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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Technologie- und Gewerbezentrum wächst

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Mittwoch eine Fördermittelzusicherung für einen Neubau am Technologie- und Gewerbezentrum e.V. Schwerin/Wismar (TGZ) an die Stadt Schwerin übergeben.

„Das TGZ ist ein Standort für junge, innovative und technologieorientierte Unternehmen geworden. In der Phase von Produktentwicklung und Markteinführung können sich die Gründer hier dank guter Konditionen und beratender Unterstützung auf den Start ihres Unternehmens konzentrieren. Die hohe Nachfrage zeigt, dass das Konzept funktioniert und dringend weitere Flächen benötigt werden. Die Attraktivität und die moderne Ausstattung des geplanten Neubaus werden ein wirksamer Anreiz für weitere Ansiedlungen sein und neue hochqualifizierte Arbeitsplätze schaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Der Technologie- und Gewerbezentrum e. V. Schwerin/Wismar wurde im Jahre 1990 im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit der Landeshauptstadt Schwerin und der Hansestadt Wismar gegründet. Das TGZ bietet jungen Unternehmen Büro-, Labor- und Produktionsräume, die sich je nach Unternehmenssituation flexibel in Größe und Art an die Bedarfe anpassen lassen. Derzeit sind im TGZ 108 Unternehmen mit insgesamt 705 Beschäftigten eingemietet.

Hierbei handelt es sich größtenteils um Unternehmen, die in der Regel die Entwicklung ihres Produktes oder ihrer Dienstleistung beginnen. In direkter Nachbarschaft liegt der Technologiepark Schwerin, in den die Unternehmen bei erfolgreicher Entwicklung umsiedeln. Dort sind gegenwärtig 50 Unternehmen mit 644 Mitarbeitern auf einer bebauten Gewerbefläche von 68.700 Quadratmetern ansässig. Dazu gehören unter anderem die Human Med AG, Trebing und Himstedt Prozessautomation GmbH & Co KG, Planet IC GmbH, Hoffrichter Medizintechnik GmbH, Leukhardt Schaltanlagen Systemtechnik GmbH und ds automation GmbH. Das TGZ soll jetzt um einen Neubau erweitert werden, damit weitere 4.000 Quadratmeter Fläche entstehen.

„Insgesamt sind im Raum Westmecklenburg fast 340 Unternehmen mit etwa 2.700 Mitarbeitern aktiv, die ihre ersten Schritte an einem der TGZ-Standorte in Schwerin, Wismar und Malchow gemacht haben. Viele von ihnen haben sich in einem der eigens um die Zentren geschaffenen Technologieparks angesiedelt und dort ihre eigenen Investitionen getätigt. Jetzt geht die Erfolgsgeschichte weiter“, sagte Glawe.

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin, Dr. Rico Badenschier, ergänzte: „Mit dieser Investition stärkt das TGZ weiter den Wirtschaftsstandort Schwerin. Aus dem TGZ haben sich zahlreiche Unternehmen entwickelt, die sich auf dem nationalen und internationalen Markt behaupten. Die Landeshauptstadt, die wie auch bei allen vorangegangenen Vorhaben am Standort Schwerin die Investitionsvorhaben des TGZ begleitet, freut sich, dass mit dem Neubau die 30-jährige Erfolgsgeschichte weitergeschrieben wird. Mein Dank gilt dem Wirtschaftsministerium für die finanzielle Unterstützung.“

Die Gesamtinvestition beträgt rund 14,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 12,6 Millionen Euro.

Durch das Wirtschaftsministerium wurden seit 1992 für das TGZ und den Technologiepark am Standort Schwerin Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 20 Millionen Euro bei Gesamtausgaben in Höhe von 25 Millionen Euro ausgereicht.

Ausbau des Fußwegs in der Oststadt

Neubrandenburg – Für den Ausbau der Nord-Süd-Fußgängerachse im Stadtteil Oststadt erhält die Stadt Neubrandenburg vom Landesbauministerium eine Förderzustimmung über rund 517.000 Euro Städtebaufördermittel. Die Gesamtausgaben für dieses Vorhaben belaufen sich auf rund eine Million Euro.

Die Nord-Süd-Fußgängerachse verbindet auf etwa 650 Metern den Juri-Gagarin-Ring im Norden mit der Robert-Koch-Straße im Süden. Sie wird durch den Zuschuss barrierefrei und in einer einheitlichen Breite von etwa 5,20 Metern neu gestaltet. Dabei soll die Trasse 21 Roßkastanien, Bänke, Spielgeräte sowie auf einer Weghälfte einen sandfarbenen Asphaltbelag für die Nutzung mit Skateboards und Inlineskates erhalten.

Die Straßenbeleuchtung wird durch insekten- und klimafreundliche LED-Leuchten ersetzt. Weiterhin wird der Fußgängerweg um etwa 60 Meter verlängert, um ihn an den Gehweg an der Robert-Koch-Straße anzuschließen. Die Maßnahme wird gefördert aus Mitteln des Städtebauförderprogramms „Zukunft Stadtgrün“.

Die Arbeiten sollen voraussichtlich im November 2020 beginnen und ein Jahr dauern.

Mobile Alarmgeräte

Rostock – Zwölf Notrufanlagen wurden heute am Oberlandesgericht als Pilotprojekt verteilt.

„Die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz hat oberste Priorität. Daher verteilen wir an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern mobile Alarmgeräte. Zunächst sind es zwölf Notsignalanlagen im Rahmen eines Pilotprojekts. Es ist das erste Projekt dieser Art in ganz Norddeutschland. Wir sind damit Vorreiter. Nachdem wir unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bereits mit Schutzwesten ausgestattet haben, ist dies ein weiterer Schritt in puncto Sicherheit“, so Justizministerin Hoffmeister am Oberlandesgericht Rostock während der Verteilung.

Die Geräte verfügen über einen Direkt-Alarm zur Leitstelle des Sicherheitstechnik-Anbieters. Dabei wird die aktuelle GPS-Position des Nutzers an die Leitstelle übertragen, von wo die Alarmmeldung und GPS-Position an die Leitstelle der Polizei abgegeben wird. Wenn sich die Person aufgrund einer fehlenden Netzabdeckung längere Zeit außer Reichweite befindet, wird ebenso ein Signal abgesetzt und die entsprechende Person kontaktiert.

Justizministerin Hoffmeister: „Die zwölf Notsignalgeräte werden an mehreren Amtsgerichtsbezirken verteilt. Schon im Herbst wird die erste Phase des Pilotprojektes abgeschlossen sein. Dann werden die Erfahrungen mit dem System ausgewertet und mit Erfahrungen aus den anderen Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen verglichen. Ziel ist eine flächendeckende Ausstattung aller 80 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher mit einem gut funktionierenden System“, sagt die Ministerin weiter.

Lehrbetrieb startet ab September

Schwerin – Wegen der niedrigen Infektionszahlen und der damit erfreulichen Entwicklung des Infektionsgeschehens in Mecklenburg-Vorpommern haben sich Wissenschaftsministerin Bettina Martin und die Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen auf folgende Rahmenbedingungen für das Wintersemester 2020/2021 verständigt. Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Hochschulen findet unter Beachtung der dann jeweils geltenden Abstandsregeln und Hygienevorschriften des Robert Koch-Instituts statt:

  1. Die Hochschulen des Landes können mit dem Veranstaltungsbetrieb ab dem 14. September 2020 beginnen. Den konkreten Starttermin bestimmen die Hochschulen jeweils individuell.
  2. Der Vorlesungsbeginn für die Studienanfängerinnen und -anfänger in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen, deren Zulassung über die Stiftung für Hochschulzugang koordiniert wird, ist der 2. November 2020.
  3. Präsenzlehre und Campusleben vor Ort sind für die Hochschulen des Landes, die sich durch einen persönlichen Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden und eine hohe Lebensqualität ihrer Standorte auszeichnen, wichtige Standortfaktoren im bundesweiten Wettbewerb. Daher werden Formen der Präsenzlehre in allen mit dem Gesundheitsschutz vertretbaren Fällen verwirklicht. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Studienanfängerinnen und Studienanfängern.
  4. Die Hochschulen werden – auch über die etablierten Fern- und Onlinestudiengänge hinaus –  innovative digitale Formate fortführen und weiter ausbauen, wo sie zur Sicherung bzw. Steigerung der Qualität des Studiums geeignet sind. Auch hybride Lehrformate, die digitale Lehre und Lehre vor Ort verbinden, werden weiter genutzt, soweit der Gesundheitsschutz dies erfordert.

„Studierende, Professorinnen, Professoren und Beschäftigte an den Hochschulen brauchen möglichst viel Planungssicherheit und wollen deshalb wissen, wie das Wintersemester an den Hochschulen durchgeführt wird“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Wegen der niedrigen Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern können wir für das Wintersemester 2020/2021 wieder einen weitestgehenden Präsenzbetrieb planen. Das ist eine gute Nachricht für alle, die schon jetzt in Mecklenburg-Vorpommern studieren oder sich für ein Studium bei uns entscheiden“, so Martin.

Unterstützung der MV Werften

Schwerin – Die Landesregierung in Schwerin hat am Dienstag über Unterstützung für die MV Werften beraten. Für das Unternehmen ist eine Zwischenfinanzierung erforderlich, um in den Monaten Juli bis September einen Finanzierungsbedarf abzudecken. Es wird die Möglichkeit für die MV Werften geprüft, ob ein durch den Mutterkonzern Genting Hong Kong (GHK) an die Banken und Bürgen verpfändetes Kontoguthaben – eine sog. „locked box“ – freigegeben werden kann.

„Um dies zu ermöglichen, ist die Zustimmung von den beteiligten Banken und dem Land als Bürgen erforderlich. Mit dem Zwischenschritt soll unter anderem die Liquidität der Werften weiter sichergestellt und auch ausstehende Rechnungen von Zulieferern bezahlt werden. Die Landesregierung hat heute grünes Licht gegeben, diesen Weg zu gehen. Die Banken sind am Zug“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe nach dem Kabinett.

Bei den Mitteln der „locked box“ handelt es sich nicht um öffentliche Mittel, sondern um ein verpfändetes Guthabenkonto des Gesellschafters GHK, das auch für einen möglichen Krisenfall während der Bauphase auf den MV Werften vorgesehen war. 175 Millionen Euro werden aus der „locked box“ benötigt. „Ziel der Bemühungen ist es, dass das Unternehmen unter dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes kommt. Auf diese Weise können Schiffe weitergebaut und geplant werden. Der Rettungsschirm des Bundes würde verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für die MV Werften eröffnen“, so Glawe weiter.

„Angesichts der enormen wirtschaftlichen Schäden der COVID-19-Pandemie und der existenzgefährdenden Situation vieler Werften weltweit ist es wichtig, den Schiffbau im Land weiter zu ermöglichen. Unser gemeinsames Ziel ist es, die MV Werften mit den Standorten Rostock, Stralsund und Wismar zu halten. Jetzt geht es darum die Kräfte zu bündeln, um ein aktives Hochfahren der Werften zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht der Erhalt der Arbeitsplätze auf den Werften und auch von vielen Zulieferbetrieben“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Etwa 3.100 direkte Arbeitsplätze sind in den Werftbetrieben der MV Werften vorhanden. Aufgrund der Corona-Pandemie befindet sich ein großer Teil der Mitarbeiter in Kurzarbeit.

Kontaktsportarten sind wieder möglich

Schwerin – Weitere Lockerungen im Sport: Mit der neuen Verordnung der Landesregierung zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutz-Maßnahmen kann nicht nur der Spiel- und Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten (z.B. Tennis, Rudern, Kanu, Reitsport) wieder aufgenommen werden.

„In Kontaktsportarten wie Fußball, Handball, Basketball oder Boxen kann im Freizeit- und Breitensport wieder weitgehend normal trainiert werden, sofern die Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden“, so Sportministerin Stefanie Drese. Seit dem 15. Juni gilt der Mindestabstand von zwei Metern nicht mehr.

Für die Aufnahme des Trainingsbetriebs gelten einige Bedingungen. Die Trainingsgruppen sollen möglichst konstant zusammengesetzt sein. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Trainingsteilnehmende für jeden Trainingstag und jedes Training in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden.

Laut der aktuellen Corona-Landesverordnung muss die Anwesenheitsliste folgenden Angaben enthalten: Vor- und Familiennamen, vollständige Anschrift, Telefonnummer sowie Uhrzeit der Anwesenheit bei der Trainingseinheit.

Die jeweiligen Tageslisten sind vom Betreiber oder der Betreiberin für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen vollständig herauszugeben. Die zu erhebenden personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, weiterverarbeitet werden.

Drese: „Ich weiß, dass viele Vereine und Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler sehnsüchtig darauf gewartet haben, endlich wieder vollständig trainieren zu können. Deshalb freut es mich sehr, dass dies seit Montag auch in den Kontaktsportarten wieder möglich ist.“

Richtfest für Sozialen Wohnungsbau

Schwerin – Der Rohbau des Wohngebäudes der Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft am Monumentenberg, das die Landesregierung im Rahmen des Programms „Wohnungsbau Sozial“ fördert, ist fertig. Heute steht nun das Richtfest mit Landesbauminister Christian Pegel als Gast an.

17 der 35 Wohnungen in dem Gebäude werden vom Land nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ mit 927.000 Euro gefördert und sind damit für 20 Jahre mietpreis- und belegungsgebunden. Der gesamte, teils frei finanzierte, teils geförderte Neubau kostet gut 5,3 Millionen Euro.

Wie alle Wohnungen, die mit Unterstützung durch das Neubauprogramm der Landesregierung errichtet werden, sind auch diese barrierefrei oder -arm zu erschließen. Der Fünfgeschosser im Anne-Frank-Carré erhält dafür einen anteilig geförderten Fahrstuhl.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm „Wohnungsbau Sozial“ soll für Wohnungsunternehmen und private Investoren Anreize schaffen, in Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Nach der im Februar 2019 aktualisierten Richtlinie können Wohnungen sowohl für einkommensschwache Haushalte als auch Haushalte mit mittlerem Einkommen gefördert werden.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt 20 Jahre lang sowohl eine Belegungsbindung – sie dürfen nur an Personen mit einen Wohnberechtigungsschein vermietet werden – als auch eine Mietpreisbindung.

Theater können wieder öffnen

Schwerin – Die Theater in Mecklenburg-Vorpommern können seit Samstag wieder für kleinere Vorstellungen öffnen. Ebenso können sich ab heute Chöre und Orchester wieder zu Proben treffen. Dabei muss gesichert sein, dass die geltenden Hygienevorschriften eingehalten werden. Auch soziokulturelle Zentren können ab dem 13. Juni wieder zu kleineren Veranstaltungen einladen. Die Landesregierung hatte in der vergangenen Woche weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen.

„Ich freue mich sehr, dass die Theater jetzt wieder für ihr Publikum da sein dürfen – auch wenn es nur kleinere Veranstaltungen sind, und die Spielzeit beendet ist“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Wenn wir jetzt Schritt für Schritt die Gesellschaft wieder öffnen, dürfen Theater und Konzerte nicht außen vor bleiben. Dieser Schritt ist ein wichtiges Signal für die Kultur im Land. In den vergangenen Wochen und Monaten hat sie sehr gefehlt.“

Chöre und Musikensembles, sowohl Profis als auch Amateure und Laien, können ab Montag, dem 15. Juni, wieder ihren Probenbetrieb aufnehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass sich in den Probenräumen höchstens eine Person pro 10 m2 aufhalten darf. Ebenso ist ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten. Personen mit akuten Atemwegserkrankungen dürfen an den Proben nicht teilnehmen.

Ebenso soll die Probenzeit nicht länger als eine Stunde dauern und für Lüftungspausen unterbrochen werden. Weitere Details zu den Möglichkeiten, unter denen Chorproben stattfinden können, finden sich auf einem gesonderten Hinweisschreiben, das auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Abruf bereitsteht.

„Das gemeinsame Singen und Musizieren macht unser Leben reich“, so Ministerin Martin. „Deshalb freue ich mich darüber, dass wir jetzt gemeinsame Proben wieder zulassen können.“