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Kategorie: Natur und Umwelt

Kabinett beschließt neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz M-V

Backhaus: „Wasser schützen, nachhaltig nutzen und Leben retten“

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Entwurf für das neue Landeswasser- und Küstenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaKüG M‑V) beschlossen. Damit wird das seit 1992 geltende Landeswassergesetz abgelöst. Die Novelle reagiert auf die Folgen des Klimawandels, stärkt den Schutz der wichtigsten Ressource Wasser als zentrale Lebens- und Wirtschaftsgrundlage des Landes und schafft Klarheit in Zuständigkeiten und Finanzierung – insbesondere im Küstenschutz.

„Wir erleben es jedes Jahr deutlicher: Wasser ist nicht selbstverständlich. In manchen Regionen fehlt es, in anderen bedroht es durch Hochwasser Menschen und Infrastruktur. Unser neues Wasserrecht trägt dieser Realität Rechnung – vorausschauend, klar geregelt und mit Augenmaß“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in der Landespressekonferenz in Schwerin, wo er das Gesetz in seinen Grundzügen vorstellte.

Mit dem neuen Gesetz werden vier wesentliche Ziele erreicht:

  • der Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern wird gestärkt, auch mit dem Ziel, die Trinkwasseraufbereitung langfristig bezahlbar zu halten
  • das Wasserentnahmeentgelt wird moderat erhöht, wobei die Bedarfe der Landwirtschaft gesondert berücksichtigt und sparender Verbrauch belohnt wird
  • der Schutz zusammenhängend bebauter Gebiete vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer wird als Aufgabenbereich des Landes endgültig gesetzlich verankert
  • und es wird die Grundlage für Maßnahmen zur Klimaanpassung geschaffen – etwa durch die Möglichkeit der Rückverlegung von Küstenschutzanlagen

„Wasser ist unsere wertvollste Ressource. Wir müssen es schützen und gerecht verteilen, weil Menschen, wirtschaftliche Tätigkeiten und Lebensräume davon abhängen – ob auf dem Land oder in unseren Städten“, sagte Backhaus und führte die vier Kernpunkte weiter aus.

Wasser schützen – als lebenswichtige unverzichtbare Ressource

Das neue Gesetz stärkt den Schutz von Grundwasser, Seen und Flüssen. Das Nachhaltigkeitsgebot stand bisher so nicht im Gesetz – jetzt wird es verbindlich. Ein Beispiel: Im 5-Meter-Gewässerrandstreifen gilt künftig: kein tiefes Pflügen, keine Düngemittel, kein Eintrag umweltschädigender Stoffe. Davon betroffen sind aktuell maximal 7.500 Hektar Ackerland in M-V. „Mit dieser Maßnahme unterstützen wir die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und verbessern den Zustand unserer Gewässer“, erläuterte der Minister. Das Nachhaltigkeitsgebot stärkt auch den Grundwasserschutz, um Wasser dauerhaft verfügbar und Kosten für die Trinkwasseraufbereitung bezahlbar zu halten. „Die Trinkwasserversorgung bleibt weiterhin ein öffentliches Gut und eine öffentliche Aufgabe“, stellte Backhaus klar.

Küstenschutz als staatliche Verantwortung

Das Land übernimmt die Verantwortung für den Schutz geschlossener Siedlungsbereiche vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer. Seit 1990 wurden ca. 500 Millionen Euro in den Neubau und die Verstärkung von Küstenschutz-Anlagen investiert; davon ca. 70 Millionen Euro von 2021 bis 2024 (ca. 17,1 Mio. Euro pro Jahr). Für den Schutz rein landwirtschaftlich genutzter Flächen bleiben Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände zuständig, für den Hochwasserschutz weiterer Flächen außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche wird ihnen die Verantwortung übertragen. Die Anlagen, die sie dafür vom Land erhalten, sind im wehrfähigen Zustand.

Wasserentnahmeentgelt: gerecht, lenkend und mit Ausnahmen

Das Gesetz führt zu Änderungen beim Wasserentnahmeentgelt. Die Entgeltsätze werden erhöht, aber nicht von heute auf morgen, sondern frühestens ab 01.01.2027. Die bisherige vollständige Entgeltbefreiung für die landwirtschaftliche Beregnung entfällt. Gleichzeitig bleibt die Frostschutzberegnung entgeltfrei. „Die Belastung wird auf breite Schultern verteilt. Jede und jeder leistet einen Beitrag für den Ressourcenschutz“, unterstrich Backhaus. Als Beispiel: eine vierköpfige Familie bezieht im Jahr durchschnittlich 152 Kubikmeter Trinkwasser. Dafür sind künftig rund 15 Euro mehr pro Jahr als bisher zu zahlen. „Das halte ich für unser wichtigstes Lebensmittel moderat“, sagte Backhaus weiter und betonte, dass es nicht um Bestrafung, sondern um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser geht. So werden die Einnahmen aus dem Entgelt ausschließlich zweckgebunden verwendet – unter anderem für Gewässerunterhaltung den Gewässerschutz und den Erhalt der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur.

Die Gemeinden und Zweckverbände investieren kontinuierlich in öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Seit 1991 wurde für ca. 2.400 Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 2,5 Milliarden Euro umgesetzt, welches das Land mit rund 900 Millionen Euro förderte. Für ca. 770 Trinkwasservorhaben wurde im gleichen Zeitraum ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 300 Millionen Euro bewegt, flankiert durch rund 110 Millionen Euro an Fördermitteln, die das Land ausreichte.

Klimaanpassung als Leitmotiv

Ein weiteres zentrales Ziel der Reform ist die Vorbereitung auf Extremwetterlagen und veränderte klimatische Bedingungen. Das Gesetz erlaubt künftig die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen, die Ausweisung von Küstenrückgangsgebieten und die Stärkung naturnaher Gewässerentwicklungsräume. Minister Backhaus: „Wir können den Klimawandel nicht rückgängig machen, aber wir können uns klug darauf vorbereiten. Dieses Gesetz gibt uns dafür die Instrumente in die Hand.“

Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch kommunale Akteure profitieren laut Backhaus von der praxistauglichen Ausgestaltung des Gesetzes:

  • Die Pflicht zur Aufstellung kommunaler Hochwasser- und Sturmflutpläne wurde überarbeitet – Gemeinden werden dort entlastet, wo keine unmittelbare Betroffenheit besteht.
  • Die geplante Neueinstufung von Gewässern in erste und zweite Ordnung wird nicht mit dem Gesetz kommen, sondern punktuell durch Rechtsverordnung – soweit notwendig, sinnvoll und mit Beteiligung der Betroffenen.
  • Die Pflege wasserwirtschaftlicher Bestandsdaten erfolgt zentral durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) – eine spürbare Vereinfachung für Landkreise und Städte.

Das Gesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es bildet gemeinsam mit der neuen Landeswasserstrategie und dem zweiten Teil der Trinkwasserversorgungskonzeption den rechtlichen und strategischen Rahmen für die Wasserversorgung und den Gewässerschutz in Mecklenburg-Vorpommern. „Mit dieser Reform sorgen wir für Verlässlichkeit in einer unsicheren Zeit – für unsere Umwelt, unsere Bevölkerung und die künftigen Generationen“, so Backhaus abschließend.

Neue Kinderbroschüre zum Moorschutz: „Pino und Quaki“

Greifswald – Pünktlich zum Mecklenburg-Vorpommern-Tag am kommenden Wochenende in Greifswald gibt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV die neue Kinderbroschüre „Pino und Quaki“ zum Thema Moorschutz heraus. Moor-und Klimaschutz sind Schwerpunkte am Stand des Ministeriums beim MV-Tag. Es stehen fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses und des neuen Instituts für Moorspezailist*innen, das ans Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) angegliedert ist, bei Fragen zur Verfügung. Ferner gibt es eine Ausstellung über Ökowertpapiere.

In der neuen Broschüre entdecken der zehnjährige Pino und Moorfrosch Quaki Mecklenburg-Vorpommern speziell unter dem Gesichtspunkt der Moore und des Moorschutzes. Sie erfahren zum Beispiel, wie ein Moor entsteht, warum es wahre Superleistungen für unser Klima vollbringt, welche Moor-Arten es gibt, was MoorFutures sind und welche Tiere und Pflanzen im Moor leben. Auch das Greifswalder Moorcentrum stellt sich vor. Kinder ab zehn Jahren werden spielerisch einbezogen. Es gibt Fotos von seltenen Tieren und Pflanzen, Rätsel und eine Bastelvorlage.

„Die Broschüre macht auf viele Facetten der Moore und des Moorschutzes aufmerksam. Moore bieten nicht nur Lebensraum, sondern sind auch wichtig für den Wasserhaushalt und das Klima. Mecklenburg-Vorpommern ist eines der moorreichsten Bundesländer. Rund zwölf Prozent der Landesfläche, d.h. rund 330.000 Hektar, sind mit Mooren bedeckt. Das Ökosystem Moor ist ein bedeutender Kohlenstoff- und Wasserspeicher.

Wichtigste Kenngröße für die Umsetzung des Moorschutzes ist die landesweit wiedervernässte Fläche auf Moorstandorten. Seit 1991 wurden 400 Moorschutzprojekte auf rund 35.000 Hektar umgesetzt. All diese Themen und noch viele mehr werden in ‚Pino und Quaki‘ kindgerecht erläutert. Darüber hinaus werden die jungen Leserinnen und Leser angehalten, unsere Moore in MV zu erkunden und sich verantwortungsbewusst in der Natur zu bewegen. Denn oft genügen schon kleine Aktionen, um das Moor und damit die Umwelt zu schonen.

Besonders freue ich mich, dass wir nun nach ‚Pino und Krümel erkunden den Boden‘, ‚Pino und Aqua erkunden das Wasser‘ sowie ‚Pino und Ecki erkunden den Wald‘ bereits die vierte Kinderbroschüre herausgeben, die auf die Besonderheiten der Natur in MV eingeht. Sie wird sicher an den Erfolg ihrer Vorgänger anknüpfen. Die Hefte waren übrigens zeitweise bundesweit dermaßen nachgefragt, dass wir mehrmals nachdrucken mussten, um den Bedarf zu decken“, sagt Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Zirkow soll in Biosphären­reservat Südost-Rügen integriert werden

Schwerin – Das Kabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung mit zwei Gesetzentwürfen aus dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt beschäftigt. Ein Entwurf regelt den von der Gemeinde Zirkow beschlossenen Beitritt zum Biosphärenreservat Südost-Rügen.

Das Biosphärenreservat Südost-Rügen ist Teil des Weltnetzes der Biosphärenreservate. Aktuell weise das Biosphärenreservat eine Gesamtgröße von 22.800 Hektar auf. Es müssten aber mindestens 30.000 Hektar sein, was auch das MAB-National­komitee zur Evaluierung 2023 nachdrücklich betont hat, erklärt Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus.

„Derzeit ist die Gemeinde bereits mit einem Anteil von rund 480 Hektar von insgesamt ca. 2.580 Hektar Teil des Biosphären­reservates. Mit der gesamten Gemeinde Zirkow wird die neue Gesamtfläche des Biosphärenreservates rund 24.900 Hektar betragen. Dies entspricht einem Flächenzuwachs von rund 2.100 Hektar. Das ist ein signifikanter Schritt auf dem Weg zur Erfüllung des 30.000-Hektar-Zieles. Die Gemeinde Zirkow, die sich klar positioniert hat, zum Biosphärenreservat gehören zu wollen, hat nun hohe Erwartungen an die Landesregierung. Diesen Erwar­tungen wollen wir mit einer zügigen Umsetzung gerne entsprechen.

Das Vorhaben ist eine gemeinsame Anstrengung und wird von der Gemeinde Zirkow, dem Landkreis Vorpommern-Rügen, dem Tourismusverband Rügen, dem NABU, dem BUND, dem Kreisjagdverband und einem Landwirtschafts­betrieb ausdrücklich begrüßt. Die Gemeinde Zirkow ist bereits mit Flächenanteilen im Biosphärenreservat. Die meisten Flächen außerhalb des Biosphärenreservates wechseln mit dem Gesetz vom Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ des Landkreises zur Schutzzone III des Biosphärenreservates. An der Strenge der Schutzvorschriften ändert sich dadurch nichts.

Neu ist, dass auch die Siedlungsflächen einen solchen Schutzsta­tus erhalten. Die Siedlungsflächen sind wesentlich für die Arbeit des Biosphärenreservates, um als Modellregion wirken zu können. Dort ist das Ziel, durch Projekte und Initiativen eine nachhaltige Entwicklung anzustoßen.

Zusammengefasst werden wir mit dem Gesetz zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen:

  • den Willen der Gemeinde Zirkow umsetzen,
  • den landespolitischen Zielen und den Flächenvorgaben für Biosphärenreservate entsprechen,
  • den einzigartigen Naturraum erhalten und behutsam weiterentwickeln,
  • Impulse für die wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung setzen,
  • die Lebensqualität und die Identifikation mit der Region ein Stück weit verbessern“, so Minister Backhaus.

Des Weiteren legte Minister Backhaus dem Kabinett den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünland­erhaltungsgesetzes vor. Ziel dieses Gesetzes sei es, dem Wertverlust landwirtschaftlicher Flächen entgegenzuwirken und den Ackerstatus nach Rückbau von PV-Anlagen zu sichern, erklärt der Klimaschutz- und Agrar­minister:

Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz enthält restriktivere Regelungen zum Dauergrünlandschutz als das Bundesnatur­schutzgesetz. Landwirtschaftsbetriebe können zum Beispiel nach dem Bundesrecht Dauergrünland, das ab 2021 entstanden ist, vorbehaltlich anderer rechtlicher Rege­lungen nach Anzeige wieder in Ackerland umwandeln. Diese Regelung wird nun auch im Dauergrünlanderhaltungsgesetz M_V aufgenommen. Betroffen sind davon ca. 4000 ha, die auch nach einer Frist länger als fünf Jahre wieder umgebrochen werden können, bzw. den Ackerstatus behalten, auch wenn sie länger als Grünland genutzt werden.

Flächeneigentümer und Investoren fordern schon länger eine Klarstellung in dem Dauergrünlanderhaltungsgesetz. Nach dem Rückbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf ehemaligem Ackerland sollen diese Flächen wieder als Ackerland genutzt werden können. Eine entsprechende Regelung wird in das Gesetz aufgenommen.

In der Verbandsanhörung plädierte der Bauernverband für die Aufhebung des Gesetzes in Gänze. Diesem Wunsch wird jedoch nicht gefolgt, weil dann auch Dauergrünland, das ab 2015 ent­standen ist, nach Genehmigung ersatzlos umgewandelt werden könnte. Dies wird aus naturschutzfachlicher Sicht nicht für vertretbar gehalten, weil es sich dabei um weitere ca. 9.500 ha handelt.

Wir wollen aber dafür sorgen, abgesehen von den Dauergrün­landflächen, die ab 2021 entstanden sind, dass der Dauergrün­land­anteil nicht abnimmt bzw. Dauergrünland nicht beseitigt wird“, stellt Backhaus klar.

Backhaus warnt vor Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

Schwerin – Den Fund eines an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendeten Wildscheins im Sauerland in Nordrhein-Westfalen nimmt Agrarminister Dr. Till Backhaus zum Anlass, um eindringlich an alle Bürger, Tierhalter, Jäger, Förster, Reisende und Fernfahrer zu appellieren, sich verantwortungsbewusst und mit besonderer Vorsicht zu verhalten.

„Die Ausbreitung der ASP erfolgt nicht nur auf vier Beinen, sondern häufig auf zwei Beinen und vier Autoreifen. Besonders die Jagdausübungsberechtigten sind jetzt aufgerufen, sich um Biosicherheitsmaßnahmen zu kümmern, wenn sie in andere Länder reisen, um dort zu jagen. So kann der Erreger über Kleidung, Schuhe, Autoreifen oder über Essensreste wie ein achtlos entsorgtes Wurstbrot übertragen und verbreitet werden.“

Die Früherkennung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Seuche. Erhöhte Fallzahlen oder krank erlegte Wildschweine können Hinweise auf ein beginnendes Seuchengeschehen sein. Daher ist es sehr wichtig, Proben von Fallwild, Unfallwild und von krank angesprochenen erlegten Wildschweine auf ASP zu untersuchen. Der Minister ruft entsprechend dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar an die zuständigen Veterinärämter zu melden.

Zur Abgeltung des Aufwandes für die Entnahme und Einsendung von Proben oder Tierkörpern wird dem Jagdausübungsberechtigten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro durch das Land gewährt.

„In den nächsten Tagen wird sich herausstellen, wie weit sich das Virus in NRW bereits verbreitet hat. Ich hoffe inständig, dass es in einem eng begrenzten Raum in Schach gehalten werden kann. Eine Ausbreitung in Richtung Münsterland mit seinen zahlreichen großen Schweinehaltungsbetrieben wäre ein schwerer Schlag für die deutsche Schweinehaltung.“

Mit Inselhafen und der Seebrücke alle Ziele erreicht

Prerow – Nach der offiziellen Einweihung im Oktober 2024 sind die Seebrücke und der Inselhafen in Prerow inzwischen zentrale Elemente der maritimen Infrastruktur entlang der Ostseeküste und tragen maßgeblich zur Attraktivität des Ortes bei.

Umweltminister Dr. Till Backhaus zog heute bei einem Vor-Ort-Besuch ein positives erstes Fazit: „Der Inselhafen funktioniert an seinem Standort hervorragend, und die wichtigsten Ziele wurden erreicht. Dazu gehören ein Hafen für den Seenotrettungskreuzer „Nis Randers“ der DGzRS insbesondere zur Sicherung der Berufsschifffahrt in der viel befahrenen Kadetrinne zwischen Deutschland und Dänemark, Liegeplätze für ein Boot der DLRG sowie der Freiwilligen Feuerwehr für die Wasserrettung in Strandnähe, ein Ostsee-Heimathafen für die verbliebenen Prerower Fischer und der seit vielen Jahrzehnten gehegte Wunsch eines kleinen Etappenhafens mit Grundversorgung für Wassersportler. Darüber hinaus sind die Seebrücke und der Inselhafen nach meiner Wahrnehmung attraktive Anziehungspunkte für Einheimische und Gäste geworden. Das Landesvorhaben unterstützt somit auch aktiv den Tourismus in Prerow.“

Er ergänzte: „Seit der Inbetriebnahme im Herbst letzten Jahres haben alle Bauwerke den hydrodynamischen Belastungen während des Winters gut standgehalten. Bisher gab es keine Sperrung der Seebrücke oder des Inselhafens aufgrund von Wind- oder Seegangsereignissen. Auch bei kleineren Hochwasserereignissen musste der Hafen nicht gesperrt werden. Die Beobachtung der Wellenhöhen im Inselhafen während des Winters entspricht den vorherigen Berechnungen, was die Funktionalität des Hafens bei unterschiedlichen Bedingungen bestätigt. Die Planung hat sich demnach als erfolgreich erwiesen und spiegelt sich auch in den realen Bedingungen wieder.“

Gernot Haffner, Leiter des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft, betonte: „Dass es darüber hinaus auch gelungen ist, den ehemaligen Nothafen entsprechend der Ziele des Nationalparkplans zu renaturieren, freut mich ganz besonders. Viele Natur- und Umweltschützer haben uns in den vergangenen Monaten mitgeteilt, dass die Baumaßnahmen zur Renaturierung erfolgreich verlaufen sind und die Natur den Bereich schnell wieder in Besitz nimmt. Die Renaturierung war auch eine wichtige Voraussetzung, dass an diesem Standort, d. h. mitten im Gebiet des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft, der Inselhafen errichtet werden konnte.“

Anlass für den Besuch von Minister Backhaus war ein Erfahrungsaustausch zum bisherigen Betrieb der Anlage mit Vertretern der Gemeinde, den Seenotrettern der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sowie der Freiwilligen Feuerwehr Prerow.

„Für die DGzRS ist es von großer Bedeutung, dass der strategisch wichtige Ausgangshafen der Seenotretter in größtmöglicher Nähe zu den Großschifffahrtswegen erhalten geblieben ist. Aber auch für den Wassersport sind wir selbstverständlich jederzeit einsatzbereit – rund um die Uhr und bei jedem Wetter. Der neue Hafen bietet dafür im Revier bestmögliche Voraussetzungen“, sagte Kapt. Niklas Deeken, Leiter des Rettungsdienstes der DGzRS, beim Besuch in Prerow.

Etwa 265.000 Gäste haben die Seebrücke seit der Einweihung besucht, davon allein 82.000 bis zum Jahresende 2024. Auch die bisherigen Bootsübernachtungen haben die Erwartungen laut Backhaus übertroffen: Im Jahr 2024 haben trotz der stürmischen Herbstsaison bereits 55 Boote mit 193 Personen den Inselhafen zur Übernachtung angesteuert. Bis Anfang Juni 2025 haben weitere 317 Boote den Hafen genutzt, insgesamt sind somit bereits circa 400 Übernachtungen mit mehr als 1.000 Personen verzeichnet worden. „Damit ist die Funktion des Inselhafens als Etappenhafen eindeutig bestätigt“, so Minister Backhaus. Ebenso die Funktion als Nothafen: Seit Inbetriebnahme mussten sieben Havaristen den Inselhafen vor Prerow nutzen. So wurde beispielsweise ein Havarist, ein Segler mit zwei Menschen und einem Hund an Bord, erst kürzlich, am Abend des 11. Juni, vom Tochterboot „Uwe“ des Seenotrettungskreuzers „Nis Randers“ der DGzRS sicher in den Inselhafen geschleppt.

Backhaus abschließend: „Rückblickend lässt sich sagen, dass es nach vielen Jahrzehnten der Unsicherheit bezüglich der Zukunft eines Außenhafens auf dem Darß die richtige Entscheidung der Landesregierung war, den Inselhafen und die Seebrücke als Vorhaben des Landes zu realisieren und zu betreiben. Der Betrieb solcher Sonderbauwerke ist immer eine Gemeinschaftsleistung. Deshalb gilt mein besonderer Dank den Mitarbeitern des Nationalparks sowie der Leitung und örtlichen Crew der DGzRS, der DLRG-Ortsgruppe und der Freiwilligen Feuerwehr. Sie leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und zum reibungslosen Betrieb der Anlagen.“

19. Kinder-Umwelt-Tag auf dem Wasserlehrpfad Wotenitz

Wotenitz – Umweltminister Dr. Till Backhaus eröffnet am morgigen Sonnabend den 19. Kinder-Umwelt-Tag, den der Zweckverband Grevesmühlen auf dem Wasserlehrpfad Wotenitz organisiert.

„Auf die Veranstaltung freue ich mich sehr, denn sie ist etwas ganz Besonderes. Hier liegt der Schwerpunkt beim spielerischen Lernen. Schon den Kleinsten wird auf dem Wasserlehrpfad die Bedeutung des Lebensmittels Nummer eins verdeutlicht. Das ist gelebte Umweltbildung, wie sie sein sollte: praktisch, verständlich, nachhaltig und mit ganz viel Herz. Hinzu kommt der ehrenamtliche Einsatz zahlreicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zweckverbandes Grevesmühlen sowie der Tochtergesellschaften Norddeutsche Wasser-Logistik GmbH, der VVL-Landschaftspflege GmbH und vieler regionaler Partner.

Ihnen danke ich von ganzem Herzen für ihr Engagement. Ohne ihr Wirken wäre dieses traditionsreiche Fest nicht möglich. Dabei kann man nie früh genug anfangen, Kindern den Wert des kostbaren Gutes Wasser nahezubringen. Denn nur was man kennt, ist man auch bereit zu schützen. In den vergangenen Jahren kamen stets um die 4.000 Besucherinnen und Besucher aller Altersklassen zum Kinder-Umwelt-Tag nach Wotenitz. Das zeigt, wie beliebt die Veranstaltung ist.

Besonders freut es mich, dass wir morgen gemeinsam mit vielen offiziellen Gästen zwei neue Elemente des Wasserlehrpfads einweihen dürfen: Zum einen ein neues Sanitärhäuschen, dass durch eine Förderung übe das LEADER-Programm mit einer Summe von knapp 136.000 Euro realisiert werden konnte. Zum anderen ein liebevoll gestalteter Kleinkindbereich, der dank der großzügigen Unterstützung der Sparkassenstiftung entstanden ist.

Hier finden nun auch unsere jüngsten Gäste einen Ort zum Entdecken und Spielen. Bereits 2023 wurde der Wasserlehrpfad Wotenitz über LEADER mit rund 236.400 Euro gefördert. Hiermit wurde der Ausbau eines Fuß- und Radweges sowie Schautafeln und Exponate realisiert. Für morgen wünsche ich allen Gästen und Organisatoren viel Freude“, sagt der Minister.

Was einst als kleine Idee begann, hat sich zu einem Höhepunkt im Veranstaltungskalender des Zweckverbandes Grevesmühlen entwickelt. Das weitläufige Gelände verwandelt sich einmal im Jahr zum Kinder-Umwelt-Tag in eine Erlebniswelt mit zahlreichen Mitmachaktionen, Bühnenprogramm und Unterhaltung. Es gibt unter anderem eine Stationenrallye, die Kinder zum spielerischen Lernen auffordert.

Auf der Bühne zeigen örtliche Kinder-, Sport-, Tanz- und Musikgruppen ihr Können. Vereine und Institutionen aus der Region stellen sich vor und geben Einblicke in ihre ehrenamtliche Arbeit. Außerdem gibt es eine Tombola, Ponyreiten und einen Wettkampf der Feuerwehren. Technikbegeisterte können bei Führungen durch das Wasserwerk hinter die Kulissen blicken.

Sicher und sauber durch den Sommer

Blaue Flagge weht an Rostocks Stränden

Rostock – Es ist ein internationales Qualitätsmerkmal, welches jährlich vergeben wird und Gewissheit gibt: Überall dort, wo die Blaue Flagge weht, wird auf saubere Strände, eine hervorragende Wasserqualität und Sicherheit geachtet. In Warnemünde weht die Flagge nun zum 28. Mal, am Warnemünder Weststrand und in Markgrafenheide sogar schon zum 29. Mal.

„Jedes Jahr prüfen wir, wie wir die Aufenthaltsqualität weiter verbessern können. Diese Arbeit wird unter anderem durch die Blaue Flagge an unseren Stränden symbolisiert. 2025 steht für uns besonders die Badesicherheit im Fokus. Wir weisen mit neuen Beschilderungen noch deutlicher auf die Gefahren der Ostsee hin“, sagt Rostocks Tourismusdirektor Matthias Fromm.

Wichtiger Faktor für die Verleihung der Blauen Flagge ist auch die enge Zusammenarbeit mit dem Wasserrettungsdienst des DRK. „Die Ehrenamtlichen kennen die Ostsee sehr gut und ein entscheidender Teil ihrer Arbeit ist Aufklärung. Damit lässt sich ein Unglück oft schon präventiv verhindern. Wir stehen regelmäßig im engen Austausch, um gemeinsam Rostocks Strände sicherer zu machen“, sagt Fromm.

Neben der Wasserqualität und der Sicherheit ist Sauberkeit ein wichtiges Kriterium der Blauen Flagge. An den drei Fahnenmasten des DRK am Strand lassen sich auch die Messergebnisse zur Badewasserqualität sowie Hinweise zu Ordnung und Sauberkeit am Strand, einsehen. Täglich werden ca. 17 Kilometer Strand im Auftrag der Tourismuszentrale per Hand und maschinell gereinigt. Was sehr häufig gefunden wird? Zigarettenreste. Auch 2025 werden über die Tourist-Informationen und die Strandbewirtschafter im Rahmen der Aktion „Kein Plastik bei die Fische“ wieder kostenfrei 5000 Taschenaschenbecher verteilt. Zehn fest installierte Ostseeaschenbecher bieten zudem die Möglichkeit, diesen für das Biotop so giftigen Müll, zu entsorgen.

„Unter Surfern gibt es den Kodex ‚Take five‘. Jedes Mal, wenn man den Strand besucht, kann man fünf Dinge entsorgen, die man im Sand oder im Meer findet. Jeder kann einen Beitrag dafür leisten, dass unsere Strände sauber und sicher bleiben“, sagt Mila Zarkh, Nachhaltigkeitsmanagerin bei der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde.

Starkes Duo für den Meeresschutz

Deutschland und Frankreich vereinbaren gemeinsame Ozeanagenda

Berlin – Deutschland und Frankreich treiben mit einer gemeinsamen Ozeanagenda ambitionierten Meeresschutz voran. Bundesumweltminister Carsten Schneider und Frankreichs Ministerin für die ökologische Wende, Agnès Pannier-Runacher, unterzeichneten die zwischenstaatliche Vereinbarung heute auf der UN-Ozeankonferenz in Nizza. Darin setzen sich die beiden Regierungen unter anderem für eine schnelle Ratifizierung und Umsetzung des UN-Hochseeschutzabkommens, für ein UN-Abkommen, das die Flut an Plastikmüll eindämmt, für eine vorsorgliche Pause beim Tiefseebergbau, für die Dekarbonisierung der Seeschifffahrt und starke Meeresforschung ein. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bergung von Altmunition aus dem Meer. In Nizza findet derzeit die UN-Ozeankonferenz statt, der wichtigste internationale Gipfel für den Meeresschutz.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Die deutsch-französische Freundschaft lebt, und im Meeresschutz ist sie stärker denn je. Meere kennen keine nationalen Grenzen – weder ihre weiten Lebensräume, noch die Belastungen, die auf sie einwirken. Darum ist internationale Zusammenarbeit so wichtig für erfolgreichen Meeresschutz. Deutschland und Frankreich werden sich in Zukunft gemeinsam noch mehr als bisher für starken Meeresschutz in Europa und international einsetzen. Ein gemeinsames Anliegen wird die Bergung von Altmunition sein, die auf dem Meeresgrund rostet und die Umwelt gefährdet. Wir brauchen gesunde Meere für eine gute Zukunft für uns alle.“

Im Prozess für ein UN-Abkommen gegen Plastikmüll setzen sich Deutschland und Frankreich für einen verbindlichen und umfassenden Ansatz ein, der den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen abdeckt. Nachdem die Verhandlungen im südkoreanischen Busan Ende vergangenen Jahres nicht abgeschlossen wurden, werden sie im August in Genf fortgeführt. Vorbereitende Gespräche werden in Nizza geführt. Beim Tiefseebergbau treten Deutschland und Frankreich für eine strenge Umsetzung des Vorsorgeansatzes („vorsorgliche Pause“) ein. Bis auf weiteres soll kein Tiefseebergbau stattfinden, weil das Wissen über die Ökosysteme der Tiefsee und die möglichen Folgen des Bergbaus noch lange nicht ausreicht.

Beide Regierungen bekennen sich in der gemeinsamen Ozeanagenda zu dem gemeinsam von der Weltgemeinschaft vereinbarten Ziel, mindestens 30 Prozent der Meeresfläche bis 2030 unter Schutz zu stellen. Entsprechend verpflichten sich Deutschland und Frankreich zur Stärkung mariner Ökosysteme und nachhaltiger Fischerei, zur Unterstützung von Initiativen für eine wissenschaftsbasierte Meerespolitik, zur Entwicklung nachhaltiger KI für den Ozean, zur Dekarbonisierung der Schifffahrt und zu einer ambitionierten Umsetzung des EU-Ozeanpaktes.

Außerdem verabreden beide Regierungen, das Problem von versenkter Munition anzugehen. Dabei sollen innovative Technologien und Methoden für die sichere Bergung und Entsorgung von Munition vom Meeresboden entwickelt und erprobt werden. Die Bundesregierung hat bereits das weltweit erste Programm für die Bergung und Vernichtung von Altmunition in Nord- und Ostsee gestartet, das gute Fortschritte macht und für das 100 Millionen Euro vorgesehen sind. In dem gerade von der EU Kommission veröffentlichten EU Ozeanpakt ist zudem die Entwicklung einer EU-weiten Strategie zur Munitionsbergung vorgesehen.

Im französischen Nizza findet bis zum 13. Juni die UN-Ozeankonferenz statt. Erwartet wird die Verabschiedung einer Erklärung im Konsens, die zusammen mit einer Liste freiwilliger Verpflichtungen der Staaten den „Meeresaktionsplan von Nizza“ bilden wird.