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Kategorie: MeckPomm

Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte liegen vor

Schulen verfassen Regelungen, die am besten zu ihren Bedingungen passen, selbst und schreiben sie in ihren Schulordnungen fest

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen Computer und Laptops gezielt im Unterricht eingesetzt, Schülerinnen und Schüler aber vor übermäßigem Medienkonsum bewahrt werden. Schulen erhalten daher Empfehlungen für die Nutzung digitaler Endgeräte. Diese Empfehlungen sind nach einem breiten Austausch mit den Schulleitungsvereinigungen, Verbänden, dem Landesschülerrat und Landeselternrat entstanden. Die abgestimmten Empfehlungen unterstützen Schulen beim Verfassen eigener, verbindlicher Regellungen, die sie in ihren Schulordnungen festschreiben.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Smartphone, Tablet und PC gehören heute zu unserem Alltag und erleichtern die Suche nach wichtigen Informationen. Sie sind aber auch Ursache für ständige Ablenkung, Computersucht, Fake News, Mobbing und für die unkontrollierte Verbreitung von verstörenden Inhalten. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Nutzung von digitalen Endgeräten in den Schulen so zu organisieren, dass ihre Chancen genutzt werden, um die Bildungsziele zu erreichen und gleichzeitig Risiken minimiert werden. Viele Schulen haben sich bereits Regeln gegeben und setzen sie erfolgreich um. Dort besteht häufig kein weiterer Handlungsbedarf. Andere Schulen sind noch nicht soweit oder sehen den Bedarf, ihre Regeln zu aktualisieren. Für diese Schulen sollen die Empfehlungen eine gute Orientierung bieten. Ich bedanke mich bei allen, die an der Erarbeitung der Empfehlungen mitgewirkt haben“, so Oldenburg.

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern:„Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern:„Der Entwurf von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule wird vom Grundschulverband begrüßt. Auf dieser Grundlage kann jede Schule ihre eigenen Schwerpunkte in der Schul- und Hausordnung setzen. Dabei sprechen wir uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Der reflektierte Umgang mit digitalen Endgeräten gehört heute selbstverständlich zur schulischen Wirklichkeit. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass das Land den Schulen mit fundierten Empfehlungen zur Seite steht. Diese dürfen jedoch keine starre Vorgabe sein. Vielmehr braucht es ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit vor Ort. Jede Schule muss eigenständig – unter Einbindung aller Beteiligten – entscheiden können, wie der Einsatz von Smartphones, Tablets und Co. geregelt wird. Entscheidend ist dabei eine verbindliche, altersangemessene und pädagogisch sinnvolle Linie, die im Konsens getragen wird und sich klar in der Schulordnung sowie im Medienbildungskonzept der Schule widerspiegelt.“

Hans-Joachim Prakesch, Vorsitzender des Landesverbandes MV im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung:„Der BvLB ist der Meinung, dass es für die beruflichen Schulen nicht nötig ist, einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones, Tablets oder anderen digitalen Endgeräten zu erlassen. Im Rahmen ihrer Schulordnungen haben die beruflichen Schulen gemeinsam mit ihren Mitbestimmungsgremien ausreichend Gestaltungsspielraum zur Festlegung pädagogisch sinnvoller Konzepte zur Nutzung der digitalen Geräte. Die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen von den Schulen die Vorbereitung ihrer Absolventinnen und Absolventen auf die ständig steigenden Anforderungen im Erwerbsleben.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Unsere Empfehlungen für die verbindlichen Regeln zur Nutzung von digitalen Geräten verdeutlichen, wie wichtig die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an jeder einzelnen Schule ist. Sie verdeutlichen die Chancen von Mediennutzung in der Schule und zugleich werden die Risiken minimiert. Bewährte Konzepte bleiben erhalten und für alles Weitere wird ein Rahmen erläutert. Für uns ist klar: Modernes Lernen fordert einen modernen Umgang. Deswegen müssen Schulen flexibel bleiben und gegebenenfalls im eigenen Ermessen mit allen Beteiligten Regeln überdenken und anpassen.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates:„Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Im kommenden Schuljahr haben die Schulen Gelegenheit, ihre bestehenden Regeln zu überprüfen, gegebenenfalls neue Regelungen zu verfassen und in Kraft zu setzen. Im Schuljahr 2026/2027 sollen sie dann spätestens angewendet werden. Im Schuljahr 2027/2028 ist eine Evaluation der Regelungen geplant.

Die Empfehlungen raten vom Gebrauch privater Smartphones im Unterricht ab. Eine geringe Bildschirmgröße, eingeschränkte Funktionalität und ein hohes Ablenkungspotenzial – insbesondere durch soziale Medien – sprechen dagegen. Zudem haben Lehrkräfte keine Möglichkeit, installierte Apps oder gespeicherte Inhalte zu kontrollieren. Schulisch administrierte Tablets bieten hier didaktisch und datenschutzrechtlich deutlich bessere Voraussetzungen. Ein Einsatz privater Smartphones im Unterricht kommt daher allenfalls in pädagogisch begründeten Einzelfällen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Schule in Betracht. Im Detail sehen die Empfehlungen Folgendes vor:

Klasse 1 bis 6  

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

 Klasse 7 bis 9 

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

Klasse 10 bis 12  

Die Nutzung privater Smartphones kann innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden – etwa durch festgelegte Nutzungszeiten, ausgewiesene Bereiche oder die bereits benannten Ausnahmen. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Gleichzeitig wird empfohlen, bewusst digitale Freizeiten und -zonen einzurichten, um Phasen der Erholung und des sozialen Miteinanders zu fördern.

Anträge im Wohnraum-Förderprogramm Barrierefreiheit wieder möglich

Schwerin – Das Landesförderinstitut nimmt ab Montag wieder Förderanträge zum Umbau von Wohnungen an, durch den Barrieren reduziert werden. Für das „Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ stehen in diesem Jahr wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist die Förderung von Barrieren reduzierenden Anpassungen in selbstgenutztem Wohneigentum oder in Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen möglich.

„In den zurückliegenden Jahren war die Nachfrage regelmäßig groß“, so Bauminister Christian Pegel. „Ich freue mich, dass wir für 2025 zwei Millionen für dieses beliebte und notwendige Programm bereitstellen können.“

Mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro je Wohnung werden beispielsweise bauliche Maßnahmen gefördert, die die Zugänglichkeit von Wohngebäuden, Wohnungen oder Räumen verbessern, ebenso Verbreiterungen von Türdurchgängen oder der barrierenreduzierende Umbau von Bädern. Damit leistet das Förderprogramm einen wichtigen Beitrag, um den wachsenden Bedarf nach barrierefreiem Wohnraum, insbesondere für Senioren, langfristig zu decken. Förderanträge stellen können Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum und Mieter mit Zustimmung des Vermieters.

Seit Programmbeginn im Jahr 2018 wurden rund 12,4 Millionen Euro bewilligt. Weitere Informationen zum Programm finden Sie im Internet:

https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/

Schwesig gratuliert Firma Caravan-Wendt zum 35-jährigen Bestehen

Kremmin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf einem Mitarbeiterfest in Kremmin im Landkreis Ludwigslust-Parchim der Firma Caravan Wendt zu ihrem 35-jährigen Bestehen gratuliert.

„Am 1. Juli 1990 trat die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. In der DDR wurde die D-Mark eingeführt. Am 2. Juli 1990 meldete Matthias Wendt in Grabow ein Gewerbe zum Verkauf von Wohnwagen an“, erinnerte Schwesig an die Anfänge des Unternehmens. „Das Firmengelände wurde immer größer: Angefangen haben Sie auf 300 Quadratmetern. Heute sind es fast 50.000. 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bei Caravan Wendt und verkaufen 2.000 Wohnwagen und Reisemobile im Jahr. Der zweitgrößte Händler in diesem Bereich in Deutschland kommt aus Mecklenburg-Vorpommern. Das ist eine beachtliche Erfolgsgeschichte.“

Die Menschen, die nach der Friedlichen Revolution den Mut hatten, ihr eigenes Unternehmen zu gründen, hätten ganz wesentlich dazu beigetragen, das Land wirtschaftlich aufzubauen. „Unsere Wirtschaft ist seitdem enorm gewachsen. Getragen von der maritimen Wirtschaft, dem Tourismus, der Landwirtschaft, der Gesundheitswirtschaft. Getragen aber vor allem von kleinen und mittelständischen, familiengeführten Unternehmen“, sagte Schwesig weiter.

 „Im vergangenen Jahr hatten wir in Mecklenburg-Vorpommern ein Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent und waren damit nach Hamburg das Land mit dem zweithöchsten Wachstum“, betonte die Ministerpräsidentin. „Auch das verdanken wir ganz wesentlich den kleinen und mittelständischen Unternehmen, den Unternehmerinnen und Unternehmern ebenso wie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“

Schwesig: Wir danken Günther Uecker für das Licht, das bleibt

Schwerin – An den verstorbenen Künstler Günther Uecker wurde heute mit einem Trauergottesdienst im Schweriner Dom gedacht. „Günter Uecker war einer der bedeutendsten Künstler unserer Zeit. Er ist berühmt geworden mit seinen Nagelbildern, mit seinem Spiel aus Licht und Schatten. Vor seinen Werken kann man lange sitzen und nachdenken. Gleichzeitig sind sie ganz einfach: Günther Uecker war ein Mensch, der die Kraft hatte, mit einem Nagel die Welt zu bewegen“, würdigte Schwesig das künstlerische Schaffen Ueckers in ihrer Rede.

Uecker sei ein Künstler gewesen, der sich eingemischt hat: „Gegen Krieg, gegen Unterdrückung, gegen das Vergessen“, so Schwesig. Er habe Räume geschaffen für Dialog und Hoffnung. In den letzten Jahren seines Lebens habe er vier Fenster für den Schweriner Dom gestaltet. „Diese Fenster – geschaffen für einen Ort des Glaubens, der Einkehr, der Hoffnung – sind ein Vermächtnis. Sie verbinden Himmel und Erde, Licht und Schatten. Sie stehen für alles, was seine Kunst ausmachte: Tiefe, Spiritualität, Kraft und Menschlichkeit. Diese Fenster sind für unser Land ein großes Geschenk – und ein bleibendes Zeichen von Günther Ueckers Rückkehr zu seinen eigenen Wurzeln.“

Der Künstler sei seiner Heimat Mecklenburg-Vorpommern, wo er geboren und aufgewachsen ist, besonders verbunden gewesen. „Rerik verdankt Günther Uecker das neue Kirchendach und zwei Kirchenglocken. Ausstellungen von ihm waren in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg zu sehen. Das Günther-Uecker-Institut in Schwerin hat den Anbau des Museums unterstützt und fördert heute internationale Forschung zur zeitgenössischen Kunst“, sagte Schwesig. „Wir danken Günther Uecker für sein Werk. Wir danken ihm für seine klare Haltung. Wir danken ihm für das Licht, das bleibt.“

Schwesig: Rostock-Warnemünde kann Segelevents der Spitzenklasse

Warnemünde – Die 87. Warnemünder Woche ist eröffnet. Bei der Eröffnung im Kurhausgarten lobte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Veranstaltung. „Die Warnemünder Woche ist das größte Segelsportfest in Mecklenburg-Vorpommern mit langer Tradition. An diesem Wochenende treten über 2000 Seglerinnen und Segler, Surferinnen und Surfer aus 30 Nationen in den Regatten an. Das Segelrevier vor Warnemünde ist weltbekannt.

Und die Zuschauer können die Rennen direkt vom Strand verfolgen. Bis zu 700.000 Besucher kommen jedes Jahr zu den Veranstaltungen der Warnemünder Woche. Das ist eine hervorragende Werbung für den Wassersport in Mecklenburg-Vorpommern: Die Warnemünder Woche zeigt: Rostock-Warnemünde kann Segelevents der Spitzenklasse!“

Dies sei auch wichtig mit Blick auf die Bewerbung von Rostock-Warnemünde als Austragungsort Olympischer Segelwettbewerbe. „Warnemünde ist Olympiastützpunkt und bietet ideale Segel- und Surfbedingungen mit stabilen Windverhältnissen, geradlinigem Küstenverlauf und wenig Strömung. Die Infrastruktur ist in weiten Teilen bereits vorhanden.

Deshalb setzen wir uns gemeinsam mit dem Landessportbund und der Hansestadt Rostock dafür ein, dass MV Teil der Olympia-Bewerbung Deutschlands wird“, sagte die Ministerpräsidentin. Olympia sei eine große Chance für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und ganz Mecklenburg-Vorpommern.

Drese würdigt Volkssolidarität Bad Doberan

Rostock-Land für soziale Angebote und Hilfen in der Region

Bad Doberan – Sozialministerin Stefanie Drese hat den Volkssolidarität-Kreisverband Bad Doberan/ Rostock-Land e.V. als unverzichtbaren sozialen Dienstleister in der Region gewürdigt. „Die hauptamtlichen und vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich mit viel Engagement für die Belange und das Wohl der Menschen ein und strecken eine helfende Hand aus zu denen, die in besonderem Maße Unterstützung und Hilfe benötigen“, sagte Drese am Sonnabend in Bad Doberan beim Fest zum 80-jährigen Bestehens der Volkssolidarität.

Die Ministerin hob hervor, dass die Angebote und Hilfen der Volkssolidarität alle Altersgruppen und Lebensabschnitte umfassen. „Von Kindesbeinen bis ins hohe Alter, von KiTa über die zwei Sozialstationen und die Pflege: die Volkssolidarität ist für alle da.“, sagte Drese.

Ganz besonders erwähnte Drese den Einsatz für Geflüchtete und Zugewanderte, denn der Kreisverband sei mit seiner Migrationssozialberatungsstelle Gelbensande nicht nur ein verlässlicher und wichtiger Partner für die Landesregierung, sondern sei auch ein wahres Leuchtturmprojekt für die Integration in der Region insgesamt.

„Zugewanderte bekommen hier Unterstützung bei ihrer sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration. Das ist in vielerlei Hinsicht der erste Schritt für eine gelungene Integration und das Fußfassen in einem neuen Land“, betonte die Ministerin.

Mit rund 160 Mitarbeitenden sei die Volkssolidarität zudem ein moderner und attraktiver Arbeitgeber im zukunftssicheren Sozialsektor, der maßgeblich zur lokalen Wirtschaftskraft beiträgt. „Hier greifen also Sozial- und Wirtschaftspolitik hervorragend ineinander. Ob in Form der ambulanten Pflege, der Kinderbetreuung, im Bereich Familienhilfe oder Integration – all diese Arbeitsbereiche zeigen, dass die Volkssolidarität zwar mit der Zeit und ihren Aufgaben gewachsen ist – dabei aber nie die Grund- und Gründungsprämisse aus den Augen verloren hat: Nah am Menschen zu sein und ihnen zu helfen“, verdeutlichte Ministerin Drese am Sonnabend in Bad Doberan.

EU folgt Vorschlag aus M-V für weniger Bürokratie

Justizministerin Jacqueline Bernhardt hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, die Handhabung „Bezugnahmeklausel“ zu überdenken.

Schwerin – „Es ist eine gute Nachricht aus Brüssel. Es ist auch ein Zeichen für Bürokratieabbau, so wie ich es bei einem Besuch bei der EU- Generaldirektion Justiz und Verbraucherschutz angeregt habe. Alle Länder der Europäischen Union sind sich mit der EU-Kommission einig geworden, die Handhabung der sogenannten Bezugnahmeklausel zu korrigieren. Mit dieser Klausel hatte die EU-Kommission unnötigen Mehraufwand verursacht.

Konkret ging es um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 über Verfahrensgarantien für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind. Hier wurde gerügt, dass die sogenannte Bezugnahmeklausel nicht ausreichend beachtet wurde. Denn als die Länder ihr Landesrecht an diese EU-Richtlinie angepasst haben, wurde bei der Veröffentlichung nur darauf hingewiesen, dass die Änderung aufgrund dieser EU-Richtlinie erfolgte.

Das reichte der Kommission nicht. Sie forderte, dass auch bereits bestehende Normen, die zwar nicht geändert werden müssen, aber der Umsetzung der EU-Richtlinie dienen, in den jeweiligen Verkündungsblättern bekannt gemacht werden. Dieser Weg war kompliziert und überbürokratisch. Die EU-Kommission hat aber nun diese Praxis überdacht und verzichtet künftig auf die aufwändige zusätzliche Bekanntmachung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die Korrektur der Handhabung der Bezugnahmeklausel ist folgerichtig, um unnötige Bürokratie zu verhindern. Es drohte eine große Menge an zusätzlichen Bekanntmachungen, was der Übersichtlichkeit der Rechtsordnung nicht zuträglich gewesen wäre“, erklärte Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

HanseQueer-Kulturwochen: „MV ist ein Land der Vielfalt“ eröffnet

Rostock – Mit einem Appell für Toleranz, Gleichberechtigung und die Verteidigung demokratischer Werte eröffnete Sozialministerin Stefanie Drese heute die HanseQueer-Kulturwochen in Rostock. In ihrem Grußwort machte sie deutlich: „Queeres Leben ist kein Widerspruch zur Freiheit. Sondern es ist ihr Beweis.“

Drese nahm damit Bezug auf die in Deutschland aber auch in Mecklenburg-Vorpommern zunehmenden Angriffe auf die queere Community. „Wer heute queere Sichtbarkeit leben will, lebt leider nicht mehr selbstverständlich sicher. Abgerissene Regenbogenfahnen, beschmierte Regenbogenbänke, Brandanschläge auf queere Bars oder Christopher Street Days, die nur unter verstärktem Polizeischutz durchgeführt oder gar abgesagt werden müssen, zeigen, dass der Kampf für gleiche Rechte und gesellschaftliche Akzeptanz weiterhin notwendig und wichtig ist“, so Drese weiter.

Sich von diesen Entwicklungen einschüchtern zu lassen, sei leicht, erklärte die Ministerin. „Ich freue mich deshalb umso mehr, dass die HanseQueer Kulturwochen an insgesamt zwölf Veranstaltungstagen mit Workshops, Partys und Sportevents ganz deutlich Haltung beziehen und zeigen, dass Mecklenburg-Vorpommern bunt und Vielfalt eine Stärke ist“, hob Drese hervor und dankte den zahlreichen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, die dieses umfangreiche Programm erst möglich machen.

Drese bekräftigte außerdem das Bekenntnis der Landesregierung zu einer offenen Gesellschaft und zur queeren Community. So seien für die Fortschreibung des Landesaktionsplans Vielfalt zuletzt rund 80 Maßnahmen in acht Handlungsfeldern wie Schule, Sport, Polizei und Arbeitswelt erarbeitet worden, um die Anliegen queerer Menschen in der Gesellschaft besser zu verankern. Auch neue Beratungsangebote befinden sich im Aufbau.

„Und natürlich setzen wir uns auf Bundesebene auch weiterhin für mehr rechtliche Sicherheit ein. Darunter für eine Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes und für eine Reform des Abstammungs- und Familienrechts“, unterstrich die Ministerin.