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Kategorie: Natur und Umwelt

Waldbrandgefahr steigt

Backhaus: Waldbrandgefahr steigt mit dem Frühlingsbeginn

Schwerin – Passend zum kalendarischen Frühlingsanfang steigen die Temperaturen. Der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wendet sich aus diesem Grund an die Bürgerinnen / Bürger und Besucherinnen / Besucher des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Mit dem Monat März startet bei uns im Land die Waldbrandsaison.

In großen Bereichen der Landkreise Rostock, Nordwest-Mecklenburg, Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte wurde bereits die Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Waldbrandgefahr) ausgerufen.

Mit den vorhergesagten steigenden Temperaturen und vielen Sonnenstunden kann sich die Lage noch weiter verschärfen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Zeit vor dem Blattaustrieb eine erste gefährliche Periode während der Waldbrandsaison darstellt. Die über den Winter hinweg ausgetrocknete Kraut- und Strauchschicht kann besonders leicht Feuer fangen.

In den letzten Jahren hatten wir bereits Ende März die ersten Waldbrände“, erinnert sich der Minister und gibt aus diesem Grund noch einige Hinweise:

  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher
  • Verzichten Sie auf etwaig geplante Lagerfeuer und Grillabende in Waldnähe; Falls dies unvermeidbar ist, nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen
  • Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten
  • Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr und allgemeine Hinweise zum Waldbrandschutz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter diesem Link:  Waldbrandschutz – Wald-MV

Beitritt zum Biosphärenreservat Südost-Rügen

Insel Rügen – Die Gemeinde Zirkow hat beschlossen, dem Biosphärenreservat Südost-Rügen mit der gesamten Gemeindefläche beizutreten. Eine Erweiterung des Biosphärenreservates Südost-Rügen ist auch erklärtes Ziel des Landes.

Biosphärenreservate sind charakteristische Natur- und Kulturlandschaften und Modellregionen nachhaltiger Entwicklung. Sie nehmen vielfältige Funktionen zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur nachhaltige Regionalentwicklung, und in den Bereichen Bildung, Forschung und Monitoring wahr. Diesen Zielen folgt ganz Zirkow künftig gemeinsam mit den Gemeinden und Partnern im Biosphärenreservat.

Für die Gebietserweiterung ist ein Gesetz erforderlich. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern bereitet dazu das „Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Erweiterung des Biosphärenreservats Südost-Rügen (BRSOR-ErwG)“ vor.

Kooperation beim Trinkwasserschutz

Malchin – Anlässlich des diesjährigen Weltwassertages (22. März) haben sich heute Vertreter des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Landesgruppe Norddeutschland, der Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser MV e.V. sowie des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. im Wasserwerk der Zukunft Malchin getroffen, um eine Kooperationsvereinbarung zum verbesserten vorsorgenden Trinkwasserschutz zu unterzeichnen.

Unter dem Dach der Landeskooperation sollen sich lokale Partnerschaften zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaftsbetrieben bilden, die freiwillig und partnerschaftlich für einen nachthaltigen Trinkwasserschutz eintreten.

„Ich freue mich, dass wir nach einem langen Abstimmungsprozess nun zu dieser Vereinbarung gekommen sind. Im Vordergrund steht ein nachhaltiger Umbau der Bewirtschaftung in den Trinkwasserschutzzonen II (TWSZ II). Zugleich soll sichergestellt werden, dass für hieraus resultierende Erschwernisse, die durch die angepasste Landbewirtschaftung entstehen können, ein angemessener Ausgleich erfolgt. Das führt zu Planungssicherheit und wirtschaftlichen Perspektiven für die Betriebe.

Die Beteiligten beabsichtigen insbesondere die ca. 6.000 Hektar Ackerflächen, die in MV in den TWSZ II liegen, zum Gegenstand von zukünftigen Maßnahmen zu machen. Wir müssen einen Weg zu einer gewässerverträglicheren Landwirtschaft finden und dabei sorgsam mit unserem wichtigsten Lebensmittel Wasser umgehen. Dabei gilt es, die Produktionsbedingungen und die ökonomischen Belange der Landwirtschaft zu berücksichtigen“, sagte Minister Dr. Till Backhaus, der aufgrund der Koalitionsverhandlungen in Berlin nicht persönlich vor Ort sein konnte.

Einen ersten Zuwendungsbescheid übergab die im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV für Wasser zuständige Abteilungsleiterin Renate Brügge an den Wasserzweckverband Malchin/Stavenhagen. 231.000 Euro beträgt die Zuwendung, aus der Tätigkeiten der lokalen Partnerschaft für den Trinkwasserschutz in den nächsten drei Jahren finanziert werden können. Das Land beteiligt sich mit 70 Prozent an den Kosten aus dem Wasserentnahmeentgelt.

Minister Dr. Till Backhaus ruft Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaftsbetriebe auf, diesen vom Land auch finanziell unterstützten Weg künftig verstärkt einzuschlagen. „Wir wollen nicht zulassen, dass Wasserwerke künftig Chemiebetriebe sein müssen, um schädliche Stoffe aus dem Wasser zu entfernen und ein Kunstwasser herstellen müssen, das wohl trinkbar, aber kein Genuss mehr ist. Noch haben wir es in der Hand, beobachtete Trends aufzuhalten und umzukehren.

Die Wasserwerke der Zukunft sollen sauberes, klares und ohne wesentliche Aufbereitung trinkbares Wasser liefern. Diesen Standard wollen wir für die Bürgerinnen und Bürger, und damit übrigens auch für die Landwirtinnen und Landwirte, in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Nur so kann das Trinkwasser der Zukunft aus der eigenen Region kommen und bezahlbar bleiben“, sagte der Minister.

Mobile Anlagen der Tourismuswirtschaft

Neuer Erlass ermöglicht Versorgung am Strand auch über die Saison hinaus

Schwerin – Ab dem 15. März 2025 gilt eine neue Regelung für das Aufstellen von Strandkörben und anderen mobilen Anlagen der Tourismuswirtschaft an den Stränden Mecklenburg-Vorpommerns. Bislang mussten diese Anlagen mit Beginn der Sturmflutsaison zum 15. Oktober eines Jahres abgebaut werden. Nun soll es auch über diesen Stichtag hinaus möglich sein, “mobile, leicht transportfähige Objekte“ wie z.b. Strandkörbe, die keiner Baugenehmigung bedürfen, ohne einen zusätzlichen Verwaltungsakt, d.h. ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung, am Strand aufzustellen.

In einem solchen Fall tragen die Gemeinden bzw. die Strandkorbvermieter die Verantwortung für den Auf- und Abbau der Strandkörbe und mobilen Einrichtungen bei einer Sturmhochwasserwarnung. Dies ist ein Kompromiss der auf Initiative von Umweltminister Dr. Till Backhaus zwischen den zuständigen Behörden sowie den Gemeinden und der Tourismuswirtschaft erzielt wurde.

„Seit vielen Jahren ist die Strandbewirtschaftung ein Thema, insbesondere unter den Gewerbetreibenden. Das kann ich gut nachvollziehen, denn zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen haben sie selbstverständlich ein großes Interesse daran, jeden Sonnentag bestmöglich auszunutzen. Dies wirkt sich letztlich auch auf das Image des Landes als beliebte Urlaubsregion aus und entscheidet darüber, ob Gäste auch in der Nebensaison gerne in MV urlauben.

Gleichwohl tragen wir in der Sturmhochwassersaison, vom 16. Oktober bis 31. März, eine hohe Verantwortung dafür, dass weder Menschen, noch Sachwerte Schaden nehmen. Die Sicherung unserer technischen Küstenschutzanlagen und der Ausgleich von Sanddefiziten hat daher hohe Priorität. In diesem Spannungsfeld haben wir nach einem Winterkonzept gesucht, dass die verschiedenen Interessenslagen noch besser ausgleicht. Im Ergebnis haben wir den bestehenden Erlass zur wasserrechtskonformen Nutzung des Strandes überarbeitet und festgelegt, dass die Strandnutzung über den 15. Oktober erweitert werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind“, erläutert Minister Backhaus.

Dazu gehöre u.a., dass ein Rückbau dieser Anlagen innerhalb von 12 Stunden möglich sein muss, sagt er weiter. Aus fachlicher Sicht sind mindestens 12 Stunden erforderlich, um den Gemeinden und Behörden die Möglichkeit der Reaktion zu geben, falls der Betreiber verhindert ist oder seiner Rückbaupflicht aus anderen Gründen nicht nachkommt. Darüber hinaus muss der Betreiber sicherstellen, dass er Warnmeldungen für erhöhte Wasserstände oder Sturmhochwasser erhält und nutzt.

Minister Backhaus weist darauf hin, dass sich die Gültigkeit des Erlasses nur auf die wasserrechtliche Zulässigkeit im Bereich von Küstenschutzanlagen des Landes MV bezieht. Die Regelungen zur befristeten Zulässigkeit von baulichen Anlagen mit Baugenehmigungsverfahren sowie die Regelungen zu Leitungen bleiben bestehen.

Die Sturmhochwassersaison endet am 31.03.2025. Bis zur nächsten Sturm­hochwassersaison, die am 16.10.2025 beginnt, sollen die Regelungen über öffentlich-rechtliche Verträge mit den Gemeinden umgesetzt werden, die Interesse an einer solchen Regelung haben.

Gemeinden, welche die Regelungen bereits ab 15.03.2025 nutzen möchten, können bei den zuständigen StÄLU eine Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von „mobilen, transportfähigen Objekten“ erhalten. Die Auf­stellung von Strandkörben kann somit zeitnah zum Beginn der Sonderöff­nungszeiten in den Ostseebädern erfolgen.

Unterstützung für Heringsprojekt

Schwerin – Seit Kurzem unterstützen Berufsfischer in Mecklenburg-Vorpommern das im September 2024 an der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) gestartete Heringsprojekt. Es untersucht unter anderem die Einwanderungsdynamik der Heringsschwärme aus der westlichen Ostsee, die jedes Jahr zum Laichen in die Küstengewässer von MV wandern. Zu diesen Berufsfischern gehören auch Sea Ranger mit der Zusatzausbildung „Fachwirt Fischerei und Meeresumwelt“.

In vier verschiedenen Gebieten entlang der Küste Mecklenburg-Vorpommerns, in der Wismarbucht, vor Warnemünde, im Grabow und im Peenestrom, werden sie künftig wöchentlich Heringe mit standardisierten Stellnetzen fangen, den Fang dokumentieren und der LFA Heringsproben für weitere Untersuchungen übergeben. Zusätzlich werden Umweltparameter in den jeweiligen Gebieten erhoben.

„Über die Zusammenarbeit der Berufsfischer und Sea Ranger mit der Landesforschungsanstalt freue ich mich wirklich sehr. Gerade jetzt zu Beginn der Heringssaison sind die jahrzehntelangen Erfahrungen der Fischer im Heringsfang für den Erfolg der geplanten Arbeiten besonders wertvoll. Außerdem kennen sie sich bestens mit den Besonderheiten der lokalen Gewässer aus “, sagt Fischereiminister Dr. Till Backhaus.

„Ab etwa 2015 hat sich der schon seit den 1990er Jahren rückläufige Heringsbestand der westlichen Ostsee noch einmal dramatisch verschlechtert. Neben der intensiven fischereilichen Nutzung sind Eutrophierung und Klimawandel ursächlich für die negative Entwicklung. Die gezielte Fischere auf Hering ist eigentlich untersagt. Aber die EU räumt der kleinen, ortsgebundenen Fischerei im Wege der Ausnahme immerhin noch ein kleines Kontingent von aktuell gerade einmal 788 Tonnen ein. Der deutsche Anteil hieran beträgt lediglich 435 Tonnen. Der Heringsfang darf nur noch von der kleinen Küstenfischerei, das sind Kutter unter zwölf Metern Länge, mit passiven Fanggeräten betrieben werden.

Die Quote ist minimal und stellt kaum noch eine Erwerbsgrundlage für einen Berufsfischer dar“, fasst der Minister die akute Problemlage zusammen und verweist auf Aktivitäten, um die Küstenfischerei überhaupt noch erhalten zu können: „Daher wurde von der Fischereigenossenschaft Wismar das Projekt Sea Ranger ins Leben gerufen. Als Voraussetzung zur Übernahme weiterer Tätigkeiten auf dem Meer jenseits der Fischerei haben im Juni 2024 die ersten zehn Berufsfischer eine Zusatzqualifikation zum Fachwirt für Fischerei und Meeresumwelt erworben. Sie bietet ihnen zusätzliche Möglichkeiten zur Einkommensdiversifizierung.

Damit können sie etwa bei Forschungsprojekten, in der Umweltbildung sowie der Information und Begleitung von Touristen mitwirken. Die Landesregierung unterstützte diese Fortbildung als kollektives und innovatives Vorhaben mit mehr als 100.000 Euro EU-Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds.“

Bei den wöchentlichen Stellnetzbeprobungen im Rahmen des Heringsprojektes soll das Aufkommen frühjahrslaichender Heringe im Abgleich zum herbstlaichenden Hering quantifiziert werden. Die Unterscheidung zwischen Frühjahrs- und Herbstlaichern erfolgt auf genetischer Ebene. Die ortskundigen Berufsfischer stellen die Netze so, dass es möglichst wenig Beifang gibt und Robben und Kormorane den Heringsfang möglichst nicht beeinträchtigen.

Gerade die inneren Küstengewässer sind aufgrund ihrer geringen Wassertiefe und dem nur mäßigen Wasseraustausch mit dem offenen Meer sensible Ökosysteme. Klimawandel und Eutrophierung können hier einen besonders gravierenden Einfluss auf Flora und Fauna haben. Davon betroffen ist auch die Nachwuchsproduktion des Herings der westliche Ostsee, die in den inneren Küstengewässern vollzogen wird, dabei auch außerhalb des Hauptlaichgebietes, dem Greifswalder Bodden.

Das Projekt und die hierin eingebettet Kooperation mit der Berufsfischerei wird aus dem Europäischer Meeres- , Fischerei- und Aquakulturfond (EMFAF) und aus Landesmitteln finanziert.

Land übernimmt die Gebühren für Stadtradeln

Schwerin – Für kleine Strecken das Auto stehen lassen und stattdessen kollektiv auf das Fahrrad umsteigen: In diesem Jahr wird es den Wettbewerb „Stadtradeln“ zum achtzehnten Mal geben. Ziel des bundesweiten Wettbewerbs unter Kommunen ist es, in einem festgelegten 21-tägigen Zeitraum zwischen dem 01.05. und dem 30.09 des jeweiligen Jahres möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Damit so viele Kommunen und Ämter wie möglich an dieser Challenge teilnehmen können, übernimmt das Klimaschutzministerium MV wie schon im letzten Jahr die Anmeldegebühren.

Umweltminister Dr. Backhaus begrüßt die Initiative und betont: „Der Wettbewerb wird weiterhin sehr gut angenommen und es ist beachtlich, wie viele Menschen landesweit für ihre Kommunen auf das Fahrrad umsteigen und somit etwas für das Klima und die Umwelt tun. Solch eine Aktion schafft das Bewusstsein, dass jede und jeder auch im Kleinen einen Beitrag leisten kann. Wir haben weniger Abgase, weniger Lärm und weniger Stau in den Kommunen und gleichzeitig ist es noch gut für die eigene Gesundheit.“

Die gefahrenen Fahrradkilometer werden pro angemeldeter Kommune summiert und nach bester Leistung durch das Klima-Bündnis prämiert. Um einen zusätzlichen Anreiz zur Teilnahme zu schaffen und zur Planungssicherheit der Kommunen beizutragen unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern seit 2015 die teilnehmenden Kommunen durch eine Übernahme der Teilnahmegebühren. Wie schon in den Jahren zuvor werden auch 2025 wieder 40.000 € zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2024 konnte mit 21 teilnehmenden Kommunen erneut ein Zugewinn gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden. Insgesamt haben 14.146 Radelnde an der Aktion teilgenommen.

Backhaus: „Das Feedback zum Stadtradeln ist durchweg sehr positiv, immer mehr Kommunen interessieren sich für eine Teilnahme. Dank der Kostenübernahme durch das Land können auch finanzschwache Kommunen an der Aktion teilnehmen. Um den positiven Trend beizubehalten und noch mehr Kommunen zur Teilnahme zu bewegen, werden wir die jährliche Kostenübernahme in Höhe von maximal 40.000€ auch für das kommende Jahr beibehalten“, so Backhaus abschließend.

Die Zuteilung der Mittel erfolgt, wie in den letzten Jahren, entsprechend der Reihenfolge der beim Klima-Bündnis eingehenden Anmeldungen – solange bis die maximale Summe erreicht ist. Eine Anmeldung ist seit dem 12.03.2025 auf der Homepage des Klima-Bündnis möglich (STADTRADELN – Home).

Neue Alleebäume für die Landesstraße 13

Dr. Blank: „Unsere Alleen sind ein Markenzeichen Mecklenburg-Vorpommerns“

Schwaan – Aktuell werden an der Landesstraße 13 zwischen Ziesendorf und Schwaan (Landkreis Rostock) insgesamt 314 Alleebäume gepflanzt. Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank informierte sich heute vor Ort über die Arbeiten.

„Unsere Alleen sind ein Markenzeichen und ein kultureller Bestandteil Mecklenburg-Vorpommerns. Derzeit säumen rund 250.000 Bäume die Bundes- und Landesstraßen in Form von Alleen oder einseitigen Baumreihen. Der Erhalt, die Pflege und die Erweiterungen der Alleen ist eine wichtige Aufgabe unser Straßenbau- und Verkehrsverwaltung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Dr. Wolfgang Blank.

144 Bergahorn, 81 Spitzahorn und 89 Stieleichen werden zwischen Fahrradweg und Landesstraße gepflanzt

An dem im Jahr 2024 fertiggestellten Radweg zwischen Ziesendorf und Schwaan werden zwischen der Landesstraße 13 und dem Radweg auf einer Länge von rund sechs Kilometern insgesamt 314 neue Bäume gepflanzt. Gleichzeitig werden westlich im Bereich der Kreuzung nach Bröbberow elf Winterlinden gepflanzt. Die Pflanzungen sind voraussichtlich Ende März beendet. Das Land investiert circa 240.000 Euro in die Alleenentwicklungsmaßnahme.

In den ersten fünf Jahren bekommen die Bäume eine intensive Pflege, damit sie gut anwachsen können. Anschließend werden die Bäume in regelmäßigen Abständen durch die Mitarbeiter der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung kontrolliert und gepflegt.

Digitale Alleenkarte für Mecklenburg-Vorpommern

Knapp 40 Prozent der insgesamt 5.306 Kilometer Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern werden von Alleen und Baumreihen gesäumt. Auf der digitalen Alleenkarte der Straßenbauverwaltung <https://www.strassen-mv.de/umweltschutz/alleen/#alleenkarte> können zu jedem einzelnen Baum Informationen eingesehen werden, wie beispielsweise Art, Durchmesser, Pflanzjahr und Standort.

Campingplatz Prerow

Backhaus: Erneut gewinnt das Land im Rechtsstreit um Campingplatz Prerow

Stralsund – Das Landgericht Stralsund hat die Klage der Regenbogen AG gegen den Ideenwettbewerb zur Fortführung des Campingbetriebes in Prerow in allen Punkten zurückgewiesen. Dazu erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Das Urteil des Gerichts ist für das Land mehr als erfreulich. Es zeigt erneut, dass wir mit dem eingeschlagenen Kurs, nach einem neuen Betreiber des schönsten Campingplatzes in Norddeutschland zu suchen, den richtigen Weg gegangen sind.

Die Regenbogen AG bemüht sich dennoch weiterhin nach Kräften, die eigentlich für Ende Januar geplante Übernahme des Betriebes auf den Flächen der StUN und des Landes durch einen Konkurrenten zu verzögern. Inzwischen ist ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet und die Räumung des Dünenareals für Mitte März geplant.

Wir bedauern diese Entwicklung und die Haltung der Regenbogen AG (RAG) sehr, zumal die StUN und das Land in der vergangenen Saison im Sinne der Camper und Gewerbetreibenden sogar den unrechtmäßigen Weiterbetrieb durch die RAG geduldet haben.

Nach dem bisherigen Verlauf des Gerichtsverfahrens gehen wir davon aus, dass nach der mündlichen Verhandlung Anfang April bald ein Urteil ergehen wird, das dem Land endlich den Zugriff auf die eigenen Flächen auf dem Platz ermöglicht. Für diesen Fall kündigen wir hiermit an, dass eine Räumung der Flächen vorgenommen wird.

Die Regenbogen AG hat bislang leider alle Gesprächsangebote des künftigen Betreibers „Camper’s Friend“ über eine Zusammenarbeit in 2025 abgelehnt. Obwohl der Regenbogen AG nach wie vor alle juristischen Wege offenstehen, verweigert sie bisher eine konstruktive Lösung für die Camping-Saison 2025.

Dazu erklärt der StUN-Geschäftsführer Bjørn Schwake: „Zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen spielt die Regenbogen AG mit Menschen und mit Blick auf die Gewerbetreibenden mit Existenzen. Wir sind dennoch zuversichtlich, die Saison wie geplant umsetzen zu können.“