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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Cannabis Gebührenverordnung

Schwerin – Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) trat am 1. April 2024, ein zweiter Teil des Gesetzes, der sich auf die Anbauvereinigungen bezieht, zum 1. Juli 2024 in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzes liegt hingegen bei den Ländern. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat dazu eine Landesverordnung erlassen, in der neben den Zuständigkeiten hinsichtlich Anbau und Kontrolle auch die Kosten für das Antragsverfahren geregelt sind. Eine entsprechende Gebührenverordnung wurde heute erlassen.

Minister Dr. Backhaus betont: „Die Entkriminalisierung von Konsumcannabis und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabisclubs, brachten für unsere Behörden neue Aufgaben und somit neue Kosten. Da wir diese Kosten aber nicht auf die steuerzahlende Allgemeinheit abwälzen wollen, haben wir beschlossen, den Mehraufwand weitestgehend durch die Clubs selbst bezahlen zu lassen“, so der Minister.

Für die Erteilung einer Anbauerlaubnis fallen Gebühren von mindestens 500 Euro an. Die mögliche Höchstgebühr liegt bei 3.500 Euro, je nach Verwaltungsaufwand. Auch die Versagung, Verlängerung oder der Widerruf einer Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebührenspannen reichen hier von 150 bis 2.500 Euro. Maßnahmen der behördlichen Überwachung, z. B. Stichprobenkontrollen des angebauten Cannabis, schlagen mit Kosten von 100 bis 1.100 Euro zu Buche.

Für die Erlaubnisverfahren und die erforderlichen Vor-Ort-Kontrollen nebst Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die überwiegend im Zusammenhang mit den übertragenen fachlichen Aufgaben stehen, wurde im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) eine neue Organisationseinheit gebildet.

Für die Wahrnehmung der neuen Aufgaben im LALLF sind fünf zusätzliche Stellen bewilligt worden. Zwei weitere Stellen werden im LM zur Gewährleistung der Fachaufsicht und juristischen Begleitung geschaffen.

Beim LALLF wurden bislang sieben Anträge auf Zulassung von Cannabisclubs gestellt. Drei Anbauerlaubnisse sind erteilt worden, ein Antrag wurde abgelehnt. Drei Anträge sind in Bearbeitung.

Gebühren für die Anbauvereinigungen wurden bislang noch nicht erhoben, da die Kostenverordnung noch nicht verkündet war. Die Erlaubnisbescheide enthalten jedoch den Hinweis, dass Gebühren auch rückwirkend erhoben werden.

Wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau

Drese stellt im Kabinett Entwurf für neues Landeskrankenhausgesetz vor

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat dem Kabinett heute den Entwurf für eine umfassende Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) vorgestellt, das dazu beitragen soll, die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufzustellen.

„Wir befinden uns kurz vor dem Umsetzungsstart der größten Krankenhausreform seit 20 Jahren. Das nehmen wir zum Anlass, unser Landesgesetz sehr zügig anschlussfähig an die Bundesreform zu machen und die landesrechtlichen Grundlagen für deren Umsetzung zu schaffen. Gleichzeitig wollen wir zugleich auch Bürokratie abbauen und einige wichtige Neuerungen herbeiführen, um die Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken“, erklärte Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

Die Ministerin stellte dabei insbesondere die geplante „grundlegende Reform der Landeskrankenhausförderung“ heraus. „Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelfördermaßnahmen, bei denen jedes Bauvorhaben individuell beantragt und geprüft wird“ so Drese. Dieses zeitraubende Prozedere binde hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung. „Das ist auch einer der häufigsten Kritikpunkte, den ich immer wieder von den Klinikleitungen höre“, erklärte sie.

Drese: „Wir wollen dieses Verfahren durch den schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen. Deshalb soll mit dem LKHG M-V bereits ab 2028 ein Wechsel hin zu einer jährlichen pauschalen Investitionsförderung erfolgen, mit dem jedes Krankenhaus im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann. Das entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit“, verdeutlichte die Ministerin.

Neben den Krankenhäusern sollen nach Aussage von Drese vor allem auch die Patientinnen und Patienten von den Neuerungen des LKHG M-V profitieren. „Das beginnt bei einem weiter verbesserten Kinderschutz im Krankenhaus, bezieht eine größere Selbstbestimmung der Frau während der Geburt mit ein und auch für Menschen mit Behinderung wird es deutliche Fortschritte geben, indem ihr Recht auf Mitnahme einer Begleitperson verankert wird“, schilderte Drese.

Zudem sei mit der Idee der Einführung von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern eine zentrale Forderung des Patientenbeauftragten des Bundes in den Entwurf aufgenommen worden. „Sie sollen in ihrer Funktion künftig dazu beitragen, dass die Erfahrungen und Perspektiven der Patientinnen und Patienten noch stärker im Klinikalltag berücksichtigt werden“, so die Ministerin.

Nach der Zustimmung des Kabinetts beginnt nun die Verbandsanhörung, bevor das LKHG M-V nach zweiter Kabinettsbefassung voraussichtlich im ersten Quartal 2025 an den Landtag überwiesen wird.

Drese: „Die Krankenhausreform ist zwar der Anlass für den vorliegenden Gesetzesentwurf, dieser geht aber weit darüber hinaus und adressiert auch andere zentrale Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir sicherlich auch für die anderen Bundesländer wichtige Signale.“

Mietpreisbremse verlängern

M-V und weitere Länder starten Bundesratsinitiative

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse starten. Die derzeit geltende Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus.

Eine Verlängerung wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierungsparteien vereinbart, aber nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund zu erwartender Koalitionsverhandlungen nach der erfolgten Neuwahl voraussichtlich Ende Februar 2025 ist ungewiss, ob und wann der Bund ein Gesetzgebungsverfahren wieder aufnehmen wird. Deshalb wird die kurzfristige Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat angestrebt.

„Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen Wohnraum, aber sie ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen“, so Landesbauminister Christian Pegel. „Wir haben im Land weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und einigen Tourismushochburgen.

Die derzeit hohen Bau- und Finanzierungskosten erschweren es außerdem, die Anzahl der neugebauten Wohnungen weiter zu steigern. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen. Gekoppelt mit den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten würde dies insbesondere Menschen mit niedrigem und zunehmend auch mittleren Einkommen aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen. Das betrifft vor allem Familien mit Kindern.“

Die Mietpreisbremse ist seit ihrer Einführung im Jahr 2015 bereits einmal verlängert worden. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern und um den mit steigenden Mieten einhergehenden Risiken der Armut und der Segregation entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf noch einmal eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres 2029 vor. Für eine zeitnahe Beschlussfassung ist die Aufsetzung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 20. Dezember 2024 notwendig.

Sollte die Bundesratsinitiative keinen Erfolg haben, bedeutet dies für Mecklenburg-Vorpommern, dass die geltende Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald mangels fehlender Rechtsgrundlage am 31. Dezember 2025 ausläuft.

In den zurückliegenden Jahren konnten in dem Programm „Neubau Sozial“, das die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen fördert, m Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zur Veröffentlichung der Darlehensrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ (am 9. Februar 2023) insgesamt 905 Wohnungen gefördert werden. Das bewilligte Zuschussvolumen betrug durch dieses Förderprogramm insgesamt mehr als 54,9 Millionen Euro.

Mit der Darlehensförderung seit dem 9. Februar 2023 bis Ende 2024 wurden mehr als 145 Millionen Euro bewilligt und insgesamt 745 Wohnungen gefördert. Für 2025 beträgt der Planansatz für den Neubau ca. 59 Millionen Euro.

Verabschiedung des Finanzministers

Schwesig: Reinhard Meyer hat hervorragende Arbeit für unser Land geleistet

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat in der heutigen Kabinettssitzung den aus gesundheitlichen Gründen ausscheidenden bisherigen Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer verabschiedet.

„Reinhard Meyer hat als Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, als zweimaliger Chef der Staatskanzlei, als Finanzminister und zuletzt als Wirtschaftsminister hervorragende Arbeit für unser Land geleistet. Mit seiner großen Erfahrung und Fachkompetenz, seiner präzisen Arbeitsweise und seiner Offenheit und ausgleichenden Art hat er einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass sich unser Land in den letzten drei Jahrzehnten gut entwickelt hat“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Etwas Besonderes sei, dass Reinhard Meyer als Chef der Staatskanzlei für drei ganz unterschiedliche Regierungschefinnen und Regierungschefs gearbeitet habe. „Und das zu unserer aller vollsten Zufriedenheit“, betonte Schwesig.

Als Finanzminister habe er eine gute Balance zwischen solider Finanzpolitik und notwendigen Investitionen gefunden. Auch als Wirtschaftsminister habe er erfolgreiche Arbeit geleistet. „Mecklenburg-Vorpommern war im Jahr 2023 und im ersten Halbjahr 2024 das Land mit dem höchsten Wirtschaftswachstum in ganz Deutschland.

Es sind neue Impulse gesetzt worden für den Tourismus, für die maritime Wirtschaft, für die Wasserstoffwirtschaft und auch für gute Arbeit mit fairen Löhnen – zum Beispiel mit dem neuen Vergabe- und Tariftreuegesetz.“ Auch der Aufbau des landesweiten Rufbussystems und das Seniorenticket seien mit seinem Namen verbunden, so Schwesig. „Ich wünsche Reinhard Meyer von Herzen alles Gute, vor allem Gesundheit.“

Bildung ist Investition in die Zukunft

Oldenburg: Trotz Fachkräftemangel und schwieriger Haushaltslage investiert Mecklenburg-Vorpommern weiter in Kitas und Schulen

Schwerin – Trotz des bundesweiten Fachkräftemangels und der schwierigen Haushaltslage investiert das Land weiter in alle Bildungsbereiche. „Wir stärken die Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler, wir stellen gezielt zusätzliches Personal ein, wir verbessern die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte, Schulgebäude werden saniert oder neu gebaut und die Digitalisierung wird vorangebracht“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Bildung von Anfang an

Der Grundstein für einen guten Start in die Schule wird für die Mädchen und Jungen bereits in der Krippe, im Kindergarten oder bei der Kindertagespflegeperson gelegt. „Der Zugang zur frühen Bildung ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Mit der Beitragsfreiheit in der Kindertagesförderung setzen wir uns im besonderen Maße für Bildungs- und Chancengerechtigkeit ein“, sagte Oldenburg. Land und Kommunen investieren im Jahr 2024 rund 923 Millionen Euro in die Kindertagesförderung. Die Ausgaben steigen jährlich – insbesondere durch die neue Fachkraft-Kind-Relation von 1:14 und den Mindestpersonalschlüssel. Insgesamt konnten bisher 1.200 Fachkräfte zusätzlich eingestellt werden bzw. Einstellungen vorbereitet werden.

Die Ministerin erklärte weiter: „Wichtig ist, früh mit der Förderung zu beginnen. Deshalb stärken wir bereits in der Grundschule die Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Wir haben das Leseband mit einer 20-minütigen Lesezeit eingeführt. Darüber hinaus erhalten die Kinder in den Jahrgangsstufen 3 und 4 eine Unterrichtsstunde pro Woche mehr in den Kernfächern Deutsch und Mathematik.“

Einstellungen von Lehrkräften bleibt oberste Priorität

„Jedes Vorhaben, das wir in der Koalitionsvereinbarung 2021 bis 2026 vereinbart haben, setzen wir auch um. Hierzu zählt das Programm ‚Schule in MV – Aufbruch 2030: 1.000 Stellen besetzen, sichern, erweitern‘. Die dafür vorgesehenen Mittel stehen im aktuellen Doppelhaushalt auch zur Verfügung. Mit 1.167 Beschäftigten mehr ist es uns gelungen, weiteres Personal an den Schulen zu beschäftigen“, so die Ministerin. Rein rechnerisch bedeutet das mehr als zwei Personen zusätzlich je Schule.

Um so viele Lehrerinnen und Lehrer wie möglich einzustellen und den Unterricht abzusichern, schreibt das Land das gesamte Jahr Stellen im Karriereportal für den Schuldienst aus. Zahlreiche Vorhaben unterstützen den Einstellungsprozess:

  • beschleunigtes Bewerbungsverfahren für Lehrkräfte, um schneller einstellen zu können
  • Attraktivitätssteigerung des Referendariates und eine Übernahmegarantie von Referendarinnen und Referendaren in den Schuldienst ohne ein weiteres Bewerbungsverfahren
  • Personalgewinnungszuschlag für MINT-Lehrkräfte an Regionalen Schulen im ländlichen Raum
  • vierjährige Ausbildung von 50 multiprofessionellen Fachkräften an Regionalen Schulen in diesem Schuljahr
  • Einstellung von weiteren 120 unterstützenden pädagogischen Fachkräften
  • Beschäftigung von Verwaltungskräften an Schulen zur Entlastung von Schulleitungen
  • Beschäftigung von 240 Alltagshilfen an den Schulen, damit sich Lehrkräfte auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können

Teilzeit auch künftig unangetastet

Für Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern ist Teilzeit im öffentlichen Schuldienst weiterhin möglich. „Die Teilzeitarbeit bleibt unangetastet. Lehrerinnen und Lehrer haben individuelle Gründe, in bestimmten Phasen ihres Lebens Teilzeit zu arbeiten. Sei es, um Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren oder aber um Angehörige zu pflegen“, erklärte Oldenburg.

Arbeitzeitkonten, Vergütung von Mehrarbeit, Anrechnungsstunden

Daneben hat das Land weitere Anreize für die Lehrkräfte gesetzt, um die Ausübung des Berufs in MV attraktiver zu gestalten. So erhalten Lehrkräfte bei geleisteter Mehrarbeit eine höhere Vergütung. Des Weiteren können Lehrkräfte, die planmäßig mehr Stunden leisten und diese später durch Freizeit ausgleichen wollen, ein Unterrichtsstundenkonto einrichten lassen. Jede geleistete zusätzliche Stunde kommt den Beschäftigten somit vollumfänglich zugute.

Außerdem entlastet das Land Lehrkräfte stärker, die bereits seit vielen Jahren im Schuldienst tätig sind: Lehrerinnen und Lehrer erhalten bereits ab dem Schulhalbjahr Anrechnungsstunden, das auf die Vollendung ihres 57. (eine zusätzliche Anrechungsstunde), 60. (zwei zusätzliche Anrechnungsstunden) oder 63. Lebensjahres (vier zusätzliche Altersanrechnungsstunden) folgt. Im Schuljahr 2024/2025 haben über 1.300 Lehrkräfte von dieser Regelung profitiert. Das entspricht einem Umfang von 37.000 Anrechnungsstunden und einem finanziellen Gegenwert von rund 125 Millionen Euro jährlich.

„Als Lehrerin oder Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten, soll modern und zeitgemäß sein. Dabei spielen eine bessere Vergütung, unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und die Neuerungen in der Ausbildung eine wesentliche Rolle. Viele verschiedene Möglichkeiten stehen für die Lehrerinnen und Lehrer jeden Alters bereit, um den Weg in den Schuldienst zu finden oder im Schuldienst zu bleiben“, sagte die Ministerin.

Investitionen in den Schulbau

Seit dem Jahr 2016 haben Land, Bund und EU mehr als 500 Schulbauvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Fördervolumen von rund 800 Millionen Euro finanziert.

„Dem Land und der kommunalen Familie sind moderne Lernbedingungen wichtig. Wir erhalten nicht nur alle Schulstandorte, sondern unterstützten auch Sanierungen und Neubauten. In diesem Jahr werden voraussichtlich 40 Schulbauvorhaben fertiggestellt. Bis zum Jahr 2026 gehen wir davon aus, dass weitere 21 Schulbauprojekte abgeschlossen werden können. Insgesamt investieren Land, Bund und EU innerhalb von zehn Jahren, von 2016 bis 2026, fast eine Milliarde Euro in den Schulbau“, informierte Oldenburg.

Digitalisierung in der Bildung 

Das digitale Arbeiten der Lehrkräfte und das Vermitteln des Umgangs mit digitalen Medien sei in den kommenden Jahren deutlich vorangekommen, erläuterte die Ministerin. Dies läge vor allem an der Umsetzung des abgestimmten Handlungskonzeptes. Die Grundlage bildet dafür die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“, auf die sich die Länder in der Kultusministerkonferenz (KMK) verständigt haben. Ziel ist es u. a., Medienbildung in den Unterricht fest zu integrieren.

Oldenburg: „Um digitale Medien nutzen und digitale Kompetenzen vermitteln zu können, müssen Schulen entsprechend ausgestattet und Lehrkräfte gut qualifiziert sein. Der DigitalPakt Schule mit seinen Zusatzprogrammen bringt sie dabei ein gutes Stück voran. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel mit einem Gesamtvolumen von rund 110 Millionen Euro ist den Schulträgern in MV bewilligt worden. Nun schauen wir hoffnungsvoll auf den DigitalPakt 2.0, der sicherstellen soll, dass wirklich alle Schulen künftig über eine zeitgemäße Infrastruktur und neue Geräte verfügen. Hier sind wir einen großen Schritt weitergekommen.“

Mit der Gründung und der langfristigen Installation einer Digitalen Landesschule ist MV in eine Vorreiter-Rolle in der Digitalisierung der Bildung aufgerückt. „Die digitale Landesschule in Mecklenburg-Vorpommern ist einzigartig und ein Alleinstellungsmerkmal unseres Bundeslandes. Die synchronen und asynchronen Angebote für Lehrende und Lernende wachsen und umfassen Angebote im Fach Deutsch als Zweitsprache, Trainingskurse und Vertretungsunterricht in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch. Auch so ein innovatives Vorhaben muss finanziert werden. Die Mittel, die wir dafür benötigen, stehen bereit“, so die Ministerin.

Drei neue Tourismusorte in M-V

Schwerin – Heute hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, die Orte Altenkirchen, Demmin und Parchim feierlich als neue Tourismusorte in Mecklenburg-Vorpommern ausgezeichnet. Die Bürgermeister der Gemeinden Basedow, Ivenack, Neukalen, Malchin, Stavenhagen und Teterow haben im Schweriner Wirtschaftsministerium die Anerkennungsurkunde als neue „Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz“ erhalten. „Das ist eine wundervolle Anerkennung für das Engagement der Gemeinden, die sich auszahlt. Tourismusorte und Tourismusregionen können eine Kurabgabe erheben und so die Finanzierung ihres touristischen Angebots auf neue Füße stellen. Zugleich sei die Auszeichnung „beste Werbung“ wenn es darum gehe, neue Gäste zu gewinnen“, sagte Minister Reinhard Meyer.

Die Gemeinde Altenkirchen liegt auf der Halbinsel Wittow der Insel Rügen und kann u. a. mit der ältesten Dorfkirche Rügens, dem Kosegarten, einer Kiteschule sowie dem Nordstrand am Märchenwald bei Gästen punkten. Die Kleinstadt Demmin, am Zusammenfluss von Peene, Trebel und Tollense gelegen, bietet eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten und Attraktionen für Urlauber und Einheimische, wie beispielsweise das Zeissplanetarium oder das Naturerlebnisbad Biberburg. Die Kreisstadt Parchim liegt an der Müritz-Elde-Wasserstraße in Westmecklenburg sowie dem Mecklenburgischen Seen-Radweg und ist damit ein ideales Ausflugsziel für Wanderer, Wasserwanderer und Radfahrer. Mit der im vergangenen Jahr eröffneten Kulturmühle steht Parchim beispielhaft für das Erleben von Kultur im ländlichen Raum. Die Vereinigung eines modernen Museums mit der Spielstätte des Mecklenburgischen Staatstheaters besitzt eine mittlerweile überregionale touristische Bedeutung.

Die Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz zeichnet sich landschaftlich vor allem durch die vorhandenen Seenlandschaften, weitläufige Naturparks sowie Moore aus und bietet eine Vielfalt an Freizeitmöglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten wie Wandern, Vogelbeobachtung und Angeln. Besondere Persönlichkeiten der Region, darunter der Schriftsteller Fritz Reuter und der Erfinder Siegfried Marcus, werden durch kulturelle Veranstaltungen und Museen den Gästen nähergebracht. Zahlreiche Herrenhäuser und Parkanlagen prägen das Bild der Region. Mit dem Kummerower See bei Neukalen, dem Malchiner See und Teterower See verfügt die Tourismusregion über eine Vielzahl von Badeseen mit ausgezeichneter Wasserqualität.

Bislang sind 44 Gemeinden als Tourismusorte anerkannt. Mit der Mecklenburgischen Schweiz hat sich – neben der Insel Usedom und Stadt Wolgast sowie Mönchgut-Granitz (Rügen) – die dritte Tourismusregion in Mecklenburg-Vorpommern gebildet.

Mit Blick auf die Situation der Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern sagte Reinhard Meyer abschließend: „Das Jahr hat nach dem eher verregneten Sommerstart eine gute Entwicklung genommen und wir bewegen uns weiter in Richtung Vor-Corona-Niveau. Auch die Buchungslage zum Jahreswechsel sieht gut aus“. Von Januar bis September 2024 meldete das Statistische Amt rund 6,5 Millionen Gästeankünfte (+3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und etwa 27,4 Millionen Übernachtungen (+1,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum).

Das Prädikat „Tourismusort“ kann gemäß des Kurortgesetzes M-V unter bestimmten Voraussetzungen vergeben werden. Dazu gehören zum Beispiel eine landwirtschaftlich bevorzugte Lage, bedeutende kulturelle Einrichtungen, internationale Veranstaltungen oder sonstige Freizeiteinrichtungen, deren Bedeutung über den eigentlichen Ort hinausgeht. Gemeindezusammenschlüsse können unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel einer leistungsfähigen touristischen Infra- und Angebotsstruktur sowie Aktivitäten im Hinblick auf ein gebietsbezogenes Marketing, als Tourismusregion anerkannt werden.  Die Tourismusorte-/regionen haben die Möglichkeit, eine gästebasierte Kurabgabe einzuführen und diese für die Finanzierung touristischer Infrastruktur und weiterer touristisch relevanter Aufgaben einzusetzen.

Tag des Ehrenamtes

Schwesig: Ehrenamtliche können auf die Unterstützung der Landesregierung setzen

Schwerin – Auf der Festveranstaltung zum Tag des Ehrenamtes hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Bedeutung des Ehrenamts für Gesellschaft und Demokratie hervorgehoben und an 35 Ehrenamtliche die Ehrennadel des Landes und eine Urkunde verliehen: „Ein Staat, in dem freie Bürgerinnen und Bürger zusammenleben, braucht die Bereitschaft, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Demokratie lebt vom Ehrenamt. Ehrenamt ersetzt nicht hauptamtliche Angebote. Wir brauchen beides.“

Ohne die Ehrenamtlichen, die sich in der rechtlichen Betreuung, in Beratungsstellen oder Initiativen engagieren, wären viele Menschen in sozialen Nöten allein. Ohne die Vereine, ob Dorfgemeinschaft, Karnevalsverein oder Heimatverein, wäre in vielen kleinen Dörfern weniger los, hob die Regierungschefin in ihrer Festrede hervor. „Und in der Kunst, im Theater, in der Literatur und in der Musik machen auch die vielen kleinen Initiativen den kulturellen Reichtum unseres Landes aus. Außerdem gelte: Etwas zu machen, ist allemal besser als zu meckern. Dass in Mecklenburg-Vorpommern über 600.000 Menschen diesen Weg gehen, macht mich stolz. Und optimistisch, was unsere Zukunft angeht. Menschen, die sich engagieren, geben Hoffnung.“

Auch in den Kommunen würden sich Tausende von Menschen in Gemeinderäten, als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder in anderen Funktionen engagieren. Schwesig: „Wir können nicht dulden, dass diese engagierten Menschen beschimpft, bedroht oder verächtlich gemacht werden. Jede politische Auseinandersetzung muss ihre Grenze haben im Respekt vor dem anderen Menschen und der anderen Meinung. Wenn wir diese Haltung bewahren und durchsetzen, bewahren wir die Grundlagen unserer Demokratie.“

Die 35 heutigen Preisträgerinnen und Preisträger stünden für alle, die sich für andere einsetzen. „Allen bin ich von Herzen dankbar“, betonte die Ministerpräsidentin. „Ich danke ihnen ganz herzlich im Namen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und im Namen der Menschen, die in MV leben. Ich danke auch den Partnerinnen und Partnern, Begleiterinnen und Begleitern, „die wir bewusst heute mit eingeladen haben. Gerade ein langfristiges, zeitintensives Ehrenamt ist ohne das Verständnis der Familie, ohne Unterstützung zu Hause nicht möglich.“

Die Ministerpräsidentin ging auch auf die Arbeit der Ehrenamtsstiftung des Landes ein: „Die Ehrenamtsstiftung berät bei Fragen zur Steuererklärung oder Buchhaltung, vergibt aber auch Fördermittel. Mit dem neuen EAS-MV-Portal wird es jetzt noch einfacher, Mittel online zu beantragen.“ Das Land stellt der Ehrenamtsstiftung jedes Jahr eine Million Euro zur Verfügung.

„Darüber hinaus führen wir die Ehrenamtskarte fort. Den sozialen Zusammenhalt zu bewahren, ist einer der politischen Schwerpunkte unserer Landesregierung. Dazu gehört das ehrenamtliche Engagement ebenso wie Schule und Kita. Die Ehrenamtlichen in MV können sich auf die Wertschätzung, die Anerkennung und die Unterstützung der Landesregierung verlassen.“

Nordstream: Vorwurf zurückgewiesen

Schwerin – Zu den Pressemitteilungen der Opposition nach der gestrigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Stiftung Klima- und Umweltschutz sagte Regierungssprecher Andreas Timm.

„Wir weisen den Vorwurf der Unwahrheit zurück. Die Landesregierung hat seit Frühjahr 2022 Kalender, E-Mail-Verkehre und Erinnerungen ausgewertet, um die damaligen Ereignisse möglichst genau zu rekonstruieren. Die entsprechenden Terminlisten haben wir auch den Landtagsfraktionen zur Verfügung gestellt.

Die Gründung der Stiftung Klima- und Umweltschutz war demnach im Gespräch am 11. August noch kein Thema. Die Darstellung vom heutigen Tag ist an diesem Punkt für uns nicht nachvollziehbar, weil Minister Pegel am Gespräch am 11. August gar nicht teilgenommen hat.

In diesem Gespräch ging es vor allem um die Sanktionen bzw. Sanktionsdrohungen der damaligen US-Regierung bzw. von US-Senatoren unter anderem gegen den Hafen Mukran. Die Ministerpräsidentin hat im Anschluss an das Gespräch ein Pressestatement abgegeben. Die Staatskanzlei hat dazu auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Darin heißt es: „Wir stehen weiter ganz klar hinter dem Bau der Ostseepipeline. Sie ist wichtig für die Energieversorgung in Deutschland. Wir sind uns mit Nord Stream einig, dass das Projekt zum Erfolg geführt werden soll.“ Das war das Ergebnis des Gesprächs vom 11. August 2020, nicht die Gründung der Klimaschutzstiftung.

Im Übrigen ändern die gestrigen Aussagen nichts daran, dass die Landesregierung den Landtag transparent über die geplante Stiftung informiert hat. Der Landtag hat der Stiftung ohne Gegenstimmen zugestimmt.“