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Kategorie: Natur und Umwelt

BGE legt neue Arbeitsstände zu Endlager-Teilgebieten in MV vor

Schwerin – Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat am 3. November 2025 erneut Zwischenstände zur Bewertung der sogenannten rvSU-Ausschlussgebiete veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Regionen, die im Rahmen der Standortsuche für ein mögliches Endlager für hochradioaktive Abfälle anhand geowissenschaftlicher Kriterien überprüft werden. Ziel dieser sogenannten „repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen“ (rvSU) ist es, Gebiete zu identifizieren, die für ein Endlager ungeeignet, wenig geeignet oder potenziell geeignet sind. Die nun veröffentlichten Arbeitsstände geben den aktuellen Stand dieser Bewertungen wieder.

Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärte dazu: „Die heute veröffentlichten Ergebnisse bestätigen weitgehend die Bewertungen, die der Geologische Dienst Mecklenburg-Vorpommern bereits in seiner Stellungnahme vorgenommen hat. Das zeigt, dass unsere geowissenschaftliche Arbeit fundiert war und im Verfahren auf Bundesebene Gehör findet.“

Von den insgesamt sechs Teilgebieten in Mecklenburg-Vorpommern wurden diesmal die Gebiete 005 (Tonstein, Dogger) und 007 (Tonstein, Unterkreide) bewertet. Beide erhielten Einstufungen in die Kategorien C und D, also „wenig geeignet“ bis „ungeeignet“. Das in Rügen befindlicheTeilgebiet 078_08 (Salz, Zechstein) war bereits im Jahr 2024 als ungeeignet bewertet worden.

Backhaus betonte: „Das sind wichtige Zwischenergebnisse, aber keine abschließenden Bewertungen. Wir werden das weitere Verfahren konstruktiv begleiten und darauf achten, dass die geologischen Besonderheiten unseres Landes weiterhin sachgerecht berücksichtigt werden.“

Noch nicht bewertet wurden die Gebiete 004 (Ton, Tertiär), 006 (Ton, Lias) und 022 (Salzstock Werle). Ihre Bearbeitung ist bis Ende 2026 zu erwarten. Ende 2027 sollen die Vorschläge für mögliche Standortregionen durch die BGE vorgelegt werden.

„Mir ist wichtig, dass dieses Verfahren weiterhin transparent und wissenschaftsbasiert geführt wird. Sicherheit und Nachvollziehbarkeit müssen dabei oberste Priorität haben, damit wir eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung haben“, so Backhaus abschließend.

Backhaus: „Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel“

Plau am See – Anlässlich der heute stattfindenden Fachtagung Wasser und Abwasser in Mecklenburg-Vorpommern der BDEW/DVGW-Landesgruppe Nord im Parkhotel Klüschenberg in Plau am See, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus – der nicht persönlich vor Ort sei konnte – die zentrale Bedeutung einer sicheren Wasserver- und Abwasserentsorgung für das Funktionieren der Gesellschaft, mahnte einen verantwortungsvollen Umgang mit den Wasserressourcen an und betonte die Notwendigkeit von Kooperationen, vorausschauender Planung und moderner Gesetzgebung, um die Wasserwirtschaft zukunftssicher aufzustellen.

 „Wir alle tragen Verantwortung für eine der sensibelsten Infrastrukturen unseres Landes – die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser und die verlässliche Behandlung des Abwassers. Diese Arbeit geschieht oft im Verborgenen, doch sie ist elementar für das Funktionieren unserer Gesellschaft“, so Backhaus.

Er betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich über ein gutes und stabiles Wasserdargebot verfüge. Täglich würden rund 270.000 bis 310.000 Kubikmeter Rohwasser entnommen, davon mehr als 85 Prozent aus Grundwasser. „Das klingt nach einem beruhigend großen Spielraum – aber wir dürfen uns nicht in falscher Sicherheit wiegen. Trockenperioden nehmen zu, die Grundwasserneubildung stagniert mancherorts. Deshalb müssen wir mit diesem Schatz sehr sorgsam umgehen“, sagte der Minister.

Mit der im Juli verabschiedeten Trinkwasserversorgungskonzeption 2040 habe die Landesregierung eine strategische Grundlage geschaffen, um Versorgungssicherheit, Qualität und Klimaanpassung langfristig zu gewährleisten. Zudem sei im Sommer die Landeswasserstrategie beschlossen worden, die konkrete Maßnahmen für nachhaltige Wassernutzung und besseren Schutz der Ressourcen vorsehe.

Ein Schwerpunkt liege auf Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft: „Erfolgreicher Gewässerschutz entsteht nicht allein durch Auflagen, sondern durch Partnerschaften. Mit der Landeskooperation zum vorsorgenden Trinkwasserschutz setzen wir auf Zusammenarbeit statt Konfrontation“, erklärte Backhaus.

Er kündigte außerdem an, dass die Novelle des Landeswassergesetzes Anfang kommenden Jahres im Landtag beschlossen werden solle. Die Erhöhung des Wasserentnahmeentgelt soll aber nicht von heute auf morgen, sondern frühestens ab 01.01.2027 erfolgen. „Wer Wasser nutzt, beteiligt sich an seinem Schutz. Für eine vierköpfige Familie bedeutet das künftig rund 15 Euro mehr pro Jahr – ein Cent pro Kopf und Tag ist nicht zu viel für das wertvollste Lebensmittel überhaupt.“

Mit Blick auf die neue Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) unterstrich der Minister die großen Investitions- und Innovationsanforderungen, insbesondere bei der Einführung der vierten Reinigungsstufe. „Wir müssen technische Machbarkeit, Umweltziele und Wirtschaftlichkeit in Einklang bringen – und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Abwasserbetriebe sichern“, sagte Backhaus.

Abschließend appellierte der Minister an die Verantwortlichen in der Branche, die anstehenden Herausforderungen gemeinsam zu gestalten: „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine leistungsfähige, engagierte Wasserwirtschaft, die Großes geleistet hat. Mit Fachverstand, Pragmatismus und Entschlossenheit werden wir auch die kommenden Aufgaben meistern.“

Vogelgrippe: Nationalparkamt schließt Sundische Wiese für Besucher

Zingst – Seit dem Wochenende zeigt sich auch im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft ein ansteigendes Seuchengeschehen aufgrund des aktuellen Geflügelpest­geschehens. Bei den Wildvögeln sind derzeit besonders Kraniche betroffen.

„Bereits am Sonnabend wurden von Rangern des Nationalparks offensichtlich erkrankte, aber noch keine verendeten Kraniche gesichtet“, teilt Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus mit.

„Unterstützt durch die Freiwillige Feuerwehr Zingst, wurden am Sonntag schwer zugängliche Gebiete mit Drohnen beflogen, um ein vollständiges Lagebild zu erhalten. Auf der Gesamtfläche der Sundischen Wiese konnten 50 – 100 Tiere festgestellt werden, die offensichtlich Krankheitserscheinungen hatten, erste tote Tiere wurden ebenfalls entdeckt.

Die Sundische Wiese wurde unmittelbar für Besucher gesperrt, um ein Verschleppen des Virus und eine Beunruhigung der Vögel zu vermeiden. Eine Seuchenschutzmatte wird installiert. Hinweisschilder weisen auf die Beschränkungen hin. Derzeit liegt die Zahl der verendeten Tiere unter 100. Die Kadaver werden aktuell geborgen. Alle Maßnahmen werden eng mit dem Landkreis und der zuständigen Veterinärbehörde abgestimmt.

Nach derzeitigem Stand befinden sich noch ca. 2.500 bis 3.000 Tiere im Gebiet. Die starken Südwestwinde hatten den Vogelzug verzögert“ so Backhaus.

Ausbruch der Vogelgrippe

Ämter Mecklenburgische Kleinseenplatte und Röbel-Müritz betroffen 

Rechlin – In einem Geflügelbestand in der Gemeinde Rechlin wurde das hochpathogene aviäre Influenza-A Virus, Subtyp H5N1 durch virologische Untersuchung nachgewiesen. Damit wurde am 16.10.2025 der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte amtlich festgestellt. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zeigt sich besorgt:

„Das Krankheitsgeschehen erfolgt zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Vogelzuges und zeigt, dass die Vogelgrippe längst endemisch ist. Zwar schwankt die Zahl der Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen saisonal, doch ist das Virus mittlerweile ständig und überall aktiv. Dafür spricht, dass wir Ausbrüche auch in anderen Teilen Deutschlands zur Kenntnis nehmen müssen. Jeder professionelle Geflügelhalter weiß nun eigentlich, was zu tun ist. Dennoch rate ich, zu überlegen, ob es vielleicht sinnvoll ist, Tiere, die für das Weihnachtsgeschäft vorgesehen waren, vorsorglich zu schlachten und so den wirtschaftlichen Schaden möglichst gering zu halten.“

Auf Grundlage der Feststellung wurden durch den Landkreis alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften festgesetzt.

Die Maßnahmen bestehen unter anderem in der Einrichtung einer Schutzzone von 3 Kilometern und einer Überwachungszone von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Diese Maßnahme wurde umgehend vom Veterinäramt des LK MSE umgesetzt.

In der Schutzzone befinden sich 48 Tierhalter mit ca. 600 Stück Geflügel, dabei handelt es sich ausschließlich um Privathaltungen. Die dort gehaltenen Tiere müssen nun aufgestallt werden, darüber hinaus müssen strenge Hygieneauflagen umgesetzt werden.

In der Überwachungszone befinden sich insgesamt 450 Halter mit 400.000 Stück Geflügel, darunter sind 12 Anlagen mit je über 5.000 Stück Geflügel, deren Tierhalter nun aufgefordert sind, ihre Tiere, sofern nicht schon geschehen, beim Veterinäramt anzumelden und genau zu beobachten. Sollten die Tiere verenden oder Symptome wie verminderte Legeleistung, Durchfall oder Atemnot zeigen muss umgehend das Veterinäramt informiert werden.

Geflügel, Fleisch und Eier dürfen nicht in sowie aus den Restriktionsgebieten verbracht werden. Auf der Internetseite des Landkreises (www.lk-seenplatte.de) ist die entsprechende Allgemeinverfügung unter dem Reiter „Tierseuchen“ bekannt gemacht worden. Dort finden Sie ebenfalls eine Karte, auf der Schutz- und Überwachungszone eingetragen sind.

Neben den Sperrmaßnahmen werden auch epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Es wurde zudem ein Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen im Landkreis mit 5000 und mehr Tieren ausgesprochen. Dieses soll helfen, das Eintragsrisiko des Geflügelpestvirus in die Anlagen zu minimieren, denn in den letzten Tagen kam es vermehrt zu Wildvogelansammlungen, insbesondere von Kranichen.

Auch die Kleinsthalter im gesamten Kreisgebiet sind aufgefordert Ihre Tiere von Wildvögeln fern zu halten, die Tiere im Stall zu füttern und zu tränken, sowie eventuell vorhandene Teiche auszuzäunen.

Alle weiteren Biosicherheitsmaßnahmen sind dabei selbstverständlich nicht zu vernachlässigen.

M-V und E.on renaturieren Moorwiese Forstwisch

Start für Umweltschutz-Projekt auf der Mecklenburgischen Seenplatte

  • Wiedervernässung auf einer Fläche von rund 16 Fußballfeldern zum Erhalt des Moores als natürlicher Kohlenstoffspeicher
  • Projekt ist auf 30 Jahre angelegt mit langfristig positiven Auswirkungen auf die gesamte Region
  • E.ON finanziert die Maßnahme über Beitrag des Tarifs „ZukunftsStrom“

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern und der Energieanbieter E.ON haben im Oktober den Startschuss für ein großangelegtes Umweltschutz-Projekt gegeben: Auf einer Fläche von rund zwölf Hektar beginnt südlich von Malchow die Renaturierung der Moorwiese Forstwisch. E.ON finanziert das Projekt aus dem Tarif „ZukunftsStrom“ heraus, bei dem gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden ein sogenannter Zukunftsbeitrag zur Unterstützung regionaler Umwelt- und Klimaprojekte gesammelt wird.

Verminderte Treibhausgas-Emissionen, Artenschutz und weitere positive Auswirkungen

„Die Renaturierung der Moorwiese Forstwisch ist ein wichtiges Umweltschutz-Projekt rund um die Mecklenburgische Seenplatte“, sagt Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. „Das Vorhaben ist auf 30 Jahre angelegt und wird einen nachhaltig positiven Effekt für die gesamte Region haben. Die Maßnahme reduziert nicht nur Treibhausgas-Emissionen, sondern trägt auch zum Biotop- und Artenschutz bei. Zudem hat sie einen kühlenden Effekt auf das lokale Klima und unterstützt den Grundwasser- und Überflutungsschutz. Klimaschutz beginnt vor Ort – die Moorwiese Forstwisch ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir diesen Satz mit Leben füllen können.“

Martin Endress, als CCO bei E.ON Energie Deutschland verantwortlich für das Kundengeschäft: „Gemeinsam mit den Kunden unseres ZukunftsStrom-Tarifs haben wir bereits Umweltprojekte in Glasin, Ebern und Bielefeld finanziert – der Start für die Renaturierung der Moorwiese Forstwisch ist ein weiterer wichtiger Meilenstein. Nicht zum ersten Mal steht das Thema Moor bei unseren Projekten im Fokus, denn die Wirkung für das Klima ist gewaltig: Ein einziger Hektar speichert durchschnittlich so viel Kohlenstoff, wie rund 1.400 Autos jährlich ausstoßen. Wir sind überzeugt: Das große Ziel einer erfolgreichen Energiewende und regionaler Klimaschutz gehen Hand in Hand. Deshalb freuen wir uns umso mehr, dass unser Tarif bei den Menschen so gut ankommt und wir dadurch die Möglichkeit haben, Projekte wie die Moor-Renaturierung bei Malchow zu finanzieren.“

12 Hektar für Klimaschutz und Artenvielfalt

Hauptziel des Projekts ist die Wiederherstellung eines intakten Moor-Ökosystems auf einer Fläche von 12 Hektar. Die Umsetzung erfolgt durch das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Zu den Wiedervernässungsmaßnahmen zählen insbesondere die Beseitigung von Drainageeinrichtungen und die Verschließung ableitender Gräben. Neben dem Erhalt des Moores als natürlicher Kohlenstoffspeicher steht auch die Förderung der Biodiversität im Fokus. Durch die Stabilisierung des Wasserhaushalts soll die Moorwiese wieder Heimat für seltene Tier- und Pflanzenarten werden.

So funktioniert der E.ON Tarif „ZukunftsStrom“

Kunden des „ZukunftsStrom“-Tarifs tragen auf mehreren Wegen zum Umweltschutz bei: Sie beziehen nicht nur Ökostrom*, sondern leisten darüber hinaus gemeinsam mit E.ON über den „Zukunftsbeitrag“ einen konkreten, finanziellen Zusatznutzen für den Umwelt- und Klimaschutz. Denn für jede verbrauchte Kilowattstunde in diesem Tarif fließen 0,3 Cent als „Zukunftsbeitrag“ in nachhaltige Projekte in Deutschland. Die Förderung der Initiativen setzt E.ON gemeinsam mit renommierten Partnern in Deutschland um.

Mehr Informationen zu den im Rahmen von E.ON ZukunftsStrom geförderten Projekten erhalten Interessierte online, Details zum Tarif finden sie hier.

*Der Strom wird in Höhe des Verbrauchs aus regenerativen Energiequellen mit Standort in Deutschland gewonnen und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt über die Entwertung von Herkunftsnachweisen beim Umweltbundesamt. Wir verpflichten uns zudem, einen Betrag in Höhe von 0,3 ct pro verbrauchter kWh Strommenge für nachhaltige Umwelt- und Klimaschutzprojekte zu verwenden.

Über E.ON Energie Deutschland:

Die E.ON Energie Deutschland GmbH ist ein bundesweit führendes Energieunternehmen und Dachgesellschaft des E.ON Vertriebs in Deutschland. Rund 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für die Versorgung mit Strom und Erdgas zu fairen Preisen – mit einem mehrfach ausgezeichneten Kundenservice. Unsere innovativen flexiblen Tarife ermöglichen es Kundinnen und Kunden einfach von der Energiewende zu profitieren. Mit unseren Energielösungen zu Photovoltaik und Energiespeichern, Wärmepumpen, Elektromobilität, Energiechecks und Effizienzmaßnahmen sind wir der Anbieter für eine zunehmend dezentrale, ökologische und digitale Energiewelt.

Die Vertriebsgruppe, zu der die E.ON Energie Dialog GmbH, die E WIE EINFACH GmbH, die eprimo GmbH sowie weitere regional verankerte Energieversorgungsunternehmen gehören, hat zahlreiche Standorte im ganzen Bundesgebiet. Hauptsitz ist München. Unsere rund 14 Millionen Privat-, Geschäfts- und Industriekunden profitieren damit sowohl von den Stärken des Konzernverbunds als auch von der regionalen Präsenz vor Ort.

Die E.ON Energie Deutschland GmbH ist ein Unternehmen der E.ON SE.

Ein Jahr Seebrücke und Inselhafen Prerow

Prerow – Vor genau einem Jahr wurden die Seebrücke und der Inselhafen Prerow feierlich eröffnet – ein landesweit einzigartiges Infrastrukturprojekt, das gleichermaßen touristische, ökologische und sicherheitsrelevante Ziele vereint. Die Bilanz nach zwölf Monaten fällt eindeutig positiv aus: Mehr als 536.000 Besucherinnen und Besucher nutzten die 721 Meter lange Seebrücke, über 2.200 Boote liefen den Inselhafen an – darunter Wassersportler, Fischer, Rettungseinheiten und Gäste aus aller Welt. Über die Übernachtungsgebühr konnten bislang rund 70.000 Euro Einnahmen erzielt werden.

Mit der Errichtung von Inselhafen, Seebrücke und Fahrgastschiffanleger hat das Land Mecklenburg-Vorpommern ein über 30 Jahre bestehendes Problem gelöst: den Zielkonflikt zwischen notwendigem Hafenbetrieb im Seegebiet und den Naturschutzanforderungen in der Kernzone des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft. Gleichzeitig ist am Darß ein neues touristisches Wahrzeichen entstanden, das für viele Gäste zum festen Bestandteil ihres Ostseeurlaubs geworden ist.

Umweltminister Dr. Till Backhaus zieht ein rundum positives Fazit: „Nach dem ersten Jahr kann ich mit Stolz und aus voller Überzeugung sagen, dass wir gemeinsam – also Planungsbüros, Verwaltung, Politik, Gemeinde Ostseebad Prerow und nicht zuletzt die Menschen, die die Bauwerke betreiben – viele Dinge richtig gemacht haben. Inselhafen und Seebrücke haben das erste Jahr mit Bravour absolviert.“

Die Seebrücke hat sich in kürzester Zeit zu einem touristischen Publikumsmagneten entwickelt: Spaziergänge bis zum Inselhafen, Sonnenuntergänge über der Ostsee und neue Aussichtspunkte auf den Nationalpark machen sie zu einem Anziehungspunkt für Einheimische und Gäste gleichermaßen.

Neben der touristischen Bedeutung haben auch Sicherheit und Nachhaltigkeit überzeugt: Der Hafen bietet der Seenotrettung, der Fischerei, der DLRG und der Feuerwehr eine moderne Infrastruktur. Gleichzeitig wird das Gebiet ökologisch verträglich betrieben – dank Meerwasserentsalzungsanlage, autarker Energieversorgung und Abwasseraufbereitung.

Auch der Leiter des Nationalparkamtes Vorpommern, Gernot Haffner, hebt die besondere Rolle des Projekts hervor: „Mit dem Inselhafen ist es gelungen, Naturschutz und Nutzung in Einklang zu bringen. Während der Hafen außerhalb der Kernzone wichtige Aufgaben für Sicherheit und Fischerei erfüllt, kann sich die Natur am Darßer Ort ungestört entfalten. Die Seebrücke ermöglicht gleichzeitig Tausenden Besucherinnen und Besuchern, diese Dynamik hautnah zu erleben.“

Das Land will die Entwicklung fortsetzen: Für 2026 ist die Inbetriebnahme des Fahrgastschiffanlegers geplant, zudem sollen Regelungen zur Kurtaxe für Hafennutzer sowie Konzepte für Sonderveranstaltungen gemeinsam mit der Gemeinde Prerow weiterentwickelt werden.

Dr. Backhaus: „Prerow hat ein attraktives neues Wahrzeichen gewonnen. Wir wollen die Potenziale von Seebrücke und Inselhafen weiter ausschöpfen – als Ort der Begegnung, der Sicherheit und des Respekts vor der Natur.“

Zur Würdigung des ersten Jahrestags hat das Nationalparkamt Vorpommern gemeinsam mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eine Broschüre herausgegeben. Sie fasst die wichtigsten Fakten, Bilder und Stimmen zum ersten Betriebsjahr zusammen und steht ab sofort online zum Download bereit.

Tote Kraniche im NSG Galenbecker See – Vogelgrippe in Abklärung

Schwerin – Im Naturschutzgebiet Galenbecker See (Landkreis Vorpommern-Greifswald) sind in den vergangenen Tagen zahlreiche tote Kraniche aufgefunden worden. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden an den bekannten Schlafplätzen Fleethof und Heinrichswalde insgesamt über 40 tote Tiere entdeckt. Ursache des Verlustes ist bislang unklar.

Zur weiteren Abklärung wurden Proben an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) übergeben. Dort wurde das Vorliegen von aviärem Influenzavirus (AIV) nachgewiesen. Das vorhandene Probenmaterial wird in Abstimmung mit dem Nationalen Referenzlabor für Aiväre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zeitnah für weiterführende Untersuchungen und die Bestimmung des Subtyps dorthin weitergeleitet.

Landesumweltminister Dr. Till Backhaus appelliert an die Bevölkerung: „Ich bitte dringend darum, tote oder kranke Wildvögel nicht anzufassen und solche Funde unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden zu melden. Nur durch ein umsichtiges Verhalten können wir vermeiden, dass das Virus weiterverbreitet wird.

Zugleich sichern wir damit eine schnelle Aufklärung der Ursachen. Geflügelhalter bitte ich alles zu tun, um einen Eintrag des Virus aus der Wildvogelpopulation in die Wirtschaftsbetriebe zu vermeiden. Außerdem rate ich dringend, die Tierbestände beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anzumelden. Das gilt vor allem für Neuanmelder aber natürlich auch für Halter und Halterinnen, die das bisher versäumt haben.“

Das Ministerium wird über die Ergebnisse der weiterführenden Untersuchungen informieren, sobald diese vorliegen.

Backhaus: Deutliche Steigerung der Wolfsrudel im Land

Schwerin – Ende September wurden bei einem deutschlandweiten Großraubtier-Monitoringtreffen beim Bundesamt für Naturschutz die Daten aus dem abgeschlossenen Monitoringjahr 2024/25 (01.05.2024-30.04.2025) abgestimmt. Demnach habe sich die Zahl der Wolfsrudel in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht, erklärt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Besiedelungsdichte erhöht. So rechnen wir zurzeit mit 28 Rudeln (neun mehr als im Vorjahr), fünf Paaren und einem territorialen Einzelwolf“, so Backhaus, der ergänzt:

„In wenigen Vorkommen ist der Status unklar. Neben neuen Rudeln sind einige frühere Rudel hingegen nicht mehr existent. In 24 der 28 Rudel gab es Reproduktion, in denen insgesamt 93 Welpen bestätigt wurden. Die reale Welpenanzahl kann minimal höher liegen, da in einigen Rudeln vermutlich nur eine Mindest­anzahl ermittelt werden konnte.

Neun Vorkommen, die in MV gezählt werden, sind grenzübergreifend (1 SH, 8 BB). Weitere drei Vorkommen aus anderen Bundesländern halten sich teilweise auch in MV auf (Amt Neuhaus NI, Wittstocker Heide BB, Steinförde BB). Daraus ergeben sich 37 Vorkommen gesamt in MV – 34 in MV gezählt und 3 in anderen Bundesländern). Für das aktuell laufende Monitoringjahr 2025/26 liegen auch bereits wieder Reproduktionsnachweise aus einigen Rudeln vor.

Dieser Zuwachs macht für mich deutlich, dass die Art Wolf auch in MV einen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat. Damit wächst der Druck auf die Weidetierhalter und ich appelliere erneut an den Bund, nun endlich dafür zu sorgen, dass wir die Art rechtssicher bewirtschaften und auffällige Tiere entnehmen können. Spätestens Ende November – zur Umweltminister­konferenz in Saarbrücken – erwarte ich von der Bundesregierung, dass sie die Rechtsgrundlagen entsprechend der FFH-Richtlinie der EU umsetzt. Es besteht die Berichtspflicht innerhalb von 18 Monaten. Die Zeit drängt.“