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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Zusätzlicher Triebwagen im Schülerverkehr

Schwerin – Seit Schuljahresbeginn verstärkt die Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft (Odeg) im Auftrag des Landes an Schultagen ihren Frühzug um 6.39 Uhr von Parchim nach Schwerin mit einem zusätzlichen Triebwagen und verdoppelt somit die Kapazität auf 112 Sitzplätze.

„Damit reagieren wir auf Klagen von Kunden nach dem Fahrplanwechsel 2019. Wie von vielen Fahrgästen bei der jährlichen Fahrgastbeteiligung zum kommenden Fahrplan gewünscht, hatten wir für bessere Anschlüsse aus Richtung Parchim und Crivitz in Schwerin zu den Zügen nach Hamburg unter anderem einen zusätzlichen Frühzug eingesetzt. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit wurde der zweite Zug zwischen sechs und sieben Uhr früh um einen Triebwagen verkürzt. Es war damals nicht abzusehen, dass sich der größte Teil des Schülerverkehrs auf diesen einen Zug konzentrieren wird“, erklärt Verkehrsminister Christian Pegel. Es folgten Beschwerden über volle Züge, die vor allem Schüler verschiedener Schweriner Schulen stark nutzten.

„Um Abhilfe zu schaffen, sollte die Odeg, die in unserem Auftrag auf dieser Strecke fährt, einen zusätzlichen Triebwagen beschaffen. Das ist ihr nun nach intensiver Suche und Verhandlung gelungen“, so der Minister. Der zusätzliche Triebwagen fuhr zuletzt im Spree-Neiße-Netz in Südbrandenburg und Ostsachsen.

Für die Beschaffung des Triebwagens und seinen Einsatz wendet das Land bis zum Ende des Verkehrsvertrags für diese Strecke im Dezember 2025 rund 2,1 Millionen Euro zusätzlich auf.

Weiter kündigt Christian Pegel an: „Bis Ende des Jahres will die Odeg das sehr kurzfristig beschaffte Fahrzeug mit WLAN und Monitoren für die Fahrgastinformation ausstatten. Dann hat es den gleichen Standard wie die anderen Wagen auf dieser Strecke.“

Empfehlungen der SEK-Kommission

Schwerin – Nachdem eine externe und unabhängige Experten-Kommission die Spezialeinheiten des Landeskriminalamtes (LKA) Mecklenburg-Vorpommern untersucht und die Ergebnisse und Empfehlungen Ende November 2019 vorgestellt hatte, setzte Innenminister Lorenz Caffier eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Staatssekretär Thomas Lenz ein. Weitere Mitglieder der Arbeitsgruppe waren der Leiter der Abteilung Polizei Konrad Herkenrath, der Inspekteur der Landespolizei Wilfried Kapischke sowie die Behördenleiter der Landespolizei. Aufgabe war es, Umsetzungsvorschläge auf der Grundlage des Berichts der Expertenkommission zu erarbeiten.

Heute hat der Minister die Mitglieder des Innen- und Europaausschusses des Landtags M-V über die wichtigsten Ergebnisse und erarbeiteten Abschlussempfehlungen informiert.

„Die Vorwürfe und Verfehlungen waren eine Zäsur für die Landespolizei, die Veränderungen unumgänglich machten“, so der Minister. „Mein Ziel war und bleibt es, alle Vorgänge vollständig aufzuarbeiten und schonungslos zu analysieren. Der Blick in unserer Landespolizei ist jetzt nach vorn gerichtet und ich bin fest davon überzeugt, dass die Polizei gestärkt aus dieser Situation hervorgeht. Wir werden gemeinsam alles dafür unternehmen, dass jegliche rechtsextremistische oder andere verfassungsfeindliche Bestrebung frühzeitig aufgedeckt und im Keim erstickt wird.“

Kern der Ergebnisse der Arbeitsgruppe ist die Verlagerung des SEK aus dem Landeskriminalamt (LKA) in das Bereitschaftspolizeiamt (LBPA). „Die Expertenkommission hatte die Anbindung der Spezialeinheiten an das LKA kritisch gesehen“, so der Minister. „Die Arbeitsgruppe hat sich sehr intensiv mit diesem Thema befasst und kam zu dem Schluss, dass Umgestaltungen in der internen Struktur der Spezialeinheiten unabdingbar sind. Die Zuordnung des SEK zur Bereitschaftspolizei wird somit Veränderungen in der Aufbauorganisation sowohl des LKA als auch der Bereitschaftspolizei mit sich bringen. Die rechtliche Umsetzung erfolgt durch die Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes, das gerade in der Ressort- und Verbandsanhörung ist, sowie einiger Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Dies alles soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Das war der Zeitpunkt, den ich Ende 2019 bei der Vorstellung des Berichts der Expertenkommission bereits bezeichnet hatte, insoweit liegen wir voll im Zeitplan.“

Innenstaatssekretär Thomas Lenz stellte weitere Maßnahmen vor:

  • Neben dem SEK werden auch die Aufgaben der Verhandlungsgruppe und des Konfliktmanagements auf das Landesbereitschaftspolizeiamt (LBPA) übertragen. Das LBPA soll in „Landesamt für polizeiliche Einsatzunterstützung (LPE)“ umbenannt werden.
  • Einheiten des Mobiles Einsatzkommandos (MEK) verbleiben im LKA.
  • Im künftigen LPE wird das SEK als eigene Dienststelle dem Behördenleiter unmittelbar nachgeordnet.
  • In den noch in der Bearbeitung befindlichen Dienstanweisungen werden verbindliche Regelungen über das Höchstalter und die Verwendungszeit im SEK (Höchstalter 40 Jahre mit Verlängerungsoption um höchstens 5 Jahre), die Fortbildung, die Karriereentwicklung und Nachverwendung festgelegt.
  • Eine Standortverlagerung für das SEK ist in den nächsten Jahren nicht realistisch. Danach wird entsprechend der baulichen Voraussetzungen eine Verlagerung an den Standort Waldeck empfohlen.
  • Im LKA werden die für den SEK-Komplex eingerichteten Ermittlungsstrukturen in ein eigenes Dezernat für interne Ermittlungen überführt und damit verstetigt.
  • Das Verfahren zur Personalauswahl bei den Spezialeinheiten wird auch künftig standardisierten Abläufen folgen. Dabei werden Fragen zur persönlichen Grundhaltung und des aktiven Einstehens für die freiheitliche demokratische Grundordnung eine noch größere Rolle spielen (Abfrage beim Verfassungsschutz). Begleitet wird die Auswahlkommission von einem Psychologen.
  • Die Aus- und Fortbildung im Bereich politische Bildung, Demokratieverständnis sowie soziale und kulturelle Kompetenzen wird verstärkt.
  • Die Schießaus- und –fortbildung muss Gegenstand einer langfristig ausgerichteten Betrachtung, mit besonderem Blick auf die Schießstätten, werden.

„Der Bericht der SEK-Kommission und die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind kein Schlussstrich. Sie mahnen uns, weiterhin jeden Tag genau hinzusehen, zu hinterfragen und jeden Hinweis auch in Zukunft ernst zu nehmen“, sagte Minister Caffier abschließend.

Ost-Agrarressorts beraten Agrarpolitik

Berlin – In Vorbereitung der Ende September 2020 stattfindenden Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) trafen sich die Agrarministerin und die Agrarminister der ostdeutschen Länder in Berlin, um sich zu wichtigen agrarpolitischen Themen auszutauschen.

„Corona hält die Welt in Atem und zu Recht liegt alle Aufmerksamkeit derzeit auf der Bewältigung der Auswirkungen dieser Pandemie. Dennoch dürfen wir andere, ebenso drängende Themen nicht aus den Augen verlieren“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister und Gastgeber Dr. Till Backhaus. Dazu zähle für ihn vor allem die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020, die nach wie vor offen sei, aber auch die Verteilung der ELER-Mittel sowohl auf europäischer Ebene als auch bei der nationalen Umsetzung der GAP zwischen den Bundesländern.

„Insbesondere der neue ELER-Schlüssel, der ab 2022 die Mittelzuteilung für die ländliche Entwicklung zwischen den Bundesländern festschreibt, darf nicht einseitig zu Lasten des Ostens ausgestaltet werden, fordert Backhaus. „Das muss trotz politischer Unterschiede gemeinsames Ziel der ostdeutschen Länder sein.“

Der nationale GAP-Strategieplan wird sich überdies am Green Deal der EU und der darin enthaltenen Farm to Fork-Strategie messen lassen müssen. „Das gelingt meiner Überzeugung nach nur, wenn die geforderten Klima- und Umweltschutzleistungen einen echten Mehrwert erhalten. Ökologisierung der Landwirtschaft ist die Aufgaben der kommenden zehn Jahre, da bin ich sicher. Doch nur der Landwirt, der mit umwelt- und Klimaschutz Geld verdienen kann, ist bereit, in diese Richtung zu investieren.“ Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen – das bleibe auch weiterhin eine zentrale Forderung der ostdeutschen Bundesländer, so Backhaus.

Es brauche überdies eine abgestimmte Strategie, wie 25 Prozent ökologischer Landbau in Europa und 20 Prozent ökologischer Landbau in Deutschland bis 2030 funktionieren sollen, das ist förderseitig und marktseitig bisher völlig undurchdacht. „Das müssen wir bei der Herbst-AMK als ostdeutsche Länder thematisieren“, bekräftigte der Minister.

„Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Mitgliedsstaaten haben auf dem Sondergipfel vom 17. – 21. Juli 2020 nun endlich den EU-Haushalt (MFR) für den Zeitraum 2021 bis 2027 ausgehandelt. Deutschland hat in den Verhandlungen wichtige Anliegen durchgesetzt. Insbesondere wurde erreicht, dass die GAP für Deutschland fast in ihrem bisherigen Volumen erhalten bleibt“, zeigte sich der Minister erleichtert.

Für die GAP 2021 – 2027 sollen demnach im Zeitraum 2021 – 2027 insgesamt rund 387 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Im Vergleich zu 2020 ergibt sich damit für die GAP einschließlich der ELER-Mittel aus dem Wiederaufbaufonds insgesamt ein Plus von rund einem Prozent. „Ohne diese Mittel aus dem Wiederaufbaufonds lägen die Mittel für den ELER im Durchschnitt rund 6 Prozent unter dem Niveau von 2020. Das hätte u. a. Investitionen in Kitas, Schulen, medizinische Versorgungseinrichtungen, Dörfer und Infrastruktur und damit die gesamte ländliche Entwicklung massiv getroffen“, so Backhaus.

Der Europäische Rat habe sich außerdem auf die für den Agrarsektor zur Verfügung stehenden Mittel sowie Vorgaben für die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Mitgliedstaaten (z. B. externe Konvergenz der Direktzahlungen, Aufteilung der Strukturmittel) und die Mittelverwendung (z. B. Klimaquote, Kappung/Degression) verständigt. Auch dies sei ein wichtiger Tagesordnungspunkt des heutigen Zusammentreffens gewesen.

„Bis wir ernsthaft über die nationale Mittelverteilung reden können, sind zunächst auf europäischer Ebene noch ein paar dicke Bretter zu bohren“, betonte Backhaus mit Blick auf die ausstehende Entscheidung des EU-Parlaments und die Zustimmung aller Länderparlamente. „Da wir ohnehin erheblich in Zeitverzug sind, ist es umso wichtiger, parallel zum europäischen Verfahren entsprechende Kompromisslinien auszuloten“.

„Ich sage immer wieder: wir wollen keinen Konflikt zwischen kleinen und großen Betrieben konstruieren. Entscheidend ist die Leistung, die der Landwirtschaftsbetrieb für die Umwelt und die Gesellschaft erbringt“, so Backhaus. Er verstelle sich einer Debatte über Kappung und Degression der Direktzahlungen aber nicht grundsätzlich. „Für die ostdeutschen Länder war die Kappung bisher immer ein politisches Tabu. Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass durch die besondere Förderung der „ersten Hektare“ viel mehr Geld aus dem Osten abfließt und zwar zu Lasten fast aller Betriebe. Wir müssen also mal über das Schlachten dieser heiligen Kuh nachdenken“, konstatiert der Minister.

Ein weiteres Thema war erneut die Übertragung der BVVG-Flächen. Bereits im März hatten die ostdeutschen Agrarminister auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns den Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, die ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen, die sukzessive durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) verwaltet und veräußert werden, unentgeltlich an die Länder zu übertragen. „Bedauerlicherweise lehnt das Bundesfinanzministerium unsere Forderung bislang kategorisch ab. Aber immerhin ist man beim BMF bereit, sich mit uns über die weitere Privatisierungspraxis der BVVG zu verständigen, um den Zielsetzungen „Agrarstruktur und Umweltschutz“ besser gerecht zu werden. Wir sind uns im Ergebnis der heutigen Beratungen einig, das Thema mit Nachdruck weiterzuverfolgen“, sagte Backhaus.

Weitere Themen waren die drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland und die Entwicklung des Ökologischen Landbaus. Das Land Berlin stellte zudem seine Ernährungsstrategie vor.

Der MFR 2021 – 2027 hat ein Gesamtvolumen in Höhe von rd. 1.211 Mrd. Euro zuzüglich rd. 22 Mrd. Euro für Sonderinstrumente außerhalb des MFR. Hinzu kommen die Mittel des Wiederaufbaufonds in Höhe von 809 Mrd. Euro. (421 Mrd. Euro als Zuschüsse und 388 Mrd. Euro in Form von Krediten). Diese Mittel dürfen ausschließlich zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie eingesetzt werden. Für die 1. Säule (Marktmaßnahmen und Direktzahlungen) stehen 291 Mrd. Euro zur Verfügung. Dies ist ein Anstieg um 1,3 Mrd. Euro (+ 0,6 Prozent). Für die 2. Säule (ELER) stehen rund 96 Mrd. Euro zur Verfügung, davon rund 8,2 Mrd. Euro (8,6 Prozent) aus dem Wiederaufbaufonds.

Für Deutschland stehen aus dem Gesamtvolumen 43,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Damit bleiben die Mittel mit einer Reduktion von voraussichtlich 0,8 % im Vergleich zu 2020 fast auf dem bisherigen Niveau. Ohne die Mittel aus dem Wiederaufbaufonds würden die Mittel um rd. 3,8 Prozent unter dem Niveau von 2020 liegen.

Insgesamt ist das vom Europäischen Rat beschlossene GAP-Finanzvolumen deutlich besser als der ursprüngliche Vorschlag, den die EU-Kommission im Mai 2018 vorgelegt hatte. Dieser hätte zu Mittelkürzungen des Gesamtbudgets der GAP um 5 Prozent (EU 27) bzw. 6 Prozent (DEU) geführt.

Chancengerechtigkeit von Kindern und Familien

Torgelow – Das Lokale Bündnis für Familie Uecker-Randow aus Torgelow (Vorpommern-Greifswald) hat beim Deutschen Kita-Preis 2020 den zweiten Platz in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ erreicht. Sozialministerin Stefanie Drese wird die Auszeichnung am Mittwoch, den 19. August in Torgelow vornehmen. Der Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro für weitere Projekte dotiert.

„Ich freue mich sehr über diese hohe Auszeichnung, die das Lokale Bündnis durch seinen langjährigen und unermüdlichen Einsatz für mehr Teilhabe und größere Chancengerechtigkeit von Kindern und Familien absolut verdient hat“, sagte Ministerin Drese heute in Schwerin.

Damit werde die vielfältige Arbeit des Bündnisses in der dünn besiedelten und strukturschwachen Region bundesweit gewürdigt. Der Deutsche Kita-Preis hat Strahlkraft für ganz Mecklenburg-Vorpommern, so Drese.

Die Ministerin hob das große Netzwerk in der Region Uecker-Randow hervor. Die 57 Bündnispartner, darunter Kitas und Tagespflegeeinrichtungen, Einzelpersonen, Firmen, Verwaltung und Politik, entwickeln herausragende Projekte mit denen sie die Jury überzeugen konnten“, sagte Drese.

Das Bündnis engagiert sich seit vielen Jahren ausdauernd und nachhaltig dafür, die Lage von Kindern und Familien zu verbessern. Dabei werden vielfältige Akteure bedarfsorientiert einbezogen, wie z.B. bei der kostenlosen Bereitstellung komplett gefüllter Schulranzen für Kinder bedürftiger Familien. Gemeinsam werden pragmatische, unmittelbare, aktionsbezogene Lösungen entwickelt.

Drese: „Vorbildlich ist darüber hinaus der Einsatz des Bündnisses für Vielfalt und Demokratie sowie die Vermittlung von Werten. Kinder lernen dadurch Respekt, Toleranz und Zusammenhalt.“

Dorfmoderatoren

Neue Schulungsreihe startet an Hochschule Neubrandenburg

Neubrandenburg – Menschen mit Herz für ihr Dorf sind die Zielgruppe eines Angebots der Hochschule Neubrandenburg: Am Freitag startet ein neuer Durchgang zur Schulung von Dorfmoderatoren. Das Energieministerium hat der Hochschule dafür jetzt einen Zuwendungsbescheid über 190.000 Euro aus dem Fonds für Ländliche Gestaltungsräume übermittelt.

„Die gezielte Befähigung von Menschen vor Ort, das Miteinander der Gemeinschaft zu befördern und Projekte anzustoßen, kann einen wirksamen Beitrag zur nachhaltig bürgerschaftlich getragenen Regionalentwicklung leisten“, formulierte der auch für Landesentwicklung zuständige Minister Christian Pegel in seinem Begleitschreiben zum Förderbescheid. „Ich freue mich darüber, dass der Kurs so gut gebucht wurde, zeigt es doch, dass den Menschen ihr Dorf am Herzen liegt und sie etwas bewegen wollen, um es noch lebenswerter zu gestalten. So kommen wir unserem Ziel, überall gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, näher“, so Pegel weiter.

Knapp 40 Frauen und Männer aus den Dörfern der ländlichen Gestaltungsräume haben sich für diesen Schulungsdurchgang beworben. In sechs Modulen werden ihnen bis Dezember Grundlagen der Kommunikation, Einblicke in das Projektmanagement und Antworten auf die Frage, wie sie Geld für Projekte in ihrem Dorf beschaffen können, vermittelt.

Bereits 21 Ehrenamtler sind in zwei vorangegangenen Kursen 2016 und 2017 zu Dorfmoderatoren ausgebildet worden, damals mit Mitteln aus dem LEADER-Programm, das der Strukturförderung des ländlichen Raums dient und aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) finanziert wird. Dabei hat sich gezeigt, dass es vor allem auf die Fähigkeit ankommt, andere zum Mitmachen zu motivieren, um das dörfliche Gemeinschaftsgefühl zu stärken. Diese Fähigkeit zu erwerben oder zu stärken ist Ziel der Schulung. (Hinweis an die Medienvertreter: Kontakt zu Absolventen der Schulung vermittelt auf Wunsch die Hochschule unter heymann@hs-nb.de.)

Im März 2021 beginnt ein weiterer Ausbildungsgang. Bewerbungen aus den Dörfern der ländlichen Gestaltungsräume (siehe Hintergrund unten) nimmt die Hochschule Neubrandenburg ab sofort entgegen, die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2021. Alle Informationen finden Sie unter https://www.hs-nb.de/dorfmoderation

Der Begriff Ländliche Gestaltungsräume steht für ländliche Räume, die im Vergleich zum Landesdurchschnitt vor besonders großen Herausforderungen hinsichtlich ihrer Bevölkerungs- und Wohlstandsentwicklung stehen.

Verwirklichung der Gleichstellung

Schwerin – In der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als Staatsziel verankert. Eine wichtige Grundlage dafür ist das Gleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Zur leichteren Umsetzung des Gesetzes im Arbeitsalltag hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung und einer Expertin für Gleichstellungsrecht einen Handlungsleitfaden erarbeitet.

„Unsere neue Informationsbroschüre soll vor allem für die Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst eine Hilfestellung für ihre tägliche Arbeit sein und als Nachschlagewerk dienen. Zugleich bietet die Handreichung Unterstützung für die Personalverantwortlichen“, betont Gleichstellungsministerin Stefanie Drese.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurden viele Erfahrungen bei der Umsetzung gemacht. Diese und häufig auftretende Fragestellungen wurden in dem Handlungsleitfaden aufgegriffen. Anhand von Tipps, Checklisten und Beispielen werden die einzelnen Vorschriften des Gleichstellungsgesetzes erläutert.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern beim Thema Gleichstellung durch erfolgreiche Maßnahmen mit zahlreichen engagierten Beteiligten viel erreichen können“, so Ministerin Stefanie Drese. Insbesondere wurden mit der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2016 die erfolgreichen Instrumente zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung gesetzlich verankert. So sind nunmehr der Abschluss von Zielvereinbarungen mit den obersten Landesbehörden zur Förderung der gleichmäßigen Verteilung von Frauen und Männern in Führungspositionen und begleitende Maßnahmen zum Umsetzung der Zielvereinbarungen gesetzlich geregelt. Außerdem wurden Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Frauen und Männer, insbesondere für solche, die Familien- und Pflegeaufgaben wahrnehmen, in das Gesetz aufgenommen.

Auch die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten wurden gestärkt. Drese: „Mit dem Leitfaden geben wir ihnen ein zusätzliches Instrument an die Hand, um ihre Stellung in den Einrichtungen des öffentlichen Dienstes zu stärken.“

Der Handlungsleitfaden steht auf der Webseite des Sozialministeriums zum Download zur Verfügung und kann dort zudem als Printausgabe bestellt werden.

Nord Stream 2

Schwesig: Landesregierung steht hinter dem Bau der Ostseepipeline

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute ein Gespräch mit dem CEO der Nord Stream 2 AG Matthias Warnig geführt.

„Wir stehen weiter ganz klar hinter dem Bau der Ostseepipeline. Sie ist wichtig für die Energieversorgung in Deutschland. Wir sind uns mit Nord Stream einig, dass das Projekt zum Erfolg geführt werden soll“, bekräftigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Haltung der Landesregierung im Anschluss an das Gespräch.

„Es ist gut und richtig, dass Deutschland schon bald aus der Atomenergie aussteigt. Auch von der Kohlekraft wollen wir uns verabschieden. Mecklenburg-Vorpommern setzt stark auf die erneuerbaren Energien. Wir wollen zudem die Chancen der Wasserstofftechnologie für unser Land nutzen, die nicht nur in der Speicherung von Energie, sondern auch in der Erschließung neuer sauberer Wirtschaftszweige liegt. Für uns ist aber auch klar, dass wir darüber hinaus zumindest als Übergangstechnologie Gas als Energieträger brauchen. Deshalb haben wir das Pipelineprojekt immer befürwortet“, sagte Schwesig zur Begründung.

„Wir sind im höchsten Maße verärgert über die Erpressungsversuche aus den USA. So geht man unter befreundeten Nationen nicht miteinander um“, sagte Schwesig. „An unserer Haltung wird das aber nichts ändern. Wir setzen darauf, dass der Pipelinebau möglichst schnell abgeschlossen wird.“

Mecklenburg-Vorpommern in Europa

Informationsbüro in Brüssel heißt künftig „Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union“

Schwerin – Das „Informationsbüros Mecklenburg-Vorpommern bei der EU“ wird mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 in „Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union“ umbenannt. In Brüssel hat sich die die Begrifflichkeit „Vertretung“ mittlerweile durchgesetzt und auch einen besseren Wiedererkennungswert.

Innenminister Lorenz Caffier: „Beamtinnen und Beamte der Kommission oder des Parlamentes benutzen zumeist den Begriff „Vertretung“, selbst wenn unser Büro formell noch anders heißt. Wir wollen uns der mittlerweile langjährigen Staatspraxis anpassen und auch als Zeichen selbstbewusster Interessenvertretung auf Brüsseler Ebene das Informationsbüro in „Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union“ umbenennen. Aufgaben und Befugnisse ändern sich durch die Umbenennung nicht.

Die Länderaußenstellen in Brüssel wurden 1993 formell anerkannt durch das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU (EUZBLG). In Art. 23 Abs. 2 GG heißt es, in Angelegenheiten der Europäischen Union wirken durch den Bundesrat die Länder mit. Damit sind die Länder im Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene neben dem Bund aktiv eingebunden und arbeiten in vertrauensvoller Kooperation mit der Ständigen Vertretung in diesem gesetzlichen Rahmen in Brüssel zusammen.