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Kategorie: MeckPomm

Bessere Versorgung von Eltern und Kindern in der Region Rostock

Rostock  – Spitzenvertreter der Universitätsmedizin Rostock (UMR) und des Klinikum Südstadt Rostock (KSR) haben sich auf ein Konzept für die Gründung eines durch beide Kliniken getragenen Eltern-Kind-Zentrums (ELKI) geeinigt. Durch vertrauensvolle Gespräche zwischen allen Beteiligten, in die auch die Hanse- und Universitätsstadt sowie die Landesregierung MV eingebunden waren, konnte damit ein Durchbruch bei dem Vorhaben erzielt werden. Der Fokus lag dabei immer auf der nachhaltigen Verbesserung der pädiatrischen Versorgung.

Im Detail ist beabsichtigt, dass in Rostock ein standortübergreifendes Eltern-Kind-Zentrum entsteht. Die jeweiligen medizinischen Fachbereiche Pädiatrie, Kinderchirurgie, Gynäkologie, Geburtshilfe und Neonatologie bleiben an den bisherigen Standorten und in der aktuellen Trägerschaft bestehen. Die UMR soll mittelfristig die akademische Leitung der Neonatologie am Standort des Klinikum Südstadt übernehmen. Notwendige kinderchirurgische Operationen an Neugeborenen sollen künftig direkt am Klinikum Südstadt durchgeführt werden. Dabei werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Kliniken ihre Expertise einbringen. Das Leitungsgremium wird aus Vertretern der UMR und des KSR gebildet. An beiden Standorten wird in den Neubau und Modernisierung der Infrastruktur mit dem Ziel eines funktionstüchtigen und gelebten Eltern-Kind-Zentrums investiert.

„Das ist eine tolle Nachricht für unsere Stadt und alle ganz jungen Patientinnen und Patienten“, freut sich Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger. „Die in unserer Stadt vorhandene Kompetenz wird gebündelt und so optimieren wir die medizinische Versorgung. Das neue Eltern-Kind-Zentrum ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung Rostocks als Gesundheitsstandort.“

„Mit einem gemeinsamen Eltern-Kind-Zentrum in Rostock wächst zusammen, was zusammengehört: Die Universitätsmedizin Rostock und das Klinikum Südstadt Rostock haben in vertrauensvollen und zielorientierten Gesprächen für ein gemeinsames Eltern-Kind-Zentrum zusammengefunden. Es wurde eine Lösung erarbeitet, um die Behandlungsmöglichkeiten im kindermedizinischen Bereich für die Region Rostock und darüber hinaus deutlich zu verbessern. Durch die Einigung wird es zusätzlich möglich, dass wir die vollständige kindermedizinische Facharztweiterbildung anbieten können. Damit steigern wir die Attraktivität unserer Kinder- und Jugendklinik für junge Ärztinnen und Ärzte“, sagte Dr. Christiane Stehle, Vorstandsvorsitzende und Ärztliche Vorständin der Universitätsmedizin Rostock.

Der Ärztliche Direktor des Klinikum Südstadt Rostock,  Prof. Dr. Jan Roesner, begrüßte die Einigung auf ein gemeinsames Eltern-Kind-Zentrum. „Das ist eine gute Nachricht für die Familien in Rostock und MV. Am Klinikum Südstadt entsteht ein hochmodernes Geburtszentrum. Insbesondere die Neonatologie ist dringend auf einen Neubau angewiesen. Wir freuen uns auch, dass kinderchirurgische Eingriffe in Zukunft durch OP-Teams beider Häuser direkt im Geburtszentrum vorgenommen werden können.“

„Neben der vollständigen kindermedizinischen Fortbildung stärkt das ELKI durch die Akademisierung der Neonatologie Forschung und Lehre und leistet mit der Ausbildung unseres medizinischen Nachwuchses, den Studierenden, einen weiteren wichtigen Beitrag für unser Bundesland. Die nun zwischen der Universitätsmedizin Rostock und dem Klinikum Südstadt Rostock erzielte Einigung wird von der medizinischen Fakultät nachdrücklich begrüßt“, führte Prof. Dr. Bernd Krause, Dekan und Wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin Rostock, aus.

Auf die dringend erforderliche Technik-Harmonisierung, Modernisierung und Digitalisierung verwies der Verwaltungsdirektor des Klinikum Südstadt Rostock, Steffen Vollrath. „IT-Systeme und Medizintechnik werden im neuen Eltern-Kind-Zentrum an beiden Standorten auf einen Stand gebracht – somit auch für eine Rotation von Ärzten weiter harmonisiert sowie telemedizinische Plattformen für Kommunikation, Datenaustausch und Befundung geschaffen. Die Klinikinfrastruktur wird durch einen bedarfsgerechten Neubau mit funktionalen und modernen Räumlichkeiten erneuert, der effektive Prozesse wie auch eine bessere Einbindung der Eltern ermöglicht. Von der Optimierung der Versorgung von Frauen und Kindern im größten Geburtszentrum des Landes und unter einem Dach kann dann ganz Mecklenburg-Vorpommern profitieren.“

Gesundheitsministerin Stefanie Drese bezeichnete die nun vereinbarte Zusammenarbeit zwischen UMR und KSR als zukunftsweisend für eine moderne und leistungsfähige kinderärztliche und geburtshilfliche Versorgung. „Besonders Eltern und Kinder profitieren vom neuen, gemeinsamen Eltern-Kind-Zentrum. So entfällt künftig für Neugeborene, die operiert werden müssen, der Transport zwischen dem KSR und der UMR, da geplante bauliche Maßnahmen die umfassende Versorgung vor Ort ermöglichen. Diese Infrastruktur erleichtert zudem die Behandlung komplexer Krankheitsbilder, die eine enge Kooperation von Kinderchirurgen, Neurochirurgen und weiteren Spezialisten erfordern“, betonte Drese. Das ELKI binde auch niedergelassene Kinderärztinnen und -ärzte ein. „Dadurch entsteht eine sektorenübergreifende, interdisziplinäre Versorgung, die weit über die Region Rostock hinausreicht“, so Drese.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin betonte den großen Schritt, der nicht nur in der medizinischen Versorgung für die Region, sondern auch für den Forschungs- und Studienstandort Rostock durch das neue Konzept gemacht wird: „Mit diesem Konzept wird es gelingen, nicht allein die medizinische Versorgung für die Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Dieses Eltern-Kind-Zentrum wird auch die Aus- und Weiterbildung der Ärzte in Rostock weitaus attraktiver machen. Die Universitätsmedizin kann damit ein viel umfassenderes medizinisches Fächerspektrum anbieten und zukünftig auch den vollständigen ärztlichen Aus- und Weiterbildungskanon gewährleisten.

Das macht unsere Universitätsmedizin Rostock nicht nur als Forschungsstandort attraktiver, sondern wir gewinnen so als zeitgemäß aufgestellter Maximalversorger an Attraktivität im Wettbewerb. Mit der vorgesehenen Kernsanierung sowie dem Erweiterungsbau des Gebäudes der Universitären Kinder- und Jugendklinik am Standort Schillingallee wird die Notfall- und Intensivversorgung der Kinder und Jugendlichen im Land auf ein neues Level gebracht werden. Insofern ist das gemeinsame ELKI nicht nur medizinisch, sondern auch baulich und akademisch eine hervorragende Lösung.“

Für das gemeinsame Eltern-Kind-Zentrum soll zeitnah ein neuer Kooperationsvertrag zwischen beiden Häusern geschlossen werden. Durch einen künftigen Ausbau der Digitalisierung und eine Intensivierung der Telemedizin könnten perspektivisch umliegende Geburtskliniken und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte angebunden werden.

Die enge Verzahnung zwischen UMR und KSR bildet sich auch in den Leitungsstrukturen des gemeinsamen ELKI ab: Der Vorstand der UMR und die Klinikdirektion des KSR stehen gemeinsam für die Leitung des ELKI. Fachlich wird das Zentrum durch ein Medical Board geleitet, dem die Ärztliche Vorständin der UMR, der Ärztliche Direktor des KSR sowie der Klinikdirektor der Kinder- und Jugendklinik der UMR, der Klinik für Kinderchirurgie der UMR, der Universitätsfrauenklinik der UMR am KSR und die Leitung der Klinik für Neonatologie angehören. Sowohl am Campus Schillingallee der UMR als auch am KSR sind umfangreiche Baumaßnahmen und Investitionen zur Etablierung des neuen Eltern-Kind-Zentrums notwendig. Im Klinikum Südstadt soll ein neues Geburtszentrum gebaut werden. An der UMR stehen der Ersatzneubau des Mittelflügels und darüber hinaus eine Sanierung der Universitätskinder- und Jugendklinik sowie erweiterte Räumlichkeiten für das Sozialpädiatrische Zentrum an.

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass nur durch die enge Kooperation das von allen Seiten als dringend notwendig beschriebene Eltern-Kind-Zentrum Mecklenburg-Vorpommern entsteht. Gemeinsam übernehmen die Universitätsmedizin Rostock und das Klinikum Südstadt Rostock die Verantwortung, sodass sich die Versorgung von Kindern und Eltern durch das ELKI verbessert – in Rostock, dem Landkreis und Mecklenburg-Vorpommern.

Bundesratsinitiative für Bau-Turbo (öffentliche Hand) auf dem Weg

Minister Dr. Geue: „Wir brauchn weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Flexibilität.“

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat in ihrer  Kabinettssitzung am 8. Juli 2025 beschlossen, dem Bundesrat eine Entschließung für einen „Bau-Turbo für die öffentliche Hand“ vorzulegen. Ziel der Initiative ist es, das Vergaberecht für öffentliche Bauprojekte zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Finanzminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Wir wollen bauen – aber wir müssen auch bauen können. Der Bau-Turbo des Bundes beim Wohnungsbau war bereits ein wichtiges Signal, aber diesen benötigen wir auch bei den Investitionen der öffentlichen Hand. Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude, Straßen – all das kann nicht warten. Deshalb bringen wir eine Initiative für einen Bau-Turbo für die öffentliche Hand in den Bundesrat ein. Wenn wir wirklich Tempo machen wollen, brauchen wir weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und ein flexibleres Vergaberecht – sowohl auf Landes- und Bundesebene als auch europäisch.“

Hintergrund ist die enorme Investitionsdynamik, die Bund, Länder und Kommunen in den kommenden Jahren erwartet: Allein über das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stehen 100 Milliarden Euro für dringend benötigte Bauvorhaben zur Verfügung. Für Mecklenburg-Vorpommern beträgt das zusätzliche Investitionsvolumen bis 2035 1,925 Mrd. Euro.

Doch Geld allein reicht nicht – wenn die Verfahren zu lange dauern, kommen Investitionen nicht rechtzeitig bei den Menschen an. Die Bundesratsinitiative Mecklenburg-Vorpommerns zielt daher insbesondere auf folgende Punkte:

  • Die Überarbeitung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und des (Verwaltungs-) Verfahrensrechts muss umgehend auf den Weg gebracht werden.
  • Aufgrund der enormen Baukostensteigerungen in den letzten Jahren müssen alle Wertgrenzen in bundesgesetzlichen Vergaberegelungen und auch auf europäischer Ebene angehoben werden.

Die Initiative soll am 11. Juli 2025 in der 1056. Bundesratssitzung eingebracht werden.

Weiterer Schritt zum bürgernahen Finanzamt: einfachELSTERplus verfügbar

Schwerin – Mit einfachELSTERplus wird die Steuererklärung so unkompliziert wie nie zuvor. Der neue Onlineservice der Steuerverwaltung steht ab sofort für die Einkommensteuererklärung 2024 zur Verfügung. Das Programm richtet sich gezielt an ledige, kinderlose Personen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit – etwa Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger – und erleichtert ihnen die Abgabe einer Steuererklärung

„einfachELSTERplus macht die Steuererklärung einfach. Der neue Service schafft einen niedrigschwelligen, kostenlosen Einstieg in die digitale Steuerwelt. Damit machen wir die Finanzämter noch bürgernäher“, erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die Nutzerinnen und Nutzer werden in leicht verständlicher Sprache Schritt für Schritt durch die Erklärung geführt. Klare Fragen, verständliche Antwortmöglichkeiten und eine intuitive Benutzerführung machen den Prozess transparent und nachvollziehbar. Elektronische Bescheinigungen, wie die Jahreslohnsteuerbescheinigung sowie Beitragsbescheinigungen für die Kranken- und Rentenversicherung, liegen dem Finanzamt bereits vor und werden automatisch berücksichtigt.

Die Anmeldung erfolgt über ein bestehendes ELSTER-Zertifikat oder über ELSTER-Secure. Wer noch kein Benutzerkonto besitzt, kann sich einfach unter www.elster.de registrieren.

einfachELSTERplus ist bereits der zweite vereinfachende Onlineservice der Steuerverwaltung. Den Anfang machte einfachELSTER im Jahr 2022. Dieses Angebot richtet sich an Personen mit inländischen Renteneinkünften oder Pensionen. Weitere Informationen sind hier zu finden.

Finanzminister Dr. Heiko Geue betont: „Wir wollen, dass digitale Angebote der Verwaltung intuitiv nutzbar sind, auch ohne Steuerfachwissen. Mit einfachELSTERplus und einfachELSTER zeigen wir, wie Bürgerfreundlichkeit und Digitalisierung Hand in Hand gehen. Wer seine Steuererklärung am PC, Laptop, Tablet oder Smartphone erledigt, spart nicht nur Zeit, sondern leistet auch einen Beitrag zur modernen Verwaltung.“

Mecklenburg-Vorpommern legt Klimaverträglichkeitsgesetz vor

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat den Entwurf für ein Klimaverträglichkeitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zur Kabinettsbefassung im Rahmen einer externen Kabinettssitzung in Berlin vorgelegt. Umweltminister Dr. Till Backhaus betonte im Anschluss bei einer Pressekonferenz in der Landesvertretung MV die Dringlichkeit und Reichweite des Vorhabens.

„Die Folgen des Klimawandels sind auch bei uns angekommen und wir tragen eine Mitverantwortung. MV emittiert jährlich ca. 19 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente – weltweit liegen wir bei ca. 42 Mrd. Tonnen CO2-Äquivalente – und liegt damit im Bundesvergleich auf den hinteren Rängen, was in diesem Fall gut ist. Dennoch müssen auch wir einen Beitrag leisten, damit sich die Situation für nachfolgende Generationen nicht verschlimmert. Mit dem neuen Gesetz geben wir unserer Klimapolitik eine rechtlich verbindliche Grundlage – planbar, überprüfbar und gerecht.“

Klimaneutralität bis 2045 als verbindliches Ziel

Das Gesetz verankert das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045. Dabei dient das Jahr 2018 als Referenzbasis – eine realistische Datengrundlage, die auf dem eigenen Emissionsinventar des Landes beruht. Mit Zwischenzielen setzen wir uns konkrete Ziele für alle Sektoren. So soll bis bis zum Jahr 2035 der Bruttoendenergieverbrauch des Landes für Strom, Wärme und Mobilität bilanziell aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Verbindlicher Klimaschutzplan und Monitoring

Kernstück des Gesetzes ist ein Klimaschutzplan, der erstmals im Jahr 2026 erstellt und danach alle vier Jahre fortgeschrieben wird. Er enthält konkrete Einsparziele und -maßnahmen für sechs Sektoren: Energie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und Abfallwirtschaft. Ein regelmäßiges Monitoring soll sicherstellen, dass die gesetzten Ziele eingehalten werden. Ab dem Jahr 2028 werden alle Landesressorts dazu verpflichtet, ihre Fortschritte regelmäßig zu berichten. Ein öffentlich zugängliches Online-Tool wird die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Fortschritte gewährleisten. „Wir machen Klimaschutz transparent – und zur dauerhaften Aufgabe aller Ressorts“, so Backhaus.

Landesverwaltung geht mit gutem Vorbild voran

Die Landesverwaltung übernimmt in diesem eine Vorbildfunktion: Bis zum Jahr 2030 soll sie vollständig klimaneutral arbeiten. Dies gilt auch für landeseigene Hochschulen und Gesellschaften. Verpflichtend werden u. a. klimafreundliche Beschaffung, energieeffizientes Bauen und das Kompensieren verbleibender Emissionen. Nachgeordnete Einrichtungen des Landes sind zur Umsetzung der Maßnahmen angehalten.

Klimaanpassung gesetzlich geregelt

Neben dem Klimaschutz wird auch die Anpassung an den Klimawandel gesetzlich verankert. Geplant sind eine Landesstrategie zur Klimaanpassung, die alle fünf Jahre fortgeschrieben werden soll, eine Fachstelle beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) sowie eine Pflicht für Kreise und kreisfreie Städte, bis 2030 eigene Klimaanpassungskonzepte vorzulegen.

Moorschutz mit Vorrang

MV schützt, was uns schützt: Ein besonderer Schwerpunkt des Gesetzes liegt deshalb auf dem Moorschutz. Die rund 300.000 Hektar Moorflächen in MV sind der größte Hebel zur Erreichung der Landesklimaziele. Trockengelegte Moore emittieren hierzulande jährlich rund sechs Millionen Tonnen CO2 und sind damit die größte Einzelquelle für Treibhausgasemissionen in MV. Künftig gelten diese Flächen als von überragendem öffentlichen Interesse. Der Torfabbau wird bis spätestens 2030 beendet – mit Ausnahme medizinischer Anwendungen. Das Land erhält ein Vorkaufsrecht auf geeignete Flächen und unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wiedervernässung, Forschung und der Nutzung für Paludikultur. „Unsere Moore sind natürliche Klimaschützer. Dieses Potenzial werden wir konsequent nutzen“, betont Minister Backhaus.

Umsetzung mit Augenmaß

Das Gesetz ist bewusst schlank gestaltet und setzt auf bestehende Verwaltungsstrukturen. Lediglich die Fachstelle im LUNG erhält vier neue Stellen, die im Haushalt 2024/25 bereits eingeplant sind. Die Umsetzung erster Maßnahmen erfolgt schrittweise und haushaltsverträglich. Dazu gehört u.a. die Erstellung einer Treibhausgasbilanz und eines Energieatlas fürs Land. Kommunen werden durch digitale Tools zur Treibhausgasbilanzierung und Beratungsangebote bei der Umsetzung unterstützt.

Nächste Schritte

Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet. Minister Backhaus unterstreicht die Bedeutung des Vorhabens: „Wir machen Klimaschutz zur festen Grundlage unseres Handelns. Dieses Gesetz ist kein Startpunkt, sondern der nächste, konsequente Schritt – rechtlich abgesichert, finanziell unterfüttert und gesellschaftlich notwendig.“

Hintergrund: Was wurde bisher erreicht?

Seit 1990 hat MV 28,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (ca. 34%) eingespart.

Folgende Maßnahmen sind herauszustellen:

  • Die Landesenergie-uns Klimaschutzagentur bietet Beratungen zur Bürgerbeteiligung sowie zur Akzeptanz für erneuebare Energien und Energieeffizienz an, die vom Land mit Fördermitteln unterstützt werden. Allein 82 Millionen aus dem EFRE-Mittel sind bislang in Energieeffizienz-Projekte von Unternehmen und Kommunen gefloßen.
  • Die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen läuft noch bis Ende 2025, soll um zwei Jahre verlängert werden und ist weiterhin offen für Mieterinnen und Mieter.
  • Als moorreiches Bundesland trägt MV im Moorschutz eine besondere Verantwortung. Anfang Januar 2025 wurde die Strategie zum Schutz und zur Nutzung der Moore in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Die Umstellung auf nasse Bewirtschaftungsformen soll unterstützt werden, um natürliche Wasserstände wiederherzustellen, Moorböden als Kohlenstoffspeicher zu erhalten und als Kohlenstoffsenken zu reaktivieren sowie die ökologischen Bedingungen in den Moore zu verbessern.
  • Die MoorAgentur MV ist bei der Landgesellschaft MV mbH als Schnittstelle zwischen Praxis, Verwaltung und Wissenschaft für Moorschutzfragen mit Fördermitteln des Bundes aus dem ANK eingerichtet worden. Sie informiert über zentrale Fragestellungen, berät, vernetzt und steht den verschiedenen Akteuren beratend mit Fachexpertise zur Seite zu stehen.
  • Ergänzend werden sechs Moorschutzbeauftragte bei den Wasser- und Bodenverbände in MV (WBV) mit 3,6 Mio. € gefördert, um diese für Moorschutzvorhaben im Rahmen der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Zeitraum 2024 bis 2028 zu unterstützen.
  • Für die finanzielle Unterstützung wurde die „Moorschonende Stauhaltung“ eingeführt, sie gleicht geringere Erträge aufgrund von höheren Wasserständen finanziell aus. So werden 450 Euro für die Einstellung eines durchschnittlichen Zielwasserstandes von 10 cm unter Flur gewährt. Für 30 cm unter Flur gibt es 150 Euro.
  • Weitere bedeutende Moorschutzprojekte:
  • Moorklimaschutz an der Ostseeküste (Fokus auf Küstenmoore, 2024-2034, 31 Mio. €. ANK-Finanzierung)
  • Wiederansiedlung von Seegraswiesen an der Ostseeküste (2025-2032, 12 Mio. €. ANK-Finanzierung)
  • Ausbildung von Moorspezialisten: Qualifizierungs- und Praxisprogramm von jährlich ca. 20 bis 25 AbsolventInnen (2025-2032, ANK-Finanzierung
  • Aktuell existieren vier Ökowertpapiere (Waldaktie, MoorFutures, HeckenScheck, Streuobstgenussschein) mit vier unterschiedlichen Basisbiotopen. Diese sind inzwischen auch über eine online-Shop erhältlich. Weitere Informationen sind unter z-eco.de veröffentlicht.

Brandschutz in Tierhaltungsanlagen: Bauministerium weist Kritik zurück

Picher – Nach dem tragischen Brand einer Geflügelstallanlage bei Picher (Landkreis Ludwigslust-Parchim) mit dem Tod von rund 10.000 Tieren nimmt das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Stellung zu den öffentlich geäußerten Vorwürfen.

„Der Schutz von Menschen und Tieren hat für uns oberste Priorität. Daher ist es irreführend zu behaupten, dass der Brandschutz in Tierhaltungsanlagen grundsätzlich unzureichend sei. Bereits heute ist klar geregelt: Ohne ein fachlich geprüftes Brandschutzkonzept gibt es keine Baugenehmigung – auch nicht für Stallanlagen. Diese Konzepte werden durch qualifizierte Brandschutzplaner erstellt und bauaufsichtlich geprüft. Sie sind zwingender Bestandteil jeder Baugenehmigung“, führt Bauminister Christian Pegel aus.

Neue Richtlinie zur Verbesserung des Brandschutzes

Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern 2024 die neue Richtlinie zur Verbesserung des Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen beschlossen. Sie gilt für alle Neubauten, aber auch für Bestandsbauten, wenn für diese wesentlichen Änderungen geplant sind.

„Die Richtlinie zielt auf eine generelle Brandvermeidung, eine sichere Brandfrüherkennung, die Minderung der Brandlast und das Löschen von Entstehungsbränden“, so Minister Christian Pegel weiter.

Im Einzelnen sieht sie konkrete Vorgaben bei der Unterteilung in Brandabschnitte, in Bezug auf die Löschwasserversorgung und die Erreichbarkeit durch Feuerwehrfahrzeuge, die Anzahl und Größe von Ausgängen für die Tierrettung und bei den Betreiberpflichten vor.

Mit der Richtlinie, die am 12. November 2024 in Kraft trat, gelten nun auch verbindliche Nachrüstpflichten für bestehende Betriebe, die wesentlich geändert werden – darunter:

  • Der verpflichtende Einbau von Brandfrüherkennungssystemen,
  • Die Nachrüstung mit baulichen Brandschutzmaßnahmen wie Brandschutzwänden,
  • Die Vorlage betrieblicher Evakuierungs- und Notfallpläne für Tiere,
  • Die jährliche Überprüfung durch Brandschutzsachverständige.

Feuerwehren werden systematisch einbezogen

„Bereits seit 2023 ist in der Landesbauordnung festgeschrieben, dass bei Bauvorhaben und wesentlichen Änderungen an Tierhaltungsanlagen die zuständigen Feuerwehren frühzeitig in die Genehmigungs- und Gefahrenabwehrplanung einzubeziehen sind“, so der Minister weiter. Die Feuerwehren waren durch den Landesfeuerwehrverband bei der Erarbeitung der neuen Richtlinie vertreten.

„Die tragischen Ereignisse von Picher machen deutlich, dass jede Schwachstelle in der betrieblichen Umsetzung fatale Folgen haben kann. Der Staat hat seine Hausaufgaben gemacht – nun liegt es auch in der Verantwortung der Betreiber, die bestehenden Regelungen strikt umzusetzen und ihre Anlagen kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu halten“, sagt Bauminister Christian Pegel abschließend.

Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte liegen vor

Schulen verfassen Regelungen, die am besten zu ihren Bedingungen passen, selbst und schreiben sie in ihren Schulordnungen fest

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen Computer und Laptops gezielt im Unterricht eingesetzt, Schülerinnen und Schüler aber vor übermäßigem Medienkonsum bewahrt werden. Schulen erhalten daher Empfehlungen für die Nutzung digitaler Endgeräte. Diese Empfehlungen sind nach einem breiten Austausch mit den Schulleitungsvereinigungen, Verbänden, dem Landesschülerrat und Landeselternrat entstanden. Die abgestimmten Empfehlungen unterstützen Schulen beim Verfassen eigener, verbindlicher Regellungen, die sie in ihren Schulordnungen festschreiben.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Smartphone, Tablet und PC gehören heute zu unserem Alltag und erleichtern die Suche nach wichtigen Informationen. Sie sind aber auch Ursache für ständige Ablenkung, Computersucht, Fake News, Mobbing und für die unkontrollierte Verbreitung von verstörenden Inhalten. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Nutzung von digitalen Endgeräten in den Schulen so zu organisieren, dass ihre Chancen genutzt werden, um die Bildungsziele zu erreichen und gleichzeitig Risiken minimiert werden. Viele Schulen haben sich bereits Regeln gegeben und setzen sie erfolgreich um. Dort besteht häufig kein weiterer Handlungsbedarf. Andere Schulen sind noch nicht soweit oder sehen den Bedarf, ihre Regeln zu aktualisieren. Für diese Schulen sollen die Empfehlungen eine gute Orientierung bieten. Ich bedanke mich bei allen, die an der Erarbeitung der Empfehlungen mitgewirkt haben“, so Oldenburg.

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern:„Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern:„Der Entwurf von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule wird vom Grundschulverband begrüßt. Auf dieser Grundlage kann jede Schule ihre eigenen Schwerpunkte in der Schul- und Hausordnung setzen. Dabei sprechen wir uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Der reflektierte Umgang mit digitalen Endgeräten gehört heute selbstverständlich zur schulischen Wirklichkeit. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass das Land den Schulen mit fundierten Empfehlungen zur Seite steht. Diese dürfen jedoch keine starre Vorgabe sein. Vielmehr braucht es ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit vor Ort. Jede Schule muss eigenständig – unter Einbindung aller Beteiligten – entscheiden können, wie der Einsatz von Smartphones, Tablets und Co. geregelt wird. Entscheidend ist dabei eine verbindliche, altersangemessene und pädagogisch sinnvolle Linie, die im Konsens getragen wird und sich klar in der Schulordnung sowie im Medienbildungskonzept der Schule widerspiegelt.“

Hans-Joachim Prakesch, Vorsitzender des Landesverbandes MV im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung:„Der BvLB ist der Meinung, dass es für die beruflichen Schulen nicht nötig ist, einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones, Tablets oder anderen digitalen Endgeräten zu erlassen. Im Rahmen ihrer Schulordnungen haben die beruflichen Schulen gemeinsam mit ihren Mitbestimmungsgremien ausreichend Gestaltungsspielraum zur Festlegung pädagogisch sinnvoller Konzepte zur Nutzung der digitalen Geräte. Die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen von den Schulen die Vorbereitung ihrer Absolventinnen und Absolventen auf die ständig steigenden Anforderungen im Erwerbsleben.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Unsere Empfehlungen für die verbindlichen Regeln zur Nutzung von digitalen Geräten verdeutlichen, wie wichtig die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an jeder einzelnen Schule ist. Sie verdeutlichen die Chancen von Mediennutzung in der Schule und zugleich werden die Risiken minimiert. Bewährte Konzepte bleiben erhalten und für alles Weitere wird ein Rahmen erläutert. Für uns ist klar: Modernes Lernen fordert einen modernen Umgang. Deswegen müssen Schulen flexibel bleiben und gegebenenfalls im eigenen Ermessen mit allen Beteiligten Regeln überdenken und anpassen.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates:„Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Im kommenden Schuljahr haben die Schulen Gelegenheit, ihre bestehenden Regeln zu überprüfen, gegebenenfalls neue Regelungen zu verfassen und in Kraft zu setzen. Im Schuljahr 2026/2027 sollen sie dann spätestens angewendet werden. Im Schuljahr 2027/2028 ist eine Evaluation der Regelungen geplant.

Die Empfehlungen raten vom Gebrauch privater Smartphones im Unterricht ab. Eine geringe Bildschirmgröße, eingeschränkte Funktionalität und ein hohes Ablenkungspotenzial – insbesondere durch soziale Medien – sprechen dagegen. Zudem haben Lehrkräfte keine Möglichkeit, installierte Apps oder gespeicherte Inhalte zu kontrollieren. Schulisch administrierte Tablets bieten hier didaktisch und datenschutzrechtlich deutlich bessere Voraussetzungen. Ein Einsatz privater Smartphones im Unterricht kommt daher allenfalls in pädagogisch begründeten Einzelfällen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Schule in Betracht. Im Detail sehen die Empfehlungen Folgendes vor:

Klasse 1 bis 6  

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

 Klasse 7 bis 9 

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

Klasse 10 bis 12  

Die Nutzung privater Smartphones kann innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden – etwa durch festgelegte Nutzungszeiten, ausgewiesene Bereiche oder die bereits benannten Ausnahmen. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Gleichzeitig wird empfohlen, bewusst digitale Freizeiten und -zonen einzurichten, um Phasen der Erholung und des sozialen Miteinanders zu fördern.

Anträge im Wohnraum-Förderprogramm Barrierefreiheit wieder möglich

Schwerin – Das Landesförderinstitut nimmt ab Montag wieder Förderanträge zum Umbau von Wohnungen an, durch den Barrieren reduziert werden. Für das „Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ stehen in diesem Jahr wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist die Förderung von Barrieren reduzierenden Anpassungen in selbstgenutztem Wohneigentum oder in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen möglich.

„In den zurückliegenden Jahren war die Nachfrage regelmäßig groß“, so Bauminister Christian Pegel. „Ich freue mich, dass wir für 2025 zwei Millionen für dieses beliebte und notwendige Programm bereitstellen können.“

Mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro je Wohnung werden beispielsweise bauliche Maßnahmen gefördert, die die Zugänglichkeit von Wohngebäuden, Wohnungen oder Räumen verbessern, ebenso Verbreiterungen von Türdurchgängen oder der barrierenreduzierende Umbau von Bädern. Damit leistet das Förderprogramm einen wichtigen Beitrag, um den wachsenden Bedarf nach barrierefreiem Wohnraum, insbesondere für Senioren, langfristig zu decken. Förderanträge stellen können Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum und Mieter mit Zustimmung des Vermieters.

Seit Programmbeginn im Jahr 2018 wurden rund 12,4 Millionen Euro bewilligt. Weitere Informationen zum Programm finden Sie im Internet:

https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/

Schwesig gratuliert Firma Caravan-Wendt zum 35-jährigen Bestehen

Kremmin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf einem Mitarbeiterfest in Kremmin im Landkreis Ludwigslust-Parchim der Firma Caravan Wendt zu ihrem 35-jährigen Bestehen gratuliert.

„Am 1. Juli 1990 trat die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. In der DDR wurde die D-Mark eingeführt. Am 2. Juli 1990 meldete Matthias Wendt in Grabow ein Gewerbe zum Verkauf von Wohnwagen an“, erinnerte Schwesig an die Anfänge des Unternehmens. „Das Firmengelände wurde immer größer: Angefangen haben Sie auf 300 Quadratmetern. Heute sind es fast 50.000. 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bei Caravan Wendt und verkaufen 2.000 Wohnwagen und Reisemobile im Jahr. Der zweitgrößte Händler in diesem Bereich in Deutschland kommt aus Mecklenburg-Vorpommern. Das ist eine beachtliche Erfolgsgeschichte.“

Die Menschen, die nach der Friedlichen Revolution den Mut hatten, ihr eigenes Unternehmen zu gründen, hätten ganz wesentlich dazu beigetragen, das Land wirtschaftlich aufzubauen. „Unsere Wirtschaft ist seitdem enorm gewachsen. Getragen von der maritimen Wirtschaft, dem Tourismus, der Landwirtschaft, der Gesundheitswirtschaft. Getragen aber vor allem von kleinen und mittelständischen, familiengeführten Unternehmen“, sagte Schwesig weiter.

 „Im vergangenen Jahr hatten wir in Mecklenburg-Vorpommern ein Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent und waren damit nach Hamburg das Land mit dem zweithöchsten Wachstum“, betonte die Ministerpräsidentin. „Auch das verdanken wir ganz wesentlich den kleinen und mittelständischen Unternehmen, den Unternehmerinnen und Unternehmern ebenso wie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“