für unsere Hausschweine ist es absolut tödlich. Welche Konsequenzen ein Ausbruch der Krankheit allein bei Wildschweinen hat, sehen wir derzeit in Brandenburg, wo zwei Landkreise direkt an der Grenze zu Polen betroffen sind.“

Auf dem Standabschnitt in Ahlbeck soll ein 1 m hoher Doppelstabmattenzaun die Einschleppung des Virus möglichst verhindern. Drei Tore sollen Touristen und Rettungsfahrzeugen die Passage dennoch ermöglichen. Insgesamt werden auf der Insel 15 Tore im Wildschutz­zaun Querungen erlauben.

Damit der Zaun Ende November fertiggestellt werden kann, wurden vier Unternehmen mit dem weiteren Bau beauftragt. Bisher hatten Mitarbeiter der Landesforst­anstalt den Zaun gebaut. Schwierige Untergründe und munitionsbelastete Böden gestalteten die Arbeit zeitweise sehr schwierig.

„Der Zaun ist nur ein Teil unserer Abwehrstrategie gegen ASP“, so Minister Backhaus weiter. „Aber er ist eine erste wichtige Barriere gegen das Virus. Deswegen muss er ständig überwacht und instandgehalten werden, damit er seine Funktion erfüllen kann. Dazu kommt, dass für den tierschutzkonformen Betrieb stetig ein Mitarbeiter verfügbar ist, falls Tiere hier verunfallen. Außerdem wissen wir, dass sich Wildschweine ihre gewohnten Wechsel nicht einfach versperren lassen und ihr Verhalten anpassen werden. Darauf müssen wir reagieren und problematische Stellen gegebenenfalls entsprechend verstärken. Ebenso müssen wir schauen, wo die Barriere umgangen wird und darauf reagieren. Dies alles lege ich in die Hand unserer Forstamts- und Revierleiter und setze ganz besonders auf unsere frisch eingestellten Berufsjäger, die sich hier bewähren müssen.“

Abschließend rief der Minister mit Blick auf die ASP-Bekämpfung in Brandenburg zur Geschlossenheit auf. Eine Seuche wie die ASP lasse sich nur erfolgreich bekämpfen, wenn alle zusammenarbeiten und die notwendigen Maßnahmen unterstützen. Jäger, Landwirte, Landkreise, Bundeswehr und THW hatten zuletzt Mitte Oktober bei der ASP-Konferenz im Landwirtschafts­ministerium zugesagt, tatkräftig bei der Bekämpfung der Tierseuche mitzuwirken.

Eigenes Hoheitszeichen

Stepenitztal – Stepenitztal (Landkreis Nordwestmecklenburg) erhält endlich ein eigenes Wappen. Innenminister Lorenz Caffier übergab heute dem Bürgermeister der Gemeinde, Herrn Peter Koth die Urkunde für das neue Gemeindewappen mit der Wappengenehmigung und dem Eintragungsnachweis für die amtliche Wappensammlung des Landes sowie die Genehmigung der Flagge.

Das Wappen der Gemeinde Stepenitztal wird in der Wappengenehmigung wie folgt beschrieben:

In Gold ein grüner Wellengöpel, vorn eine grüne Getreidegarbe, hinten ein grüner Buchenzweig mit drei Blättern, unten ein grüner Fisch. Die vorn stehende grüne Getreidegarbe steht für die Landwirtschaft, hinten der grüne Buchenzweig mit drei Blättern, symbolisierend für die drei 2014 zusammengeschlossenen Gemeinden und unten der grüne Fisch für den Fischreichtum von Stepenitz und Radegast.

Minister Lorenz Caffier sagte bei der Übergabe: „Jetzt ist Stepenitztal für die Zukunft gewappnet. Das Wappen ist Symbol für den Zusammenfluss von Stepenitz und Radegast und spiegelt die geschichtliche Vergangenheit und ein Besinnen auf die geographische Schönheit der Region wider. Es unterstreicht die Eigenständigkeit der kleinen Kommune.“

„Ich freue mich, dass sich Kommunen verstärkt um die Wahrung von Tradition, Heimatliebe und Geschichtsbewusstsein bemühen und bin mir sicher, dass das Wappen der Gemeinde Stepentiztal gut präsentiert und die Besucher der Gemeinde damit begrüßt werden“ so Caffier.