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Kategorie: Natur und Umwelt

110 Kilogramm Glasaale

Besatz mit 110 Kilogramm Glasaalen in den Küstengewässern Rügens

Insel Rügen – Am Dienstag (4.02.2025) werden im Bereich des Großen Jasmunder Boddens sowie Wieker Boddens auf Rügen durch Mitarbeiter des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) und des Instituts für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) M-V insgesamt 110 Kilogramm Glasaale ausgesetzt. Bei einer mittleren Stückmasse von 0,3 Gramm sind dies etwa 365.000 Individuen. Im Bereich des Großen Jasmunder Boddens werden die Aale von der Ortschaft Neuhof (Sargard) aus großflächig entlang des Ufers verteilt. Der Glasaalbesatz im Wieker Bodden erfolgt nördlich und südlich der Ortschaft Dranske.

„Die Hoffnung hierbei ist, dass die Aale in den Besatzgebieten verbleiben und später dann als Blankaale zum Laichen in Richtung Sargassosee, einem Meeresgebiet im Atlantik östlich Floridas, aufbrechen. Die Wirksamkeit solcher regionalen Besatzmaßnahmen wurden von unseren Fachleuten im LALLF und in der LFA erforscht und nachgewiesen. Seit 10 Jahren werden die Besatzaktionen nun schon mit großem Erfolg durchgeführt. Fast 2,5 Millionen Tiere wurden in diesem Zeitraum in die Küstengewässer des Landes ausgesetzt. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung des Gesamtlaicherbestands und damit zur Zielerreichung der Europäischen Aalverordnung geleistet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Finanziert wurden die Besatzmaßnahmen mit Mitteln aus dem Verkauf der Angelerlaubnisse für die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns. Für den Besatz 2025 wurden insgesamt 34.133 Euro aufgewendet. Seitens des LALLF wurden die Ausschreibung, Bestellung und Finanzierung der Besatzfische vorgenommen, die LFA übernahm die Koordinierung, Durchführung und wissenschaftliche Begleitung der Maßnahme.

 Wissenschaftliche Datenreihen zeigen, dass die natürliche Besiedlungsrate von Aalen im Küsten- und Binnenbereich von Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der letzten 40 Jahre dramatisch zurückgegangen ist. In Umsetzung der geltenden Europäischen Aalverordnung werden seit Jahren auch in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Anstrengungen zur Wiederauffüllung des Aalbestands im Küsten- und Binnenbereich unternommen. Ein Instrument dabei ist der Ausgleich des aktuell nur geringen natürlichen Aufkommens von Jungaalen im Küstenbereich durch gezielte Besatzmaßnahmen.

Deren Wirksamkeit konnte mittels eines 2014 begonnenen großskaligen Besatzexperiments von LALLF und LFA grundsätzlich nachgewiesen werden, welches im Jahr 2020 am Institut für Fischerei der LFA erfolgreich abgeschlossen wurde. Regionale Besatzmaßnahmen zur Steigerung des lokalen Aalbestands stellen somit ein sinnvolles Instrument für die effektive Umsetzung der Europäischen Aalverordnung auf Landesebene Mecklenburg-Vorpommern dar. Gemäß dieser Einschätzung wurden bereits in den Jahren 2022, 2023 und 2024 in verschiedenen Küstenbereichen Glasaale ausgebracht. Der diesjährige Besatz setzt diese Bemühungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Bestandsaufbau im Küstenbereich fort.

Monitoringarbeiten des Instituts für Fischerei der LFA zeigen in Zusammenspiel mit den anderen getroffenen Maßnahmen zum Aalschutz erste Erfolge dieser Besatzaktivitäten. So konnten durch die Erfassung der Aalbestandsdichte mit einem speziellen Fangsystem beispielsweise steigende Aaldichten im Küstenbereich innerhalb der letzten Jahre dokumentiert werden.

Ausgehend von der durch den Besatz bedingten positiven regionalen Bestandsentwicklung ist mittelfristig eine Wiederzulassung der Freizeitfischerei auf Aal im Küstenbereich anzustreben.

Wildwirkungs­monitoring 2022 bis 2024

Schwerin – In diesem Jahr wurden zum dritten Mal in Folge die Außen­aufnahmen für das Wildwirkungsmonitoring im Gesamtwald, also waldbesitzartenübergreifend, in Mecklenburg-Vorpommern durch die Forstbehörde durchgeführt. An rund 5.000 Probe­punkten wurden dazu durch Aufnahmeteams nach einem standardisierten Verfahren Verbiss, Schäle und Fege getrennt nach Baumarten ermittelt. Die Datenerhebung ist die erste Säule des Verfahrens, für die jetzt Ergebnisse vorliegen. Auf dieser Grundlage wird im nächsten Jahr der Schwerpunkt auf der zweiten Säule des Verfahrens liegen: der Kommunikation mit Wald- und Wildbewirtschaftern.

Forstminister Dr. Till Backhaus erklärt dazu: „Ich freue mich, dass nun die Daten des Wildwirkungsmonitorings erneut vorliegen. Diese Zahlen sind eine solide Grundlage für das weitere Vor­gehen. Unsere Zahlen werden auch von den Ergebnissen derBundeswald­inventur, die 2022 zum vierten Mal durchgeführt wurde und alle 10 Jahre nach einheitlichen Standards in der gesamten Bundesrepublik stattfindet, bestätigt.“

Demnach hat Mecklenburg-Vorpommern erneut das höchste Verbissprozent an jungen Bäumen in Deutschland. Der Wert liegt im Vergleich zum Bundesdurch­schnitt und z. B. zu den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, welche einen vergleichbaren Bewaldungsanteil wie Mecklenburg-Vorpommern haben, über­durch­schnittlich hoch.

„Bei dem Wildwirkungsmonitoring handelt sich nicht um eine Schadensbewertung“, stellt der Minister klar. „Sondern es handelt sich um ein objektives Verfahren, welches den Ist-Zustand ohne Wertung wiedergibt. Ich verfolge damit einen ganzheitlichen Ansatz, der das gesamte Ökosystem Wald betrachtet, nicht nur die Verjüngungsflächen bzw. schäl­gefährdeten Bestände. Das Wildwirkungsmonitoring ist datenbasiert. Es werden objektive Außenaufnahmen ohne Bewertung durchgeführt. Und nun können wir mit dieser soliden Datengrundlage in die Kommunikation mit den regionalen Akteuren eintreten. Die Ergebnisse werden u. a. den Wald- und Wildbewirtschaftern vor Ort als Diskussionsgrundlage dienen. Und zu guter Letzt verfolge ich damit eine kooperative Strategie. Wo Wald- und Wildbewirtschafter Probleme feststellen und sich darüber austauschen, werden sie auch gemeinsam Lösungen finden und umsetzen.“

Die ersten drei Aufnahmejahre wurden dafür genutzt, den Status Quo zu ermitteln, da die Wildwirkung unter anderem durch die Witterungslage in den Wintermonaten und Samenjahre einzelner Baumarten stark schwanken kann. Dies spiegelt sich auch in den Daten der ersten drei Jahre wider. Eine einmalige Erfassung kann zu Fehleinschätzungen führen, weshalb das Aufnahmeintervall für verlässliche Ergebnisse nicht zu groß gewählt werden darf. Im Laufe der kommenden Jahre können mit dem inzwischen bewährten Verfahren Zeitreihen und Trends abgeleitet werden.

Forstminister Dr. Backhaus dazu weiter: „Das jetzt vorgelegte Gutachten wurde für das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erstellt. Es gibt darüber hinaus auch entsprechende Auswertungen für die einzelnen 65 Hegegemeinschaften. Diese werden den regionalen Akteuren zur Verfügung gestellt und sollen dadurch zur Versachlichung der Diskussionen anhand objektiver Daten die Grundlage für das Wald- und Wildmanage­ment vor Ort bilden. Meine Mitarbeiter stehen Ihnen gern z. B. im Rahmen von Hegemeinschaftsversammlungen zur Vorstellung und Erläuterung der Ergebnisse zur Verfügung.“

Im Durchschnitt wurden im Gesamtwald Mecklenburg-Vor­pommerns jährlich an 4.905 Aufnahmepunkten 147.146 Bäume aufgenommen. Wobei die drei am häufigsten in der Verjüngung vorkommenden Baumarten Bergahorn, Rotbuche und Gemeine Esche waren. Bei der Betrachtung der Verjüngung, das heißt der Bäume bis 2m Höhe, liegt der Zentralwert (Median) bei durch­schnitt­lich 1.167 Bäumen je Hektar. Wobei je Aufnahmepunkt im Mittel 1,33 verschiedene Baumarten erfasst wurden. Wenn ausschließlich unverbissene Bäume in die Berechnung einfließen liegt der Median der Verjüngungsdichte hingegen bei 750 Bäumen je Hektar. In diesem Fall konnte eine unverbissene Baumart je Aufnahmepunkt erfasst werden. In Bezug auf die Wildwirkung haben die Aufnah­men der ersten drei Jahre im Durchschnitt einen Verbiss der Verjüngung in Höhe von 17,0 Prozent über alle Baumarten hinweg ergeben. Bei den einzelnen Baumarten­gruppen gibt es allerdings starke Unterschiede. So wurden Eichen mit 35,5 Prozent am häufigsten verbissen, während Fichten mit 3,5 Prozent am seltensten betroffen waren.

Forstminister Dr. Backhaus appelliert an alle Beteiligten: „Finden Sie gemeinsame Lösungen damit unser Wald sich in diesen schwierigen Zeiten des Klimawandels natürlich verjüngen kann. Mit einer natürlichen Verjüngung entlasten wir nicht nur die Waldeigentümer, sondern erreichen eine bestmögliche An­passung der jungen Waldbäume an das sich ändernde Klima. Mein Etappenziel ist es im Ergebnis des Wildwirkungsmonitorings 2034 im Median 2500 Bäume je Hektar und 2,0 Baumarten je Aufnahmepunkt zu erfassen“.

Campingplatz Prerow

Teilbetrieb auf Dünenfläche wird vorbereitet

Prerow – Umweltminister Dr. Till Backhaus hatte für den heutigen Vormittag zu einem runden Tisch eingeladen, bei dem es darum ging, den Teilbetrieb auf der Dünenfläche des Campingplatzes Prerow vorzubereiten. Eingeladen, waren die Bürgermeister der Gemeinden Born und Prerow (bzw. deren Stellvertreter), Vertreter des Landkreises Vorpommern-Rügen, die zukünftigen Pächter des Campingplatzes und Vertreter der Camper sowie der Hauptamtliche Vorstand der Stiftung Naturschutz und Umwelt und der Sprecher des Stiftungs­kuratoriums. Im Anschluss an das Treffen erklärt Minister Backhaus:

„Mir war es wichtig, einmal mit allen in den Dialog zu treten, die sich mit der Zukunft des Campingplatzes beschäftigen. Leider hat die Regenbogen AG im Laufe des lezten Jahres mit allen Mitteln versucht, einen Neuanfang zu verhindern. Die Würfel sind gefallen. Nach allen Querelen geht es nun darum, die Heraus­forder­­ungen anzugehen, die mit dem Teilbetrieb einhergehen.

Ich hätte mir gewünscht, schon 2025 auf der Gesamtfläche neue mit Camper´s Friend zu beginnen, um endlich einen nationalpark­würdigen Campingplatz zu haben. Der Teilbetrieb ist eine Über­gangs­lösung, um die Interessen der Camper, der Gemeinden und der Gewerbetreibenden zu wahren. Deswegen bin ich der Camper´s Friend GmbH dankbar, dass sie unter ungünstigen Bedingungen und großem Zeitdruck bereit ist, den Betrieb zu organisieren. Wie von den Campern zu hören war, erhält Camper´s Friend einen erheblichen Vertrauensvorschuss und ich bin sicher, dass die Firma diesen auch verdient.

Der Entwurf eines Pachtvertrages auf der Dünenfläche liegt im Entwurf vor. Sobald die StUN die Fläche übernommen hat, kann der Pachtvertrag unterzeichnet werden. Dann wird es auch Camper´s Friend endlich möglich sein, Verträge mit Mitarbeitern und Dauercampern abzuschließen. Auch wird es dann möglich sein, die notwendige Infrastruktur zu planen. Da wir bisher keinen Zugang zu den Flächen hatten, war das vorher nicht möglich. Die Regenbogen AG hat entgegen ihrer wiederholten Zusage eine freiwillige Räumung des Stiftungsge­ländes verweigert, so dass nun durch einen Gerichtsvollzieher eine Räumung erfolgen muss. Dies führt zu einer weiteren Verzö­gerung, die allen Beteiligten zusätzliche Probleme bereitet. Dies zeigt auch deutlich, dass der ehemalige Betreiber an einer gütlichen Einigung nicht interessiert ist.

Zum Thema Parkplätze zeichnen sich inzwischen mehrere Lösungsmöglichkeiten ab. Darüber bin ich sehr froh und danke den Vertretern der kommunalen Ebene für ihre Kooperations­bereitschaft.

Mit Sorge betrachte ich nach wie vor die Lage der Gewerbe­treibenden auf dem Campingplatz. Da der Saisonbetrieb erst verspätet beginnen kann (ab Ostern für Dauercamper, ab Juni für Touristik-Camper), wird mit Einnahmeverlusten gerechnet, die schwer zu kompensieren sein werden. Da die Geschäftsführung von Camper´s Friend aber signalisiert hat, den Gewerbetreiben­den entgegenzukommen, bin ich zuversichtlich, dass die Situation entschärft werden kann.

Ganz klar ist: Es wird keine Saison wie jede andere. Aber ich habe heute deutlich eine Aufbruchsstimmung gespürt, den Betreiber­wechsel auf dem Campingplatz Prerow im Sinne des Gemein­wohls zu einem Erfolg werden zu lassen.“

Neues Ölbekämpfungsschiff für M-V

Schwerin – Die pommersche Bucht und Rügen sind die Einsatzgebiete für ein neues Spezialschiff zur Schadstoffunfallbekämpfung, das das Land Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegeben hat Voraussichtlich Anfang 2026 soll es in Dienst gestellt werden.

Das neue Schiff ist ein vielseitiges Mehrzweck-Arbeitsschiff, das neben der Ölunfallbekämpfung auch für Zwecke des Küstengewässermonitorings eingesetzt werden kann. Es wird rund 24 Meter lang und 9 Meter breit sein und mit einem Tiefgang von gut 2 Metern auch für flache Gewässer geeignet sein.

Das Schiff wird von einer privaten Reederei betrieben und unterhalten. Im Alltag wird es unterschiedliche Tätigkeiten im maritimen Bereich übernehmen, u.a. im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Im Fall eines Unfalls wird das Schiff vom Havariekommando eingesetzt und koordiniert, der gemeinsamen Einrichtung des Bundes und der Küstenländer für das Unfallmanagement an den deutschen Küsten. Mit der Mehrzwecknutzung können die Vorhaltekosten für das Schiff deutlich reduziert werden.

Mit einem modernen Ölauffangsystem und entsprechenden Tanks ist es für seine Hauptaufgabe, der Unterstützung im Fall eines Unfalls, sehr gut ausgerüstet. Zudem erhält es einen leistungsstarken Kran, um verlorengegangene Anker bergen und auch Schleppaufgaben übernehmen zu können. Eine Laborausstattung in Containern kann flexibel an Bord untergebracht werden und ein so genannter Moonpool, eine Öffnung im Rumpf des Schiffes, erlaubt das Aussetzen spezieller Messsonden. Viel freie Decksfläche ermöglicht zudem den Einsatz für umfangreiche Transportaufgaben.

Planung, Bereederung und Bau hat das Havariekommando ausgeschrieben. Dabei wurde bereits vor dem Bau ein Betreiber für das Schiff gesucht und gefunden, in diesem Fall eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Otto Wulf GmbH & Co. KG und Pegasus Shipping GmbH & Co. KG. Der Vorteil: Der private Betreiber ist bei der Planung und beim Bau bereits beteiligt. Er kann bei der Gestaltung und Ausstattung des Schiffes mitreden und es auf diese Weise effizient für seinen Betrieb und entsprechende Aufgaben im Alltag nutzen.

Die Planung des neuen Schiffes erfolgte durch die TECHNOLOG services GmbH aus Hamburg. Gebaut wird es auf der niederländischen Werft Damen Shipyards Hardinxveld, die sich bei einer europaweiten Ausschreibung durchsetzen konnte. Das Havariekommando übernimmt die Baubegleitung und die Koordination von der Planung bis zur Indienststellung. Die Kosten für den Schiffsneubau belaufen sich auf etwa 8 Millionen Euro. Diese Summe teilen sich die fünf norddeutschen Küstenländer im Rahmen der Bund-Länder-Partnergemeinschaft zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungen. Mecklenburg-Vorpommern ist hieran mit 17% beteiligt. Das neue Ölbekämpfungsschiff ersetzt die in die Jahre gekommene ORFE, die zuletzt in Lubmin stationiert war. Diese ist ein ehemaliges Landungsboot der Marine aus dem Jahr 1966, das 1995 für die Schadstoffunfallbekämpfung umgebaut wurde.

„Wie wichtig es ist, im Bereich der Havarievorsorge gut aufgestellt zu sein, haben uns insbesondere wieder der Brand auf dem Tanker ANNIKA im Oktober letzten Jahres oder aber ganz aktuell die Havarie der EVENTIN gezeigt. Besonders bei der küstennahen Schadstoffunfallbekämpfung spielen die Ölbekämpfungsschiffe der Küstenländer eine bedeutende Rolle. Es müssen neben der ORFE aber weitere dieser Schiffe in den kommenden Jahren ersatzbeschafft werden. Es hat für mich höchste Priorität, dass trotz knapper Kassen die hierfür notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden. Ein Zögern können wir uns hier nicht leisten,“ so Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Dr. Robby Renner, Leiter des Havariekommandos: „Mecklenburg-Vorpommern und die Bund-Länder-Gemeinschaft gehen hier einen wichtigen Schritt. Wenn es zu einem Unfall mit Öl oder anderen Schadstoffen kommt, braucht das Havariekommando gut ausgerüstete und funktionsfähige Schiffe an den Küsten. Deswegen begrüßen wir es sehr, dass hier nun ein neues Schiff für den Bereich Rügen und pommersche Bucht jetzt gebaut wird. Wir wissen, dass das in Zeiten knapper Haushalte nicht einfach ist. Dieser Neubau ist ein großer Gewinn für die Sicherheit an der Ostseeküste.“

Zur Vorsorge gegen havariebedingte Meeresverschmutzungen haben die Bundesrepublik Deutschland und die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern 2003 zwei Vereinbarungen unterzeichnet. Sie beinhalten die Einrichtung des Havariekommandos in Cuxhaven sowie die gemeinsame Beschaffung, den Betrieb und die Unterhaltung von Fahrzeugen, Geräten und Einrichtungen zur Schadstoffunfallbekämpfung.

Aktuelle Wetterlage in Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsministerium weist auf die Regelungen für die gesamte Winterzeit hin

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern kann es am Dienstagmorgen, 14. Januar 2025, durch gefrierenden Regen oder Sprühregen zu Glatteis kommen. Im Laufe des Vormittags soll sich die Glatteislage wegen höherer Temperaturen wieder entspannen, teilte der Deutsche Wetterdienst mit.

Das Bildungsministerium weist für die gesamte Winterzeit auf die bestehenden Regelungen für die Schulen hin:

  • Kinder und Jugendliche, die ihre Schule wegen widriger Witterungsverhältnisse nicht erreichen können, müssen für diesen Unterrichtstag von der Schule abgemeldet werden und sind damit entschuldigt.
  • Bei schwierigen Witterungssituationen in den verschiedenen Regionen entscheiden letztendlich die Erziehungsberechtigten, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht. Schülerinnen und Schüler müssen für diesen Unterrichtstag von der Schule abgemeldet werden und sind damit entschuldigt.
  • Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt.
  • Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden.
  • Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.

Erwartung eines Sturmhochwassers

Wegen Sturmhochwassers wird Sperrwerk vorsorglich geschlossen

Schwerin – Das BSH hat am Morgen (10.01.2025 um 08:45) eine Information über ein zu erwartendes leichtes Sturmhochwasser an der Ostseeküste herausgegeben. Diese Information wurde um 13:54 Uhr aktualisier. An der gesamten deutschen Ostseeküste werden demnach bereits steigende Wasserstände gemeldet.

Dazu erklärt der für den Küstenschutz zuständige Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus:„Die höchsten Wasserstände an der Außenküste werden im Tagesverlauf des Sonnabends (11.01.25) mit Werten von voraussichtlich +105 cm in der Lübecker Bucht (Alarmstufe I (AS I)), +105 cm westlich von Rügen (AS I) und bis zu + 115 cm im Osten Rügens (AS I) erwartet (jeweils über dem mittleren Wasserstand). Die Wasserstände sollen vergleichsweise lange hoch sein (ca. 38 h >0,80 m über Mittelwasser). Im Tagesverlauf des Samstags und Sonntags ist vor allem im Bereich der östlichen Außenküste mit hohem Seegang mit Wellenhöhen > 2,0 Hs zu rechnen (vor Arkona >3,0 m Hs).

An den Bodden und Haffen (Innere Küstengewässer) ist aufgrund der vergleichsweise langen Dauer hoher Wasserstände an der Außenküste ebenfalls mit hohen Wasserständen zu rechnen (AS II für Pegel Ueckermünde)“, so Backhaus, der ergänzt:

„Die Küstenschutzanlagen des Landes M-V zum Schutz von im Zusammenhang bebauten Gebieten sind für höhere Wasser­stände dimensioniert. Eine Betroffenheit von im Zusammenhang bebauten Gebieten ist nicht zu erwarten. Sollte es in den Inneren Küstengewässern – z.B. im Bereich von Michaelsdorf und/oder Wieck auf dem Darß (beide Saaler Bodden) zu Wasserständen > 0,75 m kommen, ist – auch abhängig vom Seegang – mit Überströmungen von Deichen, die dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen dienen, zu rechnen. In diesem Fall können in den Randbereichen der Siedlungen geringe Wasser­stände auftreten. Den Landkreisen sind diese Bereich gut bekannt und es wird davon ausgegangen, dass der Landkreis im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bürger entsprechend informiert.

Infolge der hohen Wasserstände kann es im Zusammenwirken mit dem Seegang insbesondere im Bereich von Südost-Rügen und auf Usedom zu erheblichen Sandumlagerungen im Bereich von Strand und Düne kommen.

Im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) ist der Rufbereitschaftsdienst eingerichtet. Die Hoch­wasser­meldedienstzentralen der Staatlichen Ämter beobachten die Lage und Lösen bei Bedarf Alarmstufe I aus.

Die Modellergebnisse des BSH zeigen derzeit keine Über­schreitung des für eine Schließung des Sperrwerks Greifswald vorgegebenen Wasserstandes von 1,15 m ü. NHN. Das Sperrwerk Greifswald wird dennoch am Freitagabend (ab ca. 18:00 Uhr) besetzt und im Verlauf des Freitagabends vorsorglich geschlossen. Die Schließung erfolgt aufgrund der vergleichsweise hohen Wasserstände und der daher zu erwartenden Belastung der Deiche im Bereich der Ryck-Mündung.“

Nachhaltige Entwicklung der Rögnitz

Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen vereinbaren Kooperation 

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus und Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer haben eine stärkere Zusammenarbeit der beiden Länder zur Verbesserung des ökologischen und wasserwirtschaftlichen Zustands der Rögnitz vereinbart. Umweltminister Meyer sagte: „Wir werden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen Niedersachen und Mecklenburg-Vorpommern regeln, dass Maßnahmen gefunden werden, die nachhaltig den ökologischen Zustand der Rögnitz und den Hochwasserschutz verbessern. Aktuell ist der ökologische und wasserbauliche Zustand der Rögnitz nicht zufriedenstellend“, so Meyer. „Wir sehen Handlungsbedarf um beides mehr miteinander zu vereinbaren, gerade auch weil die Rögnitz seit 1997 zum UNESCO-Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe“ gehört und deren Erhalt schützenswert ist.“

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärte: „Wir sind uns einig, die Rögnitz von Neu Lübow bis zur Mündung in die Sude länderübergreifend ganzheitlich in den Blick zu nehmen. Neben den ökologischen Aspekten müssen wir auch das Wassermanagement berücksichtigen, um auf die veränderten Rahmenbedingungen durch den Klimawandel zu reagieren. Hochwasserereignisse und Dürreprobleme werden immer häufiger auftreten. Deshalb brauchen wir einen verbesserten Hochwasserschutz, aber auch Wasserrückhalt für Dürrezeiten“, so Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus. „Insgesamt wollen wir einen resilienten Landschaftswasserhaushalt in der Rögnitz herstellen“, so Dr. Backhaus.

Die Rögnitz ist insgesamt 54 km lang und bildet auf einer Länge von rund 15 km die Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit ist der ökologische Zustand der Rögnitz mit „unbefriedigend“ und der chemische Zustand mit „nicht gut“ bewertet. Die Rögnitz ist zu großen Teilen Bestandteil der NATURA 2000-Gebietskulisse. Darüber hinaus ist die Rögnitz Bestandteil des von der UNESCO anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ bestehend aus den Biosphärenreservaten „Niedersächsische Elbtalaue“ und „Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern“. Die Flusslandschaft Elbe ist damit Deutschlands größtes inländisches UNESCO-Biosphärenreservat.

Entscheidung um Campingplatz

Camper´s Friend GmbH übernimmt Teilbetrieb auf Stiftungsflächen

Prerow – Nachdem die landeseigene Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) im Rechtsstreit um den Betrieb des Campingplatzes Prerow einen Räumungstitel gegen die Regenbogen AG erwirkt hat, werden nun weitere Schritte unternommen, sagen der geschäftsführende Vorstandsvorsitzende der StUN, Bjørn Schwake und der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus in einer gemeinsamen Erklärung: „Es ist leider nicht gelungen, in 2024 Klarheit im Räumungs­prozess des Landes zu erhalten.

Für den Stiftungsbereich (Dünenfläche rd. 20,2 ha mit 769 Stellplätzen) liegt jedoch ein Räumungstitel vor. Für den Landesbereich (Waldfläche rd. 9,5 ha mit 150 Stellplätzen) steht ein Verkündungstermin noch nicht fest. Dies führte zu Unsicherheiten beim Weiterbetrieb für die Saison 2025, weil die Regenbogen AG einen Teil des Camping­platzes räumen muss, den zweiten aber (noch) nicht.

Wir haben immer wieder gesagt, dass der Weiterbetrieb des Campingplatzes mit zukünftig 919 Stellplätzen gesichert ist – im Sinne der Camper, der Gewerbetreibenden und der Gemeinden. Die Betroffenen sollen nicht mehr als unabwendbar unter dem Rechtsstreit zwischen der Regenbogen AG und dem Land leiden. Vor dem jetzigen Hintergrund war es notwendig zu entscheiden, wie dieser Betrieb für 2025 gesichert werden kann.

Die Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) und das Land haben sich diese Entscheidung nicht leichtgemacht. In intensiven Gesprächen zum Jahresende mit der Regenbogen AG als bisherigem Betreiber und der Camper´s Friend GmbH, die sich im Interessenbekundungsverfahren durchgesetzt hatte, wurden die Optionen erörtert und geprüft.

Im Ergebnis kommen Stiftung und Land zum Schluss, dass der Räumungstitel gegen die Regenbogen AG nun vollstreckt wird und auf der Stiftungsfläche ein Teilbetrieb durch das Hamburger Unternehmen Camper´s Friend errichtet werden soll. Camper’s Friend hat sich bereit erklärt, auch unter den geänderten Rahmenbedingungen und trotz des kurzen Umsetzungszeitraums einen Campingbetrieb auf der StUN-Fläche zu gewährleisten.

Ein ebenso geprüfter Weiterbetrieb  des gesamten Camping­platzes für das Übergangsjahr 2025 durch die Regenbogen AG ist an unterschiedlichen Vorstellungen zu den Vertragsinhalten gescheitert. Zusätzlich schienen die rechtlichen Unwägbarkeiten für die laufenden Gerichtsverfahren zu groß.

Ein solcher Teilbetrieb im Dünenbereich durch Camper´s Friend wird mit erheblichem Mehraufwand  verbunden sein.  Camper´s Friend hat aber erklärt, dass die Herausfor­derungen mit Unterstützung des Landes und der StUN beherrschbar seien. Die gemeinsame Überzeugung ist, zu Ostern den Teilbetrieb für Dauercamper und ab Juni für Touristikcamper gewährleisten zu können. Camper´s Friend hofft auf eine kollegiale Koexistenz der beiden Betriebe und bietet der Regenbogen AG  zeitnahe Gespräche  zur Gestaltung des Miteinanders an.

In den kommenden Wochen werden ingenieurstechnische Planungen vorgenommen, um den Betrieb auf den Dünenflächen vorzubereiten. Über konkrete Maßnahmen werden wir die Öffentlichkeit regelmäßig informieren. Schon jetzt gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen zur kommenden Saison auf der Internetseite von Camper´s Friend www.ahoi.life.

Auf der Landesfläche kann, bis zu einer gerichtlichen Entschei­dung, die Regenbogen AG zunächst einen eigenen Teilbetrieb führen. Wir appellieren an die Regenbogen AG, sich als gute Verliererin zu zeigen und den Teilbetrieb durch Camper´s Friend auf der Dünenfläche nicht zu behindern“, so Bjørn Schwake und Minister Backhaus abschließend.