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Kategorie: Medien/Radio/TV

Junge Redakteure mit Erfolg

Insel Rügen: „Gingster Welle“ siegt im Wettbewerb der besten Schülerzeitungen unseres Landes

Rostock – Riesenjubel in der Redaktion der „Gingster Welle“. Die jungen Redakteure holten sich den ersten Platz im Landeswettbewerb der besten Schülerzeitungen. Sie reisten in der letzten Aprilwoche von der Insel nach Rostock und trafen sich mit Zeitungsmachern aus verschiedenen Schulformen. Alle waren auf das Juryurteil für die zuvor eingereichten Ausgaben gespannt.

„Das war eine aufregende Preisverleihung“, erzählt Jonna Müller aus der 6. Klasse nach der Ehrung im Rostocker Stadthafen. Denn neben den Auszeichnungen für die preisgekrönten Zeitungen aus ganz MV wurden zudem zahlreiche Sonderpreise zu ausgewählten Themen vergeben. In Workshops konnten sich die Teilnehmer außerdem viele Anregungen für die eigene Arbeit holen.

Die jungen Redakteure Bruno Bengard, Cedric Balkow, Lotta Oppermann und Jonna Müller (v. l. n. r.) von der „Gingster Welle“ mit der Siegertrophäe im Rostocker Stadthafen. Foto: privat
Die jungen Redakteure Bruno Bengard, Cedric Balkow, Lotta Oppermann und Jonna Müller (v. l. n. r.) von der „Gingster Welle“ mit der Siegertrophäe im Rostocker Stadthafen. Foto: privat

Die Gingster Autoren, Fotografen und Layouter punkteten in der Kategorie der Regionalen Schulen mit Bestnoten. Die Jury bescheinigte ihnen beispielsweise „ein luftiges und vielgestaltiges Layout“, gute Sprache und einen „klugen Mix aus Fotos, Zeichnungen und Grafik.“

Im Mittelpunkt der Ausgabe zum Thema „Zukunft“ stehe das Schulleben. Gerade das sei den Journalisten von morgen wichtig, erklärt Projektleiterin Anne Budzinski. Kurzinterviews mit neuen Lehrern, Meldungen vom Schulalltag oder Berichte über den deutsch-polnischen Schüleraustausch sind Beispiele, die gut ankamen.

„Wir nehmen den ersten Platz als Motivation und Ansporn für unsere weitere Arbeit in der Redaktion“, sagt Deutschlehrerin Anne Budzinski, die in der Gingster Schule mit ihrem Team viel Lob und Glückwünsche von Schülern und Lehrern erntete.

Mit dem Preisgeld von 450 Euro werde man ein Arbeitsessen in dem beliebten Schnellrestaurant der Jungen und Mädchen finanzieren. Der Hauptanteil aber gehe in die Druckkosten für die kommenden preisverdächtigen Ausgaben.

Fakenews: wie dumm ist unsere Gesellschaft?

Erzählungen über angeblichen Wolfsbiss sind Fakenews

Schwerin – Derzeit kursieren über verschiedene Social-Media-Kanäle Schilderungen über einen Wolfsangriff auf einen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Es hat keinen Wolfsangriff auf einen Menschen in unserem Land gegeben. Wer das behauptet, verbreitet Fakenews. Was auch immer ihn dazu motiviert.

Fakt ist, dass am 19. April in meinem Haus die Meldung über einen Vorfall eingegangen ist, wonach ein wolfähnliches Tier einen Menschen gebissen haben soll. Unser Wolfsmanagement hat sich unmittelbar der Sache angenommen. Aufnahmen der Bissspuren am Körper der verletzten Person legten den Verdacht nahe, dass diese nicht von einem Wolf stammten. DNA-Proben – zwei Rissabstriche, Speichel an Stoff des Pullovers, Haare an Pullover – wurden an das Senckenberg Institut versandt.

Das Ergebnis der Analyse liegt inzwischen vor: Der Befund in allen vier Fällen lautet Hund (Canis familiaris)“, so Minister Backhaus.

Damit könne die Geschichte eigentlich erledigt sein, ergänzt der Minister. Doch offenbar ziehe die Angelegenheit weitere Kreise:

„Über Social-Media-Kanäle verbreitet wird auch die Lüge, ich hätte das vermeintliche Opfer angesprochen und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies ist eine Verleumdung, die ich nicht hinnehmen werde. Wir werden den Urheber ausfindig machen und dafür sorgen, dass er seine Horrormärchen nicht weiterverbreitet“, so Backhaus abschließend.

3. Tagung zum Kinder- und Jugendmedienschutz

Oldenburg: Lehrkräften Sicherheit im digitalen Alltag geben

Schwerin – An der Kinder- und Jugendmedienschutztagung am Dienstag, 25. April 2023, nehmen rund 100 Lehrkräfte teil. Ziel der Online-Veranstaltung des Medienpädagogischen Zentrums ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den Themen Datenschutz, Cybermobbing und Fake News besser zu unterstützen. Auf dem Programm stehen insgesamt 26 Workshops.

„Mit dieser Veranstaltung geben wir den Lehrerinnen und Lehrern Methoden und Werkzeuge an die Hand, damit sie noch mehr Sicherheit im digitalen Alltag erhalten und Themen weiterhin altersgerecht vermitteln können. Neben vielen Anwendungsbeispielen erhalten die Lehrkräfte auch Impulse und Anregungen für den Unterricht. Wichtig ist dabei, dass sie Schülerinnen und Schülern neben der Begeisterung für Neues in der digitalen Welt vermitteln, wie sie ihre Persönlichkeit schützen können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In den einzelnen Workshops geben Expertinnen und Experten Hilfestellung im Umgang mit der Problematik sexualisierter Inhalte und Gewaltdarstellungen im Internet. Sie sensibilisieren zu Fragen wie „Was ist sexualisierte digitale Gewalt?“, „Wo beginnt sie und welche Formen gibt es?“ und „Wie kann – insbesondere in der Schule – mit Betroffenen umgegangen werden?“

Befreiung vom Steuergeheimnis

Schwerin – In Verbindung mit der heute dem Landtag übersandten Kleinen Anfrage 8/1962 zu Fragen rund um die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV wurden durch das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern ergänzende Unterlagen an den Finanz- und Rechtsausschuss übersandt. Dazu erklärt das Finanzministerium vorsorglich Folgendes:

Dem Finanzministerium war es bis zum 28. Februar 2023 nicht möglich, steuerlich geschützte Daten an Dritte weiterzugeben. Dies betraf aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs zwischen dem Steuervorgang und den Steuerunterlagen auch die Vernichtung von Steuererklärungen.

Derzeit sind mehrere presserechtliche Gerichtsverfahren gegenüber dem Finanzministerium anhängig. In einem aktuell laufenden Gerichtsverfahren, in dem die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV als Beigeladene beteiligt ist, wird von der Gegenseite die Meinung vertreten, die Stiftung habe das Ministerium im Rahmen von konkreten Presseanfragen bereits im August und nochmals im November 2022 vom Steuergeheimnis beim Schenkungssteuerfall der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV befreit. Und meint zudem, dies gelte bei den Fragen aus dem November auch für die Verwaltungsvorgänge beim Steuerfall.

Dies ist falsch: Vor der vollumfänglichen Befreiung vom Steuergeheimnis für die Schenkungsteuer am 28.02.2023 hat die Stiftung im November 2022 ihr Einverständnis zur Beantwortung einer Presseanfrage nur „unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften, vornehmlich der Datenschutzgrundverordnung“ gegeben (die Datenschutzgrundverordnung stellt strenge Anforderungen an die Offenlegung persönlicher Daten).

Aber: Eine Befreiung unter Bedingungen ist keine Befreiung vom Steurgeheimnis!

Denn mit der generellen Einschränkung, eine Beantwortung habe unter der Wahrung gesetzlicher Vorschriften zu erfolgen, ist nicht erkennbar, welche Informationen zu denen zu zählen sind, die offengelegt werden dürfen und welche nicht. Damit ist keine rechtlich verlässliche Grundlage für die Weitergabe steuerlich geschützter, im Sachzusammenhang stehender Daten gegeben. Das Risiko einer Strafverfolgung aufgrund des Verstoßes gegen das Steuergeheimnis bleibt bestehen.

Obwohl die Stiftung in den seit Sommer 2022 laufenden Gerichtsverfahren als Beigeladene beteiligt ist, hat sie die Gelegenheit in den Verfahren nicht genutzt, um explizit auf den Schutz des Steuergeheimnisses zu verzichten – weder vollumfänglich, noch bezogen auf die konkreten Fragen des Presseorgans ohne Einschränkung.

Insoweit bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht hier entscheiden wird.

Kein Steuerschutzschirm für die Klimastiftung

Schwerin – Zum heute erschienenen Handelsblatt-Beitrag „Steuer-Schutzschirm für Klimastiftung“ stellt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern klar: Der Vorwurf, die Landesregierung hätte sich um eine nachträgliche Steuerbefreiung der Stiftung „Klima- und Umweltschutz MV“ bemüht, ist falsch.

Eine rückwirkende Steuerbefreiung war zu keinem Zeitpunkt ein Ansinnen und ist zudem auch rechtlich gar nicht möglich. Denn die Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann nicht für zurückliegende, sondern nur für zukünftige Zeiträume erfolgen und zwar frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem alle Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit (nämlich Satzung und tatsächliches Wirken) erfüllt sind.

Bei der im Handelsblatt-Artikel erwähnten Online-Veranstaltung handelte es sich zudem keineswegs um eine Beratung oder ähnliches, sondern vielmehr um eine reine Informationsveranstaltung des „Frauennetzwerks Energie“, zu der der damalige Chef der Staatskanzlei, Dr. Heiko Geue, als Keynote-Speaker geladen war.  Das „Frauennetzwerk Energie“ ist nach eigenen Angaben ein deutschlandweit agierendes Netzwerk, dem sich über 400 Frauen aus der Energiebranche angeschlossen haben. Innerhalb des Netzwerkes finden regelmäßige Informationsveranstaltungen mit wechselnden Referenten aus Politik und Wirtschaft statt.

Dr. Heiko Geue nahm an der Veranstaltung am 30. September 2021 auf Einladung der Netzwerk-Vorsitzenden Barbara Lempp teil. Die Moderation der Veranstaltung wurde von Frau Lempp und der Zweit-Vorsitzenden Frau Freitag übernommen. Die Veranstaltung thematisierte vorwiegend den Ausbau der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern und die damit zusammenhängenden Herausforderungen für das Land. Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV wurde laut Erinnerung Frau Lempps nur am Rande thematisiert.

Bei dem im Handelsblatt-Artikel erwähnten Papier, das angeblich Überlegungen zu einer nachträglichen Steuerbefreiung enthalten soll, handelt es sich um eine E-Mail, die auf Arbeitsebene vom Finanzministerium an die Staatskanzlei übersandt wurde. Es ist eine Vorbereitung für einen Fachvermerk, der als Vorbereitung für die oben genannte Veranstaltung diente.

Das Anfertigen von Fachvermerken als Vorbereitung auf derartige Termine ist übliche Praxis in der Landesverwaltung. Die Vermerke dienen als Grundlage für Vorträge, bereiten aber auch auf darüberhinausgehende Nachfragen vor.

Die besagte E-Mail informierte über die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen, die eine Stiftung erfüllen muss, um den Status der Gemeinnützigkeit zugesprochen zu bekommen, und bildete damit einen Teil der damals öffentlichen Diskussion ab. Ein konkretes Konzept oder Papier, das sich speziell auf die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV bezog, lag zu keinem Zeitpunkt vor.

Cicero-Artikel zurückgewiesen

Schwerin – Der Cicero zitiert in seinem Artikel „Heikle E-Mail bringt Schwesigs Regierung in Bedrängnis“ aus einer E-Mail, die dem eingesetzten parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klima- und Umweltstiftung MV seit Ende Dezember 2022 vorliegt.

Es wird behauptet, dass die E-Mail von Dr. Heiko Geue an den damaligen Finanzminister Reinhard Meyer und seinen damaligen Staatssekretär Heiko Miraß vom 26.11.2020 ein Beleg dafür sei, dass die Schenkungssteuer-Frage im Gründungsprozess der Stiftung eine Rolle gespielt habe. Das ist falsch.

Aus der vom damaligen Chef der Staatskanzlei in seiner koordinierenden Funktion verfassten E-Mail ergibt sich kein Bezug zur Schenkungssteuer. Das Stichwort „Schenkungssteuer“ wird weder in der Mail noch in der Anlage erwähnt. Und nach übereinstimmender Erinnerung aller Beteiligten ist im Zusammenhang mit dieser Mail auch nicht über Schenkungssteuer gesprochen worden.

Vielmehr ging es damals darum, ob der Stiftung eine Gemeinnützigkeit oder nur eine Gemeinwohlorientierung zugesprochen werden kann. Eine Gemeinnützigkeit hätte bedeutet, dass Nord Stream 2 über die Konstruktion der Stiftung den Bau der Pipeline steuerbegünstigt hätte zu Ende bringen können. Dies war nicht gewollt. Eine Gemeinwohlorientierung hingegen bringt keine derartigen Steuervergünstigungen mit sich.

Die besagte E-Mail hatte zum Ziel, die Streichung der Gemeinnützigkeit innerhalb der Satzung vom Finanzministerium fachlich überprüfen zu lassen. Der Streichung der Gemeinnützigkeit aus der Satzung wurde vom Finanzministerium zugestimmt, da aufgrund des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Stiftung keine Gemeinnützigkeit angenommen werden konnte.

Dies wurde im Finanzausschuss im Übrigen bereits transparent ausgeführt. Zum Thema Gemeinnützigkeit hat der heutige Finanzminister, Dr. Heiko Geue, in der achteinhalbstündigen, presseöffentlichen, gemeinsamen Sitzung des Rechts- und des Finanzausschusses am 03.03.2023 Folgendes gesagt:

„Aus meiner Erinnerung hat es eine Rolle gespielt: Gemeinnützigkeit oder Gemeinwohlorientierung. Und es ist dann ganz klar für Gemeinwohlorientierung von der damaligen Landesregierung entschieden worden, weil am Anfang in dieser Stiftung ja dieser Wirtschaftsbetrieb eine wesentliche Rolle gespielt hat. Klar war, wenn der dann irgendwann untergeht, dann hätte die Stiftung auch Gemeinnützigkeit beantragen können.“

Anders als im Cicero-Artikel dargestellt, wurde von Dr. Heiko Geue also sehr wohl bereits im Vorfeld das Thema Gemeinnützigkeit öffentlich angesprochen. Die Darstellung der Opposition im Cicero ist somit schlichtweg falsch.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Landtag bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfes zum dritten Medienänderungsstaatsvertrag die Bedeutung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) für die Demokratie hervorgehoben.

„Wir brauchen unabhängige, seriöse, gut arbeitende öffentlich-rechtliche Medien. Wir brauchen einen Öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Perspektiven im Blick behält, der Wissen vermittelt.“

Der dritte Medienänderungsstaatsvertrag steigere die Flexibilität des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks. „Wir wollen einen Rundfunk, der alle Generationen anspricht. Deshalb erhalten die Sender mit dem dritten Medienänderungsstaatsvertrag mehr Handlungsspielraum, um eigene Inhalte im Netz zur Verfügung zu stellen.“

Die aktuelle Krise um den ÖRR müsse sorgfältig aufgearbeitet werden. Es seien aber auch Neuerungen von außen nötig. Der dritte Medienänderungsstaatsvertrag enthalte bereits erste Schritte hin zu mehr Transparenz.

Schwesig: „Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Pflicht zur Einhaltung journalistischer Standards und Grundsätze und muss Verletzungen dieser vorbeugen. Um dies zu erleichtern wird die Rolle der Binnengremien der Anstalten in Programmangelegenheiten und in Fragen der Haushaltswirtschaft betont und gestärkt. Die Regeln zu Transparenz und Compliance sollen noch weiterentwickelt und klarer formuliert werden. Daran arbeiten die Länder gerade gemeinsam, die Anhörungen laufen bereits.“

In einem weiteren Schritt werde auch die Finanzierungsstruktur des ÖRR auf den Prüfstand gestellt. „Ziel ist, eine grundlegende Reform zu erreichen, mit der wir die wichtige Funktion des ÖRR erhalten, er zukunftssicher aufgestellt wird und zugleich bezahlbar bleibt. Beitragsstabilität ist ein wichtiges Anliegen auch von Mecklenburg-Vorpommern“, so die die Ministerpräsidentin.

Neuer Imagefilm für M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat einen neuen Imagefilm. In bildstarken und emotionalen Sequenzen zeigt der Film Facetten MVs als Land zum Arbeiten, Studieren, Forschen, Gründen, Investieren und Genießen – kurz: als Land zum Leben. Der dreiminütige Clip, der heute zur turnusmäßigen Sitzung des Beirats des Landesmarketings MV vorgestellt wurde, beruht auf der 2016 erarbeiteten und seither sehr erfolgreich eingesetzten Version. Der Film wurde nun um aktuelle Impressionen und eine Vielzahl neuer thematischer Eindrücke bereichert.

„Der neue Imagefilm ist wie eine lebendige Postkarte aus Mecklenburg-Vorpommern. Von den natürlichen Schönheiten des Landes führt er zu den innovativen Ideen für eine nachhaltige Wirtschaft, vom Engagement füreinander zu Sport, Kultur und Gesundheit. Er lädt auf schönste Art ein, unser Mecklenburg-Vorpommern noch besser kennenzulernen. Denn MV ist nicht nur „Land zum Leben“ – es ist ein Lebensgefühl.“, sagt der Chef der Staatskanzlei, Patrick Dahlemann.

Vollständig in 4K gedreht und produziert kann der neue Imagefilm vielfältig genutzt werden. In seinen Einsatzbereichen, so auf Messen und bei Konferenzen, im Internet und Social-Media, gewährleistet die 4K-Auflösung eine sehr hohe Qualität der Bilder. Zudem wird der Imagefilm dem Partnernetzwerk des Landesmarketings MV zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

„Das moderne MV können wir jetzt noch moderner darstellen“, so der Chef der Staatskanzlei, Patrick Dahlemann. „Technisch, aber eben auch inhaltlich. Zugleich bleibt der Film der Natur des Landes und seiner Menschen treu. Die Protagonistinnen und Protagonisten – von der Landwirtin Linda Blanck bis zum Rapper Marteria – verströmen Sympathie und einladende Nähe.“

Der Imagefilm wurde in enger Zusammenarbeit mit der Kommunikationsagentur A&B One, Berlin weiterentwickelt. Realisiert wurde die Neufassung gemeinsam mit der Rabauke Filmproduktion aus Rostock, die bereits bei der ersten Produktion mitverantwortlich zeichnete.

Hier ist der Film zu sehen: www.mecklenburg-vorpommern.de